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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Strausberg - Deutschland Stadtplanung Zukunftsquartier Strausberg Hegermühle -Fortführung des Quartiersmanagements -
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026070301382677593 / 459413-2026
Veröffentlicht :
03.07.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
28.07.2026
Angebotsabgabe bis :
04.08.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
71410000 - Stadtplanung
75110000 - Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung
DEU-Strausberg: Deutschland Stadtplanung Zukunftsquartier Strausberg
Hegermühle -Fortführung des Quartiersmanagements -

2026/S 126/2026 459413

Deutschland Stadtplanung Zukunftsquartier Strausberg Hegermühle - Fortführung des
Quartiersmanagements -
OJ S 126/2026 03/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Strausberg
E-Mail: vergabe@stadt-strausberg.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Zukunftsquartier Strausberg Hegermühle - Fortführung des Quartiersmanagements -
Beschreibung: Seit 2015 befindet sich das Wohngebiet Hegermühle in der Förderung des
Städtebauförderpro-gramms Soziale Stadt und dessen Fortführung Sozialer
Zusammenhalt . Das zugrunde liegende IEK wurde nach zehn Jahren fortgeschrieben, um die
weitere Umsetzung des Förderprogramms konzeptionell zu untersetzen. Darin wurde der
Zeitraum bis 2035+ betrachtet. Somit wird der restliche Förderzeitraum des Förderprogramms
Sozialer Zusammenhalt bis voraussichtlich 2034, wie auch eine mögliche Folgeförderung
betrachtet. Es gilt der Grundsatz vorhandene Strukturen zu etablieren und den Grundstein für
eine zukunftsgerechte Entwicklung des Quartiers zu legen. Hervorgehend aus dem
beschlossenen Leitbild, den Grundsätzen, sowie den Handlungsfeldern und den
dazugehörigen Maßnahmen ergeben sich für die Fortführung des Quartiersmanagement im
Fördergebiet folgende Aufgabenbereiche: Leistungsbaustein A: Vor Ort Präsenz und
Ansprechbarkeit Leistungsbaustein B: Netzwerke, Gremien und Beteiligung Leistungsbaustein
C: Vorbereitung und Begleitung der Umsetzung investiver und korrespondierender
Maßnahmen Leistungsbaustein D: Programm- und Fördermittelmanagement, Aktionskasse
/Aktionsfonds Leistungsbaustein E: Abstimmung und Dokumentation Die sich daraus
ableitenden Aufgaben werden ausführlich im beigefügten LV dargestellt.
Kennung des Verfahrens: 66353ed8-ee8f-4abb-8989-196ea6b24779
Interne Kennung: TD OV 11/26
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71410000 Stadtplanung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75110000 Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen
Verwaltung

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Hegermühlenstraße 58
Stadt: Strausberg

Postleitzahl: 15344
Land, Gliederung (NUTS): Märkisch-Oderland (DE409)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Wohngebiet Hegermühle

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP9YH6HS3Q# Die Vergabeunterlagen
stehen ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zum Download bereit . Die
Bieterkommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens wird ausschließlich über den
Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg - auch für Nachforderungen
von Erklärungen und Nachweisen - geführt. Hierzu ist der Button Kommunikation zu nutzen.
Bieteranfragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich bis spätestens zum
28.07.2026 an die Vergabestelle zu stellen. Im eigenen Interesse sollten sich Interessenten
zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des
Unternehmernamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und somit
sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig abgerufen
bzw. überwacht werden. Nicht gestattet ist die Einreichung von Angeboten über den
Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per E-Mail. Diese Angebote werden
von der Wertung ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach §
129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt
oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des
Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem

Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung)
oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder
teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz
2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und wegen einer Straftat nach § 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
Betrug: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen
ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden und wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden.
Korruption: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 6, Nr. 7, Nr. 8 und Nr. 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber
schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen). § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung).
den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch
in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
Bedienstete). Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder
gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis
5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Siehe §
123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem

Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen
zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts-
oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat.
Zahlungsunfähigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe §
124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das

Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Siehe
§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der
öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Siehe § 124 Abs. 1
Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Siehe § 124
Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung
daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Siehe § 124
Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Siehe § 124 Abs. 1
Nr. 8 und 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf
Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des
öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche

Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat , solche Informationen zu übermitteln

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Zukunftsquartier Strausberg Hegermühle - Fortführung des Quartiersmanagements -
Beschreibung: Seit 2015 befindet sich das Wohngebiet Hegermühle in der Förderung des
Städtebauförderpro-gramms Soziale Stadt und dessen Fortführung Sozialer
Zusammenhalt . Das zugrunde liegende IEK wurde nach zehn Jahren fortgeschrieben, um die
weitere Umsetzung des Förderprogramms konzeptionell zu untersetzen. Darin wurde der
Zeitraum bis 2035+ betrachtet. Somit wird der restliche Förderzeitraum des Förderprogramms
Sozialer Zusammenhalt bis voraussichtlich 2034, wie auch eine mögliche Folgeförderung
betrachtet. Es gilt der Grundsatz vorhandene Strukturen zu etablieren und den Grundstein für
eine zukunftsgerechte Entwicklung des Quartiers zu legen. Hervorgehend aus dem
beschlossenen Leitbild, den Grundsätzen, sowie den Handlungsfeldern und den
dazugehörigen Maßnahmen ergeben sich für die Fortführung des Quartiersmanagement im
Fördergebiet folgende Aufgabenbereiche: Leistungsbaustein A: Vor Ort Präsenz und
Ansprechbarkeit Leistungsbaustein B: Netzwerke, Gremien und Beteiligung Leistungsbaustein
C: Vorbereitung und Begleitung der Umsetzung investiver und korrespondierender
Maßnahmen Leistungsbaustein D: Programm- und Fördermittelmanagement, Aktionskasse
/Aktionsfonds Leistungsbaustein E: Abstimmung und Dokumentation Die sich daraus
ableitenden Aufgaben werden ausführlich im beigefügten LV dargestellt.
Interne Kennung: TD OV 11/26

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71410000 Stadtplanung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75110000 Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen
Verwaltung

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Hegermühlenstraße 58
Stadt: Strausberg
Postleitzahl: 15344
Land, Gliederung (NUTS): Märkisch-Oderland (DE409)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Wohngebiet Hegermühle

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: nach Ablauf der Grundlaufzeit kann der Vertrag
jährlich verlängert werden, längstens jedoch bis 30.09.2030

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eignung zur Berufsausübung: Nachweis der Eintragung
in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte
Berufsausübung (Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem
Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers oder
Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung)

Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz insgesamt, im
Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf vergleichbare
Leistungen (2023,2024,2025) Mindestanforderung: größer/gleich 150.000 EUR (netto)/Jahr im
Durchschnitt

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3,0 Mio EUR je
Schadensfall für Personenschäden sowie 1,0 Mio EUR für sonstige Schäden nachzuweisen
und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Es ist eine Kopie der
bestehenden Haftpflichtversicherung mit den v.g. Deckungssummen dem Angebot beizufügen
oder es ist eine Erklärung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird, erforderlich (siehe
Eigenerklärung Haftpflichtversicherung.) Die Versicherung muss mindestens 3-fach pro
Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist von jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft eíne Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen.
Zudem ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus
dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei Betätigung des
Bieters als Partner einer ARGE, bei Schäden , die von Versicherungsnehmer verursacht
werden, zu den genannten Bedingungen eintritt.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestkriterien: Mindestanforderung: mind. 5 Jahre
Berufserfahrung der Projektleitung, Name der vorgesehenen Projektleitung und Berufsjahre
als Projektleitung Mindestforderung: mind. 3 Jahre Berufserfahrung der stellv. Projektleitung,
Name der vorgesehenen stellvertretenden Projektleitung und Berufsjahre als Projektleitung
/stellv. Projektleitung Mindestanforderung mind. 3 Jahre Berufserfahrung als Projektbearbeiter
Name/n der vorgesehenen Projektbearbeiter und Berufsjahre als Projektbearbeiter Für die
Mitglieder des Projektteams sind die Nachweise über den Abschluss eines Universitäts-,
Hochschul- oder Fachschulstudiums o.ä. als Anlage beizufügen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vorlage von mindestens zwei mit der Aufgabenstellung
vergleichbaren Referenzen, welche im Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Angebotsfrist abgeschlossen wurden. Projekte, die bis zur
Angebotsfrist noch nicht abgeschlossen sind, aber zu diesem Zeitpunkt eine Projektlaufzeit
von mindestens zwei Jahren vorweisen können, werden in die Wertung einbezogen. Als
vergleichbar gelten Erfahrungen in der Stadtteil- oder Quartiersarbeit, insbesondere in der
Netzwerkarbeit in Kommunen mit vergleichbarer Größe (20.0000 - 100.0000 EW) und /oder
Wohngebietsgrößen (1.000 - 10.000 EW) Folgende Mindestanforderungen ist für mindestens
1 Referenzprojekt zu erfüllen: Thematischer Bezug zur Aufgabenstellung des
Quartiersmanagement sowie Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Bürgerxinnen und
Stadtteilakteurxinnen in Fördergebieten der Städtebauförderung Eigene zusätzliche
Projektdarstellungen können ergänzend in einem Umfang von max. 1 DIN-A 4 Seiten je
Referenz beigefügt werden. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Bieter von der
weiteren Wertung ausgeschlossen. Ein Nachfordern von Angaben ist ausgeschlossen.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Anzahl der festangestellten Mitarbeiter (inkl.
Führungskräfte) insgesamt xdavon mit Stadt-/Regionalplanungsstudium, Geographiestudium
oder vergleichbar xdavon mit Kommunikationswissenschaftsstudium oder vergleichbar x davon
mit Sozialwissenschaftsstudium oder vergleichbar

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bearbeitungskonzept
Beschreibung: Durch den Bieter ist ein Bearbeitungskonzept vorzulegen, welches alle unter
dem Punkt 4 der Aufgabebeschreibung genannten Leistungen berücksichtigt. Es sollen
konzeptionelle Ansätze erstellt werden, wie die Leistungen dieser Leistungsbeschreibung
durch den Bieter umgesetzt werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 55
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektteam
Beschreibung: Berufserfahrung der Teammitglieder
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 20
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 25

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de
/VMPSatellite/notice/CXP9YH6HS3Q/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YH6HS3Q

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice
/CXP9YH6HS3Q
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert
waren, werden nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 04/08/2026 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Eröffnungstermin Beschreibung: keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Verpflichtung zur Angabe der Namen und
beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrages verantwortlich
sind.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform:
Bietergemeinschaft, gesamtschuldnerisch haftend.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
und Energie
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist

unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Strausberg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Strausberg

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Strausberg
Registrierungsnummer: t:03341381123
Postanschrift: Hegermühlenstraße 58
Stadt: Strausberg
Postleitzahl: 15344
Land, Gliederung (NUTS): Märkisch-Oderland (DE409)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabe@stadt-strausberg.de
Telefon: +49 3341-381123
Fax: +49 3341-381430
Internetadresse: https://www.stadt-strausberg.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für
Wirtschaft und Energie
Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de
Telefon: +49 331-8661617
Fax: +49 331-8661652

Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c1ed69b9-3648-4c16-b000-957e8700bac8 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/07/2026 13:15:02 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 126/2026
Datum der Veröffentlichung: 03/07/2026

Referenzen:
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YH6HS3Q
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YH6HS3Q/documents
https://www.stadt-strausberg.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202607/ausschreibung-459413-2026-DEU.txt

 
 
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