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Titel :
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DEU-Potsdam - Deutschland Verbandsmaterial Abschluss nicht-exklusiver Liefervereinbarung mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open-House-Verfahrens der AOK Nordost
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026070201161972636 / 454539-2026
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Veröffentlicht :
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02.07.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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30.11.2028
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Angebotsabgabe bis :
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05.10.2028
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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33141110 - Verbandsmaterial
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DEU-Potsdam: Deutschland Verbandsmaterial Abschluss nicht-exklusiver
Liefervereinbarung mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog.
Open-House-Verfahrens der AOK Nordost
2026/S 125/2026 454539
Deutschland Verbandsmaterial Abschluss nicht-exklusiver Liefervereinbarung mit
jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open-House-Verfahrens der AOK
Nordost
OJ S 125/2026 02/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
E-Mail: OH-Verbandmittel@nordost.aok.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Abschluss nicht-exklusiver Liefervereinbarung mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im
Rahmen des sog. Open-House-Verfahrens der AOK Nordost
Beschreibung: Abschluss nicht-exklusiver Vereinbarungen zur Lieferung und Abrechnung von
Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1a SGB V mit jederzeitige Abschlussmöglichkeit im Rahmen
sog. Open-House-Verträge BEACHTEN SIE BITTE IN DIESEM ZUSAMMENHANG, DASS
DIE BESCHAFFUNGSSTELLE DER AOK HESSEN DIESES VERFAHREN FÜR DIE AOK
NORDOST DURCHFÜHRT.
Kennung des Verfahrens: ecba57db-b0f0-42fb-bd6e-5eb8edfb7839
Interne Kennung: SAVE-360_OH_Verbandmittel_AOK NO
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33141110 Verbandsmaterial
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Potsdam
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Ort im betreffenden Land
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSMXDJ# Für die Einlegung von
Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden
Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines Auftrags im Sinne der
Vergabekoordinierungsrichtlinie ( Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und
des Rates, konsolidierte Fassung v. 01.01.2026 ) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer
Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im Hinblick darauf ist ein
Nachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und
Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open-House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung,
Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der
Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich
nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsshutz sowie zum Verfahren
im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87ff. SGG. Nur wenn und soweit das
Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs hingegen darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines
öffentlichen Auftrags im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer
Auswahlentscheidung i.S. von Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr.
Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend emacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. eröffnet. Mit diesen vorsorglichen
Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen (§§ 97 ff. GWB)
verbunden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 123 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 123 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 123 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 123 GWB
Betrug: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 123 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 123 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 123 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 123 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 123 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 123 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 123 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 123 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 123 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 123 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 123 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 123 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 123 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 123 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 123 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 123 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 123 GWB
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 123 GWB
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Abschluss nicht-exklusiver Liefervereinbarung mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im
Rahmen des sog. Open-House-Verfahrens der AOK Nordost
Beschreibung: Gegenstand des Open-House-Vertrages ist die qualitätsgesicherte,
bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung von Versicherten der AOK Nordost mit
Verbandmitteln einschließlich PEG-Verbandsets, nach § 31 Abs. 1a SGB V in Verbindung mit
der Anlage Va der Arzneimittel-Richtlinie (Verbandmittel und sonstige Produkte zur
Wundbehandlung) soweit die vorgenannten Leistungen nicht durch die Arzneimittel-Richtlinie
oder andere gesetzliche oder vertragliche Vorgaben ausgeschlossen sind. Verbandmittel sind
keine Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 Arzneimittelgesetzes (AMG) oder Hilfsmittel
nach § 33 SGB V. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen
Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Unternehmen der Abschluss
bzw. Beitritt zu diesem Open-House-Vertrag angeboten. Interessierte Unternehmen können
dazu die Teilnahmeunterlagen im Projektraum des Vergabeportals DTVP herunterladen.
Voraussetzung für den Abschluss eines Open-House-Vertrages ist, dass das interessierte
Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet
vorlegt. Mit jedem Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wir ein Vertrag
abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss
kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen
werden nicht geführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.12.2026. Sollte die AOK Nordost
während der Vertragslaufzeit eine Ausschreibung von Exklusivverträgen in Form eines
Offenen Vergabeverfahrens durchführen, werden die ihm Rahmen dieser Veröffentlichung
geschlossenen Verträge entsprechend beendet.
Interne Kennung: SAVE-360_OH_Verbandmittel_AOK NO
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33141110 Verbandsmaterial
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Potsdam
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/12/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2028
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie RL 2014/24
/EU, konsolidierte Fassung v. 01.01.2026 bzw. des Vergaberechts. Um ein höchstes Maß an
Transparenz für beabsichtige Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung
im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines
entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die
daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung Offenes
Verfahren sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, inbesondere eine
Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen
verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Bei dem unter Punkt Fristen einegebenen
Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da
mangels Eingabemöglichkeit nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmalige
Öffnungsdatum eingetragen.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Interessensbekundung zum Abschluss einer
Vereinbarung über die Versorgung von Verbandmitteln im Sinne des § 31 Abs. 1a SGB V mit
der AOK Nordost
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit zum Abschluss einer
Vereinbarung über die Versorgung von Verbandmitteln im Sinne des § 31 Abs. 1a SGB V mit
der AOK Nordost
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
muss aktuell gültig sein
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRSMXDJ
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRSMXDJ
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist: Instrumente,
Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
Beschreibung: Möglichkeit zur Verwendung der Elektronischen Signatur bei der
Auftraggeberin bzw. bei potenziellen Auftragnehmern noch nicht vollständig umgesetzt
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/10/2028 23:58:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Jahre
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 05/10/2028 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jeder sonstige Leistungserbringer der die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärung und des
Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Vertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Kartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach der Entscheidung des EuGH vom
02.06.2016, Rs. C-410/14 stellt der Abschluss der Verträge keine Vergabe öffentlicher
Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie RL 2014/24/EU, konsolidierte Fassung
vom 01.01.2016 dar, sodass die Richtlinie bzw. das GWB Vergaberecht nicht anwendbar sind.
Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird
hingewiesen auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbwerbsbeschränkung
(GWB): § 134 GWB: (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1.
gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein
Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen ohne
dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach
Abatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerüft hat, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2, §
134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB: (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf der
Rechtmäßigkeit des Vergabeververfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden ...
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Nordost - Die Gesundheitskasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: DE275390265
Postanschrift: Brandenburger Straße 72
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Arzneimittelversorgung
E-Mail: OH-Verbandmittel@nordost.aok.de
Telefon: 080026508025320
Internetadresse: https://www.aok.de/gp/arzneimittel/arzneimittel-informationen-fuer-sonstige-
leistungserbringer
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Kartellamt
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0d3d2eed-2e0e-4395-8710-b1ecec1df6d7 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/07/2026 07:45:56 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 125/2026
Datum der Veröffentlichung: 02/07/2026
Referenzen:
https://www.aok.de/gp/arzneimittel/arzneimittel-informationen-fuer-sonstige-leistungserbringer
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRSMXDJ
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRSMXDJ/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202607/ausschreibung-454539-2026-DEU.txt
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