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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Bayreuth - Deutschland Softwarepaket und Informationssysteme Adobe Reseller Rahmenvertrag
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026061600422227377 / 410261-2026
Veröffentlicht :
16.06.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
24.06.2026
Angebotsabgabe bis :
29.06.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
48000000 - Softwarepaket und Informationssysteme
DEU-Bayreuth: Deutschland Softwarepaket und Informationssysteme Adobe
Reseller Rahmenvertrag

2026/S 114/2026 410261

Deutschland Softwarepaket und Informationssysteme Adobe Reseller Rahmenvertrag
OJ S 114/2026 16/06/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen
Rechts eGbR
E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches
Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Adobe Reseller Rahmenvertrag
Beschreibung: Bereitstellung diverser Adobe Lizenzen/Produkte im Wege eines Reseller-
Rahmenvertrags mit einem Handelspartner.
Kennung des Verfahrens: d4d6e5d4-6ee1-4e1e-8616-6e88396b1734
Interne Kennung: 26-041
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Kurzfristiger Beschaffungsbedarf.

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrich-Puchta-Straße 27
Stadt: Bayreuth
Postleitzahl: 95444
Land, Gliederung (NUTS): Bayreuth, Kreisfreie Stadt (DE242)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bundesrepublik Deutschland, Geschäftsstellen der AOK PLUS und
der AOK Bayern sowie alle Standorte der kubus IT eGbR

2.1.3. Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 5 000 000,00 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YMNXF# Unternehmen aus
Staaten außerhalb der EU-Mitgliedsstaaten, welche das Übereinkommen über das öffentliche
Beschaffungswesen (Government Procurement Agreement, kurz: GPA) mit der Europäischen
Union nicht geschlossen haben, sind zu diesem Vergabeverfahren nicht zugelassen.

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Die Auftraggeberin überprüft das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
nach den §§ 123, 124 GWB. Die Bieter haben hierzu mit dem Angebot die Anlage
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ordnungsgemäß ausgefüllt
einzureichen. Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin u. a. nach § 6
Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) dazu verpflichtet ist, vor der Erteilung des
Zuschlags bei der zuständigen Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister
Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu
vergeben beabsichtigt, gespeichert sind (Wettbewerbsregister-Auskunft). Liegt eine
Eintragung vor, kann dies zur Folge haben, dass der betreffende Bieter nach den §§ 123, 124
GWB auszuschließen ist. Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23
der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden umfangreiche Sanktionen
gegen Russland normiert. Unter anderem besteht nach Art. 5k dieser Verordnung für
öffentliche Auftraggeber bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte ein Zuschlags- und
ein Vertragserfüllungsverbot. Da-nach dürfen keine öffentlichen Aufträge an Personen oder
Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten EU-
Verordnung aufweisen. Die Bieter haben daher unter Verwendung die Anlage Eigenerklärung
zu den Russland-Sanktionen der EU zu erklären, dass weder der Bieter noch ein am Auftrag
beteiligtes Unternehmen (Unterauftragnehmer) einen Bezug zu Russland im Sinne der
genannten EU-Verordnung aufweist. Die Erklärung ist mit dem Angebot ordnungsgemäß
ausgefüllt einzureichen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Keine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. -
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre
zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des
Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den
vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer
rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen
zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher
gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige
Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten
Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne
des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den
vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer

rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen
zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher
gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige
Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist
wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - §
89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer
solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu
begehen. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder
der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder
die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich
(§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123
Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des
Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der
Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Betrug: Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend
aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug),
soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des
Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat ge-gen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden,. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen.
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen
eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften
anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten
Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person
als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die
Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in
leitender Stellung. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Korruption: Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend
aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 299 des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs
(unzulässige Interessenwahrnehmung), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) - §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs
(Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des
Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Die Verurteilung müsste
höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße
im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße

nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das
Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem
Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens
Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung
oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe
Eigenerklärung zur Eignung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Keine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. -
§§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs
(Förderung des Menschenhandels). Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre
zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des
Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den
vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer
rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen
zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher
gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige
Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Das Unternehmen ist seinen
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung
nachgekommen oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen
ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und
Strafzuschlägen verpflichtet hat. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Das
Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen
zur Sozialversicherung nachgekommen oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen
dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der
Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein
Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen bei
der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen
zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen
oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die
Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen
verpflichtet hat. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein
Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen bei
der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Zahlungsunfähigkeit: Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen
Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat, Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Innerhalb der letzten 3
Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das

Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe
Eigenerklärung zur Eignung
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis,
welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Innerhalb
der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB
begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein
Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen im
Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch die
die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend
anzuwenden. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124
GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen
getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Innerhalb der letzten
3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere,
weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Siehe
Eigenerklärung zur Eignung
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Innerhalb der
letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet,
weil eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung
nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Siehe
Eigenerklärung zur Eignung
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Innerhalb der
letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet,
weil das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer
vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Innerhalb der
letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet,

weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die
eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder
bewirken oder - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage
ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen (a) versucht hat, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
(b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile
beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder (c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Siehe
Eigenerklärung zur Eignung

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Adobe Reseller Rahmenvertrag
Beschreibung: Bereitstellung diverser Adobe Lizenzen/Produkte im Wege eines Reseller-
Rahmenvertrags mit einem Handelspartner.
Interne Kennung: 26-041

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrich-Puchta-Straße 27
Stadt: Bayreuth
Postleitzahl: 95444
Land, Gliederung (NUTS): Bayreuth, Kreisfreie Stadt (DE242)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bundesrepublik Deutschland, Geschäftsstellen der AOK PLUS und
der AOK Bayern sowie alle Standorte der kubus IT eGbR

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung verlängert sich 3-mal
jeweils um 12 Monate zu denselben Bedingungen, wenn sie nicht mit einer Frist von 3
Monaten zu ihrem Ende durch den Auftraggeber gekündigt wird. Sie endet jedoch spätestens
nach 48 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieter gelten als wirtschaftlich und finanziell
leistungsfähig, sofern sie in den letzten drei abgeschlossen Geschäftsjahren jeweils einen
(Mindest-) Umsatz in Höhe von 2 Mio. Euro mit der Bereitstellung von Adobe-Lizenzen erzielt
haben. Zum Zwecke des Nachweises ist mit dem Angebot die Anlage Eigenerklärung
Jahresumsatz ordnungsgemäß ausgefüllt einzureichen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieter gelten als wirtschaftlich und finanziell
leistungsfähig, wenn diese mit dem Angebot unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung
Betriebshaftpflichtversicherung erklären, bereits über eine Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat
der EU zu verfügen oder spätestens im Falle des Zuschlags bis zur Vertragsunterzeichnung
verfügen werden, bei der mindestens folgende Versicherungssummen für - Personenschäden:
2.000.000 EUR, - Sachschäden: 1.000.000 EUR, - Vermögensschäden: 500.000 EUR umfasst
sind. Die genannten Deckungssummen müssen mindestens einmal jährlich in voller Höhe zur
Verfügung stehen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieter gelten als technisch und beruflich leistungsfähig,
sofern sie über mindestens drei geeignete Referenzen verfügen, die mit dem vorliegenden
Auftrag der Art und dem Umfang nach vergleichbar sind. Eine Referenz ist mit dem
vorliegenden Auftrag unter folgenden Voraussetzungen vergleichbar: - Auftragsgegenstand:
Bereitstellung von Adobe Lizenzen für einen öffentlichen Auftraggeber i. S. d. § 99 GWB -
Auftragswert: mindestens 250.000 Euro netto; bei laufen-den/mehrjährigen Referenzaufträgen
muss der Auftragswert im Durchschnitt pro Jahr mindestens 250.000 Euro netto betragen -
Auftragszeitraum: berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Leis-tungen, die ab 01.01.2023
erbracht wurden Zum Zwecke des Nachweises der geforderten Referenzen ist mit dem
Angebot die Anlage Eigenerklärung Referenzen ordnungsgemäß ausgefüllt einzureichen.

Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieter gelten als technisch und beruflich leistungsfähig,
wenn sie mit dem Angebot erklären, über einen qualifizierten Ansprechpartner (inkl. gleich-
wertigem Stellevertreter) zu verfügen, der über ausgewiesene Expertise in technischem
Support und Vertrieb von Adobe-Produkten verfügt. Der qualifizierte Ansprechpartner muss
über mindestens fünfjähriger Erfahrung in der Beratung und Unterstützung bei der Auswahl
und Optimierung von Adobe-Lizenzen verfügen. Er unterstützt regelmäßig Kunden und bei der
Einrichtung, dem Betrieb und Optimierung des Herstellerportals von Adobe. Der qualifizierte
Ansprechpartner ist inkl. gleichwertigem Stellvertreter im Dokument Angebotsblatt zu
benennen. Gleichzeitig verpflichtet sich der Bieter den benannten Ansprechpartner inkl.
Stellvertreter im Rahmen einer etwaigen Auftragsdurchführung zur Verfügung zu stellen.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zusätzlich zu den vorgenannten
Eignungsanforderungen muss ein Bieter nachweisen, dass dieser zertifizierter Adobe Platin
Partner ist, indem mit dem Angebot eine Kopie (im PDF-Format o. ä.) des gültigen Zertifikats
eingereicht wird.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wertungspreis
Beschreibung: Maßgeblich für die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes ist der
(niedrigste) Wertungspreis gemäß Preisblatt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YMNXF
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Kommunikation über den Projektraum des Vergabeportals DTVP.
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YMNXF

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YMNXF
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/06/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 4 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung erfolgt unter Berücksichtigung der insoweit
maßgeblichen Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 29/06/2026 09:05:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Etwaige Ausführungsbedingungen sind den
Vergabeunterlagen nebst Anlagen und Anhängen zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform:
gesamtschuldnerisch haftend

5.1.15. Techniken

Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Bayern - Die Gesundheitskasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von
Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen
Rechts eGbR
Registrierungsnummer: DE258107915
Postanschrift: Friedrich-Puchta-Straße 27
Stadt: Bayreuth
Postleitzahl: 95444
Land, Gliederung (NUTS): Bayreuth, Kreisfreie Stadt (DE242)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Fachbereich Vergabestelle der AOK Bayern
E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de
Telefon: 089627302636
Internetadresse: https://www.kubus-it.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: DE811695320
Postanschrift: Carl-Wery-Straße 28
Stadt: München
Postleitzahl: 81739
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle Bereich Recht
E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de
Internetadresse: https://www.aok.de/bayerrn
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 77f46a5e-17b4-4cf1-a027-18f3d1afc18d - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/06/2026 15:05:06 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

ABl. S Nummer der Ausgabe: 114/2026
Datum der Veröffentlichung: 16/06/2026

Referenzen:
https://www.aok.de/bayerrn
https://www.bundeskartellamt.de
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YMNXF
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YMNXF/documents
https://www.kubus-it.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202606/ausschreibung-410261-2026-DEU.txt

 
 
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