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Ausschreibung: Deutschland  Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste  Gestellung von Containern, Transport und Verwertung verschiedener Abfallfraktionen - DEU-Aarbergen
Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Dokument Nr...: 299447-2026 (ID: 2026043001055813913)
Veröffentlicht: 30.04.2026
*
  DEU-Aarbergen: Deutschland  Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs-
und Umweltschutzdienste  Gestellung von Containern, Transport und Verwertung
verschiedener Abfallfraktionen
   2026/S 84/2026 299447
   Deutschland  Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 
   Gestellung von Containern, Transport und Verwertung verschiedener Abfallfraktionen
   OJ S 84/2026 30/04/2026
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
      1.1. Beschaffer
	   Offizielle Bezeichnung: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis
	   E-Mail: Christian.Stoermer@rheingau-taunus.de
           Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
           Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
      2.1. Verfahren
	   Titel: Gestellung von Containern, Transport und Verwertung verschiedener Abfallfraktionen
	   Beschreibung: Gestellung von Containern, Transport und Verwertung verschiedener
           Abfallfraktionen der Wertstoffhöfe im Rheingau-Taunus-Kreis ab 01.01.2027
	   Kennung des Verfahrens: c8398807-ed46-427f-9dd9-880cd681f280
	   Interne Kennung: 01 VGV 2026
	   Verfahrensart: Offenes Verfahren
	   Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und
	    Umweltschutzdienste
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende
            Unterlagen einzureichen: - Angebotsschreiben mit Anlagen (einschl. Erklärungen zur
	    Einhaltung HVTG und Einsatz von Fahrzeugen) - Leistungsbeschreibung mit
            Leistungsverzeichnis - Urkalkulation nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen. Hinweise
	    zur Bereitstellung der Vergabeunterlagen und zum Erhalt von Bieterinformationen: - Fragen zu
            den Vergabeunterlagen und dem Vergabeverfahren haben ausschließlich mittels
            Kommunikation über die Vergabeplattform des Hessischen Ausschreibungsdatenbank (eHAD)
            zu erfolgen; - Die Antworten der Vergabestelle werden in Form von Bieterinformationen im für
            dieses Verfahren eingerichteten Kommunikationsbereich der eHAD veröffentlicht und können
	    bis zum Abschluss des Verfahrens eingesehen werden; - Sobald die Vergabestelle eine
            Bieterinformation neu einstellt, erfolgt über die eHAD eine automatisierte Benachrichtigung an
            alle für das Verfahren registrierten Unternehmen. Eine gesonderte Benachrichtigung durch die
            Vergabestelle erfolgt nicht. Alle Bieter sind gehalten, sich eigenständig über eventuelle
              Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren und diese bei der Erstellung ihrer
              Angebote zu berücksichtigen. Sie tragen andernfalls das Risiko, ein Angebot auf der
	      Grundlage zwischenzeitlich ohne ihr Wissen modifizierter Vergabeunterlagen abzugeben, an
	      das sie rechtlich gebunden sind. Ferner kann auch ein Ausschluss drohen, da das Angebot
              unzulässige Änderungen der Vertragsunterlagen enthalten kann. Allgemeine Hinweise: - Es
              wird darauf hingewiesen, dass ein Angebot für ein Los oder mehrere Lose abgegeben werden
	      kann; - auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist der Nachweis der
	      Vertretungsbefugnis der Person, die das Angebot abgegeben hat, vorzulegen; - die Vorlage
              eingescannter Nachweise ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur
              Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern; - Bei Bietergemeinschaften sind die
              geforderten Erklärungen und Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das
              Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB und der
              Verbotstatbestände nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des
              Art. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2026/124 der Kommission vom 14.01.2026 sowie die
              Einhaltung der Vorgaben des HVTG müssen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
              vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die
	      Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d.h. hier werden die vorgelegten
	      Nachweise der einzelnen Mitglieder in Summe bewertet; - Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten
              der EU, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, müssen jeweils vergleichbare
              Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig
              sind, vorlegen und ggf. eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen; - Die Vergabestelle
              wird nach Maßgabe von § 6 Abs. 1 Satz 1 WRegG vor der Erteilung des Zuschlags bei der
              Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter,
	      der den Zuschlag erhalten soll, gespeichert sind. Die Vergabestelle wird zudem vor
              Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem
              Gewerbezentralregister nach § 150a GewO anfordern und nach Maßgabe von § 17 Abs. 7
	      HVTG bei der im Land Hessen eingerichteten Informationsstelle bei der Oberfinanzdirektion
	      Frankfurt am Main anfragen, ob der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vom Wettbewerb
	      ausgeschlossen ist.
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vgv -
     2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 6
	    Auftragsbedingungen:
            Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 6
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
            Faktultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen
            genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123
            bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
            Korruption: Zwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den
            Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten
	    Voraussetzungen.
              Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus
              gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die
              gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten
	      Voraussetzungen.
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
              Faktultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen
              genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123
              bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Faktultativer Ausschlussgrund. Darüber
              hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe,
              insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe
	      der dort genannten Voraussetzungen.
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus
              gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die
              gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten
	      Voraussetzungen.
              Betrug: Zwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den
              Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten
	      Voraussetzungen.
	      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingender Ausschlussgrund.
              Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe,
              insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe
	      der dort genannten Voraussetzungen.
              Zahlungsunfähigkeit: Faktultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den
              Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten
	      Voraussetzungen.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Faktultativer Ausschlussgrund. Darüber
              hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe,
              insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe
	      der dort genannten Voraussetzungen.
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Faktultativer
              Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten
              Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
              GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
              Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
	      Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Faktultativer
              Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten
              Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
              GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
	      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Faktultativer
              Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten
              Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
              GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Faktultativer
              Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten
              Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
              GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
              Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Faktultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus
              gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die
              gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten
	      Voraussetzungen.
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Faktultativer
              Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten
              Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
              GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Faktultativer Ausschlussgrund. Darüber
              hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe,
              insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe
	      der dort genannten Voraussetzungen.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
              Faktultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen
              genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123
              bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Faktultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten
              sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die
              gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten
	      Voraussetzungen.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Faktultativer Ausschlussgrund.
              Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe,
              insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe
	      der dort genannten Voraussetzungen.
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
              Zwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunteragen
              genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123
              bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
              Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
              Verpflichtungen: Es gelten sämtliche in den Vergabeunteragen genannten Ausschlussgründe,
              insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe
	      der dort genannten Voraussetzungen.
   5. Los
      5.1. Los: LOT-0001
	   Titel: Altholz A I-III
	   Beschreibung: Gegenstand der Leistung ist die Gestellung von Containern zur Erfassung von
           Altholz AI-III auf den Wertstoffhöfen im Rheingau-Taunus-Kreis, der Transport der Container
           und die Verwertung der Abfälle ab 01.01.2027.
	   Interne Kennung: LOT-0001
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und
	    Umweltschutzdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2027
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2034
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
	    Kriterium: Supply-Chain-Management
	    Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
            Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
            nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
            gefordert): - Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung
            (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2026/124 der
            Kommission vom 14.01.2026; - Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der
            Ausschlussgründe nach § 123 GWB; - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der
            Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und
            Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit
            nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
            gefordert): - Nachweis (nicht älter als sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur
            Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die
            meisten Arbeitnehmer versichert sind), § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV; - Nachweis (nicht älter als
            sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben.
            Die Pflicht zur Vorlage besteht nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche
            Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist, § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV. -
            Auszug aus einem einschlägigen Register - insbesondere ein Führungszeugnis aus dem
	    Bundeszentralregister - oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige
            Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands
            oder des Niederlassungsstaats des Bieters als Beleg für das Nichtvorliegen der
            Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (§ 48 Abs. 4 VgV). - Bescheinigung der
            zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaats des Bieters i. S. v.
            § 48 Abs. 5 VgV als Nachweis dafür, dass die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124
	    Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht vorliegen - ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben,
            die vorläufig über die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachgewiesen wurden; -
            ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben aus der Präqualifizierung.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
              Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
              nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
	      gefordert): Angabe von mindestens zwei Referenzen in Bezug auf mit der ausgeschriebenen
              Leistung vergleichbare Containergestellungs- und Transportleistungen sowie - für die Lose 1
              bis 4 und 6 - Verwertungsleistungen des Auftragnehmers nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1
              VgV. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss jeweils innerhalb der letzten drei
	      Jahren vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Sofern der Bieter
              (noch) nicht über hinreichende Referenzen im Bereich der abfallwirtschaftlichen Leistungen
              verfügt ( Newcomer ), kann er weitere Angaben machen, warum er sein Unternehmen für
              ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen hält.
	      Hierzu muss er weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall
              sind die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen zu benennen. Diese
              müssen über persönliche Referenzen in den letzten drei Jahren verfügen, die sich auf
	      vergleichbare Leistungen beziehen und geeignet sind, die Referenzen des Bieters zu
              ergänzen oder zu ersetzen. Hierauf kann nur verzichtet werden, wenn sich die Fachkunde aus
              anderen unternehmensbezogenen Angaben zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit in
              vergleichbarer Weise ergibt. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: -
	      Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer) - Beschreibung
              des Leistungsumfanges - Auftragssumme (netto) - Ausführungszeitraum Die nachfolgend
              genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte
	      Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben
              /Nachweise für alle Lose gefordert): Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu allen
	      angegebenen Referenzen.
	      Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
              Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
              nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
              gefordert): - ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft nach Maßgabe der
	      Vergabeunterlagen; - ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der
              Leistungsbereiche Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind
	      von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts
              anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Benennung von
	      Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an
	      Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden. -
              Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom
	      Unterauftragnehmer
              Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -
	      standards
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
              Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
              nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
              gefordert): - Nachweis der Zertifizierung gemäß § 56 KrWG als Entsorgungsfachbetrieb in
	      Bezug auf die konkret angebotene Umsetzung des zu vergebenden Entsorgungsauftrags oder
	      entsprechende Einzelnachweise der Zertifizierungsvoraussetzungen/Fachkunde nach der
	      Entsorgungsfachbetriebeverordnung
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und
              Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit
              nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
              gefordert): - Nachweis eines Versicherers, im Zuschlagsfall mit dem Auftragnehmer für den
              Leistungszeitraum eine Betriebs- und eine Umwelthaftpflichtversicherung sowie für die Lose 1
	      bis 4 sowie Los 6 Sachversicherungen mit den in den Besonderen Vertragsbedingungen
              genannten Deckungssummen abzuschließen.
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
              Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
              nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
              gefordert): - Qualifizierte, d.h. ausdrücklich für den hier zu vergebenden Auftrag ausgestellte
              Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 % der Brutto-
              Auftragssumme. Bei Bietergemeinschaften ist die Bereitschaftserklärung für die
              Bietergemeinschaft und nicht für einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben.
	      Kriterium: Finanzkennzahlen
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und
              Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit
              nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
              gefordert): - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszüge i. S. v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV; -
              Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem
              Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, § 45
	      Abs. 4 Nr. 3 VgV.
	      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Auf Aufforderung vorzulegende Angaben und
              Nachweise:Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem
	      Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes
              bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Aktueller
              Handelsregisterauszug oder entsprechender Firmenregisterauszug, jeweils nicht älter als 6
              Monate (§ 44 Abs. 1 VgV).
   5.1.10. Zuschlagskriterien
	   Kriterium:
	   Art: Preis
	   Bezeichnung: Preis
           Beschreibung: Nach § 58 Abs. 1 VgV wird der Zuschlag getrennt für das jeweilige Los nach
           Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (bestes Preis-Leistungs-
           Verhältnis, § 58 Abs. 2 Satz 1 VgV). Das wirtschaftlichste Angebot wird vorliegend allein
	   anhand des niedrigsten Leistungsentgelts ermittelt.
	   Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
           Zuschlagskriterium  Zahl: 100
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.had.de/NetServer
	   /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19c51f16621-
	   28ef309b83288d58
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
              Elektronische Einreichung: Zulässig
              Adresse für die Einreichung: https://www.had.de
              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 18/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
              Mitteleuropäische Sommerzeit
              Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 4 Monate
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Allgemeine Hinweise: Ein Bieter kann sich - ggf. auch als Mitglied
              einer Bietergemeinschaft -der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des
	      rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden
              Verbindungen (§ 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die
	      erforderlichen MIttel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer /
              Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende
              Verpflichtungserklärung vorgelegt wird. Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8
              VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über
              eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24
              /EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer des amtlichen Verzeichnisses
              präqualifizierter Unternehmen sowie den dazugehörigen Zugangscode für den Liefer- und
	      Dienstleistungsbereich (AVPQ), der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V., der DIHK Service
              GmbH oder einer vergleichbaren Stelle anzugeben (siehe § 15 Abs. 2 HVTG) anzugeben. Ein
              Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und
              Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens
              waren. Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des
              Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
              Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Bieter können eine
              bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische
              Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen
	      Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle
              bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit
              während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49
              VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des
              Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche
	      Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten
              Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3
	      VgV wird Bezug genommen. Die Angabe eines sog. Globalvermerks, wonach der Bieter
              pauschal erklärt, alle festgelegten Eignungskriterien zu erfüllen (ohne weitere Angabe zu
	      einzelnen Kriterien), ist nicht ausreichend. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle
              gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
              unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
              Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige
	      leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden Nachfrist
              nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers.
              Ein Anspruch auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht. Die Bieter sollten daher im
              wohlverstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem
	      Angebot einreichen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungstermin: 18/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
              Eröffnungstermin  Beschreibung: Die Öffnung der Angebote erfolgt unverzüglich nach
	      Ablauf der Angebotsfrist durch zwei Vertreter des EAW (einschl. Niederschrift). Bieter sind zur
              Angebotseröffnung nicht zugelassen.
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -Die Vorgaben zu Tariftreue und Mindestentgelt
              bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) sind
              einzuhalten. - Die für den Transport eingesetzten Fahrzeuge müssen mindestens EURO-Norm
              6 erfüllen.
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Keine Rahmenvereinbarung
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
	   Darmstadt
           Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB lautet auszugsweise:  (1) Die
           Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist
           unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
           Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem
           Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
           nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
           Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
           benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
           gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
           erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
           Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
           nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
	   vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
           Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
           Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere
           unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht
           innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und
	   nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer
           Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1
	   Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller
           Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass
	   sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in
           seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2
              GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile
	      kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations, Betriebs- oder
              Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die
	      Vergabekammer wenden.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	      Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-
	      Taunus-Kreis
      5.1. Los: LOT-0002
	   Titel: Altholz A IV
	   Beschreibung: Gegenstand der Leistung ist die Gestellung von Containern zur Erfassung von
           Altholz AIV auf den Wertstoffhöfen im Rheingau-Taunus-Kreis, der Transport der Container
           und die Verwertung der Abfälle ab 01.01.2027.
	   Interne Kennung: LOT-0002
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und
	    Umweltschutzdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2027
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2034
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
	    Kriterium: Supply-Chain-Management
	    Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
            Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
            nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
            gefordert): - Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung
            (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2026/124 der
            Kommission vom 14.01.2026; - Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der
            Ausschlussgründe nach § 123 GWB; - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der
              Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und
              Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit
              nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
              gefordert): - Nachweis (nicht älter als sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur
              Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die
              meisten Arbeitnehmer versichert sind), § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV; - Nachweis (nicht älter als
              sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben.
              Die Pflicht zur Vorlage besteht nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche
              Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist, § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV. -
              Auszug aus einem einschlägigen Register - insbesondere ein Führungszeugnis aus dem
	      Bundeszentralregister - oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige
              Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands
              oder des Niederlassungsstaats des Bieters als Beleg für das Nichtvorliegen der
              Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (§ 48 Abs. 4 VgV). - Bescheinigung der
              zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaats des Bieters i. S. v.
              § 48 Abs. 5 VgV als Nachweis dafür, dass die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124
	      Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht vorliegen - ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben,
              die vorläufig über die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachgewiesen wurden; -
              ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben aus der Präqualifizierung.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
              Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
              nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
	      gefordert): Angabe von mindestens zwei Referenzen in Bezug auf mit der ausgeschriebenen
              Leistung vergleichbare Containergestellungs- und Transportleistungen sowie - für die Lose 1
              bis 4 und 6 - Verwertungsleistungen des Auftragnehmers nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1
              VgV. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss jeweils innerhalb der letzten drei
	      Jahren vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Sofern der Bieter
              (noch) nicht über hinreichende Referenzen im Bereich der abfallwirtschaftlichen Leistungen
              verfügt ( Newcomer ), kann er weitere Angaben machen, warum er sein Unternehmen für
              ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen hält.
	      Hierzu muss er weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall
              sind die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen zu benennen. Diese
              müssen über persönliche Referenzen in den letzten drei Jahren verfügen, die sich auf
	      vergleichbare Leistungen beziehen und geeignet sind, die Referenzen des Bieters zu
              ergänzen oder zu ersetzen. Hierauf kann nur verzichtet werden, wenn sich die Fachkunde aus
              anderen unternehmensbezogenen Angaben zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit in
              vergleichbarer Weise ergibt. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: -
	      Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer) - Beschreibung
              des Leistungsumfanges - Auftragssumme (netto) - Ausführungszeitraum Die nachfolgend
              genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte
	      Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben
              /Nachweise für alle Lose gefordert): Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu allen
	      angegebenen Referenzen.
	      Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
              Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
              nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
              gefordert): - ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft nach Maßgabe der
	      Vergabeunterlagen; - ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der
              Leistungsbereiche Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind
	      von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts
              anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Benennung von
	      Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an
	      Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden. -
              Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom
	      Unterauftragnehmer
              Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -
	      standards
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
              Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
              nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
              gefordert): - Nachweis der Zertifizierung gemäß § 56 KrWG als Entsorgungsfachbetrieb in
	      Bezug auf die konkret angebotene Umsetzung des zu vergebenden Entsorgungsauftrags oder
	      entsprechende Einzelnachweise der Zertifizierungsvoraussetzungen/Fachkunde nach der
	      Entsorgungsfachbetriebeverordnung
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und
              Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit
              nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
              gefordert): - Nachweis eines Versicherers, im Zuschlagsfall mit dem Auftragnehmer für den
              Leistungszeitraum eine Betriebs- und eine Umwelthaftpflichtversicherung sowie für die Lose 1
	      bis 4 sowie Los 6 Sachversicherungen mit den in den Besonderen Vertragsbedingungen
              genannten Deckungssummen abzuschließen.
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
              Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
              nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
              gefordert): - Qualifizierte, d.h. ausdrücklich für den hier zu vergebenden Auftrag ausgestellte
              Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 % der Brutto-
              Auftragssumme. Bei Bietergemeinschaften ist die Bereitschaftserklärung für die
              Bietergemeinschaft und nicht für einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben.
	      Kriterium: Finanzkennzahlen
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und
              Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit
              nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
              gefordert): - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszüge i. S. v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV; -
              Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem
              Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, § 45
	      Abs. 4 Nr. 3 VgV.
	      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Auf Aufforderung vorzulegende Angaben und
              Nachweise:Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem
	      Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes
              bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Aktueller
              Handelsregisterauszug oder entsprechender Firmenregisterauszug, jeweils nicht älter als 6
              Monate (§ 44 Abs. 1 VgV).
   5.1.10. Zuschlagskriterien
	   Kriterium:
	   Art: Preis
	   Bezeichnung: Preis
           Beschreibung: Nach § 58 Abs. 1 VgV wird der Zuschlag getrennt für das jeweilige Los nach
           Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (bestes Preis-Leistungs-
           Verhältnis, § 58 Abs. 2 Satz 1 VgV). Das wirtschaftlichste Angebot wird vorliegend allein
	   anhand des niedrigsten Leistungsentgelts ermittelt.
	   Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
           Zuschlagskriterium  Zahl: 100
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.had.de/NetServer
	   /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19c51f16621-
	   28ef309b83288d58
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
           Elektronische Einreichung: Zulässig
           Adresse für die Einreichung: https://www.had.de
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 18/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 4 Monate
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Allgemeine Hinweise: Ein Bieter kann sich - ggf. auch als Mitglied
           einer Bietergemeinschaft -der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des
	   rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden
           Verbindungen (§ 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die
	   erforderlichen MIttel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer /
           Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende
           Verpflichtungserklärung vorgelegt wird. Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8
           VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über
           eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24
           /EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer des amtlichen Verzeichnisses
           präqualifizierter Unternehmen sowie den dazugehörigen Zugangscode für den Liefer- und
	   Dienstleistungsbereich (AVPQ), der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V., der DIHK Service
           GmbH oder einer vergleichbaren Stelle anzugeben (siehe § 15 Abs. 2 HVTG) anzugeben. Ein
           Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und
           Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens
              waren. Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des
              Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
              Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Bieter können eine
              bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische
              Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen
	      Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle
              bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit
              während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49
              VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des
              Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche
	      Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten
              Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3
	      VgV wird Bezug genommen. Die Angabe eines sog. Globalvermerks, wonach der Bieter
              pauschal erklärt, alle festgelegten Eignungskriterien zu erfüllen (ohne weitere Angabe zu
	      einzelnen Kriterien), ist nicht ausreichend. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle
              gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
              unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
              Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige
	      leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden Nachfrist
              nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers.
              Ein Anspruch auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht. Die Bieter sollten daher im
              wohlverstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem
	      Angebot einreichen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungstermin: 18/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
              Eröffnungstermin  Beschreibung: Die Öffnung der Angebote erfolgt unverzüglich nach
	      Ablauf der Angebotsfrist durch zwei Vertreter des EAW (einschl. Niederschrift). Bieter sind zur
              Angebotseröffnung nicht zugelassen.
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -Die Vorgaben zu Tariftreue und Mindestentgelt
              bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) sind
              einzuhalten. - Die für den Transport eingesetzten Fahrzeuge müssen mindestens EURO-Norm
              6 erfüllen.
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Keine Rahmenvereinbarung
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
	   Darmstadt
              Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB lautet auszugsweise:  (1) Die
              Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist
              unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
              Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem
              Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
              nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
              Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
              benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
              erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
              nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
	      vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
              Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
              Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere
              unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht
              innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und
	      nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer
              Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1
	      Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller
              Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass
	      sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in
              seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2
              GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile
	      kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations, Betriebs- oder
              Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die
	      Vergabekammer wenden.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	      Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-
	      Taunus-Kreis
      5.1. Los: LOT-0003
	   Titel: Altpapier
	   Beschreibung: Gegenstand der Leistung ist die Gestellung von Containern zur Erfassung von
           Altpapier auf den Wertstoffhöfen im Rheingau-Taunus-Kreis, der Transport der Container und
           die Verwertung der Abfälle ab 01.01.2027.
	   Interne Kennung: LOT-0003
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und
	    Umweltschutzdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2027
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2034
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
	    Kriterium: Supply-Chain-Management
	    Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
            Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
            nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
            gefordert): - Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung
            (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2026/124 der
            Kommission vom 14.01.2026; - Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der
            Ausschlussgründe nach § 123 GWB; - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der
            Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und
            Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit
            nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
            gefordert): - Nachweis (nicht älter als sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur
            Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die
            meisten Arbeitnehmer versichert sind), § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV; - Nachweis (nicht älter als
            sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben.
            Die Pflicht zur Vorlage besteht nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche
            Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist, § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV. -
            Auszug aus einem einschlägigen Register - insbesondere ein Führungszeugnis aus dem
	    Bundeszentralregister - oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige
            Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands
            oder des Niederlassungsstaats des Bieters als Beleg für das Nichtvorliegen der
            Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (§ 48 Abs. 4 VgV). - Bescheinigung der
            zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaats des Bieters i. S. v.
            § 48 Abs. 5 VgV als Nachweis dafür, dass die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124
	    Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht vorliegen - ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben,
            die vorläufig über die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachgewiesen wurden; -
            ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben aus der Präqualifizierung.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
              Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
              nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
	      gefordert): Angabe von mindestens zwei Referenzen in Bezug auf mit der ausgeschriebenen
              Leistung vergleichbare Containergestellungs- und Transportleistungen sowie - für die Lose 1
              bis 4 und 6 - Verwertungsleistungen des Auftragnehmers nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1
              VgV. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss jeweils innerhalb der letzten drei
	      Jahren vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Sofern der Bieter
              (noch) nicht über hinreichende Referenzen im Bereich der abfallwirtschaftlichen Leistungen
              verfügt ( Newcomer ), kann er weitere Angaben machen, warum er sein Unternehmen für
              ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen hält.
	      Hierzu muss er weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall
              sind die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen zu benennen. Diese
              müssen über persönliche Referenzen in den letzten drei Jahren verfügen, die sich auf
	      vergleichbare Leistungen beziehen und geeignet sind, die Referenzen des Bieters zu
              ergänzen oder zu ersetzen. Hierauf kann nur verzichtet werden, wenn sich die Fachkunde aus
              anderen unternehmensbezogenen Angaben zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit in
              vergleichbarer Weise ergibt. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: -
	      Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer) - Beschreibung
              des Leistungsumfanges - Auftragssumme (netto) - Ausführungszeitraum Die nachfolgend
              genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte
	      Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben
              /Nachweise für alle Lose gefordert): Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu allen
	      angegebenen Referenzen.
	      Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
              Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
              nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
              gefordert): - ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft nach Maßgabe der
	      Vergabeunterlagen; - ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der
              Leistungsbereiche Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind
	      von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts
              anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Benennung von
	      Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an
	      Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden. -
              Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom
	      Unterauftragnehmer
              Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -
	      standards
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
              Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
              nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
              gefordert): - Nachweis der Zertifizierung gemäß § 56 KrWG als Entsorgungsfachbetrieb in
	      Bezug auf die konkret angebotene Umsetzung des zu vergebenden Entsorgungsauftrags oder
	      entsprechende Einzelnachweise der Zertifizierungsvoraussetzungen/Fachkunde nach der
	      Entsorgungsfachbetriebeverordnung
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und
              Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit
              nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
              gefordert): - Nachweis eines Versicherers, im Zuschlagsfall mit dem Auftragnehmer für den
              Leistungszeitraum eine Betriebs- und eine Umwelthaftpflichtversicherung sowie für die Lose 1
	      bis 4 sowie Los 6 Sachversicherungen mit den in den Besonderen Vertragsbedingungen
              genannten Deckungssummen abzuschließen.
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
              Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
              nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
              gefordert): - Qualifizierte, d.h. ausdrücklich für den hier zu vergebenden Auftrag ausgestellte
              Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 % der Brutto-
              Auftragssumme. Bei Bietergemeinschaften ist die Bereitschaftserklärung für die
              Bietergemeinschaft und nicht für einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben.
	      Kriterium: Finanzkennzahlen
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und
              Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit
              nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
              gefordert): - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszüge i. S. v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV; -
              Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem
              Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, § 45
	      Abs. 4 Nr. 3 VgV.
	      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Auf Aufforderung vorzulegende Angaben und
              Nachweise:Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem
	      Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes
              bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Aktueller
              Handelsregisterauszug oder entsprechender Firmenregisterauszug, jeweils nicht älter als 6
              Monate (§ 44 Abs. 1 VgV).
   5.1.10. Zuschlagskriterien
	   Kriterium:
	   Art: Preis
	   Bezeichnung: Preis
           Beschreibung: Nach § 58 Abs. 1 VgV wird der Zuschlag getrennt für das jeweilige Los nach
           Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (bestes Preis-Leistungs-
           Verhältnis, § 58 Abs. 2 Satz 1 VgV). Das wirtschaftlichste Angebot wird vorliegend allein
	   anhand des niedrigsten Leistungsentgelts ermittelt.
	   Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
           Zuschlagskriterium  Zahl: 100
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.had.de/NetServer
	   /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19c51f16621-
	   28ef309b83288d58
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
           Elektronische Einreichung: Zulässig
           Adresse für die Einreichung: https://www.had.de
              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 18/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
              Mitteleuropäische Sommerzeit
              Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 4 Monate
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Allgemeine Hinweise: Ein Bieter kann sich - ggf. auch als Mitglied
              einer Bietergemeinschaft -der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des
	      rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden
              Verbindungen (§ 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die
	      erforderlichen MIttel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer /
              Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende
              Verpflichtungserklärung vorgelegt wird. Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8
              VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über
              eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24
              /EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer des amtlichen Verzeichnisses
              präqualifizierter Unternehmen sowie den dazugehörigen Zugangscode für den Liefer- und
	      Dienstleistungsbereich (AVPQ), der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V., der DIHK Service
              GmbH oder einer vergleichbaren Stelle anzugeben (siehe § 15 Abs. 2 HVTG) anzugeben. Ein
              Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und
              Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens
              waren. Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des
              Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
              Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Bieter können eine
              bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische
              Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen
	      Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle
              bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit
              während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49
              VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des
              Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche
	      Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten
              Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3
	      VgV wird Bezug genommen. Die Angabe eines sog. Globalvermerks, wonach der Bieter
              pauschal erklärt, alle festgelegten Eignungskriterien zu erfüllen (ohne weitere Angabe zu
	      einzelnen Kriterien), ist nicht ausreichend. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle
              gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
              unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
              Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige
	      leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden Nachfrist
              nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers.
              Ein Anspruch auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht. Die Bieter sollten daher im
              wohlverstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem
	      Angebot einreichen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungstermin: 18/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
              Eröffnungstermin  Beschreibung: Die Öffnung der Angebote erfolgt unverzüglich nach
	      Ablauf der Angebotsfrist durch zwei Vertreter des EAW (einschl. Niederschrift). Bieter sind zur
              Angebotseröffnung nicht zugelassen.
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -Die Vorgaben zu Tariftreue und Mindestentgelt
              bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) sind
              einzuhalten. - Die für den Transport eingesetzten Fahrzeuge müssen mindestens EURO-Norm
              6 erfüllen.
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Keine Rahmenvereinbarung
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
	   Darmstadt
           Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB lautet auszugsweise:  (1) Die
           Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist
           unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
           Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem
           Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
           nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
           Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
           benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
           gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
           erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
           Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
           nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
	   vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
           Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
           Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere
           unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht
           innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und
	   nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer
           Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1
	   Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller
           Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass
	   sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in
           seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2
           GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile
	      kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations, Betriebs- oder
              Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die
	      Vergabekammer wenden.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	      Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-
	      Taunus-Kreis
      5.1. Los: LOT-0004
	   Titel: Altmetall
	   Beschreibung: Gegenstand der Leistung ist die Gestellung von Containern zur Erfassung von
           Altmetall auf den Wertstoffhöfen im Rheingau-Taunus-Kreis, der Transport der Container und
           die Verwertung der Abfälle ab 01.01.2027. Es handelt sich hierbei um nicht beraubtes
	   Altmetall.
	   Interne Kennung: LOT-0004
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und
	    Umweltschutzdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2027
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2034
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
	    Kriterium: Supply-Chain-Management
	    Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
            Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
            nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
            gefordert): - Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung
            (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2026/124 der
            Kommission vom 14.01.2026; - Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der
            Ausschlussgründe nach § 123 GWB; - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der
              Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und
              Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit
              nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
              gefordert): - Nachweis (nicht älter als sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur
              Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die
              meisten Arbeitnehmer versichert sind), § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV; - Nachweis (nicht älter als
              sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben.
              Die Pflicht zur Vorlage besteht nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche
              Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist, § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV. -
              Auszug aus einem einschlägigen Register - insbesondere ein Führungszeugnis aus dem
	      Bundeszentralregister - oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige
              Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands
              oder des Niederlassungsstaats des Bieters als Beleg für das Nichtvorliegen der
              Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (§ 48 Abs. 4 VgV). - Bescheinigung der
              zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaats des Bieters i. S. v.
              § 48 Abs. 5 VgV als Nachweis dafür, dass die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124
	      Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht vorliegen - ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben,
              die vorläufig über die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachgewiesen wurden; -
              ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben aus der Präqualifizierung.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
              Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
              nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
	      gefordert): Angabe von mindestens zwei Referenzen in Bezug auf mit der ausgeschriebenen
              Leistung vergleichbare Containergestellungs- und Transportleistungen sowie - für die Lose 1
              bis 4 und 6 - Verwertungsleistungen des Auftragnehmers nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1
              VgV. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss jeweils innerhalb der letzten drei
	      Jahren vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Sofern der Bieter
              (noch) nicht über hinreichende Referenzen im Bereich der abfallwirtschaftlichen Leistungen
              verfügt ( Newcomer ), kann er weitere Angaben machen, warum er sein Unternehmen für
              ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen hält.
	      Hierzu muss er weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall
              sind die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen zu benennen. Diese
              müssen über persönliche Referenzen in den letzten drei Jahren verfügen, die sich auf
	      vergleichbare Leistungen beziehen und geeignet sind, die Referenzen des Bieters zu
              ergänzen oder zu ersetzen. Hierauf kann nur verzichtet werden, wenn sich die Fachkunde aus
              anderen unternehmensbezogenen Angaben zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit in
              vergleichbarer Weise ergibt. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: -
	      Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer) - Beschreibung
              des Leistungsumfanges - Auftragssumme (netto) - Ausführungszeitraum Die nachfolgend
              genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte
	      Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben
              /Nachweise für alle Lose gefordert): Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu allen
	      angegebenen Referenzen.
	      Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
              Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
              nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
              gefordert): - ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft nach Maßgabe der
	      Vergabeunterlagen; - ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der
              Leistungsbereiche Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind
	      von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts
              anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Benennung von
	      Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an
	      Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden. -
              Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom
	      Unterauftragnehmer
              Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -
	      standards
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
              Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
              nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
              gefordert): - Nachweis der Zertifizierung gemäß § 56 KrWG als Entsorgungsfachbetrieb in
	      Bezug auf die konkret angebotene Umsetzung des zu vergebenden Entsorgungsauftrags oder
	      entsprechende Einzelnachweise der Zertifizierungsvoraussetzungen/Fachkunde nach der
	      Entsorgungsfachbetriebeverordnung
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und
              Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit
              nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
              gefordert): - Nachweis eines Versicherers, im Zuschlagsfall mit dem Auftragnehmer für den
              Leistungszeitraum eine Betriebs- und eine Umwelthaftpflichtversicherung sowie für die Lose 1
	      bis 4 sowie Los 6 Sachversicherungen mit den in den Besonderen Vertragsbedingungen
              genannten Deckungssummen abzuschließen.
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
              Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
              nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
              gefordert): - Qualifizierte, d.h. ausdrücklich für den hier zu vergebenden Auftrag ausgestellte
              Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 % der Brutto-
              Auftragssumme. Bei Bietergemeinschaften ist die Bereitschaftserklärung für die
              Bietergemeinschaft und nicht für einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben.
	      Kriterium: Finanzkennzahlen
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und
              Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit
              nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
              gefordert): - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszüge i. S. v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV; -
              Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem
              Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, § 45
	      Abs. 4 Nr. 3 VgV.
	      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Auf Aufforderung vorzulegende Angaben und
              Nachweise:Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem
	      Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes
              bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Aktueller
              Handelsregisterauszug oder entsprechender Firmenregisterauszug, jeweils nicht älter als 6
              Monate (§ 44 Abs. 1 VgV).
   5.1.10. Zuschlagskriterien
	   Kriterium:
	   Art: Preis
	   Bezeichnung: Preis
           Beschreibung: Nach § 58 Abs. 1 VgV wird der Zuschlag getrennt für das jeweilige Los nach
           Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (bestes Preis-Leistungs-
           Verhältnis, § 58 Abs. 2 Satz 1 VgV). Das wirtschaftlichste Angebot wird vorliegend allein
	   anhand des niedrigsten Leistungsentgelts ermittelt.
	   Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
           Zuschlagskriterium  Zahl: 100
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.had.de/NetServer
	   /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19c51f16621-
	   28ef309b83288d58
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
           Elektronische Einreichung: Zulässig
           Adresse für die Einreichung: https://www.had.de
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 18/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 4 Monate
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Allgemeine Hinweise: Ein Bieter kann sich - ggf. auch als Mitglied
           einer Bietergemeinschaft -der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des
	   rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden
           Verbindungen (§ 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die
	   erforderlichen MIttel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer /
           Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende
           Verpflichtungserklärung vorgelegt wird. Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8
           VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über
           eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24
           /EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer des amtlichen Verzeichnisses
           präqualifizierter Unternehmen sowie den dazugehörigen Zugangscode für den Liefer- und
	   Dienstleistungsbereich (AVPQ), der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V., der DIHK Service
           GmbH oder einer vergleichbaren Stelle anzugeben (siehe § 15 Abs. 2 HVTG) anzugeben. Ein
           Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und
           Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens
              waren. Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des
              Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
              Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Bieter können eine
              bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische
              Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen
	      Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle
              bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit
              während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49
              VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des
              Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche
	      Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten
              Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3
	      VgV wird Bezug genommen. Die Angabe eines sog. Globalvermerks, wonach der Bieter
              pauschal erklärt, alle festgelegten Eignungskriterien zu erfüllen (ohne weitere Angabe zu
	      einzelnen Kriterien), ist nicht ausreichend. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle
              gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
              unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
              Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige
	      leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden Nachfrist
              nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers.
              Ein Anspruch auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht. Die Bieter sollten daher im
              wohlverstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem
	      Angebot einreichen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungstermin: 18/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
              Eröffnungstermin  Beschreibung: Die Öffnung der Angebote erfolgt unverzüglich nach
	      Ablauf der Angebotsfrist durch zwei Vertreter des EAW (einschl. Niederschrift). Bieter sind zur
              Angebotseröffnung nicht zugelassen.
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -Die Vorgaben zu Tariftreue und Mindestentgelt
              bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) sind
              einzuhalten. - Die für den Transport eingesetzten Fahrzeuge müssen mindestens EURO-Norm
              6 erfüllen.
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Keine Rahmenvereinbarung
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
	   Darmstadt
              Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB lautet auszugsweise:  (1) Die
              Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist
              unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
              Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem
              Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
              nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
              Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
              benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
              erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
              nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
	      vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
              Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
              Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere
              unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht
              innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und
	      nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer
              Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1
	      Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller
              Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass
	      sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in
              seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2
              GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile
	      kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations, Betriebs- oder
              Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die
	      Vergabekammer wenden.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	      Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-
	      Taunus-Kreis
      5.1. Los: LOT-0005
	   Titel: Baurestabfall
	   Beschreibung: Gegenstand der Leistung ist die Gestellung von Containern zur Erfassung von
           Baurestabfall auf den Wertstoffhöfen im Rheingau-Taunus-Kreis und der Transport der
	   Container zum Abfallwirtschaftszentrum Singhofen im Rhein-Lahn-Kreis ab 01.01.2027.
	   Interne Kennung: LOT-0005
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und
	    Umweltschutzdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2027
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2034
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
	    Kriterium: Supply-Chain-Management
	    Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
            Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
            nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
            gefordert): - Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung
            (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2026/124 der
            Kommission vom 14.01.2026; - Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der
            Ausschlussgründe nach § 123 GWB; - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der
            Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und
            Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit
            nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
            gefordert): - Nachweis (nicht älter als sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur
            Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die
            meisten Arbeitnehmer versichert sind), § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV; - Nachweis (nicht älter als
            sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben.
            Die Pflicht zur Vorlage besteht nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche
            Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist, § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV. -
            Auszug aus einem einschlägigen Register - insbesondere ein Führungszeugnis aus dem
	    Bundeszentralregister - oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige
            Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands
            oder des Niederlassungsstaats des Bieters als Beleg für das Nichtvorliegen der
            Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (§ 48 Abs. 4 VgV). - Bescheinigung der
            zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaats des Bieters i. S. v.
            § 48 Abs. 5 VgV als Nachweis dafür, dass die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124
	    Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht vorliegen - ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben,
            die vorläufig über die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachgewiesen wurden; -
            ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben aus der Präqualifizierung.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
              Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
              nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
	      gefordert): Angabe von mindestens zwei Referenzen in Bezug auf mit der ausgeschriebenen
              Leistung vergleichbare Containergestellungs- und Transportleistungen sowie - für die Lose 1
              bis 4 und 6 - Verwertungsleistungen des Auftragnehmers nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1
              VgV. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss jeweils innerhalb der letzten drei
	      Jahren vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Sofern der Bieter
              (noch) nicht über hinreichende Referenzen im Bereich der abfallwirtschaftlichen Leistungen
              verfügt ( Newcomer ), kann er weitere Angaben machen, warum er sein Unternehmen für
              ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen hält.
	      Hierzu muss er weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall
              sind die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen zu benennen. Diese
              müssen über persönliche Referenzen in den letzten drei Jahren verfügen, die sich auf
	      vergleichbare Leistungen beziehen und geeignet sind, die Referenzen des Bieters zu
              ergänzen oder zu ersetzen. Hierauf kann nur verzichtet werden, wenn sich die Fachkunde aus
              anderen unternehmensbezogenen Angaben zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit in
              vergleichbarer Weise ergibt. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: -
	      Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer) - Beschreibung
              des Leistungsumfanges - Auftragssumme (netto) - Ausführungszeitraum Die nachfolgend
              genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte
	      Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben
              /Nachweise für alle Lose gefordert): Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu allen
	      angegebenen Referenzen.
	      Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
              Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
              nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
              gefordert): - ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft nach Maßgabe der
	      Vergabeunterlagen; - ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der
              Leistungsbereiche Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind
	      von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts
              anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Benennung von
	      Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an
	      Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden. -
              Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom
	      Unterauftragnehmer
              Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -
	      standards
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
              Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
              nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
              gefordert): - Nachweis der Zertifizierung gemäß § 56 KrWG als Entsorgungsfachbetrieb in
	      Bezug auf die konkret angebotene Umsetzung des zu vergebenden Entsorgungsauftrags oder
	      entsprechende Einzelnachweise der Zertifizierungsvoraussetzungen/Fachkunde nach der
	      Entsorgungsfachbetriebeverordnung
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und
              Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit
              nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
              gefordert): - Nachweis eines Versicherers, im Zuschlagsfall mit dem Auftragnehmer für den
              Leistungszeitraum eine Betriebs- und eine Umwelthaftpflichtversicherung sowie für die Lose 1
	      bis 4 sowie Los 6 Sachversicherungen mit den in den Besonderen Vertragsbedingungen
              genannten Deckungssummen abzuschließen.
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
              Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
              nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
              gefordert): - Qualifizierte, d.h. ausdrücklich für den hier zu vergebenden Auftrag ausgestellte
              Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 % der Brutto-
              Auftragssumme. Bei Bietergemeinschaften ist die Bereitschaftserklärung für die
              Bietergemeinschaft und nicht für einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben.
	      Kriterium: Finanzkennzahlen
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und
              Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit
              nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
              gefordert): - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszüge i. S. v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV; -
              Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem
              Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, § 45
	      Abs. 4 Nr. 3 VgV.
	      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Auf Aufforderung vorzulegende Angaben und
              Nachweise:Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem
	      Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes
              bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Aktueller
              Handelsregisterauszug oder entsprechender Firmenregisterauszug, jeweils nicht älter als 6
              Monate (§ 44 Abs. 1 VgV).
   5.1.10. Zuschlagskriterien
	   Kriterium:
	   Art: Preis
	   Bezeichnung: Preis
           Beschreibung: Nach § 58 Abs. 1 VgV wird der Zuschlag getrennt für das jeweilige Los nach
           Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (bestes Preis-Leistungs-
           Verhältnis, § 58 Abs. 2 Satz 1 VgV). Das wirtschaftlichste Angebot wird vorliegend allein
	   anhand des niedrigsten Leistungsentgelts ermittelt.
	   Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
           Zuschlagskriterium  Zahl: 100
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.had.de/NetServer
	   /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19c51f16621-
	   28ef309b83288d58
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
           Elektronische Einreichung: Zulässig
           Adresse für die Einreichung: https://www.had.de
              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 18/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
              Mitteleuropäische Sommerzeit
              Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 4 Monate
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Allgemeine Hinweise: Ein Bieter kann sich - ggf. auch als Mitglied
              einer Bietergemeinschaft -der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des
	      rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden
              Verbindungen (§ 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die
	      erforderlichen MIttel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer /
              Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende
              Verpflichtungserklärung vorgelegt wird. Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8
              VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über
              eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24
              /EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer des amtlichen Verzeichnisses
              präqualifizierter Unternehmen sowie den dazugehörigen Zugangscode für den Liefer- und
	      Dienstleistungsbereich (AVPQ), der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V., der DIHK Service
              GmbH oder einer vergleichbaren Stelle anzugeben (siehe § 15 Abs. 2 HVTG) anzugeben. Ein
              Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und
              Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens
              waren. Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des
              Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
              Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Bieter können eine
              bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische
              Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen
	      Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle
              bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit
              während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49
              VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des
              Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche
	      Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten
              Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3
	      VgV wird Bezug genommen. Die Angabe eines sog. Globalvermerks, wonach der Bieter
              pauschal erklärt, alle festgelegten Eignungskriterien zu erfüllen (ohne weitere Angabe zu
	      einzelnen Kriterien), ist nicht ausreichend. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle
              gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
              unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
              Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige
	      leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden Nachfrist
              nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers.
              Ein Anspruch auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht. Die Bieter sollten daher im
              wohlverstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem
	      Angebot einreichen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungstermin: 18/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
              Eröffnungstermin  Beschreibung: Die Öffnung der Angebote erfolgt unverzüglich nach
	      Ablauf der Angebotsfrist durch zwei Vertreter des EAW (einschl. Niederschrift). Bieter sind zur
              Angebotseröffnung nicht zugelassen.
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -Die Vorgaben zu Tariftreue und Mindestentgelt
              bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) sind
              einzuhalten. - Die für den Transport eingesetzten Fahrzeuge müssen mindestens EURO-Norm
              6 erfüllen.
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Keine Rahmenvereinbarung
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
	   Darmstadt
           Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB lautet auszugsweise:  (1) Die
           Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist
           unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
           Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem
           Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
           nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
           Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
           benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
           gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
           erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
           Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
           nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
	   vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
           Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
           Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere
           unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht
           innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und
	   nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer
           Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1
	   Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller
           Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass
	   sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in
           seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2
           GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile
	      kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations, Betriebs- oder
              Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die
	      Vergabekammer wenden.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	      Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-
	      Taunus-Kreis
      5.1. Los: LOT-0006
	   Titel: Bauschutt
	   Beschreibung: Gegenstand der Leistung ist die Gestellung von Containern zur Erfassung von
           Bauschutt auf den Wertstoffhöfen im Rheingau-Taunus-Kreis (mit Aus-nahme der Standorte
	   Taunusstein-Orlen, Idstein und dem neuen Wertstoffhof in Oestrich-Winkel), der Transport der
           Container und die Verwertung der Abfälle ab 01.07.2027.
	   Interne Kennung: LOT-0006
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und
	    Umweltschutzdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2027
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2034
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
	    Kriterium: Supply-Chain-Management
	    Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
            Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
            nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
            gefordert): - Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung
            (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2026/124 der
            Kommission vom 14.01.2026; - Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der
            Ausschlussgründe nach § 123 GWB; - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der
              Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und
              Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit
              nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
              gefordert): - Nachweis (nicht älter als sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur
              Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die
              meisten Arbeitnehmer versichert sind), § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV; - Nachweis (nicht älter als
              sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben.
              Die Pflicht zur Vorlage besteht nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche
              Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist, § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV. -
              Auszug aus einem einschlägigen Register - insbesondere ein Führungszeugnis aus dem
	      Bundeszentralregister - oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige
              Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands
              oder des Niederlassungsstaats des Bieters als Beleg für das Nichtvorliegen der
              Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (§ 48 Abs. 4 VgV). - Bescheinigung der
              zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaats des Bieters i. S. v.
              § 48 Abs. 5 VgV als Nachweis dafür, dass die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124
	      Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht vorliegen - ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben,
              die vorläufig über die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachgewiesen wurden; -
              ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben aus der Präqualifizierung.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
              Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
              nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
	      gefordert): Angabe von mindestens zwei Referenzen in Bezug auf mit der ausgeschriebenen
              Leistung vergleichbare Containergestellungs- und Transportleistungen sowie - für die Lose 1
              bis 4 und 6 - Verwertungsleistungen des Auftragnehmers nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1
              VgV. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss jeweils innerhalb der letzten drei
	      Jahren vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Sofern der Bieter
              (noch) nicht über hinreichende Referenzen im Bereich der abfallwirtschaftlichen Leistungen
              verfügt ( Newcomer ), kann er weitere Angaben machen, warum er sein Unternehmen für
              ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen hält.
	      Hierzu muss er weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall
              sind die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen zu benennen. Diese
              müssen über persönliche Referenzen in den letzten drei Jahren verfügen, die sich auf
	      vergleichbare Leistungen beziehen und geeignet sind, die Referenzen des Bieters zu
              ergänzen oder zu ersetzen. Hierauf kann nur verzichtet werden, wenn sich die Fachkunde aus
              anderen unternehmensbezogenen Angaben zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit in
              vergleichbarer Weise ergibt. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: -
	      Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer) - Beschreibung
              des Leistungsumfanges - Auftragssumme (netto) - Ausführungszeitraum Die nachfolgend
              genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte
	      Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben
              /Nachweise für alle Lose gefordert): Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu allen
	      angegebenen Referenzen.
	      Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
              Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
              nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
              gefordert): - ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft nach Maßgabe der
	      Vergabeunterlagen; - ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der
              Leistungsbereiche Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind
	      von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts
              anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Benennung von
	      Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an
	      Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden. -
              Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom
	      Unterauftragnehmer
              Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -
	      standards
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
              Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
              nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
              gefordert): - Nachweis der Zertifizierung gemäß § 56 KrWG als Entsorgungsfachbetrieb in
	      Bezug auf die konkret angebotene Umsetzung des zu vergebenden Entsorgungsauftrags oder
	      entsprechende Einzelnachweise der Zertifizierungsvoraussetzungen/Fachkunde nach der
	      Entsorgungsfachbetriebeverordnung
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und
              Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit
              nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
              gefordert): - Nachweis eines Versicherers, im Zuschlagsfall mit dem Auftragnehmer für den
              Leistungszeitraum eine Betriebs- und eine Umwelthaftpflichtversicherung sowie für die Lose 1
	      bis 4 sowie Los 6 Sachversicherungen mit den in den Besonderen Vertragsbedingungen
              genannten Deckungssummen abzuschließen.
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise,
              Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit
              nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
              gefordert): - Qualifizierte, d.h. ausdrücklich für den hier zu vergebenden Auftrag ausgestellte
              Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 % der Brutto-
              Auftragssumme. Bei Bietergemeinschaften ist die Bereitschaftserklärung für die
              Bietergemeinschaft und nicht für einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben.
	      Kriterium: Finanzkennzahlen
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und
              Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit
              nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose
              gefordert): - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszüge i. S. v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV; -
              Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem
              Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, § 45
	      Abs. 4 Nr. 3 VgV.
	      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Auf Aufforderung vorzulegende Angaben und
              Nachweise:Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem
	      Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes
              bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Aktueller
              Handelsregisterauszug oder entsprechender Firmenregisterauszug, jeweils nicht älter als 6
              Monate (§ 44 Abs. 1 VgV).
   5.1.10. Zuschlagskriterien
	   Kriterium:
	   Art: Preis
	   Bezeichnung: Preis
           Beschreibung: Nach § 58 Abs. 1 VgV wird der Zuschlag getrennt für das jeweilige Los nach
           Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (bestes Preis-Leistungs-
           Verhältnis, § 58 Abs. 2 Satz 1 VgV). Das wirtschaftlichste Angebot wird vorliegend allein
	   anhand des niedrigsten Leistungsentgelts ermittelt.
	   Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
           Zuschlagskriterium  Zahl: 100
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.had.de/NetServer
	   /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19c51f16621-
	   28ef309b83288d58
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
           Elektronische Einreichung: Zulässig
           Adresse für die Einreichung: https://www.had.de
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 18/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 4 Monate
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Allgemeine Hinweise: Ein Bieter kann sich - ggf. auch als Mitglied
           einer Bietergemeinschaft -der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des
	   rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden
           Verbindungen (§ 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die
	   erforderlichen MIttel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer /
           Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende
           Verpflichtungserklärung vorgelegt wird. Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8
           VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über
           eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24
           /EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer des amtlichen Verzeichnisses
           präqualifizierter Unternehmen sowie den dazugehörigen Zugangscode für den Liefer- und
	   Dienstleistungsbereich (AVPQ), der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V., der DIHK Service
           GmbH oder einer vergleichbaren Stelle anzugeben (siehe § 15 Abs. 2 HVTG) anzugeben. Ein
           Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und
           Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens
              waren. Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des
              Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
              Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Bieter können eine
              bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische
              Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen
	      Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle
              bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit
              während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49
              VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des
              Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche
	      Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten
              Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3
	      VgV wird Bezug genommen. Die Angabe eines sog. Globalvermerks, wonach der Bieter
              pauschal erklärt, alle festgelegten Eignungskriterien zu erfüllen (ohne weitere Angabe zu
	      einzelnen Kriterien), ist nicht ausreichend. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle
              gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
              unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
              Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige
	      leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden Nachfrist
              nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers.
              Ein Anspruch auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht. Die Bieter sollten daher im
              wohlverstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem
	      Angebot einreichen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungstermin: 18/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
              Eröffnungstermin  Beschreibung: Die Öffnung der Angebote erfolgt unverzüglich nach
	      Ablauf der Angebotsfrist durch zwei Vertreter des EAW (einschl. Niederschrift). Bieter sind zur
              Angebotseröffnung nicht zugelassen.
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -Die Vorgaben zu Tariftreue und Mindestentgelt
              bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) sind
              einzuhalten. - Die für den Transport eingesetzten Fahrzeuge müssen mindestens EURO-Norm
              6 erfüllen.
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Keine Rahmenvereinbarung
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
	   Darmstadt
              Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB lautet auszugsweise:  (1) Die
              Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist
              unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
              Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem
              Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
              nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
              Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
              benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
              erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
              nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
	      vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
              Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
              Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere
              unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht
              innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und
	      nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer
              Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1
	      Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller
              Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass
	      sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in
              seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2
              GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile
	      kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations, Betriebs- oder
              Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die
	      Vergabekammer wenden.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	      Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-
	      Taunus-Kreis
   8. Organisationen
      8.1. ORG-7001
	   Offizielle Bezeichnung: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis
	   Registrierungsnummer: t:06124510443
           Postanschrift: Scheidertalstraße 1
	   Stadt: Aarbergen
	   Postleitzahl: 65326
	   Land, Gliederung (NUTS): Rheingau-Taunus-Kreis (DE71D)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: Christian.Stoermer@rheingau-taunus.de
	   Telefon: +49 6124510393
	   Fax: +49 6124510300
	   Internetadresse: https://www.eaw-rheingau-taunus.de
	   Rollen dieser Organisation:
	   Beschaffer
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
      8.1. ORG-7004
           Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
	   Darmstadt
	   Registrierungsnummer: t:06151126603
	   Postanschrift: Luisenplatz 2
	   Stadt: Darmstadt
	   Postleitzahl: 64283
	   Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
	   Telefon: +49 615112-6603
	   Fax: +49 611 327 648534
	   Rollen dieser Organisation:
           Überprüfungsstelle
      8.1. ORG-7005
           Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	   Beschaffungsamts des BMI)
	   Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	   Stadt: Bonn
	   Postleitzahl: 53119
	   Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	   Telefon: +49228996100
	   Rollen dieser Organisation:
	   TED eSender
   10. Änderung
              Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung
	      :
	      cdc11e81-a319-46b1-97b9-65a7999242e4-01
              Hauptgrund für die Änderung
	      :
	      Aktualisierte Informationen
	      Beschreibung
	      :
              Verlängerung der Angebotsfrist
     10.1. Änderung
	   Abschnittskennung: LOT-0001
     10.1. Änderung
	   Abschnittskennung: LOT-0002
     10.1. Änderung
	   Abschnittskennung: LOT-0003
     10.1. Änderung
	   Abschnittskennung: LOT-0004
     10.1. Änderung
	   Abschnittskennung: LOT-0005
     10.1. Änderung
	   Abschnittskennung: LOT-0006
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0fbea917-3a00-4034-a685-60ebca61bdb4 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/04/2026 16:24:57 (UTC+02:00)
              Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 84/2026
              Datum der Veröffentlichung: 30/04/2026
Referenzen:
https://www.eaw-rheingau-taunus.de
https://www.had.de
https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19c51f16621-28ef309b83288d58
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202604/ausschreibung-299447-2026-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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