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Titel :
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DEU-Frankfurt - Deutschland Gebäudereinigung Unterhaltsreinigung Filiale Würzburg
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026060800455505704 / 388944-2026
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Veröffentlicht :
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08.06.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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23.06.2026
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Angebotsabgabe bis :
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07.07.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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90911200 - Gebäudereinigung
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DEU-Frankfurt: Deutschland Gebäudereinigung Unterhaltsreinigung
Filiale Würzburg
2026/S 108/2026 388944
Deutschland Gebäudereinigung Unterhaltsreinigung Filiale Würzburg
OJ S 108/2026 08/06/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
E-Mail: carola.landeck@bundesbank.de
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Unterhaltsreinigung Filiale Würzburg
Beschreibung: Unterhalts- und Abrufreinigungsleistungen
Kennung des Verfahrens: f18ee4e5-d401-453b-aa34-1a7d31771d05
Interne Kennung: 26-2000056979
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Die Auftraggeberin hat den Leistungsbeschreibungen in
Anlage 3 (Vergabeunterlagen, Teil 3) repräsentative Fotos von Räumen der einzelnen
Raumgruppen beigefügt, damit sich die Bieter ein Bild von den zu reinigenden Räumen,
Einrichtungen, Gegenständen sowie zu den zu reinigenden Bodenflächen machen können.
Die Auftraggeberin bietet für Unterhalts- und Abrufreinigungsleistungen Termine für eine
Ortsbesichtigung an. Die interessierten Unternehmen können zusätzlich dazu auf freiwilliger
Basis nach vorausgehender Vereinbarung eines konkreten Termins mit der Auftraggeberin in
der Zeit von 18.05.2026 15:00 Uhr, bis 20.05.2026, 15:00 Uhr, in der Zeit von 15:00 Uhr bis 20:
00 Uhr an einer Ortsbesichtigung teilnehmen. Der Termin für die Ortsbesichtigung ist bis
spätestens 18.05.2026, 13:00 Uhr, mit der Auftraggeberin per E-Mail zu verein-baren. Der
Termin wird für jedes interessierte Unternehmen separat durchgeführt und kann (je
Liegenschaft) bis zu 2 Stunde dauern. Bitte kontaktieren Sie zur Vereinbarung eines Termins
per E-Mail oder Telefon für die Filiale Würzburg Herrn Burkard Haaf, E-Mail: burkard.
haaf@bundesbank.de, Telefon: 0931 7955-130. Ortsbesichtigungen können nur nach
vorausgehender Anmeldung und Vereinbarung erfolgen; über die vorstehend genannten
Zeiten hinaus können weder Termine vereinbart noch Ortsbesichtigungen durch-geführt
werden
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Mönchbergstr. 20
Stadt: Würzburg
Postleitzahl: 97074
Land, Gliederung (NUTS): Würzburg, Kreisfreie Stadt (DE263)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y635A6P# 1. Die Beantwortung von
Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der
Vergabestelle erfolgt - mit Ausnahme der Vereinbarung eines Ortstermins - ausschließlich
über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher
verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten
eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen,
welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. 2. Etwaige Fragen von interessierten
Unternehmen müssen bis zur angegebenen Fragefrist über das o. g. Vergabeportal
übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht
mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung
der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet; 3. Für die Erstellung des Angebots
sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke (VGU Teil 2) zu verwenden, die über das
Vergabeportal abgerufen werden können; 4. Angebote sind über die Vergabeplattform im
entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter Angebote einzureichen. Auf
andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-
Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools
eingereicht werden; 5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform
zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der
Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf.
Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von
Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu
wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: 1. Erklärung des Bieters / ggf. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft / ggf.
jedes einfachen Nachunternehmers / ggf. jedes eignungsrelevanten Nachunternehmers, dass
keiner der in den §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegt, Formblatt VGU Teil
2 2. Erklärung der o.g. Beteiligten zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833
/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der
Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576
des Rates vom 8. April 2022 (Mindestanforderungen). Zur Erklärung und Führung des
Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen 1. und 2. erfüllt sind,
genügt grundsätzlich eine Eigenerklärung gemäß Formblatt 3, VGU Teil 2 . Die Auftraggeberin
behält sich jedoch vor, die Erfüllung der gemachten Angaben auf ihre Richtigkeit zu
überprüfen und dafür kurzfristig innerhalb von maximal etwa 6 Kalendertagen geeignete
Nachweise zum Beleg zu verlangen. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen
kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von maximal etwa 6
Kalendertagen erfolgen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrug: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Unterhaltsreinigung Filiale Würzburg
Beschreibung: Unterschiedliche Reinigungsleistungen Filiale Würzburg
Interne Kennung: 26-2000056979
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Mönchbergstr. 20
Stadt: Würzburg
Postleitzahl: 97074
Land, Gliederung (NUTS): Würzburg, Kreisfreie Stadt (DE263)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 1 Jahr
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 7
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist 01.01.2027
Der Vertrag kommt durch die Erteilung des Zuschlags zustande; der Zuschlag setzt die
Vertragslaufzeit in Gang. Die Vertragsleistungszeit beträgt insgesamt maximal 8 Jahre ab
Leistungsbeginn. Die Vertragsleistungszeit setzt sich zusammen aus 1 Jahr Grundlaufzeit und
ggf. zusätzlich 7 Mal einer Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich
automatisch jeweils um 1 weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin den Vertrag nicht spätestens
6 Monate vor dem Ablauf der Grundlaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums
kündigt. Der Vertrag endet ggf. automatisch nach 8 Jahren, ohne dass es einer Kündigung
bedarf.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestanforderung Der Bieter / die Bietergemeinschaft
muss durch eine Eigenerklärung erklären u. nachweisen, dass er / sie in den Geschäftsjahren
2022, 2023 und 2024 bezogen auf Unterhalts- u. Abrufreinigungsleistungen, die mit den
vorliegend zu vergebenden Unterhalts- u. Abrufreinigungsleistungen vergleichbar sind, einen
Gesamtumsatz von jährlich mindestens EUR 1 Mio (netto) erzielt hat, ggf. unter Einbeziehung
von Eignungsleihe. Unterhalts- u. Abrufreinigungsleistungen sind mit den hier zu vergebenden
Unterhalts- und Abrufreinigungsleistungen vergleichbar, wenn sie diesen auf der Grundlage
der in den VGU (Teil 3 , Leistungsbeschreibung und Teil 4, Vertragsbedingungen) genannten
Arten der Leistungen, der Inhalte u. Tätigkeiten, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, den
technischen u. hygienischen Anforderungen, organisatorisch, dem wirtschaftlichen Volumen u.
vom Umfang her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die
Leistungsfähigkeit des Bieters für die Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistungen
ermöglichen. Nachweisführung: Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend
aufgeführten Anforderungen erfüllt sind, genügt grundsätzlich die Eigenerklärung gemäß
Formblatt 8, VGU Teil 2. Die AG behält sich vor, unter Setzung einer kurzen Frist die Vorlage
geeigneter weiterer Nachweise zu verlangen. Die AG kann insbesondere kurzfristig vor der
Erteilung des Zuschlags fordern, dass der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll,
weitergehende Erklärungen u. Nachweise innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen
einreicht, z.B. insbesondere Jahresabschlüsse.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestanforderung Der Bieter / die Mitglieder der
Bietergemeinschaft / ggf. jeder einfache Nachunternehmer / ggf. jeder eignungsverleihende
Nachunternehmer, muss / müssen durch eine Eigenerklärung Folgendes erklären und
nachweisen: 1. Eine Versicherung mit den nachfolgend geforderten
Versicherungsgegenständen und Deckungssummen haben wir bereits abgeschlossen. Die
entsprechende Versicherungsbescheinigung legen wir binnen zwei Wochen nach der
Erteilung des Zuschlags unaufgefordert vor; von der Vorlage einer Versicherungsbestätigung
bereits mit dem Angebot ist abzusehen; eine dennoch vorgelegte
Versicherungsbescheinigung wird ggf. nicht geprüft. Oder 2. Wir verpflichten uns, nach Erhalt
des Zuschlages eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend dargestellten
Deckungssummen je Schadensfall für Personen- bzw. Sach- und Vermögensschäden
abzuschließen und für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten sowie eine
entsprechende Bescheinigung hierüber unaufgefordert binnen zwei Wochen nach
Zuschlagserteilung vorzulegen. Die Deckungssumme der Berufs- bzw.
Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadensfall für Personenschäden (für einzelne
Personen) EUR 2.500.000 Sachschäden EUR 2.500.000 Umweltschäden EUR 2.500.000
Vermögensschäden EUR 1.000.000 Bearbeitungs- und Obhutsschäden EUR 50.000
Abwasser- und Allmächtigkeitsschäden EUR 50.000 Beschaffung neuer Schlüssel
/Zugangstransponder-Karten und den Austausch von Schlössern oder Schließsystemen EUR
50.000 betragen. Die genannten Versicherungen sind für die Dauer des Projekts jährlich
jeweils 2-fach maximiert abzuschließen. Der Auftragnehmer muss diesen
Versicherungsschutz bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten. Die Abgabe
der vorstehenden Erklärung ist eine Mindestanforderung. Bieter, die diese Mindestanforderung
nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Nachweisführung: Zur Führung
des Nachweises, dass die vorstehend aufgeführten Anforderungen erfüllt sind, genügt
grundsätzlich die Eigenerklärung gemäß Formblatt 9, VGU Teil 2A. Die AG behält sich vor,
unter Setzung einer kurzen Frist die Vorlage geeigneter weiterer Nachweise zu verlangen. Die
Auftraggeberin kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags fordern, dass
der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, weitergehende Erklärungen und Nachweise
innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen einreicht. Der Vertrag kann bei Nichtvorlegen /
verspäteter Vorlage der Versicherungsbescheinigung oder Vorlage einer unzureichenden
Versicherungsbescheinigung gekündigt werden. Zudem wird die AG gegen den Bieter
Schadensersatz geltend machen, sollte mangels Vorlage der anforderungsgemäßen
Versicherungsbescheinigung ein neues Vergabeverfahren durchgeführt werden müssen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestanforderung: Der Bieter / die
Bietergemeinschaft muss - ggf. unter Einbeziehung von Eignungsleihe - durch mindestens drei
(3) verschiedene Referenzen, die von mindestens zwei (2) verschiedenen Auftraggebern
stammen müssen, für die in dem vorliegend zu vergebenden Auftrag zu erbringenden
Unterhalts- und Abrufreinigungsleistungen nachweisen, dass er / sie Leistungen erbracht hat,
die auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen genannten Anforderungen, Inhalte und
Tätigkeiten sowie insbesondere Gesamtheit mit den hier zu vergebenden Unterhalts- und
Abrufreinigungsleistungen vergleichbar sind. Leistungen sind mit den hier zu vergebenden
Unterhalts- u. Abrufreinigungsleistungen vergleichbar, wenn sie diesen auf der Grundlage der
in den VGU (Teil 3 , Leistungsbeschreibung u. Teil 4, Vertragsbedingungen) genannten Arten
der Leistungen, Inhalte, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, den technischen
Anforderungen, organisatorisch, dem wirtschaftlichen Volumen u. vom qm-Umfang her so weit
ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die
Erbringung der hier ausgeschriebenen Unterhalts- u. Abrufreinigungsleistungen ermöglichen.
Alle drei Referenzen müssen Büro- oder Verwaltungsgebäude oder vergleichbare Objekte
betreffen, die in Bezug auf die durchzuführenden Reinigungsleistungen mit den hier zu
vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Die Unterhaltsreinigungsleistungen müssen sich
insbesondere auf die Raumgruppen Büros, Tagungsräume, Verkehrswege, Treppenhäuser u.
Sanitär (WC und Dusche) bezogen haben. Voraussetzung dafür, dass Reinigungsleistungen
mit den hier zu vergebenden Unterhalts- u. Abrufreinigungsleistungen vergleichbar sind, ist
insbesondere, dass hinsichtlich Unterhaltsreinigungsleistungen eine Jahresgesamtfläche von
mindestens 3,0 Mio. qm zu reinigen war. Zudem muss mindestens eine Referenz ein Objekt
betreffen, für das erhöhte Sicherheitsbedürfnisse u. Zutrittsbeschränkungen gegeben sind (z.
B. Polizei, Bank, Wertschließfachanbieter, Rechenzentrum). Für die Vergleichbarkeit einer
Referenzleistung kommt es nicht darauf an, dass auch Wohnbereiche/Appartements gereinigt
werden mussten. Soweit im Rahmen eines Referenzauftrags Nachunternehmer eingesetzt
worden sind u. der Bieter die Referenz als Beleg seiner eigenen Leistungsfähigkeit anführt,
muss der Eigenleistungsanteil des Bieters in Bezug auf die vorstehenden Inhalte jeweils
mindestens 80% betragen. Die an die Vergleichbarkeit einer Referenz gestellten
Anforderungen müssen im Rahmen eines einheitlichen Auftrags erfüllt worden sein; die
Vorlage von Teilreferenzen aus mehreren Aufträgen ist nicht zulässig bzw. erfüllt nicht die
gestellten Anforderungen. Die Leistungen in Bezug auf die jeweilige Referenz müssen in dem
Zeitraum seit dem 1. Januar 2022 bis zum Ende der Angebotsfrist entweder begonnen worden
sein oder innerhalb dieses Zeitraums noch angedauert haben. Der Leistungszeitraum für die
abgegebene Referenz muss mindestens ein (1) Jahr gedauert haben. Bieter, welche nicht die
geforderte Mindestanzahl von mindestens drei (3) geeigneten, wertungsfähigen Referenzen
über vergleichbare Leistungen unter Einhaltung der o.g. Anforderungen vorlegen, werden vom
Vergabeverfahren ausgeschlossen. Gleichfalls erfolgt ein Ausschluss, wenn die in den
Referenzen erbrachten Leistungen nicht entsprechend der Maßgabe der Tabelle in Formblatt
11, VGU Teil 2 , in Bezug auf Auftragsgegenstand, kurze aussagekräftige Beschreibung der
erbrachten Leistungen nach Inhalt, Tätigkeiten u. Themen unter Bezugnahme auf die
vorliegend zu vergebenden Leistungen beschrieben werden. Dies gilt auch für den Fall, dass
die Bieter für die betreffende Referenz keinen konkreten Ansprechpartner namentlich benennt
und/oder seine Kontaktdaten nicht angibt. Die zu erbringenden Leistungen sind entlang der im
Formblatt 11, VGU Teil 2 , befindlichen Referenztabellen anzugeben u. zu beschreiben. Zur
Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen erfüllt sind,
genügt die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß Formblatt 11, VGU Teil 2, zusammen mit
dem Angebot.
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestanforderungen an Personal u. technische
Ausstattung Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss bei Leistungsbeginn u. sodann für die
Dauer der Vertragslaufzeit entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung u.
Vertragsbedingungen (VGU Teil 3 u. Teil 4) über das für die sach- und vertragsgemäße
Erbringung der zu vergebenden Unterhalts- u. Abrufreinigungsleistungen erforderliche
hinreichend qualifizierte Personal in hinreichender Anzahl, die technische Ausstattung u. die
Materialien unter Einhaltung der in den Vergabeunterlagen gestellten Anforderungen u.
maßgeblichen Sicherheits- u. Hygienebestimmungen verfügen. Gleichfalls ist entsprechend
hinreichendes Reservepersonal sicherzustellen. Der Bieter muss spätestens 6 Wochen vor
Leistungsbeginn unaufgefordert den für den Einsatz vorgesehenen Objektleiter und seine
Stellvertretung namentlich benennen u. die für die Durchführung einer Zuverlässigkeitsprüfung
erforderlichen Informationen (Kopie des Personalausweises und ausgefüllter Vordruck)
vorlegen. Zudem muss er spätestens 6 Wochen vor Leistungsbeginn den für den Einsatz
vorgesehenen Vorarbeiter und seine Vertretung namentlich benennen u. die für die
Durchführung einer Zuverlässigkeitsprüfung erforderlichen Informationen (Kopie des
Personalausweises und ausgefüllter Vordruck) vorlegen. Die AG wird dem AN den für die
Zuverlässigkeitsprüfung erforderlichen Vordruck nach Erteilung des Zuschlags rechtzeitig zur
Verfügung stellen / darüber informieren, wo er diesen abrufen kann. Für den Objektleiter u.
seine Vertretung sowie für den Vorarbeiter und seine Vertretung muss er zusammen mit der
namentlichen Benennung einen aussagekräftigen Lebenslauf vorlegen. Der Lebenslauf muss
mindestens die Inhalte haben, die für die Überprüfung erforderlich sind, dass die an dieses
Personal gestellten Mindestanforderung erfüllt sind. Der Bieter muss spätestens 6 Wochen vor
Leistungsbeginn unaufgefordert das für den Einsatz vorgesehene Reinigungspersonal
namentlich benennen u. die für die Durchführung einer Zuverlässigkeitsprüfung erforderlichen
Daten für das Personal vorlegen. Die Einhaltung der o.g. Frist von 6 Wochen ist zwingend
erforderlich, weil sämtliches Personal, das eingesetzt wird, vorausgehend auf Zuverlässigkeit
geprüft wird. 2. Spezifische Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal Der Bieter /
die Bietergemeinschaft muss in Bezug auf das einzusetzende Personal folgende
Mindestanforderungen erfüllen: a. Objektleitung / stellvertretende Objektleitung - Es ist eine
einheitliche, gemeinsame Objektleitung / Stellvertretung vorzusehen, -Namentliche
Benennung der für die Objektleitung und stellvertretende Objektleitung vorgesehenen
Personen mit Vorlage eines Lebenslaufes bereits im Angebot auf freiwilliger Basis; -
Abgeschlossene Ausbildung zum Gesellen im Gebäudereinigerhandwerk, - Weiterbildung zum
zertifizierten Objektleiter oder Meister, - Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in einer
vergleichbarer Position bis Ende Angebotsfrist, -Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift,
mindestens C2, - Kenntnisse der einschlägigen Gesetze, Normen und Richtlinien, -
Kenntnisse der Inhalte einer der geforderten Zertifizierungen, - Kenntnisse der Vorgaben der
Arbeitssicherheit. b. Vorarbeiter u. Arbeitskräfte - Es ist ein separater Vorarbeiter u. seine
Stellvertretung vorzusehen, keine Personenidentität zulässig, - Mindestens eine (1) Person
pro Objekt der täglich in jedem der beiden Objekte eingesetzten Reinigungskräfte hat eine
abgeschlossene Ausbildung zum Gebäudereiniger; diese Person ist zugleich Vorarbeiter; sie
muss als Geselle und als Vorarbeiter mindestens drei (3) Jahre Berufserfahrung in Bezug auf
die Erbringung vergleichbarer Reinigungsleistungen haben, dies ist auf Nachfrage schriftlich
nachzuweisen; der Bieter muss eine Stellvertretung für den Vorarbeiter zur Verfügung haben
mit der hier geforderten Qualifikation u. Erfahrung, - Der Vorarbeiter u. seine Stellvertretung
müssen über Deutsch-Kenntnisse in Wort u. Schrift, mindestens B2 verfügen; das übrige
Personal muss angemessene Deutschkenntnisse haben, damit eine mündliche Verständigung
problemlos möglich ist, - Namentliche Benennung der für die Erbringung der Unterhalts- u.
Abrufreinigungsleistungen vorgesehenen Personen einschließlich Vorarbeiter u. seine
Stellvertretung bereits im Angebot auf freiwilliger Basis, gleichfalls Vorlage eines Lebenslaufs
für Vorarbeiter u. seine Stellvertretung im Angebot auf freiwilliger Basis, - Bereits im Angebot
ist die Anzahl der jeweils täglich in den beiden Objekten für die Erbringung der Unterhalts- u.
Abrufreinigungsleistungen vorgesehenen Personen anzugeben, - Angelernte Arbeitnehmer
müssen mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in Bezug auf die Erbringung vergleichbarer
Reinigungsleistungen haben, dies ist auf Nachfrage schriftlich nachzuweisen, - Sicherer u.
kompetenter Umgang mit Reinigungsgeräten und Reinigungsmitteln bzw. sonstigen
Hilfsstoffen inkl. deren Dosierung. Bei allen vorstehend genannten Anforderungen handelt es
sich um Mindestanforderungen. Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten
Mindestanforderungen erfüllt sind, genügt die Abgabe einer Eigenerklärung mit dem Angebot,
Formblatt 10, VGU Teil 2 . Der Bieter hat ggf. auf Verlangen der AG die Darlegungs- und
Beweislast, dass die gestellten Anforderungen erfüllt werden. Die AG behält sich vor, die
Erfüllung der Mindestanforderungen vor der Erteilung des Zuschlags auf ihre Richtigkeit zu
überprüfen u dafür kurzfristig geeignete Nachweise zum Beleg zu verlangen. Die
Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der
Erteilung des Zuschlags innerhalb von max. ca. 6 Kalendertagen erfolgen. Werden die
geforderten Nachweise nicht innerhalb der angegebenen Zeit eingereicht oder sind diese
unvollständig / inhaltlich nicht ausreichend wird der Bieter vom Vergabeverfahren
ausgeschlossen.
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestanforderung Der Bieter / ggf. die Mitglieder der
Bietergemeinschaft / ggf. der einfache Nachunternehmer / ggf. ein eignungsverleihender
leistungserbringender Nachunternehmer muss / müssen (Beteiligte) bereits zum Zeitpunkt der
Abgabe des Angebots bzw. dem Ende der Angebotsfrist für ein bestimmtes
Qualitätsmanagementsystem zertifiziert sein, d.h. nach - DIN EN ISO 9001 ff oder - DIN EN
ISO 14001 ff oder - E-QSS von Neumann & Neumann oder - nach einer den vorstehend
genannten Zertifizierungen gleichwertigen Zertifizierung. Die vorstehend genannten Beteiligten
müssen zudem zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist für ein bestimmtes
Umweltmanagement - Zertifikat nach DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) oder
gleichwertig - zertifiziert sein. Die o.g. Zertifizierungen sind über den Vertragszeitraum aufrecht
zu erhalten und die Aufrechterhaltung entsprechend nachzuweisen durch die unverzügliche
Vorlage der Kopien erneuerter / verlängerter Zertifizierungen. Bei den vorstehend genannten
Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen. Zur Führung des Nachweises, dass
die vorstehend genannten Mindestanforderungen erfüllt sind, genügt die Abgabe einer
Eigenerklärung gemäß Formblatt 10, VGU Teil 2 zusammen mit dem Angebot. Der Bieter hat
ggf. auf Verlangen der Auftraggeberin die Darlegungs- und Beweislast, dass die gestellten
Anforderungen erfüllt werden und die Zertifizierung des Bieters gleichwertig mit der konkret
geforderten Zertifizierung ist. Hiermit wird erklärt, dass sämtliche vorstehend gestellten
Mindestanforderungen erfüllt werden und die geforderten Unterlagen rechtzeitig vorgelegt
werden. Die AG behält sich vor, die Erfüllung der Mindestanforderungen vor der Erteilung des
Zuschlags auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür kurzfristig geeignete Nachweise zum
Beleg zu verlangen. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere
kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen
erfolgen. Werden die geforderten Nachweise nicht innerhalb der angegebenen Zeit eingereicht
oder sind diese unvollständig oder inhaltlich nicht ausreichend wird der betreffende Bieter vom
Vergabeverfahren ausgeschlossen. Eine Kopie der geforderten Zertifizierungen ist
unaufgefordert unverzüglich nach der Erteilung des Zuschlags vorzulegen. Der Vertrag kann
bei Nichtvorlegen / verspäteter Vorlage der Zertifizierung oder Vorlage einer unzureichenden
Zertifizierung gekündigt werden. Zudem wird die Auftraggeberin gegen den Bieter
Schadensersatz geltend machen, sollte mangels Vorlage der anforderungsgemäßen
Zertifizierung ein neues Vergabeverfahren durchgeführt werden müssen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Auftragsbezogenes Leistungskonzept
Beschreibung: Auftragsbezogenes Konzept zur Vorbereitung, Aufnahme sowie Durchführung
der Leistungserbringung und Qualitätssicherung während der Vertragsleistungszeit, siehe
VGU Teil 1, Ziffer 18.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 20
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtangebotspreis
Beschreibung: Jährlicher Gesamtangebotspreis Unterhalts- und Abrufreinigungsleistungen auf
Basis der Angaben des Bieters im Preisblatt, VGU Teil 2, Formblatt 13. Das Angebot mit dem
niedrigsten jährlichen Gesamtangebotspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die
anderen Angebote erhalten entsprechend dem prozentualen Abstand ihres jährlichen
Gesamtangebotspreises zum niedrigsten jährlichen Gesamtangebotspreis weniger Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 80
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y635A6P
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y635A6P
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y635A6P
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/07/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 80 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen des § 56 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, Abs. 4
VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 07/07/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Online.
Eröffnungstermin Beschreibung: Bieter sind für die Teilnahme am Eröffnungstermin nicht
zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich Beschreibung: Es findet eine Zuverlässigkeitsprüfung
des eingesetzten Personals statt. Angaben hierzu sind den VGU Teil 2, Formblatt 10, zu
entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sieht sich ein am Auftrag interessiertes
Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt,
ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem AG zu rügen (§ 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 1 GWB). Teilt der AG dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen,
kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf
Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht
berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber
informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch
den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per
Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach
der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche
Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Deutsche
Bundesbank, Leiter des Zentralbereichs Beschaffungen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Deutsche Bundesbank, Zentralbereich
Beschaffungen
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
Registrierungsnummer: 991-80008-08
Postanschrift: Taunusanlage 5
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60329
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
E-Mail: carola.landeck@bundesbank.de
Telefon: +49 69956635200
Fax: +49 695069-2575
Internetadresse: http://www.bundesbank.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bundesbank, Leiter des Zentralbereichs Beschaffungen
Registrierungsnummer: t:+4969956632197
Postanschrift: Postfach 10 06 02
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60006
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
E-Mail: nachpruefung@bundesbank.de
Telefon: +49 699566-32197
Fax: +49 695069-2575
Internetadresse: http://www.bundesbank.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2af91138-3f24-4e26-b341-f333f3b957c5 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/06/2026 14:29:07 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 108/2026
Datum der Veröffentlichung: 08/06/2026
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y635A6P
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y635A6P/documents
http://www.bundesbank.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202606/ausschreibung-388944-2026-DEU.txt
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