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Titel :
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DEU-Rostock - Elektrobefischung und Erfassung des Trout-Habitat-Score
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026052806305883383 / 2053140-2026
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Veröffentlicht :
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28.05.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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30.06.2026
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Angebotsabgabe bis :
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30.06.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Vertragstyp :
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Dienstleistungsauftrag
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Verfahrensart :
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Offenes Verfahren
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Unterteilung des Auftrags :
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Gesamtangebot
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Zuschlagkriterien :
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Wirtschaftlichstes Angebot
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Produkt-Codes :
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73110000 - Forschungsdienste
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Elektrobefischung und Erfassung des Trout-Habitat-Score (THS) potentieller Salmonidengewässer in den Einzugsgebieten
der Mecklenburger Bucht und der vorpommerschen Boddengewässer zur Ermittlung der habitatabhängigen Parr-Abundanzen
Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und
Fischerei MV, Institut für Fischerei
Fischerweg 408,
18069 Rostock
a.steibli@lfa.mvnet.de
- L E I S T U N G S B E S C H R E I B U N G -
Projekttitel: Routineprogramm zur KI gestützten saisonalen Ermittlung des
Meerforellenlaicherbestandes und der Biodiversität in Referenzgewässern
Mecklenburg-Vorpommerns mittels videooptischer Erfassung auf- und
absteigender Individuen in Verbindung mit fischereibiologischen Untersuchungen
zu den Laichaktivitäten und zum Rekrutenaufkommen der Meerforelle als Basis
der jährlichen Prognose des Gesamtbestandes DRM 204
Bezug: Elektrobefischung und Erfassung des Trout-Habitat-Score (THS) potentieller
Salmonidengewässer in den Einzugsgebieten der Mecklenburger Bucht und der
vorpommerschen Boddengewässer zur Ermittlung der habitatabhängigen ParrAbundanzen.
Anlass:
Die LFA erhebt Daten zum Aufkommen und zum Reproduktionsvermögen der Meerforelle in
Fließgewässern des Landes. Diese Daten dienen zur Bewertung der Bestandsentwicklung, sind
die Grundlage für ein wissensbasiertes Management und sollen eine nachhaltige kommerzielle
als auch angelfischereiliche Nutzung der Bestände ermöglichen. Diese Untersuchungen finden in
enger Abstimmung mit dem Landesamt für Landwirtschaft und Fischerei (LALLF) statt, welchem
das Landesbesatzprogramm unterstellt ist. Darüber hinaus sollen auch einzelne Gewässer
befischt werden, die bis jetzt kein stabiles bzw. regelmäßiges Meerforellenaufkommen zeigen,
jedoch in Zukunft für Habitat verbessernde Maßnahmen in Betracht gezogen werden.
Mit der zu vergebenden Leistung sollen die jeweiligen Jungfischabundanzen (0+ und >0+) der
Meerforelle und der Trout-Habitat-Score (THS), eine qualitative Klassifizierung von
Jungfischhabitaten, für repräsentative Gewässerabschnitte aufgenommen werden. Der THS wird
im Feld anhand von Fließgeschwindigkeit, Beschattung, Substrat-zusammensetzung, Wassertiefe
und Gewässerbreite gemäß den Vorgaben des ICES (SGBALANST 2011) ermittelt (siehe Anhang).
Die Erfassung der Jungfischabundanzen erfolgt auf 100 m Fangstrecken unter Ermittlung der
durchschnittlichen Breite der Fangstrecke. Dies ermöglicht die Berechnung einer THS-abhängigen
Parr-Abundanz pro / 100m2
. Diese standardisiert ermittelten Abundanzen werden durch die LFA
jährlich an die ICES-Arbeitsgruppe für Lachse und Meerforellen in der Ostsee (WGBAST)
übermittelt. Weitere Informationen zum Meerforellenmonitoring finden sich auf der
Projektwebeseite der LFA. Dort können auch die Arbeitsgruppenberichte der ICES WGBAST
heruntergeladen werden:
https://www.landwirtschaft-mv.de/Landesforschungsanstalt/Institute/IfF/Projekte/meerforelle-projekt-mv/
2
Leistungsbeschreibung
1. Befischung (Elektrofischerei) vorgegebener 3 x 100 Meter Strecken. (nach ICES Methode
SGBALANST 2011) je Gewässer. Vom Startpunkt aus ist mit einer zweiten Befischung des
Abschnittes die Verlustrate aus der ersten Befischung aufzunehmen (second pass). Dabei
sind die gefangenen Fische auf jeder Fangstrecke zu hältern und nach der zweiten
Befischung und Bearbeitung im jeweiligen Untersuchungsabschnitt frei zu lassen. Es ist
möglich bei der zweiten Befischung im gleichen Abschnitt die Strecke zu halbieren und
das Fangergebnis zu verdoppeln. Die second pass Methode ist zwingend anzuwenden.
2. Positionsdaten zu den Befischungstrecken werden als GeoPackage (.gpkg) nach
Zuschlagserteilung durch den AG zusammen mit einer zwingend für die Datenübergabe
zu verwendenden Tabelle toWGBAST2027.xlsx zur Verfügung gestellt.
3. Erfassung des THS (Trout-Habitat-Score) für jeden befischten Abschnitt (100 Meter
Strecke).
4. Ermittlung der Abundanz und des Längenspektrums der gefangenen Salmoniden
5. Die Berechnung der Abundanzen (0+ und >0+ Ind. /100 m2
) erfolgt selbständig durch den
AN und muss auf Verlangen des AG vorzeigbar sein.
6. Erfassung des weiteren Artenspektrums auf den Fangstrecken (Anzahl und Art)
7. Das Fließgewässervokabular (Tab. 2) und die eindeutigen Probestellennamen (aus dem
GeoPackage) sind zu verwenden um eine Parrbefischung nach ICES Standard zu
gewährleisten. Sollten einzelne Probestellen nicht befischbar sein, müssen alternative die
Probestellen zusammen mit dem AG festgelegt werden.
8. Ermittlung der durchschnittlichen Breite eines zu befischenden Abschnitts.
9. Georeferenzierte Fotodokumentation (1 -2 Bilder) am Beprobungsort, repräsentativ für
THS.
10. Datenübergabe:
Protokolle (digital): Ermittlung THS (für die Berechnung aufzunehmende Werte, siehe
Anhang: ICES SGBALANST Report 2011), Parr-Abundanzen aus erstem und zweitem
Durchgang, Längenverteilung, Länge der befischten Strecken, Durchschnittliche
Gewässerspiegelbreite, Begleitarten, Abiotik (T, O2, Leitfähigkeit und Foto (THS)).
Tabelle toWGBAST2027.xlsx: Startpositionen (Lat. / Long. In WGS84, falls nicht
indentisch mit vorgegebener Porbestelle), Site_name (vorgegebener
Probenstellenname), Note (z.B Trockenfall, Verkrautung, Bieberdamm), Abundance 0+,
Abundance >0+, Resident / browntrout (Y wenn Bachforellen vorkommen),
Salmon_abundance (Lachs (S. salar), alle Altersgruppen; Vorkommen in Stepenitz,
Wallensteingraben und Warnowsystem möglich!), THS 0-10, Habitat score 0-3,
3
Average_width (durchschnittliche Wasserspiegelbreite aus mindestens 3 Messungen
entlang der Befischungsstrecke).
11. Der Auftragnehmer hat seine Einsätze so zu planen, dass unnötige viele Anfahrten zum
Untersuchungsgebiet vermieden werden, um schädliche Auswirkungen auf die Umwelt
zu reduzieren.
12. Elektrobefischungen sind so durchzuführen, dass nachhaltige Beeinträchtigungen der
wildlebenden Tier- und Pflanzenwelt vermieden werden.
13. Die Befischungs- und Messtechnik (Elektrofischereigerät, tragbare Multimeter, GPSGeräte, etc.) sind durch den
Auftragnehmer bereitzustellen und können nicht beim AG
ausgeliehen werden.
14. Die Gewässerliste im Anhang (Tabelle 2) ist nicht abschließend. Änderungen bleiben dem
AG vorbehalten.
Bei Beauftragung wird die VOL/B Vertragsbestandteil.
Leistungszeitraum
Die Befischungen sind im Zeitraum 24.08.2026 bis 09.10.2026 zu realisieren. Die Datenübergabe
an den Auftraggeber ist zu Ende November 2026 sicherzustellen.
Fristen des Ausschreibungsverfahrens:
Angebotsfrist: 30.06.2026, 14.00 Uhr
Frist für Rückfragen: 26.06.2026
Sichtung Angebote: bis 03.07.2026
Zuschlagserteilung: 06.07.2026
Bindefrist: 24.07.2026
Eignungskriterien
Zur Beurteilung der Bewerber werden folgende Eignungskriterien festgelegt und entsprechende
Nachweise für die Beurteilung gefordert:
- Zuverlässigkeit und Gesetzestreue sowie wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärungen zur Eignung, Anlage 1
Erklärungen des Unternehmens nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz MecklenburgVorpommern (TVgG M-V), Anlage 2
- Fachkunde
1. Weitreichende Kenntnisse bei der Erfassung von juvenilen Salmoniden und anderen
Fischarten in Fließgewässern mittels Elektrofischerei
2. Artenkenntnis zur Fischfauna des Untersuchungsgebietes
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3. Kenntnisse zur Struktur und Kartierung von Laichgebieten der Salmoniden
- Technische Leistungsfähigkeit
1. Vorhandensein der notwendigen personellen und technischen Kapazitäten zur
Absicherung der Arbeiten im vorgegebenen Leistungszeitraum
2. Vorhandensein der logistischen Kapazitäten zur effizienten Befischung im
Untersuchungszeitraum
- Spezifische Leistungsfähigkeit
1. Kenntnisse im Elektrobefischen von Fließgewässern, Nachweis einer
Elektrofischereiberechtigung
2. Kenntnisse in der Anwendung des internationalen Bewertungsverfahren Trout-HabitatScore (THS in ICES SGBALANST Report 2011)
Zuschlagskriterien
Es werden folgende Zuschlagskriterien für die Bewertung der einzelnen Lose festgelegt und wie
folgt gewichtet.
Zuschlagskriterien Wichtung Wertepunkte 1-3
1. Qualität und Transparenz des Angebots 40 %
2. Personalstärke und Qualifikation. Benennung
der eingesetzten Mitarbeiter zur Einschätzung
der Effektivität und Qualität.
40 %
3. Darstellung der technischen Basis zur
Realisierung des Projektes
20 %
Die Kriterien werden mit 1 bis 3 Punkten gewichtet. Die Wertungspunkte sind wie folgt
aufgeschlüsselt:
0 = das Angebot erfüllt nicht die Mindestanforderungen
1 = das Angebot erfüllt die Mindestanforderungen
2 = das Angebot erfüllt die Erwartungen
3 = das Angebot übertrifft die Erwartungen
Der Quotient aus der Summe der gewichteten Kriterien aus den Wertungspunkten (1-3) x
Gewichtung in % und den Kosten für die Leistungserbringung stellt das Preis-Leistungsverhältnis
dar. Der auf diese Weise ermittelte wirtschaftlichste und kompetenteste Bieter erhält den
Auftrag (W=L/K).
5
Der Frist für die Einreichung eines Angebots ist auf den 30.06.2026, 14.00 Uhr festgelegt. Bieter
können sich auf alle Lose oder auf einzelne Lose bewerben. Bisher nicht berücksichtigte Bieter
werden explizit gebeten ein Angebot einzureichen. Angebote können schriftlich in einem
verschlossenen Umschlag und deutlich gekennzeichnet mit der Aufschrift ANGEBOT
MEERFORELLE an folgende Adresse eingereicht werden.
Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Institut für Fischerei (IfF)
Fischerweg 408
18069 Rostock
Im Auftrag
Armin Steibli
6
Anhang
Tabelle 2: Liste Untersuchungsgewässer nach Losen:
Doberan (DBR); Warnow (WAR); Stepenitz/ Maurine (STEP); Wismarbucht (WB); Salzhaff (SH); Tollense (TOLL);
Peene (PEEN); Greifswalder Bodden (GB); Rügen (RÜG). ICES-Subdivision (SD); Einzugsgebiet (EZG);
Gewässerkennung (GWK); LAWA Gewässernamen (LA_GN)
LOS Gebiet ICES SD EZG GWK LA_GN Lfd
1 DBR 22 MB 96374 Bollhäger Fließ 1
1 DBR 22 MB 9638 Randkanal 2
1 DBR 22 MB 963616 Sägebach 3
2 WAR 24 MB 96482 Bach aus Moisall 4
2 WAR 24 MB 96498 Carbäk 5
2 WAR 24 MB 96418 Göwe 6
2 WAR 24 MB 96464 Lößnitz 7
2 WAR 24 MB 96468 Mühlbach Hohensprenz 8
2 WAR 24 MB 9646 Nebel 9
2 WAR 24 MB 96512 Peezer Bach 10
2 WAR 24 MB 96428 Radebach 11
2 WAR 24 MB 96484 Tessenitz 12
2 WAR 24 MB 96492 Zarnow 13
3 STEP 22 MB 9628492 Bach aus Bernstorf 14
3 STEP 22 MB 962872 Holmbacher Graben 15
3 STEP 22 MB 96286 Maurine 16
3 STEP 22 MB 96282 Poischower Mühlenbach 17
3 STEP 22 MB 96284 Radegast 18
4 WB 22 MB 963144 Bach aus Grundshagen 19
4 WB 22 MB 96332 Bach aus Zierow 20
4 WB 22 MB 963214 Graben aus Thorstorf 21
4 WB 22 MB 96314 Klützer Bach 22
4 WB 22 MB 9632 Tarnewitzer Bach 23
4 WB 22 MB 9634 Wallensteingraben 24
5 SH 22 MB 963634 Graben aus Sandhagen 25
5 SH 22 MB 963632 Bach aus Neu Karin 26
5 SH 22 MB 9636 Hellbach 27
6 TOLL 24 VP 966458 Goldbach 28
6 TOLL 24 VP 966432 Linde 29
6 TOLL 24 VP 96644 Malliner Wasser 30
6 PEEN 24 VP 966394 Klenzer Mühlenbach 31
6 PEEN 24 VP 96698 Libnower Mühlbach 32
6 PEEN 24 VP 96692 Swinow 33
7 GB 24 VP 96558 Mühlbach Strelasund 34
7 RÜG 24 VP 967192 Rosengartener Beek 35
7 RÜG 24 VP 967534 Sagarder Bach 36
7 RÜG 24 VP 967792 Sehrowbach 37
7
Anhang: Auszug ICES SGBALANST Report 2011
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Mit einem verbindlichen Angebot einzureichende Unterlagen
ANLAGE 1
Eigenerklärungen zur Eignung
Ausschreibung bzw. Leistung
Elektrobefischung und Erfassung des Trout-Habitat-Score (THS) potentieller Salmonidengewässer in den
Einzugsgebieten der Mecklenburger Bucht und der Boddengewässer zur Ermittlung der Parr-Abundanz in
Abhängigkeit des THS.
Firmenbezeichnung/Kontaktdaten
Name:
Rechtsform:
Straße:
PLZ, Ort:
Ansprechpartner:
Telefon/Fax:
E-Mail-Adresse:
Angaben zu Arbeitskräften
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur
Verfügung stehen.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir nicht wegen illegaler Beschäftigung rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von
mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße
von wenigstens 2.500,00 Euro belegt worden bin/sind. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt
sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
Eintragung in ein Berufs- /Unternehmensregister
Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen.
Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Ich bin/Wir sind eingetragen bei:
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften,
der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten
oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 belegt worden
bin/sind.
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde
und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
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Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
1. Zwingende Ausschlussgründe (nach 123 GWB)
Ich/Wir erkläre/erklären, dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist,
nach den folgenden Tatbeständen rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen keine
Geldbuße nach 30 des Gesetztes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen
Straftat nach:
89c Strafgesetzbuch: Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder
wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach 89a
Absatz 2 Nummer 2 Strafgesetzbuch zu begehen
108e Strafgesetzbuch: Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern
129 Strafgesetzbuch: Bildung krimineller Vereinigungen
129a Strafgesetzbuch: Bildung terroristischer Vereinigungen
129b Strafgesetzbuch: kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland
den 232, 232a Absatz 1 bis 5, 232b bis 233a des Strafgesetzbuches: Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung)
261 Strafgesetzbuch: Geldwäsche Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte
263 Strafgesetzbuch: Betrug, soweit sich die Straftat den Haushalt der Europäischen Union oder
gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder ihrem Auftrag verwaltet werden
264 Strafgesetzbuch: Subventionsbetrug, soweit sich die Straftat gegen einen öffentlichen Haushalt
richtet (einschließlich Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden)
299 Strafgesetzbuch: Bestechung im geschäftlichen Verkehr, 299a und 299b des Strafgesetzbuches
(Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
den 333 und 334 Strafgesetzbuch: Vorteilsgewährung ( 333 StGB), Bestechung ( 334 StGB), jeweils
auch in Verbindung mit 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete)
Artikel 2 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
Mir/Uns ist bekannt, dass einer Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße im vorstehenden Sinne einer
Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleichstehen.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt
habe/haben.
2. Fakultative Ausschlussgründe nach 124 GWB
Ich/Wir erkläre/erklären, dass
mein/unser Unternehmen bei der Ausführung der öffentlichen Aufträge nicht nachweislich gegen
umwelt-, sozial-oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
mein/unser Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere
Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität bzw. die Zuverlässigkeit des Unternehmens infrage
gestellt wird.
mein/unser Unternehmen keine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
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kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit
und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
mein/unser Unternehmen keine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
Beendigung, zu Schadenersatz oder zu einer vergleichenden Rechtsfolge geführt hat.
in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen
oder Auskünfte zurückgehalten wurden.
nicht versucht wurde,
a) die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangt
werden konnten
c) keine fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Information zu übermitteln, die die Vergabeentscheidung
des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnte, oder versucht wurde, solche
Informationen zu übermitteln
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Wir sind seit _________________ Mitglied folgenden Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung
(Berufsgenossenschaft, Unfallkasse, Knappschaft u.a.):
_________________________________________________________________________________________
Wir sind noch nicht Mitglied eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung, sichern jedoch
rechtsverbindlich zu, dafür im Auftragsfalle unverzüglich zu sorgen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und
mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb
dieser Frist vorgelegt werden.
Mir/Uns ist bewusst, dass wissentlich falsche Angaben in der vorstehenden Erklärung
meinen/unseren Ausschluss von der Auftragserteilung gemäß 31 Abs. 1 UVgO i.V.m. 124 Abs. 1 Nr.
8 GWB
im Falle der Auftragserteilung eine fristlose Kündigung
zur Folge haben kann.
(Ort, Datum, Unterschrift)
Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Institut für Fischerei
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Anlage 2
Erklärungen des Unternehmens nach dem
Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) und der
Mindestarbeitsbedingungenverordnung (MinArbV M-V)
Erklärung nach 5 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V - Mindestarbeitsbedingungen nach
Maßgabe von repräsentativen Tarifverträgen (VOM AUFTRAGGEBER
ANZUKREUZEN)
Mein Unternehmen verpflichtet sich, den bei der Ausführung dieser Leistung
beschäftigten Arbeitnehmenden die Arbeitsbedingungen des/der nachstehenden, in
der Mindestarbeitsbedingungenverordnung (MinArbV M-V) für repräsentativ erklärten
Tarifvertrages/Tarifverträge zu gewähren:
Schienenpersonennahverkehr
Tarifverträge zwischen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und
Verkehrsdienstleister e.V. (AGV MOVE) und der Eisenbahn- und
Verkehrsgewerkschaft (EVG), 1 Absatz 1 Nummer 1 MinArbV M-V, Anhang I
Buchstabe A Nummer 1 der MinArbV M-V
Tarifverträge zwischen dem Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der
Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.V. (AGV MOVE) und der Gewerkschaft
Deutscher Lokomotivführer (GDL), 1 Absatz 1 Nummer 2 MinArbV M-V, Anhang
I Buchstabe A Nummer 2 der MinArbV M-V
Tarifverträge mit Bezug auf die Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG), 1 Absatz
1 Nummer 3 MinArbV M-V, Anhang I Buchstabe A Nummer 3 der MinArbV M-V
Sonstiger öffentlicher Personennahverkehr
Spartentarifvertrag der Nahverkehrsbetriebe (TV-N Mecklenburg-Vorpommern)
zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Mecklenburg-Vorpommern
e.V. (KAV) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) vom 18. März
2003 in der Fassung des 7. Änderungstarifvertrages vom 12.März 2024, 1
Absatz 2 Nummer 1 MinArbV M-V, Anhang I Buchstabe B der MinArbV M-V
Erklärung nach 6 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V - Mindestarbeitsbedingungen nach
Maßgabe von Branchentarifverträgen - (VOM AUFTRAGGEBER ANZUKREUZEN)
Mein Unternehmen verpflichtet sich, den Arbeitnehmenden bei der Ausführung der
Leistung mindestens die Arbeitsbedingungen auf Grundlage der Branchentarifverträge
folgender Tarifbereiche zu gewähren:
Baugewerbe, 2 Absatz 1 Nummer 1 MinArbV M-V, Anhang II Nummer 1 der
MinArbV M-V
Gebäudereinigerhandwerk, 2 Absatz 1 Nummer 2 MinArbV M-V, Anhang II
Nummer 2 der MinArbV M-V
Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Institut für Fischerei
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Metall- und Elektroindustrie, 2 Absatz 1 Nummer 3 MinArbV M-V, Anhang II
Nummer 3 der MinArbV M-V
Wach- und Sicherheitsgewerbe, 2 Absatz 1 Nummer 4 MinArbV M-V, Anhang II
Nummer 4 der MinArbV M-V
IT-Dienstleistungen, 2 Absatz 1 Nummer 5 MinArbV M-V. Anhang II Nummer 5
der MinArbV M-V
Umweltschutz und Industrieservice, 2 Absatz 1 Nummer 6 MinArbV M-V,
Anhang II Nummer 6 der MinArbV M-V
Erklärung nach 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V - Vergaberechtlicher Mindestlohn
Soweit nach der MinArbV M-V keine Pflichten zur Gewährung von
Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe von repräsentativen Tarifverträgen oder
Branchentarifverträgen bestehen, verpflichtet mein Unternehmen sich, den
Arbeitnehmenden bei der Ausführung der Leistung einen vergaberechtlichen
Mindestlohn von 14,68 Euro (brutto) pro Stunde zu zahlen.
Erklärung nach 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V - Nachunternehmen)
Mein Unternehmen verpflichtet sich, dem/den Nachunternehmen die für das
Unternehmen geltenden Pflichten aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten
durch das/die Nachunternehmen zu überwachen.
Datum, Unterschrift , Firmenstempel
Hinweise:
1. Mindestarbeitsbedingungen nach repräsentativen Tarifverträgen ( 5 TVgG M-V )
a. Die Auftragnehmer sind an den vollen Wortlaut der Tarifverträge gebunden. Die
repräsentativen Tarifverträge sind unter der Internetadresse
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Wirtschaft/%C3%96ffentlichesAuftragswesen/
(Öffentliches Auftragswesen-Repräsentative Tarifverträge) einzusehen.
2. Mindestarbeitsbedingungen nach Branchentarifverträgen ( 6 TVgG M-V )
a. Verbindlich sind allein die im Anhang II der MinArbV M-V bekannt gemachten
Mindestarbeitsbedingungen. Der volle Wortlaut der MinArbV M-V ist unter
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Wirtschaft/%C3%96ffentlichesAuftragswesen/
(Öffentliches Auftragswesen-Landesrecht) einzusehen.
Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Institut für Fischerei
14
Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach dem
Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V)
Soweit das Unternehmen eine Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen im Sinne des
14 Satz 1 TVgG M-V abgegeben hat, gelten mit dem Zuschlag folgende Bestimmungen:
- nach Maßgabe von 15 TVgG M-V (Kontrollen):
Das Unternehmen verpflichtet sich, mit Nachunternehmen folgende Befugnisse und
Pflichten zu vereinbaren:
Das Unternehmen hat als prüfende Stelle die Befugnis, Kontrollen bei seinen
Nachunternehmen durchzuführen, um die Einhaltung der Pflichten zu
überprüfen, die nach Maßgabe der abgegebenen Erklärung zu
Mindestarbeitsbedingungen bestehen.
Für diese Kontrollen haben die Nachunternehmen vollständige und prüffähige
Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen der prüfenden Stelle vorzulegen
oder elektronisch zu übermitteln; auf Befragen haben sie zu den Unterlagen
Auskünfte zu erteilen. Dies umfasst insbesondere Entgelt- und
Meldeunterlagen, Aufzeichnungen und andere Geschäftsunterlagen, aus
denen Art, Umfang, Dauer und tatsächliche Entlohnung sowie
Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmenden hervorgehen oder abgeleitet
werden können. Die Nachunternehmen haben personenbezogene
Beschäftigtendaten in den Unterlagen zu anonymisieren; sie haben die
Anonymisierung aufzuheben, soweit die prüfende Stelle konkrete
Anhaltspunkte für einen Verstoß darlegt. Die Arbeitnehmenden sind von ihren
Arbeitgebenden auf die Möglichkeit dieser Kontrollen hinzuweisen.
Die Nachunternehmen treffen den vorstehenden Punkten entsprechende
Vereinbarungen mit ihren eigenen Nachunternehmen. Sie verpflichten diese,
ihrerseits entsprechende Vereinbarungen mit Nachunternehmen auf weiteren
Stufen der Vertragshierarchie zu treffen.
Verleiher nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und
Werkvertragsunternehmen gelten als Nachunternehmen.
- nach Maßgabe von 16 TVgG M-V (Sanktionen):
Für jeden schuldhaften Verstoß gegen Pflichten, die nach der abgegebenen
Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen bestehen, verwirkt das
Unternehmen eine Vertragsstrafe in Höhe von
5 Prozent
des Auftragswertes (ohne Umsatzsteuer). Bei mehreren Verstößen darf die
Summe der Vertragsstrafen
Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Institut für Fischerei
15
10 Prozent
des Auftragswertes (ohne Umsatzsteuer) erreichen. Übersteigt die
geschuldete Vergütung (ohne Umsatzsteuer) den geschätzten Auftragswert,
so tritt der geschätzte Auftragswert an deren Stelle. 1)
Der Auftragswert wird bei Zuschlagserteilung mitgeteilt.
Die schuldhafte Nichterfüllung der nach der abgegebenen Erklärung zu
Mindestarbeitsbedingungen bestehenden Pflichten durch das Unternehmen
berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Eigenhändige Unterzeichnung durch Namensunterschrift des Ausstellers
1) Erläuterung: Nach 16 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V hat der öffentliche Auftraggeber mit
dem Unternehmen für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von fünf
Prozent des Auftragswertes zu vereinbaren; bei mehreren Verstößen darf die Summe
der Vertragsstrafen zehn Prozent des Auftragswertes nicht überschreiten. Das Gesetz
meint den geschätzten Auftragswert. Aus dem Urteil des BGH vom 15.02.2024 (Az.: VII
ZR 42/22) ergibt sich allerdings, dass auf den endgültigen Vergütungsanspruch
abzustellen ist. In diesem Sinne ist die vorstehende formularmäßige Erklärung zu
verstehen. Dabei bildet der geschätzte Auftragswert nach 16 Absatz 1 Satz 1 TVgG
M- V die absolute Obergrenze.
Source: 4
https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Landesforschungsanstalt-fuer-Landwirtschaft-und-Fischerei-Mecklenburg-Vor
pommern/2026/05/6510274.html
Data Acquisition via: p8000000
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