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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Altenstadt - Deutschland Abbrucharbeiten Abbrucharbeiten und Bodensanierung Connemara-Halle und Büro / Kantine
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026071400541703165 / 484661-2026
Veröffentlicht :
14.07.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
30.04.2027
Angebotsabgabe bis :
29.07.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
45110000 - Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten
45111100 - Abbrucharbeiten
45112360 - Bodensanierungsarbeiten
DEU-Altenstadt: Deutschland Abbrucharbeiten Abbrucharbeiten und
Bodensanierung Connemara-Halle und Büro / Kantine

2026/S 133/2026 484661

Deutschland Abbrucharbeiten Abbrucharbeiten und Bodensanierung Connemara-Halle und
Büro / Kantine
OJ S 133/2026 14/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Altenstadt/WN
E-Mail: asuess@altenstadt-waldnaab.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Abbrucharbeiten und Bodensanierung Connemara-Halle und Büro / Kantine
Beschreibung: Abbrucharbeiten und Bodensanierung Connemara-Halle und Büro / Kantine
Kennung des Verfahrens: 3472befd-8a0b-4afe-b82d-9d385178cbc5
Vorherige Bekanntmachung: 218281-2026
Interne Kennung: 0220_11/26
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45111100 Abbrucharbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45110000 Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch-
und Erdbewegungsarbeiten, 45112360 Bodensanierungsarbeiten

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Baptist-Kraus-Straße 5
Stadt: Altenstadt an der Waldnaab
Postleitzahl: 92665
Land, Gliederung (NUTS): Neustadt a. d. Waldnaab (DE237)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AM3AS# 1)
Bietergemeinschaften: Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller
Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des
Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die
Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als
Gesamtschuldner haften. Hierfür hat die Bietergemeinschaft das Formblatt 234 ausgefüllt mit
dem Angebot einzureichen. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern

unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte / mit Siegel versehene Erklärung
abzugeben. 2) Eignungsverleihende Unterauftragnehmer: Beabsichtigt der Bieter, Teile der
Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines
Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche
Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (= eignungsverleihende Unterauftragnehmer) zu
bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten in seinem Angebot
benennen. Hierfür hat der Bieter das Formblatt 235 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten
Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen
zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Ferner hat der Bieter das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen. Er hat den Namen, den gesetzlichen
Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende
Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf
die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer
Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam
für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der
Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen
Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen,
innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. Für weitere Einzelheiten
wird verwiesen auf das Formblatt 212EU. Unterlagen, die auf (gesondertes) Verlangen der
Vergabestelle vorzulegen sind - Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer
Unternehmen (eignungsverleihende Unterauftragnehmer / (reine) Unterauftragnehmer); -
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen der anderen Unternehmen
(eignungsverleihende Unterauftragnehmer / (reine) Unterauftragnehmer). 3)
Unterauftragsvergabe: Der Bieter hat in seinem Angebot die Leistungen, die er im Wege von
Unteraufträgen an Dritte zu vergeben gedenkt (= Nachunternehmerleistungen von (reinen)
Unterauftragnehmern), in dem Formblatt 233 anzugeben. Bei einem entsprechenden Einsatz
von anderen Unternehmen (= reine Unterauftragnehmer) sind auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen
Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Für
weitere Einzelheiten wird verwiesen auf das Formblatt 212EU. Unterlagen, die auf
(gesondertes) Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind - Auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle hat der Bieter die Namen der Nachunternehmer zu benennen (vgl. Formblatt
233); - Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer / (reine) Unterauftragnehmer); - Erklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen der anderen Unternehmen (eignungsverleihende Unterauftragnehmer /
(reine) Unterauftragnehmer). 4) Urkalkulation auf gesondertes Verlangen: Auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter die Urkalkulation bzw. Auszüge aus der
Urkalkulation vorzulegen zur Aufklärung auffälliger Einheitspreise. 5) Ergänzende Angaben zu
den Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: a) Erfassung des wirtschaftlich
Berechtigten: Erhebung von Daten zur Erfassung des wirtschaftlich Berechtigten: Der Bieter,
der nach Abschluss der Wertung der Angebote für den Zuschlag vorgesehen ist, hat auf
gesonderte Aufforderung des Auftraggebers die Angaben zu seinen wirtschaftlich Berechtigten
im Sinne des § 3 Geldwäschegesetz (GwG) innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist
vorzulegen. Die Vorlage hat vollständig und unter Verwendung des von dem Auftraggeber
bereitgestellten Formulars zu erfolgen. Die Angaben müssen folgende Daten enthalten: -
Vorname(n); - Nachname; - Geburtsdatum; - Steuer-Identifikationsnummer. Sofern

Unteraufträge im Gesamtwert von mehr als 50.000 Euro (netto) von dem Bieter vergeben
werden, hat der Bieter zusätzlich folgende Angaben vorzulegen: - Unternehmensname; -
Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Werden die geforderten Angaben
nicht oder nicht vollständig innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot
ausgeschlossen. b) Qualifikationsnachweise Bauleiter und stellvertretender Bauleiter: Der
Bieter hat mit seinem Angebot den für die Ausführung der Leistungen vorgesehenen Bauleiter
und den stellvertretenden Bauleiter namentlich zu benennen. Der Bieter, dessen Angebot für
den Zuschlag in Betracht kommt, hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb
der festgelegten Frist nachzuweisen, dass der benannte Bauleiter und der benannte
stellvertretende Bauleiter über die für die Ausführung der Leistungen nach den einschlägigen
arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften erforderlichen Qualifikationen verfügt. Der Bieter hat für
den benannten Bauleiter und den benannten stellvertretenden Bauleiter folgende Nachweise
oder gleichwertige Nachweise vorzulegen: - Sachkundenachweis nach TRGS 519 -
Sachkundenachweis nach DGUV-Regel 101-004 - oder ein Nachweis, aus dem sich eine
gleichwertige Sachkunde ergibt. Werden die angeforderten Nachweise nicht fristgerecht oder
nicht vollständig vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Im Falle der Auftragserteilung
ist der Auftragnehmer verpflichtet, die entsprechenden Leistungen durch den benannten
Bauleiter bzw. den benannten stellvertretenden Bauleiter ausführen zu lassen. Ein Austausch
des benannten Bauleiters oder des benannten stellvertretenden Bauleiters während der
Vertragsausführung bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers in Textform. Der
Auftraggeber ist berechtigt, seine Zustimmung zu verweigern, wenn der vorgesehene
Ersatzbauleiter bzw. der vorgesehene stellvertretende Ersatzbauleiter nicht mindestens über
die Qualifikationen verfügt, die nach den vorstehenden Anforderungen für den jeweils zu
ersetzenden Bauleiter bzw. stellvertretenden Bauleiter nachzuweisen sind. 6) Ergänzende
Angaben zu den Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter / die
Bietergemeinschaft erklärt, dass er/sie bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für ihn
/sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhält/einhalten, insbesondere den
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestbedingungen
einschließlich des Mindestentgelts gewährt/gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz,
einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetz
für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder
einer nach § 3a AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich
vorgegeben werden, sowie gemäß § 7 Abs. 1 AGG und § 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und
Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt bezahlt/bezahlen. (StMWi
Az.: Z4-5801/21/5 vom 19.11.2019). Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat hierfür das
Formblatt 213.H vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. 7) Weitere Angaben des
Bieters / der Bietergemeinschaft: Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat mit der Abgabe des
Angebots Folgendes zu erklären: - ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten
Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkenne(n). - mir/uns
zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes
sind. - ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über
die nach den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator
(Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30) geforderte Qualifikation verfügen, um die nach
Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. - das vom
Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn
Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig enthalten und
von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnungen) eingetragen wurden. -
ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme dieses
Vertrages entrichten werde(n), falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede

getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn, dass
ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt
wird oder bereits erfüllt ist. - ich/wir jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene
Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem
Auftraggeber unverzüglich in Textform mitteile/n. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat
hierfür das Formblatt 213.H vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: 1) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Erklärung des Bieters: - Ich
/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes
Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels
Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet; oder -
ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn
vorlegen. 2) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt Erklärung des Bieters: Ich/Wir erkläre
(n), dass - für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A
vorliegen. - keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. - für mein/unser
Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. - zwar für mein
/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt, ich/wir
jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch
die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Hinweis: Ab
einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen
Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (beim
Bundeskartellamt) gemäß § 6 WRegG durchführen. 3) Angaben zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Erklärung des Bieters: Ich erkläre/wir erklären,
dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere
Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
Sozialkasse (soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige
Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
4) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Erklärung des Bieters: Ich bin/Wir
sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die
engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung
der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der
Lohnsummen vorlegen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für die Erklärung zwingend
das Formblatt 124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen
haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der
Nachweis über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte
Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis
enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die
Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs
der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen
Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der

Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt. Nicht
präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu
vergebende Leistung mit dem Angebot alternativ eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) vorlegen.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Abbrucharbeiten und Bodensanierung Connemara-Halle und Büro / Kantine
Beschreibung: Das Vergabeverfahren ist Bestandteil des Sanierungsvorhabens der
ehemaligen Bleikristallfabrik Beyer & Co. - Bereich Connemara. Das Bauvorhaben befindet
sich in der Baptist-Kraus-Straße 5 in 92665 Altenstadt a.d. Waldnaab. Für das ehemalige
Fabrikgelände wurde ein Gesamtkonzept entwickelt, wonach in einem ersten Schritt der
nördliche Bereich zwischen dem Betriebsgelände und der Werksdeponie revitalisiert werden
soll. Für das Sanierungsvorhaben wurde zum Zwecke der Verkürzung der Angebotsfrist
gemäß § 12 EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A eine Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Union
(TED - Tenders Electronic Daily) unter der Veröffentlichungsnummer 218281-2026 am 30.
März 2026 veröffentlicht. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die in der
Vorinformation unter Ziffer 2.1.4 bezeichneten Bauleistungen der ersten Ausführungsstufe der
Altlastensanierung. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen den Rückbau der
Connemara-Halle sowie des ehemaligen Bürogebäudes mit Kantine auf dem Grundstück Fl.-
Nr. 155/9 sowie die Bodensanierung auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 155/4 und 155/9 der
Gemarkung Altenstadt a.d. Waldnaab. Die beiden Grundstücke sind Teil des ehemaligen
Betriebsgeländes der Bleikristallfabrik Beyer & Co. GmbH. Das auf Fl.-Nr. 155/4 befindliche
ehemalige Verwaltungsgebäude bleibt erhalten und soll künftig als Kreativhaus genutzt
werden. Das dort vorhandene Biotop ist dauerhaft zu erhalten und zu schützen. Für Fl.-Nr. 155
/9 ist nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen die Errichtung von Spiel- und
Abenteuerflächen mit Wegeverbindungen vorgesehen. Im Rahmen der Sanierung sind die
Flächen der Grundstücke Fl.-Nr. 155/4 und 155/9 für eine empfindliche Nutzung, insbesondere
als Kinderspielflächen sowie zum Anbau von Nutzpflanzen (Baum- und Strauchobst, ggf.
Gemüse), herzurichten. Hierzu erfolgt zunächst der Rückbau der Bestandsgebäude auf Fl.-Nr.
155/9. Anschließend ist durch Bodensanierungsmaßnahmen, insbesondere einen
Bodenaustausch bis mindestens 0,60 m Tiefe, sicherzustellen, dass die Anforderungen der
BBodSchV für die vorgesehene Nutzung eingehalten werden. Es wird darauf hingewiesen,
dass auf dem benachbarten Grundstück Fl.-Nr. 155 zumindest zeitweise parallel umfangreiche
Rückbau- und Bodensanierungsarbeiten durchgeführt werden. Das Vorhaben wird teilweise
aus Mitteln der Europäischen Union gefördert. Die Förderung erfolgt im Rahmen des
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2021-2027.
Interne Kennung: 0220_11/26

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45111100 Abbrucharbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45110000 Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch-
und Erdbewegungsarbeiten, 45112360 Bodensanierungsarbeiten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: - Änderungen des Bauentwurfs anzuordnen, bleibt dem
Auftraggeber vorbehalten (§ 1 Abs. 3 VOB/B). - Nicht vereinbarte Leistungen, die zur
Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, hat der Auftragnehmer auf
Verlangen des Auftraggebers mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige

Leistungen nicht eingerichtet ist. Andere Leistungen können dem Auftragnehmer nur mit
seiner Zustimmung übertragen werden (§ 1 Abs. 4 VOB/B). - Weicht die ausgeführte Menge
der unter einem Einheitspreis erfassten Leistung oder Teilleistung um nicht mehr als 10 v. H.
von dem im Vertrag vorgesehenen Umfang ab, so gilt der vertragliche Einheitspreis (§ 2 Abs.
3 Nr. 1 VOB/B). Für die über 10 v. H. hinausgehende Überschreitung des Mengenansatzes ist
auf Verlangen ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu
vereinbaren (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B). Bei einer über 10 v. H. hinausgehenden
Unterschreitung des Mengenansatzes ist auf Verlangen der Einheitspreis für die tatsächlich
ausgeführte Menge der Leistung oder Teilleistung zu erhöhen, soweit der Auftragnehmer nicht
durch Erhöhung der Mengen bei anderen Ordnungszahlen (Positionen) oder in anderer Weise
einen Ausgleich erhält. Die Erhöhung des Einheitspreises soll im Wesentlichen dem
Mehrbetrag entsprechen, der sich durch Verteilung der Baustelleneinrichtungs- und
Baustellengemeinkosten und der Allgemeinen Geschäftskosten auf die verringerte Menge
ergibt. Die Umsatzsteuer wird entsprechend dem neuen Preis vergütet (§ 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB
/B). Sind von der unter einem Einheitspreis erfassten Leistung oder Teilleistung andere
Leistungen abhängig, für die eine Pauschalsumme vereinbart ist, so kann mit der Änderung
des Einheitspreises auch eine angemessene Änderung der Pauschalsumme gefordert werden
(§ 2 Abs. 3 Nr. 4 VOB/B). - Verlangt der Auftraggeber Zeichnungen, Berechnungen oder
andere Unterlagen, die der Auftragnehmer nach dem Vertrag, besonders den Technischen
Vertragsbedingungen oder der gewerblichen Verkehrssitte, nicht zu beschaffen hat, so hat er
sie zu vergüten (§ 2 Abs. 9 Nr. 1 VOB/B). - Lässt er vom Auftragnehmer nicht aufgestellte
technische Berechnungen durch den Auftragnehmer nachprüfen, so hat er die Kosten zu
tragen (§ 2 Abs. 9 Nr. 2 VOB/B). - Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als
solche vor ihrem Beginn ausdrücklich vereinbart worden sind (§ 15) (§ 2 Abs. 10 VOB/B). -
Der Auftraggeber ist befugt, unter Wahrung der dem Auftragnehmer zustehenden Leitung
(Absatz 2) Anordnungen zu treffen, die zur vertragsgemäßen Ausführung der Leistung
notwendig sind. Die Anordnungen sind grundsätzlich nur dem Auftragnehmer oder seinem für
die Leitung der Ausführung bestellten Vertreter zu erteilen, außer wenn Gefahr im Verzug ist.
Dem Auftraggeber ist mitzuteilen, wer jeweils als Vertreter des Auftragnehmers für die Leitung
der Ausführung bestellt ist (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B). Hält der Auftragnehmer die Anordnungen
des Auftraggebers für unberechtigt oder unzweckmäßig, so hat er seine Bedenken geltend zu
machen, die Anordnungen jedoch auf Verlangen auszuführen, wenn nicht gesetzliche oder
behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Wenn dadurch eine ungerechtfertigte
Erschwerung verursacht wird, hat der Auftraggeber die Mehrkosten zu tragen (§ 4 Abs. 1 Nr. 4
VOB/B). - Für den Fall, dass sich die (tatsächliche / fiktive) Abnahme über die angegebene
Ausführungsfrist verzögert, verlängert sich die Laufzeit des Vertrags bis zur (tatsächliche /
fiktive) Abnahme.

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Baptist-Kraus-Straße 5
Stadt: Altenstadt an der Waldnaab
Postleitzahl: 92665
Land, Gliederung (NUTS): Neustadt a. d. Waldnaab (DE237)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 218281-2026
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Hinweis zu
Formvorgaben: Sofern ein Formblatt eine Unterschrift oder einen Firmenstempel vorsieht, gilt
diese Anforderung als erfüllt, sobald der Bieter das ausgefüllte Formblatt über sein
Benutzerkonto auf der E-Vergabeplattform hochlädt. Die elektronische Einreichung des
Angebots samt aller Formblätter und Anlagen bringt den Rechtsbindungswillen des Bieters
zum Ausdruck und bestätigt, dass sämtliche eingereichten Unterlagen und Erklärungen
Bestandteil seines Angebots sind, unabhängig davon, ob einzelne Dokumente eine
handschriftliche Unterschrift oder einen Stempel enthalten. Ein Ausschluss des Angebots
allein aufgrund fehlender Unterschriften oder Stempel auf einzelnen Formblättern erfolgt daher
nicht.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Ich erkläre / Wir erklären, dass ich / wir in den letzten
fünf (5) Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Falls mein/unser
Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir drei Referenznachweise mit
mindestens den nachfolgenden Angaben vorlegen. Hierfür hat der Bieter das Formblatt 444
(Referenzbescheinigung) zu verwenden. In dem Formblatt 444 (Referenzbescheinigung) sind
von dem Bieter, also von dem Referenznehmer folgende Angaben zu machen: - Firma (Name
und vollständige Anschrift) des Bieters oder des vertretungsberechtigten Mitglieds der
Bietergemeinschaft oder Benennung der Bietergemeinschaft; - Angaben zum Referenzgeber:
Angabe der juristischen Person des Bauherrn / des Auftraggebers; Anschrift sowie der Name
des Vertreters und dessen Anschrift (nur erforderlich, falls die Referenzbescheinigung im
Auftrag des Bauherrn/Auftraggebers von einem Dritten (z.B. Architekt) erstellt wird; -
Bezeichnung des Bauvorhabens; - Ankreuzen zur ausgeführten Leistung, ob es sich hier um
eine Einzelleistung (Einzelnes Gewerk/Leistungsbereich) oder um eine Komplettleistung
(Gewerkebündelung, z.B. erweiterter Rohbau oder Generalunternehmer) handelt; - Ort der
Ausführung (Ort, Straße); - Ausführungszeit: Baubeginn (Monat/Jahr)und Fertigstellung (Monat
/Jahr); - Ankreuzen, wie der Referenznehmer vertraglich gebunden war, ob als
Hauptauftragnehmer oder ARGE-Partner oder Nachunternehmer (Unterauftragnehmer); -
Ankreuzen der Art der Baumaßnahme, ob Neubau oder Umbau oder Denkmal: - Angabe der
Leistungsbereiche entsprechend der Anlage 2 der Leitlinie zur Durchführung eines PQ-
Verfahrens, auf die sich die Referenz bezieht; hierzu hat der Bieter die Nummer und die
Bezeichnung anzugeben; die Anlage 2 der Leitlinie zur Durchführung eines PQ-Verfahrens
liegt den Vergabeunterlagen bei; - Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten
Leistung um eine Einzelleistung handelte: Stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb
erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen (z.B.
m³, m², m St, kg, t) oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um

eine Komplettleistung handelte: Kurzbeschreibung der Baumaßnahme; - Angaben des Bieters,
wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Zahl der hierfür
durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer; oder Angaben des Bieters, wenn es sich
bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Auflistung der mit eigenem
Führungspersonal koordinierten Gewerke; - Angaben des Bieters, wenn es sich bei der
ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Stichwortartige Beschreibung der
besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen; oder Angaben des Bieters,
wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Eventuelle
Besonderheiten der Ausführung; - Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten
Leistung um eine Einzelleistung handelte: Auftragswert der vorgenannten Leistungen (netto in
Euro) oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine
Komplettleistung handelte: Auftragswert der vorgenannten Maßnahme (netto in Euro); -
Erklärung des Referenznehmers, dass seine Angaben richtig sind; sowie Erklärung des
Referenznehmers, dass ihm bewusst ist, dass falsche Angaben seine Zuverlässigkeit
beeinträchtigen; Angabe zu Ort, Datum, Stempel [freiwillig], Name des Verantwortlichen in
Druckbuchstaben. In dem Formblatt 444 (Referenzbescheinigung) sind von dem
Referenzgeber folgende Angaben zu machen (es sind nur hinreichend belegbare
Sachverhalte anzugeben): - Ankreuzen, wenn die Leistungen von dem Referenznehmer
auftragsgemäß durchgeführt worden sind; - Ankreuzen, wenn im Ergebnis die Leistungen
auftragsgemäß durchgeführt worden sind, folgende Feststellungen während der Abwicklung
gemacht wurden; - Ankreuzen, wenn der Auftragnehmer gegen Obliegenheiten und Pflichten
gemäß § 4 Abs. 2 VOB/B verstoßen hat; - Ankreuzen, wenn die Einhaltung der Vertragsfristen
schriftlich angemahnt wurde; - Ankreuzen, wenn der Auftragnehmer wiederholt zur
Mängelbeseitigung während der Bauausführung aufgefordert wurde; - Ankreuzen, wenn dem
Auftragnehmer schriftlich Kündigung angedroht wurde; - Ankreuzen, wenn die Abnahme
wegen wesentlicher Mängel vorübergehend verweigert wurde; - Ankreuzen, wenn wiederholt
zur Vervollständigung der Rechnungsunterlagen aufgefordert wurde; - Ankreuzen, wenn die
Schlussrechnung durch den Auftraggeber erstellt werden musste; - Ankreuzen, wenn die
Leistungen von dem Referenznehmer nicht auftragsgemäß ausgeführt worden sind; -
Ankreuzen, wenn die Leistungen wegen Kündigung nicht fertig gestellt worden; - Angaben zu
dem Ansprechpartner bei dem Referenzgeber (Name des Ansprechpartners; Abteilung;
Telefon des Ansprechpartners; Fax des Ansprechpartners [sofern vorhanden]; E-Mail-Adresse
des Ansprechpartners); - Einwilligung des Referenzgebers. Nicht präqualifizierte Unternehmen
haben für die Erklärung zwingend das Formblatt 124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer
anzugeben, wenn der Nachweis über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll.
Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem
Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand
entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der
Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem
gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem
Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht
berücksichtigt. Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der
Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot alternativ eine Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE) vorlegen.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben des Bieters: Umsatz des Unternehmens in
den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere
Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss

des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Angabe
jeweils: Jahr und Euro). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für die Erklärung zwingend
das Formblatt 124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen
haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der
Nachweis über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte
Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis
enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die
Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs
der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen
Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der
Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt. Nicht
präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu
vergebende Leistung mit dem Angebot alternativ eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) vorlegen.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung des Bieters: Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns
die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls
mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir die
Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem
technischen Leitungspersonal, angeben. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für die
Erklärung zwingend das Formblatt 124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer
anzugeben, wenn der Nachweis über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll.
Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem
Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand
entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der
Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem
gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem
Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht
berücksichtigt. Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der
Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot alternativ eine Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE) vorlegen.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung des Bieters: Ich bin / Wir sind - im
Handelsregister eingetragen; - für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle
eingetragen; - bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen; - zu keiner Eintragung in
die genannten Register verpflichtet. (Zutreffendes angeben). Falls mein/unser Angebot
/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner
/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in
der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben für die Erklärung zwingend das Formblatt 124 ausgefüllt
mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H
den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis über das
Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür
Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und
Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses
Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der

Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte
Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der
Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt. Nicht präqualifizierte Unternehmen können als
vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot alternativ
eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorlegen. Abschließende Erklärung des
Bieters: Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den
Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten
angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot / Teilnahmeantrag
ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt
werden.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtpreis (brutto)
Beschreibung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. 1) Der Bieter hat den
Gesamtpreis (brutto) in dem Formblatt 213, dort unter Ziffer 2, anzugeben. Im Falle von
Widersprüchen geht der angegebene Gesamtpreis (brutto) des Leistungsverzeichnisses vor.
Der Bieter hat zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis vorzugsweise im GAEB-
Format (.d83;.x83) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Daneben kann er das
Leistungsverzeichnis im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Sollte der
Bieter das Leistungsverzeichnis weder im GAEB-Format noch im PDF-Format ausgefüllt mit
dem Angebot eingereicht haben, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine
Nachforderung ist insoweit nicht möglich. 2) Der Preis wird aus der Wertungssumme des
Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten
Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag
aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AM3AS
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern (z.B. Bieterfragen und
Antworten darauf; Aufklärungen; Nachforderungen) erfolgt ausschließlich über die
Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal. Dieser
Kommunikationskanal wird auch für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt.
Bezüglich aller Informationen besteht eine Holschuld der Bieter.
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AM3AS

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AM3AS
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit dem zuvorstehenden Satz Eine Nachforderung von
Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen. ist gemeint, dass der
Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen (gemeint sind auch bestimmte fehlende
Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit
dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte
(unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende /
unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge
anhand der Auswahlkriterien (vgl. § 3b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A) betreffen, sowie fehlende /
unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet
auch: Der öffentliche Auftraggeber muss Bewerber und Bieter, die für den Zuschlag in
Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene
Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu
vervollständigen, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen -
insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen
oder zu vervollständigen (Nachforderung). Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits
mit dem Angebot vorzulegen waren (vgl. § 16a EU Abs. 1 VOB/A). Fehlende Preisangaben
dürfen nicht nachgefordert werden. Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Abs. 1 Nr.
3 VOB/A nicht entsprechen, sind auszuschließen. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen
lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die
Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht
beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten
Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger
Nebenangebote abgestellt. Der öffentliche Auftraggeber fordert den Bieter nach Maßgabe von
§ 16a EU Abs. 1 VOB/A auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen (vgl. § 16a EU Abs. 2
VOB/A). Die Unterlagen oder fehlenden Preisangaben sind vom Bewerber oder Bieter nach
Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem
Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist soll sechs Kalendertage nicht überschreiten
(§ 16a EU Abs. 4 VOB/A).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 29/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Auf der E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal (DTVP))
Eröffnungstermin Beschreibung: Die Öffnung der Teilnahmeanträge / Angebote wird von
mindestens zwei (2) Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin
unverzüglich nach Ablauf der Teilnahmefrist / Angebotsfrist durchgeführt (vgl. § 14 EU Abs. 1
Satz 1 VOB/A). Bewerber / Bieter sind bei der Öffnung der Teilnahmeanträge / Angebote nicht
zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erklärung Bezug Russland: Entsprechend der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt
geändert durch die Verordnung (EU) 2025/1494 vom 18. Juli 2025 dürfen öffentliche Aufträge
und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen oder
Einrichtungen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende
Personen oder Unternehmen oder Einrichtungen als auch mittelbar, mit mehr als zehn
Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Eignungsverleiher. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung das
Formblatt 127 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot
angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres
Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform
zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB
darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union

vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde
Altenstadt/WN
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Gemeinde Altenstadt/WN

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Altenstadt/WN
Registrierungsnummer: DE419620112
Postanschrift: Hauptstraße 6
Stadt: Altenstadt an der Waldnaab
Postleitzahl: 92665
Land, Gliederung (NUTS): Neustadt a. d. Waldnaab (DE237)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsleitung
E-Mail: asuess@altenstadt-waldnaab.de
Telefon: +49 9602 6331 0
Fax: +49 9602 6331 44
Internetadresse: https://www.altenstadt-waldnaab.de/startseite
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken
Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Promenade 27
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internetadresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003

Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: cecec579-cb9d-416f-a862-887552fb4e37 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/07/2026 13:16:29 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 133/2026
Datum der Veröffentlichung: 14/07/2026

Referenzen:
https://www.altenstadt-waldnaab.de/startseite
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AM3AS
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AM3AS/documents
https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202607/ausschreibung-484661-2026-DEU.txt

 
 
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