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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Hannover - Deutschland Sportbezogene Dienstleistungen Firmenfitness für die Beschäftigten des Landes Niedersachsen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026080601234666704 / 546726-2026
Veröffentlicht :
06.08.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
26.08.2026
Angebotsabgabe bis :
07.09.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
92000000 - Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport
92600000 - Dienstleistungen im Sport
92610000 - Betrieb von Sportanlagen
92620000 - Sportbezogene Dienstleistungen
DEU-Hannover: Deutschland Sportbezogene Dienstleistungen Firmenfitness
für die Beschäftigten des Landes Niedersachsen

2026/S 150/2026 546726

Deutschland Sportbezogene Dienstleistungen Firmenfitness für die Beschäftigten des
Landes Niedersachsen
OJ S 150/2026 06/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung
E-Mail: daniel.maniak@lzn.de
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Firmenfitness für die Beschäftigten des Landes Niedersachsen
Beschreibung: Zur Nutzung für sämtliche Beschäftigten der unmittelbaren Landesverwaltung
des Landes Niedersachsen einschließlich des an den Hochschulen tätigen Personals im
Landesdienst gemäß § 48 Abs. 3 Satz 1 NHG soll ein Dienstleistungskonzessionsvertrag nach
§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB über Firmenfitnessdienstleistungen mit einer Anbieterin oder einem
Anbieter für Sport- und Fitnessangebote im Rahmen von Firmenfitness geschlossen werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung -
Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: 38164fb5-02d2-48a1-ad41-db8d0c6c0c23
Vorherige Bekanntmachung: 818884-2025
Interne Kennung: 0168-DLG/2026-03.200-1
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Die Vergabe der Konzession erfolgt nach den Regelungen
des GWB (vorrangig Teil 4, Kapitel 1, Abschnitt 3, Unterabschnitt 3) und der KonzVgV in der
zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung. Auf § 97 GWB (Grundsätze
der Vergabe) wird hingewiesen.

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92620000 Sportbezogene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 92000000 Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur
und Sport, 92600000 Dienstleistungen im Sport, 92610000 Betrieb von Sportanlagen

2.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRK59# Es handelt sich hierbei
um eine Zurückversetzung des ursprünglichen Vergabeverfahren (Bekanntmachungsnummer

818884-2025) in den Stand vor Bekanntmachung aufgrund eines Beschlusses der
Vergabekammer Niedersachsen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Firmenfitness für die Beschäftigten des Landes Niedersachsen
Beschreibung: Zur Nutzung für sämtliche Beschäftigten der unmittelbaren Landesverwaltung
des Landes Niedersachsen einschließlich des an den Hochschulen tätigen Personals im
Landesdienst gemäß § 48 Abs. 3 Satz 1 NHG soll ein Dienstleistungskonzessionsvertrag nach
§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB über Firmenfitnessdienstleistungen mit einer Anbieterin oder einem
Anbieter für Sport- und Fitnessangebote im Rahmen von Firmenfitness geschlossen werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung -
Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 0168-DLG/2026-03.200-1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92620000 Sportbezogene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 92000000 Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur
und Sport, 92600000 Dienstleistungen im Sport, 92610000 Betrieb von Sportanlagen

5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Jahre

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Konzession hat eine erste Laufzeit von vier
Jahren. Sie verlängert sich stillschweigend um ein weiteres (fünftes) Jahr, sofern nicht bis drei
Monate vor Ablauf der vier Jahre gekündigt wird, und endet spätestens mit Ablauf von fünf
Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Laufzeit der Individualverträge der
Beschäftigten ist an die Laufzeit der Dienstleistungskonzession und an das
Beschäftigungsverhältnis beim Land Niedersachsen geknüpft.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 818884-2025
Zusätzliche Informationen: Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil -
sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum
Firmenprofil des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und
Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu
machen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis für Beschäftigte
Beschreibung: Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Basis der
Jahrespreise inklusive Umsatzsteuer (brutto) für die anzubietende Basis-
Individualvertragsvariation sowie für die anzubietende Premium-Individualvertragsvariation,
die - jeweils für die einzelnen Gebietskategorien - die in Ziff. 4 bis 4.3 der
Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllen
müssen. Für diese beiden vorgegebenen Individualvertragsvariationen wird jeweils ein
Jahrespreis unter Berücksichtigung sämtlicher preisrelevanter Bestandteile, einschließlich
einmaliger Kosten, ermittelt. Dazu werden die Preise für die einzelne
Individualvertragsvariation auf ein Vertragsjahr (mit 52 Wochen und 365 Tagen), inkl. ggf.
anfallender einmaliger Kosten, z.B. Einweisungs-, Einmalgebühren, hochgerechnet
(Jahrespreis). Maßgeblich für die Bewertung ist der Mittelwert aus beiden Jahrespreise, dazu
werden die beiden Jahrespreisen addiert und die Summe durch zwei geteilt. Sofern Anbieter
ausschließlich eine Premium-Individualvertragsvariation anbieten, die eine unbeschränkte
Nutzung der darin enthaltenen Sport- und Fitnessangebote pro Monat ermöglicht, erfolgt keine
Bildung eines arithmetischen Durchschnitts, stattdessen ist für die Bewertung nur der
Jahrespreis der Premium-Individualvertragsvariation maßgeblich. Die Kosten für
Kursangebote im Sinne von Ziff. 5 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) fließen
nicht in die Ermittlung des Jahrespreises (siehe auch Bewertungsmatrix, Zuschlagskriterium

Preis für Beschäftigte ) mit ein. Das Angebot mit dem niedrigsten gewichteten Mittelwert
erhält 620 Punkte. Je Prozent höherem Preis erfolgt ein Abzug von 1 % der maximalen
Punktzahl (6,2 Punkte).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 62
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Niedersachsenweite Abdeckung und Angebotsumfang ,
Unterkriterium Diversität der Sport- und Fitnessangebote
Beschreibung: 2.1 Unterkriterium Diversität der Sport- und Fitnessangebote (max. 314
Punkte): Hierbei fließt der Umfang des Sport- und Fitnessangebotes in eigenen stationären
Einrichtungen und/oder in den stationären Einrichtungen von Verbundpartnerinnen und
Verbundpartnern in räumlicher und inhaltlicher Sicht, der bei der Angebotsabgabe für den
Zeitpunkt des Vertragsbeginns nachweisbar rechtlich gesichert (z.B. durch vertragliche
Regelungen) nutzbar ist, anhand der vom Bieter ausgefüllten Vordrucke Eigenerklärung zur
Abdeckung und zum Angebotsumfang für die Basis-Individualvertragsvariation und
Eigenerklärung zur Abdeckung und zum Angebotsumfang für die Premium-
Individualvertragsvariation in die Bewertung ein. Die Bewertung der niedersachsenweiten
Abdeckung erfolgt auf Grundlage der Verfügbarkeit von Sport- und Fitnessangeboten in
insgesamt 46 vorgegebenen Gebietskörperschaften. Die Punktevergabe erfolgt
gebietskörperschaftsscharf nach einem transparenten Bewertungsschema sowohl für die
angebotene Basis-Individualvertragsvariation als für die angebotene Premium-
Individualvertragsvariation unter Berücksichtigung des Umfangs und der Vielfalt der
angebotenen Leistungen. Für die Gebietskörperschaften der Gebietskategorie A, B und C, in
denen ei-ne überdurchschnittlich hohe Zahl an Beschäftigten des Landes tätig ist, werden als
Mindestanforderung ein bereits bei der Angebotsabgabe für den Zeitpunkt des
Vertragsbeginns nachweisbar rechtlich gesichert (z.B. durch vertragliche Regelungen)
nutzbares zwingend vorzuhaltendes Mindestangebot sowie eine erhöhte Gewichtung des
darüber hinausgehenden Angebotsumfangs vorgenommen, um deren besondere Bedeutung
für die Zielgruppe sachgerecht abzubilden. Die bewertungsrelevante Gesamtpunktzahl je
Gebietskörperschaft ergibt sich aus der Summe von Grund- und Zusatzpunkten. Die
Gesamtbewertung erfolgt durch Addition der über alle Gebietskörperschaften erzielten Punkte.
Sofern Bieter ausschließlich eine Premium-Individualvertragsvariation anbieten, die eine
unbeschränkte Nutzung der darin enthaltenen Sport- und Fitnessangebote ermöglicht, erfolgt
die Punktevergabe für Grund- und Zusatzpunkte nur anhand der Abdeckung in dieser
Premium-Individualvertragsvariation, wobei die erzielten Punkte pro Gebietskörperschaft
verdoppelt werden. 2.1.1 Sport- und Fitnessangebote in den Gebietskörperschaften der
Gebietskategorien A, B und C (18 Gebiete, max. 216 Punkte): In den als
Gebietskörperschaften der Gebietskategorie A, B und C (vgl. Ziff. 3.1 der
Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) sowie Vordrucke Eigenerklärung zur
Abdeckung und zum Angebotsumfang für die Basis-Individualvertragsvariation und
Eigenerklärung zur Abdeckung und zum Angebotsumfang für die Premium-
Individualvertragsvariation ) aufgeführten insgesamt 18 Gebietskörperschaften muss sowohl in
der anzubietenden Basis-Individualvertragsvariation als auch in der anzubietenden Premium-
Individualvertragsvariation bereits bei der Angebotsabgabe ein für den Zeitpunkt des
Vertragsbeginns nachweisbar rechtlich gesichert (z.B. durch vertragliche Regelungen)
nutzbares Angebot an Sport- und Fitnessangeboten in eigenen stationären Einrichtungen oder
in stationären Einrichtungen von Verbundpartnerinnen oder Verbundpartnern vorhanden sein,
das jeweils die in Ziff. 4 bis 4.3 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) für die
jeweilige Gebietskategorie vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllen muss. Eine Vergabe

von Grundpunkten für die Einhaltung der vorgegebenen Mindestanforderungen erfolgt nicht.
Werden bei der Angebotsabgabe die jeweils vorgegebenen Mindestanforderungen in einer der
Gebietskörperschaften der Gebietskategorien A, B und C nicht für den Zeit-punkt des
Vertragsbeginns nachweisbar rechtlich gesichert (z.B. durch vertragliche Regelungen)
eingehalten, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Für über die jeweiligen
Mindestanforderungen in den Gebietskategorie A, B und C hinausgehenden Angebote werden
jeweils getrennt für die anzubietende Basis- und die anzubietende Premium-
Individualvertragsvariation Zusatzpunkte vergeben. Die Vergabe der Zusatzpunkte erfolgt
gestaffelt entsprechend der Anzahl der über die vorgegebenen Mindeststandards hinaus-
gehenden Angebote in den Bereichen zusätzliche Fitnessstudios, zusätzliche Frei- und/oder
Hallenbäder sowie Zusatzangebote (wie Yoga-Studios, Boulderhallen, etc.). Hinsichtlich der
Ausgestaltung der dabei vorgegebenen Staffelung wird auf die Bewertungsmatrix verwiesen.
2.1.2 Sport und Fitnessangebote in den Gebietskörperschaften der Gebietskategorie D (28
Gebiete, max. 98 Punkte): Bei den verbleibenden 28 Gebietskörperschaften der
Gebietskategorie D erfolgt die Bewertung ebenfalls auf Grundlage einer
gebietskörperschaftsbezogenen Punktevergabe, jeweils gesondert für die angebotene Basis-
Individualvertragsvariation sowie für die Premium-Individualvertragsvariation. Voraussetzung
für die Berücksichtigung ist die vollständige Erfüllung der jeweils in Ziff. 4, Ziff. 4.1., Ziff. 4.2
dd) sowie Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) vorgegebenen
Mindestanforderungen für die Gebietskategorie D in der jeweiligen Gebietskörperschaft.
Angebote, die diese Anforderungen nicht erfüllen, können keine Punkte erhalten, werden
jedoch nicht ausgeschlossen. Dabei werden zunächst jeweils Grundpunkte für eine bereits bei
der Angebotsabgabe für den Zeitpunkt des Vertragsbeginns nachweisbar rechtlich gesichert (z.
B. durch vertragliche Regelungen) nutzbare Einhaltung der Mindestanforderungen vergeben.
Zusätzlich werden Zusatzpunkte für über die Mindestanforderungen hinausgehende
Leistungen vergeben. Die Bewertung erfolgt stufenweise anhand der in der Bewertungsmatrix
festgelegten Ausprägungen. Maßgeblich sind insbesondere zusätzliche Fitnessstudios,
zusätzliche Hallen- oder Freibäder sowie Zusatzangebote (wie Yoga-Studios, Boulderhallen,
etc.). Konkrete Informationen zur Bewertung sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 31,4
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Niedersachsenweite Abdeckung und Angebotsumfang ,
Unterkriterium Online- und Kursangebote
Beschreibung: Zusätzlich werden Punkte für kostenfreie Online-Angebote sowie ggf.
kostenpflichtige Präventions-, Entspannungs- und / oder Ernährungskurse vergeben (siehe
Bewertungsmatrix, Zuschlagskriterium: Niedersachsenweite Abdeckung und Angebotsumfang,
Unterkriterium Online- und Kursangebote ). Für die konkrete Ausgestaltung der
entsprechenden Punktevergabe wird auf die Bewertungsmatrix verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 3,6
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Höhe der Verwaltungskostenpauschale
Beschreibung: Hierbei erhalten Angebote, bei denen der jährliche Betrag von 250.000,00 Euro
inklusive Umsatzsteuer (siehe Ziff. 9 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B))
unterschritten wird, eine zusätzliche positive Bewertung, die sich prozentual an der niedrigsten
Verwaltungskostenpauschale orientiert. Hinweis: Übersteigt der angegebene Wert die
maximale Summe von 250.000,00 Euro inklusive Umsatzsteuer pro Jahr, wird das Angebot

von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Das Angebot mit der niedrigsten angegebenen
Verwaltungskostenpauschale erhält 30 Punkte. Für jedes Prozent höherer
Verwaltungskostenpauschale erfolgt ein Abzug von 1 % der maximalen Punktzahl (3 Punkte).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 3

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/08/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRK59/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRK59

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRK59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 45 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen steht im Ermessen des
Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von
Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 07/09/2026 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -Erfüllung Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Vergabeunterlagen, bei
Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der
Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. -Es besteht ein Zuschlagsverbot
gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands. Der Bieter hat in seinem Angebot detailliert
darzulegen, was die einzelnen der von ihm angebotenen Individualvertragsvariationen
beinhalten (vgl. Ziffer 1.15. der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A)).
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Niedersächsisches Ministerium für
Inneres, Sport und Digitalisierung

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 03-0005000000-28
Postanschrift: Schiffgraben 12
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
E-Mail: daniel.maniak@lzn.de
Telefon: +49 51189848102
Fax: +49 51189848199
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Bauen
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 86326c0a-d104-4b97-966c-2343cc6b79a2 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/08/2026 14:02:14 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 150/2026
Datum der Veröffentlichung: 06/08/2026

Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRK59
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRK59/documents
https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersach
sen-144803.html
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202608/ausschreibung-546726-2026-DEU.txt

 
 
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