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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Jülich - Wartung und Instandhaltung von Druckluftanlagen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026062306572745877 / 2064495-2026
Veröffentlicht :
23.06.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
16.07.2026
Angebotsabgabe bis :
16.07.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
50531300 - Reparatur und Wartung von Kompressoren
Rahmenvereinbarung: Wartung und Instandhaltung von Druckluftanlagen

JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft
für Nuklearanlagen mbH
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich
1. Leistungsbeschreibung
Kurzbeschreibung der Maßnahme
Die JEN betreibt in den 12er Gebäuden Druckluftanlagen mit den dazugehörigen Aufbereitungsanlagen und dem Verteilnetz (siehe
Druckluft
Anlagenverzeichnis D).
Im Rahmen dieses Vertrages sind Mängel an den Druckluftanlagen zu beseitigen, sowie Instandhaltungsmaßnahmen und Prufungen
durchzufuhren. Die einzelnen Leistungen werden schriftlich durch die Zusendung eines Abrufauftrages abgerufen.
Vorarbeiter
Der AN hat umgehend nach Auftragserteilung und spätestens vor Leistungsbeginn einen verantwortlichen Vorarbeiter zu benennen.
Erreichbarkeit und Reaktionszeit
Der AN stellt eine telefonische Erreichbarkeit zur Entgegennahme von Störmeldungen Werktags (Mo.- Fr.) in der Zeit von 8:00
Uhr bis 17:00 Uhr
sicher und teilt dem Auftraggeber (AG) hierzu eine entsprechende Telefonnummer mit.
Der AN verpflichtet sich in dringenden Fällen (ca. 5-mal im Jahr) spätestens am nächsten Arbeitstag (bei einer Störmeldung
vor 12:00 Uhr) zu einer
ersten Störungsanalyse vor Ort.
Ausfuhrung von Stundenlohnarbeiten
Mit der Ausfuhrung der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Stundenlohnarbeiten ist erst nach Anordnung des AG zu beginnen. Der
Umfang der
im Einzelfall zu erbringenden Leistungen wird bei der Anordnung festgelegt. Die Stundenlohnzettel sind der Bauleitung bis zum
Ende der
Arbeitswoche, in der die Stundenlohnarbeiten ausgefuhrt wurden, in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung vorzulegen.
Nachträglich eingereichte
Stundenzettel werden nicht anerkannt.
Die Stundennachweise mussen dabei fur jeden Kalendertag getrennt ausgestellt werden und eindeutig erkennen lassen:
- Welche Arbeiten ausgefuhrt werden
- Wer diese Arbeiten ausgefuhrt hat; Vor- und Zuname, Berufsbezeichnung
- Verbrauch an Materialien, evtl. Maschinenbenutzung
- Beginn Uhrzeit, Ende Uhrzeit
Normen, Richtlinien und sonstige Vorschriften
Grundlage dieser Ausschreibung, der Angebotskalkulation sowie der späteren Vertragserfullung im Falle eines Zuschlages auf das
Angebot sind
zusätzlich die in den Ausschreibungsunterlagen aufgefuhrten Vertragsbedingungen, alle fur die in den Leistungsverzeichnissen
aufgefuhrten
Leistungen zutreffenden Normen, Richtlinien und sonstige Vorschriften.
Neben den anerkannten Regeln der Technik mussen bei der Ausfuhrung vom AN auch folgende Vorschriften, Bestimmungen usw. in ihrer
letztgultigen Fassung eingehalten werden:
-VDE- Bestimmungen und -Leitlinien (DIN-VDE-Norm)
-VDMA-Merkblätter
-VDI-Richtlinien
-VDS-Richtlinien
-EN-Normen
-DIN-Normen des Deutschen Institutes fur Normung
-UVV- Unfallverhutungsvorschriften, herausgegeben vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
-Arbeitsstättenrichtlinien, Arbeitsstättenverordnungen
-Auflagen der weisungsberechtigten Behörden wie: Feuerwehr, Staatliches Amt fur Arbeitsschutz, Bauaufsicht
Technische Standards und Anschlussbedingungen
Bei der Ausfuhrung der Arbeiten sind die Technischen-Standards und Technischen-Anschlussbedingungen (TAB) des
Forschungszentrums Julich
zu berucksichtigen. Die Technischen-Standards und Technischen-Anschlussbedingungen stehen auf der Webseite des
Forschungszentrums Julich
https://www.fz-juelich.de/de/gt zum Download zur Verfugung.
Stundenlohnarbeiten
Die im LV angegebene Zahl von Stundenlohnleistungen sind geschätzt, es besteht kein Anspruch auf Abruf der angegebenen
Stundenlohnleistungen.
Mit dem Stundenlohn sind alle Zuschläge fur Gemeinkosten wie z.B. Wagnis, Gewinn, sowie Fahrtkosten usw. abgegolten.
Zuschläge fur Überstunden und Zuschläge fur Sonn- und Feiertagsarbeit werden gesondert nach den jeweils branchenublichen
gultigen
Tarifverträgen vergutet.
Zuschlagskalkulation Materiallieferung
Die im LV angegeben Materialwerte ist geschätzt, es besteht kein Anspruch auf den Abruf des Materialwertes.
Die Wertgrenze des Zuschlages fur Material berechnet sich aus dem Gesamtpreis der einzelnen Lieferposition.
Beispiel: Zuschlag 2 %, Wertgrenze 51,00 - 1.000,00
Pos. Menge Einzelpreis Gesamtpreis Zuschlag Preis Abrechnung
(Einkauf) (Einkauf) 2 % mit Zuschlag
1 5 St. 20,00 100,00 2,00 102,00
Der Wert des zu liefernden Materials ist hier 100,00 , der Zuschlag fur Material im Wert von 50,00 bis 500,00 darf bei der
Abrechnung auf den
Gesamtpreis aufgeschlagen werden.
Der Materialeinkaufpreis ist seitens des AN durch eine Lieferantenrechnung nachzuweisen.
Bei Materialeinkaufspreisen von 0,01 Euro bis 50,00 Euro behält sich der AG vor, die Prufung von Lieferantenrechnungen
stichprobenartig nach
Aufforderung durchzufuhren.
Schutz des Betriebes
Die bestehenden Gebäude bleiben während der gesamten Baumaßnahme in Betrieb. Um den reibungslosen Gebäudebetrieb zu
gewährleisten, ist
der Lärm-, Staub- und Vibrationseintrag zu begrenzen. Vor Beginn der Arbeit sind die Schutzmaßnahmen hierzu mit dem AG
abzustimmen.
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Arbeitszeiten
Arbeiten außerhalb der ublichen Dienstzeit (Mo.-Do. 7:00-15:00 Uhr und Fr. 7:00-13:00 Uhr) sind gesondert bei dem AG zu
beantragen.
Einweisung und Koordination
Nach Vertragsabschluss und vor Aufnahme der Arbeiten sind die Checkliste Ein-/Unterweisung Arbeitsschutz und gegebenenfalls der
erforderliche Arbeitssicherungsschein zu unterzeichnen. Die darin enthaltenen Auflagen sind zu beachten. Es wird auf die
Verpflichtung des AN zur
Einhaltung der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften hiermit besonders hingewiesen (insbesondere DGUV Vorschriften 1 und 3).
Vor Beginn der Arbeiten vor Ort wird vom AG eine Unterweisung des verantwortlichen Personals des AN durchgefuhrt. Der AN hat
dafur zu sorgen,
dass seinerseits fur das Bauvorhaben vorgesehenes Personal sowie eigene Nachunternehmer entsprechend eingewiesen werden. Weitere
Koordinationsgespräche und Baubegehungen finden nach Erfordernis statt. Aufwand, der uber die Erstunterweisung hinaus geht,
wird nicht
gesondert vergutet.
Der AN erklärt sich im Falle der Auftragserteilung zum Abschluss eines Abgrenzungsvertrages fur den Strahlenschutz mit der JEN
bereit.
Die Mitarbeiter des AN, die im Kontrollbereich handwerklich tätig werden, mussen beim Strahlenschutz der JEN an einer
Bodycountermessung
teilnehmen. Jeweils vor Beginn und nach Abschluss der Baumaßnahme oder Teilnahme nach Vorgabe des Strahlenschutzbeauftragter
der JEN.
Ausweise
Beschäftigte des AN erhalten nur Zutritt zum Gelände der JEN, wenn sie im Besitz eines vom AG ausgestellten Ausweises sind.
Der AN hat die
Ausweise rechtzeitig beim AG oder bei der vom AG benannten Stelle anzufordern. Der Anforderung ist eine Liste mit Zunamen,
Vornamen,
Geburtstagen, Wohnsitzen und Nummern der Personalausweise beizufugen. Fur die Kraftfahrzeuge des Auftragnehmers sind
zusätzlich das
polizeiliche Kennzeichen und der Fahrzeugtyp anzugeben. Nicht mehr benötigte Ausweise sind unverzuglich an die Ausgabestelle
zuruckzugeben.
Dort ist auch unverzuglich der Verlust eines Ausweises anzuzeigen.
Zugang zu Gebäuden
Verkehrs- und Rettungswege zu den Gebäuden sind freizuhalten. Der Aufenthalt in den Gebäuden und/oder auf den Grundstucken
der JEN ist nur
zur bestimmungsgemäßen Durchfuhrung der beauftragten Arbeiten gestattet.
LV_RV Druckluft(17066000).X83
LV_RV Druckluft(17066002).pdf
Druckluft_Anlagenverzeichnis D(17066007).pdf
Questionnaire2000205910N1 Exported on 15 Jun 2026 (Mon), 16:34 2/2

Source: 4
https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/mercell/2026/06/fdbb040d-ce81-40ad-9e23-183bc396383a.html?nn=4641482&type=0&sear
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Data Acquisition via: p8000000

 
 
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