Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Osnabrück - Interessenbekundungsverfahren zur Errichtung einer teilöffentlichen Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026072307261830879 / 2074275-2026
Veröffentlicht :
23.07.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
07.08.2026
Angebotsabgabe bis :
07.08.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
63712600 - Betankung von Fahrzeugen
Interessenbekundungsverfahren zur Errichtung einer teilöffentlichen Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität an
24 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück

2026-04: Interessenbekundungsverfahren zur Errichtung einer teilöffentlichen
Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität an 24 Liegenschaften des Landkreises
Osnabrück
VO: Sonstige Vergabeart: Teilnahmewettbewerb Bekanntmachung
Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Bezeichnung Landkreis Osnabrück, FD 13 - Gebäude und Vergabe
Postanschrift Am Schölerberg 1
Ort 49082 Osnabrück
E-Mail vergabe@Lkos.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYNRN3Q
Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYNRN3Q/documents
Art und Umfang der Leistung
Der Landkreis Osnabrück beabsichtigt, an 24 eigenen Liegenschaften eine teilöffentliche Ladeinfrastruktur für die
Elektromobilität
errichten und betreiben zu lassen.
Die zu errichtende Ladeinfrastruktur muss mindestens die Anforderungen an das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz
(GEIG) erfüllen. Bei den Liegenschaften handelt es sich um bestehende Nichtwohngebäude (insbesondere Schulen) mit jeweils
mehr als 20 Stellplätzen. Die entsprechenden Liegenschaften sowie die Art und Anzahl der Ladepunkte sind in der anliegenden
Maßnahmenbeschreibung aufgelistet.
Es soll ein Unternehmen mit der kompletten Errichtung und dem Betrieb der Ladeinfrastruktur beauftragt werden. Der Landkreis
Osnabrück überlässt dem Unternehmen für die Vertragslaufzeit die für die Ladepunkte vorgesehenen Stellplätze. An diesen
Stellplätzen errichtet das Unternehmen öffentliche Ladepunkte inklusive aller Planungs- und baulichen Tätigkeiten. Zum
Leistungsumfang des Unternehmens gehört auch das Einholen aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen sowie die
Abstimmung und Beantragung des Anschlusses bei dem Verteilnetzbetreibers (VNB).
In der anliegenden Beschreibung zu den einzelnen Standorten sind auf den Parkplätzen Flächen markiert, in deren Bereich die
Ladepunkte zu errichten sind. Die genaue Auswahl der Stellplätze obliegt dem Unternehmen in der Planungsphase.
Das Unternehmen betreibt die öffentlichen Ladepunkte inklusive der gesamten Abrechnung für den Bezug und Verkauf der
elektrischen Energie mit eigenem wirtschaftlichem Risiko als Ladenetzbetreiber. Der Landkreis Osnabrück erhält im Gegenzug
für
die Überlassung der Stellplätze eine jährliche Pachtzahlung. Eine Vorgabe des Landkreises Osnabrück ist, dass der
Energiebezug
aus erneuerbaren
Quellen erfolgen muss.
Die Ladepunkte sind als freistehende öffentliche Ladesäulen zu errichten. An einer Ladesäule sollten zwei Ladepunkte
zusammengefasst werden. Jede Ladesäule ist mit einem Abrechnungssystem gemäß dem Mess- und Eichgesetzes auszustatten.
Die Freigabe eines Ladepunktes zur Aufladung eines Fahrzeuges mit Abrechnung der bezogenen Energiemenge soll so weit
wie möglich diskriminierungsfrei über verbreitete Systeme erfolgen, so dass ein möglich breites Kundenspektrum den Ladepunkt
nutzen kann.
An den Ladesäulen sind Kontaktdaten des Ladenetzbetreibers sichtbar anzubringen, damit Kunden bei technischen Störungen oder
Fragen zur Abrechnung den Ladenetzbetreiber kontaktieren können. Es muss eine Servicehotline ständig erreichbar sein.
Die AC-Ladepunkte (Wechselspannung 3-phasig) müssen mindestens über die Leistung von 11kW und über einen Anschlusspunkt
für einen Ladestecker Typ 2 verfügen.
Zum Betrieb der Ladepunkte gehört auch die regelmäßige Instandhaltung mit den entsprechenden Wartungen und Prüfungen sowie
Instandsetzungen.
Seite 1/2
Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität an 24 Liegenschaften des Landkreises
Osnabrück
VO: Sonstige Vergabeart: Teilnahmewettbewerb Haupterfüllungsort
Bezeichnung verschiedene Liegenschaften in Landkreis und Stadt Osnabrück
Zuschlagskriterien
Keine Auswahl
Nebenangebote
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Benennung von mindestens einer Referenz zur Errichtung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität
Sonstige
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach 123, 124 GWB
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge 07.08.2026 um 11:00 Uhr
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYNRN3Q

Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/vmp-nds/2026/07/132876.html
Data Acquisition via: p8000000

 
 
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau