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Titel :
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DEU-Hannover - Deutschland Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft Beratung landwirtschaftlicher Betriebe zur Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EB)
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026101401023134930 / 708930-2026
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Veröffentlicht :
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14.10.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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30.06.2029
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Angebotsabgabe bis :
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24.11.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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77100000 - Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft
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DEU-Hannover: Deutschland Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft
Beratung landwirtschaftlicher Betriebe zur Erhaltung und Verbesserung der
Biodiversität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EB)
2026/S 199/2026 708930
Deutschland Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft Beratung landwirtschaftlicher
Betriebe zur Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität und Nachhaltigkeit in der
Landwirtschaft (EB)
OJ S 199/2026 14/10/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Niedersächsische Minis terium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
E-Mail: Vermittelte.Leistungen@lzn.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Beratung landwirtschaftlicher Betriebe zur Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität
und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EB)
Beschreibung: Für das ML soll eine Rahmenvereinbarung zur Erbringung von
Beratungsdienstleistungen nach Art. 78 der EU Strategieplan VO (EU) 2021/2115 vom 2.
Dezember 2021 vergeben werden. Ausgeschrieben werden definierte
Beratungsdienstleistungen für landwirtschaftliche Betriebe. Die Maßnahme zielt auf die
Erhaltung und Verbesserung der Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe unter besonderer
Beachtung der Aspekte der Biodiversität, der Klimaresilienz, des Tierwohls und eines
effizienten Umgangs mit Ressourcen durch Wissenstransfer. Die Beratungsleistungen sind nur
dann förderfähig, wenn die Beratungen durch nach diesem Vergabeverfahren ausgewählte
Beratungsanbieter und Beratungskräfte durchgeführt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und
Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und der
Leistungsbeschreibung - Zuwendungsverfahren (Teil C) - sowie den weiteren beigefügten
Anlagen zu entnehmen. Die Rahmenvereinbarung soll mit mehreren Unternehmen (§ 21 Abs.
4 Nr. 1 VgV) abgeschlossen werden, um den Landwirten eine Wahl des Beratungsanbieters
zu ermöglichen. Dabei werden so viele Zuschläge entsprechend der Platzierung nach der
Angebotswertung erteilt, bis die Angebotssummen der bezuschlagten Angebote die zur
Verfügung stehende Fördersumme von 5.849.200 EUR im Vertragszeitraum 01. März 2027 -
30. Juni 2029 erreicht ist. Das zuletzt bezuschlagte Angebot wird daher voraussichtlich nicht in
vollem Umfang berücksichtigt werden können, sondern nur insoweit bis die zur Verfügung
stehenden Fördermittel ausgeschöpft sind. Das maximal mögliche Mittelvolumen je
Beratungsanbieter in dem gesamten Vertragszeitraum wird im Rahmen des
Vergabeverfahrens ermittelt, wobei je Beratungsanbieter maximal ein Betrag in Höhe von bis
zu 300.000 EUR zugeteilt wird. Dieser Betrag kann im Fall einer späteren Zuteilung von
gestrichenen Mitteln (s.u.) überschritten werden. Für den Fall, dass ein Beratungsanbieter
seinen Betrag nicht benötigt/abruft, werden ihm Mittel gestrichen. Die dann frei gewordenen
Mittel können an die anderen Beratungsanbieter zugewiesen werden. Weitere Einzelheiten
hierzu finden sich in der Leistungsbeschreibung - Zuwendungsverfahren (Teil C). Der
Abschluss der Rahmenvereinbarung bildet zunächst keinen Anspruch auf die Mittel und stellt
keine Erteilung einer Zuwendung dar. Hierfür muss im Rahmen des Zuwendungsverfahrens
ein separater Förderantrag gestellt und dieser bewilligt werden (siehe hierzu auch
Leistungsbeschreibung - Zuwendungsverfahren (Teil C)).
Kennung des Verfahrens: bfab83c0-48fc-493f-af76-9b79de1de957
Interne Kennung: 0121- DLG/2026-03.233
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77100000 Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft
2.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRSXK#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrug: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Beratung landwirtschaftlicher Betriebe zur Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität
und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EB)
Beschreibung: Für das ML soll eine Rahmenvereinbarung zur Erbringung von
Beratungsdienstleistungen nach Art. 78 der EU Strategieplan VO (EU) 2021/2115 vom 2.
Dezember 2021 vergeben werden. Ausgeschrieben werden definierte
Beratungsdienstleistungen für landwirtschaftliche Betriebe. Die Maßnahme zielt auf die
Erhaltung und Verbesserung der Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe unter besonderer
Beachtung der Aspekte der Biodiversität, der Klimaresilienz, des Tierwohls und eines
effizienten Umgangs mit Ressourcen durch Wissenstransfer. Die Beratungsleistungen sind nur
dann förderfähig, wenn die Beratungen durch nach diesem Vergabeverfahren ausgewählte
Beratungsanbieter und Beratungskräfte durchgeführt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und
Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und der
Leistungsbeschreibung - Zuwendungsverfahren (Teil C) - sowie den weiteren beigefügten
Anlagen zu entnehmen. Die Rahmenvereinbarung soll mit mehreren Unternehmen (§ 21 Abs.
4 Nr. 1 VgV) abgeschlossen werden, um den Landwirten eine Wahl des Beratungsanbieters
zu ermöglichen. Dabei werden so viele Zuschläge entsprechend der Platzierung nach der
Angebotswertung erteilt, bis die Angebotssummen der bezuschlagten Angebote die zur
Verfügung stehende Fördersumme von 5.849.200 EUR im Vertragszeitraum 01. März 2027 -
30. Juni 2029 erreicht ist. Das zuletzt bezuschlagte Angebot wird daher voraussichtlich nicht in
vollem Umfang berücksichtigt werden können, sondern nur insoweit bis die zur Verfügung
stehenden Fördermittel ausgeschöpft sind. Das maximal mögliche Mittelvolumen je
Beratungsanbieter in dem gesamten Vertragszeitraum wird im Rahmen des
Vergabeverfahrens ermittelt, wobei je Beratungsanbieter maximal ein Betrag in Höhe von bis
zu 300.000 EUR zugeteilt wird. Dieser Betrag kann im Fall einer späteren Zuteilung von
gestrichenen Mitteln (s.u.) überschritten werden. Für den Fall, dass ein Beratungsanbieter
seinen Betrag nicht benötigt/abruft, werden ihm Mittel gestrichen. Die dann frei gewordenen
Mittel können an die anderen Beratungsanbieter zugewiesen werden. Weitere Einzelheiten
hierzu finden sich in der Leistungsbeschreibung - Zuwendungsverfahren (Teil C). Der
Abschluss der Rahmenvereinbarung bildet zunächst keinen Anspruch auf die Mittel und stellt
keine Erteilung einer Zuwendung dar. Hierfür muss im Rahmen des Zuwendungsverfahrens
ein separater Förderantrag gestellt und dieser bewilligt werden (siehe hierzu auch
Leistungsbeschreibung - Zuwendungsverfahren (Teil C)).
Interne Kennung: 0121- DLG/2026-03.233
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77100000 Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen
Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes
Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck An gaben zur Firma und zum Firmenprofil
- sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unter nehmens (insbesondere
der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
Verpflich tungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zum Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter u.a. Angaben über sein für die
Fördermaßnahme zur Verfügung stehendes Beratungspersonal und dessen Qualifikation und
Beratungserfahrung zu machen. Die entsprechenden Vordrucke Angaben zur Firma und
Firmenprofil , Eigenerklärung des Beratungsanbieters , Eigenerklärung der Beratungskraft
Übersicht über die Beratungskräfte sowie Beruflicher Werdegang der Beratungskraft sind
den Vergabeunterlagen beigefügt.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Für die Leistungserbringung darf nur Personal
eingesetzt werden, das sich dem Datenschutz schriftlich verpflichtet hat. Eine Eigenerklärung
zur Wahrung des Datenschutzes und zur Datensicherheit ist den Vergabe unterlagen
beigefügt. Der Bieter hat in dem Vordruck Eigenerklärung Beratungsanbieter verbindlich zu
zusichern, dass die folgenden besonderen Anforderungen an den Beratungsanbieter
(Auftragnehmer) während der gesamten Vertragslaufzeit erfüllt werden: - Es wird
vorausgesetzt, dass die zur ordnungsgemäßen Durchführung der angebotenen
Beratungsdienstleistung notwendige Technik (EDV), Logistik (Fuhrpark) und Kapazitäten (Zeit
und Personal) vorhanden sind. - Der Beratungsanbieter hat zu versichern, dass nur das von
ihm aufgelistete bzw. im Rahmen dieses Vergabeverfahrens anerkannte Beratungspersonal
im Rahmen der Maßnahme eingesetzt wird. Für jede Beratungskraft ist den
Bewerbungsunterlagen die Eigenerklärung der Beratungskraft sowie Beruflicher Werdegang
der Beratungskraft ausgefüllt und unterschrieben und mit allen geforderten
Qualifikationsnachweisen und Unterlagen beizufügen. Diese Personen dürfen nicht an
behördlichen Kontrollen im Agrarbereich beteiligt sein. Im Ausnahmefall, z.B. bei späterer
Anstellung einer im Sinne dieser Förderung geeigneten Beratungskraft, können
Beratungskräfte durch den Beratungsanbieter schriftlich mit den notwendigen Unterlagen (s.
zuvor genanntem) bei dem Auftraggeber des Vergabeverfahrens (ML) nachgemeldet werden.
Erst nach Prüfung dieser Unterlagen und schriftlicher Mitteilung, dass die nachgemeldeten
Beratungskräfte die Anforderungen erfüllen und anerkannt werden, sind deren Beratungen ab
Datum des Anerkennungsschreibens förderfähig. - Der Beratungsanbieter trägt dafür Sorge,
dass das eingesetzte Beratungspersonal regelmäßig an im Rahmen dieser Maßnahme
anerkannten Fortbildungsveranstaltungen teilnimmt. Die Teilnahme ist für jede Beratungskraft,
die in einem Bewilligungszeitraum eingesetzt wird, spätestens mit Abgabe des
Verwendungsnachweises nachzuweisen. Für jeden Bewilligungszeitraum, in dem die
Beratungskraft Beratungen durchführt, ist die Teilnahme an mindestens einer vom
Auftraggeber anerkannten Fortbildungsveranstaltung nachzuweisen. Dabei muss die Dauer
der Fortbildungsveranstaltung mindestens fünf Zeitstunden Folgende besondere
Anforderungen bestehen an das Beratungspersonal (Beratungskräfte): Das eingesetzte
Beratungspersonal hat seine persönliche und fachliche Eignung für eine ordnungsgemäße
Durchführung der Beratungsdienstleistungen gegenüber dem Auftraggeber per
Eigenerklärung nachzuweisen. Eine entsprechende Eigenerklärung der Beratungskraft ist
den Vergabeunterlagen beigefügt. Außerdem sind der Vordruck Beruflicher Werdegang der
Beratungskraft , Zeugnisse und andere geforderte Nachweise dem Angebot beizufügen. -
Zum Nachweis der fachlichen Qualifikation ist ein Hochschulabschluss (Bachelor, Master oder
Diplom) oder ein Abschluss zum/zur Meister/-in oder Techniker/-in in einem für die
förderfähigen Beratungsthemen einschlägigen Fachgebiet (Agrarwissenschaften,
Umweltwissenschaften, Sozialpädagogik/Soziale Arbeit oder vergleichbare qualifizierte
Abschlüsse mit einschlägiger Berufserfahrung) und mindestens drei Jahre berufliche
Erfahrung als Beratungskraft landwirtschaftlicher Betriebe in mindestens einem der folgenden
Bereiche nachzuweisen: Pflanzenbau, Tierhaltung, ökologische Landwirtschaft, Klimaschutz,
Naturschutz, Wasserschutz, Energieeffizienz, Betriebswirtschaft, Diversifizierung,
Sozioökonomie, soziale Landwirtschaft. - Damit komplexe Beratungsinhalte und -
zusammenhänge sowohl im Beratungsverlauf als auch bei der Dokumentation der Beratung
unmissverständlich übermittelt werden können, ist die kompetente Verwendung der deutschen
Sprache in Schrift und Wort ein wichtiges Eignungskriterium des Beratungspersonals. Für den
Fall, dass Deutsch nicht die Muttersprache der Beratungskraft ist, wird als Sprachniveau
C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprachen
vorausgesetzt. - Der Auftraggeber verbindet mit einer ordnungsgemäßen Durchführung der
Beratungsdienstleistung u. a. die Forderung, dass die Beratung gewissenhaft sowie
unabhängig und frei von Interessen Dritter erfolgt, insbesondere, dass im Zusammenhang mit
der Beratung keine direkte oder indirekte Werbe-, Verkaufs- oder Vermittlertätigkeit für Waren
oder unternehmensbezogene Dienstleistungen und Unterlassung von Produktwerbung
durchgeführt wird. Beratungskräfte haben diese Forderung zur Kenntnis zu nehmen und zu
beachten. - Des Weiteren verbindet der Auftraggeber mit einer ordnungsgemäßen
Durchführung der Beratungsdienstleistung die Forderung an die Beratungskraft, dass
persönliche und betriebliche Informationen und Daten, die im Laufe der Beratung gewonnen
werden, vertraulich zu behandeln sind. - Von den Beratungskräften, die im Rahmen der
Maßnahme eingesetzt werden, wird die regelmäßige Teilnahme an vom Auftraggeber
anerkannten Fortbildungsveranstaltungen erwartet. Für jeden Be willigungszeitraum, in dem
die Beratungskraft Beratungen durchführt, ist die Teilnahme an mindestens einer (5-
stündigen) vom Auftraggeber anerkannten Fortbildungsveranstaltung nachzuweisen. Dabei
muss die Dauer der Fortbildungsveranstaltung mindestens fünf Zeitstunden betragen und
kann auf zwei Tage aufgeteilt werden. Dies gilt für Online- wie auch Präsenzformate. Auch
eine Kombination von beiden Formaten (z.B. ein Theorieteil online mit anschließendem
Praxisteil in Präsenz) ist möglich. Die Auswahl als Beratungskraft kann insbesondere dann
versagt oder widerrufen werden, wenn Tatsachen die Annahmen rechtfertigen, dass die
geforderte Qualifikation oder die erforderliche Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit nicht
gegeben sind.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des
angebotenen Nettopreises (Beratungshonorarsatz in EUR / Beratungsstunde). Das Angebot
mit dem niedrigsten Preis erhält 300 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen
Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent
höheren Preis. Beispiel: Im nachfolgenden Beispiel ist der Angebotspreis von Bieter A (80,00
EUR) um 7,00% höher als der Angebots preis von Bieter B (75,00 EUR). Bieter B erhält somit
für den Preis die maximal möglichen 300 Preispunkte, Bieter A erzielt 279 Preispunkte = 93%
der Höchstpunktzahl.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Beratungsleistung
Beschreibung: Das Ranking erfolgt nach der thematischen Ausrichtung der Beratungsleistung.
Die Bewertung erfolgt über ein Punktesystem. Jedes Beratungsangebot erhält eine
Gesamtpunktzahl, die sich aus der Multiplikation der Rankingpunkte für das jeweilige Thema
(z.B. Beratungsleistung Nr. 2 Verbesserung der Artenvielfalt/ Biodiversität = 10
Rankingpunkte, Beratungsleitung Nr. 8 Beratung zur Sozioökonomie sowie zur Seite 15 von
24 Logistik Zentrum Niedersachsen Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A)
Risikoprävention und zum Risikomanagement = 8 Rankingpunkte) mit dem Umfang der
Beratungsstunden (z.B. jeweils 500 Beratungsstunden) ergibt, d.h. die Gesamtpunktzahl im
Beispiel beträgt 9.000 (10 x 500) plus (8 x 500). Diese Gesamtpunktzahl wird durch die Anzahl
der Beratungsstunden dividiert, um den Rankingquotienten pro Bieter zu ermitteln, d.h. der
Rankingquotient im Beispiel beträgt 9,00 (=9.000 / (500+500)). Der Rankingquotient wird auf
zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Das Angebot mit dem höchsten Rankingquotienten
erhält 700 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von
einem Prozent vom maximalen Punktewert je einen Prozent niedrigeren Rankingquotienten.
Beispiel: Im nachfolgenden Beispiel erhält Bieter A für den höchsten Rankingquotienten (9,00)
die maximal möglichen 700 Punkte für die Beratungsleistung. Der Rankingquotient von Bieter
B (6,50) liegt um 27,78% unter dem Rankingquotienten von Bieter A. Somit erreicht Bieter B
505,54 Punkte = 72,22% der Höchstpunktzahl bei der Beratungsleistung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 70
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRSXK/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRSXK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRSXK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/11/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 93 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 24/11/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Zur Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in
dem Vordruck Angaben zurFirma und Firmenprofil auch Angaben hinsichtlich der Bonität des
Unternehmens (insbesondere derGeschäftskontenführung, der finanziellen
Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in derGeschäftsbeziehung zum
Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung vonfälligen
Rechnungen) und des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der
Vergabe istsowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Niedersächsische Minis terium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Niedersächsische Minis terium für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Niedersächsische Minis terium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
Registrierungsnummer: 03-7075700000-96
Postanschrift: Calenberger Str. 2
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
E-Mail: Vermittelte.Leistungen@lzn.de
Telefon: +49 51189848102
Fax: +49 51189848199
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle
Hannover
Registrierungsnummer: 03-7075700000-96
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30177
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
E-Mail: Vermittelte.Leistungen@lzn.de
Telefon: +49 51189848102
Fax: +49 51189848199
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Bauen
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Bauen
Registrierungsnummer: 04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: da91022e-c6f0-4f1d-9e62-b19904784d2e - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/10/2026 12:32:16 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 199/2026
Datum der Veröffentlichung: 14/10/2026
Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRSXK
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRSXK/documents
https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersach
sen-144803.html
http://www.lzn.niedersachsen.de/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202610/ausschreibung-708930-2026-DEU.txt
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