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Titel :
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DEU-Bad - Deutschland Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 3 bis 9, für den Ersatzneubau und die Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule in zwei (2) Losen
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026081701205789513 / 569343-2026
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Veröffentlicht :
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17.08.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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07.09.2026
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Angebotsabgabe bis :
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15.09.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
71240000 - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros
71356400 - Technische Planungsleistungen
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DEU-Bad: Deutschland Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros
sowie planungsbezogene Leistungen Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 3
bis 9, für den Ersatzneubau und die Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund-
und Mittelschule in zwei (2) Losen
2026/S 157/2026 569343
Deutschland Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene
Leistungen Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 3 bis 9, für den Ersatzneubau und die
Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule in zwei (2) Losen
OJ S 157/2026 17/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bad Wörishofen
E-Mail: hochbau@bad-woerishofen.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 3 bis 9, für den Ersatzneubau und die
Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule in zwei (2) Losen
Beschreibung: Beschaffung von Leistungen der Technischen Ausrüstung für den
Ersatzneubau und die Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule in zwei
(2) Losen.
Kennung des Verfahrens: 7660d608-7591-47c6-a707-72feff2e897f
Interne Kennung: Bad Wörishofen_777_0002_02
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71356400 Technische Planungsleistungen
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kaufbeurer Str. 12
Stadt: Bad Wörishofen
Postleitzahl: 86825
Land, Gliederung (NUTS): Unterallgäu (DE27C)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AMQJ7# 1. Bietergemeinschaft:
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von dem
vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bietergemeinschaft)
unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das
Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrags vertretungsberechtigte Mitglied der
Bietergemeinschaft bezeichnet ist, - dass das vertretungsberechtigte Mitglied der
Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung
einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und - dass alle
Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als
Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von
Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform
anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrags annehmen wird. Die Bietergemeinschaft hat
für diese Erklärung die Anlage 212 Bietergemeinschaft zu verwenden. Die Anlage ist von
dem Bieter / dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft als Bestandteil des
Angebots ausgefüllt einzureichen. 2. Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter / die
Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische
oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die
Bietergemeinschaft in dem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese
anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und
nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende
vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Unter andere
Unternehmen sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bieter rechtlich nicht
identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt
hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten
Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum
Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen, vorzulegen. Ein Bieter /
eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche
Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 47 VgV oder die
einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine
gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens
für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Der
Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat die Anlage 204
Eignungsleihe auszufüllen, soweit eine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, und
diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. In diesem Fall hat der
Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot ferner
einen Nachweis einzureichen, aus dem hervorgeht, dass dem Bieter / der Bietergemeinschaft
die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen
werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche
Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV mit dem Angebot vorlegt. 3. Unterauftragnehmer
/ Nachunternehmer: Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des
Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu
benennen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in
diesem Fall die Anlage 303 Unterauftragsvergabe vollständig auszufüllen und als Bestandteil
des Angebots einzureichen. Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den
Bietern / den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen,
die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel
dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV). 4.Erklärung
Bezug Russland: Entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli
2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der
Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2025/1494 vom 18. Juli
2025 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen
oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende
Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am
Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Der Bieter /
die Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327
Erklärung_Bezug_Russland zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied
der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots
einzureichen. 5. Keine Abweichung von der jeweils aktuell gültigen VOB/B Zum 01.01.2018
sind die Regelungen zum neuen Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 650 a-v
BGB) in Kraft getreten. Das Regelwerk der VOB/B ist - auch unter Geltung des neuen
Bauvertragsrechts - nach den Vorschriften des BGB weiterhin privilegiert. Dies bedeutet, dass
die Regelungen der VOB/B wirksam bleiben, auch wenn einzelne Paragrafen der VOB/B vom
gesetzlichen Leitbild des BGB erheblich abweichen. Diese Privilegierung greift allerdings nur
dann, wenn die VOB/B von den Parteien als Ganzes in den Vertrag einbezogen wird. Nach
der hierzu ergangenen Rechtsprechung führt jegliche Abweichung von den Regelungen der
VOB/B - unabhängig von ihrem Gewicht - zu einem Verlust der Privilegierung. Die VOB/B ist
dann also nicht mehr als Ganzes einbezogen, was in der Folge zur Unwirksamkeit einzelner
Klauseln im betreffenden Bauvertrag führen kann. Zur Sicherstellung der Privilegierung der
VOB/B in den Bauverträgen ist deshalb bereits bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse
auf die VOB/B-Konformität auch in der Leistungsbeschreibung zu achten. Außerdem ist bei
der Aufnahme von Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen sowie bei Hinweisen zur
Leistungsbeschreibung oder der Verwendung von Freitexten bei der Leistungsbeschreibung
darauf zu achten, dass keine VOB/B-widrigen (und damit privilegierungsschädlichen) Klauseln
aufgenommen werden. Als VOB/B-widrig gelten insbesondere: - Regelungen, die den
Regelungen der VOB/B widersprechen - Ergänzungen von Regelungen, die bereits in der VOB
/B enthalten sind, es sei denn die VOB/B sieht eine Ergänzung oder Auslegung ausdrücklich
vor. Selbst, wenn die VOB/B keine Regelungen trifft, können Ergänzungen VOB/B-widrig sein.
Hiernach ist der Auftragnehmer verpflichtet, VOB/B-widrige Bauvertragsgestaltungen im
Rahmen der von ihm zu erbringenden Leistungen zu vermeiden und zu überprüfen, dass die
anderen Planer (Architekten / Ingenieure) nicht hiergegen verstoßen. Um die Privilegierung
der VOB/B nicht zu gefährden, hat der Auftragnehmer die oben dargestellten Anforderungen,
insbesondere an die Ausgestaltung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen und an
die Erstellung der Leistungsverzeichnisse, durchgehend zu beachten.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Zwingende Ausschlussgründe im Sinne des § 123 GWB: Eigenerklärung (im
Sinne des § 123 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen
ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer
Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des
Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs
(Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von
der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), -
den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch
in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Zahlung von Steuern,
Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung: Eigenerklärung, dass das Unternehmen
seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben, der Beiträge zur
Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe
des § 124 GWB: Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - weder das Unternehmen noch
eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt
worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat, - kein öffentlicher Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen
kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung
begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, - weder das
Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander
abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken, - kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das
Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, - das
Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erhebliche oder fortdauernde Mängel
erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags,
die Forderung nach Schadensersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich
gezogen haben, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der
Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, - weder das Unternehmen noch eine
Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, o versucht hat, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls
eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das
Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe
darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung
der Steuern, Abgaben, Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und
Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB),
warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Der Bieter, jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft, jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung
die Anlage 201 Ausschlussgründe zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Technische Ausrüstung HLS
Beschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt, die Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule in
Bad Wörishofen umzustrukturieren. Im Zuge der Umstruktierung soll insbesondere die Alte
Turnhalle abgebrochen und an deren Stelle ein Neubau errichtet werden. Die Umstruktierung
erfolgt in 2 Bauabschnitten, Bauabschnitt 1 (im Folgenden auch BA 1 genannt) und
Bauabschnitt 2 (im Folgenden auch BA 2 genannt). Das Bauvorhaben soll mit Fördermitteln
nach Art. 10 BayFAG realisiert werden. Die Fachplanungsleistungen für das Leistungsbild
Technische Ausrüstung (HLS) der Anlagengruppen 1, 2, 3, 6, 7 und 8 der Leistungsphasen 1
und 2 gemäß der HOAI, wurden bereits erbracht. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist
die Beschaffung von Leistungen der Technischen Ausrüstung für die Leistungsphasen (LPH) 3
bis 9 des Bauabschnitts 1 sowie die Leistungsphase 3 des Bauabschnitts 2 für das Projekt
Ersatzneubau und Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule in Bad
Wörishofen in zwei (2) Losen: a) Los 1 - Technische Ausrüstung HLS Gegenstand dieses
Vergabeverfahrens sind Leistungen der Technischen Ausrüstung, Heizung / Lüftung / Sanitär
(HLS) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021: Bauabschnitt 1: - Leistungsphase 3 bis 9. -
Anlagengruppen: 1, 2, 3, 6, 7 und 8. Bauabschnitt 2: - Leistungsphase 3. - Anlagengruppen: 1,
2, 3 und 8. Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt stufenweise. b) Los 2 -
Technische Ausrüstung ELT Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen der
Technischen Ausrüstung, Elektrotechnik (ELT) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021: Bauabschnitt
1: - Leistungsphase 3 bis 9. - Anlagengruppen: 4, 5 und 8. Bauabschnitt 2: - Leistungsphase
3. - Anlagengruppen: 4, 5 und 8. Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt
stufenweise. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen
verwiesen: Leitungsbeschreibung für Los 1 und 2 einheitlich: - Anlage
802_Leistungsbeschreibung. Leistungs- und Vergütungskatalog: - Anlage 801_01_Leistungs-
und Vergütungskatalog_Los 1; - Anlage 801_02_Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 2.
Vertrag: - Anlage 906_01_Vertrag_Los 1; - Anlage 906_02_Vertrag_Los 2. Projektspezifische
Unterlagen: - Anlage 810 - Projektspezifische Unterlagen.
Interne Kennung: 1
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71356400
Technische Planungsleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Es sind folgende
Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe 1: - Bauabschnitt 1: - Entwurfsplanung
(Leistungsphase 3); - Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4). - Bauabschnitt 2: -
Entwurfsplanung (Leistungsphase 3). Leistungsstufe 2: - Bauabschnitt 1: -
Ausführungsplanung (Leistungsphase 5). Leistungsstufe 3: - Bauabschnitt 1: - Vorbereitung
der Vergabe (Leistungsphase 6); - Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphase 7).
Leistungsstufe 4: - Bauabschnitt 1: - Objektüberwachung - Bauüberwachung (Leistungsphase
8); - Objektbetreuung (Leistungsphase 9). Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlagserteilung
zunächst nur die Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags) der
Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber behält sich vor, Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des
Vertrags der Leistungsstufen 2, 3 und 4 und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen
gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags der Leistungsstufen 1 und 2 zu beauftragen. Der Auftraggeber
beabsichtigt, - Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags der Leistungsstufe 2 zu
beauftragen, wenn der Fördermittelbescheid oder ein Bescheid über den vorzeitigen
Maßnahmebeginn vorliegt; - Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags der
Leistungsstufe 3 zu beauftragen, wenn die Leistungen der Objektplanung - Leistungsbild
Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 5 bis 9, vergeben wurden; - Grundleistungen
gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags der Leistungsstufe 4 zu beauftragen, wenn die
Baugenehmigung erteilt wurde und der Fördermittelbescheid vorliegt; - die im Leistungs- und
Vergütungskatalog (Anlage 801_01) mit Optional gekennzeichneten Beratungs- und
Besonderen Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags der Leistungsstufen 1 und 2 zu
beauftragen, wenn diese erforderlich werden. Die Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des
Vertrags der Leistungsstufen 2, 3 und 4 und / oder die Beratungs- und Besonderen Leistungen
gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags der Leistungsstufen 1 und 2 hat der Auftragnehmer
entsprechend den Regelungen des Vertrags zu erbringen, wenn der Auftraggeber diese durch
einseitigen Abruf in Textform beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf
bestimmte Leistungsstufen, Einzelleistungen der Leistungsstufen, Leistungen für einzelne
Bauteile und / oder Bauabschnitte. Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Zugang des
Abrufs, spätestens aber nach einer (1) Woche, mit den abgerufenen Leistungen zu beginnen.
Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung von weiteren (einzelnen oder
allen) Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags der Leistungsstufen 2, 3
und 4 und / oder die Beratungs- und Besonderen Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags
der Leistungsstufen 1 und 2) besteht nicht. Ebenso hat der Auftragnehmer keinen
Rechtsanspruch auf Abruf und Vergütung aller Leistungsinhalte, wenn eine Leistungsstufe
inhaltlich nur teilweise abgerufen wird. Aus einer stufenweisen Beauftragung und einer hieraus
resultierenden zeitlichen Unterbrechung der Leistungsausführung kann der Auftragnehmer
keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder sonstige Ansprüche geltend machen. Der
Abruf weiterer Leistungen begründet kein selbständiges Vertragsverhältnis über die
abgerufene Leistung, sondern führt zu einer Erweiterung dieses Vertrages. Der Auftragnehmer
wird von der Verpflichtung, weitere Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des
Vertrags und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags) zu
erbringen, frei, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb eines Zeitraums von sechs (6)
Monaten nach vollständigem Abschluss der vorhergehenden Leistungen beauftragt.
Abschluss einer Leistung im Sinne des Vertrags meint den Zeitpunkt, in dem der
Auftragnehmer die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht hat. Die Parteien
können diese Frist während der Vertragslaufzeit einvernehmlich verlängern. Der
Auftragnehmer hat den Auftraggeber jeweils sechs (6) Wochen vor dem Abschluss der
gegenwärtig zu erbringenden Leistungen schriftlich zu fragen, ob er weitere Leistungen
beauftragen will.
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kaufbeurer Str. 12
Stadt: Bad Wörishofen
Postleitzahl: 86825
Land, Gliederung (NUTS): Unterallgäu (DE27C)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 36 Monate
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Unternehmensbezogene Referenzprojekte - Los 1: Der
Bieter hat mit dem Angebot mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes
Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen der Technischen Ausrüstung, Heizung /
Lüftung / Sanitär (HLS) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021 für die Leistungsphasen (LPH) 3 bis 8,
einzureichen. [Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den
persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen.] Das
unternehmensbezogene Referenzprojekt muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Das
unternehmensbezogene Referenzprojekt muss jeweils die Erbringung von Leistungen der
Technischen Ausrüstung, Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021 für
die Leistungsphasen (LPH) 3 bis 8 für ein Neubau-, Umbau- oder Erweiterungsvorhaben eines
Gebäudes umfasst haben; - das unternehmensbezogene Referenzprojekt war mindestens der
Honorarzone II im Sinne der HOAI zugeordnet; - Erbringungszeitraum - die Leistungsphase 3
darf nicht vor dem 01.01.2018 begonnen und die Leistungsphase 8 muss spätestens zum
Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen
worden sein; anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 3 und das
End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8; die Datumsangaben sind grundsätzlich
taggenau im Format TT.MM.JJJJ vorzunehmen. Sofern die Einhaltung der jeweiligen
Mindestanforderung auch anhand der Angabe von Monat und Jahr zweifelsfrei festgestellt
werden kann, ist sowohl für den Beginn als auch für das Ende der jeweiligen Leistungsphase
ausnahmsweise auch die Angabe von Monat und Jahr (MM.JJJJ) ausreichend. - Angabe der
Brutto-Grundfläche (BGF (nach DIN 277)) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts von
mindestens 2.000 m²; - Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) in dem
unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die Leistungen der Technischen Ausrüstung,
Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021 für die Leistungsphasen
(LPH) 3 bis 8] von mindestens 200.000,- EUR (netto). Der Bieter hat je
unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name
des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt
hat); - Kurzbeschreibung der früher ausgeführten Leistung; der Bieter hat die früher
ausgeführten Leistungen so zu beschreiben, dass die Erfüllung der jeweiligen
Mindestanforderungen - Erbringung von Leistungen der Technischen Ausrüstung, Heizung /
Lüftung / Sanitär (HLS) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021 für die Leistungsphasen (LPH) 3 bis 8 -
aus der Beschreibung des Referenzprojekts nachvollziehbar hervorgeht; - Angaben zu den
übrigen Mindestanforderungen entsprechend der Anlage 206_01 Unternehmensbezogene
Referenzprojekte_Los 1 ; - Name des Auftraggebers. Je unternehmensbezogenen
Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig
bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes
beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sie werden bei der
Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an
anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden
(zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden
diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf
hingewiesen, dass auch einschlägige Leistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei (3)
Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2 VgV), weil der Zeitraum vom 01.01.2018 bis
zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote mehr als 36 Monate beträgt. Kann ein Bieter
nicht mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt angeben, das
die aufgestellten Anforderungen erfüllt, führt das zum Ausschluss des Angebots. Bei
Bietergemeinschaften ist in Summe mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes
Referenzprojekt anzugeben, das die aufgestellten Anforderungen erfüllt; außerdem muss klar
erkennbar sein, welche Leistungen in welchem unternehmensbezogenen Referenzprojekt
welches Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen
unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die
Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. 2.
Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender
Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche
Auftraggeber führen. 3. Hinweise Die vorstehenden Anforderungen sind
Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte. Der Bieter, die
Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende
Unterauftragnehmer hat / haben für diese Erklärung die Anlage 206_01
Unternehmensbezogene Referenzprojekte_Los 1 zu verwenden. Der Bieter / das
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1. Persönliche Erfahrung des Projektteams
Beschreibung: Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus - einem
Projektleiter, und - einem stellvertretendem Projektleiter anhand von vergleichbaren
persönlichen Referenzprojekten über Dienstleistungen der Fachplanung Technische
Ausrüstung Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS). Der Bieter hat für den in dem Vergabeverfahren
einzusetzenden Projektleiter und für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden
stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt mit dem
Angebot einzureichen, das die nachfolgenden (Mindest-)Anforderungen jeweils erfüllt. a) Der
Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter
geleitet haben. b) Der stellvertretende Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche
Referenzprojekt als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter geleitet haben. c) Die
(weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an das persönliche
Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie
folgt: (i) Mindestanforderungen an die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und
des stellvertretenden Projektleiters: - Das persönliche Referenzprojekt muss jeweils die
Erbringung von Leistungen der Technischen Ausrüstung, Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS)
gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021 für die Leistungsphasen (LPH) 3 bis 8, für ein Neubau-,
Umbau- oder Erweiterungsvorhaben eines Gebäudes umfasst haben. - das persönliche
Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone II im Sinne der HOAI zugeordnet; - Die
Leistungsphase 3 darf nicht vor dem 01.01.2018 begonnen und die Leistungsphase 8 muss
spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren
abgeschlossen worden sein. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der
Leistungsphase 3 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8; die
Datumsangaben sind grundsätzlich taggenau im Format TT.MM.JJJJ vorzunehmen. Sofern
die Einhaltung der jeweiligen Mindestanforderung auch anhand der Angabe von Monat und
Jahr zweifelsfrei festgestellt werden kann, ist sowohl für den Beginn als auch für das Ende der
jeweiligen Leistungsphase aus-nahmsweise auch die Angabe von Monat und Jahr (MM.JJJJ)
ausreichend; - Angabe der Brutto-Grundfläche (BGF (nach DIN 277)) des persönlichen
Referenzprojekts für die von dem Projektleiter als Projektleiter bzw. von dem stellvertretenden
Projektleiter als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter erbrachten Leistungen der
Technischen Ausrüstung, Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021 für
die Leistungsphasen (LPH) 3 bis 8, von mindestens 2.000 m²; - Auftragswert [vereinnahmte
Vergütung - EUR (netto) für die Leistungen der Technischen Ausrüstung, Heizung / Lüftung /
Sanitär (HLS) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021 für die Leistungsphasen (LPH) 3 bis 8, die der
Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder als
stellvertretender Projektleiter) geleitet hat] von mindestens 200.000,- EUR (netto). Erfüllt nicht
mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden
Projektleiters die oben genannten Mindestanforderungen, führt dies zum Ausschluss des
Angebots. Bewertet werden ausschließlich diejenigen persönlichen Referenzprojekte, die die
oben genannten Mindestanforderungen erfüllen. Der Bieter hat dabei in Form einer Liste je
persönlichem Referenzprojekt Folgendes anzugeben: - Name des jeweils in dem
gegenständlichen Projekt einzusetzenden Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters; -
Kurzbeschreibung des von dem Projektleiter und stellvertretendem Projektleiter jeweils
persönlich geleiteten persönlichen Referenzprojekts; der Bieter hat die früher ausgeführten
Leistungen so zu beschreiben, dass die Erfüllung der jeweiligen Mindestanforderungen aus
der Beschreibung des Referenzprojekts nachvollziehbar hervorgeht entsprechend der Anlage
600_01 Erfahrung des Projektteams_Los 1 . - Rolle des Projektleiters und des
stellvertretenden Projektleiters in dem jeweiligen persönlichen Referenzprojekt; - Name des
Unternehmens, welches die Leistungen der Technischen Ausrüstung, Heizung / Lüftung /
Sanitär (HLS) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021 für die Leistungsphasen (LPH) 3 bis 8, des
persönlichen Referenzprojekts, die der Projektleiter bzw. der stellvertretende Projektleiter
jeweils in der angegebenen Rolle geleitet hat, ausgeführt hat; - Ausführungen zu den
angegebenen Mindestanforderungen an den Inhalt der persönlichen Referenzprojekte
entsprechend der Anlage 600_01 Erfahrung des Projektteams_Los 1 . (ii.) Die
Bewertungssystematik ist wie folgt: Die Bewertungssystematik ist sowohl für die persönlichen
Referenzprojekte des Projektleiters als auch für die persönlichen Referenzprojekte des
stellvertretenden Projektleiters wie folgt: (1.) Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des
persönlichen Referenzprojekts: >= 3.000 m² = 5 Punkte; = 2.000 m² = 0 Punkte; < 2.000 m² =
Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des
persönlichen Referenzprojekts zwischen 2.000 m² und 3.000 m² liegt, werden die Punkte
durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel:
Bei einer Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts von
2.500 m² erhält der Bieter 2,50 Punkte. (2.) Auftragswert (netto) des persönlichen
Referenzprojekts: >= 400.000 EUR (netto) = 5 Punkte; = 200.000 EUR (netto) = 0 Punkte; <
200.000 EUR (netto) = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit der Auftragswert (netto) des
persönlichen Referenzprojekts zwischen 200.000 EUR (netto) und 400.000 EUR (netto) liegt,
werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei
Nachkommastellen. Fortsetzung folgtxxx.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1. Persönliche Erfahrung des Projektteams
Beschreibung: Beginn der Fortsetzungxxx: Beispiel: Bei einem Auftragswert des persönlichen
Referenzprojekts von 300.000 EUR (netto) erhält der Bieter 2,50 Punkte. Die erzielten Punkte
für die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) (1.) und den Auftragswert (netto) (2.) werden
addiert. Je eingereichtem persönlichem Referenzprojekt können maximal 10,00 Punkte (5,00
+ 5,00) erzielt werden. Zu der punktemäßigen Bewertung: - Der Bieter kann für die mit dem
Angebot eingereichten persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des
stellvertretenden Projektleiters - die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen
erfüllen - maximal 30 Punkte erzielen; das heißt 60 Punkte zusammengerechnet. - Der Bieter
kann in dem Zuschlagskriterium Persönliche Erfahrung des Projektteams maximal 40,00
qualitative Leistungspunkte erzielen. Zur Ermittlung der qualitativen Leistungspunkte werden
die von dem Bieter insgesamt erzielten Punkte für die persönlichen Referenzprojekte des
Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters mit dem Gewichtungsfaktor 2/3. Das
Ergebnis wird mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Zur Bewertung hat der
Bieter die gelb markierten Felder in der Anlage 600_01 Erfahrung des Projektteams_Los 1
vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form
einzureichen. Sollte die Anlage 600_01 Erfahrung des Projektteams_Los 1 fehlen, führt dies
zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. Je
persönlichem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2)
einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des persönlichen
Referenzprojektes beinhalten, zu rein informatorischen Zwecken gestattet. Diese
Projektblätter sind jedoch nicht Teil der Bewertung. Bewertet werden ausschließlich die
Angaben des Bieters zu dem persönlichen Referenzprojekt in der Anlage 600_01 Erfahrung
des Projektteams_Los 1 . Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer,
die Leistungen durch den benannten Projektleiter und stellvertretender Projektleiter zu
erbringen. Der benannte Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter dürfen nur bei
Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform ausgetauscht werden. Für weitere
Einzelheiten wird auf den Vertrag (Anlage 906_01) verwiesen. Der Auftraggeber ist berechtigt,
seine Zustimmung zu verweigern, wenn der neue Projektleiter oder der neue stellvertretende
Projektleiter nicht mindestens genauso erfahren ist wie die zu ersetzende Person. Dies ist der
Fall, wenn die Ersatzperson bei einer Bewertung nach den für die jeweilige Funktion geltenden
Zuschlagskriterien des Vergabeverfahrens mindestens die gleiche Punktzahl erzielt hätte wie
die zu ersetzende Person. Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter bzw. der neue
stellvertretende Projektleiter mindestens genauso erfahren sein wie die zu ersetzende Person.
Der Auftraggeber ist berechtigt, seine Zustimmung zu verweigern, wenn diese Voraussetzung
nicht erfüllt ist. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der
Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens
(je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter angeboten worden
wäre. Ende der Fortsetzungxxx.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 0
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) - Los 1
Beschreibung: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Anlage 801_01 Leistungs- und
Vergütungskatalog_Los 1 . Sollte die Anlage 801_01 Leistungs- und Vergütungskatalog_Los
1 fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit
nicht möglich.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 60
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMQJ7
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: In der Anlage 101 finden die interessierten Wirtschaftsteilnehmer notwendige
Informationen zur Nutzung der E-Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP).
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass Erklärungen in den Bieterbereich der E-
Vergabeplattform eingestellt werden. Dieser Bieterbereich wird für die Zustellung
rechtserheblicher Erklärungen genutzt.
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMQJ7
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMQJ7
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 15/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit dem zuvor stehenden Satz Eine Nachforderung von
Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen ist gemeint, dass der
Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen nicht nachfordern wird, wenn diese mit
dem Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der Auftraggeber wird, inhaltlich fehlerhafte
(unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen, fehlende / unvollständige
leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben nicht nachfordern (§ 56 Abs. 3
Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus.
§ 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem
Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) werden daher nicht nachgefordert. Der
Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die
Unterlagen sind von dem Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der
Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer
von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen
(§ 56 Abs. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 15/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Auf der E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal (DTVP))
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen
Leistungen wird je Los ein Vertrag geschlossen [Anlage 906_01 für das Los 1; Anlage 906_02
für das Los 2]. Der Vertrag kommt jeweils mit der Erteilung des Zuschlags über die E-
Vergabeplattform zustande; einer beiderseitigen Unterzeichnung des Vertragstextes durch die
Vertragsparteien bedarf es deshalb nicht. Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit
der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich
schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung
auch bereits in dem Stadium der Vertragsanbahnung (also im Vergabeverfahren) für den
interessierten Wirtschaftsteilnehmer gegolten hat. 2. Mindestanforderungen an die
Leistungserbringung: Als Mindestanforderungen an die Leistungserbringung wird festgelegt,
dass die Abwicklung des Auftrags in Deutsch zu erfolgen hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB
darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat, oder 2.den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bad
Wörishofen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Bad Wörishofen
5.1. Los: LOT-0002
Titel: Technische Ausrüstung ELT
Beschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt, die Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule in
Bad Wörishofen umzustrukturieren. Im Zuge der Umstruktierung soll insbesondere die Alte
Turnhalle abgebrochen und an deren Stelle ein Neubau errichtet werden. Die Umstruktierung
erfolgt in 2 Bauabschnitten, Bauabschnitt 1 (im Folgenden auch BA 1 genannt) und
Bauabschnitt 2 (im Folgenden auch BA 2 genannt). Das Bauvorhaben soll mit Fördermitteln
nach Art. 10 BayFAG realisiert werden. Die Fachplanungsleistungen für das Leistungsbild
Technische Ausrüstung (HLS) der Anlagengruppen 1, 2, 3, 6, 7 und 8 der Leistungsphasen 1
und 2 gemäß der HOAI, wurden bereits erbracht. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist
die Beschaffung von Leistungen der Technischen Ausrüstung für die Leistungsphasen (LPH) 3
bis 9 des Bauabschnitts 1 sowie die Leistungsphase 3 des Bauabschnitts 2 für das Projekt
Ersatzneubau und Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule in Bad
Wörishofen in zwei (2) Losen: a) Los 1 - Technische Ausrüstung HLS Gegenstand dieses
Vergabeverfahrens sind Leistungen der Technischen Ausrüstung, Heizung / Lüftung / Sanitär
(HLS) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021: Bauabschnitt 1: - Leistungsphase 3 bis 9. -
Anlagengruppen: 1, 2, 3, 6, 7 und 8. Bauabschnitt 2: - Leistungsphase 3. - Anlagengruppen: 1,
2, 3 und 8. Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt stufenweise. b) Los 2 -
Technische Ausrüstung ELT Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen der
Technischen Ausrüstung, Elektrotechnik (ELT) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021: Bauabschnitt
1: - Leistungsphase 3 bis 9. - Anlagengruppen: 4, 5 und 8. Bauabschnitt 2: - Leistungsphase
3. - Anlagengruppen: 4, 5 und 8. Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt
stufenweise. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen
verwiesen: Leitungsbeschreibung für Los 1 und 2 einheitlich: - Anlage
802_Leistungsbeschreibung. Leistungs- und Vergütungskatalog: - Anlage 801_01_Leistungs-
und Vergütungskatalog_Los 1; - Anlage 801_02_Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 2.
Vertrag: - Anlage 906_01_Vertrag_Los 1; - Anlage 906_02_Vertrag_Los 2. Projektspezifische
Unterlagen: - Anlage 810 - Projektspezifische Unterlagen.
Interne Kennung: 2
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71356400
Technische Planungsleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Es sind folgende
Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe 1: - Bauabschnitt 1: - Entwurfsplanung
(Leistungsphase 3); - Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4). - Bauabschnitt 2: -
Entwurfsplanung (Leistungsphase 3). Leistungsstufe 2: - Bauabschnitt 1: -
Ausführungsplanung (Leistungsphase 5). Leistungsstufe 3: - Bauabschnitt 1: - Vorbereitung
der Vergabe (Leistungsphase 6); - Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphase 7).
Leistungsstufe 4: - Bauabschnitt 1: - Objektüberwachung - Bauüberwachung (Leistungsphase
8); - Objektbetreuung (Leistungsphase 9). Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlagserteilung
zunächst nur die Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags) der
Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber behält sich vor, Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des
Vertrags der Leistungsstufen 2, 3 und 4 und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen
gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags der Leistungsstufen 1 und 2 zu beauftragen. Der Auftraggeber
beabsichtigt, - Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags der Leistungsstufe 2 zu
beauftragen, wenn der Fördermittelbescheid oder ein Bescheid über den vorzeitigen
Maßnahmebeginn vorliegt; - Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags der
Leistungsstufe 3 zu beauftragen, wenn die Leistungen der Objektplanung - Leistungsbild
Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 5 bis 9, vergeben wurden; - Grundleistungen
gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags der Leistungsstufe 4 zu beauftragen, wenn die
Baugenehmigung erteilt wurde und der Fördermittelbescheid vorliegt; - die im Leistungs- und
Vergütungskatalog (Anlage 801_02) mit Optional gekennzeichneten Beratungs- und
Besonderen Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags der Leistungsstufen 1 und 2 zu
beauftragen, wenn diese erforderlich werden. Die Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des
Vertrags der Leistungsstufen 2, 3 und 4 und / oder die Beratungs- und Besonderen Leistungen
gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags der Leistungsstufen 1 und 2 hat der Auftragnehmer
entsprechend den Regelungen des Vertrags zu erbringen, wenn der Auftraggeber diese durch
einseitigen Abruf in Textform beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf
bestimmte Leistungsstufen, Einzelleistungen der Leistungsstufen, Leistungen für einzelne
Bauteile und / oder Bauabschnitte. Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Zugang des
Abrufs, spätestens aber nach einer (1) Woche, mit den abgerufenen Leistungen zu beginnen.
Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung von weiteren (einzelnen oder
allen) Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags der Leistungsstufen 2, 3
und 4 und / oder die Beratungs- und Besonderen Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags
der Leistungsstufen 1 und 2) besteht nicht. Ebenso hat der Auftragnehmer keinen
Rechtsanspruch auf Abruf und Vergütung aller Leistungsinhalte, wenn eine Leistungsstufe
inhaltlich nur teilweise abgerufen wird. Aus einer stufenweisen Beauftragung und einer hieraus
resultierenden zeitlichen Unterbrechung der Leistungsausführung kann der Auftragnehmer
keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder sonstige Ansprüche geltend machen. Der
Abruf weiterer Leistungen begründet kein selbständiges Vertragsverhältnis über die
abgerufene Leistung, sondern führt zu einer Erweiterung dieses Vertrages. Der Auftragnehmer
wird von der Verpflichtung, weitere Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des
Vertrags und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags) zu
erbringen, frei, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb eines Zeitraums von sechs (6)
Monaten nach vollständigem Abschluss der vorhergehenden Leistungen beauftragt.
Abschluss einer Leistung im Sinne des Vertrags meint den Zeitpunkt, in dem der
Auftragnehmer die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht hat. Die Parteien
können diese Frist während der Vertragslaufzeit einvernehmlich verlängern. Der
Auftragnehmer hat den Auftraggeber jeweils sechs (6) Wochen vor dem Abschluss der
gegenwärtig zu erbringenden Leistungen schriftlich zu fragen, ob er weitere Leistungen
beauftragen will.
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kaufbeurer Str. 12
Stadt: Bad Wörishofen
Postleitzahl: 86825
Land, Gliederung (NUTS): Unterallgäu (DE27C)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 36 Monate
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Unternehmensbezogene Referenzprojekte - Los 2: Der
Bieter hat mit dem Angebot mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes
Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen der Technischen Ausrüstung,
Elektrotechnik (ELT) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021 für die Leistungsphasen (LPH) 3 bis 8,
einzureichen. [Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den
persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen.] Das
unternehmensbezogene Referenzprojekt muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Das
unternehmensbezogene Referenzprojekt muss jeweils die Erbringung von Leistungen der
Technischen Ausrüstung, Elektrotechnik (ELT) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021 für die
Leistungsphasen (LPH) 3 bis 8 für ein Neubau-, Umbau- oder Erweiterungsvorhaben eines
Gebäudes umfasst haben; - das unternehmensbezogene Referenzprojekt war mindestens der
Honorarzone II im Sinne der HOAI zugeordnet; - Erbringungszeitraum - die Leistungsphase 3
darf nicht vor dem 01.01.2018 begonnen und die Leistungsphase 8 muss spätestens zum
Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen
worden sein; anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 3 und das
End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8; die Datumsangaben sind grundsätzlich
taggenau im Format TT.MM.JJJJ vorzunehmen. Sofern die Einhaltung der jeweiligen
Mindestanforderung auch anhand der Angabe von Monat und Jahr zweifelsfrei festgestellt
werden kann, ist sowohl für den Beginn als auch für das Ende der jeweiligen Leistungsphase
ausnahmsweise auch die Angabe von Monat und Jahr (MM.JJJJ) ausreichend. - Angabe der
Brutto-Grundfläche (BGF (nach DIN 277)) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts von
mindestens 2.000 m²; - Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) in dem
unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die Leistungen der Technischen Ausrüstung,
Elektrotechnik (ELT) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021 für die Leistungsphasen (LPH) 3 bis 8]
von mindestens 120.000,- EUR (netto). Der Bieter hat je unternehmensbezogenem
Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name des Referenznehmers
(Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat); - Kurzbeschreibung
der früher ausgeführten Leistung; der Bieter hat die früher ausgeführten Leistungen so zu
beschreiben, dass die Erfüllung der jeweiligen Mindestanforderungen - Erbringung von
Leistungen der Technischen Ausrüstung, Elektrotechnik (ELT) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021
für die Leistungsphasen (LPH) 3 bis 8, für ein Neubau-, Umbau- oder Erweiterungsvorhaben
eines Gebäudes - aus der Beschreibung des Referenzprojekts nachvollziehbar hervorgeht; -
Angaben zu den übrigen Mindestanforderungen entsprechend der Anlage 206_02
Unternehmensbezogene Referenzprojekte_Los 2 ; - Name des Auftraggebers. Je
unternehmensbezogenen Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also
maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des
Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur.
Sie werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht
berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene
Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren,
Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden
Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Leistungen
berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2
VgV), weil der Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote
mehr als 36 Monate beträgt. Kann ein Bieter nicht mindestens ein (1) geeignetes
unternehmensbezogenes Referenzprojekt angeben, das die aufgestellten Anforderungen
erfüllt, führt das zum Ausschluss des Angebots. Bei Bietergemeinschaften ist in Summe
mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt anzugeben, das die
aufgestellten Anforderungen erfüllt; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in
welchem unternehmensbezogenen Referenzprojekt welches Mitglied der Bietergemeinschaft
erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der
Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der
Bietergemeinschaft zugerechnet. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung
fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit.
c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von
Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3. Hinweise Die vorstehenden
Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte.
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende
Unterauftragnehmer hat / haben für diese Erklärung die Anlage 206_02
Unternehmensbezogene Referenzprojekte_Los 2 zu verwenden. Der Bieter / das
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1. Persönliche Erfahrung des Projektteams
Beschreibung: Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus - einem
Projektleiter, und - einem stellvertretendem Projektleiter anhand von vergleichbaren
persönlichen Referenzprojekten über Dienstleistungen der Fachplanung Technische
Ausrüstung Elektrotechnik (ELT). Der Bieter hat für den in dem Vergabeverfahren
einzusetzenden Projektleiter und für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden
stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt mit dem
Angebot einzureichen, das die nachfolgenden (Mindest-)Anforderungen jeweils erfüllt. d) Der
Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter
geleitet haben. e) Der stellvertretende Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche
Referenzprojekt als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter geleitet haben. f) Die
(weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an das persönliche
Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie
folgt: (ii) Mindestanforderungen an die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und
des stellvertretenden Projektleiters: - Das persönliche Referenzprojekt muss jeweils die
Erbringung von Leistungen der Technischen Ausrüstung, Elektrotechnik (ELT) gemäß § 53
Abs. 2 HOAI 2021 für die Leistungsphasen (LPH) 3 bis 8, für ein Neubau-, Umbau- oder
Erweiterungsvorhaben eines Gebäudes umfasst haben. - das persönliche Referenzprojekt war
mindestens der Honorarzone II im Sinne der HOAI zugeordnet; - Die Leistungsphase 3 darf
nicht vor dem 01.01.2018 begonnen und die Leistungsphase 8 muss spätestens zum Ablauf
der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden
sein. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 3 und das End-
Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8; die Datumsangaben sind grundsätzlich taggenau
im Format TT.MM.JJJJ vorzunehmen. Sofern die Einhaltung der jeweiligen
Mindestanforderung auch anhand der Angabe von Monat und Jahr zweifelsfrei festgestellt
werden kann, ist sowohl für den Beginn als auch für das Ende der jeweiligen Leistungsphase
ausnahmsweise auch die Angabe von Monat und Jahr (MM.JJJJ) ausreichend; - Angabe der
Brutto-Grundfläche (BGF (nach DIN 277)) des persönlichen Referenzprojekts für die von dem
Projektleiter als Projektleiter bzw. von dem stellvertretenden Projektleiter als Projektleiter oder
als stellvertretender Projektleiter erbrachten Leistungen der Technischen Ausrüstung,
Elektrotechnik (ELT) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021 für die Leistungsphasen (LPH) 3 bis 8,
von mindestens 2.000 m²; - Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die
Leistungen der Technischen Ausrüstung, Elektrotechnik (ELT) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021
für die Leistungsphasen (LPH) 3 bis 8, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der
stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter) geleitet
hat] von mindestens 120.000,- EUR (netto). Erfüllt nicht mindestens ein (1) persönliches
Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters die oben genannten
Mindestanforderungen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Bewertet werden
ausschließlich diejenigen persönlichen Referenzprojekte, die die oben genannten
Mindestanforderungen erfüllen. Der Bieter hat dabei in Form einer Liste je persönlichem
Referenzprojekt Folgendes anzugeben: - Name des jeweils in dem gegenständlichen Projekt
einzusetzenden Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters; - Kurzbeschreibung des von
dem Projektleiter und stellvertretendem Projektleiter jeweils persönlich geleiteten persönlichen
Referenzprojekts; der Bieter hat die früher ausgeführten Leistungen so zu beschreiben, dass
die Erfüllung der jeweiligen Mindestanforderungen aus der Beschreibung des
Referenzprojekts nachvollziehbar hervorgeht entsprechend der Anlage 600_02 Erfahrung des
Projektteams_Los 2 . - Rolle des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters in dem
jeweiligen persönlichen Referenzprojekt; - Name des Unternehmens, welches die Leistungen
der Technischen Ausrüstung, Elektrotechnik (ELT) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021 für die
Leistungsphasen (LPH) 3 bis 8, des persönlichen Referenzprojekts, die der Projektleiter bzw.
der stellvertretende Projektleiter jeweils in der angegebenen Rolle geleitet hat, ausgeführt hat;
- Ausführungen zu den angegebenen Mindestanforderungen an den Inhalt der persönlichen
Referenzprojekte entsprechend der Anlage 600_02 Erfahrung des Projektteams_Los 2 . (ii.)
Die Bewertungssystematik ist wie folgt: Die Bewertungssystematik ist sowohl für die
persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters als auch für die persönlichen
Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters wie folgt: (1.) Brutto-Grundfläche (BGF)
(nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts: >= 3.000 m² = 5 Punkte; = 2.000 m² = 0
Punkte; < 2.000 m² = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit die Brutto-Grundfläche (BGF)
(nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 2.000 m² und 3.000 m² liegt,
werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei
Nachkommastellen. Beispiel: Bei einer Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des
persönlichen Referenzprojekts von 2.500 m² erhält der Bieter 2,50 Punkte. (2.) Auftragswert
(netto) des persönlichen Referenzprojekts: >= 240.000 EUR (netto) = 5 Punkte; = 120.000
EUR (netto) = 0 Punkte; < 120.000 EUR (netto) = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit der
Auftragswert (netto) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 120.000 EUR (netto) und
240.000 EUR (netto) liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch
gerundet auf zwei Nachkommastellen. Fortsetzung folgtxxx.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1. Persönliche Erfahrung des Projektteams
Beschreibung: Beginn der Fortsetzungxxx: Beispiel: Bei einem Auftragswert des persönlichen
Referenzprojekts von 180.000 EUR (netto) erhält der Bieter 2,50 Punkte. Die erzielten Punkte
für die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) (1.) und den Auftragswert (netto) (2.) werden
addiert. Je eingereichtem persönlichem Referenzprojekt können maximal 10,00 Punkte (5,00
+ 5,00) erzielt werden. Zu der punktemäßigen Bewertung: - Der Bieter kann für die mit dem
Angebot eingereichten persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des
stellvertretenden Projektleiters - die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen
erfüllen - maximal 30 Punkte erzielen; das heißt 60 Punkte zusammengerechnet. - Der Bieter
kann in dem Zuschlagskriterium Persönliche Erfahrung des Projektteams maximal 40,00
qualitative Leistungspunkte erzielen. Zur Ermittlung der qualitativen Leistungspunkte werden
die von dem Bieter insgesamt erzielten Punkte für die persönlichen Referenzprojekte des
Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters mit dem Gewichtungsfaktor 2/3. Das
Ergebnis wird mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Zur Bewertung hat der
Bieter die gelb markierten Felder in der Anlage 600_02 Erfahrung des Projektteams_Los 2
vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form
einzureichen. Sollte die Anlage 600_02 Erfahrung des Projektteams_Los 2 fehlen, führt dies
zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. Je
persönlichem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2)
einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des persönlichen
Referenzprojektes beinhalten, zu rein informatorischen Zwecken gestattet. Diese
Projektblätter sind jedoch nicht Teil der Bewertung. Bewertet werden ausschließlich die
Angaben des Bieters zu dem persönlichen Referenzprojekt in der Anlage 600_02 Erfahrung
des Projektteams_Los 2 . Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer,
die Leistungen durch den benannten Projektleiter und stellvertretender Projektleiter zu
erbringen. Der benannte Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter dürfen nur bei
Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform ausgetauscht werden. Für weitere
Einzelheiten wird auf den Vertrag (Anlage 906_02) verwiesen. Der Auftraggeber ist berechtigt,
seine Zustimmung zu verweigern, wenn der neue Projektleiter oder der neue stellvertretende
Projektleiter nicht mindestens genauso erfahren ist wie die zu ersetzende Person. Dies ist der
Fall, wenn die Ersatzperson bei einer Bewertung nach den für die jeweilige Funktion geltenden
Zuschlagskriterien des Vergabeverfahrens mindestens die gleiche Punktzahl erzielt hätte wie
die zu ersetzende Person. Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter bzw. der neue
stellvertretende Projektleiter mindestens genauso erfahren sein wie die zu ersetzende Person.
Der Auftraggeber ist berechtigt, seine Zustimmung zu verweigern, wenn diese Voraussetzung
nicht erfüllt ist. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der
Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens
(je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter angeboten worden
wäre.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 0
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) - Los 2
Beschreibung: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Anlage 801_02 Leistungs- und
Vergütungskatalog_Los 2 . Sollte die Anlage 801_02 Leistungs- und Vergütungskatalog_Los
2 fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit
nicht möglich.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 60
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMQJ7
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: In der Anlage 101 finden die interessierten Wirtschaftsteilnehmer notwendige
Informationen zur Nutzung der E-Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP).
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass Erklärungen in den Bieterbereich der E-
Vergabeplattform eingestellt werden. Dieser Bieterbereich wird für die Zustellung
rechtserheblicher Erklärungen genutzt.
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMQJ7
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMQJ7
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 15/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit dem zuvor stehenden Satz Eine Nachforderung von
Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen ist gemeint, dass der
Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen nicht nachfordern wird, wenn diese mit
dem Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der Auftraggeber wird, inhaltlich fehlerhafte
(unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen, fehlende / unvollständige
leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben nicht nachfordern (§ 56 Abs. 3
Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus.
§ 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem
Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) werden daher nicht nachgefordert. Der
Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die
Unterlagen sind von dem Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der
Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer
von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen
(§ 56 Abs. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 15/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Auf der E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal (DTVP))
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen
Leistungen wird je Los ein Vertrag geschlossen [Anlage 906_01 für das Los 1; Anlage 906_02
für das Los 2]. Der Vertrag kommt jeweils mit der Erteilung des Zuschlags über die E-
Vergabeplattform zustande; einer beiderseitigen Unterzeichnung des Vertragstextes durch die
Vertragsparteien bedarf es deshalb nicht. Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit
der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich
schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung
auch bereits in dem Stadium der Vertragsanbahnung (also im Vergabeverfahren) für den
interessierten Wirtschaftsteilnehmer gegolten hat. 2. Mindestanforderungen an die
Leistungserbringung: Als Mindestanforderungen an die Leistungserbringung wird festgelegt,
dass die Abwicklung des Auftrags in Deutsch zu erfolgen hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB
darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat, oder 2.den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bad
Wörishofen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Bad Wörishofen
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bad Wörishofen
Registrierungsnummer: DE129098408
Postanschrift: Bürgermeister-Ledermann-Str. 1
Stadt: Bad Wörishofen
Postleitzahl: 86825
Land, Gliederung (NUTS): Unterallgäu (DE27C)
Land: Deutschland
E-Mail: hochbau@bad-woerishofen.de
Telefon: +49 82 47 96 90 0
Fax: +49 82 47 96 90 199
Internetadresse: https://www.bad-woerishofen.info/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: DE 811335517
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762 411
Fax: +49 8921762 847
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns
/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 64b4665d-9941-4ff7-889e-057489b349bc - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/08/2026 15:13:14 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 157/2026
Datum der Veröffentlichung: 17/08/2026
Referenzen:
https://www.bad-woerishofen.info/
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMQJ7
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMQJ7/documents
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202608/ausschreibung-569343-2026-DEU.txt
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