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Titel :
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DEU-Teutschenthal - Deutschland Bauarbeiten für Kindergärten Gemeinde Teutschenthal -Neubau Kita Angersdorf, Los 11 Fassade
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026061200571222064 / 404748-2026
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Veröffentlicht :
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12.06.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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14.07.2026
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Angebotsabgabe bis :
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14.07.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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45214100 - Bauarbeiten für Kindergärten
45443000 - Fassadenarbeiten
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DEU-Teutschenthal: Deutschland Bauarbeiten für Kindergärten Gemeinde
Teutschenthal -Neubau Kita Angersdorf, Los 11 Fassade
2026/S 112/2026 404748
Deutschland Bauarbeiten für Kindergärten Gemeinde Teutschenthal - Neubau Kita
Angersdorf, Los 11 Fassade
OJ S 112/2026 12/06/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Teutschenthal
E-Mail: vergabeverfahren@abante.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Gemeinde Teutschenthal - Neubau Kita Angersdorf, Los 11 Fassade
Beschreibung: Gemeinde Teutschenthal - Neubau Kita Angersdorf, Los 11 Fassade
Kennung des Verfahrens: 019e3f7e-a5a0-4857-a880-463bf77339b5
Interne Kennung: 491/24
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45214100 Bauarbeiten für Kindergärten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45443000 Fassadenarbeiten
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: An der Feuerwache
Stadt: Teutschenthal OT Angersdorf
Postleitzahl: 06179
Land, Gliederung (NUTS): Saalekreis (DEE0B)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: CrossBorderLaw
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen, Bekanntmachung
Korruption: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung
und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische
und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr)
Betrug: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...)
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit
sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des
Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: vgl.
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. §
129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland)
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des
Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat
oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261
des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: vgl. § 124 Abs. 1 Nr.
5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und
Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung
des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: vgl. § 124
Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10.
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: vgl. § 124
Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: vgl. § 123 Abs. 2 GWB: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c
des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen
Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: vgl. § 124 Abs. 1
Nr. 8, 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug
auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen
oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: vgl. § 123
Abs. 4 S. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: vgl. §
124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4.
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: vgl. § 124 Abs.
1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Zahlungsunfähigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Geplant ist der Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Angersdorf. Die
Baumaßnahme umfasst die Errichtung eines zweigeschossigen Gebäudes in Holz- Massiv-
Hybridbauweise und die dazugehörigen Außenanlagen, inkl. Erschließung der Liegenschaft.
Beschreibung: Am Schul- und Sportstandort der Straße Am Stadion in Teutschenthal plant
die Gemeinde den Neubau einer dreizügigen Grundschule. Der Schulstandort der Gemeinde
Teutschenthal setzt sich zusammen aus einer Sekundarschule, einer Grundschule, einem
Hortgebäude sowie einer Schulsporthalle. Die aktuelle Grundschule befindet sich aus
Kapazitätsgründen übergangsweise im Sekundarschulgebäude vom Landkreis Saalekreis
(nicht in Trägerschaft der Gemeinde) und seit 2021 zusätzlich in einem zweistöckigen
Interimsbau. Gegenstand der Baumaßnahme ist der Neubau einer Grundschule mit Mensa
und Aula, einer Ausgabeküche, Räume für den Mehrzweck und Außenanlagen. Die
Grundschule Teutschenthal Am Talkessel soll ab Fertigstellung des Neubaus bis zu 300
Kinder beschulen. Das hiesige Los umfasst die Ausschreibung der Leistungen der
Fassadenarbeiten für den geplanten Neubau. Weitere Informationen zur Leistung sind den
Vergabeunterlagen zu entnehmen
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45214100 Bauarbeiten für Kindergärten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45443000 Fassadenarbeiten
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: An der Feuerwache
Stadt: Teutschenthal OT Angersdorf
Postleitzahl: 06179
Land, Gliederung (NUTS): Saalekreis (DEE0B)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 20 Wochen
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.8. Zugänglichkeitskriterien
Kriterien für die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen wurden nicht berücksichtigt,
da die Beschaffung nicht für die Nutzung durch natürliche Personen vorgesehen ist
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen, Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz
Gefordert sind die folgenden Angaben zur Identität und Existenz des Unternehmens: Name,
Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Zweigstellen/Niederlassungen,
Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung,
Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist nachzuweisen durch
Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderungen von
Auszügen aus dem jeweiligen Register vorbehält. Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot
einzureichen. Dies gilt für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die
Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer sind die Eigenerklärungen erst auf
gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist
zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall sind die Erklärungen bereits mit dem Angebot
einzureichen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Das
Unternehmen darf keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach § 6e EU
VOB/A i. V. m. §§ 123, 124 GWB. Sollte es Ausschlussgründe verwirklichen, sind dazu nähere
Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen Der Nachweis erfolgt durch
Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderungen von
Registerauszügen etc. vorbehält. Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen.
Dies gilt für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die
Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer sind die Eigenerklärungen erst auf
gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist
zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall sind die Erklärungen bereits mit dem Angebot
einzureichen. Verschwiegenheitspflicht Das Unternehmen muss alle ihm seitens des
Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein
zugänglichen Daten vertraulich behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und darf sie nur zur
Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und
/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten verarbeiten. Der Nachweis erfolgt durch
Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber vorbehält, Nachweise zu den
Datensicherheitsmaßnahmen zu verlangen. Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot
einzureichen. Dies gilt für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die
Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer sind die Eigenerklärungen erst auf
gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist
zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall sind die Erklärungen bereits mit dem Angebot
einzureichen. Russland-Erklärung Das Unternehmen darf nicht von Artikel 5k Absatz 1 der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576
des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein (Russland-Erklärung). Der Nachweis erfolgt
durch Eigenerklärungen (Anlage B.7). Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot
einzureichen. Dies gilt für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die
Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer sind die Eigenerklärungen erst auf
gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist
zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall sind die Erklärungen bereits mit dem Angebot
einzureichen. Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz Das Unternehmen muss die für den
Auftrag eingesetzten Mitarbeiter verpflichten, an der Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz
mitzuwirken. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7). Die
Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt für den Bieter, für jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die
Unterauftragnehmer sind die Eigenerklärungen erst auf gesonderte Anforderung des
Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in
diesem Fall sind die Erklärungen bereits mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Leistungen von Bietergemeinschaft,
Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber Mitglieder und Leistungsteile der Bietergemeinschaft
Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der
Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und
mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich
erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7). Die
Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft. Leistungen der Unterauftragnehmer Falls der Einsatz von
Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die
Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben
beabsichtigt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (Anlage B.7). Die Eigenerklärung ist
mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft. Leistungen der
Eignungsleihgeber Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang die Eignungsleihe vorgesehen
ist. Der Eignungsleihgeber muss angeben, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt,
welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass
er bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit den betreffenden Leistungsteil auch selbst
erbringt, und dass er bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit die
gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung
(Anlage B.7). Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt für den
Bieter, für die Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Anforderung von Bestätigungen und Nachweisen Das
Unternehmen muss nachweisen, dass es seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung
unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (Anlage B.7),
wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der
tariflichen Sozialkasse, einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.
Bescheinigung in Steuersachen (jeweils nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Tag des
Ablaufs der Angebotsfrist) sowie einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG vorbehält.
Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt für den Bieter, für die
Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Das Unternehmen erklärt, dass es Mitglied der
Berufsgenossenschaft ist. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (Anlage B.7), wobei sich
der Auftraggeber u. a. die Anforderung einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung
der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der
Lohnsummen (nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Tag des Ablaufs der Angebotsfrist)
vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt für den Bieter, für
die Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Unternehmensumsatz Das Unternehmen muss seinen
jeweiligen Gesamtumsatz in den Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 (dies sind die letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Bei einem unterjährig endenden
Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der
Absendung der EU-weiten Bekanntmachung an. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen
(Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderung von Gewinn- und
Verlustrechnungen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen. Dies
gilt für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber
in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Versicherungsnachweis Das Unternehmen muss das
Bestehen einer marktüblichen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren
Versicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen
Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: für Personenschäden mind.
3 Mio. für Sachschäden mind. 2 Mio. für Vermögensschäden mind. 1 Mio. Die
Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres darf nicht auf weniger
als das Zweifache der Deckungssummen begrenzt sein. Als versicherte Risiken müssen alle
wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen
Vertrag erbringt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der
Auftraggeber u. a. die Anforderung der Versicherungspolice oder einer
Versicherungsbestätigung vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen.
Dies gilt für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den Eignungsleihgeber in
wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenzen Das Unternehmen muss mindestens drei
Referenzaufträge aus diesem oder den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren
nachweisen. Zu diesem Zweck muss es folgende Angaben machen: Referenznehmer (Wer
hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?) Referenzgeber (An wen wurden die
vergleichbaren Leistungen erbracht?) Referenzinhalt (Worin bestanden die vergleichbaren
Leistungen? Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt,
dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben) Der Nachweis erfolgt durch
Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderung von
Referenzbestätigungen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen. Dies
gilt für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und den/die Eignungsleihgeber in technisch-
beruflicher Hinsicht.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Arbeitskräfte Das Unternehmen muss nachweisen, dass
für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Zu
diesem Zweck ist die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, aufgegliedert nach Lohngruppen mit
gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal, anzugeben. Der Nachweis erfolgt
durch Eigenerklärungen (Anlage B.7). Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen.
Dies gilt für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und den/die Eignungsleihgeber in
technisch-beruflicher Hinsicht.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Es entfallen 100 % der Angebotswertung auf den angebotenen Preis.
Beschreibung: Es entfallen 100 % der Angebotswertung auf den angebotenen Preis.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen (oder Teile davon) offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/019e3f7e-a5a0-
4857-a880-463bf77339b5/zustellweg-auswaehlen
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de/unterlagen/019e3f7e-a5a0-4857-a880-
463bf77339b5/zustellweg-auswaehlen
Beschreibung: Es ist nur die elektronische Einreichung der Angebote über die
Vergabeplattform zulässig.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 48 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden
Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als
15Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde
Teutschenthal
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gemeinde
Teutschenthal
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Sachsen-Anhalt
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Teutschenthal
Registrierungsnummer: 00013179
Postanschrift: Am Busch 19
Stadt: Teutschenthal
Postleitzahl: 06179
Land, Gliederung (NUTS): Saalekreis (DEE0B)
Land: Deutschland
Kontaktperson: abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG Lessingstraße 2 04109
Leipzig
E-Mail: vergabeverfahren@abante.de
Telefon: +49 341 238 203 00
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Landesverwaltungsamt Ernst-Kamieth-Straße 2
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Telefon: +49 345 5140
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 019e3f80-6015-4322-9932-f5fa29d1fc14 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/06/2026 10:43:24 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 112/2026
Datum der Veröffentlichung: 12/06/2026
Referenzen:
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202606/ausschreibung-404748-2026-DEU.txt
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