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Titel :
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DEU-Eschborn - Deutschland Dienstleistungen im Energiebereich Ausschreibung einer Evaluation des Bundesförderprogramms Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026072001053119112 / 500285-2026
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Veröffentlicht :
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20.07.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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06.07.2027
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Angebotsabgabe bis :
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24.08.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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71314000 - Dienstleistungen im Energiebereich
71314300 - Beratung im Bereich Energieeinsparung
79300000 - Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
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DEU-Eschborn: Deutschland Dienstleistungen im Energiebereich
Ausschreibung einer Evaluation des Bundesförderprogramms Energieberatung
für Wohngebäude (EBW)
2026/S 137/2026 500285
Deutschland Dienstleistungen im Energiebereich Ausschreibung einer Evaluation des
Bundesförderprogramms Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
OJ S 137/2026 20/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
E-Mail: beschaffung@bafa.bund.de
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Ausschreibung einer Evaluation des Bundesförderprogramms Energieberatung für
Wohngebäude (EBW)
Beschreibung: Die Förderrichtlinie EBW setzt einen wichtigen finanziellen Anreiz insbesondere
für private Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Wohnungsnutzende, um eine umfassende,
qualifizierte Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Die Beratungen bieten eine wertvolle
Entscheidungsgrundlage, um weitere Investitionen in wirtschaftliche sinnvolle Maßnahmen zu
planen und die bestehenden Effizienzpotenziale zu nutzen. Im Rahmen einer umfassenden
Evaluation sollen erstmals die Wirkungen der EBW-Förderrichtlinie für die Förderjahre 2019-
2025 bewertet werden, insbesondere auch als Beitrag für die nach § 7 Abs. 2 BHO
vorgeschriebene Erfolgskontrolle (Zielerreichungs-, Wirkungs- und
Wirtschaftlichkeitskontrolle), Dabei sollen auch Vorschläge für eine Weiterentwicklung der
EBW-Förderrichtlinie.unterbreitet werden. Der Auftrag unterteilt sich in drei Arbeitspakete
(AP): AP 1 : Durchführung einer Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle
als Beitrag zur Erfolgskontrolle gemäß § 7 Abs. 2 BHO; AP 2: Ausarbeitung von
Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Förderprogramms; AP3: Bereitstellung der Daten für
nationale und europäische Berichtspflichten im Rahmen des Monitorings der Einsparungen
der nationalen Effizienzmaßnahmen (NAPE, EED)
Kennung des Verfahrens: 35b1b61c-ef86-4395-9d95-b37f7a33a9a7
Interne Kennung: BfEE 25-04
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71314000 Dienstleistungen im Energiebereich
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 209 016,00 EUR
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Informationen: Vergabeunterlagen können gemäß § 41
Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese
sind unter folgendem Link ohne Registrierung abrufbar: Für die Teilnahme an der http://www.
evergabe-online.de. Aufragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter elektronischenwww.
vergabe-online. über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung
deInformationenerhalten Sie unter www. evergabeonline.info Telefonischen Support zur E-
Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer
+49(0)228-9610-1234 zu erreichen ist.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte
Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene
Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Betrug: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte
Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene
Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos
nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen
worden sind.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung
nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene
Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos
nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen
worden sind.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos
nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen
worden sind.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Sofern Ausschlussgründe
gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden
kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125
GWB getroffen worden sind.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Sofern
Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht
abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene
Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Sofern
Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht
abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene
Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Sofern Ausschlussgründe gem. §§
123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist
formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB
getroffen worden sind.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Sofern
Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht
abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene
Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die
geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass
angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos
nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen
worden sind.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Sofern
Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht
abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene
Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos
nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen
worden sind.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos
nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen
worden sind.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos
nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen
worden sind.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Sofern
Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht
abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene
Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Sofern Ausschlussgründe gem.
§§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann,
ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB
getroffen worden sind.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Sofern
Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht
abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene
Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Zahlungsunfähigkeit: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die
geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass
angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
5. Los
5.1. Los: LOT-0000
Titel: Ausschreibung einer Evaluation des Bundesförderprogramms Energieberatung für
Wohngebäude (EBW)
Beschreibung: Die Förderrichtlinie EBW setzt einen wichtigen finanziellen Anreiz insbesondere
für private Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Wohnungsnutzende, um eine umfassende,
qualifizierte Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Die Beratungen bieten eine wertvolle
Entscheidungsgrundlage, um weitere Investitionen in wirtschaftliche sinnvolle Maßnahmen zu
planen und die bestehenden Effizienzpotenziale zu nutzen. Im Rahmen einer umfassenden
Evaluation sollen erstmals die Wirkungen der EBW-Förderrichtlinie für die Förderjahre 2019-
2025 bewertet werden, insbesondere auch als Beitrag für die nach § 7 Abs. 2 BHO
vorgeschriebene Erfolgskontrolle (Zielerreichungs-, Wirkungs- und
Wirtschaftlichkeitskontrolle), Dabei sollen auch Vorschläge für eine Weiterentwicklung der
EBW-Förderrichtlinie.unterbreitet werden. Der Auftrag unterteilt sich in drei Arbeitspakete
(AP): AP 1 : Durchführung einer Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle
als Beitrag zur Erfolgskontrolle gemäß § 7 Abs. 2 BHO; AP 2: Ausarbeitung von
Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Förderprogramms; AP3: Bereitstellung der Daten für
nationale und europäische Berichtspflichten im Rahmen des Monitorings der Einsparungen
der nationalen Effizienzmaßnahmen (NAPE, EED)
Interne Kennung: BfEE 25-04
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71314000 Dienstleistungen im Energiebereich
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71314300 Beratung im Bereich Energieeinsparung, 79300000
Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 25/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 06/07/2027
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 209 016,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Siehe Eignungs- und Zuschlagskriterien. Das mit dem
Projekt beauftragte Unternehmen muss einen Mindestjahresumsatz von 200.000 Euro
vorweisen, um sicherstellen zu können, dass der Auftrag in angemessener Qualität ausgeführt
werden kann. Die Umsatzangaben eines neu auf dem Markt auftretenden Unternehmens
dürfen sich auf den Zeitraum seines tatsächlichen Tätigseins auf dem betreffenden Markt
beschränken.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Siehe Eignungs- und Zuschlagskriterien. Es ist ein
Personalkonzept vorzulegen, inkl.: - Kurzvorstellung der Bieterinnen- bzw Bieterstruktur
(Unternehmens-, Vereinsstruktur etc.), einschließlich aller Beteiligten bei Vorliegen einer
Bieterinnen- oder Bietergemeinschaft - Kurzvorstellung der projektbeteiiigten Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter und / oder Unterauftragnehmerinnen und Unterauftragnehmer mit Angaben zu
den relevanten Erfahrungen und Referenzen sowie deren Aufgabe im Team; die Referenzen
zu den o. g. Schwerpunkten sind mit Angabe des Auftragswertes, des Liefer-
beziehungsweise Erbringungszeitraums, des Empfängers sowie einer Darlegung des Bezugs
zu den o. g. SchWerpunkten vorzulegen - Kurzvorstellung der Projektleiterin oder des
Projektleiters ünd der ständigen Ansprechpartnerin oder Ansprechpartners mit Angaben zu
den relevanten Erfahrungen und Referenzen; die Referenzen zu den o. g. Schwerpunkten
sind mit Angabe des Auftragswertes, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitraums, des
Empfängers sowie einer Darlegung des Bezugs zu den o. g. Schwerpunkten vorzulegen
5.1.10. Zuschlagskriterien
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der
Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Der niedrigste Angebotspreis allein ist dabei nicht entscheidend. Gewichtung der
Zuschlagskriterien Die Zuschlagskriterien bestehen aus dem Gesamtpreis (Gewichtung: 50
Prozent) und weiteren Zuschlagskriterien (Gewichtung: 50 Prozent), wie sie sich abschließend
aus der Leistungsbewertungsmatrix (vgl. Kapitel 2) ergeben. Der Preis ist nicht das einzige
Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 14/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
html?id=876030
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=876030
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden
Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Eigenerklärung § 123 GWB
Zwingende Ausschlussgründe, § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe und § 19 Abs. 3
MiLoG sowie § 21 Abs. 3 AentG - Eigenerklärung Sanktionen Russland aktuell
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 24/08/2026 10:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist rein vorsorglich
ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/ Bieter sowie auf die
Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin.
Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) Mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Organisation, die Angebote bearbeitet: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
8. Organisationen
8.1. ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Registrierungsnummer: 991-00227BMWE-86
Postanschrift: Frankfurter Str. 29-35
Stadt: Eschborn
Postleitzahl: 65760
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
E-Mail: beschaffung@bafa.bund.de
Telefon: 000
Internetadresse: https://www.bafa.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: 991-01692-22
Postanschrift: Bundeskanzlerpl. 2
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228 9499-0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a8265bb4-9f6e-4318-b507-ac57824fc1a4 - 03
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/07/2026 08:04:24 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 137/2026
Datum der Veröffentlichung: 20/07/2026
Referenzen:
https://www.bafa.de
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=876030
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=876030
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202607/ausschreibung-500285-2026-DEU.txt
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