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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Waiblingen - Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Rems-Murr-Kreis; Linienbündel 03 Verkehrsraum Waiblingen im offenen Verfahren
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026060500442702337 / 385652-2026
Veröffentlicht :
05.06.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
31.12.2038
Angebotsabgabe bis :
11.06.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
60112000 - Öffentlicher Verkehr (Straße)
DEU-Waiblingen: Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe von
Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im
Rems-Murr-Kreis; Linienbündel 03 Verkehrsraum Waiblingen im offenen
Verfahren

2026/S 107/2026 385652

Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im
Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Rems-Murr-Kreis; Linienbündel 03 Verkehrsraum
Waiblingen im offenen Verfahren
OJ S 107/2026 05/06/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Rems-Murr-Kreis
E-Mail: m.schneider@rems-murr-kreis.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im
Rems-Murr-Kreis; Linienbündel 03 Verkehrsraum Waiblingen im offenen Verfahren
Beschreibung: Das Linienbündel 3 ist wie folgt zu beschreiben: Linie 201 Waiblingen
Neustadt Hohenacker Bittenfeld Linie 201A Waiblingen Neustadt Hohenacker
Bittenfeld (Schülerverkehr) Linie 204 Hegnach Waiblingen Beinstein Endersbach
Folgendes ist bei der Linie 204 zu beachten: - Die Linie 204 weist zwei Fahrplanzustände auf.
Zustand 1 deckt den Zeitraum ab Inbetriebnahme des Bündels RMK03 zum 01.01.2027 bis
zum 31.07.2027 ab. Bei Zustand 2, welcher ab 01.08.2027 gilt, entfällt der Abschnitt zwischen
Beinstein und Endersbach. Linie 204A Hegnach Waiblingen Beinstein (Schülerverkehr)
Linie 205 Waiblingen Schmiden Neugereut Folgendes ist bei der Linie 205 zu beachten: -
Die Verlängerung der Linie 205 zwischen Schmiden und Neugereut steht noch unter
Vorbehalt, da der entsprechende Gremienbeschluss der Stadt Stuttgart noch nicht vorliegt.
Linie 207 (Korb ) Korber Höhe Waiblingen Fellbach Linie 208 Waiblingen Altstadt
Galgenberg Altstadt Waiblingen (Citybus 1) Linie 216 Waiblingen Industriegebiet
Eisental Waiblingen Linie 218 Waiblingen Friedhof Altstadt Wasserstube Altstadt
Friedhof Waiblingen (Citybus 2) Linie N21 Waiblingen Beinstein Endersbach Stetten
Waiblingen (Nachtbus) - Die Linie N21 ist nur im Zustand 1 in diesem Bündel enthalten. Zum
01.08.2027 wechselt die Linie N21 in das Bündel RMK01. Linie N24 Bittenfeld Hohenacker
Neustadt Waiblingen Hegnach (Nachtbus) Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen
Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3
finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Ab Inbetriebnahme des
Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) kommt es zu einer Verschiebung der für die
Bus-Zug-Anschlüsse zugrunde liegenden Bahnfahrpläne. Aus diesem Grund werden in den
oben genannten Anhängen LB.1, LB.2 und LB.3 drei verschiedene Fahrplanzustände der
Buslinien des Linienbündels RMK03 dargestellt. Da der genaue Inbetriebnahmezeitpunkt von
S21 noch nicht bekannt ist, wird für die Kalkulation ein Inbetriebnahmedatum zum
Fahrplanwechsel 2027 angenommen (12.12.2027). Zur Inbetriebnahme von S21 sind die
vorgegebenen Busfahrpläne nochmals auf die Kompatibilität mit den dann geltenden
Bahnfahrplänen zu überprüfen und mit dem Aufgabenträger abzustimmen. Sollte S21 später

oder früher als zu dem angenommenen Zeitpunkt in Betrieb gehen, so gilt der jeweils für den
dann gültigen Fahrplanzustand zugrundeliegende abgegebene Preis als
Vergütungsgrundlage. Sollte sich die Inbetriebnahme von S21 beispielsweise weiter
verzögern, gelten die für den Zustand 2 abgegebenen und fortgeschriebenen Preise so lange
weiter, bis S21 in Betrieb geht.
Kennung des Verfahrens: ece3c157-95dd-4c0a-a9af-b8d37d7ca209
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rems-Murr-Kreis (DE116)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Der Nachweis über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters,
dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen
ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen
Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor
Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum
auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer
derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß
nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder
durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und
in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen
hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein
Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet
wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist
sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht
vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren
Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123
Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren
vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung
begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander

abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht
wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro
belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach
Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor
Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße
von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bieter
keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der
Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1
LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der
Bieter erklärt, dem Verbot der Auftragsvergabe an Personen/Organisationen und
Einrichtungen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
zu entsprechen. Er unterzeichnet hierzu den Vordruck 7.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Rems-Murr-Kreis (Linienbündel
RMK 03)
Beschreibung: Das Linienbündel 3 ist wie folgt zu beschreiben: Linie 201 Waiblingen
Neustadt Hohenacker Bittenfeld Linie 201A Waiblingen Neustadt Hohenacker
Bittenfeld (Schülerverkehr) Linie 204 Hegnach Waiblingen Beinstein Endersbach
Folgendes ist bei der Linie 204 zu beachten: - Die Linie 204 weist zwei Fahrplanzustände auf.
Zustand 1 deckt den Zeitraum ab Inbetriebnahme des Bündels RMK03 zum 01.01.2027 bis
zum 31.07.2027 ab. Bei Zustand 2, welcher ab 01.08.2027 gilt, entfällt der Abschnitt zwischen
Beinstein und Endersbach. Linie 204A Hegnach Waiblingen Beinstein (Schülerverkehr)
Linie 205 Waiblingen Schmiden Neugereut Folgendes ist bei der Linie 205 zu beachten: -
Die Verlängerung der Linie 205 zwischen Schmiden und Neugereut steht noch unter Vor-
behalt, da der entsprechende Gremienbeschluss der Stadt Stuttgart noch nicht vorliegt. Linie
207 (Korb ) Korber Höhe Waiblingen Fellbach Linie 208 Waiblingen Altstadt
Galgenberg Altstadt Waiblingen (Citybus 1) Linie 216 Waiblingen Industriegebiet
Eisental Waiblingen Linie 218 Waiblingen Friedhof Altstadt Wasserstube Altstadt
Friedhof Waiblingen (Citybus 2) Linie N21 Waiblingen Beinstein Endersbach Stetten

Waiblingen (Nachtbus) - Die Linie N21 ist nur im Zustand 1 in diesem Bündel enthalten. Zum
01.08.2027 wechselt die Linie N21 in das Bündel RMK01. Linie N24 Bittenfeld Hohenacker
Neustadt Waiblingen Hegnach (Nachtbus) Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen
Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3
finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Ab Inbetriebnahme des
Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) kommt es zu einer Verschiebung der für die
Bus-Zug-Anschlüsse zugrunde liegenden Bahnfahrpläne. Aus diesem Grund werden in den
oben genannten Anhängen LB.1, LB.2 und LB.3 drei verschiedene Fahrplanzustände der
Buslinien des Linienbündels RMK03 dargestellt. Da der genaue Inbetriebnahmezeitpunkt von
S21 noch nicht bekannt ist, wird für die Kalkulation ein Inbetriebnahmedatum zum
Fahrplanwechsel 2027 angenommen (12.12.2027). Zur Inbetriebnahme von S21 sind die
vorgegebenen Busfahrpläne nochmals auf die Kompatibilität mit den dann geltenden
Bahnfahrplänen zu überprüfen und mit dem Aufgabenträger abzustimmen. Sollte S21 später
oder früher als zu dem angenommenen Zeitpunkt in Betrieb gehen, so gilt der jeweils für den
dann gültigen Fahrplanzustand zugrundeliegende abgegebene Preis als
Vergütungsgrundlage. Sollte sich die Inbetriebnahme von S21 beispielsweise weiter
verzögern, gelten die für den Zustand 2 abgegebenen und fortgeschriebenen Preise so lange
weiter, bis S21 in Betrieb geht.
Interne Kennung: LOT-0001 E37225979

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rems-Murr-Kreis (DE116)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2038

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Zur
Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser
folgende, aktuelle Unterlagen vorzulegen: · Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei
Geschäftsjahre. · Bestätigung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in
geeigneter Höhe. Vor Zuschlagserteilung hat der erfolgreiche Bieter dem Auftraggeber das
Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe und für die gesamte
Vertragslaufzeit nachzuweisen. Im Falle einer Bietergemeinschaft gilt das für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Zur
Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bieter vorzulegen: ·
Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen (Anzahl der Mitarbeiter,
Standorte, Aufgabenschwerpunkte). Die Angaben sind auf dem Vordruck der Anlage 02
(Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit) einzutragen. · Es
werden drei mit der Leistung vergleichbare, vertragsgemäß erbrachte Referenzen (ÖPNV-
Verkehre mit Bussen) der letzten drei Jahre (ab dem Datum der Versendung der
Auftragsbekanntmachung) mit Angabe der Auftraggeber (Aufgabenträger mit bezeichnetem
Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) und Inhalte gefordert
(Mindestanforderung). Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben zum Referenzgeber
sind nicht zulässig. Nicht vollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt.
Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen
würden, finden nicht statt. Referenzangaben müssen zum Zwecke des gebotenen Nachweises
der geforderten Mindestbedingungen hinreichend aus-sagekräftig sein. Die Referenzen sind
auf dem Vordruck der Anlage 02 (Eigenerklärung zur technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit) anzugeben. Der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen Referenzen
selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern
Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben,
die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund
mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden. · Die Benennung
eines für die Durchführung der Verkehre im gegenständlichen Linienbündel verantwortlichen
Ansprechpartners sowie die Benennung der für die Projektleitung verantwortlichen Person.
Die Benennungen haben auf dem Vordruck der Anlage 02 (Eigenerklärung zur technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit) zu erfolgen. · Der Bieter hat eine Erklärung darüber
abzugeben, dass ein namentlich zu benennender Betriebsleiter nach BO-Kraft über
ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt.
Ausreichende Kapazitäten gelten als vorhanden, wenn von einem Betriebsleiter bei drei
Betriebsstandorten mit einer maximalen Entfernung von 15 km Luftlinie 50 Fahrzeuge, zwei
Betriebsstandorten mit einer maximalen Entfernung von 15 km Luftlinie 75 Fahrzeuge,
einem Betriebsstandort 100 Fahrzeuge betreut werden, Abweichungen i.H.v. 10 % bei den
Fahrzeugen und bei der maximalen Entfernung sind unschädlich. Die Erklärung muss
umfassen, wie viele Betriebsstandorte mit welcher Entfernung (Luftlinie in Kilometern) und wie
vielen Fahrzeugen von dem Betriebsleiter betreut werden. Die Eigenerklärung ist auf dem
Vordruck der Anlage 02 (Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leis-tungsfähigkeit)
anzugeben. · Der Bieter hat eine Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu
benennender Verkehrsplaner zur Verfügung steht und über ausreichende Kapazitäten für die
Betreuung der gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt; ausreichende Kapazitäten sind
vorhanden, wenn der Verkehrsplaner Verkehre mit nicht mehr als 3 Mio. Fahrplankilometer
betreut. Die Erklärung muss umfassen, für wie viele Fahrplankilometer der Verkehrsplaner
zuständig ist. Es ist zudem anzugeben für welche Ver-kehre, Linienbündel oder Netze der

Verkehrsplaner zuständig ist. Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 02
(Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit) anzugeben.
Mindestbedingung: · Nachzuweisen sind mindestens drei vergleichbare, vertragsgemäß
erbrachte Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft im Bereich ÖPNV-Verkehre mit
Bussen. Sie sind auf dem Vordruck der Anlage 02 (Eigenerklärung zur technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit) anzugeben. · Nachzuweisen sind die ausreichenden
Kapazitäten eines namentlich zu benennenden Betriebsleiters nach BO-Kraft. Sie sind auf
dem Vordruck der Anlage 02 (Eigenerklärung zur technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit) anzugeben. · Nachzuweisen sind die ausreichenden Kapazitäten eines
namentlich zu benennenden Verkehrsplaners. Sie sind auf dem Vordruck der Anlage 02
(Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit) anzugeben.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Bieter
haben je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder
die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachzuweisen oder auf
andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (bei Bietergemeinschaften
vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die
jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die
Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der
Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eignungsleihe Gemäß § 47 VgV kann der Bieter sich
fehlende Eignung durch eine Eignungsleihe beschaffen. Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis
seiner Eignung gemäß Ziffer V. 2., 3., 4. (auch) die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers
oder anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle
sowie die technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch zu nehmen
(Eignungsleihe nach § 47 VgV), muss er bereits mit dem Angebot nachweisen, dass ihm die
für den Auftrag erforderlichen Mittel dieses Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen
werden. Zur Nachweisführung kann die Vorlage in Anlage 02 Formblatt
Verpflichtungserklärung verwendet werden. Die Möglichkeit der Nachweisführung ist nicht
auf Anlage 02 Formblatt Verpflichtungserklärung beschränkt. Nimmt ein Bieter die
Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und
/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, wird eine gemeinsame Haftung des Bieters
und des anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt, § 47
Abs. 3 VgV. Der Auftraggeber behält sich die Anforderung einer gesonderten
Haftungserklärung vor. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im
Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und
Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
in Anspruch, muss das eignungsleihende Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese
Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV). Das gilt auch bei
Bietergemeinschaften, wenn auf die Eignung eines anderen Mitglieds der Bietergemeinschaft
zurückgegriffen wird (§ 47 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 47 Abs. 4 VgV). In beiden Fällen muss der
Nachweis oder die Verpflichtungserklärung (Anlage 02 Formblatt Verpflichtungserklärung)
auch eine entsprechende Erklärung umfassen. Weiterhin hat sich das eignungsleihende
Unternehmen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21
Abs. 1 AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1 AufenthG, § 22 LkSG und
Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der in der jeweils gültigen Fassung zu

erklären. Dazu ist mit dem Angebot vom Unterauftragnehmer Anlage 02 Erklärungen zu
Ausschlussgründen vorzulegen. Sofern ein eignungsleihendes Unternehmen das
entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei ihm zwingende Ausschlussgründe nach
§ 123 GWB oder Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung
vorliegen, so muss das eignungsleihende Unternehmen durch den Bieter ersetzt werden, § 47
Abs. 2 S. 3 VgV. Sollten hingegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB oder nach §
19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1
AufenthG und § 22 LkSG vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, dass der
Unterauftragnehmer durch den Bieter innerhalb einer zu setzenden Frist ersetzt wird. Der
Nachweis der Eignungsleihe ist auch dann zu erbringen, wenn es sich bei den anderen
Unternehmen um rechtlich selbständige konzernverbundene Unternehmen handelt. Für
sämtliche erbrachten Leistungen insbesondere auch für die von Unterauftragnehmern
ausgeführten trägt der Auftragnehmer die Verantwortung.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Kein Schwellernwertkriterium
Beschreibung: a) Zuschlagskriterium Preis: Der Wertungspreis geht mit 70 % in die Wertung
ein, d.h. es sind max. 70 Wertungspunkte erzielbar. Der Wertungspreis setzt sich zusammen
aus dem Preis der Grundleistung und dem Preis für Zubestellungen. Das Zubestellszenario
dient dazu, verbindliche Preise für Zubestellungen im Sinne des § 6 ÖDLA abzufragen. Die
Preise für Zubestellungen werden auch in den Wertungspreis eingerechnet. Das Volumen, mit
dem Preise in die Wertung einbezogen werden, ist dem Zubestellszenario zu entnehmen. Die
Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Durchschnitt aller an-gebotenen Wertungspreise
(Preis der Grundleistung und Preis für Zube-stellungen) ermittelt (Durchschnittspreis). Ein
fiktives Angebot mit die-sem Durchschnittspreis erhält die halbe Punktzahl (35 Punkte). 0
Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,3-fachen des Durchschnittspreises. Die volle
Punktzahl (70 Punkte) erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,7-fachen des
Durchschnittspreises. Alle Angebote mit darüber oder darun-ter liegenden Wertungspreisen
erhalten ebenfalls 0 bzw. alle Punkte. Für die dazwischen liegenden Wertungspreise erfolgt
die Ermittlung der Punktzahl über eine lineare Interpolation kaufmännisch gerundet auf ei-ne
volle Punktzahl. Beispiel: Der Durchschnittspreis aller Angebote, beispielsweise 3,22 Mio.,
bekommt die halbe Punktzahl (35 Punkte), ein fiktives Ange-bot mit dem 1,3-fachen des
Durchschnittspreises oder schlechter enthält 0 Punkte. Ein fiktives Angebot mit dem 0,7-
fachen des Durchschnittspreises oder besser erhält 70 Punkte. Alle Werte dazwischen werden
entsprechend linear bewertet. Dies ergäbe beispielsweise folgende Punkteverteilung: Angebot
A: 4,186 Mio. = 0 Punkte Angebot B: 3,22 Mio. = 35 Punkte Angebot C: 2,254 Mio. = 70
Punkte Angebot D: 2,9 Mio. = 47 Punkte Angebot E: 3,5 Mio. = 25 Punkte. Die zu
erwartende Preissteigerung ergibt sich aus dem Kalkulationsblatt (Tabellenblatt
Berechnung_Fortschreibung). Für Zubestellungen muss der Bieter für die im
Kalkulationsblatt genannten Kategorien jeweils einen Preis je zubestellter Einheit im
Kalkulationsblatt angeben.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 70
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kein Schwellenwerttkriterium
Beschreibung: b) Zuschlagskriterium Qualität der Konzepte: Vom Bieter können mit seinem
Angebot die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten drei Konzepte zur Qualität

(Fahrzeugkonzept, Personalkonzept und Qualitätskonzept) eingereicht werden. Die mit der
Verwirklichung der Konzepte verbundenen Kosten sind in den Wertungs-preis (vgl. Buchst. a))
einzukalkulieren. Reicht ein Bieter kein Konzept ein, erhält er hierfür 0 Punkte. Für die
Qualitätsbewertung der Konzepte werden in Summe bis zu 30 Wertungspunkte vergeben.
Diese verteilen sich wie folgt: Konzept 1: Fahrzeugkonzept (10 Punkte, max. 3 DIN A4
Seiten, Schriftart Arial 12 pt, 1,5 zeilig) Konzept 2: Personalkonzept (10 Punkte, max. 4 DIN
A4 Seiten, Schriftart Arial 12 pt, 1,5 zeilig) Konzept 3: Qualitätskonzept (10 Punkte, max. 4
DIN A4 Seiten, Schriftart Arial 12 pt, 1,5 zeilig) Der Bieter hat seine Konzepte nach den unten
vorgegebenen Anforderungen und den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Aspekten
klar und eindeutig zu gliedern. Mit den Konzepten ist darzustellen, wie der Bieter im
Auftragsfall die Leistungen konkret innerhalb des generellen Leistungsrahmens und der
vorgegebenen Leistungsinhalte erbringen wird. Der Bieter hat also mit seinen Konzepten die
angebotenen Mehrqualitäten gegenüber dem Grundangebot zu konkretisieren, die unter
anderem die inhaltlichen Anforderungen definieren, die der künftige Auftragnehmer bei seiner
Leistungserbringung jedenfalls und zwingend zu erfüllen hat. Dabei werden ausschließlich
solche Angaben im Konzept bewertet, die nicht bereits in den Ausschreibungsunterlagen,
insbesondere Anhang LB.4 (Standards im Busverkehr der Verbundlandkreise im VVS, Version
2.2) enthalten oder gesetzlich vorgegeben sind. Darüber hinaus dürfen die Angaben in den
Konzepten den Festlegungen in den Ausschreibungsunterlagen nicht widersprechen. Die
Konzepte müssen verbindliche Aussagen enthalten (NICHT: bei Bedarf, möglicherweise,
auf Wunsch, etc.). Entsprechende unverbindliche Aussagen werden nicht gewertet. Der
Bieter hat die Konzepte auf die Besonderheiten des Linienbündels auszurichten; allgemeine
Aussagen ohne Bezug zum konkreten Auftrag werden nicht gewertet. Sofern ein Bieter
Schaubilder oder andere Abbildungen in seine Konzepte einfügt, müssen die gleichen
Formvorgaben wie bei Fließtext eingehalten werden (Schriftgröße Arial 12 pt, 1,5 zeilig);
andernfalls werden sie nicht gewertet. Es ist unzulässig, auf andere Unterlagen, Dokumente
oder Internetadressen zu verweisen. Entsprechend in Verweis genommene Unterlagen,
Dokumente oder Internetadressen werden nicht bewertet. Zulässig und wertbar sind im
Rahmen des Personalkonzepts in-des die zur Plausibilisierung der Personaldecke und
Personalstruktur beigefügten vorläufigen Dienstpläne (Ziffer 2.4.2. der Leistungsbeschreibung)
sowie im Rahmen des Qualitätskonzepts die bei der optionalen Mehrleistung beigefügten
Fahrpläne (Ziffer 2.4.3. der Leistungsbeschreibung). Schaubilder und andere Abbildungen
werden auf die zur Verfügung stehenden Seitenvorgaben angerechnet; das gilt nicht für die
bei-gefügten vorläufigen Dienstpläne im Rahmen der Personaldecke und Personalstruktur und
die beigefügten Fahrpläne im Rahmen der optionalen Mehrleistung. Bei Überschreitungen der
jeweiligen Seitenvorgaben werden ausschließlich die Inhalte der ersten vier bzw. beim
Fahrzeugkonzept der ersten drei DIN A4 Seiten des Konzepts bewertet. Deckblätter,
Zwischenblätter etc. der jeweiligen Konzepte werden auf die Konzeptseiten angerechnet. Als
Schriftart ist Arial zu verwenden mit der Schriftgröße 12 Punkte. Die Ränder müssen oben und
unten mindestens 2 cm betragen, links und rechts mindestens 1,5 cm. Die Nichtbeachtung der
Vorgaben zur Schriftgröße, Zeilenabstand, Rändern und Schriftart führt dazu, dass das
Konzept so behandelt wird, wie es bei richtiger Formatierung behandelt werden würde (siehe
oben). Das bedeutet, dass nur die zulässige Seitenzahl gewertet wird und bei etwaigen
Überschreitungen der jeweiligen Seitenvorgaben ausschließlich die Inhalte der ersten vier
bzw. beim Fahrzeugkonzept der ersten drei DIN A4 Seiten des Konzepts bewertet werden.
Die Datei muss bearbeitbar sein (kein PDF). Bei Nichtbeachtung behält sich die Vergabestelle
das Nachfordern vor. In jedem Konzept werden zu den nachfolgend angegebenen
Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den
ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet:
1. Konzept Fahrzeugkonzept (10 Wertungspunkte) Das vom Bieter angebotene Konzept

wird mit einer vergleichenden Bewertung beurteilt. Dabei werden alle ausschreibungs- und
vergabe-rechtskonformen Angebote miteinander verglichen. Auf Basis dieses Vergleichs
erfolgt dann eine Feststellung, welches Angebot bzw. welche Angebote die besten
Konzeptinhalte hat bzw. haben; dieses Angebot bzw. diese Angebote erhalten dann die
meisten Punkte, was nicht die volle Punktzahl sein muss. Die restlichen Angebote erhalten
jeweils Punkteabzüge. Vor diesem Hintergrund erfolgt diese Bewertung nach folgenden
Vorgaben: Im Rahmen der Bestbieterermittlung erfolgt eine Bewertung, ob durch das
angebotene Konzept das festgelegte Ziel sehr gut (10 Punkte), gut (6 Punkte), befriedigend (3
Punkte), ausreichend (2 Punkte) oder mangelhaft (1 Punkt) erreicht wird; enthält ein Konzept
keine oder keine inhaltlich plausible Darstellung, oder fehlt das Konzept gänzlich, ist es
ungenügend und es werden dafür 0 Punkte vergeben. Nähere Ausführungen zu den
Notenstufen ergeben sich aus Anlage 6 (Bewertungsmatrix). 2. Konzept Personalkonzept
(10 Wertungspunkte) Das vom Bieter angebotene Konzept wird mit einer vergleichenden
Bewertung beurteilt. Dabei werden alle ausschreibungs- und vergabe-rechtskonformen
Angebote miteinander verglichen. Auf Basis dieses Vergleichs erfolgt dann eine Feststellung,
welches Angebot bzw. welche Angebote die besten Konzeptinhalte hat bzw. haben; dieses
Angebot bzw. diese Angebot
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 30

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E37225979

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E37225979
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 81 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung kann nicht ausgeschlossen werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 11/06/2026 10:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Landratsamt Rems-Murr-Kreis

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00000318
Postanschrift: Alter Postplatz 10
Stadt: Waiblingen
Postleitzahl: 71332
Land, Gliederung (NUTS): Rems-Murr-Kreis (DE116)
Land: Deutschland
E-Mail: m.schneider@rems-murr-kreis.de
Telefon: 071515011799
Internetadresse: https://www.rems-murr-kreis.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Registrierungsnummer: DE811469974
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76173
Land, Gliederung (NUTS): Rems-Murr-Kreis (DE116)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: 07219268730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de

Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung
:
17ee051b-c1ee-4883-b4c3-4c15e925a3ae-01
Hauptgrund für die Änderung
:
Korrektur Beschaffer

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 04c42f37-ef0d-4ac1-8cca-11375cf328ee - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/06/2026 13:58:11 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 107/2026
Datum der Veröffentlichung: 05/06/2026

Referenzen:
https://www.rems-murr-kreis.de
https://www.subreport.de/E37225979
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202606/ausschreibung-385652-2026-DEU.txt

 
 
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