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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Werl - Deutschland Feuerwehrfahrzeuge Einsatzleitwagen ELW 1
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026101900591345691 / 719455-2026
Veröffentlicht :
19.10.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
02.11.2026
Angebotsabgabe bis :
17.11.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
34144210 - Feuerwehrfahrzeuge
DEU-Werl: Deutschland Feuerwehrfahrzeuge Einsatzleitwagen ELW 1

2026/S 202/2026 719455

Deutschland Feuerwehrfahrzeuge Einsatzleitwagen ELW 1
OJ S 202/2026 19/10/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Wallfahrtsstadt Werl - Der Bürgermeister
E-Mail: zentralevergabestelle@werl.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Einsatzleitwagen ELW 1
Beschreibung: Die Wallfahrtsstadt Werl schreibt für die freiwillige Feuerwehr einen
Einsatzleitwagen (ELW 1) aus.
Kennung des Verfahrens: 6be42b3e-bb93-495a-96d6-0eac7424d554
Interne Kennung: 222-26
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Hedwig-Dransfeld-Str. 23
Stadt: Werl
Postleitzahl: 59457
Land, Gliederung (NUTS): Soest (DEA5B)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Grafenstraße 23, 59457 Werl

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXPWYRBLK9F# Bereitstellung der
Unterlagen: Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem
Vergabemarktplatz Vergabe-Westfalen zur Verfügung gestellt. Anfragen zum Verfahren:
Anfragen zum Verfahren stellen Sie bitte ausschließlich für den Projektraum des
Vergabemarktplatzes Vergabe-Westfalen. Wichtiger Hinweis: Das Angebot ist ausschließlich
über den Projektraum des Vergabemarktplatzes Vergabe-Westfalen elektronisch
einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Achten Sie dabei bitte auf die
Vollständigkeit der Unterlagen. Angebote, die per E-Mail oder postalisch eingereicht werden,
können nicht gewertet werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: - Das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz
Vertretungsberechtigte wurde/n wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und/oder § 21
MiLoG und/oder § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches SGB mit einer Geldbuße von
wenigstens 2 500 EUR belegt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen
mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer
Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine
Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben.
Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. -
Das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte wurde/n
wegen eines Verstoßes nach den §§ 10, 10a oder 11 des SchwarzArbG zu einer
Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
rechtskräftig verurteilt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit
seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer
Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine
Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben.
Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. -
Das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte wurde
wegen eines Verstoßes nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 und 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder
2 Nr. 3 des Dritten Buches SGB, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des AÜG oder §
266a Abs. 1 bis 4 des SGB zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2
500 EUR belegt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem
Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer
Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine
Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben.
Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. -
Das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte wurde
wegen eines Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens 175.000
EUR belegt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem
Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer
Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine
Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben.
Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. -
Vorliegen eines verbotenen Tatbestands nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2023/2878 des
Rates vom 18. Dezember 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über
restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket). Der Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem/ihrem Angebot einzureichen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3
GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen wurde eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt wegen einer
Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des
Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Der Bieter hat eine
Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur
Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei

Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf
gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für
eine Eignungsleihe benannt werden.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde eine Geldbuße nach § 30
OWiG rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland). Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den
Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der
Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei
Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf
gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für
eine Eignungsleihe benannt werden.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3
GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen wurde eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt wegen einer
Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller
Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
Strafgesetzbuchs zu begehen oder wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs
(Geldwäsche). Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem
Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer
Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine
Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben.
Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden.
Betrug: Eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen
zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde eine
Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 263 des
Strafgesetzbuchs (Betrug) oder wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot
einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft
jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes
gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden.
Korruption: Eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen
zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde eine
Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 299 des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und
299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder
nach § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
oder nach den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung),
jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
Bedienstete) oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr). Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem
Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer

Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine
Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben.
Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Eine Person, deren Verhalten nach §
123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen
das Unternehmen wurde eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt wegen
einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Der Bieter hat eine
Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur
Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei
Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf
gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für
eine Eignungsleihe benannt werden.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Das Unternehmen ist seinen
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nicht nachgekommen. Der Bieter hat
eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht
zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei
Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf
gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für
eine Eignungsleihe benannt werden.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Das
Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung
nicht nachgekommen. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit
seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer
Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine
Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben.
Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Das Unternehmen hat bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Der Bieter
hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die
Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied
gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die
Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Das Unternehmen hat bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Der Bieter
hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die
Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied
gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die
Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Das Unternehmen hat bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Der Bieter
hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die
Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied
gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die
Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden.

Zahlungsunfähigkeit: Das Unternehmen ist zahlungsunfähig. Der Bieter hat eine
Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur
Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei
Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf
gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für
eine Eignungsleihe benannt werden.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Über das Vermögen des
Unternehmens ist ein Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Bieter hat eine Eigenerklärung
zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der
Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei
Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf
gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für
eine Eignungsleihe benannt werden.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Das Unternehmen befindet sich im Verfahren der
Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den
Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der
Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei
Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf
gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für
eine Eignungsleihe benannt werden.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Über das
Vermögen des Unternehmens ist ein mit Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem
Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer
Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine
Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben.
Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Das Unternehmen bzw. eine Person, deren
Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, hat im Rahmen der
beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den
Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der
Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei
Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf
gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für
eine Eignungsleihe benannt werden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Das
Unternehmen hat Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der Bieter hat
eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht
zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei
Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf
gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für
eine Eignungsleihe benannt werden.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Eigenerklärung zu
den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der
Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei
Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf
gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für
eine Eignungsleihe benannt werden.

Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Das
Unternehmen wird ausgeschlossen, wenn es bereits in die Vorbereitung des
Vergabeverfahrens einbezogen war, und daraus eine Wettbewerbsverzerrung resultiert, die
nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Das
Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt,
was zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren
Rechtsfolge geführt hat.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Das Unternehmen
wird ausgeschlossen, wenn es in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der
Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln sowie, wenn das Unternehmen a)
versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise
zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder
vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Einsatzleitwagen ELW 1
Beschreibung: Das Fahrzeug soll einen Motorleistung von mind. 140 kW haben, eine
Sondersignalanlage, eine Funk- und Kommunikationsanlage und
Kommunikationsarbeitsplätze. Die genauen Anforderungen finden Sie in der
Leistungsbeschreibung.
Interne Kennung: 222-26

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Hedwig-Dransfeld-Str. 23
Stadt: Werl
Postleitzahl: 59457
Land, Gliederung (NUTS): Soest (DEA5B)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Grafenstraße 23, 59457 Werl

5.1.3. Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Lieferzeitraum: Innerhalb von 12 Monaten nach Erteilung des
Auftrags.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter muss autorisierte Fachhandelspartnerschaft
der ELW-TEC Landshut sein. Dies ist vom Auftragnehmer in geeigneter Form nachzuweisen.
Die Auftragnehmerin muss zertifizierter Motorola BOS-Partner sein. Weiterhin muss die
Auftragnehmerin ein produktbezogenes Qualitätssicherungs-System unterhalten. Dieses
System muss sicherstellen, dass die Qualitätsforderungen an das Material sowie für alle
Phasen der Herstellung festgelegt sind und während all dieser Phasen eingehalten werden.
Es muss die frühzeitige Feststellung von Mängeln sowie rechtzeitige und wirksame
Korrekturmaßnahmen gewährleisten. Nachweise über die Durchführung dieser Maßnahmen -
ggfs. auch bei der Unterauftragnehmerin müssen der Auftraggeberin jederzeit zur Verfügung
stehen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter hat nachzuweisen, dass er über
einschlägige Erfahrungen im Bau und Umbau von Einsatzleitwagen (ELW) oder
vergleichbaren Fahrzeuge für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
verfügt. Als Nachweis sind mindestens fünf erfolgreich realisierte Projekte der letzten fünf
Jahre anzugeben. Die Referenzliste muss den jeweiligen Auftraggeber (Organisation
/Behörde), den Leistungsumfang sowie eine offizielle Kontaktmöglichkeit (z. B. zentrale
Vergabestelle oder Funktionsadresse) enthalten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Eignungskriteriums: Lieferzeit: schnellstmöglich, spätestens 12 Monate
nach Auftragsvergabe

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis über eine bestehende
Haftpflichtversicherung (nicht älter als ein Jahr), Deckungssumme mindestens für Sach- und
für Personenschäden von mind. 1 Mio EUR. Sollte eine Versicherung in der vorgegebenen
Höhe nicht bestehen, ist vor einer evtl. Auftragsvergabe ein Nachweis beizubringen, dass die
Versicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wurde

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Es wird nach dem Angebotspreis gewichtet. Das Angebot mit dem günstigsten
Preis bekommt den Zuschlag, sofern es die Eignungs- und Lieferkriterien erfüllt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100

5.1.11. Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice
/CXPWYRBLK9F/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Vergabemarktplatz Vergabe-Westfalen Zu finden unter (URL) https://www.vergabe-
westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRBLNS0
URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRBLK9F

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice
/CXPWYRBLK9F
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/11/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 58 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder den Bieter
gem. § 56 Abs. 2 Vergabeverordnung unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen. Gem. § 56 Abs. 3 ist die Nachforderung von leistungsbezogenen
Unterlagen, diedie Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskritereien
betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 17/11/2026 09:05:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus der Wallfahrtsstadt Werl, Hedwig-Dransfeld-Str. 23,
59457 Werl Beschreibung
Eröffnungstermin Beschreibung: Die Öffnung der Angebote erfolgt unter Beachtung des §
55 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der
Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetztes NRW verpflichtet. Dem Angebot ist zunächst
anhand des Vordrucks 521 EU eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der
Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB beizufügen. Auf Verlangen des Auftraggebers
sind die Eigenerklärungen vor einer evtl. Beauftragung zu belegen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich

Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur vorhandenen Eignung
vorzulegen siehe Vergabeunterlagen Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf
Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: - Angaben über den Umsatz des Unternehmens
jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er mit der zu
vergebenen Leistung vergleichbar ist, unter Einschluss des Anteils mit gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen - Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-
Straße 9 in 48147 Münster Unklarheiten, Rügen, Sonstiges sind unmittelbar schriftlich über
das Vergabeprotal einzureichen. Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von
10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
zu rügen. Auf die Regelungen des § 160 GWB wird hingewiesen: (1) Die Vergabekammer
leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,
das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Wallfahrtsstadt Werl - Der Bürgermeister
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Wallfahrtsstadt Werl - Der Bürgermeister

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Wallfahrtsstadt Werl - Der Bürgermeister

Registrierungsnummer: 03 ZZZ0 0000 0465 72
Postanschrift: Hedwig-Dransfeld-Str. 23
Stadt: Werl
Postleitzahl: 59457
Land, Gliederung (NUTS): Soest (DEA5B)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: zentralevergabestelle@werl.de
Telefon: +49 2922800-1023
Fax: +49 2922800-1099
Internetadresse: https://www.werl.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsstelle
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de
Telefon: +49 251411-3514
Fax: +49 251411-2165
Internetadresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht
/vergabekammer_westfalen/index.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ec564c1d-f4e8-43b7-b8ce-2f7b6efedfe2 - 01
Formulartyp: Wettbewerb

Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/10/2026 12:06:14 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 202/2026
Datum der Veröffentlichung: 19/10/2026

Referenzen:
https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRBLK9F
https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRBLK9F/documents
https://www.werl.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202610/ausschreibung-719455-2026-DEU.txt

 
 
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