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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Dresden - Deutschland Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste Entsorgungsleistungen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026102901234382863 / 751337-2026
Veröffentlicht :
29.10.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
19.11.2026
Angebotsabgabe bis :
27.11.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
90000000 - Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
90513500 - Aufbereitung und Entsorgung von flüssigen Abfällen
90520000 - Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
DEU-Dresden: Deutschland Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und
Umweltschutzdienste Entsorgungsleistungen

2026/S 210/2026 751337

Deutschland Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Entsorgungsleistungen
OJ S 210/2026 29/10/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen
Universität Dresden, AöR
E-Mail: vergabestelle@uniklinikum-dresden.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Entsorgungsleistungen
Beschreibung: Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus (UKD, Auftraggeber) beabsichtigt
den Abschluss von Verträgen über die gesetzeskonforme Sammlung, Beförderung, eventuelle
Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung der nachfolgend
aufgeführten Abfälle inkl. Bereitstellung von Sammelbehältnissen / Behältern. Die Vergabe
erfolgt losweise: Los 1 - infektiöse Abfälle, Abfälle bestimmter ansteckungsgefährlicher Stoffe,
Körperteile und Organe, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel Los 2 - Lösemittel Los 3 -
Abfälle, an deren Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen
Anforderungen gestellt werden Los 4 - Papierabfälle (Papier und Pappe)
Kennung des Verfahrens: ad9541b1-6fc8-48fd-9c5a-de4adbad36a8
Interne Kennung: VGS # 09/2026
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Eine Verkürzung der gemäß § 15 Abs. 2 VgV für
den Eingang der Angebote im Offenen Verfahren bestehenden Mindestfrist von 35 Tagen auf
30 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, ist
gemäß § 15 Abs. 4 VgV zulässig, da die elektronische Übermittlung der Angebote durch den
Auftraggeber zugelassen wird.

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und
Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90513500 Aufbereitung und Entsorgung von flüssigen Abfällen,
90520000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und
gefährlichen Abfällen

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Fetscherstraße 74

Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01307
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWM1EX#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 4
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 4

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: zwingende und fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere
spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Betrug: zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie
andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Korruption: zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie
andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: zwingende und fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche
Ausschlussgründe
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: zwingende und fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche
Ausschlussgründe
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere
spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: zwingende und fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche
Ausschlussgründe
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: zwingende und fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: zwingende und fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Zahlungsunfähigkeit: zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe

Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: zwingende und fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche
Ausschlussgründe
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: zwingende
und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche
Ausschlussgründe
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: zwingende und fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere
spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: zwingende und
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche
Ausschlussgründe
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: zwingende und
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche
Ausschlussgründe
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: zwingende
und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche
Ausschlussgründe
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: zwingende und
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche
Ausschlussgründe

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: infektiöse Abfälle, Abfälle bestimmter ansteckungsgefährlicher Stoffe, Körperteile und
Organe, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel
Beschreibung: Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus (UKD, Auftraggeber) beabsichtigt
den Abschluss eines Vertrages über die gesetzeskonforme Sammlung, Beförderung,
eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung der
nachfolgend aufgeführten Abfälle inkl. Bereitstellung von Sammelbehältnissen / Behältern. Los
1 - infektiöse Abfälle, Abfälle bestimmter ansteckungsgefährlicher Stoffe, Körperteile und
Organe, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel Die Leistung hat nach Maßgabe der
Leistungsbeschreibung (inkl. Anlagen 1- 5) zu erfolgen. Es gelten ergänzend die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (Anlage 6), die Bestimmungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen
für die Ausführung von Leistungen ( VOL/B ; in der Fassung vom 05. August 2003), welche
durch die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des
Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden (Anlage 7) ergänzt / konkretisiert werden,
sowie die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in der bei Zuschlagserteilung gültigen
Fassung.
Interne Kennung: 1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und
Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90513500 Aufbereitung und Entsorgung von flüssigen Abfällen

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Fetscherstraße 74
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01307
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.02.2027
und endet nach Ablauf von zwei Jahren (Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich
zweimal automatisch um je ein weiteres Jahr / Vertragsjahr, sofern der Auftraggeber den
Vertrag nicht spätestens mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende kündigt.
Der Vertrag kann vom Auftraggeber somit frühestens zum Ende der vereinbarten
Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Der Auftraggeber ist zudem berechtigt, den Vertrag
einseitig um ein fünftes Vertragsjahr zu verlängern, indem er die Verlängerung schriftlich
erklärt und diese Erklärung dem Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor dem
Laufzeitende (d.h. zum Ende des vierten Vertragsjahres) zugeht.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen,
wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben
ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich
hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot /gemäß dem
Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der
Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der
Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen
Mindestlohn pro Stunde zahlt, gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Es wird außerdem zur
Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1
Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft, inwieweit
Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift
aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am
Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung
der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt
sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend des Formblattes Eigenerklärung zur
Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag eine Erklärung
abzugeben. Sofern die gegenständliche Erklärung - auch nach einer diesbezüglich ggf.

erfolgenden Nachforderung - durch einen Bieter nicht abgegeben wird oder durch einen Bieter
erklärt wird, dass ein Russland-Bezug im Sinne der genannten Vorschrift besteht, kann der
öffentliche Auftrag nicht an diesen Bieter vergeben werden. 2. Die Einreichung / Abgabe der
Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform Deutsches
Vergabeportal zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in
Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur Elektronisch mit
qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den
Vergabeunterlagen beiliegende Dokument Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz
elektronischer Mittel im Vergabeverfahren zu beachten. Es wird weiterhin darauf
hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente,
Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1. der
Angebots- und Bewerbungsbedingungen ). 3. Bietergemeinschaften haften
gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem
Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie
eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss
und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer
Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden
Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen die Festlegungen unter Punkt 5 und 6 der
Vergabeunterlage Hinweise zum Vergabeverfahren zu beachten. 4. Eine Weitergabe von
Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der
Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags
anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den
Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen
Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach
einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung des
Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer
verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel
der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch
Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S.
2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass
keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer
vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer das Formblatt F6
nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren
spezialgesetzliche Ausschlussgründen erbracht wird. Zudem gilt im Hinblick auf die unter
Punkt 5. der Hinweise zum Vergabeverfahren geforderten Nachweise zur Eignungsprüfung,
dass auf Anforderung des Auftraggebers die Eignung eines Unterauftragnehmers im Hinblick
auf den durch den konkreten Unterauftragnehmer zu übernehmenden / zu erbringenden
Leistungsteil nachzuweisen ist. (diesbezügliche, weitergehende Anforderungen sind Punkt 3.9
der Angebots- und Bewerbungsbedingungen zu entnehmen) Weitere Hinweise und
Anforderungen für den Fall, dass der Bieter für den Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe, § 47 VgV), sind
insbesondere unter Punkt 3.9 der Angebots- und Bewerbungsbedingungen aufgeführt. 5.
Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der
Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in
anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. 5.
Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 22.01.2027

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis, dass der Bieter nach den
Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister
eingetragen ist (für Deutschland zulässige / einschlägige Nachweise nach Anhang XI der
Richtlinie 2014/24/EU: Auszüge aus dem Handelsregister, der Handwerksrolle, dem
Vereinsregister, dem Partnerschaftsregister oder dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen
Berufskammer der Länder). Hierzu ist dem Angebot ein entsprechender, aktueller
Registerauszug (bspw. aus Handelsregister) oder Auszug aus dem Mitgliederverzeichnis der
jeweiligen Berufskammer der Länder (nicht älter als 6 Monate) beizufügen.

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Eignungskriteriums: Anzeige / Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler
und Makler nach §§ 53 und / oder 54 KrWG sowie gemäß der Verordnung über das Anzeige-
und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige-
und Erlaubnisverordnung - AbfAEV) Es ist nachzuweisen, dass eine entsprechende Anzeige
gemäß § 53 KrWG erfolgt ist (gilt für Los 3 und 4) oder eine entsprechende Erlaubnis nach §
54 KrWG (bei gefährlichen Abfällen) vorliegt (gilt für Los 1 und 2). Der Nachweis einer Anzeige
nach § 53 Abs. 1 S. 1 KrWG ist in Form der durch die zuständige Behörde erteilten
Bestätigung des Eingangs der vollständigen Anzeige zu erbringen. Etwaige von der
zuständigen Behörde hinsichtlich der angezeigten Tätigkeit erlassene Bedingungen, zeitliche
Befristungen, Auflagen oder Untersagungen sind ebenso dem Angebot beizufügen. Der
Nachweis einer Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 S. 1 KrWG ist in Form der entsprechenden, aktuell
zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen behördlichen Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 S. 1
KrWG zu erbringen. Hinweis:Die Vorlage des Nachweises einer Anzeige ist nicht notwendig,
sofern der Bieter über eine Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 KrWG verfügt; in diesem Fall ist
stattdessen die Vorlage einer Erlaubnis entsprechend nachzuweisen.Die Vorlage des
Nachweises einer Erlaubnis ist nicht notwendig, sofern der Bieter gemäß § 54 Abs. 3 KrWG
oder § 12 AbfAEV von der Erlaubnispflicht nach § 54 Abs. 1 S. 1 ausgenommen ist; in diesem
Fall ist stattdessen die Anzeige nach § 53 Abs. 1 S. 1 KrWG entsprechend nachzuweisen. Für
Unternehmen / Bieter, aus einem anderen Herkunftsstaat als dem Niederlassungsstaat des
Auftraggebers, gilt grundsätzlich das Folgende: Wenn der Bieter eine bestimmte Berechtigung
besitzen oder Mitglied einer bestimmten Organisation sein muss, um die zu vergebende
Leistung in seinem Herkunftsstaat erbringen zu können, hat dieser seine Berechtigung oder
Mitgliedschaft durch Übermittlung geeigneter Dokumente (mit dem Angebot) nachzuweisen.
Alternativ kann ein entsprechender Bieter auch die oben genannten Nachweise bzgl. § 53 und
/ oder § 54 KrWG einreichen. Diesbezüglich ist zu beachten, dass Unternehmen / Bieter,
welche über eine Erlaubnis (entsprechend § 54 KrWG) aus einem anderen Mitgliedstaat der
Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum verfügen, ihrem Angebot den Bescheid über die Feststellung
der Gleichwertigkeit ihrer ausländischen Erlaubnis (§ 54 Abs. 4 S. 1 KrWG) beizulegen haben.

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Eignungskriteriums: Wenn die Beförderung der Abfälle mit Kraftfahrzeugen
erfolgt / erfolgen wird, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als
3,5 Tonnen haben: Nachweis einer aktuell, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen

Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) Zum Nachweis ist dem Angebot eine
entsprechende Erlaubnis nach § 3 GüKG oder eine EU-Gemeinschaftslizenz nach Verordnung
(EG) Nr. 1072/2009 beizulegen. Für Unternehmen / Bieter, aus einem anderen Herkunftsstaat
als dem Niederlassungsstaat des Auftraggebers, gilt grundsätzlich das Folgende: Wenn der
Bieter eine bestimmte Berechtigung besitzen oder Mitglied einer bestimmten Organisation sein
muss, um die zu vergebende Leistung / den gegenständlichen Leistungsteil in seinem
Herkunftsstaat erbringen zu können bzw. um eine Beförderung der Abfälle mit
Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5
Tonnen aufweisen, in seinem Herkunftsstaat durchführen zu können, hat dieser seine
Berechtigung oder Mitgliedschaft durch Übermittlung geeigneter Dokumente (mit dem
Angebot) nachzuweisen, wenn eine Beförderung mit entsprechenden Kraftfahrzeugen erfolgt /
erfolgen wird

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angaben zum Bieter (insb. Angaben zur
Firmenbezeichnung, zur Rechtsform, zu verbundenen Unternehmen, zur Firmenanschrift, der
nationalen Identifikationsnummer, der Nationalität des / der wirtschaftlichen Eigentümer(s), zur
Anzahl der während der letzten drei Kalenderjahre durchschnittlich beschäftigten
Mitarbeitenden und Führungskräfte, zu den Umsätzen der letzten drei Geschäftsjahre (in dem
Tätigkeitsbereich des Auftrags; Umsätze, die durch Eigenleistungen des Unternehmens
erwirtschaftet wurden; gesondert für jedes angebotene Los), Angabe der Unternehmensklasse
/ Unternehmensgröße) gemäß Formblatt F1-A Darin enthalten: Erklärung zum
Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags Der Bieter muss in den
vergangenen drei Geschäftsjahren jeweils einen Mindestjahresumsatz in dem
Tätigkeitsbereich des Auftrags (Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie
Behandlung, Verwertung oder Beseitigung der im jeweilig angebotenen Los aufgeführten
Abfälle, inkl. Bereitstellung von Behältern / Sammelbehältnissen (Lose 1 - 3) /
Sammelbehältnissen bzw. Selbstpresscontainern und Müllgroßbehältern (Los 4)) in der jeweils
nachfolgend angebotenen Höhe aufweisen. Hierbei werden lediglich die Umsätze
berücksichtigt, die durch das Unternehmen selbst, d.h. nicht durch Unterauftragnehmer,
erwirtschaftet wurden (Eigenleistungen; keine Fremdleistungen). Los 1: 400.000 EUR netto
Los 2: 15.000 EUR netto Los 3: 200.000 EUR netto Los 4: 180.000 EUR netto Der Nachweis
ist durch eine Erklärung über die jeweiligen Netto-Umsätze in den letzten drei Geschäftsjahren
in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (gesondert für jedes angebotene Los) gemäß Formblatt
F1-A zu erbringen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Erklärung, dass derzeit eine Betriebs- und Umwelt-
Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungs- / Deckungssumme von mindestens
5.000.000,00 EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und von mindestens
1.000.000,00 EUR je Schadensfall für Vermögensschäden (d.h. unechte Vermögensschäden /
Vermögensfolgeschäden, die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind) besteht, inkl.
Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe der Versicherungsdeckungsumfangs
sowie der -summen je Versicherungsfall, gemäß Formblatt F5. Erklärung, dass derzeit eine
Umweltschadenversicherung im marktüblichen Umfang (d.h. Risikoabdeckung gemäß § 6
EfBV) besteht inkl. Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe des
Versicherungsdeckungsumfangs sowie der -summen je Versicherungsfall, gemäß Formblatt
F5. Zusicherung, dass eine Betriebs- und Umwelt-Haftpflichtversicherung sowie eine

Umweltschadensversicherung mit den in den Vergabeunterlagen geforderten
Deckungssummen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird, gemäß
Formblatt F5

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren
erbrachten Leistungen, die mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind
(Referenzliste gemäß Formblatt F4-A). / Angaben über die Ausführung von Leistungen in den
letzten drei Kalenderjahren (2023 - 2025 oder aktueller), die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind (insb. Angabe von Auftraggeber, Anschrift, Telefonnummer und
Ansprechperson des Auftraggebers, Durchführungszeitraum, Angabe der ausgeführten
Leistungen, Angabe des Auftragsvolumens, verschiedene weitere Angaben zum Auftraggeber
und zum Auftragsinhalt) gemäß beiliegendem Formblatt F4-A / Referenzliste gemäß Formblatt
F4-A. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass zur Sicherstellung eines ausreichenden
Wettbewerbes auch einschlägige Referenzen über eine entsprechende Leistungserbringung
berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre, jedoch höchstens fünf Jahre zurückliegt; d.h. in
den letzten fünf Kalenderjahren (2021 - 2025 oder aktueller) erfolgt ist. Der Auftraggeber legt
insbesondere Wert auf den Nachweis umfassender Erfahrungen bei der Ausführung der zu
beschaffenden bzw. zu erbringenden Leistungen. Dabei wird es für erforderlich gehalten, dass
ein geeigneter Bieter bzw. der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der
durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen und technischen Größenordnung bzw. bei der
Erbringung von Entsorgungsleistungen verfügt. Dies ist nachzuweisen anhand von
Referenzprojekten / Referenzaufträgen, deren Inhalt vergleichbar mit den zu beschaffenden
Leistungen ist. Referenzen sind für jedes Los gesondert nachzuweisen! Es sind zu jedem
angebotenen Los mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte / Referenzaufträge bzw.
Referenzkunden anzugeben. Dabei sieht der Auftraggeber Referenzprojekte /
Referenzaufträge bzw. Referenzkunden als vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung
an, soweit Inhalt der angegebenen Referenzprojekte / Referenzaufträge - bezogen auf das
jeweils angebotene Los - die Beschaffung eines vergleichbaren Leistungsgegenstandes bzw.
die Erbringung vergleichbarer Leistungen gewesen ist. Ein vergleichbarer
Leistungsgegenstand liegt vor, wenn mindestens die folgenden Leistungen Inhalt des
Referenzprojektes / Referenzauftrags gewesen sind: Sammlung, Beförderung, eventuell
Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und / oder Beseitigung der in
nachfolgender Tabelle zum jeweiligen Los aufgeführten Abfälle, inkl. Bereitstellung von
Behältern / Sammelbehältnissen (Lose 1 - 3) / Selbstpresscontainern und Müllgroßbehältern
(Los 4) Los 1: infektiöse Abfälle sowie ggf. Abfälle bestimmter ansteckungsgefährlicher Stoffe
der Kategorie A (UN- Nr. 2814) - 18 01 03x; Körperteile und Organe - 18 01 02, zytotoxische
und zytostatische Arzneimittel - 18 01 08x Los 2: halogenorganische Lösemittel,
Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen - intern halogenhaltige Lösemittel - 07 01 03x, 20 01 13x
oder 14 06 02x; andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen - intern:
halogenfreie Lösemittel - 07 01 04x, 20 01 13x oder 14 06 03x; andere organische Lösemittel,
Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen - intern: Färbelösung - 07 01 04x, 20 01 13x oder 14 06
03x Los 3: Abfälle, an deren Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen
Anforderungen gestellt werden - 18 01 04 Los 4: Papierabfälle (Papier und Pappe) - 15 01 01
oder 20 01 01 Zudem müssen im Rahmen der Referenzprojekte / der Referenzaufträge bzw.
für die Referenz-Auftraggeber jeweils Leistungen über eine Dauer von insgesamt drei Jahren
(Dauer der Leistungserbringung) erbracht worden sein. Die Leistungserbringung muss zudem
in den letzten fünf Kalenderjahren erfolgt sein; d.h. dass in einem Referenzprojekt innerhalb
der letzten fünf Kalenderjahre (2021 - 2025 oder aktueller) Leistungen über eine Dauer von
insgesamt drei Jahren erbracht worden sein müssen. Es ist hierbei unschädlich, wenn die

Leistungserbringung bereits vor dem Kalenderjahr 2021 begonnen hat oder über das
Kalenderjahr 2025 (oder aktueller) hinaus erfolgt (ist); es müssen lediglich im Zeitraum von
2021 - 2025 (oder aktueller) im Referenzprojekt Leistungen über eine Dauer von insgesamt
drei Jahren erbracht worden sein. Die Referenzprojekte / Referenzaufträge, welche jeweils zu
den Losen 1 und 3 nachgewiesen / angegeben werden, müssen zudem für einen
vergleichbaren Auftraggeber - d.h. für ein auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
gelegenes Krankenhaus mit mindestens 500 Betten - erbracht worden sein. Die
Referenzprojekte / Referenzaufträge, welche zum Los 2 nachgewiesen / angegeben werden,
müssen eine vergleichbare, durchschnittliche Menge an entsorgten Lösemitteln umfassen.
Eine entsprechende vergleichbare Menge liegt vor, wenn in einem Referenzprojekt /
Referenzprojekt durchschnittlich pro Jahr eine Menge von mindestens 10 t Lösemitteln
entsorgt werden / entsorgt wurden. Die Referenzprojekte / Referenzaufträge, welche zum Los
4 nachgewiesen / angegeben werden, müssen eine vergleichbare, durchschnittliche Menge an
entsorgten Papierabfällen (Papier und Pappe) umfassen. Eine entsprechende vergleichbare
Menge liegt vor, wenn in einem Referenzprojekt / Referenzprojekt durchschnittlich pro Jahr
eine Menge von mindestens 150 t Papierabfällen (Papier und Pappe) entsorgt werden /
entsorgt wurden.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Gültiger Nachweis über eine aktuell gültige
Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) /
Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) Es ist nachzuweisen, dass der Bieter über eine
aktuelle, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
nach § 56 KrWG / EfBV verfügt. Die Zertifizierung muss sich hierbei zwingend auf diejenigen
Abfallarten beziehen, deren Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie
Behandlung, Verwertung und Beseitigung jeweils Angebotsinhalt sind (siehe in der
Leistungsbeschreibung zu den einzelnen Losen jeweils aufgeführte Abfallarten mit
Abfallschlüsselnummern). Der Nachweis ist folglich für solche Entsorgungsleistungen zu
erbringen, die durch den Bieter bzw. Auftragnehmer selbst im Rahmen der Vertragserfüllung
durchgeführt werden (Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie
Behandlung, Verwertung und Beseitigung der vom jeweiligen Los umfassten Abfälle). Der
Umfang der nachzuweisenden Zertifizierung ist dement-sprechend abhängig davon, zu
welchem Los ein Angebot abgegeben wird. Die Zertifizierung muss sich zudem auf die
Niederlassung(en) / Betriebsstandort(e) beziehen, von der / denen die Leistungen ausgeführt
werden sollen. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung /
Zertifizierung / eines erteilten Überwachungszeichens einer technischen
Überwachungsorganisation oder einer anerkannten Entsorgergemeinschaft zu erbringen.

Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
bestehenden, nicht widerrufenen Genehmigungen der zuständigen Genehmigungsbehörde für
die Errichtung und den Betrieb der durch den Bieter genutzten bzw. für die Entsorgung /
Beseitigung / Verwertung der Abfälle vorgesehenen Abfallbeseitigungs- /
Abfallentsorgungsanlagen / Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlagen sowie ggf. für die
Zwischenlagerung der Abfälle nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(BImSchG; inkl. Durchführungsverordnungen - BImSchV). Zum Nachweis der im Hinblick auf
die zu nutzenden Abfallbeseitigungs- / Abfallentsorgungsanlagen / Verwertungs- bzw.
Beseitigungsanlagen (sowie ggf. für Zwischenlager) bestehenden Genehmigung(en) sind dem
Angebot die entsprechenden Genehmigungsbescheide beizufügen.

Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis über ein bestehendes betriebliches
Umweltprogramm (Umweltmanagement) oder ein bestehendes betriebliches
Nachhaltigkeitsprogramm (Nachhaltigkeitsmanagement) Es ist nachzuweisen, dass ein
betriebliches Umwelt- und / oder ein betriebliches Nachhaltigkeitsprogramm (Umwelt- und /
oder Nachhaltigkeitsmanagement) eingeführt und in Verwendung ist. Der Nachweis ist durch
Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung zu dem bestehenden Umwelt- und / oder
Nachhaltigkeitsprogramm (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) zu erbringen, in
der insbesondere der Inhalt des bestehenden Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsprogramms
(Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) und die entsprechenden getroffenen
betrieblichen Maßnahmen (Umweltmanagementmaßnahmen) darzustellen sind (bspw.
konkrete Handlungsfelder des Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagements sowie der
CO2-Optimierung; z.B. konkrete Projekte / Maßnahmen und damit verbundene CO2-
Einsparung). Der Bestand eines betrieblichen Umweltprogramms / Nachhaltigkeitsprogramms
kann zudem auch alternativ durch den Nachweis über ein eingeführtes und in Verwendung
befindliches, nach DIN EN ISO 14001:2015 zertifiziertes Umweltmanagementsystem oder den
Nachweis der bestehenden Eintragung im EMAS-Register (EMAS-Zertifizierung / -
Registrierung) erbracht werden. Der Nachweis eines Umweltmanagements /
Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001:2015 ist hierbei durch Vorlage einer
entsprechenden, aktuell gültigen Bescheinigung einer unabhängigen und akkreditierten Stelle
zu erbringen. Der Nachweis einer Eintragung im EMAS-Register / einer EMAS-Zertifizierung / -
Registrierung kann bspw. durch den Registrierungsbescheid oder die Registrierungsurkunde
erbracht werden. Des Weiteren werden auch gleichwertige Bescheinigungen / Nachweise zum
Umweltmanagement anerkannt, wenn sie: - sich auf andere nach Artikel 45 der Verordnung
(EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009
anerkannte Umweltmanagementsysteme beziehen oder - auf einschlägigen europäischen
oder internationalen Normen beruhen und von akkreditierten Stellen zertifiziert sind. Der
Auftraggeber erkennt hierbei darüber hinaus auch gleichwertige Bescheinigungen von Stellen
aus anderen Staaten an.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Bei der Bewertung des Preises werden die erwarteten jährlichen Kosten
(kalkulatorische Jahreskosten) herangezogen. (siehe diesbezügliche Festlegungen und
Hinweise in der Vergabeunterlage Hinweise zum Vergabeverfahren , Pkt. 7)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Unterkriterien zum Zuschlagskriterium Qualität : - Qualität der
Entsorgungsbehälter (Wichtung von 50 % / d.h. max. 500 Punkte) - ökologische Aspekte /
Umweltfreundlichkeit (Wichtung von 25 % / d.h. max. 250 Punkte) - Entsorgungssicherheit
(Wichtung von 25 % / d.h. max. 250 Punkte) (siehe diesbezügliche Festlegungen und
Hinweise in der Vergabeunterlage Hinweise zum Vergabeverfahren , Pkt. 7)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 19/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBWM1EX
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBWM1EX

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBWM1EX
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/11/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 56 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Absatz 2 VGV: Der öffentliche Auftraggeber kann den
Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder
fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. (...)
§ 56 Absatz 3 VGV: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche
Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. § 56 Absatz 4 VGV: Die
Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen
Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender
bestimmten Frist vorzulegen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 27/11/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig
bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein
Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle
Leipzig der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 S. 1
GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist nach § 160 Abs. 2 S. 2 GWB durch das
Unternehmen darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die an Form und
Inhalt des Nachprüfungsantrags gestellten, gesetzlichen Anforderungen können § 161 GWB
entnommen werden. Der Auftraggeber bittet ferner um Beachtung der Hinweise der 1.
Vergabekammer des Freistaates Sachsen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen: LINK:
https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 (Link-Stand: 27.10.2026). Der Antrag
ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, (5) ein offensichtlicher Missbrauch des
Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB vorliegt. (Das Vorstehende gilt
nach § 160 Abs. 3 S. 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.) Bezüglich
aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsklinikum Carl Gustav Carus
Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Lösemittel
Beschreibung: Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus (UKD, Auftraggeber) beabsichtigt
den Abschluss eines Vertrages über die gesetzeskonforme Sammlung, Beförderung,
eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung der
nachfolgend aufgeführten Abfälle inkl. Bereitstellung von Sammelbehältnissen / Behältern. Los
1 - Lösemittel Die Leistung hat nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (inkl. Anlagen 1- 5)
zu erfolgen. Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Anlage 6), die
Bestimmungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
( VOL/B ; in der Fassung vom 05. August 2003), welche durch die Zusätzlichen
Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Universitätsklinikums Carl
Gustav Carus Dresden (Anlage 7) ergänzt / konkretisiert werden, sowie die Regelungen des
Bürgerlichen Gesetzbuches in der bei Zuschlagserteilung gültigen Fassung.
Interne Kennung: 2

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und
Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90513500 Aufbereitung und Entsorgung von flüssigen Abfällen

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Fetscherstraße 74
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01307
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.02.2027
und endet nach Ablauf von zwei Jahren (Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich
zweimal automatisch um je ein weiteres Jahr / Vertragsjahr, sofern der Auftraggeber den
Vertrag nicht spätestens mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende kündigt.
Der Vertrag kann vom Auftraggeber somit frühestens zum Ende der vereinbarten
Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Der Auftraggeber ist zudem berechtigt, den Vertrag
einseitig um ein fünftes Vertragsjahr zu verlängern, indem er die Verlängerung schriftlich
erklärt und diese Erklärung dem Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor dem
Laufzeitende (d.h. zum Ende des vierten Vertragsjahres) zugeht.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen,
wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben
ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich
hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot /gemäß dem
Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der
Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der
Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen
Mindestlohn pro Stunde zahlt, gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Es wird außerdem zur
Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1
Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft, inwieweit
Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift
aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am
Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung
der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt
sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend des Formblattes Eigenerklärung zur

Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag eine Erklärung
abzugeben. Sofern die gegenständliche Erklärung - auch nach einer diesbezüglich ggf.
erfolgenden Nachforderung - durch einen Bieter nicht abgegeben wird oder durch einen Bieter
erklärt wird, dass ein Russland-Bezug im Sinne der genannten Vorschrift besteht, kann der
öffentliche Auftrag nicht an diesen Bieter vergeben werden. 2. Die Einreichung / Abgabe der
Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform Deutsches
Vergabeportal zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in
Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur Elektronisch mit
qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den
Vergabeunterlagen beiliegende Dokument Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz
elektronischer Mittel im Vergabeverfahren zu beachten. Es wird weiterhin darauf
hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente,
Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1. der
Angebots- und Bewerbungsbedingungen ). 3. Bietergemeinschaften haften
gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem
Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie
eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss
und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer
Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden
Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen die Festlegungen unter Punkt 5 und 6 der
Vergabeunterlage Hinweise zum Vergabeverfahren zu beachten. 4. Eine Weitergabe von
Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der
Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags
anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den
Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen
Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach
einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung des
Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer
verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel
der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch
Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S.
2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass
keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer
vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer das Formblatt F6
nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren
spezialgesetzliche Ausschlussgründen erbracht wird. Zudem gilt im Hinblick auf die unter
Punkt 5. der Hinweise zum Vergabeverfahren geforderten Nachweise zur Eignungsprüfung,
dass auf Anforderung des Auftraggebers die Eignung eines Unterauftragnehmers im Hinblick
auf den durch den konkreten Unterauftragnehmer zu übernehmenden / zu erbringenden
Leistungsteil nachzuweisen ist. (diesbezügliche, weitergehende Anforderungen sind Punkt 3.9
der Angebots- und Bewerbungsbedingungen zu entnehmen) Weitere Hinweise und
Anforderungen für den Fall, dass der Bieter für den Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe, § 47 VgV), sind
insbesondere unter Punkt 3.9 der Angebots- und Bewerbungsbedingungen aufgeführt. 5.
Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der
Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in
anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. 5.
Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 22.01.2027

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis, dass der Bieter nach den
Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister
eingetragen ist (für Deutschland zulässige / einschlägige Nachweise nach Anhang XI der
Richtlinie 2014/24/EU: Auszüge aus dem Handelsregister, der Handwerksrolle, dem
Vereinsregister, dem Partnerschaftsregister oder dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen
Berufskammer der Länder). Hierzu ist dem Angebot ein entsprechender, aktueller
Registerauszug (bspw. aus Handelsregister) oder Auszug aus dem Mitgliederverzeichnis der
jeweiligen Berufskammer der Länder (nicht älter als 6 Monate) beizufügen.

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Eignungskriteriums: Anzeige / Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler
und Makler nach §§ 53 und / oder 54 KrWG sowie gemäß der Verordnung über das Anzeige-
und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige-
und Erlaubnisverordnung - AbfAEV) Es ist nachzuweisen, dass eine entsprechende Anzeige
gemäß § 53 KrWG erfolgt ist (gilt für Los 3 und 4) oder eine entsprechende Erlaubnis nach §
54 KrWG (bei gefährlichen Abfällen) vorliegt (gilt für Los 1 und 2). Der Nachweis einer Anzeige
nach § 53 Abs. 1 S. 1 KrWG ist in Form der durch die zuständige Behörde erteilten
Bestätigung des Eingangs der vollständigen Anzeige zu erbringen. Etwaige von der
zuständigen Behörde hinsichtlich der angezeigten Tätigkeit erlassene Bedingungen, zeitliche
Befristungen, Auflagen oder Untersagungen sind ebenso dem Angebot beizufügen. Der
Nachweis einer Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 S. 1 KrWG ist in Form der entsprechenden, aktuell
zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen behördlichen Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 S. 1
KrWG zu erbringen. Hinweis:Die Vorlage des Nachweises einer Anzeige ist nicht notwendig,
sofern der Bieter über eine Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 KrWG verfügt; in diesem Fall ist
stattdessen die Vorlage einer Erlaubnis entsprechend nachzuweisen.Die Vorlage des
Nachweises einer Erlaubnis ist nicht notwendig, sofern der Bieter gemäß § 54 Abs. 3 KrWG
oder § 12 AbfAEV von der Erlaubnispflicht nach § 54 Abs. 1 S. 1 ausgenommen ist; in diesem
Fall ist stattdessen die Anzeige nach § 53 Abs. 1 S. 1 KrWG entsprechend nachzuweisen. Für
Unternehmen / Bieter, aus einem anderen Herkunftsstaat als dem Niederlassungsstaat des
Auftraggebers, gilt grundsätzlich das Folgende: Wenn der Bieter eine bestimmte Berechtigung
besitzen oder Mitglied einer bestimmten Organisation sein muss, um die zu vergebende
Leistung in seinem Herkunftsstaat erbringen zu können, hat dieser seine Berechtigung oder
Mitgliedschaft durch Übermittlung geeigneter Dokumente (mit dem Angebot) nachzuweisen.
Alternativ kann ein entsprechender Bieter auch die oben genannten Nachweise bzgl. § 53 und
/ oder § 54 KrWG einreichen. Diesbezüglich ist zu beachten, dass Unternehmen / Bieter,
welche über eine Erlaubnis (entsprechend § 54 KrWG) aus einem anderen Mitgliedstaat der
Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum verfügen, ihrem Angebot den Bescheid über die Feststellung
der Gleichwertigkeit ihrer ausländischen Erlaubnis (§ 54 Abs. 4 S. 1 KrWG) beizulegen haben.

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge

Beschreibung des Eignungskriteriums: Wenn die Beförderung der Abfälle mit Kraftfahrzeugen
erfolgt / erfolgen wird, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als
3,5 Tonnen haben: Nachweis einer aktuell, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen
Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) Zum Nachweis ist dem Angebot eine
entsprechende Erlaubnis nach § 3 GüKG oder eine EU-Gemeinschaftslizenz nach Verordnung
(EG) Nr. 1072/2009 beizulegen. Für Unternehmen / Bieter, aus einem anderen Herkunftsstaat
als dem Niederlassungsstaat des Auftraggebers, gilt grundsätzlich das Folgende: Wenn der
Bieter eine bestimmte Berechtigung besitzen oder Mitglied einer bestimmten Organisation sein
muss, um die zu vergebende Leistung / den gegenständlichen Leistungsteil in seinem
Herkunftsstaat erbringen zu können bzw. um eine Beförderung der Abfälle mit
Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5
Tonnen aufweisen, in seinem Herkunftsstaat durchführen zu können, hat dieser seine
Berechtigung oder Mitgliedschaft durch Übermittlung geeigneter Dokumente (mit dem
Angebot) nachzuweisen, wenn eine Beförderung mit entsprechenden Kraftfahrzeugen erfolgt /
erfolgen wird

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angaben zum Bieter (insb. Angaben zur
Firmenbezeichnung, zur Rechtsform, zu verbundenen Unternehmen, zur Firmenanschrift, der
nationalen Identifikationsnummer, der Nationalität des / der wirtschaftlichen Eigentümer(s), zur
Anzahl der während der letzten drei Kalenderjahre durchschnittlich beschäftigten
Mitarbeitenden und Führungskräfte, zu den Umsätzen der letzten drei Geschäftsjahre (in dem
Tätigkeitsbereich des Auftrags; Umsätze, die durch Eigenleistungen des Unternehmens
erwirtschaftet wurden; gesondert für jedes angebotene Los), Angabe der Unternehmensklasse
/ Unternehmensgröße) gemäß Formblatt F1-A Darin enthalten: Erklärung zum
Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags Der Bieter muss in den
vergangenen drei Geschäftsjahren jeweils einen Mindestjahresumsatz in dem
Tätigkeitsbereich des Auftrags (Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie
Behandlung, Verwertung oder Beseitigung der im jeweilig angebotenen Los aufgeführten
Abfälle, inkl. Bereitstellung von Behältern / Sammelbehältnissen (Lose 1 - 3) /
Sammelbehältnissen bzw. Selbstpresscontainern und Müllgroßbehältern (Los 4)) in der jeweils
nachfolgend angebotenen Höhe aufweisen. Hierbei werden lediglich die Umsätze
berücksichtigt, die durch das Unternehmen selbst, d.h. nicht durch Unterauftragnehmer,
erwirtschaftet wurden (Eigenleistungen; keine Fremdleistungen). Los 1: 400.000 EUR netto
Los 2: 15.000 EUR netto Los 3: 200.000 EUR netto Los 4: 180.000 EUR netto Der Nachweis
ist durch eine Erklärung über die jeweiligen Netto-Umsätze in den letzten drei Geschäftsjahren
in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (gesondert für jedes angebotene Los) gemäß Formblatt
F1-A zu erbringen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Erklärung, dass derzeit eine Betriebs- und Umwelt-
Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungs- / Deckungssumme von mindestens
5.000.000,00 EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und von mindestens
1.000.000,00 EUR je Schadensfall für Vermögensschäden (d.h. unechte Vermögensschäden /
Vermögensfolgeschäden, die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind) besteht, inkl.
Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe der Versicherungsdeckungsumfangs
sowie der -summen je Versicherungsfall, gemäß Formblatt F5. Erklärung, dass derzeit eine
Umweltschadenversicherung im marktüblichen Umfang (d.h. Risikoabdeckung gemäß § 6
EfBV) besteht inkl. Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe des
Versicherungsdeckungsumfangs sowie der -summen je Versicherungsfall, gemäß Formblatt

F5. Zusicherung, dass eine Betriebs- und Umwelt-Haftpflichtversicherung sowie eine
Umweltschadensversicherung mit den in den Vergabeunterlagen geforderten
Deckungssummen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird, gemäß
Formblatt F5

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren
erbrachten Leistungen, die mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind
(Referenzliste gemäß Formblatt F4-A). / Angaben über die Ausführung von Leistungen in den
letzten drei Kalenderjahren (2023 - 2025 oder aktueller), die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind (insb. Angabe von Auftraggeber, Anschrift, Telefonnummer und
Ansprechperson des Auftraggebers, Durchführungszeitraum, Angabe der ausgeführten
Leistungen, Angabe des Auftragsvolumens, verschiedene weitere Angaben zum Auftraggeber
und zum Auftragsinhalt) gemäß beiliegendem Formblatt F4-A / Referenzliste gemäß Formblatt
F4-A. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass zur Sicherstellung eines ausreichenden
Wettbewerbes auch einschlägige Referenzen über eine entsprechende Leistungserbringung
berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre, jedoch höchstens fünf Jahre zurückliegt; d.h. in
den letzten fünf Kalenderjahren (2021 - 2025 oder aktueller) erfolgt ist. Der Auftraggeber legt
insbesondere Wert auf den Nachweis umfassender Erfahrungen bei der Ausführung der zu
beschaffenden bzw. zu erbringenden Leistungen. Dabei wird es für erforderlich gehalten, dass
ein geeigneter Bieter bzw. der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der
durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen und technischen Größenordnung bzw. bei der
Erbringung von Entsorgungsleistungen verfügt. Dies ist nachzuweisen anhand von
Referenzprojekten / Referenzaufträgen, deren Inhalt vergleichbar mit den zu beschaffenden
Leistungen ist. Referenzen sind für jedes Los gesondert nachzuweisen! Es sind zu jedem
angebotenen Los mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte / Referenzaufträge bzw.
Referenzkunden anzugeben. Dabei sieht der Auftraggeber Referenzprojekte /
Referenzaufträge bzw. Referenzkunden als vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung
an, soweit Inhalt der angegebenen Referenzprojekte / Referenzaufträge - bezogen auf das
jeweils angebotene Los - die Beschaffung eines vergleichbaren Leistungsgegenstandes bzw.
die Erbringung vergleichbarer Leistungen gewesen ist. Ein vergleichbarer
Leistungsgegenstand liegt vor, wenn mindestens die folgenden Leistungen Inhalt des
Referenzprojektes / Referenzauftrags gewesen sind: Sammlung, Beförderung, eventuell
Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und / oder Beseitigung der in
nachfolgender Tabelle zum jeweiligen Los aufgeführten Abfälle, inkl. Bereitstellung von
Behältern / Sammelbehältnissen (Lose 1 - 3) / Selbstpresscontainern und Müllgroßbehältern
(Los 4) Los 1: infektiöse Abfälle sowie ggf. Abfälle bestimmter ansteckungsgefährlicher Stoffe
der Kategorie A (UN- Nr. 2814) - 18 01 03x; Körperteile und Organe - 18 01 02, zytotoxische
und zytostatische Arzneimittel - 18 01 08x Los 2: halogenorganische Lösemittel,
Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen - intern halogenhaltige Lösemittel - 07 01 03x, 20 01 13x
oder 14 06 02x; andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen - intern:
halogenfreie Lösemittel - 07 01 04x, 20 01 13x oder 14 06 03x; andere organische Lösemittel,
Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen - intern: Färbelösung - 07 01 04x, 20 01 13x oder 14 06
03x Los 3: Abfälle, an deren Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen
Anforderungen gestellt werden - 18 01 04 Los 4: Papierabfälle (Papier und Pappe) - 15 01 01
oder 20 01 01 Zudem müssen im Rahmen der Referenzprojekte / der Referenzaufträge bzw.
für die Referenz-Auftraggeber jeweils Leistungen über eine Dauer von insgesamt drei Jahren
(Dauer der Leistungserbringung) erbracht worden sein. Die Leistungserbringung muss zudem
in den letzten fünf Kalenderjahren erfolgt sein; d.h. dass in einem Referenzprojekt innerhalb
der letzten fünf Kalenderjahre (2021 - 2025 oder aktueller) Leistungen über eine Dauer von

insgesamt drei Jahren erbracht worden sein müssen. Es ist hierbei unschädlich, wenn die
Leistungserbringung bereits vor dem Kalenderjahr 2021 begonnen hat oder über das
Kalenderjahr 2025 (oder aktueller) hinaus erfolgt (ist); es müssen lediglich im Zeitraum von
2021 - 2025 (oder aktueller) im Referenzprojekt Leistungen über eine Dauer von insgesamt
drei Jahren erbracht worden sein. Die Referenzprojekte / Referenzaufträge, welche jeweils zu
den Losen 1 und 3 nachgewiesen / angegeben werden, müssen zudem für einen
vergleichbaren Auftraggeber - d.h. für ein auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
gelegenes Krankenhaus mit mindestens 500 Betten - erbracht worden sein. Die
Referenzprojekte / Referenzaufträge, welche zum Los 2 nachgewiesen / angegeben werden,
müssen eine vergleichbare, durchschnittliche Menge an entsorgten Lösemitteln umfassen.
Eine entsprechende vergleichbare Menge liegt vor, wenn in einem Referenzprojekt /
Referenzprojekt durchschnittlich pro Jahr eine Menge von mindestens 10 t Lösemitteln
entsorgt werden / entsorgt wurden. Die Referenzprojekte / Referenzaufträge, welche zum Los
4 nachgewiesen / angegeben werden, müssen eine vergleichbare, durchschnittliche Menge an
entsorgten Papierabfällen (Papier und Pappe) umfassen. Eine entsprechende vergleichbare
Menge liegt vor, wenn in einem Referenzprojekt / Referenzprojekt durchschnittlich pro Jahr
eine Menge von mindestens 150 t Papierabfällen (Papier und Pappe) entsorgt werden /
entsorgt wurden.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Gültiger Nachweis über eine aktuell gültige
Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) /
Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) Es ist nachzuweisen, dass der Bieter über eine
aktuelle, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
nach § 56 KrWG / EfBV verfügt. Die Zertifizierung muss sich hierbei zwingend auf diejenigen
Abfallarten beziehen, deren Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie
Behandlung, Verwertung und Beseitigung jeweils Angebotsinhalt sind (siehe in der
Leistungsbeschreibung zu den einzelnen Losen jeweils aufgeführte Abfallarten mit
Abfallschlüsselnummern). Der Nachweis ist folglich für solche Entsorgungsleistungen zu
erbringen, die durch den Bieter bzw. Auftragnehmer selbst im Rahmen der Vertragserfüllung
durchgeführt werden (Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie
Behandlung, Verwertung und Beseitigung der vom jeweiligen Los umfassten Abfälle). Der
Umfang der nachzuweisenden Zertifizierung ist dement-sprechend abhängig davon, zu
welchem Los ein Angebot abgegeben wird. Die Zertifizierung muss sich zudem auf die
Niederlassung(en) / Betriebsstandort(e) beziehen, von der / denen die Leistungen ausgeführt
werden sollen. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung /
Zertifizierung / eines erteilten Überwachungszeichens einer technischen
Überwachungsorganisation oder einer anerkannten Entsorgergemeinschaft zu erbringen.

Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
bestehenden, nicht widerrufenen Genehmigungen der zuständigen Genehmigungsbehörde für
die Errichtung und den Betrieb der durch den Bieter genutzten bzw. für die Entsorgung /
Beseitigung / Verwertung der Abfälle vorgesehenen Abfallbeseitigungs- /
Abfallentsorgungsanlagen / Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlagen sowie ggf. für die
Zwischenlagerung der Abfälle nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(BImSchG; inkl. Durchführungsverordnungen - BImSchV). Zum Nachweis der im Hinblick auf
die zu nutzenden Abfallbeseitigungs- / Abfallentsorgungsanlagen / Verwertungs- bzw.
Beseitigungsanlagen (sowie ggf. für Zwischenlager) bestehenden Genehmigung(en) sind dem
Angebot die entsprechenden Genehmigungsbescheide beizufügen.

Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis über ein bestehendes betriebliches
Umweltprogramm (Umweltmanagement) oder ein bestehendes betriebliches
Nachhaltigkeitsprogramm (Nachhaltigkeitsmanagement) Es ist nachzuweisen, dass ein
betriebliches Umwelt- und / oder ein betriebliches Nachhaltigkeitsprogramm (Umwelt- und /
oder Nachhaltigkeitsmanagement) eingeführt und in Verwendung ist. Der Nachweis ist durch
Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung zu dem bestehenden Umwelt- und / oder
Nachhaltigkeitsprogramm (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) zu erbringen, in
der insbesondere der Inhalt des bestehenden Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsprogramms
(Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) und die entsprechenden getroffenen
betrieblichen Maßnahmen (Umweltmanagementmaßnahmen) darzustellen sind (bspw.
konkrete Handlungsfelder des Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagements sowie der
CO2-Optimierung; z.B. konkrete Projekte / Maßnahmen und damit verbundene CO2-
Einsparung). Der Bestand eines betrieblichen Umweltprogramms / Nachhaltigkeitsprogramms
kann zudem auch alternativ durch den Nachweis über ein eingeführtes und in Verwendung
befindliches, nach DIN EN ISO 14001:2015 zertifiziertes Umweltmanagementsystem oder den
Nachweis der bestehenden Eintragung im EMAS-Register (EMAS-Zertifizierung / -
Registrierung) erbracht werden. Der Nachweis eines Umweltmanagements /
Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001:2015 ist hierbei durch Vorlage einer
entsprechenden, aktuell gültigen Bescheinigung einer unabhängigen und akkreditierten Stelle
zu erbringen. Der Nachweis einer Eintragung im EMAS-Register / einer EMAS-Zertifizierung / -
Registrierung kann bspw. durch den Registrierungsbescheid oder die Registrierungsurkunde
erbracht werden. Des Weiteren werden auch gleichwertige Bescheinigungen / Nachweise zum
Umweltmanagement anerkannt, wenn sie: - sich auf andere nach Artikel 45 der Verordnung
(EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009
anerkannte Umweltmanagementsysteme beziehen oder - auf einschlägigen europäischen
oder internationalen Normen beruhen und von akkreditierten Stellen zertifiziert sind. Der
Auftraggeber erkennt hierbei darüber hinaus auch gleichwertige Bescheinigungen von Stellen
aus anderen Staaten an.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Bei der Bewertung des Preises werden die erwarteten jährlichen Kosten
(kalkulatorische Jahreskosten) herangezogen. (siehe diesbezügliche Festlegungen und
Hinweise in der Vergabeunterlage Hinweise zum Vergabeverfahren , Pkt. 7)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Unterkriterien zum Zuschlagskriterium Qualität : - Qualität der
Entsorgungsbehälter (Wichtung von 50 % / d.h. max. 500 Punkte) - ökologische Aspekte /
Umweltfreundlichkeit (Wichtung von 25 % / d.h. max. 250 Punkte) - Entsorgungssicherheit
(Wichtung von 25 % / d.h. max. 250 Punkte) (siehe diesbezügliche Festlegungen und
Hinweise in der Vergabeunterlage Hinweise zum Vergabeverfahren , Pkt. 7)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 19/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBWM1EX
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBWM1EX

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBWM1EX
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/11/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 56 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Absatz 2 VGV: Der öffentliche Auftraggeber kann den
Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder
fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. (...)
§ 56 Absatz 3 VGV: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche
Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. § 56 Absatz 4 VGV: Die
Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen
Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender
bestimmten Frist vorzulegen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 27/11/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig
bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein
Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle
Leipzig der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 S. 1
GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist nach § 160 Abs. 2 S. 2 GWB durch das
Unternehmen darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die an Form und
Inhalt des Nachprüfungsantrags gestellten, gesetzlichen Anforderungen können § 161 GWB
entnommen werden. Der Auftraggeber bittet ferner um Beachtung der Hinweise der 1.
Vergabekammer des Freistaates Sachsen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen: LINK:
https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 (Link-Stand: 27.10.2026). Der Antrag
ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, (5) ein offensichtlicher Missbrauch des
Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB vorliegt. (Das Vorstehende gilt
nach § 160 Abs. 3 S. 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.) Bezüglich
aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsklinikum Carl Gustav Carus
Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR

5.1. Los: LOT-0003
Titel: Abfälle, an deren Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen
Anforderungen gestellt werden
Beschreibung: Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus (UKD, Auftraggeber) beabsichtigt
den Abschluss eines Vertrages über die gesetzeskonforme Sammlung, Beförderung,
eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung der
nachfolgend aufgeführten Abfälle inkl. Bereitstellung von Sammelbehältnissen / Behältern. Los
1 - Abfälle, an deren Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen
Anforderungen gestellt werden Die Leistung hat nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung
(inkl. Anlagen 1- 5) zu erfolgen. Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(Anlage 6), die Bestimmungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Leistungen ( VOL/B ; in der Fassung vom 05. August 2003), welche durch die Zusätzlichen

Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Universitätsklinikums Carl
Gustav Carus Dresden (Anlage 7) ergänzt / konkretisiert werden, sowie die Regelungen des
Bürgerlichen Gesetzbuches in der bei Zuschlagserteilung gültigen Fassung.
Interne Kennung: 3

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und
Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90513500 Aufbereitung und Entsorgung von flüssigen Abfällen

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Fetscherstraße 74
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01307
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.02.2027
und endet nach Ablauf von zwei Jahren (Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich
zweimal automatisch um je ein weiteres Jahr / Vertragsjahr, sofern der Auftraggeber den
Vertrag nicht spätestens mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende kündigt.
Der Vertrag kann vom Auftraggeber somit frühestens zum Ende der vereinbarten
Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Der Auftraggeber ist zudem berechtigt, den Vertrag
einseitig um ein fünftes Vertragsjahr zu verlängern, indem er die Verlängerung schriftlich
erklärt und diese Erklärung dem Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor dem
Laufzeitende (d.h. zum Ende des vierten Vertragsjahres) zugeht.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen,
wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben
ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich
hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot /gemäß dem
Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der
Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der
Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen
Mindestlohn pro Stunde zahlt, gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Es wird außerdem zur
Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1
Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft, inwieweit
Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift

aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am
Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung
der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt
sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend des Formblattes Eigenerklärung zur
Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag eine Erklärung
abzugeben. Sofern die gegenständliche Erklärung - auch nach einer diesbezüglich ggf.
erfolgenden Nachforderung - durch einen Bieter nicht abgegeben wird oder durch einen Bieter
erklärt wird, dass ein Russland-Bezug im Sinne der genannten Vorschrift besteht, kann der
öffentliche Auftrag nicht an diesen Bieter vergeben werden. 2. Die Einreichung / Abgabe der
Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform Deutsches
Vergabeportal zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in
Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur Elektronisch mit
qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den
Vergabeunterlagen beiliegende Dokument Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz
elektronischer Mittel im Vergabeverfahren zu beachten. Es wird weiterhin darauf
hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente,
Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1. der
Angebots- und Bewerbungsbedingungen ). 3. Bietergemeinschaften haften
gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem
Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie
eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss
und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer
Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden
Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen die Festlegungen unter Punkt 5 und 6 der
Vergabeunterlage Hinweise zum Vergabeverfahren zu beachten. 4. Eine Weitergabe von
Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der
Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags
anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den
Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen
Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach
einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung des
Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer
verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel
der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch
Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S.
2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass
keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer
vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer das Formblatt F6
nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren
spezialgesetzliche Ausschlussgründen erbracht wird. Zudem gilt im Hinblick auf die unter
Punkt 5. der Hinweise zum Vergabeverfahren geforderten Nachweise zur Eignungsprüfung,
dass auf Anforderung des Auftraggebers die Eignung eines Unterauftragnehmers im Hinblick
auf den durch den konkreten Unterauftragnehmer zu übernehmenden / zu erbringenden
Leistungsteil nachzuweisen ist. (diesbezügliche, weitergehende Anforderungen sind Punkt 3.9
der Angebots- und Bewerbungsbedingungen zu entnehmen) Weitere Hinweise und
Anforderungen für den Fall, dass der Bieter für den Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe, § 47 VgV), sind
insbesondere unter Punkt 3.9 der Angebots- und Bewerbungsbedingungen aufgeführt. 5.
Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der

Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in
anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. 5.
Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 22.01.2027

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis, dass der Bieter nach den
Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister
eingetragen ist (für Deutschland zulässige / einschlägige Nachweise nach Anhang XI der
Richtlinie 2014/24/EU: Auszüge aus dem Handelsregister, der Handwerksrolle, dem
Vereinsregister, dem Partnerschaftsregister oder dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen
Berufskammer der Länder). Hierzu ist dem Angebot ein entsprechender, aktueller
Registerauszug (bspw. aus Handelsregister) oder Auszug aus dem Mitgliederverzeichnis der
jeweiligen Berufskammer der Länder (nicht älter als 6 Monate) beizufügen.

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Eignungskriteriums: Anzeige / Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler
und Makler nach §§ 53 und / oder 54 KrWG sowie gemäß der Verordnung über das Anzeige-
und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige-
und Erlaubnisverordnung - AbfAEV) Es ist nachzuweisen, dass eine entsprechende Anzeige
gemäß § 53 KrWG erfolgt ist (gilt für Los 3 und 4) oder eine entsprechende Erlaubnis nach §
54 KrWG (bei gefährlichen Abfällen) vorliegt (gilt für Los 1 und 2). Der Nachweis einer Anzeige
nach § 53 Abs. 1 S. 1 KrWG ist in Form der durch die zuständige Behörde erteilten
Bestätigung des Eingangs der vollständigen Anzeige zu erbringen. Etwaige von der
zuständigen Behörde hinsichtlich der angezeigten Tätigkeit erlassene Bedingungen, zeitliche
Befristungen, Auflagen oder Untersagungen sind ebenso dem Angebot beizufügen. Der
Nachweis einer Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 S. 1 KrWG ist in Form der entsprechenden, aktuell
zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen behördlichen Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 S. 1
KrWG zu erbringen. Hinweis:Die Vorlage des Nachweises einer Anzeige ist nicht notwendig,
sofern der Bieter über eine Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 KrWG verfügt; in diesem Fall ist
stattdessen die Vorlage einer Erlaubnis entsprechend nachzuweisen.Die Vorlage des
Nachweises einer Erlaubnis ist nicht notwendig, sofern der Bieter gemäß § 54 Abs. 3 KrWG
oder § 12 AbfAEV von der Erlaubnispflicht nach § 54 Abs. 1 S. 1 ausgenommen ist; in diesem
Fall ist stattdessen die Anzeige nach § 53 Abs. 1 S. 1 KrWG entsprechend nachzuweisen. Für
Unternehmen / Bieter, aus einem anderen Herkunftsstaat als dem Niederlassungsstaat des
Auftraggebers, gilt grundsätzlich das Folgende: Wenn der Bieter eine bestimmte Berechtigung
besitzen oder Mitglied einer bestimmten Organisation sein muss, um die zu vergebende
Leistung in seinem Herkunftsstaat erbringen zu können, hat dieser seine Berechtigung oder
Mitgliedschaft durch Übermittlung geeigneter Dokumente (mit dem Angebot) nachzuweisen.
Alternativ kann ein entsprechender Bieter auch die oben genannten Nachweise bzgl. § 53 und
/ oder § 54 KrWG einreichen. Diesbezüglich ist zu beachten, dass Unternehmen / Bieter,
welche über eine Erlaubnis (entsprechend § 54 KrWG) aus einem anderen Mitgliedstaat der
Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum verfügen, ihrem Angebot den Bescheid über die Feststellung
der Gleichwertigkeit ihrer ausländischen Erlaubnis (§ 54 Abs. 4 S. 1 KrWG) beizulegen haben.

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Eignungskriteriums: Wenn die Beförderung der Abfälle mit Kraftfahrzeugen
erfolgt / erfolgen wird, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als
3,5 Tonnen haben: Nachweis einer aktuell, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen
Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) Zum Nachweis ist dem Angebot eine
entsprechende Erlaubnis nach § 3 GüKG oder eine EU-Gemeinschaftslizenz nach Verordnung
(EG) Nr. 1072/2009 beizulegen. Für Unternehmen / Bieter, aus einem anderen Herkunftsstaat
als dem Niederlassungsstaat des Auftraggebers, gilt grundsätzlich das Folgende: Wenn der
Bieter eine bestimmte Berechtigung besitzen oder Mitglied einer bestimmten Organisation sein
muss, um die zu vergebende Leistung / den gegenständlichen Leistungsteil in seinem
Herkunftsstaat erbringen zu können bzw. um eine Beförderung der Abfälle mit
Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5
Tonnen aufweisen, in seinem Herkunftsstaat durchführen zu können, hat dieser seine
Berechtigung oder Mitgliedschaft durch Übermittlung geeigneter Dokumente (mit dem
Angebot) nachzuweisen, wenn eine Beförderung mit entsprechenden Kraftfahrzeugen erfolgt /
erfolgen wird

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angaben zum Bieter (insb. Angaben zur
Firmenbezeichnung, zur Rechtsform, zu verbundenen Unternehmen, zur Firmenanschrift, der
nationalen Identifikationsnummer, der Nationalität des / der wirtschaftlichen Eigentümer(s), zur
Anzahl der während der letzten drei Kalenderjahre durchschnittlich beschäftigten
Mitarbeitenden und Führungskräfte, zu den Umsätzen der letzten drei Geschäftsjahre (in dem
Tätigkeitsbereich des Auftrags; Umsätze, die durch Eigenleistungen des Unternehmens
erwirtschaftet wurden; gesondert für jedes angebotene Los), Angabe der Unternehmensklasse
/ Unternehmensgröße) gemäß Formblatt F1-A Darin enthalten: Erklärung zum
Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags Der Bieter muss in den
vergangenen drei Geschäftsjahren jeweils einen Mindestjahresumsatz in dem
Tätigkeitsbereich des Auftrags (Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie
Behandlung, Verwertung oder Beseitigung der im jeweilig angebotenen Los aufgeführten
Abfälle, inkl. Bereitstellung von Behältern / Sammelbehältnissen (Lose 1 - 3) /
Sammelbehältnissen bzw. Selbstpresscontainern und Müllgroßbehältern (Los 4)) in der jeweils
nachfolgend angebotenen Höhe aufweisen. Hierbei werden lediglich die Umsätze
berücksichtigt, die durch das Unternehmen selbst, d.h. nicht durch Unterauftragnehmer,
erwirtschaftet wurden (Eigenleistungen; keine Fremdleistungen). Los 1: 400.000 EUR netto
Los 2: 15.000 EUR netto Los 3: 200.000 EUR netto Los 4: 180.000 EUR netto Der Nachweis
ist durch eine Erklärung über die jeweiligen Netto-Umsätze in den letzten drei Geschäftsjahren
in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (gesondert für jedes angebotene Los) gemäß Formblatt
F1-A zu erbringen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Erklärung, dass derzeit eine Betriebs- und Umwelt-
Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungs- / Deckungssumme von mindestens
5.000.000,00 EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und von mindestens
1.000.000,00 EUR je Schadensfall für Vermögensschäden (d.h. unechte Vermögensschäden /
Vermögensfolgeschäden, die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind) besteht, inkl.
Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe der Versicherungsdeckungsumfangs
sowie der -summen je Versicherungsfall, gemäß Formblatt F5. Erklärung, dass derzeit eine

Umweltschadenversicherung im marktüblichen Umfang (d.h. Risikoabdeckung gemäß § 6
EfBV) besteht inkl. Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe des
Versicherungsdeckungsumfangs sowie der -summen je Versicherungsfall, gemäß Formblatt
F5. Zusicherung, dass eine Betriebs- und Umwelt-Haftpflichtversicherung sowie eine
Umweltschadensversicherung mit den in den Vergabeunterlagen geforderten
Deckungssummen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird, gemäß
Formblatt F5

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren
erbrachten Leistungen, die mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind
(Referenzliste gemäß Formblatt F4-A). / Angaben über die Ausführung von Leistungen in den
letzten drei Kalenderjahren (2023 - 2025 oder aktueller), die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind (insb. Angabe von Auftraggeber, Anschrift, Telefonnummer und
Ansprechperson des Auftraggebers, Durchführungszeitraum, Angabe der ausgeführten
Leistungen, Angabe des Auftragsvolumens, verschiedene weitere Angaben zum Auftraggeber
und zum Auftragsinhalt) gemäß beiliegendem Formblatt F4-A / Referenzliste gemäß Formblatt
F4-A. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass zur Sicherstellung eines ausreichenden
Wettbewerbes auch einschlägige Referenzen über eine entsprechende Leistungserbringung
berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre, jedoch höchstens fünf Jahre zurückliegt; d.h. in
den letzten fünf Kalenderjahren (2021 - 2025 oder aktueller) erfolgt ist. Der Auftraggeber legt
insbesondere Wert auf den Nachweis umfassender Erfahrungen bei der Ausführung der zu
beschaffenden bzw. zu erbringenden Leistungen. Dabei wird es für erforderlich gehalten, dass
ein geeigneter Bieter bzw. der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der
durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen und technischen Größenordnung bzw. bei der
Erbringung von Entsorgungsleistungen verfügt. Dies ist nachzuweisen anhand von
Referenzprojekten / Referenzaufträgen, deren Inhalt vergleichbar mit den zu beschaffenden
Leistungen ist. Referenzen sind für jedes Los gesondert nachzuweisen! Es sind zu jedem
angebotenen Los mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte / Referenzaufträge bzw.
Referenzkunden anzugeben. Dabei sieht der Auftraggeber Referenzprojekte /
Referenzaufträge bzw. Referenzkunden als vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung
an, soweit Inhalt der angegebenen Referenzprojekte / Referenzaufträge - bezogen auf das
jeweils angebotene Los - die Beschaffung eines vergleichbaren Leistungsgegenstandes bzw.
die Erbringung vergleichbarer Leistungen gewesen ist. Ein vergleichbarer
Leistungsgegenstand liegt vor, wenn mindestens die folgenden Leistungen Inhalt des
Referenzprojektes / Referenzauftrags gewesen sind: Sammlung, Beförderung, eventuell
Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und / oder Beseitigung der in
nachfolgender Tabelle zum jeweiligen Los aufgeführten Abfälle, inkl. Bereitstellung von
Behältern / Sammelbehältnissen (Lose 1 - 3) / Selbstpresscontainern und Müllgroßbehältern
(Los 4) Los 1: infektiöse Abfälle sowie ggf. Abfälle bestimmter ansteckungsgefährlicher Stoffe
der Kategorie A (UN- Nr. 2814) - 18 01 03x; Körperteile und Organe - 18 01 02, zytotoxische
und zytostatische Arzneimittel - 18 01 08x Los 2: halogenorganische Lösemittel,
Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen - intern halogenhaltige Lösemittel - 07 01 03x, 20 01 13x
oder 14 06 02x; andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen - intern:
halogenfreie Lösemittel - 07 01 04x, 20 01 13x oder 14 06 03x; andere organische Lösemittel,
Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen - intern: Färbelösung - 07 01 04x, 20 01 13x oder 14 06
03x Los 3: Abfälle, an deren Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen
Anforderungen gestellt werden - 18 01 04 Los 4: Papierabfälle (Papier und Pappe) - 15 01 01
oder 20 01 01 Zudem müssen im Rahmen der Referenzprojekte / der Referenzaufträge bzw.
für die Referenz-Auftraggeber jeweils Leistungen über eine Dauer von insgesamt drei Jahren

(Dauer der Leistungserbringung) erbracht worden sein. Die Leistungserbringung muss zudem
in den letzten fünf Kalenderjahren erfolgt sein; d.h. dass in einem Referenzprojekt innerhalb
der letzten fünf Kalenderjahre (2021 - 2025 oder aktueller) Leistungen über eine Dauer von
insgesamt drei Jahren erbracht worden sein müssen. Es ist hierbei unschädlich, wenn die
Leistungserbringung bereits vor dem Kalenderjahr 2021 begonnen hat oder über das
Kalenderjahr 2025 (oder aktueller) hinaus erfolgt (ist); es müssen lediglich im Zeitraum von
2021 - 2025 (oder aktueller) im Referenzprojekt Leistungen über eine Dauer von insgesamt
drei Jahren erbracht worden sein. Die Referenzprojekte / Referenzaufträge, welche jeweils zu
den Losen 1 und 3 nachgewiesen / angegeben werden, müssen zudem für einen
vergleichbaren Auftraggeber - d.h. für ein auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
gelegenes Krankenhaus mit mindestens 500 Betten - erbracht worden sein. Die
Referenzprojekte / Referenzaufträge, welche zum Los 2 nachgewiesen / angegeben werden,
müssen eine vergleichbare, durchschnittliche Menge an entsorgten Lösemitteln umfassen.
Eine entsprechende vergleichbare Menge liegt vor, wenn in einem Referenzprojekt /
Referenzprojekt durchschnittlich pro Jahr eine Menge von mindestens 10 t Lösemitteln
entsorgt werden / entsorgt wurden. Die Referenzprojekte / Referenzaufträge, welche zum Los
4 nachgewiesen / angegeben werden, müssen eine vergleichbare, durchschnittliche Menge an
entsorgten Papierabfällen (Papier und Pappe) umfassen. Eine entsprechende vergleichbare
Menge liegt vor, wenn in einem Referenzprojekt / Referenzprojekt durchschnittlich pro Jahr
eine Menge von mindestens 150 t Papierabfällen (Papier und Pappe) entsorgt werden /
entsorgt wurden.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Gültiger Nachweis über eine aktuell gültige
Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) /
Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) Es ist nachzuweisen, dass der Bieter über eine
aktuelle, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
nach § 56 KrWG / EfBV verfügt. Die Zertifizierung muss sich hierbei zwingend auf diejenigen
Abfallarten beziehen, deren Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie
Behandlung, Verwertung und Beseitigung jeweils Angebotsinhalt sind (siehe in der
Leistungsbeschreibung zu den einzelnen Losen jeweils aufgeführte Abfallarten mit
Abfallschlüsselnummern). Der Nachweis ist folglich für solche Entsorgungsleistungen zu
erbringen, die durch den Bieter bzw. Auftragnehmer selbst im Rahmen der Vertragserfüllung
durchgeführt werden (Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie
Behandlung, Verwertung und Beseitigung der vom jeweiligen Los umfassten Abfälle). Der
Umfang der nachzuweisenden Zertifizierung ist dement-sprechend abhängig davon, zu
welchem Los ein Angebot abgegeben wird. Die Zertifizierung muss sich zudem auf die
Niederlassung(en) / Betriebsstandort(e) beziehen, von der / denen die Leistungen ausgeführt
werden sollen. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung /
Zertifizierung / eines erteilten Überwachungszeichens einer technischen
Überwachungsorganisation oder einer anerkannten Entsorgergemeinschaft zu erbringen.

Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
bestehenden, nicht widerrufenen Genehmigungen der zuständigen Genehmigungsbehörde für
die Errichtung und den Betrieb der durch den Bieter genutzten bzw. für die Entsorgung /
Beseitigung / Verwertung der Abfälle vorgesehenen Abfallbeseitigungs- /
Abfallentsorgungsanlagen / Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlagen sowie ggf. für die
Zwischenlagerung der Abfälle nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(BImSchG; inkl. Durchführungsverordnungen - BImSchV). Zum Nachweis der im Hinblick auf

die zu nutzenden Abfallbeseitigungs- / Abfallentsorgungsanlagen / Verwertungs- bzw.
Beseitigungsanlagen (sowie ggf. für Zwischenlager) bestehenden Genehmigung(en) sind dem
Angebot die entsprechenden Genehmigungsbescheide beizufügen.

Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis über ein bestehendes betriebliches
Umweltprogramm (Umweltmanagement) oder ein bestehendes betriebliches
Nachhaltigkeitsprogramm (Nachhaltigkeitsmanagement) Es ist nachzuweisen, dass ein
betriebliches Umwelt- und / oder ein betriebliches Nachhaltigkeitsprogramm (Umwelt- und /
oder Nachhaltigkeitsmanagement) eingeführt und in Verwendung ist. Der Nachweis ist durch
Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung zu dem bestehenden Umwelt- und / oder
Nachhaltigkeitsprogramm (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) zu erbringen, in
der insbesondere der Inhalt des bestehenden Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsprogramms
(Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) und die entsprechenden getroffenen
betrieblichen Maßnahmen (Umweltmanagementmaßnahmen) darzustellen sind (bspw.
konkrete Handlungsfelder des Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagements sowie der
CO2-Optimierung; z.B. konkrete Projekte / Maßnahmen und damit verbundene CO2-
Einsparung). Der Bestand eines betrieblichen Umweltprogramms / Nachhaltigkeitsprogramms
kann zudem auch alternativ durch den Nachweis über ein eingeführtes und in Verwendung
befindliches, nach DIN EN ISO 14001:2015 zertifiziertes Umweltmanagementsystem oder den
Nachweis der bestehenden Eintragung im EMAS-Register (EMAS-Zertifizierung / -
Registrierung) erbracht werden. Der Nachweis eines Umweltmanagements /
Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001:2015 ist hierbei durch Vorlage einer
entsprechenden, aktuell gültigen Bescheinigung einer unabhängigen und akkreditierten Stelle
zu erbringen. Der Nachweis einer Eintragung im EMAS-Register / einer EMAS-Zertifizierung / -
Registrierung kann bspw. durch den Registrierungsbescheid oder die Registrierungsurkunde
erbracht werden. Des Weiteren werden auch gleichwertige Bescheinigungen / Nachweise zum
Umweltmanagement anerkannt, wenn sie: - sich auf andere nach Artikel 45 der Verordnung
(EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009
anerkannte Umweltmanagementsysteme beziehen oder - auf einschlägigen europäischen
oder internationalen Normen beruhen und von akkreditierten Stellen zertifiziert sind. Der
Auftraggeber erkennt hierbei darüber hinaus auch gleichwertige Bescheinigungen von Stellen
aus anderen Staaten an.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Bei der Bewertung des Preises werden die erwarteten jährlichen Kosten
(kalkulatorische Jahreskosten) herangezogen. (siehe diesbezügliche Festlegungen und
Hinweise in der Vergabeunterlage Hinweise zum Vergabeverfahren , Pkt. 7)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Unterkriterien zum Zuschlagskriterium Qualität : - Qualität der
Entsorgungsbehälter (Wichtung von 50 % / d.h. max. 500 Punkte) - ökologische Aspekte /

Umweltfreundlichkeit (Wichtung von 25 % / d.h. max. 250 Punkte) - Entsorgungssicherheit
(Wichtung von 25 % / d.h. max. 250 Punkte) (siehe diesbezügliche Festlegungen und
Hinweise in der Vergabeunterlage Hinweise zum Vergabeverfahren , Pkt. 7)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 19/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBWM1EX
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBWM1EX

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBWM1EX
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/11/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 56 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Absatz 2 VGV: Der öffentliche Auftraggeber kann den
Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder
fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. (...)
§ 56 Absatz 3 VGV: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche
Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. § 56 Absatz 4 VGV: Die
Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen
Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender
bestimmten Frist vorzulegen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 27/11/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig
bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein
Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle
Leipzig der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 S. 1
GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist nach § 160 Abs. 2 S. 2 GWB durch das
Unternehmen darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die an Form und
Inhalt des Nachprüfungsantrags gestellten, gesetzlichen Anforderungen können § 161 GWB
entnommen werden. Der Auftraggeber bittet ferner um Beachtung der Hinweise der 1.
Vergabekammer des Freistaates Sachsen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen: LINK:
https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 (Link-Stand: 27.10.2026). Der Antrag
ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, (5) ein offensichtlicher Missbrauch des
Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB vorliegt. (Das Vorstehende gilt
nach § 160 Abs. 3 S. 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.) Bezüglich
aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsklinikum Carl Gustav Carus
Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR

5.1. Los: LOT-0004
Titel: Papierabfälle (Papier und Pappe)
Beschreibung: Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus (UKD, Auftraggeber) beabsichtigt
den Abschluss eines Vertrages über die gesetzeskonforme Sammlung, Beförderung,
eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung der
nachfolgend aufgeführten Abfälle inkl. Bereitstellung von Sammelbehältnissen / Behältern. Los
4 - Papierabfälle (Papier und Pappe) Die Leistung hat nach Maßgabe der
Leistungsbeschreibung (inkl. Anlagen 1- 5) zu erfolgen. Es gelten ergänzend die Allgemeinen

Geschäftsbedingungen (Anlage 6), die Bestimmungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen
für die Ausführung von Leistungen ( VOL/B ; in der Fassung vom 05. August 2003), welche
durch die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des
Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden (Anlage 7) ergänzt / konkretisiert werden,
sowie die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in der bei Zuschlagserteilung gültigen
Fassung.
Interne Kennung: 4

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und
Umweltschutzdienste

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Fetscherstraße 74
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01307
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.02.2027
und endet nach Ablauf von zwei Jahren (Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich
zweimal automatisch um je ein weiteres Jahr / Vertragsjahr, sofern der Auftraggeber den
Vertrag nicht spätestens mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende kündigt.
Der Vertrag kann vom Auftraggeber somit frühestens zum Ende der vereinbarten
Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Der Auftraggeber ist zudem berechtigt, den Vertrag
einseitig um ein fünftes Vertragsjahr zu verlängern, indem er die Verlängerung schriftlich
erklärt und diese Erklärung dem Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor dem
Laufzeitende (d.h. zum Ende des vierten Vertragsjahres) zugeht.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen,
wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben
ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich
hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot /gemäß dem
Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der
Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der
Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen
Mindestlohn pro Stunde zahlt, gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Es wird außerdem zur
Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1

Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft, inwieweit
Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift
aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am
Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung
der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt
sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend des Formblattes Eigenerklärung zur
Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag eine Erklärung
abzugeben. Sofern die gegenständliche Erklärung - auch nach einer diesbezüglich ggf.
erfolgenden Nachforderung - durch einen Bieter nicht abgegeben wird oder durch einen Bieter
erklärt wird, dass ein Russland-Bezug im Sinne der genannten Vorschrift besteht, kann der
öffentliche Auftrag nicht an diesen Bieter vergeben werden. 2. Die Einreichung / Abgabe der
Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform Deutsches
Vergabeportal zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in
Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur Elektronisch mit
qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den
Vergabeunterlagen beiliegende Dokument Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz
elektronischer Mittel im Vergabeverfahren zu beachten. Es wird weiterhin darauf
hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente,
Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1. der
Angebots- und Bewerbungsbedingungen ). 3. Bietergemeinschaften haften
gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem
Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie
eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss
und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer
Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden
Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen die Festlegungen unter Punkt 5 und 6 der
Vergabeunterlage Hinweise zum Vergabeverfahren zu beachten. 4. Eine Weitergabe von
Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der
Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags
anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den
Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen
Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach
einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung des
Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer
verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel
der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch
Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S.
2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass
keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer
vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer das Formblatt F6
nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren
spezialgesetzliche Ausschlussgründen erbracht wird. Zudem gilt im Hinblick auf die unter
Punkt 5. der Hinweise zum Vergabeverfahren geforderten Nachweise zur Eignungsprüfung,
dass auf Anforderung des Auftraggebers die Eignung eines Unterauftragnehmers im Hinblick
auf den durch den konkreten Unterauftragnehmer zu übernehmenden / zu erbringenden
Leistungsteil nachzuweisen ist. (diesbezügliche, weitergehende Anforderungen sind Punkt 3.9
der Angebots- und Bewerbungsbedingungen zu entnehmen) Weitere Hinweise und
Anforderungen für den Fall, dass der Bieter für den Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe, § 47 VgV), sind

insbesondere unter Punkt 3.9 der Angebots- und Bewerbungsbedingungen aufgeführt. 5.
Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der
Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in
anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. 5.
Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 22.01.2027

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis, dass der Bieter nach den
Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister
eingetragen ist (für Deutschland zulässige / einschlägige Nachweise nach Anhang XI der
Richtlinie 2014/24/EU: Auszüge aus dem Handelsregister, der Handwerksrolle, dem
Vereinsregister, dem Partnerschaftsregister oder dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen
Berufskammer der Länder). Hierzu ist dem Angebot ein entsprechender, aktueller
Registerauszug (bspw. aus Handelsregister) oder Auszug aus dem Mitgliederverzeichnis der
jeweiligen Berufskammer der Länder (nicht älter als 6 Monate) beizufügen.

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Eignungskriteriums: Anzeige / Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler
und Makler nach §§ 53 und / oder 54 KrWG sowie gemäß der Verordnung über das Anzeige-
und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige-
und Erlaubnisverordnung - AbfAEV) Es ist nachzuweisen, dass eine entsprechende Anzeige
gemäß § 53 KrWG erfolgt ist (gilt für Los 3 und 4) oder eine entsprechende Erlaubnis nach §
54 KrWG (bei gefährlichen Abfällen) vorliegt (gilt für Los 1 und 2). Der Nachweis einer Anzeige
nach § 53 Abs. 1 S. 1 KrWG ist in Form der durch die zuständige Behörde erteilten
Bestätigung des Eingangs der vollständigen Anzeige zu erbringen. Etwaige von der
zuständigen Behörde hinsichtlich der angezeigten Tätigkeit erlassene Bedingungen, zeitliche
Befristungen, Auflagen oder Untersagungen sind ebenso dem Angebot beizufügen. Der
Nachweis einer Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 S. 1 KrWG ist in Form der entsprechenden, aktuell
zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen behördlichen Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 S. 1
KrWG zu erbringen. Hinweis:Die Vorlage des Nachweises einer Anzeige ist nicht notwendig,
sofern der Bieter über eine Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 KrWG verfügt; in diesem Fall ist
stattdessen die Vorlage einer Erlaubnis entsprechend nachzuweisen.Die Vorlage des
Nachweises einer Erlaubnis ist nicht notwendig, sofern der Bieter gemäß § 54 Abs. 3 KrWG
oder § 12 AbfAEV von der Erlaubnispflicht nach § 54 Abs. 1 S. 1 ausgenommen ist; in diesem
Fall ist stattdessen die Anzeige nach § 53 Abs. 1 S. 1 KrWG entsprechend nachzuweisen. Für
Unternehmen / Bieter, aus einem anderen Herkunftsstaat als dem Niederlassungsstaat des
Auftraggebers, gilt grundsätzlich das Folgende: Wenn der Bieter eine bestimmte Berechtigung
besitzen oder Mitglied einer bestimmten Organisation sein muss, um die zu vergebende
Leistung in seinem Herkunftsstaat erbringen zu können, hat dieser seine Berechtigung oder
Mitgliedschaft durch Übermittlung geeigneter Dokumente (mit dem Angebot) nachzuweisen.
Alternativ kann ein entsprechender Bieter auch die oben genannten Nachweise bzgl. § 53 und
/ oder § 54 KrWG einreichen. Diesbezüglich ist zu beachten, dass Unternehmen / Bieter,
welche über eine Erlaubnis (entsprechend § 54 KrWG) aus einem anderen Mitgliedstaat der
Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den

Europäischen Wirtschaftsraum verfügen, ihrem Angebot den Bescheid über die Feststellung
der Gleichwertigkeit ihrer ausländischen Erlaubnis (§ 54 Abs. 4 S. 1 KrWG) beizulegen haben.

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Eignungskriteriums: Wenn die Beförderung der Abfälle mit Kraftfahrzeugen
erfolgt / erfolgen wird, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als
3,5 Tonnen haben: Nachweis einer aktuell, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen
Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) Zum Nachweis ist dem Angebot eine
entsprechende Erlaubnis nach § 3 GüKG oder eine EU-Gemeinschaftslizenz nach Verordnung
(EG) Nr. 1072/2009 beizulegen. Für Unternehmen / Bieter, aus einem anderen Herkunftsstaat
als dem Niederlassungsstaat des Auftraggebers, gilt grundsätzlich das Folgende: Wenn der
Bieter eine bestimmte Berechtigung besitzen oder Mitglied einer bestimmten Organisation sein
muss, um die zu vergebende Leistung / den gegenständlichen Leistungsteil in seinem
Herkunftsstaat erbringen zu können bzw. um eine Beförderung der Abfälle mit
Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5
Tonnen aufweisen, in seinem Herkunftsstaat durchführen zu können, hat dieser seine
Berechtigung oder Mitgliedschaft durch Übermittlung geeigneter Dokumente (mit dem
Angebot) nachzuweisen, wenn eine Beförderung mit entsprechenden Kraftfahrzeugen erfolgt /
erfolgen wird

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angaben zum Bieter (insb. Angaben zur
Firmenbezeichnung, zur Rechtsform, zu verbundenen Unternehmen, zur Firmenanschrift, der
nationalen Identifikationsnummer, der Nationalität des / der wirtschaftlichen Eigentümer(s), zur
Anzahl der während der letzten drei Kalenderjahre durchschnittlich beschäftigten
Mitarbeitenden und Führungskräfte, zu den Umsätzen der letzten drei Geschäftsjahre (in dem
Tätigkeitsbereich des Auftrags; Umsätze, die durch Eigenleistungen des Unternehmens
erwirtschaftet wurden; gesondert für jedes angebotene Los), Angabe der Unternehmensklasse
/ Unternehmensgröße) gemäß Formblatt F1-A Darin enthalten: Erklärung zum
Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags Der Bieter muss in den
vergangenen drei Geschäftsjahren jeweils einen Mindestjahresumsatz in dem
Tätigkeitsbereich des Auftrags (Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie
Behandlung, Verwertung oder Beseitigung der im jeweilig angebotenen Los aufgeführten
Abfälle, inkl. Bereitstellung von Behältern / Sammelbehältnissen (Lose 1 - 3) /
Sammelbehältnissen bzw. Selbstpresscontainern und Müllgroßbehältern (Los 4)) in der jeweils
nachfolgend angebotenen Höhe aufweisen. Hierbei werden lediglich die Umsätze
berücksichtigt, die durch das Unternehmen selbst, d.h. nicht durch Unterauftragnehmer,
erwirtschaftet wurden (Eigenleistungen; keine Fremdleistungen). Los 1: 400.000 EUR netto
Los 2: 15.000 EUR netto Los 3: 200.000 EUR netto Los 4: 180.000 EUR netto Der Nachweis
ist durch eine Erklärung über die jeweiligen Netto-Umsätze in den letzten drei Geschäftsjahren
in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (gesondert für jedes angebotene Los) gemäß Formblatt
F1-A zu erbringen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Erklärung, dass derzeit eine Betriebs- und Umwelt-
Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungs- / Deckungssumme von mindestens
5.000.000,00 EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und von mindestens
1.000.000,00 EUR je Schadensfall für Vermögensschäden (d.h. unechte Vermögensschäden /
Vermögensfolgeschäden, die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind) besteht, inkl.

Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe der Versicherungsdeckungsumfangs
sowie der -summen je Versicherungsfall, gemäß Formblatt F5. Erklärung, dass derzeit eine
Umweltschadenversicherung im marktüblichen Umfang (d.h. Risikoabdeckung gemäß § 6
EfBV) besteht inkl. Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe des
Versicherungsdeckungsumfangs sowie der -summen je Versicherungsfall, gemäß Formblatt
F5. Zusicherung, dass eine Betriebs- und Umwelt-Haftpflichtversicherung sowie eine
Umweltschadensversicherung mit den in den Vergabeunterlagen geforderten
Deckungssummen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird, gemäß
Formblatt F5

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren
erbrachten Leistungen, die mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind
(Referenzliste gemäß Formblatt F4-A). / Angaben über die Ausführung von Leistungen in den
letzten drei Kalenderjahren (2023 - 2025 oder aktueller), die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind (insb. Angabe von Auftraggeber, Anschrift, Telefonnummer und
Ansprechperson des Auftraggebers, Durchführungszeitraum, Angabe der ausgeführten
Leistungen, Angabe des Auftragsvolumens, verschiedene weitere Angaben zum Auftraggeber
und zum Auftragsinhalt) gemäß beiliegendem Formblatt F4-A / Referenzliste gemäß Formblatt
F4-A. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass zur Sicherstellung eines ausreichenden
Wettbewerbes auch einschlägige Referenzen über eine entsprechende Leistungserbringung
berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre, jedoch höchstens fünf Jahre zurückliegt; d.h. in
den letzten fünf Kalenderjahren (2021 - 2025 oder aktueller) erfolgt ist. Der Auftraggeber legt
insbesondere Wert auf den Nachweis umfassender Erfahrungen bei der Ausführung der zu
beschaffenden bzw. zu erbringenden Leistungen. Dabei wird es für erforderlich gehalten, dass
ein geeigneter Bieter bzw. der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der
durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen und technischen Größenordnung bzw. bei der
Erbringung von Entsorgungsleistungen verfügt. Dies ist nachzuweisen anhand von
Referenzprojekten / Referenzaufträgen, deren Inhalt vergleichbar mit den zu beschaffenden
Leistungen ist. Referenzen sind für jedes Los gesondert nachzuweisen! Es sind zu jedem
angebotenen Los mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte / Referenzaufträge bzw.
Referenzkunden anzugeben. Dabei sieht der Auftraggeber Referenzprojekte /
Referenzaufträge bzw. Referenzkunden als vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung
an, soweit Inhalt der angegebenen Referenzprojekte / Referenzaufträge - bezogen auf das
jeweils angebotene Los - die Beschaffung eines vergleichbaren Leistungsgegenstandes bzw.
die Erbringung vergleichbarer Leistungen gewesen ist. Ein vergleichbarer
Leistungsgegenstand liegt vor, wenn mindestens die folgenden Leistungen Inhalt des
Referenzprojektes / Referenzauftrags gewesen sind: Sammlung, Beförderung, eventuell
Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und / oder Beseitigung der in
nachfolgender Tabelle zum jeweiligen Los aufgeführten Abfälle, inkl. Bereitstellung von
Behältern / Sammelbehältnissen (Lose 1 - 3) / Selbstpresscontainern und Müllgroßbehältern
(Los 4) Los 1: infektiöse Abfälle sowie ggf. Abfälle bestimmter ansteckungsgefährlicher Stoffe
der Kategorie A (UN- Nr. 2814) - 18 01 03x; Körperteile und Organe - 18 01 02, zytotoxische
und zytostatische Arzneimittel - 18 01 08x Los 2: halogenorganische Lösemittel,
Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen - intern halogenhaltige Lösemittel - 07 01 03x, 20 01 13x
oder 14 06 02x; andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen - intern:
halogenfreie Lösemittel - 07 01 04x, 20 01 13x oder 14 06 03x; andere organische Lösemittel,
Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen - intern: Färbelösung - 07 01 04x, 20 01 13x oder 14 06
03x Los 3: Abfälle, an deren Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen
Anforderungen gestellt werden - 18 01 04 Los 4: Papierabfälle (Papier und Pappe) - 15 01 01

oder 20 01 01 Zudem müssen im Rahmen der Referenzprojekte / der Referenzaufträge bzw.
für die Referenz-Auftraggeber jeweils Leistungen über eine Dauer von insgesamt drei Jahren
(Dauer der Leistungserbringung) erbracht worden sein. Die Leistungserbringung muss zudem
in den letzten fünf Kalenderjahren erfolgt sein; d.h. dass in einem Referenzprojekt innerhalb
der letzten fünf Kalenderjahre (2021 - 2025 oder aktueller) Leistungen über eine Dauer von
insgesamt drei Jahren erbracht worden sein müssen. Es ist hierbei unschädlich, wenn die
Leistungserbringung bereits vor dem Kalenderjahr 2021 begonnen hat oder über das
Kalenderjahr 2025 (oder aktueller) hinaus erfolgt (ist); es müssen lediglich im Zeitraum von
2021 - 2025 (oder aktueller) im Referenzprojekt Leistungen über eine Dauer von insgesamt
drei Jahren erbracht worden sein. Die Referenzprojekte / Referenzaufträge, welche jeweils zu
den Losen 1 und 3 nachgewiesen / angegeben werden, müssen zudem für einen
vergleichbaren Auftraggeber - d.h. für ein auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
gelegenes Krankenhaus mit mindestens 500 Betten - erbracht worden sein. Die
Referenzprojekte / Referenzaufträge, welche zum Los 2 nachgewiesen / angegeben werden,
müssen eine vergleichbare, durchschnittliche Menge an entsorgten Lösemitteln umfassen.
Eine entsprechende vergleichbare Menge liegt vor, wenn in einem Referenzprojekt /
Referenzprojekt durchschnittlich pro Jahr eine Menge von mindestens 10 t Lösemitteln
entsorgt werden / entsorgt wurden. Die Referenzprojekte / Referenzaufträge, welche zum Los
4 nachgewiesen / angegeben werden, müssen eine vergleichbare, durchschnittliche Menge an
entsorgten Papierabfällen (Papier und Pappe) umfassen. Eine entsprechende vergleichbare
Menge liegt vor, wenn in einem Referenzprojekt / Referenzprojekt durchschnittlich pro Jahr
eine Menge von mindestens 150 t Papierabfällen (Papier und Pappe) entsorgt werden /
entsorgt wurden.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Gültiger Nachweis über eine aktuell gültige
Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) /
Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) Es ist nachzuweisen, dass der Bieter über eine
aktuelle, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
nach § 56 KrWG / EfBV verfügt. Die Zertifizierung muss sich hierbei zwingend auf diejenigen
Abfallarten beziehen, deren Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie
Behandlung, Verwertung und Beseitigung jeweils Angebotsinhalt sind (siehe in der
Leistungsbeschreibung zu den einzelnen Losen jeweils aufgeführte Abfallarten mit
Abfallschlüsselnummern). Der Nachweis ist folglich für solche Entsorgungsleistungen zu
erbringen, die durch den Bieter bzw. Auftragnehmer selbst im Rahmen der Vertragserfüllung
durchgeführt werden (Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie
Behandlung, Verwertung und Beseitigung der vom jeweiligen Los umfassten Abfälle). Der
Umfang der nachzuweisenden Zertifizierung ist dement-sprechend abhängig davon, zu
welchem Los ein Angebot abgegeben wird. Die Zertifizierung muss sich zudem auf die
Niederlassung(en) / Betriebsstandort(e) beziehen, von der / denen die Leistungen ausgeführt
werden sollen. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung /
Zertifizierung / eines erteilten Überwachungszeichens einer technischen
Überwachungsorganisation oder einer anerkannten Entsorgergemeinschaft zu erbringen.

Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
bestehenden, nicht widerrufenen Genehmigungen der zuständigen Genehmigungsbehörde für
die Errichtung und den Betrieb der durch den Bieter genutzten bzw. für die Entsorgung /
Beseitigung / Verwertung der Abfälle vorgesehenen Abfallbeseitigungs- /
Abfallentsorgungsanlagen / Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlagen sowie ggf. für die

Zwischenlagerung der Abfälle nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(BImSchG; inkl. Durchführungsverordnungen - BImSchV). Zum Nachweis der im Hinblick auf
die zu nutzenden Abfallbeseitigungs- / Abfallentsorgungsanlagen / Verwertungs- bzw.
Beseitigungsanlagen (sowie ggf. für Zwischenlager) bestehenden Genehmigung(en) sind dem
Angebot die entsprechenden Genehmigungsbescheide beizufügen.

Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis über ein bestehendes betriebliches
Umweltprogramm (Umweltmanagement) oder ein bestehendes betriebliches
Nachhaltigkeitsprogramm (Nachhaltigkeitsmanagement) Es ist nachzuweisen, dass ein
betriebliches Umwelt- und / oder ein betriebliches Nachhaltigkeitsprogramm (Umwelt- und /
oder Nachhaltigkeitsmanagement) eingeführt und in Verwendung ist. Der Nachweis ist durch
Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung zu dem bestehenden Umwelt- und / oder
Nachhaltigkeitsprogramm (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) zu erbringen, in
der insbesondere der Inhalt des bestehenden Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsprogramms
(Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) und die entsprechenden getroffenen
betrieblichen Maßnahmen (Umweltmanagementmaßnahmen) darzustellen sind (bspw.
konkrete Handlungsfelder des Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagements sowie der
CO2-Optimierung; z.B. konkrete Projekte / Maßnahmen und damit verbundene CO2-
Einsparung). Der Bestand eines betrieblichen Umweltprogramms / Nachhaltigkeitsprogramms
kann zudem auch alternativ durch den Nachweis über ein eingeführtes und in Verwendung
befindliches, nach DIN EN ISO 14001:2015 zertifiziertes Umweltmanagementsystem oder den
Nachweis der bestehenden Eintragung im EMAS-Register (EMAS-Zertifizierung / -
Registrierung) erbracht werden. Der Nachweis eines Umweltmanagements /
Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001:2015 ist hierbei durch Vorlage einer
entsprechenden, aktuell gültigen Bescheinigung einer unabhängigen und akkreditierten Stelle
zu erbringen. Der Nachweis einer Eintragung im EMAS-Register / einer EMAS-Zertifizierung / -
Registrierung kann bspw. durch den Registrierungsbescheid oder die Registrierungsurkunde
erbracht werden. Des Weiteren werden auch gleichwertige Bescheinigungen / Nachweise zum
Umweltmanagement anerkannt, wenn sie: - sich auf andere nach Artikel 45 der Verordnung
(EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009
anerkannte Umweltmanagementsysteme beziehen oder - auf einschlägigen europäischen
oder internationalen Normen beruhen und von akkreditierten Stellen zertifiziert sind. Der
Auftraggeber erkennt hierbei darüber hinaus auch gleichwertige Bescheinigungen von Stellen
aus anderen Staaten an.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Bei der Bewertung des Preises werden die erwarteten jährlichen Kosten
(kalkulatorische Jahreskosten) herangezogen. (siehe diesbezügliche Festlegungen und
Hinweise in der Vergabeunterlage Hinweise zum Vergabeverfahren , Pkt. 7)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Unterkriterien zum Zuschlagskriterium Qualität : - ökologische Aspekte /
Umweltfreundlichkeit (Wichtung von 50 % / d.h. max. 500 Punkte) - Entsorgungssicherheit

(Wichtung von 50 % / d.h. max. 500 Punkte) (siehe diesbezügliche Festlegungen und
Hinweise in der Vergabeunterlage Hinweise zum Vergabeverfahren , Pkt. 7)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 19/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBWM1EX
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBWM1EX

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBWM1EX
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/11/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 56 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Absatz 2 VGV: Der öffentliche Auftraggeber kann den
Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder
fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. (...)
§ 56 Absatz 3 VGV: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche
Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. § 56 Absatz 4 VGV: Die
Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen
Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender
bestimmten Frist vorzulegen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 27/11/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken

Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig
bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein
Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle
Leipzig der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 S. 1
GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist nach § 160 Abs. 2 S. 2 GWB durch das
Unternehmen darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die an Form und
Inhalt des Nachprüfungsantrags gestellten, gesetzlichen Anforderungen können § 161 GWB
entnommen werden. Der Auftraggeber bittet ferner um Beachtung der Hinweise der 1.
Vergabekammer des Freistaates Sachsen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen: LINK:
https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 (Link-Stand: 27.10.2026). Der Antrag
ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, (5) ein offensichtlicher Missbrauch des
Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB vorliegt. (Das Vorstehende gilt
nach § 160 Abs. 3 S. 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.) Bezüglich
aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsklinikum Carl Gustav Carus
Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen
Universität Dresden, AöR
Registrierungsnummer: Umsatzsteuer-ID: DE140135217
Postanschrift: Fetscherstraße 74
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01307
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)

Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsbereich Einkauf und Logistik / Abteilung Wirtschaftsbetriebe /
Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@uniklinikum-dresden.de
Telefon: +49 351-4582908
Fax: +49 351-4588883509
Internetadresse: http://www.uniklinikum-dresden.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle
Leipzig bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: Umsatzsteuer-ID: DE287064009
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Internetadresse: http://www.ldl.sachsen.de/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8222683c-2d09-464b-b72a-96ca6ed86507 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/10/2026 17:26:23 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

ABl. S Nummer der Ausgabe: 210/2026
Datum der Veröffentlichung: 29/10/2026

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBWM1EX
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBWM1EX/documents
http://www.ldl.sachsen.de/
http://www.uniklinikum-dresden.de/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202610/ausschreibung-751337-2026-DEU.txt

 
 
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