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Titel :
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DEU-Magdeburg - Deutschland Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten Gesellschaft zur Durchführung der Magdeburger Weihnachtsmärkte mbH / Sicherheitsdienstleistungen Weihnachtsmarkt
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026082501022509785 / 586206-2026
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Veröffentlicht :
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25.08.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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09.09.2026
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Angebotsabgabe bis :
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16.09.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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79700000 - Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten
79713000 - Bewachungsdienste
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DEU-Magdeburg: Deutschland Dienstleistungen von Detekteien und
Sicherheitsdiensten Gesellschaft zur Durchführung der Magdeburger
Weihnachtsmärkte mbH / Sicherheitsdienstleistungen Weihnachtsmarkt
2026/S 163/2026 586206
Deutschland Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten Gesellschaft zur
Durchführung der Magdeburger Weihnachtsmärkte mbH / Sicherheitsdienstleistungen
Weihnachtsmarkt
OJ S 163/2026 25/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gesellschaft zur Durchführung der Magdeburger Weihnachtsmärkte
mbH
E-Mail: vergabeverfahren@abante.de
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Freizeit, Sport, Kultur und Religion
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Gesellschaft zur Durchführung der Magdeburger Weihnachtsmärkte mbH /
Sicherheitsdienstleistungen Weihnachtsmarkt
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung umfassender
Sicherheitsdienstleistungen für den Magdeburger Weihnachtsmarkt 2026 einschließlich
Aufbau-, Veranstaltungs- und Abbauphase. Der Auftragnehmer übernimmt sämtliche
operativen Sicherheitsaufgaben sowie Aufgaben im Rahmen des Zufahrtsschutzkonzeptes
und der sicherheitsrelevanten Kommunikation. Ziel ist die Gewährleistung der Sicherheit und
Ordnung auf dem Veranstaltungsgelände, Schutz von Besuchern, Beschickern, Beschäftigten
und Infrastruktur sowie Unterstützung des Veranstalters bei der Umsetzung des Sicherheits-
und Zufahrtschutzkonzeptes.
Kennung des Verfahrens: c98e4aeb-65c4-41d6-9ba1-e347c3444514
Interne Kennung: 366/26
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79700000 Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79713000 Bewachungsdienste
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Magdeburg
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0MMQZN#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 2 GWB: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c
des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und §
14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben unberührt.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des
Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: vgl.
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. §
129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des
Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung), 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
Betrug: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...)
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit
sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Korruption: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung
und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische
und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10.
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: vgl. § 123
Abs. 4 S. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Zahlungsunfähigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: vgl. § 124
Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. der öffentliche Auftraggeber auf geeignete
Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: vgl. §
124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4.
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: vgl. § 124 Abs. 1 Nr.
5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5.ein Interessenkonflikt bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und
Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung
des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: vgl. § 124 Abs.
1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: vgl. § 124
Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen bei der
Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags
oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die
Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach
Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: vgl. § 124 Abs. 1
Nr. 8, 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug
auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen
oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. a) versucht hat, die Entscheidungsfindung
des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat,
vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Gesellschaft zur Durchführung der Magdeburger Weihnachtsmärkte mbH /
Sicherheitsdienstleistungen Weihnachtsmarkt
Beschreibung: Der Magdeburger Weihnachtsmarkt zählt zu den traditionsreichsten und
größten Weihnachtsmärkten in Sachsen-Anhalt. Er findet jährlich auf dem Alten Markt und in
den umliegenden Straßen im Herzen der Landeshauptstadt statt und zieht mit seinem
vielfältigen Angebot und besonderem Flair zahlreiche Besucher an. Die Ursprünge des
Magdeburger Weihnachtsmarkts reichen bis ins Spätmittelalter zurück. Heute präsentiert er
sich als moderner Markt mit traditionellen Elementen und ist ein fester Bestandteil der
vorweihnachtlichen Kultur in der Region. Ein besonderes Highlight ist die Historische Kaiser
Otto Pfalz neben dem Alten Rathaus, der mit mittelalterlichen Ständen, Handwerkern und
Künstlern die Besucher in vergangene Zeiten entführt. Besonders für Kinder bietet der Markt
zahlreiche Attraktionen wie ein Bastelhaus, eine Märchengasse mit nachgestellten
Geschichten und eine Weihnachtsmannwohnung. Der Magdeburger Weihnachtsmarkt
erfordert nach dem Anschlag vom 20. Dezember 2024 ein besonderes Sicherheitsniveau. Die
genauen Spezifikationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 366/26
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79700000 Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79713000 Bewachungsdienste
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Magdeburg
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: 1.1 Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz Der
Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft, muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität
und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift,
Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform,
Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung,
Kammermitgliedschaften. Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG
u. a. die Anforderungen von Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung
/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter/ für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft.
Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Eignungskriteriums: 1.2 Erlaubnis zur Berufsausübung Der Bieter weist
seine Berechtigung zur Ausübung des Bewachungsgewerbes durch eine gültige Erlaubnis
nach § 34a Abs. 1 GewO oder bei Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten durch eine
Anzeige gemäß § 13a GewO nach. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die
vorgenannten Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen, das im
Rahmen der Auftragsausführung Bewachungsleistungen im Sinne des § 34a GewO
tatsächlich erbringt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die
Anforderung der Erlaubnis etc. vorbehält. Der Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: 1.3 Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Der
Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft, dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen,
insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen,
haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von
Registerauszügen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot
einzureichen für den Bieter/ für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. 4. Sonstige
auftragsbezogene Eigenerklärungen (v. a. zu Auftragsausführungsbedingungen) 4.1
Verschwiegenheitspflicht Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, müssen alle ihm
/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung
gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln
(Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens
sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu
verarbeiten. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG vorbehält,
Nachweise zu den Datensicherheitsmaßnahmen zu verlangen. Die Eigenerklärung/en ist/sind
mit dem Angebot einzureichen für den Bieter/für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. 4.2
Russland-Erklärung Der Bieter/ die Mitglieder der Bietergemeinschaft, dürfen nicht von
Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ( Russland-Erklärung
in Anlage B.7). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind
mit dem Angebot einzureichen für den Bieter/ für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. 4.3
Eigenerklärungen nach Landesrecht, §§ 11, 14 TVergG LSA Der Bewerber/ die Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft, müssen die folgenden Dokumente unterschrieben mit dem Angebot
einreichen: - D.3_Eigenerklaerung_Tariftreue_Mindeststundenentgelt Der Nachweis erfolgt
durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den
Bieter/ für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. 4.4 Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz
Der Bieter/ die Mitglieder der Bietergemeinschaft, müssen die für den Auftrag eingesetzten
Mitarbeiter verpflichten, an der Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz mitzuwirken. Der
Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot
einzureichen für den Bieter/ für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Eignungskriteriums: 1.4.1 Mitglieder und Leistungsteile der
Bietergemeinschaft Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft
benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft
voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die
Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft.
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: 2.1 Unternehmensumsatz gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1
VgV Der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft muss/müssen seinen/ihren jeweiligen
Gesamtumsatz (netto) in den Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 (dies sind die letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr
kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der EU-
weiten Bekanntmachung an. Der Auftraggeber verlangt einen spezifischen
Jahresmindestumsatz von 300.000,00 EUR pro Jahr, bezogen auf Veranstaltungssicherheit.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von
Gewinn- und Verlustrechnungen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot
einzureichen für den Bieter/für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: 2.2 Versicherungsnachweise gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3
VgV Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss/müssen das Bestehen einer
Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen
Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: Personen-, Sach-, und
Vermögen- sowie sonstige Schäden mindestens 10.000.000 EUR, mindestens 2-fach
maximiert. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der
Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Der Nachweis erfolgt durch
Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen der Versicherungspolice oder
einer Versicherungsbestätigung. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den
Bieter bzw. die Bietergemeinschaft.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: 3.1 Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV Der Bieter
bzw. die Bietergemeinschaft muss/müssen mindestens eine Referenz aus den letzten drei
Jahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-weiten Veröffentlichung, nachweisen,
welche die Erstellung/Planung eines Ordnungsdienstkonzepts im Bereich
Veranstaltungssicherheit beinhaltet. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich
der AG u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit
dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft. 3.2 Referenzen gem. §
46 Abs. 3 Nr. 1 VgV Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, muss/müssen mindestens drei
leistungsbezogene Referenzaufträge aus den letzten drei Jahren, gerechnet ab dem Tag der
Absendung der EU-weiten Veröffentlichung, nachweisen, die insgesamt zumindest zwei
verschiedene Referenzgeber ausweisen. Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie
Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum
Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum
Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird
verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und
dem Wert nach zu beschreiben. Die Referenzen müssen geeignet sein. Geeignete
Referenzleistungen liegen vor, wenn es sich um Dienstleistungen im Bereich
Veranstaltungssicherheit handelt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich
der AG u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit
dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: 3.3 technische Fachkräfte und technische Stellen, § 46
Abs. 3 Nr. 2 VgV Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss/müssen mindestens
technische Fachkräfte und technische Stellen nachweisen, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem
Unternehmen angehören oder nicht, und welche die folgenden Anforderungen erfüllen:
Sämtliche im Rahmen der Auftragsausführung eingesetzten Fachkräfte müssen über die nach
§ 34a Abs. 1a GewO erforderliche Sachkundeprüfung der Industrie- und Handelskammer (IHK-
Sachkundeprüfung) oder gleichwertig verfügen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen,
wobei sich der AG die Anforderung von Drittnachweisen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit
dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft. 3.4 technische
Ausrüstung, Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Untersuchungs- und
Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss
/müssen mindestens Technische Ausrüstung, Maßnahmen zur Qualitätssicherung und
Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens nachweisen, welche die
folgenden Anforderungen erfüllen: Erklärung Zertifizierung nach DIN 77200 oder gleichwertig.
Als gleichwertig gilt die Vorlage folgender Nachweise: - Einsatzleitung/Führungskräfte:
personenbezogene konkrete Nachweise von Einsatzstunden mit Führungsverantwortung auf
Veranstaltungen oder - Personenbezogene Nachweise von Schulungen für Sicherheitskräfte
und Einsatzleitung/Führungskräfte mit Mindestinhalten angelehnt an DIN 77200
(Teilnahmebescheinigungen). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der
AG die Anforderung von Drittnachweisen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot
einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Für die Wertung des Preisangebotes wird die Gesamtsumme des
anzugebenden Wertungspreises ermittelt. Es gilt der Wertungspreis, der durch die
Eintragungen des Bieters im Preisblatt ermittelt wird. Der niedrigste Wertungspreis
(Minimalpreis) wird mit 60 Prozentpunkten bewertet. Wertungspreise, die dem 1,5-fachen des
Minimalpreises oder mehr entsprechen, werden mit 0 Prozentpunkten bewertet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Qualitätswertungspunkte = Summe der in den Unterkriterien 2.1 bis 2.3
erreichten Bewertungspunkte × 0,40 Die erreichten Qualitätspunkte werden anschließend zu
den Preiswertungspunkten addiert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 09/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0MMQZN
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0MMQZN
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0MMQZN
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 47 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende
Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu
erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren (vgl. § 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Der öffentliche
Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird (vgl. § 56 Abs. 2 S. 2 VgV). Von
diesem Recht wird im vorliegenden Vergabeverfahren kein Gebrauch gemacht. Die
Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (vgl. § 56 Abs. 3 S. 1
VgV). Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen
handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge
und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 56 Abs. 3 S. 2 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 16/09/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landesverwaltungsamt - 1. und 2. Vergabekammer
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf
Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem
öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb
von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160
Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Erfolgt die Rüge in den
vorgenannten Fällen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht innerhalb der Frist von
10 Tagen, so ist ein auf Nachprüfung gerichteter Antrag bei der zuständigen Vergabekammer
insoweit unzulässig. Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen
zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung
einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135
Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den
Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit
nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Gesellschaft zur Durchführung der Magdeburger Weihnachtsmärkte mbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Gesellschaft zur Durchführung der
Magdeburger Weihnachtsmärkte mbH
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gesellschaft zur Durchführung der Magdeburger Weihnachtsmärkte
mbH
Registrierungsnummer: nicht einschlägig
Postanschrift: Breiter Weg 22
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
Kontaktperson: abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
E-Mail: vergabeverfahren@abante.de
Telefon: +49 341 238 203 00
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Registrierungsnummer: DE294948107
Postanschrift: Hegelstraße 39
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabeverfahren@abante.de
Telefon: +49 3912892277-0
Fax: +49 3912892277-9
Internetadresse: https://abante.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt - 1. und 2. Vergabekammer
Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Telefon: +49 3455141529
Fax: +49 3455141115
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 05307669-cc88-4ecf-bbf2-993c1403742a - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/08/2026 13:41:45 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 163/2026
Datum der Veröffentlichung: 25/08/2026
Referenzen:
https://abante.de/
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0MMQZN
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0MMQZN/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202608/ausschreibung-586206-2026-DEU.txt
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