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Titel :
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DEU-Düsseldorf - Deutschland Arzneimittel 36. Generikaausschreibung (1er)
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026101501144639390 / 713452-2026
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Veröffentlicht :
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15.10.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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30.06.2029
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Angebotsabgabe bis :
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26.11.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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33600000 - Arzneimittel
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DEU-Düsseldorf: Deutschland Arzneimittel 36. Generikaausschreibung
(1er)
2026/S 200/2026 713452
Deutschland Arzneimittel 36. Generikaausschreibung (1er)
OJ S 200/2026 15/10/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität
bei Krankenkassen
E-Mail: bieteranfrage@gwq-serviceplus.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: 36. Generikaausschreibung (1er)
Beschreibung: Es ist beabsichtigt, mit pharmazeutischen Unternehmen wirkstoffselektive
Rabattvereinbarungen im Sinne des § 130a Abs. 8 SGB V über die Lieferung von
Fertigarzneimitteln gemäß den in elektronischer Form zur Verfügung stehenden
Vergabeunterlagen zu schließen. Die Vergabe ist in wirkstoffbezogene Fachlose unterteilt.
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Vertragsbedingungen und die Preisblätter zu den
einzelnen Fachlosen als Bestandteil der Vergabeunterlagen verwiesen.
Kennung des Verfahrens: 8ec9dc17-ef49-4faa-a6ef-2d5a73d1b5c1
Interne Kennung: 36. (1er)
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
2.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YRZM2BK#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 75
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 75
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB
Betrug: § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB
Korruption: § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Acemetacin (HKP)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 001
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0002
Titel: Acitretin (HKP)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 002
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0003
Titel: Alitretinoin (WKA)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 003
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0004
Titel: Aripiprazol (LSE)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 004
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0005
Titel: Aripiprazol TAB)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 005
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0006
Titel: Atazanavir (HKP)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 006
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0007
Titel: Atovaquon (SUE)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 007
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0008
Titel: Baclofen (INF)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 008
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0009
Titel: Betahistin (TAB, 1)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 009
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0010
Titel: Betahistin (TAB, 2)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 010
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0011
Titel: Betain (PUE, PUL)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 011
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0012
Titel: Betamethason + Salicylsäure (SAL)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 012
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0013
Titel: Biperiden (TAB)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 013
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0014
Titel: Budesonid (HVW, KPG)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 014
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0015
Titel: Budesonid (HKM, KMP)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 015
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0016
Titel: Carbamazepin (TAB)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 016
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0017
Titel: Carbimazol (FTA, TAB)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 017
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0018
Titel: Cilostazol (TAB)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 018
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0019
Titel: Clobazam (TAB)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 019
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0020
Titel: Clonazepam (TAB)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 020
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0021
Titel: Clotrimazol (VCR)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 021
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0022
Titel: Clotrimazol (VTA)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 022
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0023
Titel: Desogetrel + Ethinylestradiol (TAB)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 023
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0024
Titel: Diazepam (TAB)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 024
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0025
Titel: Dutasterid (WKA)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 025
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0026
Titel: Eisen(II)-Ion (50 mg, FTA)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 026
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0027
Titel: Eisen(II)-Ion (100 mg, FTA)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 027
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0028
Titel: Eletriptan (TAB)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 028
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0029
Titel: Enalapril + HCT
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 029
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0030
Titel: Escitalopram (TEI)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 030
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0031
Titel: Fingolimod (HKP)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 031
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0032
Titel: Fluorouracil + Salicylsäure (LOE)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 032
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0033
Titel: Glibenclamid (TAB)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 033
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0034
Titel: Hydrocortison (10 mg, CRE)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 034
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0035
Titel: Hydrocortison (SAL)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 035
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0036
Titel: Ibuprofen (RET)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 036
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0037
Titel: Ipratropiumbromid (DOS)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 037
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0038
Titel: Lanthan(III)-Ion (KTA)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 038
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0039
Titel: Lapatinib (FTA)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 039
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0040
Titel: Latanoprost (ATR, Einzeldosen)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 040
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0041
Titel: Lidocain (50 mg, 100 mg, ILO)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 041
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0042
Titel: Lidocain (500 mg, ILO)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 042
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0043
Titel: Macrogol 4000 (PLE, 1)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 043
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0044
Titel: Macrogol 4000 (PLE, 2)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 044
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0045
Titel: Melperon (FTA)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 045
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0046
Titel: Methylphenidat (TAB)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 046
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0047
Titel: Metoprolol (50 mg tartrat, RET)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 047
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0048
Titel: Metoprolol + HCT
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 048
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0049
Titel: Nevirapin (TAB)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 049
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0050
Titel: Nitisinon (HKP, SUE, SUS)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 050
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0051
Titel: Nitrendipin (FTA, TAB)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 051
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0052
Titel: Pantoprazol (PIJ)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 052
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0053
Titel: Pantoprazol (TMR, Rx)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 053
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0054
Titel: Perindopril + Indapamid (TAB, FTA, 1)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 054
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0055
Titel: Perindopril + Indapamid (TAB, FTA, 2)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 055
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0056
Titel: Pipamperon (TAB, LSE)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 056
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0057
Titel: Piroxicam (ILO, TAB)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 057
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0058
Titel: Prednison (TAB)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 058
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0059
Titel: Pyridostigminium-Kation (FTA, TAB, UTA, RET)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 059
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0060
Titel: Risperidon (PLD,PLI)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 060
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0061
Titel: Salmeterol (DOS)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 061
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0062
Titel: Sevelamer carbonat (PSE)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 062
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0063
Titel: Tapentadol (RET,1)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 063
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0064
Titel: Telmisartan + Amlodipin (TAB)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 064
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0065
Titel: Testosteron (GEL)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 065
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0066
Titel: Tilidin + Naloxon (LOE, LSE, PPL, TEI)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 066
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0067
Titel: Tramadol + Paracetamol (FTA, 1)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 067
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0068
Titel: Tramadol + Paracetamol (FTA, 2)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 068
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0069
Titel: Trospium (FTA, TAB, UTA)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 069
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0070
Titel: Valproat Natrium (FMR)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 070
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0071
Titel: Valproat natrium (LSE, 1)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 071
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0072
Titel: Valproat natrium (LSE, 2)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 072
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0073
Titel: Venlafaxin (REK, RET)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 073
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0074
Titel: Xipamid (TAB)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 074
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
5.1. Los: LOT-0075
Titel: Zolpidem (5 mg, FTA)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 075
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den
Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK
BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel
Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK
GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK
Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK HEK - Hanseatische
Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin - fusioniert mit der IKK
gesundplus zum 01.10.2026 IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus
BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der
01.07.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und
Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. -
Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, -
Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des
Vertrages.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2026 18:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/11/2026 07:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für
Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: GWQ ServicePlus AG Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität
bei Krankenkassen
Registrierungsnummer: DE 258895210
Postanschrift: Ria-Thiele-Straße 2a
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40549
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
E-Mail: bieteranfrage@gwq-serviceplus.de
Telefon: 02117584980
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 2-10
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: 022894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7cd89922-724d-4beb-b8fc-b3b83a3a37f1 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/10/2026 10:32:47 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 200/2026
Datum der Veröffentlichung: 15/10/2026
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM2BK/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202610/ausschreibung-713452-2026-DEU.txt
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