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Titel :
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DEU-Bochum - Deutschland Bereitstellung von Software Open-House-Zulassungsverfahren zur Zulassung von Distributoren für das openDesk-Ökosystem
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026092900584393414 / 668378-2026
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Veröffentlicht :
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29.09.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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24.01.2027
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Angebotsabgabe bis :
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01.02.2027
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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72260000 - Dienstleistungen in Verbindung mit Software
72268000 - Bereitstellung von Software
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DEU-Bochum: Deutschland Bereitstellung von Software
Open-House-Zulassungsverfahren zur Zulassung von Distributoren für das
openDesk-Ökosystem
2026/S 188/2026 668378
Deutschland Bereitstellung von Software Open-House-Zulassungsverfahren zur Zulassung
von Distributoren für das openDesk-Ökosystem
OJ S 188/2026 29/09/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung
(ZenDiS) GmbH
E-Mail: opendesk-partner@zendis.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrolliertes öffentliches
Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Open-House-Zulassungsverfahren zur Zulassung von Distributoren für das openDesk-
Ökosystem
Beschreibung: Die Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS)
GmbH führt ein offenes Zulassungssystem in Form eines Open-House-Verfahrens zur
Zulassung von Distributoren für das openDesk-Ökosystem durch. Zugelassene Distributoren
fungieren als Bindeglied zwischen dem von ZenDiS zusammengestellten openDesk-Portfolio
und dem Endkundenvertriebsnetz. Sie stellen auf Grundlage der von ZenDiS vorgegebenen
Paketkonfigurationen Softwarekomponenten zu Bundles und zeitlich begrenzten
Subskriptionen zusammen, bauen ein Netz von IT-Partnern auf und vertreiben die Angebote
über dieses Partnernetz. Das Verfahren ist kein Vergabeverfahren im Sinne des GWB, der
VgV oder der VOB/A. Es erfolgt keine vergleichende Auswahl, Wertung oder Reihung der
Antragsteller. Jeder Antragsteller, der sämtliche bekannt gemachten
Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, wird zu einheitlichen und nicht verhandelbaren
Bedingungen zugelassen. Die Anzahl der Zulassungen ist nicht begrenzt.
Kennung des Verfahrens: fff989ed-d303-443c-84d0-74611754431e
Interne Kennung: ZenDiS-ZLV-001
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Die technische Auswahl Offenes Verfahren erfolgt
ausschließlich zur Abbildung des Verfahrens in der Bekanntmachungsmaske. Materiell
handelt es sich nicht um ein offenes Vergabeverfahren, sondern um ein offenes
Zulassungssystem in Form eines Open-House-Verfahrens. Das Verfahren ist kein
Vergabeverfahren im Sinne des GWB, der VgV oder der VOB/A. Es erfolgt keine
vergleichende Auswahlentscheidung zwischen den Antragstellern. Eine Wertung, Reihung
oder Priorisierung geeigneter Antragsteller findet nicht statt. Jeder Antragsteller, der sämtliche
vorab bekannt gemachten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, wird zu den gleichen,
einheitlichen und nicht verhandelbaren Bedingungen als Distributor für das openDesk-
Ökosystem zugelassen. Die Zahl der Zulassungen ist nicht begrenzt. ZenDiS gewährt keine
Exklusivität, kein Territorialrecht und keinen Schutz vor Wettbewerb. Die Prüfung erfolgt für
jeden Antragsteller getrennt und unabhängig von anderen Zulassungsanträgen. Sie umfasst
zunächst eine formale Prüfung der eingereichten Unterlagen und anschließend eine inhaltliche
Prüfung ausschließlich nach dem Maßstab Zulassungsvoraussetzungen erfüllt oder
Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt . Ein Mehr an Leistungsfähigkeit, Erfahrung oder
wirtschaftlicher Ausstattung begründet keinen Vorrang gegenüber anderen Antragstellern. Mit
der positiven Zulassungsentscheidung kommt zwischen ZenDiS und dem Antragsteller das
Distributor-Agreement zu den vorab veröffentlichten, einheitlichen und nicht verhandelbaren
Bedingungen zustande. Eine Zuschlagserteilung im vergaberechtlichen Sinne erfolgt nicht.
Zulassungsanträge können während der Verfahrenslaufzeit fortlaufend eingereicht werden.
Das derzeit bekannt gemachte Zulassungsverfahren ist bis zum 31. Januar 2027 geöffnet.
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72268000 Bereitstellung von Software
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
2.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Das Zulassungssystem ist auf eine Tätigkeit im europäischen
Markt ausgerichtet. Die zugelassenen Distributoren vertreiben die zum openDesk-Portfolio
gehörenden Softwarekomponenten und die openDesk-Integrationsschicht über die in ihr
Partnernetz eingebundenen IT-Partner. Die Nutzungs- und Vertriebsrechte gelten nach
Maßgabe des Distributor-Agreements grundsätzlich für alle Gebiete, in denen ZenDiS keine
gesonderten exklusiven territorialen Lizenzvereinbarungen mit Dritten geschlossen hat. Ein
einzelner körperlicher Erfüllungsort besteht aufgrund des digitalen und vertriebsbezogenen
Gegenstands des Zulassungssystems nicht.
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YWLMV2L#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Antragsteller haben durch die in den Verfahrensunterlagen vorgesehenen
Eigenerklärungen nachzuweisen, dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe
entsprechend den §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Die Tatbestände der §§ 123 und 124 GWB
werden für die Zwecke dieses Open-House-Zulassungsverfahrens entsprechend angewendet.
Hierdurch wird kein Vergabeverfahren im Sinne des GWB begründet. Insbesondere darf keine
rechtskräftige Verurteilung oder bestandskräftige Geldbuße wegen Bildung einer kriminellen
oder terroristischen Vereinigung, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, Betrug oder
Subventionsbetrug zulasten öffentlicher Haushalte, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung,
Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung vorliegen.
Der Antragsteller muss seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen sein. Ferner
dürfen insbesondere keine Zahlungsunfähigkeit, kein Insolvenz- oder Liquidationsverfahren,
keine Einstellung der Geschäftstätigkeit, keine schwere berufliche Verfehlung, keine
wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung und keine erheblichen oder fortdauernden Mängel
bei der Erfüllung wesentlicher Anforderungen früherer öffentlicher Aufträge vorliegen. Der
Antragsteller hat außerdem zu erklären, dass die einschlägigen umwelt-, sozial- und
arbeitsrechtlichen Verpflichtungen eingehalten werden und keine schwerwiegenden
Täuschungen, zurückgehaltenen Auskünfte oder unzulässigen Einflussnahmen im
Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorliegen. Der Antragsteller hat ferner die
Einhaltung der Verordnungen (EU) Nr. 833/2014 und Nr. 269/2014 in ihrer jeweils geltenden
Fassung zu erklären. Liegt ein Ausschlussgrund vor oder lag ein solcher vor, ist der
Sachverhalt vollständig und detailliert offenzulegen. Der Antragsteller kann Maßnahmen zur
Selbstreinigung entsprechend § 125 GWB darlegen und geeignete Nachweise einreichen.
ZenDiS entscheidet über die Berücksichtigung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach
pflichtgemäßem Ermessen. Die vollständigen Anforderungen und die abzugebenden
Erklärungen ergeben sich aus den Verfahrensunterlagen, insbesondere aus Dokument 1.2
Verfahrensbedingungen - Zulassungsvoraussetzungen und Dokument 3.2
Eigenerklärungen zu den Zulassungsvoraussetzungen .
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Korruption:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Open-House-Zulassungsverfahren zur Zulassung von Distributoren für das openDesk-
Ökosystem
Beschreibung: Gegenstand der Bekanntmachung ist die Zulassung von Unternehmen als
Distributoren für das openDesk-Ökosystem im Rahmen eines offenen Zulassungssystems.
openDesk ist eine quelloffene Office- und Kollaborationssuite. Die Suite bündelt in einer
webbasierten Umgebung insbesondere Funktionen zur Dokumentenbearbeitung, zum Datei-
und Wissensmanagement, für E-Mail, Kalender, Kontakte, Chat, Videokonferenzen, Projekt-
und Aufgabenmanagement sowie Identitäts- und Zugriffsmanagement. Das openDesk-
Portfolio setzt sich aus Softwarekomponenten verschiedener Komponentenhersteller und der
openDesk-Integrationsschicht zusammen. ZenDiS verantwortet die Zusammensetzung,
Weiterentwicklung und Paketierung des Portfolios und gibt Qualitäts-, Sicherheits- und
Interoperabilitätsstandards vor. Die zugelassenen Distributoren bilden die Vertriebsstufe
zwischen ZenDiS beziehungsweise den Komponenten des openDesk-Portfolios und dem
nachgelagerten Netz von IT-Partnern. Sie stellen auf Grundlage der von ZenDiS
vorgegebenen Paketkonfigurationen Kombinationen einzelner Softwarekomponenten zu
Bundles zusammen, gestalten daraus zeitlich begrenzte Subskriptionsangebote und
vertreiben diese über die in ihr Partnernetz eingebundenen IT-Partner. Der Distributor tritt
nach dem vorgesehenen Vertriebsmodell nicht unmittelbar gegenüber Endkunden auf. Der
Endkundenvertrieb sowie insbesondere Einrichtung, Integration, Betrieb und Support erfolgen
durch die eingebundenen IT-Partner. Mit der positiven Zulassungsentscheidung kommt
zwischen ZenDiS und dem Antragsteller das Distributor-Agreement zu den vorab
veröffentlichten, einheitlichen und nicht verhandelbaren Bedingungen zustande. Das
Distributor-Agreement regelt insbesondere die Zulassung zum openDesk-Ökosystem,
Nutzungs- und Unterlizenzierungsrechte an den Softwarekomponenten und der openDesk-
Integrationsschicht, den Zugang zu den openDesk-Repositories und Lizenzschlüsseln, die
Nutzung der Bezeichnung Official openDesk Distributor sowie die Pflichten des Distributors
bei der Ausgestaltung und dem Vertrieb der Bundles und Subskriptionen. Gegenstand der
Zulassung ist der jeweilige Antragsteller als Vertriebspartner. Eine technische Prüfung oder
Integration eines Softwareprodukts des Antragstellers findet nicht statt. Die Zulassung von
Komponentenherstellern zum openDesk-Portfolio ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
Das Verfahren ist als Open-House-Zulassungsverfahren ausgestaltet. Es erfolgt keine
vergleichende Auswahlentscheidung zwischen den Antragstellern. Eine Wertung, Reihung
oder Priorisierung geeigneter Antragsteller findet nicht statt. Jeder Antragsteller, der sämtliche
vorab bekannt gemachten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, wird zu den gleichen
Bedingungen zugelassen. Ein Mehr an Leistungsfähigkeit, Erfahrung oder wirtschaftlicher
Ausstattung begründet keinen Vorrang. Die Anzahl der Zulassungen ist nicht begrenzt.
ZenDiS gewährt keine Exklusivität, keinen Gebietsschutz und keinen Schutz vor Wettbewerb.
Das Verfahren ist kein Vergabeverfahren im Sinne des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen, der Vergabeverordnung, der Vergabe- und Vertragsordnung für
Bauleistungen oder sonstiger vergaberechtlicher Vorschriften. Die Bekanntmachung dient der
transparenten, gleichbehandelnden und diskriminierungsfreien Öffnung des
Zulassungssystems. Mit ihr wird weder ein öffentlicher Auftrag noch eine Konzession
vergeben. Die Zulassungsanträge werden für jeden Antragsteller getrennt geprüft. Die Prüfung
erfolgt zunächst in formaler Hinsicht und anschließend inhaltlich ausschließlich nach dem
Maßstab Zulassungsvoraussetzungen erfüllt oder Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt .
Das Zulassungsverfahren ist fortlaufend bis zum 31. Januar 2027 geöffnet. Zulassungsanträge
können innerhalb dieses Zeitraums jederzeit nach Maßgabe der Verfahrensunterlagen
eingereicht werden.
Interne Kennung: ZenDiS-ZLV-001
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72268000 Bereitstellung von Software
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
5.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Das Zulassungssystem ist auf eine Tätigkeit im europäischen
Markt ausgerichtet. Die zugelassenen Distributoren vertreiben die zum openDesk-Portfolio
gehörenden Softwarekomponenten und die openDesk-Integrationsschicht über die in ihr
Partnernetz eingebundenen IT-Partner. Die Nutzungs- und Vertriebsrechte gelten nach
Maßgabe des Distributor-Agreements grundsätzlich für alle Gebiete, in denen ZenDiS keine
gesonderten exklusiven territorialen Lizenzvereinbarungen mit Dritten geschlossen hat. Ein
einzelner körperlicher Erfüllungsort besteht aufgrund des digitalen und vertriebsbezogenen
Gegenstands des Zulassungssystems nicht.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 100
Weitere Informationen zur Verlängerung: Das Distributor-Agreement wird für eine
Mindestlaufzeit von 24 Monaten geschlossen. Es verlängert sich anschließend automatisch
um jeweils weitere zwölf Monate, sofern es nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von
drei Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit oder der jeweiligen Verlängerungsperiode
gekündigt wird. Die Laufzeitangabe bezieht sich auf das mit der Zulassung zustande
kommende Distributor-Agreement. Sie bezeichnet nicht die Laufzeit eines öffentlichen
Auftrags, einer Rahmenvereinbarung oder eines dynamischen Beschaffungssystems.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die nachfolgenden Anforderungen sind abschließende
Mindestvoraussetzungen für die Zulassung als Distributor. Die Prüfung erfolgt ausschließlich
nach dem Maßstab erfüllt oder nicht erfüllt . Eine vergleichende Bewertung, Reihung oder
Gewichtung findet nicht statt. Ein Mehr an Leistungsfähigkeit, Erfahrung oder wirtschaftlicher
Ausstattung begründet keinen Vorrang gegenüber anderen Antragstellern. 1. Open-Source-
Vendor-Management Der Antragsteller muss über mindestens drei Vertragsbeziehungen zu
Open-Source-Herstellern verfügen, die aktuell bestehen oder innerhalb der letzten fünf Jahre
abgeschlossen wurden. Nachweis: vollständig ausgefülltes Dokument 3.3 unter Angabe des
Herstellers, des Ansprechpartners, des Vertragsgegenstands, der Vertragslaufzeit und des
Status der Vertragsbeziehung. 2. Partnernetz Der Antragsteller muss über ein bestehendes
Netz von Managed Service Providern und/oder Cloud Service Providern als Vertriebspartner
verfügen. Nachweis: anonymisierte Übersicht des Partnernetzes mit Angaben zur Anzahl der
aktiven Partner, zu den abgedeckten Regionen und zu den angebotenen Leistungskategorien.
3. Europäische Präsenz Der Antragsteller muss über lokale Niederlassungen in mindestens
zehn europäischen Ländern verfügen. Nachweis: Handelsregisterauszüge oder vergleichbare
Registerdokumente der jeweiligen Jurisdiktionen. 4. Technische Kompetenz Der Antragsteller
muss mindestens fünf technische Consultants mit nachgewiesener Erfahrung in der
Administration und im Support von Open-Source-Software beschäftigen. Nachweis:
Qualifikationsprofile, Zertifizierungen oder geeignete Referenzprojekte. 5. Hauptsitz Der
satzungsmäßige Hauptsitz des Antragstellers muss in einem Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums liegen. Nachweis: aktueller
Handelsregisterauszug oder ein vergleichbares Registerdokument. Der Registerauszug darf
bei Einreichung des Zulassungsantrags nicht älter als drei Monate sein. 6. Datenschutz Der
Antragsteller muss die im Rahmen des Partnermanagements, der Abrechnung und des
Support-Prozesses anfallenden personenbezogenen Daten im Einklang mit der Datenschutz-
Grundverordnung und den sonstigen anwendbaren Datenschutzvorschriften verarbeiten.
Soweit gesetzlich erforderlich, muss ein Datenschutzbeauftragter gemäß Art. 37 DSGVO
benannt sein. Nachweis: Datenschutzerklärung und ein Auszug aus dem Verzeichnis der
Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO für die Distributorentätigkeit, sofern ein
solches Verzeichnis zu führen ist. 7. Qualitätsmanagement Der Antragsteller muss über
dokumentierte Betriebs- und Vertriebsprozesse insbesondere für Partnermanagement,
Vertrieb, Abrechnung, Support und Support-Weiterleitung verfügen. Nachweis: geeignete
Prozessdokumentation oder ein gültiges Zertifikat. Eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder
einem gleichwertigen Standard wird empfohlen, ist jedoch keine zwingende
Zulassungsvoraussetzung. 8. Haftpflichtversicherung Der Antragsteller muss über eine
Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens
1.000.000 EUR je Versicherungsfall verfügen. Nachweis: aktuelle Versicherungsbestätigung
oder verbindliche Deckungszusage des Versicherers. Die Zulassungsvoraussetzungen
müssen bei Antragstellung, bei der Zulassungsentscheidung und während der gesamten
Laufzeit des Distributor-Agreements erfüllt sein. Der Wegfall einer Zulassungsvoraussetzung
ist ZenDiS unverzüglich anzuzeigen. Maßgeblich sind die vollständigen Regelungen in den
Verfahrensunterlagen, insbesondere Dokument 1.2 und Anlage 1 zum Distributor-Agreement.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/01/2027 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YWLMV2L
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Verfahrensunterlagen werden auf der Internetseite von openDesk unter www.
opendesk.eu/de/partner-werden unentgeltlich, vollständig, uneingeschränkt und direkt
bereitgestellt. Die gesamte verfahrensbezogene Kommunikation, insbesondere Anfragen,
Mitteilungen sowie die Einreichung von Zulassungsanträgen und ergänzenden Unterlagen,
erfolgt nach Maßgabe der Verfahrensunterlagen ausschließlich per E
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YWLMV2L
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YWLMV2L
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/01/2027 23:59:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 9 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei formalen Mängeln des Zulassungsantrags kann ZenDiS dem
Antragsteller eine angemessene Nachfrist zur Beseitigung der Mängel setzen. Dies gilt
insbesondere für fehlende, unvollständige oder nicht ordnungsgemäß unterzeichnete
Unterlagen. Werden die formalen Mängel nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist vollständig
behoben, wird der Zulassungsantrag nicht weiter berücksichtigt. Der Antragsteller kann
innerhalb der laufenden Verfahrensfrist einen neuen vollständigen Zulassungsantrag
einreichen. Im Rahmen der inhaltlichen Prüfung kann ZenDiS Rückfragen stellen sowie
ergänzende Stellungnahmen oder Nachweise zur Verifizierung der gemachten Angaben
anfordern. Ein Anspruch auf Nachforderung, Aufklärung oder Heilung inhaltlicher Mängel
besteht nicht. Die Zulassungsvoraussetzungen müssen bei Antragstellung und im Zeitpunkt
der Zulassungsentscheidung vollständig erfüllt sein.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 01/02/2027 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Nicht einschlägig. Es findet kein gemeinsamer Eröffnungs- oder
Öffnungstermin statt.
Eröffnungstermin Beschreibung: Die Bindefrist beträgt neun Monate ab dem vollständigen
Eingang des jeweiligen Zulassungsantrags. Da Zulassungsanträge während der
Verfahrenslaufzeit fortlaufend eingereicht werden können, beginnt die Bindefrist für jeden
Antragsteller individuell mit dem vollständigen Eingang seines Zulassungsantrags. Das Recht
zur Rücknahme des Antrags vor der Zulassungsentscheidung sowie das besondere
Rücknahmerecht nach Übermittlung der vertraulichen Preisliste bleiben unberührt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die technische Bezeichnung Auftrag erfolgt
ausschließlich aufgrund der Struktur der Bekanntmachungsmaske. Gegenstand ist kein
öffentlicher Auftrag, sondern der Abschluss eines Distributor-Agreements nach erfolgreicher
Zulassung zu einem Open-House-System. Der zugelassene Distributor hat während der
gesamten Vertragslaufzeit sämtliche Zulassungsvoraussetzungen aufrechtzuerhalten und alle
Pflichten des Distributor-Agreements einzuhalten.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: ZenDiS schuldet dem zugelassenen Distributor weder für die
Teilnahme am Zulassungsverfahren noch aus dem Distributor-Agreement eine Vergütung.
Eine Mindestabnahme, ein Mindestumsatz, eine bestimmte Anzahl von IT-Partnern,
Endkunden oder Subskriptionen sowie sonstige Umsatz- oder Erfolgsgarantien werden nicht
zugesichert. Der Distributor trägt sämtliche Kosten und Aufwendungen seiner Teilnahme am
Zulassungsverfahren und seiner späteren Distributorentätigkeit selbst. Die für die Nutzung und
den Vertrieb der zum openDesk-Portfolio gehörenden Softwarekomponenten erforderlichen
Lizenzen bestellt der Distributor nach Maßgabe des Distributor-Agreements unmittelbar bei
den jeweiligen Komponentenherstellern. Die hierfür geschuldeten Lizenzentgelte zahlt der
Distributor auf Grundlage der einheitlichen Preisliste unmittelbar an die jeweiligen
Komponentenhersteller.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach Auffassung der Zulassungsstelle handelt es
sich bei dem vorliegenden Open-House-Zulassungssystem nicht um ein Vergabeverfahren im
Sinne des GWB. Es erfolgt keine vergleichende Auswahlentscheidung zwischen
Antragstellern und keine Zuschlagserteilung. Die Zahl der Zulassungen ist nicht begrenzt.
Jeder Antragsteller, der sämtliche vorab bekannt gemachten Zulassungsvoraussetzungen
erfüllt, wird zu den einheitlichen und nicht verhandelbaren Bedingungen zugelassen. Die
Benennung der Vergabekammern des Bundes als zuständige Stelle erfolgt vorsorglich und zur
technischen Befüllung der Bekanntmachungsmaske. Hiermit ist keine Anerkennung
verbunden, dass das kartellvergaberechtliche Nachprüfungsverfahren eröffnet oder ein
Nachprüfungsantrag zulässig ist. Sollte das Verfahren entgegen der Rechtsauffassung der
Zulassungsstelle als Vergabeverfahren im Sinne des GWB eingeordnet werden, wird
vorsorglich auf die Regelungen der §§ 160 ff. GWB hingewiesen. Danach ist ein
Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit 1. ein erkannter Verstoß gegen
Vergabevorschriften nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der
Zulassungsstelle gerügt wurde, 2. ein aufgrund der Bekanntmachung erkennbarer Verstoß
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
Antragstellung gegenüber der Zulassungsstelle gerügt wurde, 3. ein erst aufgrund der
Verfahrensunterlagen erkennbarer Verstoß nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Antragstellung gegenüber der Zulassungsstelle gerügt wurde oder 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Zulassungsstelle, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Die vorstehenden Hinweise erfolgen ausschließlich vorsorglich und
lassen die rechtliche Einordnung des Verfahrens als vergaberechtsfreies Open-House-
Zulassungssystem unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrum
für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zentrum für Digitale Souveränität der
Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) GmbH
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung
(ZenDiS) GmbH
Registrierungsnummer: DE358781019
Postanschrift: Suttner-Nobel-Allee 4
Stadt: Bochum
Postleitzahl: 44803
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
E-Mail: opendesk-partner@zendis.de
Telefon: 0234 3671503-0
Internetadresse: https://www.zendis.de/
Profil des Erwerbers: https://www.opendesk.eu/de/partner-werden
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 2-10
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsstelle der Vergabekammern des Bundes
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228 9499-0
Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3077096b-3595-4922-97ca-da04c29c0b19 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/09/2026 15:44:48 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 188/2026
Datum der Veröffentlichung: 29/09/2026
Referenzen:
https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YWLMV2L
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YWLMV2L/documents
https://www.opendesk.eu/de/partner-werden
https://www.zendis.de/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202609/ausschreibung-668378-2026-DEU.txt
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