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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Waiblingen - Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Rems-Murr-Kreis; Linienbündel 01 Verkehrsraum Fellbach /Kernen im offenen Verfahren
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026062900580161253 / 443196-2026
Veröffentlicht :
29.06.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
31.08.2026
Angebotsabgabe bis :
31.08.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
60112000 - Öffentlicher Verkehr (Straße)
DEU-Waiblingen: Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe von
Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im
Rems-Murr-Kreis; Linienbündel 01 Verkehrsraum Fellbach /Kernen im
offenen Verfahren

2026/S 122/2026 443196

Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im
Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Rems-Murr-Kreis; Linienbündel 01 Verkehrsraum Fellbach
/Kernen im offenen Verfahren
OJ S 122/2026 29/06/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Rems-Murr-Kreis
E-Mail: M.Schneider@rems-murr-kreis.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im
Rems-Murr-Kreis; Linienbündel 01 Verkehrsraum Fellbach/Kernen im offenen Verfahren
Beschreibung: Das Linienbündel 1 ist wie folgt zu beschreiben: Linie 211 Waiblingen
Rommelshausen Stetten i.R. Linie 212 Fellbach Rommelshausen Stetten i.R. Linie 214
Fellbach Schmiden Neckargröningen Linie 215 Stadtverkehr Fellbach Linie N21
Waiblingen Beinstein Endersbach Stetten i.R. Waiblingen (Nachtbus) Der
Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1
beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen.
Voraussichtlich ab 2028 wird die Brücke der K1856 über die B14/B29 zwischen Waiblingen
und Rommelshausen neu gebaut werden. Auf den Linien 211 und N21 wird es dann zu
Einschränkungen kommen, die noch abgestimmt werden müssen. Der Rems-Murr-Kreis ist
hierzu bereits mit dem Regierungspräsidium Stuttgart im Gespräch. Es ist zu beachten, dass
es auf den S-Bahn-Linien ab der Inbetriebnahme des Eisenbahn-Infrastruktur-Projektes
Stuttgart 21 zu geänderten Ankunfts- und Abfahrtszeiten kommen kann. Die Fahrpläne aller
Linien sind unter Einhaltung der übrigen sich aus dem Nahverkehrsplan ergebenden
Anforderungen zu überprüfen und ggf. an die geänderten Abfahrts- und Ankunftszeiten der S-
Bahnen anzupassen.
Kennung des Verfahrens: 7a8c9ad5-7f5d-4186-8a1c-199a25af84b8
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rems-Murr-Kreis (DE116)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Der Nachweis über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters,
dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen
ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen
Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor
Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum
auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer
derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß
nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder
durch eine rechtskräftige Gerichtsnoch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-
, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht
zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch
ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige
Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der
Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht
vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen
ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine
schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter
in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen
Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei
der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine
wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass
dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren
Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21
Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) mit einer
Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der
Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens
verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz
Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach
§ 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens
zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder

einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bieter
keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der
Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1
LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der
Bieter erklärt, dem Verbot der Auftragsvergabe an Personen/Organisationen und
Einrichtungen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
zu entsprechen. Er unterzeichnet hierzu den Vordruck 7.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Rems-Murr-Kreis (Linienbündel
RMK 01)
Beschreibung: Linie 211 Waiblingen Rommelshausen Stetten i.R. Linie 212 Fellbach
Rommelshausen Stetten i.R. Linie 214 Fellbach Schmiden Neckargröningen Linie 215
Stadtverkehr Fellbach Linie N21 Waiblingen Beinstein Endersbach Stetten i.R.
Waiblingen (Nachtbus) Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser
ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen
Planungshilfen. Voraussichtlich ab 2028 wird die Brücke der K1856 über die B14/B29
zwischen Waiblingen und Rommelshausen neu gebaut werden. Auf den Linien 211 und N21
wird es dann zu Einschränkungen kommen, die noch abgestimmt werden müssen. Der Rems-
Murr-Kreis ist hierzu bereits mit dem Regierungspräsidium Stuttgart im Gespräch. Es ist zu
beachten, dass es auf den S-Bahn-Linien ab der Inbetriebnahme des Eisenbahn-Infrastruktur-
Projektes Stuttgart 21 zu geänderten Ankunfts- und Abfahrtszeiten kommen kann. Die
Fahrpläne aller Linien sind unter Einhaltung der übrigen sich aus dem Nahverkehrsplan
ergebenden Anforderungen zu überprüfen und ggf. an die geänderten Abfahrts- und
Ankunftszeiten der S-Bahnen anzupassen.
Interne Kennung: LOT-0001 E68942678

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rems-Murr-Kreis (DE116)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Zur
Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser
folgende, aktuelle Unterlagen vorzulegen: · Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei
Geschäftsjahre. · Bestätigung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in
geeigneter Höhe. Vor Zuschlagserteilung hat der erfolgreiche Bieter dem Auftraggeber das
Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe und für die gesamte
Vertragslaufzeit nachzuweisen. Im Falle einer Bietergemeinschaft gilt das für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Zur
Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bieter vorzulegen: ·
Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen (Anzahl der Mitarbeiter,
Standorte, Aufgabenschwerpunkte). Die Angaben sind auf dem Vordruck der Anlage 02
(Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit) einzutragen. · Es
werden drei mit der Leistung vergleichbare, vertragsgemäß erbrachte Referenzen (ÖPNV-
Verkehre mit Bussen) der letzten drei Jahre (ab dem Datum der Versendung der
Auftragsbekanntmachung) mit Angabe der Auftraggeber (Aufgabenträger mit bezeichnetem
Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) und Inhalte gefordert
(Mindestanforderung). Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben zum Referenzgeber
sind nicht zulässig. Nicht vollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt.
Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen
würden, finden nicht statt. Referenzangaben müssen zum Zwecke des gebotenen Nachweises
der geforderten Mindestbedingungen hinreichend aus-sagekräftig sein. Die Referenzen sind
auf dem Vordruck der Anlage 02 (Eigenerklärung zur technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit) anzugeben. Der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen Referenzen
selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern
Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben,
die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund
mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden. · Die Benennung
eines für die Durchführung der Verkehre im gegenständlichen Linienbündel verantwortlichen
Ansprechpartners sowie die Benennung der für die Projektleitung verantwortlichen Person.
Die Benennungen haben auf dem Vordruck der Anlage 02 (Eigenerklärung zur technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit) zu erfolgen. · Der Bieter hat eine Erklärung darüber
abzugeben, dass ein namentlich zu benennender Betriebsleiter nach BO-Kraft über
ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt.
Ausreichende Kapazitäten gelten als vorhanden, wenn von einem Betriebsleiter bei drei

Betriebsstandorten mit einer maximalen Entfernung von 15 km Luftlinie 50 Fahrzeuge, zwei
Betriebsstandorten mit einer maximalen Entfernung von 15 km Luftlinie 75 Fahrzeuge,
einem Betriebsstandort 100 Fahrzeuge betreut werden, Abweichungen i.H.v. 10 % bei den
Fahrzeugen und bei der maximalen Entfernung sind unschädlich. Die Erklärung muss
umfassen, wie viele Betriebsstandorte mit welcher Entfernung (Luftlinie in Kilometern) und wie
vielen Fahrzeugen von dem Betriebsleiter betreut werden. Die Eigenerklärung ist auf dem
Vordruck der Anlage 02 (Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leis-tungsfähigkeit)
anzugeben. · Der Bieter hat eine Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu
benennender Verkehrsplaner zur Verfügung steht und über ausreichende Kapazitäten für die
Betreuung der gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt; ausreichende Kapazitäten sind
vorhanden, wenn der Verkehrsplaner Verkehre mit nicht mehr als 3 Mio. Fahrplankilometer
betreut. Die Erklärung muss umfassen, für wie viele Fahrplankilometer der Verkehrsplaner
zuständig ist. Es ist zudem anzugeben für welche Ver-kehre, Linienbündel oder Netze der
Verkehrsplaner zuständig ist. Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 02
(Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit) anzugeben.
Mindestbedingung: · Nachzuweisen sind mindestens drei vergleichbare, vertragsgemäß
erbrachte Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft im Bereich ÖPNV-Verkehre mit
Bussen. Sie sind auf dem Vordruck der Anlage 02 (Eigenerklärung zur technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit) anzugeben. · Nachzuweisen sind die ausreichenden
Kapazitäten eines namentlich zu benennenden Betriebsleiters nach BO-Kraft. Sie sind auf
dem Vordruck der Anlage 02 (Eigenerklärung zur technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit) anzugeben. · Nachzuweisen sind die ausreichenden Kapazitäten eines
namentlich zu benennenden Verkehrsplaners. Sie sind auf dem Vordruck der Anlage 02
(Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit) anzugeben.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Bieter
haben je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder
die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachzuweisen oder auf
andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (bei Bietergemeinschaften
vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die
jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die
Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der
Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eignungsleihe Gemäß § 47 VgV kann der Bieter sich
fehlende Eignung durch eine Eignungsleihe beschaffen. Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis
seiner Eignung gemäß Ziffer V. 2., 3., 4. (auch) die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers
oder anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle
sowie die technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch zu nehmen
(Eignungsleihe nach § 47 VgV), muss er bereits mit dem Angebot nachweisen, dass ihm die
für den Auftrag erforderlichen Mittel dieses Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen
werden. Zur Nachweisführung kann die Vorlage in Anlage 02 Formblatt
Verpflichtungserklärung verwendet werden. Die Möglichkeit der Nachweisführung ist nicht
auf Anlage 02 Formblatt Verpflichtungserklärung beschränkt. Nimmt ein Bieter die
Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und
/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, wird eine gemeinsame Haftung des Bieters
und des anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt, § 47

Abs. 3 VgV. Der Auftraggeber behält sich die Anforderung einer gesonderten
Haftungserklärung vor. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im
Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und
Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
in Anspruch, muss das eignungsleihende Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese
Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV). Das gilt auch bei
Bietergemeinschaften, wenn auf die Eignung eines anderen Mitglieds der Bietergemeinschaft
zurückgegriffen wird (§ 47 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 47 Abs. 4 VgV). In beiden Fällen muss der
Nachweis oder die Verpflichtungserklärung (Anlage 02 Formblatt Verpflichtungserklärung)
auch eine entsprechende Erklärung umfassen. Weiterhin hat sich das eignungsleihende
Unternehmen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21
Abs. 1 AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1 AufenthG, § 22 LkSG und
Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der in der jeweils gültigen Fassung zu
erklären. Dazu ist mit dem Angebot vom Unterauftragnehmer Anlage 02 Erklärungen zu
Ausschlussgründen vorzulegen. Sofern ein eignungsleihendes Unternehmen das
entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei ihm zwingende Ausschlussgründe nach
§ 123 GWB oder Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung
vorliegen, so muss das eignungsleihende Unternehmen durch den Bieter ersetzt werden, § 47
Abs. 2 S. 3 VgV. Sollten hingegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB oder nach §
19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1
AufenthG und § 22 LkSG vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, dass der
Unterauftragnehmer durch den Bieter innerhalb einer zu setzenden Frist ersetzt wird. Der
Nachweis der Eignungsleihe ist auch dann zu erbringen, wenn es sich bei den anderen
Unternehmen um rechtlich selbständige konzernverbundene Unternehmen handelt. Für
sämtliche erbrachten Leistungen insbesondere auch für die von Unterauftragnehmern
ausgeführten trägt der Auftragnehmer die Verantwortung.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: a) Zuschlagskriterium Preis: Der Wertungspreis geht mit 70 % in die Wertung
ein, d.h. es sind max. 70 Wertungspunkte erzielbar. Der Wertungspreis setzt sich zusammen
aus dem Preis der Grundleistung und dem Preis für Zubestellungen. Das Zubestellszenario
dient dazu, verbindliche Preise für Zubestellungen im Sinne des § 6 ÖDLA abzufragen. Die
Preise für Zubestellungen werden auch in den Wertungspreis eingerechnet. Das Volumen, mit
dem Preise in die Wertung einbezogen werden, ist dem Zubestellszenario zu entnehmen. Die
Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Durchschnitt aller angebotenen Wertungspreise
(Preis der Grundleistung und Preis für Zubestellungen) ermittelt (Durchschnittspreis). Ein
fiktives Angebot mit diesem Durchschnittspreis erhält die halbe Punktzahl (35 Punkte). 0
Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,3-fachen des Durchschnittspreises. Die volle
Punktzahl (70 Punkte) erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,7- fachen des
Durchschnittspreises. Alle Angebote mit darüber oder darunter liegenden Wertungspreisen
erhalten ebenfalls 0 bzw. alle Punkte. Für die dazwischen liegenden Wertungspreise erfolgt
die Ermittlung der Punktzahl über eine lineare Interpolation kaufmännisch gerundet auf eine
volle Punktzahl. Beispiel: Der Durchschnittspreis aller Angebote, beispielsweise 3,22 Mio.,
bekommt die halbe Punktzahl (35 Punkte), ein fiktives Ange-bot mit dem 1,3-fachen des
Durchschnittspreises oder schlechter enthält 0 Punkte. Ein fiktives Angebot mit dem 0,7-
fachen des Durchschnittspreises oder besser erhält 70 Punkte. Alle Werte dazwischen werden
entsprechend linear bewertet. Dies ergäbe beispielsweise folgende Punkteverteilung: Angebot
A: 4,186 Mio. = 0 Punkte Angebot B: 3,22 Mio. = 35 Punkte Angebot C: 2,254 Mio. = 70

Punkte Angebot D: 2,9 Mio. = 47 Punkte Angebot E: 3,5 Mio. = 25 Punkte. Die zu
erwartende Preissteigerung ergibt sich aus dem Kalkulationsblatt (Tabellenblatt
Berechnung_Fortschreibung). Für Zubestellungen muss der Bieter für die im
Kalkulationsblatt genannten Kategorien jeweils einen Preis je zubestellter Einheit im
Kalkulationsblatt angeben.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium Zahl: 70
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Vom Bieter können mit seinem Angebot die in der Leistungsbeschreibung auf-
geführten drei Konzepte zur Qualität (Fahrzeugkonzept, Personalkonzept und
Qualitätskonzept) eingereicht werden. Die mit der Verwirklichung der Konzepte verbundenen
Kosten sind in den Wertungspreis (vgl. Buchst. a)) einzukalkulieren. Reicht ein Bieter kein
Konzept ein, erhält er hierfür 0 Punkte. Für die Qualitätsbewertung der Konzepte werden in
Summe bis zu 30 Wertungspunkte vergeben. Diese verteilen sich wie folgt: Konzept 1:
Fahrzeugkonzept (10 Punkte, max. 3 DIN A4 Seiten, Schriftart Arial 12 pt, 1,5 zeilig)
Konzept 2: Personalkonzept (10 Punkte, max. 4 DIN A4 Seiten, Schriftart Arial 12 pt, 1,5
zeilig) Konzept 3: Qualitätskonzept (10 Punkte, max. 4 DIN A4 Seiten, Schriftart Arial 12 pt,
1,5 zeilig) Der Bieter hat seine Konzepte nach den unten vorgegebenen Anforderungen und
den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Aspekten klar und eindeutig zu gliedern. Mit
den Konzepten ist darzustellen, wie der Bieter im Auftragsfall die Leistungen konkret innerhalb
des generellen Leistungsrahmens und der vorgegebenen Leistungsinhalte erbringen wird. Der
Bieter hat also mit seinen Konzepten die angebotenen Mehrqualitäten gegenüber dem
Grundangebot zu konkretisieren, die unter anderem die inhaltlichen Anforderungen definieren,
die der künftige Auftragnehmer bei seiner Leistungserbringung jedenfalls und zwingend zu
erfüllen hat. Dabei werden ausschließlich solche Angaben im Konzept bewertet, die nicht
bereits in den Ausschreibungsunterlagen, insbesondere Anhang LB.4 (Standards im
Busverkehr der Verbundlandkreise im VVS, Version 2.2) enthalten oder gesetzlich
vorgegeben sind. Darüber hinaus dürfen die Angaben in den Konzepten den Festlegungen in
den Ausschreibungsunterlagen nicht widersprechen. Die Konzepte müssen verbindliche
Aussagen enthalten (NICHT: bei Bedarf, möglicherweise, auf Wunsch, etc.).
Entsprechende unverbindliche Aussagen werden nicht gewertet. Der Bieter hat die Konzepte
auf die Besonderheiten des Linienbündels auszurichten; allgemeine Aussagen ohne Bezug
zum konkreten Auftrag werden nicht gewertet. Sofern ein Bieter Schaubilder oder andere
Abbildungen in seine Konzepte ein-fügt, müssen die gleichen Formvorgaben wie bei Fließtext
eingehalten werden (Schriftgröße Arial 12 pt, 1,5 zeilig); andernfalls werden sie nicht gewertet.
Es ist unzulässig, auf andere Unterlagen, Dokumente oder Internetadressen zu verweisen.
Entsprechend in Verweis genommene Unterlagen, Dokumente oder Internetadressen werden
nicht bewertet. Zulässig und wertbar sind im Rahmen des Personalkonzepts indes die zur
Plausibilisierung der Personaldecke und Personalstruktur beigefügten vorläufigen Dienstpläne
(Ziffer 2.4.2. der Leistungsbeschreibung) sowie im Rahmen des Qualitätskonzepts die bei der
optionalen Mehrleistung beigefügten Fahrpläne (Ziffer 2.4.3. der Leistungsbeschreibung).
Schaubilder und andere Abbildungen werden auf die zur Verfügung stehenden
Seitenvorgaben angerechnet; das gilt nicht für die bei-gefügten vorläufigen Dienstpläne im
Rahmen der Personaldecke und Personalstruktur und die beigefügten Fahrpläne im Rahmen
der optionalen Mehrleistung. Bei Überschreitungen der jeweiligen Seitenvorgaben werden aus-
schließlich die Inhalte der ersten vier bzw. beim Fahrzeugkonzept der ersten drei DIN A4
Seiten des Konzepts bewertet. Deckblätter, Zwischenblätter etc. der jeweiligen Konzepte
werden auf die Konzeptseiten angerechnet. Als Schriftart ist Arial zu verwenden mit der
Schriftgröße 12 Punkte. Die Ränder müssen oben und unten mindestens 2 cm betragen, links

und rechts mindestens 1,5 cm. Die Nichtbeachtung der Vorgaben zur Schriftgröße,
Zeilenabstand, Rändern und Schriftart führt dazu, dass das Konzept so behandelt wird, wie es
bei richtiger Formatierung behandelt werden würde (siehe oben). Das bedeutet, dass nur die
zulässige Seitenzahl gewertet wird und bei etwaigen Überschreitungen der jeweiligen
Seitenvorgaben ausschließlich die Inhalte der ersten vier bzw. beim Fahrzeugkonzept der
ersten drei DIN A4 Seiten des Konzepts bewertet werden. Die Datei muss bearbeitbar sein
(kein PDF). Bei Nichtbeachtung behält sich die Vergabestelle das Nachfordern vor. In jedem
Konzept werden zu den nachfolgend angegebenen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete
und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung
der folgenden Konkretisierungen erwartet: 1. Konzept Fahrzeugkonzept (10
Wertungspunkte) Das vom Bieter angebotene Konzept wird mit einer vergleichenden
Bewertung beurteilt. Dabei werden alle ausschreibungs- und vergaberechtskonformen
Angebote miteinander verglichen. Auf Basis dieses Vergleichs erfolgt dann eine Feststellung,
welches Angebot bzw. welche Angebote die besten Konzeptinhalte hat bzw. haben; dieses
Angebot bzw. diese Angebote erhalten dann die meisten Punkte, was nicht die volle Punktzahl
sein muss. Die restlichen Angebote erhalten jeweils Punkteabzüge. Vor diesem Hintergrund
erfolgt diese Bewertung nach den folgenden Vorgaben: Im Rahmen der Bestbieterermittlung
erfolgt eine Bewertung, ob durch das angebotene Konzept das festgelegte Ziel ausgezeichnet
(10 Punkte), sehr gut (9 Punkte), gut (6 Punkte), befriedigend (3 Punkte), ausreichend (2
Punkte) oder mangelhaft (1 Punkt) erreicht wird; enthält ein Konzept keine oder keine
inhaltlich plausible Darstellung, oder fehlt das Konzept gänzlich, ist es ungenügend und es
werden dafür 0 Punkte vergeben. Nähere Ausführungen zu den Notenstufen ergeben sich aus
Anlage 6 (Bewertungsmatrix). 2. Konzept Personalkonzept (10 Wertungspunkte) Das vom
Bieter angebotene Konzept wird mit einer vergleichenden Bewertung beurteilt. Dabei werden
alle ausschreibungs- und vergaberechtskonformen Angebote miteinander verglichen. Auf
Basis dieses Vergleichs erfolgt dann eine Feststellung, welches Angebot bzw. welche
Angebote die besten Konzeptinhalte hat bzw. haben; dieses Angebot bzw. diese Angebote
erhalten dann di
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium Zahl: 30

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E68942678

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E68942678
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 61 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung kann nicht ausgeschlossen werden.

Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 31/08/2026 10:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Landratsamt Rems-Murr-Kreis

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00000318
Postanschrift: Alter Postplatz 10
Stadt: Waiblingen
Postleitzahl: 71332
Land, Gliederung (NUTS): Rems-Murr-Kreis (DE116)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Landratsamt Rems-Murr-Kreis
E-Mail: M.Schneider@rems-murr-kreis.de
Telefon: 071515011799
Internetadresse: https://www.rems-murr-kreis.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Registrierungsnummer: DE811469974
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76173
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de

Telefon: 07219268730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3a50582b-9359-4c3c-a1ba-5e6746071d90 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/06/2026 14:39:53 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 122/2026
Datum der Veröffentlichung: 29/06/2026

Referenzen:
https://www.rems-murr-kreis.de
https://www.subreport.de/E68942678
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202606/ausschreibung-443196-2026-DEU.txt

 
 
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