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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Limburg - Deutschland Computer-Fachdienste Druckerkonzept Landkreis Limburg-Weilburg
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026100801185620928 / 695188-2026
Veröffentlicht :
08.10.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
10.11.2026
Angebotsabgabe bis :
10.11.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
30232100 - Drucker und Plotter
72590000 - Computer-Fachdienste
DEU-Limburg: Deutschland Computer-Fachdienste Druckerkonzept Landkreis
Limburg-Weilburg

2026/S 195/2026 695188

Deutschland Computer-Fachdienste Druckerkonzept Landkreis Limburg-Weilburg
OJ S 195/2026 08/10/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen - Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg Amt für Finanzen
und Organisation Fachdienst IT und Digitalisierung
E-Mail: 20.50einkauf@limburg-weilburg.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Druckerkonzept Landkreis Limburg-Weilburg
Beschreibung: Rahmenvertrag für Drucker & Multifunktionssysteme für alle Einrichtungen des
Landkreises Limburg-Weilburg Miete der Systeme, Dienstleistung: Lieferung, Montage und
Inbetriebnahme, Einweisung, Fullservice
Kennung des Verfahrens: 50426675-6c4b-4a2b-bd9f-ca1864d70cbd
Interne Kennung: 94-2026
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72590000 Computer-Fachdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30232100 Drucker und Plotter

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: 74 Standorte im Landkreis Limburg-Weilburg
Stadt: Limburg
Postleitzahl: 65549
Land, Gliederung (NUTS): Limburg-Weilburg (DE723)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Gem. § 1 Abs. 1 Satz 3 Hessisches Vergabe und Tariftreuegesetz
sind bei Vergaben von von öffentlichen Aufträgen, deren geschätzter Auftragswert die
Schwellenwerte nach Satz 1 erreicht oder überschreitet, die §§ 4 bis 10, 13 und 18 bis 20
HVTG anzuwenden. D.h. 1. Bei öffentlichen Aufträgen sind die Tariftreue- und
Mindestlohnpflichten des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) einzuhalten.
Bei Liefer- und Dienstleistungen erfolgt der Nachweis durch eine Verpflichtungserklärung.
Leistungen dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich verpflichten, ihren
Beschäftigten für die Dauer, in der sie an der Ausführung der Leistung mitwirken, mindestens

das Entgelt zu zahlen, das in einer nach Abs. 3 erlassenen Rechtsverordnung des Landes für
die Erbringung der betreffenden Leistung verbindlich vorgegeben wird. (§ 4 Abs. 1 u. 2 HVTG)
Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt, auch für Nach- und
Verleihunternehmen. Die Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt wird
Vertragsbestandteil. 2. Nachunternehmer Für den Fall des Einsatzes von Nachunternehmen
oder Verleihunternehmen darf derselbe Leistungsgegenstand ab dem beauftragten
Unternehmen maximal zweimal weitergegeben werden (Nachunternehmerkette). (2) Das
beauftragte Unternehmen darf nur solche Nachunternehmen oder Verleihunternehmen
einsetzen, die bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen eine Verpflichtungserklärung
nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 abgegeben haben. (3) Das beauftragte Unternehmen hat für alle
zur Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmen oder Verleihunternehmen
spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen oder
Verleihunternehmen die Zustimmung des öffentlichen Auftraggebers einzuholen. Hierbei sind
folgende Angaben zu machen: 1. Name und Anschrift des Nachunternehmens oder
Verleihunternehmens, 2. bei Bauleistungen die Präqualifikationsnummer Tarif oder bei Liefer-
und Dienstleistungen die Vorlage der Verpflichtungserklärung und 3. für welche Teile der
Leistung und in welchem Umfang der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen ist.( § 5
HVTG) 4. Nachweise und Kontrollen Es gelten die Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten gem.
§§ 18 und 20 HVTG Vertragsstrafen nach dem Hessischen Vergabe und Tariftreuegesetz: 1)
Verstößt der AN schuldhaft gegen eine der folgenden Verpflichtungen, wird eine
Vertragsstrafe fällig: a) die Verpflichtung zur Tariftreue und zur Zahlung des maßgeblichen
Mindestentgelts nach Maßgabe des HVTG 2026 und der hierzu erlassenen
Rechtsverordnungen, b) die Nachweis-, Kontroll- und Mitwirkungspflichten, c) die
Zustimmungs- und Mitteilungspflichten sowie die Begrenzung der Nachunternehmerkette Der
Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Verstöße seiner Nachunternehmen und
Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen nach dem HVTG 2026 wie für eigenes
Verschulden, soweit er sich dieses nach § 278 BGB zurechnen lassen muss. (2) Die
Vertragsstrafe beträgt 5 % der Netto-Abrechnungssumme des Auftrags je Verstoß. Bei
mehreren Verstößen ist die Vertragsstrafe auf insgesamt 10 % der Netto-Abrechnungssumme
des Auftrags begrenzt (§ 20 Abs. 1 HVTG 2026).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Zu § 123 GWB erkläre/n ich/wir: Weder ich/wir noch eine Person, deren
Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist (§ 123 Abs. 3 GWB), bin/sind in den letzten
fünf Jahren rechtskräftig verurteilt worden; zudem wurde gegen das Unternehmen keine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt,
wegen einer Straftat nach: - § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB
(Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland), - § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller
Mittel in Kenntnis dessen, dass diese fi-nanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig
erlangter Vermögenswerte), - § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen

Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich
die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB
(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e StGB (Bestechlichkeit
und Bestechung von Mandatsträgern), - §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und
Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und
internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder §233a des StGB
(Förderung des Menschenhandels). Mir/uns ist bewusst, dass wissentlich falsche Angaben in
den vorstehenden Erklärungen - meinen/unseren Ausschluss von der Auftragserteilung
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB - im Falle der Auftragserteilung eine fristlose Kündigung des
Vertrages zur Folge haben können. Der Auftraggeber behält sich vor, Auskünfte und
Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung dienen, zu verlangen und einzuholen.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvertrag für Drucker & Multifunktionssysteme
Beschreibung: Rahmenvertrag für Drucker & Multifunktionssysteme für alle Einrichtungen des
Landkreises Limburg-Weilburg Die derzeitigen und zukünftigen Systeme sind auf ca. 74
Standorte im Landkreis Limburg-Weilburg verteilt. Der Landkreis Limburg-Weilburg betreibt
derzeit ca. 507 Drucker und Multifunktionssysteme in einer konsolidierten Struktur Derzeit liegt
das Seitenvolumen im Format DIN A4 bei den Druckern über alle Standorte hinweg bei den
SW-Seiten bei ca. 82,5 Mio. Seiten und im Farbbereich bei ca. 12,7 Mio. Seiten in 60
Monaten. Es soll im Rahmen des nun angesetzten Konzeptionierungs- und
Ausschreibungsprojektes eine Konsolidierung und Optimierung des Paper-Outputs erfolgen.
Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Beschaffung, Miete, Lieferung, Inbetriebnahme
und den Fullservice von Druckern und Multifunktionssysteme für alle Einrichtungen des
Landkreises Limburg-Weilburg.
Interne Kennung: LOT-0001 94-2026

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72590000 Computer-Fachdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30232100 Drucker und Plotter
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag wird zum 01.01.2027 geschlossen. Der
Rahmenvertrag läuft bis zum 31.12.2030 mit einer einmaligen Vertragsverlängerungsoption
um 12 Monate, sofern innerhalb der Vertragslaufzeit hierfür eine Begründung gegeben ist. Der
Fullservice-Mietvertrag läuft bis zum 31.12.2031.

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: 74 Standorte im Landkreis Limburg-Weilburg
Stadt: Limbrug
Postleitzahl: 65549
Land, Gliederung (NUTS): Limburg-Weilburg (DE723)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer

Laufzeit: 4 Jahre

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet
für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: -
Beschreibung: Sämtliche Gesamtpreise netto eingehender Angebote werden zueinander so
gewichtet, dass der jeweils niedrigste Angebotspreis mit 10 Punkten gewertet wird und ein
angenommener doppelt so hoher Angebotspreis mit 0 Punkten. Alle dazwischenliegenden
Angebotspreise werden linear interpoliert zugeordnet. Die erreichten Punktwerte werden mit
40 % gewichtet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Das Angebot mit der höchsten Summe der Leistungspunktzahlen erhält als
Bewertungspunktewert den Wert 10, die Hälfte der Summe erhält als Bewertungspunktewert
den Wert 0. Alle anderen Angebote werden interpoliert nach der Formel:
Bewertungspunktewert = 20 / (höchste Summe der Leistungspunkte) x (Leistungspunkte des
Angebots) 10. Negative Faktoren werden als 0 angegeben.
Beschreibung: Technische Werte Die Punktewerte werden für die genannten Einzelkriterien
siehe Vergabeunterlagen Pos. 2.4. der Anlage 2 vergeben. Die Punktevergabe pro Kriterium
des Leistungsverzeichnisses richtet sich nach dem Grad der Erfüllung der Anforderungen an
dieses Kriterium. Anforderungen schlecht erfüllt 1 Punkte Anforderungen sind erfüllt 5 Punkte
Anforderungen sind übertroffen oder die Funktionalität geht deutlich über die
Mindestanforderungen hinaus, wenn kein Zielwert angegeben ist 7 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: -

Beschreibung: Stromverbrauchskosten Die Gesamtpreise der Stromverbrauchskosten netto
eingehender Angebote werden zueinander so gewichtet, dass der jeweils niedrigste
Gesamtpreis mit 10 Punkten gewertet wird und ein angenommener doppelt so hoher
Gesamtpreis mit 0 Punkten. Alle dazwischenliegenden Gesamtpreise werden linear interpoliert
zugeordnet. Die erreichten Punktwerte werden mit 20 % gewichtet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 20

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E62222765

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E62222765
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/11/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: -
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 10/11/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick
auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag
bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher
Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
nur zulässig ist, soweit der Bieter: - den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen

des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist
von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu
wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Eigenbetrieb
Gebäudewirtschaft Landkreis Limburg-Weilburg -Zentrale Ausschreibungsstelle-
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft
Landkreis Limburg-Weilburg -Zentrale Ausschreibungsstelle-
Organisation, die Angebote bearbeitet: Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg
Amt für Finanzen und Organisation Fachdienst IT und Digitalisierung

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft Landkreis Limburg-Weilburg -Zentrale
Ausschreibungsstelle-
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00002442
Postanschrift: Freiherr-vom-Stein-Platz 1
Stadt: Limburg
Postleitzahl: 65549
Land, Gliederung (NUTS): Limburg-Weilburg (DE723)
Land: Deutschland
E-Mail: verwaltung.egw@limburg-weilburg.de
Telefon: 06431296126
Internetadresse: https://www.landkreis-limburg-weilburg.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt
Registrierungsnummer: 06-22630029-17
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3 Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151126603
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003

Offizielle Bezeichnung: Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg Amt für Finanzen
und Organisation Fachdienst IT und Digitalisierung
Registrierungsnummer: 020 226 54254
Postanschrift: Schiede 20
Stadt: Limburg
Postleitzahl: 65549
Land, Gliederung (NUTS): Limburg-Weilburg (DE723)
Land: Deutschland
E-Mail: 20.50einkauf@limburg-weilburg.de
Telefon: 06431296168
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Angebote bearbeitet

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ceb7399b-15ba-453d-8c46-f937dac52c01 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/10/2026 14:07:10 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 195/2026
Datum der Veröffentlichung: 08/10/2026

Referenzen:
https://www.landkreis-limburg-weilburg.de
https://www.subreport.de/E62222765
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202610/ausschreibung-695188-2026-DEU.txt

 
 
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