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Titel :
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DEU-Bad - Deutschland Dienstleistungen von Ingenieurbüros Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 3 bis 6, für den Ersatzneubau und die Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026082001014600318 / 576747-2026
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Veröffentlicht :
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20.08.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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09.09.2026
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Angebotsabgabe bis :
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18.09.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
71240000 - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros
71327000 - Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
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DEU-Bad: Deutschland Dienstleistungen von Ingenieurbüros Leistungen
der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 3 bis 6, für den Ersatzneubau und die
Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule
2026/S 160/2026 576747
Deutschland Dienstleistungen von Ingenieurbüros Leistungen der Tragwerksplanung,
Leistungsphasen 3 bis 6, für den Ersatzneubau und die Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp
Grund- und Mittelschule
OJ S 160/2026 20/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bad Wörishofen
E-Mail: hochbau@bad-woerishofen.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 3 bis 6, für den Ersatzneubau und
die Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule
Beschreibung: Leistungen der Tragwerksplanung, LPH 3 bis 6 einschließlich Besonderer
Leistungen, für den Ersatzneubau und die Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und
Mittelschule
Kennung des Verfahrens: 2286314f-533b-4995-8d3d-22d894aee071
Interne Kennung: Bad Wörishofen_777_0002_03
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und
Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, 71327000 Dienstleistungen in der
Tragwerksplanung
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kaufbeurer Str. 12
Stadt: Bad Wörishofen
Postleitzahl: 86825
Land, Gliederung (NUTS): Unterallgäu (DE27C)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AMQR7# 1. Bietergemeinschaft:
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von dem
vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bietergemeinschaft)
unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das
Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrags vertretungsberechtigte Mitglied der
Bietergemeinschaft bezeichnet ist, - dass das vertretungsberechtigte Mitglied der
Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung
einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und - dass alle
Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als
Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von
Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform
anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrags annehmen wird. Die Bietergemeinschaft hat
für diese Erklärung die Anlage 212 Bietergemeinschaft zu verwenden. Die Anlage ist von
dem Bieter / dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft als Bestandteil des
Angebots ausgefüllt einzureichen. 2. Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter / die
Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische
oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die
Bietergemeinschaft in dem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese
anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und
nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende
vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Unter andere
Unternehmen sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bieter rechtlich nicht
identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt
hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten
Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum
Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen, vorzulegen. Ein Bieter /
eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche
Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 47 VgV oder die
einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine
gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens
für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Der
Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat die Anlage 204
Eignungsleihe auszufüllen, soweit eine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, und
diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. In diesem Fall hat der
Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot ferner
einen Nachweis einzureichen, aus dem hervorgeht, dass dem Bieter / der Bietergemeinschaft
die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen
werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche
Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV mit dem Angebot vorlegt. 3. Unterauftragnehmer
/ Nachunternehmer: Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des
Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu
benennen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in
diesem Fall die Anlage 303 Unterauftragsvergabe vollständig auszufüllen und als Bestandteil
des Angebots einzureichen. Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den
Bietern / den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen,
die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel
dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV). 4.Erklärung
Bezug Russland: Entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli
2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der
Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2025/1494 vom 18. Juli
2025 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen
oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende
Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am
Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Der Bieter /
die Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327
Erklärung_Bezug_Russland zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied
der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots
einzureichen. 5. Keine Abweichung von der jeweils aktuell gültigen VOB/B: Zum 01.01.2018
sind die Regelungen zum neuen Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 650 a-v
BGB) in Kraft getreten. Das Regelwerk der VOB/B ist - auch unter Geltung des neuen
Bauvertragsrechts - nach den Vorschriften des BGB weiterhin privilegiert. Dies bedeutet, dass
die Regelungen der VOB/B wirksam bleiben, auch wenn einzelne Paragrafen der VOB/B vom
gesetzlichen Leitbild des BGB erheblich abweichen. Diese Privilegierung greift allerdings nur
dann, wenn die VOB/B von den Parteien als Ganzes in den Vertrag einbezogen wird. Nach
der hierzu ergangenen Rechtsprechung führt jegliche Abweichung von den Regelungen der
VOB/B - unabhängig von ihrem Gewicht - zu einem Verlust der Privilegierung. Die VOB/B ist
dann also nicht mehr als Ganzes einbezogen, was in der Folge zur Unwirksamkeit einzelner
Klauseln im betreffenden Bauvertrag führen kann. Zur Sicherstellung der Privilegierung der
VOB/B in den Bauverträgen ist deshalb bereits bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse
auf die VOB/B-Konformität auch in der Leistungsbeschreibung zu achten. Außerdem ist bei
der Aufnahme von Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen sowie bei Hinweisen zur
Leistungsbeschreibung oder der Verwendung von Freitexten bei der Leistungsbeschreibung
darauf zu achten, dass keine VOB/B-widrigen (und damit privilegierungsschädlichen) Klauseln
aufgenommen werden. Als VOB/B-widrig gelten insbesondere: - Regelungen, die den
Regelungen der VOB/B widersprechen, - Ergänzungen von Regelungen, die bereits in der
VOB/B enthalten sind, es sei denn die VOB/B sieht eine Ergänzung oder Auslegung
ausdrücklich vor. Selbst, wenn die VOB/B keine Regelungen trifft, können Ergänzungen VOB
/B-widrig sein. Hiernach ist der Auftragnehmer verpflichtet, VOB/B-widrige
Bauvertragsgestaltungen im Rahmen der von ihm zu erbringenden Leistungen zu vermeiden
und zu überprüfen, dass die anderen Planer (Architekten / Ingenieure) nicht hiergegen
verstoßen. Um die Privilegierung der VOB/B nicht zu gefährden, hat der Auftragnehmer die
oben dargestellten Anforderungen, insbesondere an die Ausgestaltung der Weiteren
Besonderen Vertragsbedingungen und an die Erstellung der Leistungsverzeichnisse,
durchgehend zu beachten.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Zwingende Ausschlussgründe im Sinne des § 123 GWB: Eigenerklärung (im
Sinne des § 123 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen
ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer
Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des
Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs
(Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von
der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), -
den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch
in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Zahlung von Steuern,
Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung: Eigenerklärung, dass das Unternehmen
seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe
des § 124 GWB: Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124
GWB), dass - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial-
oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen nicht
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im
Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - kein öffentlicher
Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der
beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Vereinbarungen mit anderen Unternehmen
getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - kein
Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, - keine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
des Vergabeverfahrens einbezogen war, - das Unternehmen bei der Erfüllung einer
wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags nicht erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die
Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach
Schadensersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben, - weder
das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in
Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung
begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen
Nachweise zu übermitteln, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben
aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen
Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen, warum er
dennoch als geeignet anzusehen ist. Der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und
jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201
Ausschlussgründe zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der
Bietergemeinschaft hat diese Anlage(n) ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 3 bis 6, für den Ersatzneubau und
die Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule
Beschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt, die Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule in
Bad Wörishofen umzustrukturieren. Im Zuge der Umstrukturierung soll insbesondere die Alte
Turnhalle abgebrochen und an deren Stelle ein Neubau errichtet werden. Die
Umstrukturierung erfolgt in 2 Bauabschnitten, Bauabschnitt 1 (im Folgenden auch BA 1
genannt) und Bauabschnitt 2 (im Folgenden auch BA 2 genannt). Das Bauvorhaben soll mit
Fördermitteln nach Art. 10 BayFAG realisiert werden. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens
ist die Beschaffung von Leistungen der Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. der Verordnung über
die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure - HOAI) (im Folgenden nur HOAI ) für die Leistungsphasen (LPH) 3 bis 6
einschließlich Besonderer Leistungen des Bauabschnitts 1 sowie die Leistungsphase 3 des
Bauabschnitts 2 für das Projekt Ersatzneubau und Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp
Grund- und Mittelschule in Bad Wörishofen . Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Anlage
802 - Leistungsbeschreibung; - Anlage 810 - Projektspezifische Unterlagen; - Anlage 906 -
Vertrag. Hinweis: Die in Anlage 810 aufgeführten projektspezifischen Unterlagen befinden sich
in dem Projektraum der E-Vergabeplattform in dem Ordner Leistungsbeschreibungen . Die
übrigen Vergabeunterlagen befinden sich in dem Ordner Sonstiges .
Interne Kennung: Bad Wörishofen_777_0002_03
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und
Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, 71327000 Dienstleistungen in der
Tragwerksplanung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: 1. Ja, unter Beachtung von § 132 GWB. 2. Stufenweise
Beauftragung: Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Nach diesem Vertrag sind
folgende Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe 1: Bauabschnitt 1: - Entwurfsplanung
(Leistungsphase 3); - Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4). Bauabschnitt 2: -
Entwurfsplanung (Leistungsphase 3). Leistungsstufe 2: Bauabschnitt 1: - Ausführungsplanung
(Leistungsphase 5). Leistungsstufe 3: Bauabschnitt 1: - Vorbereitung der Vergabe
(Leistungsphase 6). Leistungsstufe 4: Bauabschnitt 1: - Objektüberwachung (Leistungsphase
8). Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlagserteilung zunächst nur die Grundleistungen
gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber behält sich vor,
Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags der Leistungsstufen 2 und 3 und / oder
Beratungs- und Besondere Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags der Leistungsstufe 4 zu
beauftragen. Der Auftraggeber beabsichtigt, - Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags
der Leistungsstufe 2 zu beauftragen, wenn der Fördermittelbescheid oder ein Bescheid über
den vorzeitigen Maßnahmebeginn vorliegt; - Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags
der Leistungsstufe 3 zu beauftragen, wenn die Leistungen der Objektplanung - Leistungsbild
Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 6 bis 9, vergeben wurden; - die im Leistungs-
und Vergütungskatalog (Anlage 801) mit Optional gekennzeichneten Beratungs- und
Besonderen Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags der Leistungsstufe 4 zu beauftragen,
wenn die Baugenehmigung erteilt wurde und der Fördermittelbescheid vorliegt. Die
Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags der Leistungsstufen 2 und 3 und / oder die
Beratungs- und Besonderen Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags der Leistungsstufe 4
hat der Auftragnehmer entsprechend den Regelungen des Vertrags zu erbringen, wenn der
Auftraggeber diese durch einseitigen Abruf in Textform beauftragt, und zwar entweder
vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsstufen, Einzelleistungen der
Leistungsstufen, Leistungen für einzelne Bauteile und / oder Bauabschnitte. Der
Auftragnehmer hat unverzüglich nach Zugang des Abrufs, spätestens aber nach einer (1)
Woche, mit den abgerufenen Leistungen zu beginnen. Ein Rechtsanspruch des
Auftragnehmers auf Beauftragung von weiteren (einzelnen oder allen) Leistungen
(Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags der Leistungsstufen 2 und 3 und / oder
Beratungs- und Besondere Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags der Leistungsstufe 4)
besteht nicht. Ebenso hat der Auftragnehmer keinen Rechtsanspruch auf Abruf und Vergütung
aller Leistungsinhalte, wenn eine Leistungsstufe inhaltlich nur teilweise abgerufen wird. Aus
einer stufenweisen Beauftragung und einer hieraus resultierenden zeitlichen Unterbrechung
der Leistungsausführung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars verlangen
oder sonstige Ansprüche geltend machen. Der Abruf weiterer Leistungen begründet kein
selbständiges Vertragsverhältnis über die abgerufene Leistung, sondern führt zu einer
Erweiterung des Vertrages. Der Auftragnehmer wird von der Verpflichtung, weitere Leistungen
(Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen gemäß
Ziffer 3.3 des Vertrags) zu erbringen, frei, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb eines
Zeitraums von sechs (6) Monaten nach vollständigem Abschluss der vorhergehenden
Leistungen beauftragt. Abschluss einer Leistung im Sinne des Vertrages meint den
Zeitpunkt, in dem der Auftragnehmer die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht
hat. Die Parteien können diese Frist während der Vertragslaufzeit einvernehmlich verlängern.
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber jeweils sechs (6) Wochen vor dem Abschluss der
gegenwärtig zu erbringenden Leistungen schriftlich zu fragen, ob er weitere Leistungen
beauftragen will.
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kaufbeurer Str. 12
Stadt: Bad Wörishofen
Postleitzahl: 86825
Land, Gliederung (NUTS): Unterallgäu (DE27C)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 36 Monate
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter hat mit dem Angebot mindestens ein (1)
geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen
der Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. HOAI, mindestens für die Leistungsphasen 3 bis 6,
einzureichen. [Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den
persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen.] Das
unternehmensbezogene Referenzprojekt muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Das
unternehmensbezogene Referenzprojekt muss die Erbringung von Leistungen der
Tragwerksplanung nach § 51 Abs. 1 HOAI für mindestens die Leistungsphasen 3 bis 6 für ein
Gebäude (Neubau oder Erweiterungsbau) umfasst haben; - das unternehmensbezogene
Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone III im Sinne der HOAI zugeordnet; -
Erbringungszeitraum - die Leistungsphase 3 darf nicht vor dem 01.01.2018 begonnen und die
Leistungsphase 6 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier
gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein; anzugeben ist das Anfangs-
Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 3 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der
Leistungsphase 6; die Datumsangaben sind grundsätzlich taggenau im Format TT.MM.JJJJ
vorzunehmen. Sofern die Einhaltung der jeweiligen Mindestanforderung auch anhand der
Angabe von Monat und Jahr zweifelsfrei festgestellt werden kann, ist sowohl für den Beginn
als auch für das Ende der jeweiligen Leistungsphase ausnahmsweise auch die Angabe von
Monat und Jahr (MM.JJJJ) ausreichend. - Angabe der Brutto-Grundfläche (BGF (nach DIN
277)) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts von mindestens 2.000 m²; -
Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) in dem unternehmensbezogenen
Referenzprojekt für die Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 3 bis 6] von
mindestens 100.000,- EUR (netto). Der Bieter hat je unternehmensbezogenem
Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name des Referenznehmers
(Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat); - Kurzbeschreibung
der früher ausgeführten Leistung; der Bieter hat die früher ausgeführten Leistungen so zu
beschreiben, dass die Erfüllung der jeweiligen Mindestanforderungen aus der Beschreibung
des Referenzprojekts nachvollziehbar hervorgeht; hier: Leistungen der Tragwerksplanung
nach § 51 Abs. 1 HOAI für mindestens die Leistungsphasen 3 bis 6 für ein Gebäude (Neubau
oder Erweiterungsbau); - Angaben zu den übrigen Mindestanforderungen entsprechend der
Anlage 206 Unternehmensbezogene Referenzprojekte ; - Name des Auftraggebers. Je
unternehmensbezogenen Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also
maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des
Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur.
Sie werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht
berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene
Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren,
Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden
Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Leistungen
berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2
VgV), weil der Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote
mehr als 36 Monate beträgt. Kann ein Bieter nicht mindestens zwei (2)
unternehmensbezogene Referenzprojekte angeben, die die aufgestellten Anforderungen
erfüllen, führt das zum Ausschluss des Angebots. Bei Bietergemeinschaften sind in Summe
mindestens ein (1) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben, das die
aufgestellten Anforderungen erfüllen; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen
in welchem unternehmensbezogenen Referenzprojekt welches Mitglied der
Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen
Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen
erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine
Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124
Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss
von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3. Hinweise Die vorstehenden
Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte.
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende
Unterauftragnehmer hat / haben für diese Erklärung die Anlage 206 Unternehmensbezogene
Referenzprojekte zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der
Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1. Persönliche Erfahrung des Projektteams
Beschreibung: Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus - einem
Projektleiter, und - einem stellvertretendem Projektleiter anhand von vergleichbaren
persönlichen Referenzprojekten über Dienstleistungen der Tragwerksplanung. Der Bieter hat
für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden Projektleiter und für den in dem
Vergabeverfahren einzusetzenden stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1)
persönliches Referenzprojekt mit dem Angebot einzureichen, das die nachfolgenden (Mindest-)
Anforderungen jeweils erfüllt. a) Der Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche
Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben. b) Der stellvertretende Projektleiter muss das
für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter oder als stellvertretender
Projektleiter geleitet haben. c) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die
Bewertungssystematik (ii.) an das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und des
stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt: (i) Mindestanforderungen an die
persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters: -
Das persönliche Referenzprojekt muss jeweils die Erbringung von Leistungen der
Tragwerksplanung nach § 51 Abs. 1 HOAI für für mindestens die Leistungsphasen 3 bis 6 für
ein Gebäude (Neubau oder Erweiterungsbau) umfasst haben; - das persönliche
Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone III im Sinne der HOAI zugeordnet; - die
Leistungsphase 3 darf nicht vor dem 01.01.2018 begonnen und die Leistungsphase 6 muss
spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren
abgeschlossen worden sein. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der
Leistungsphase 3 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 6; Die
Datumsangaben sind grundsätzlich taggenau im Format TT.MM.JJJJ vorzunehmen. Sofern
die Einhaltung der jeweiligen Mindestanforderung auch anhand der Angabe von Monat und
Jahr zweifelsfrei festgestellt werden kann, ist sowohl für den Beginn als auch für das Ende der
jeweiligen Leistungsphase ausnahmsweise auch die Angabe von Monat und Jahr (MM.JJJJ)
ausreichend; - Angabe der Brutto-Grundfläche (BGF (nach DIN 277)) des persönlichen
Referenzprojekts für die von dem Projektleiter als Projektleiter bzw. von dem stell vertretenden
Projektleiter als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter erbrachten Leistungen der
Fachplanung der Tragwerksplanung, mindestens Leistungsphase 3 bis 6, von mindestens
2.000 m²; - Auftragswert - [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die Leistungen der
Tragwerksplanung, Leistungsphasen 3 bis 6, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der
stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter) geleitet
hat] von mindestens 100.000,- EUR (netto). Erfüllt nicht mindestens ein (1) persönliches
Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters die oben genannten
Mindestanforderungen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Bewertet werden
ausschließlich diejenigen persönlichen Referenzprojekte, die die oben genannten
Mindestanforderungen erfüllen. Der Bieter hat dabei in Form einer Liste je persönlichem
Referenzprojekt Folgendes anzugeben: - Name des jeweils in dem gegenständlichen Projekt
einzusetzenden Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters; - Kurzbeschreibung des von
dem Projektleiter und stellvertretendem Projektleiter jeweils persönlich geleiteten persönlichen
Referenzprojekts; der Bieter hat die früher ausgeführten Leistungen so zu beschreiben, dass
die Erfüllung der jeweiligen Mindestanforderungen aus der Beschreibung des
Referenzprojekts nachvollziehbar hervorgeht; hier: Leistungen der Tragwerksplanung nach §
51 Abs. 1 HOAI 2021 für mindestens die Leistungsphasen 3 bis 6 für ein Gebäude; - Rolle des
Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters in dem jeweiligen persönlichen
Referenzprojekt; - Name des Unternehmens, welches die Leistungen der Tragwerksplanung
nach § 51 Abs. 1 HOAI 2021 für mindestens die Leistungsphasen 3 bis 6 des persönlichen
Referenzprojekts, die der Projektleiter bzw. der stellvertretende Projektleiter jeweils in der
angegebenen Rolle geleitet hat, ausgeführt hat; - Ausführungen zu den angegebenen
Mindestanforderungen an den Inhalt der persönlichen Referenzprojekte entsprechend der
Anlage 601 Erfahrung des Projektteams . (ii.) Die Bewertungssystematik ist wie folgt: Die
Bewertungssystematik ist sowohl für die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters als
auch für die persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters wie folgt: (1.)
Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts: >= 4.000 m² = 5
Punkte; = 2.000 m² = 0 Punkte; < 2.000 m² = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit die
Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 2.000
m² und 4.000 m² liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch
gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einer Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN
277) des persönlichen Referenzprojekts von 3.000 m² erhält der Bieter 2,50 Punkte. (2.)
Auftragswert (netto) des persönlichen Referenzprojekts: >= 200.000 EUR (netto) = 5 Punkte; =
100.000 EUR (netto) = 0 Punkte; < 100.000 EUR (netto) = Kein geeignetes Referenzprojekt.
Soweit der Auftragswert (netto) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 100.000 EUR
(netto) und 200.000 EUR (netto) liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben,
mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einem Auftragswert des
persönlichen Referenzprojekts von 150.000 EUR (netto) erhält der Bieter 2,50 Punkte. Die
erzielten Punkte für die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) (1.) und den Auftragswert
(netto) (2.) werden addiert. Je eingereichtem persönlichem Referenzprojekt können maximal
10,00 Punkte (5,00 + 5,00) erzielt werden. Fortsetzung folgtxxx.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1. Persönliche Erfahrung des Projektteams
Beschreibung: Beginn der Fortsetzungxxx: Zu der punktemäßigen Bewertung: - Der Bieter
kann für die mit dem Angebot eingereichten persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters
bzw. des stellvertretenden Projektleiters - die jeweils die oben genannten
Mindestanforderungen erfüllen - maximal 30 Punkte erzielen; das heißt 60 Punkte
zusammengerechnet. - Der Bieter kann in dem Zuschlagskriterium Persönliche Erfahrung des
Projektteams maximal 40,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. Zur Ermittlung der
qualitativen Leistungspunkte werden die von dem Bieter insgesamt erzielten Punkte für die
persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters mit
dem Gewichtungsfaktor 0,667 (2/3). Das Ergebnis wird mathematisch gerundet auf zwei
Nachkommastellen. Zur Bewertung hat der Bieter die gelb markierten Felder in der Anlage
601 Erfahrung des Projektteams vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots
ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Sollte die Anlage 601 Erfahrung des
Projektteams fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung
ist insoweit nicht möglich. Je persönlichem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche
Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine
Darstellung des persönlichen Referenzprojektes beinhalten, zu rein informatorischen Zwecken
gestattet. Diese Projektblätter sind jedoch nicht Teil der Bewertung. Bewertet werden
ausschließlich die Angaben des Bieters zu dem persönlichen Referenzprojekt in der Anlage
601 Erfahrung des Projektteams . Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der
Auftragnehmer, die Leistungen durch den benannten Projektleiter und stellvertretender
Projektleiter zu erbringen. Der benannte Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter
dürfen nur bei Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform ausgetauscht werden. Für
weitere Einzelheiten wird auf den Vertrag (Anlage 906) verwiesen. Der Auftraggeber ist
berechtigt, seine Zustimmung zu verweigern, wenn der neue Projektleiter oder der neue
stellvertretende Projektleiter nicht mindestens genauso erfahren ist wie die zu ersetzende
Person. Dies ist der Fall, wenn die Ersatzperson bei einer Bewertung nach den für die
jeweilige Funktion geltenden Zuschlagskriterien des Vergabeverfahrens mindestens die
gleiche Punktzahl erzielt hätte wie die zu ersetzende Person. Im Falle des Austauschs muss
der neue Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter mindestens genauso
erfahren sein wie die zu ersetzende Person. Der Auftraggeber ist berechtigt, seine
Zustimmung zu verweigern, wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt ist. Es müssten also
mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls
diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter
oder als stellvertretender Projektleiter angeboten worden wäre.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 0
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto)
Beschreibung: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Anlage 801 Leistungs- und
Vergütungskatalog . Sollte die Anlage 801 Leistungs- und Vergütungskatalog fehlen, führt
dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich.
Maßgebend für die von dem Bieter angebotenen Preise ist ausschließlich die Anlage 801
Leistungs- und Vergütungskatalog . Der Bieter hat die Anlage 801 Leistungs- und
Vergütungskatalog vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots in elektronischer Form
einzureichen. Die Einreichung kann im Excel-Format (.xlsx) oder im PDF-Format (.pdf)
erfolgen. Reicht ein Bieter die Anlage 801 Leistungs- und Vergütungskatalog sowohl im
Excel- als auch im PDF-Format ein, ist für die Wertung ausschließlich die eingereichte Anlage
im Excel-Format (.xlsx) maßgeblich.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 60
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 09/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMQR7
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: In der Anlage 101 finden die interessierten Wirtschaftsteilnehmer notwendige
Informationen zur Nutzung der E-Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP).
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass Erklärungen in den Bieterbereich der E-
Vergabeplattform eingestellt werden. Dieser Bieterbereich wird für die Zustellung
rechtserheblicher Erklärungen genutzt.
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMQR7
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMQR7
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit dem zuvor stehenden Satz Eine Nachforderung von
Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen ist gemeint, dass der
Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen nicht nachfordern wird, wenn diese mit
dem Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der Auftraggeber wird inhaltlich fehlerhafte
Unterlagen und fehlende / unvollständige Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben nicht
nachfordern (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von
Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht.
Fehlende Preisangaben in dem Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) werden daher
nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz
2 VgV Gebrauch. Die Unterlagen sind von dem Bieter / von dem vertretungsberechtigten
Mitglied der Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber
innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten
Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 18/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Auf der E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal (DTVP)).
Eröffnungstermin Beschreibung: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei
Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach
Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht
zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV). Für elektronisch eingereichte Angebote gilt das Vier-Augen-
Prinzip nach Satz 1 nicht, sofern technisch sichergestellt ist, dass die Angebote dauerhaft
vollständig und unverändert verfügbar sind.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Vertrag Über die auftragsgegenständlichen
Leistungen wird ein Vertrag [Anlage 906] geschlossen. Der Vertrag kommt jeweils mit der
Erteilung des Zuschlags über die E-Vergabeplattform zustande; einer beiderseitigen
Unterzeichnung des Vertragstextes durch die Vertragsparteien bedarf es deshalb nicht. Der
Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen
Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und
Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen.
Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits in dem
Stadium der Vertragsanbahnung (also im Vergabeverfahren) für den interessierten
Wirtschaftsteilnehmer gegolten hat. 2. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung: Als
Mindestanforderungen an die Leistungserbringung wird festgelegt, dass die Abwicklung des
Auftrags in Deutsch zu erfolgen hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB
darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat, oder 2.den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bad
Wörishofen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Bad Wörishofen
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bad Wörishofen
Registrierungsnummer: DE129098408
Postanschrift: Bürgermeister-Ledermann-Str. 1
Stadt: Bad Wörishofen
Postleitzahl: 86825
Land, Gliederung (NUTS): Unterallgäu (DE27C)
Land: Deutschland
E-Mail: hochbau@bad-woerishofen.de
Telefon: +49 82 47 96 90 0
Fax: +49 82 47 96 90 199
Internetadresse: https://www.bad-woerishofen.info/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: DE 811335517
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762 411
Fax: +49 8921762 847
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns
/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b21e882d-fcce-4b91-90ea-2008f59df169 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/08/2026 15:25:15 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 160/2026
Datum der Veröffentlichung: 20/08/2026
Referenzen:
https://www.bad-woerishofen.info/
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMQR7
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMQR7/documents
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202608/ausschreibung-576747-2026-DEU.txt
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