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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Mannheim - Deutschland Schneeräumung manueller Winterdienst 2026/2027 (12 Lose)
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026090101152026058 / 601763-2026
Veröffentlicht :
01.09.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
31.03.2027
Angebotsabgabe bis :
30.09.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
90620000 - Schneeräumung
90630000 - Glatteisbeseitigung
DEU-Mannheim: Deutschland Schneeräumung manueller Winterdienst
2026/2027 (12 Lose)

2026/S 168/2026 601763

Deutschland Schneeräumung manueller Winterdienst 2026/2027 (12 Lose)
OJ S 168/2026 01/09/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Mannheim, Stadtraumservice Mannheim
E-Mail: 760vergabe@mannheim.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: manueller Winterdienst 2026/2027 (12 Lose)
Beschreibung: Manueller Winterdienst 2026/2027 (12 Lose)
Kennung des Verfahrens: 255fc986-b92b-4432-b176-e843ddad5104
Interne Kennung: 32/26/76.61
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68167
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 12
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 12

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Dieser

Ausschlussgrund ist lediglich beispielhaft aufgeführt. Alle Ausschlussgründe richten sich nach
den §§ 123 und 124 GWB und den jeweils einschlägigen Vergabebestimmungen (VgV).

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Sandhofen
Beschreibung: Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in
öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen
Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die
reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine
Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den Weiteren
Besonderen Vertragsbedingungen , Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der
AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison
tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern.
Interne Kennung: LOT-0001

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028
kann optional bis zum 31.05.2027 durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z.
B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise über den 31.03.
hinaus bis maximal zum 30.04. des Folgejahres zu verlängern. bis maximal 30.04. des
Folgejahres zu verlängern.

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68167
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Betriebliche Organisation des Winterdienstes
Beschreibung: 1.Losbezogene Angaben über die Anzahl und die Art der für die
Winterdiensteinsätze vorgesehenen Fahrzeuge und Geräte 2.Losbezogene Angaben über die
Anzahl und die Qualifikation des für die Winterdiensteinsätze vorgesehenen Personals 3.
Losbezogene Angaben des Bieters über den Standort der für die Winterdiensteinsätze
vorgesehenen Fahrzeuge, Geräte und des Personals 4.Erreichbarkeit des Ansprechpartners
(Handynummer, wie lange erreichbar) 5.Erfahrung und Schulung der Mitarbeiter (kurze
Beschreibung) 6.Anzahl, Typ und Standort der eingesetzten Fahrzeuge (Liste beifügen) 7.
Beschreibung der betrieblichen Organisation des Winterdienstes 8.Standort und
Zugänglichkeit des Streumittellagers (Adresse, wie ist der Zugriff zu den Alarmierungszeiten
gewährleistet)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 60

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.vmstart.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a04282b076-
4102dfae1e5014dc

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 32 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ist gem.
§56 Abs. 3 ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur aufAntrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche
Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Waldhof-Nord
Beschreibung: Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in
öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen

Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die
reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine
Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den Weiteren
Besonderen Vertragsbedingungen , Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der
AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison
tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern.
Interne Kennung: LOT-0002

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028
kann optional bis zum 31.05.2027 durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z.
B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise über den 31.03.
hinaus bis maximal zum 30.04. des Folgejahres zu verlängern. bis maximal 30.04. des
Folgejahres zu verlängern.

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 67167
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Betriebliche Organisation des Winterdienstes
Beschreibung: 1.Losbezogene Angaben über die Anzahl und die Art der für die
Winterdiensteinsätze vorgesehenen Fahrzeuge und Geräte 2.Losbezogene Angaben über die
Anzahl und die Qualifikation des für die Winterdiensteinsätze vorgesehenen Personals 3.
Losbezogene Angaben des Bieters über den Standort der für die Winterdiensteinsätze

vorgesehenen Fahrzeuge, Geräte und des Personals 4.Erreichbarkeit des Ansprechpartners
(Handynummer, wie lange erreichbar) 5.Erfahrung und Schulung der Mitarbeiter (kurze
Beschreibung) 6.Anzahl, Typ und Standort der eingesetzten Fahrzeuge (Liste beifügen) 7.
Beschreibung der betrieblichen Organisation des Winterdienstes 8.Standort und
Zugänglichkeit des Streumittellagers (Adresse, wie ist der Zugriff zu den Alarmierungszeiten
gewährleistet)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 60

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.vmstart.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a04282b076-
4102dfae1e5014dc

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 32 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ist gem.
§56 Abs. 3 ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur aufAntrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche
Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe

5.1. Los: LOT-0003
Titel: Luzenberg
Beschreibung: Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in
öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen
Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die
reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine
Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den Weiteren
Besonderen Vertragsbedingungen , Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der
AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison
tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern.
Interne Kennung: LOT-0003

5.1.1. Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028
kann optional bis zum 31.05.2027 durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z.
B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise über den 31.03.
hinaus bis maximal zum 30.04. des Folgejahres zu verlängern. bis maximal 30.04. des
Folgejahres zu verlängern.

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68167
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Betriebliche Organisation des Winterdienstes
Beschreibung: 1.Losbezogene Angaben über die Anzahl und die Art der für die
Winterdiensteinsätze vorgesehenen Fahrzeuge und Geräte 2.Losbezogene Angaben über die
Anzahl und die Qualifikation des für die Winterdiensteinsätze vorgesehenen Personals 3.
Losbezogene Angaben des Bieters über den Standort der für die Winterdiensteinsätze
vorgesehenen Fahrzeuge, Geräte und des Personals 4.Erreichbarkeit des Ansprechpartners
(Handynummer, wie lange erreichbar) 5.Erfahrung und Schulung der Mitarbeiter (kurze
Beschreibung) 6.Anzahl, Typ und Standort der eingesetzten Fahrzeuge (Liste beifügen) 7.
Beschreibung der betrieblichen Organisation des Winterdienstes 8.Standort und
Zugänglichkeit des Streumittellagers (Adresse, wie ist der Zugriff zu den Alarmierungszeiten
gewährleistet)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40
Kriterium:

Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Pries
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 60

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.vmstart.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a04282b076-
4102dfae1e5014dc

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 32 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ist gem.
§56 Abs. 3 ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur aufAntrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von

Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche
Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe

5.1. Los: LOT-0004
Titel: Käfertal
Beschreibung: Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in
öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen
Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die
reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine
Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den Weiteren
Besonderen Vertragsbedingungen , Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der
AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison
tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern.
Interne Kennung: LOT-0004

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028
kann optional bis zum 31.05.2027 durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z.

B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise über den 31.03.
hinaus bis maximal zum 30.04. des Folgejahres zu verlängern. bis maximal 30.04. des
Folgejahres zu verlängern.

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68167
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Betriebliche Organisation des Winterdienstes
Beschreibung: 1.Losbezogene Angaben über die Anzahl und die Art der für die
Winterdiensteinsätze vorgesehenen Fahrzeuge und Geräte 2.Losbezogene Angaben über die
Anzahl und die Qualifikation des für die Winterdiensteinsätze vorgesehenen Personals 3.
Losbezogene Angaben des Bieters über den Standort der für die Winterdiensteinsätze
vorgesehenen Fahrzeuge, Geräte und des Personals 4.Erreichbarkeit des Ansprechpartners
(Handynummer, wie lange erreichbar) 5.Erfahrung und Schulung der Mitarbeiter (kurze
Beschreibung) 6.Anzahl, Typ und Standort der eingesetzten Fahrzeuge (Liste beifügen) 7.
Beschreibung der betrieblichen Organisation des Winterdienstes 8.Standort und
Zugänglichkeit des Streumittellagers (Adresse, wie ist der Zugriff zu den Alarmierungszeiten
gewährleistet)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Pries
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 60

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.vmstart.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a04282b076-
4102dfae1e5014dc

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 32 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ist gem.
§56 Abs. 3 ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur aufAntrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen

Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche
Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe

5.1. Los: LOT-0005
Titel: Rheinau
Beschreibung: Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in
öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen
Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die
reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine
Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den Weiteren
Besonderen Vertragsbedingungen , Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der
AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison
tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern.
Interne Kennung: LOT-0005

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028
kann optional bis zum 31.05.2027 durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z.
B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise über den 31.03.
hinaus bis maximal zum 30.04. des Folgejahres zu verlängern. bis maximal 30.04. des
Folgejahres zu verlängern.

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68167
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Betriebliche Organisation des Winterdienstesss
Beschreibung: 1.Losbezogene Angaben über die Anzahl und die Art der für die
Winterdiensteinsätze vorgesehenen Fahrzeuge und Geräte 2.Losbezogene Angaben über die
Anzahl und die Qualifikation des für die Winterdiensteinsätze vorgesehenen Personals 3.
Losbezogene Angaben des Bieters über den Standort der für die Winterdiensteinsätze
vorgesehenen Fahrzeuge, Geräte und des Personals 4.Erreichbarkeit des Ansprechpartners
(Handynummer, wie lange erreichbar) 5.Erfahrung und Schulung der Mitarbeiter (kurze
Beschreibung) 6.Anzahl, Typ und Standort der eingesetzten Fahrzeuge (Liste beifügen) 7.
Beschreibung der betrieblichen Organisation des Winterdienstes 8.Standort und
Zugänglichkeit des Streumittellagers (Adresse, wie ist der Zugriff zu den Alarmierungszeiten
gewährleistet)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Pries
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 60

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.vmstart.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a04282b076-
4102dfae1e5014dc

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig

Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 32 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ist gem.
§56 Abs. 3 ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur aufAntrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1

Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche
Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe

5.1. Los: LOT-0006
Titel: Friedrichsfeld
Beschreibung: Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in
öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen
Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die
reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine
Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den Weiteren
Besonderen Vertragsbedingungen , Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der
AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison
tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern.
Interne Kennung: LOT-0006

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028
kann optional bis zum 31.05.2027 durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z.
B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise über den 31.03.
hinaus bis maximal zum 30.04. des Folgejahres zu verlängern. bis maximal 30.04. des
Folgejahres zu verlängern.

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68167
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Betriebliche Organisation des Winterdienstesssss
Beschreibung: 1.Losbezogene Angaben über die Anzahl und die Art der für die
Winterdiensteinsätze vorgesehenen Fahrzeuge und Geräte 2.Losbezogene Angaben über die
Anzahl und die Qualifikation des für die Winterdiensteinsätze vorgesehenen Personals 3.
Losbezogene Angaben des Bieters über den Standort der für die Winterdiensteinsätze
vorgesehenen Fahrzeuge, Geräte und des Personals 4.Erreichbarkeit des Ansprechpartners
(Handynummer, wie lange erreichbar) 5.Erfahrung und Schulung der Mitarbeiter (kurze
Beschreibung) 6.Anzahl, Typ und Standort der eingesetzten Fahrzeuge (Liste beifügen) 7.
Beschreibung der betrieblichen Organisation des Winterdienstes 8.Standort und
Zugänglichkeit des Streumittellagers (Adresse, wie ist der Zugriff zu den Alarmierungszeiten
gewährleistet)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Pries
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 60

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.vmstart.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a04282b076-
4102dfae1e5014dc

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 32 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ist gem.
§56 Abs. 3 ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur aufAntrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche
Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1

geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe

5.1. Los: LOT-0007
Titel: Rheinau-Süd / Hafen
Beschreibung: Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in
öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen
Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die
reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine
Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den Weiteren
Besonderen Vertragsbedingungen , Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der
AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison
tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern.
Interne Kennung: LOT-0007

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028
kann optional bis zum 31.05.2027 durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z.
B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise über den 31.03.
hinaus bis maximal zum 30.04. des Folgejahres zu verlängern. bis maximal 30.04. des
Folgejahres zu verlängern.

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68167
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Betriebliche Organisation des Winterdienstes
Beschreibung: 1.Losbezogene Angaben über die Anzahl und die Art der für die
Winterdiensteinsätze vorgesehenen Fahrzeuge und Geräte 2.Losbezogene Angaben über die
Anzahl und die Qualifikation des für die Winterdiensteinsätze vorgesehenen Personals 3.
Losbezogene Angaben des Bieters über den Standort der für die Winterdiensteinsätze
vorgesehenen Fahrzeuge, Geräte und des Personals 4.Erreichbarkeit des Ansprechpartners
(Handynummer, wie lange erreichbar) 5.Erfahrung und Schulung der Mitarbeiter (kurze
Beschreibung) 6.Anzahl, Typ und Standort der eingesetzten Fahrzeuge (Liste beifügen) 7.
Beschreibung der betrieblichen Organisation des Winterdienstes 8.Standort und
Zugänglichkeit des Streumittellagers (Adresse, wie ist der Zugriff zu den Alarmierungszeiten
gewährleistet)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Pries
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 60

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.vmstart.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a04282b076-
4102dfae1e5014dc

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 32 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ist gem.
§56 Abs. 3 ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:

Eröffnungstermin: 30/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur aufAntrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche
Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe

5.1. Los: LOT-0008

Titel: Waldhof / Sandhofen
Beschreibung: Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in
öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen
Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die
reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine
Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den Weiteren
Besonderen Vertragsbedingungen , Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der
AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison
tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern.
Interne Kennung: LOT-0008

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028
kann optional bis zum 31.05.2027 durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z.
B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise über den 31.03.
hinaus bis maximal zum 30.04. des Folgejahres zu verlängern. bis maximal 30.04. des
Folgejahres zu verlängern.

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68167
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Betriebliche Organisation des Winterdienstes

Beschreibung: 1.Losbezogene Angaben über die Anzahl und die Art der für die
Winterdiensteinsätze vorgesehenen Fahrzeuge und Geräte 2.Losbezogene Angaben über die
Anzahl und die Qualifikation des für die Winterdiensteinsätze vorgesehenen Personals 3.
Losbezogene Angaben des Bieters über den Standort der für die Winterdiensteinsätze
vorgesehenen Fahrzeuge, Geräte und des Personals 4.Erreichbarkeit des Ansprechpartners
(Handynummer, wie lange erreichbar) 5.Erfahrung und Schulung der Mitarbeiter (kurze
Beschreibung) 6.Anzahl, Typ und Standort der eingesetzten Fahrzeuge (Liste beifügen) 7.
Beschreibung der betrieblichen Organisation des Winterdienstes 8.Standort und
Zugänglichkeit des Streumittellagers (Adresse, wie ist der Zugriff zu den Alarmierungszeiten
gewährleistet)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Pries
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 60

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.vmstart.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a04282b076-
4102dfae1e5014dc

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 32 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ist gem.
§56 Abs. 3 ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein

Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur aufAntrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche
Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe

5.1. Los: LOT-0009
Titel: Wallstadt
Beschreibung: Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in
öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen
Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die
reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine
Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den Weiteren
Besonderen Vertragsbedingungen , Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der

AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison
tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern.
Interne Kennung: LOT-0009

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028
kann optional bis zum 31.05.2027 durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z.
B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise über den 31.03.
hinaus bis maximal zum 30.04. des Folgejahres zu verlängern. bis maximal 30.04. des
Folgejahres zu verlängern.

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68167
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Betriebliche Organisation des Winterdienstes
Beschreibung: 1.Losbezogene Angaben über die Anzahl und die Art der für die
Winterdiensteinsätze vorgesehenen Fahrzeuge und Geräte 2.Losbezogene Angaben über die
Anzahl und die Qualifikation des für die Winterdiensteinsätze vorgesehenen Personals 3.
Losbezogene Angaben des Bieters über den Standort der für die Winterdiensteinsätze
vorgesehenen Fahrzeuge, Geräte und des Personals 4.Erreichbarkeit des Ansprechpartners
(Handynummer, wie lange erreichbar) 5.Erfahrung und Schulung der Mitarbeiter (kurze
Beschreibung) 6.Anzahl, Typ und Standort der eingesetzten Fahrzeuge (Liste beifügen) 7.
Beschreibung der betrieblichen Organisation des Winterdienstes 8.Standort und

Zugänglichkeit des Streumittellagers (Adresse, wie ist der Zugriff zu den Alarmierungszeiten
gewährleistet)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Pries
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 60

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.vmstart.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a04282b076-
4102dfae1e5014dc

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 32 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ist gem.
§56 Abs. 3 ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur aufAntrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche
Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe

5.1. Los: LOT-0010
Titel: Rheinau-Süd / Hafen
Beschreibung: Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in
öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen
Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die
reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine
Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den Weiteren
Besonderen Vertragsbedingungen , Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der
AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison
tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern.
Interne Kennung: LOT-0010

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung

Optionen:
Beschreibung der Optionen: Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028
kann optional bis zum 31.05.2027 durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z.
B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise über den 31.03.
hinaus bis maximal zum 30.04. des Folgejahres zu verlängern. bis maximal 30.04. des
Folgejahres zu verlängern.

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68167
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Betriebliche Organisation des Winterdienstes
Beschreibung: 1.Losbezogene Angaben über die Anzahl und die Art der für die
Winterdiensteinsätze vorgesehenen Fahrzeuge und Geräte 2.Losbezogene Angaben über die
Anzahl und die Qualifikation des für die Winterdiensteinsätze vorgesehenen Personals 3.
Losbezogene Angaben des Bieters über den Standort der für die Winterdiensteinsätze
vorgesehenen Fahrzeuge, Geräte und des Personals 4.Erreichbarkeit des Ansprechpartners
(Handynummer, wie lange erreichbar) 5.Erfahrung und Schulung der Mitarbeiter (kurze
Beschreibung) 6.Anzahl, Typ und Standort der eingesetzten Fahrzeuge (Liste beifügen) 7.
Beschreibung der betrieblichen Organisation des Winterdienstes 8.Standort und
Zugänglichkeit des Streumittellagers (Adresse, wie ist der Zugriff zu den Alarmierungszeiten
gewährleistet)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Pries

Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 60

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.vmstart.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a04282b076-
4102dfae1e5014dc

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 32 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ist gem.
§56 Abs. 3 ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur aufAntrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten

Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche
Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe

5.1. Los: LOT-0011
Titel: Wohlgelegen
Beschreibung: Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in
öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen
Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die
reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine
Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den Weiteren
Besonderen Vertragsbedingungen , Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der
AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison
tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern.
Interne Kennung: LOT-0011

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028
kann optional bis zum 31.05.2027 durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z.
B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise über den 31.03.
hinaus bis maximal zum 30.04. des Folgejahres zu verlängern. bis maximal 30.04. des
Folgejahres zu verlängern.

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Mannheim

Postleitzahl: 68167
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Betriebliche Organisation des Winterdienstes
Beschreibung: 1.Losbezogene Angaben über die Anzahl und die Art der für die
Winterdiensteinsätze vorgesehenen Fahrzeuge und Geräte 2.Losbezogene Angaben über die
Anzahl und die Qualifikation des für die Winterdiensteinsätze vorgesehenen Personals 3.
Losbezogene Angaben des Bieters über den Standort der für die Winterdiensteinsätze
vorgesehenen Fahrzeuge, Geräte und des Personals 4.Erreichbarkeit des Ansprechpartners
(Handynummer, wie lange erreichbar) 5.Erfahrung und Schulung der Mitarbeiter (kurze
Beschreibung) 6.Anzahl, Typ und Standort der eingesetzten Fahrzeuge (Liste beifügen) 7.
Beschreibung der betrieblichen Organisation des Winterdienstes 8.Standort und
Zugänglichkeit des Streumittellagers (Adresse, wie ist der Zugriff zu den Alarmierungszeiten
gewährleistet)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Pries
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 60

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.vmstart.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a04282b076-
4102dfae1e5014dc

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 32 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ist gem.
§56 Abs. 3 ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur aufAntrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber

gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche
Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe

5.1. Los: LOT-0012
Titel: Neckarstadt-West / Industriehafen
Beschreibung: Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in
öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen
Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die
reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine
Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den Weiteren
Besonderen Vertragsbedingungen , Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der
AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison
tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern.
Interne Kennung: LOT-0012

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028
kann optional bis zum 31.05.2027 durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z.
B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise über den 31.03.
hinaus bis maximal zum 30.04. des Folgejahres zu verlängern. bis maximal 30.04. des
Folgejahres zu verlängern.

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68167
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Betriebliche Organisation des Winterdienstes
Beschreibung: 1.Losbezogene Angaben über die Anzahl und die Art der für die
Winterdiensteinsätze vorgesehenen Fahrzeuge und Geräte 2.Losbezogene Angaben über die
Anzahl und die Qualifikation des für die Winterdiensteinsätze vorgesehenen Personals 3.
Losbezogene Angaben des Bieters über den Standort der für die Winterdiensteinsätze
vorgesehenen Fahrzeuge, Geräte und des Personals 4.Erreichbarkeit des Ansprechpartners
(Handynummer, wie lange erreichbar) 5.Erfahrung und Schulung der Mitarbeiter (kurze
Beschreibung) 6.Anzahl, Typ und Standort der eingesetzten Fahrzeuge (Liste beifügen) 7.
Beschreibung der betrieblichen Organisation des Winterdienstes 8.Standort und
Zugänglichkeit des Streumittellagers (Adresse, wie ist der Zugriff zu den Alarmierungszeiten
gewährleistet)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Pries
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 60

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.vmstart.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a04282b076-
4102dfae1e5014dc

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 30/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 32 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ist gem.
§56 Abs. 3 ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur aufAntrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche
Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen

keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe

8. Organisationen

8.1. ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Mannheim, Stadtraumservice Mannheim
Registrierungsnummer: 08222000-A2754-23
Postanschrift: Käfertaler Straße 248
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68167
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle 76.02
E-Mail: 760vergabe@mannheim.de
Telefon: +49 621-293-8104
Internetadresse: https://www.mannheim.de/abfallwirtschaft
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219260
Fax: +49 7219263985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer@rpk.bwl.de

Telefon: +49 7219260
Fax: +49 7219263985
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 32cff27a-3ff7-49a1-9083-3f81da922159 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 31/08/2026 13:17:26 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 168/2026
Datum der Veröffentlichung: 01/09/2026

Referenzen:
https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a04282b076-4102dfae1e50
14dc
https://www.auftragsboerse.de
https://www.mannheim.de/abfallwirtschaft
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202609/ausschreibung-601763-2026-DEU.txt

 
 
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