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Titel :
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DEU-Hannover - Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Gewahrsamsdecken
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026100806014722254 / 2104980-2026
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Veröffentlicht :
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08.10.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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03.11.2026
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Angebotsabgabe bis :
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03.11.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Vertragstyp :
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Lieferauftrag
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Verfahrensart :
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Offenes Verfahren
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Unterteilung des Auftrags :
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Gesamtangebot
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Zuschlagkriterien :
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Wirtschaftlichstes Angebot
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Produkt-Codes :
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39511100 - Decken
39525400 - Flammenschutzdecken
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Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Gewahrsamsdecken
056-RV-WUE/2026-03.332: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von
Gewahrsamsdecken
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Bekanntmachung
Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Bezeichnung Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Postanschrift Podbielskistraße 166
Ort 30177 Hannover
Telefon +49 51189848102
Fax +49 51189848199
E-Mail Lieferleistungen@lzn.de
URL http://www.lzn.niedersachsen.de/
Zuschlag erteilende Stelle
die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRS9V
Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRS9V/documents
Art und Umfang der Leistung
Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser
Rahmenvereinbarung berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienst-leister der unmittelbaren
niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch
nehmen.
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unterneh-men ( 21 VgV) über
die Lieferung von Gewahrsamsdecken.
Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen
des LZN für die unmittelbare Landesverwaltung sowie für weitere öffentliche Stellen getätigt, die mit dem LZN eine Liefer-
bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die hierfür erforderlichen Bedarfe sind in
die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen. Die jeweils bezugsberechtig-ten Stellen sind alle Polizeidienststellen inkl. der
niedersächsischen Inseln in Niedersachsen sowie alle Dienst-stellen der Polizei im Freistaat Thüringen. Bei jedem Abruf teilt
das
LZN dem Auftragnehmer die Lieferadresse sowie die für den Versand und die Anlieferung erforderlichen Kontaktdaten mit, welche
einer der bezugsbe-rechtigten Stellen aus der Liste zugeordnet sind.
Im gegenseitigen Einvernehmen kann die Liste der bezugsberechtigten Stellen während der gesamten Lauf-zeit der
Rahmenvereinbarung mit dem Auftragnehmer in Textform um weitere öffentliche Stellen ergänzt werden, sofern die zugrunde
gelegte Gesamtbedarfsschätzung hierdurch nicht überschritten wird. Die Auf-nahme weiterer bezugsberechtigter Stellen hat keine
Auswirkungen auf das in Ziffer 1.5 festgelegte Maximal-volumen der Rahmenvereinbarung.
Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Ausführungsfristen
Laufzeit bzw. Dauer
Beginn 19.12.2026
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Gewahrsamsdecken
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
Nebenangebote
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leis-tungsfähigkeit der Bieter
beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthalte-nen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten
Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterla-gen) mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1,5 und 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft"
vorzulegen.
Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem
bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.
Die Nachforderung von Unterlagen gem. 41 Abs. 2 und 3 UVgO steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen
Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "An-gaben zur Firma
und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unter-nehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung
zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern
entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsat-zes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist
sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund
noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende
Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unter-nehmensgröße, zur
Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Aus-schlussgründen zu machen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenz-liste der
wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leis-tung in Art und Umfang
vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auf-tragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl.
Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entspre-chende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur
Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Schlusstermin für den Eingang der Angebote 03.11.2026 um 10:00 Uhr
Bindefrist des Angebots 18.12.2026
Zusätzliche Angaben
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen
Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen
Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch
die
öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und
Lieferleistungen
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Gewahrsamsdecken
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
- einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) - ab einem geschätzten Auftragswert von
20.000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt gem. 3 Absatz 1 NTVergG nach den Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
vom 2. Februar 2017. Auf 2 UVgO (Grundsätze der Vergabe) wird hingewiesen.
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools
elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen
über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren
werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder
eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind
Schadenersatz-,
Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus
haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden
können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der
Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das
Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern
kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRS9V
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Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/vmp-nds/2026/10/135987.html
Data Acquisition via: p8000000
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