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Ausschreibung: Deutschland  Dienstleistungen im Gartenbau  Geländepflege an der Niederlassung München des Deutschen Wetterdienstes (DWD) - DEU-Offenbach
Dienstleistungen im Gartenbau
Dokument Nr...: 287292-2026 (ID: 2026042701044201866)
Veröffentlicht: 27.04.2026
*
  DEU-Offenbach: Deutschland  Dienstleistungen im Gartenbau  Geländepflege
an der Niederlassung München des Deutschen Wetterdienstes (DWD)
   2026/S 81/2026 287292
   Deutschland  Dienstleistungen im Gartenbau  Geländepflege an der Niederlassung München
   des Deutschen Wetterdienstes (DWD)
   OJ S 81/2026 27/04/2026
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
      1.1. Beschaffer
	   Offizielle Bezeichnung: Deutscher Wetterdienst
	   E-Mail: beschaffung@dwd.de
           Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
           Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
      2.1. Verfahren
           Titel: Geländepflege an der Niederlassung München des Deutschen Wetterdienstes (DWD)
           Beschreibung: Geländepflege an der Niederlassung München des Deutschen Wetterdienstes
           (DWD) gemäß Leistungsbeschreibung
	   Kennung des Verfahrens: c4a9c83c-8dd9-40ce-abd4-03708c7c8b5c
	   Interne Kennung: OV-61301d-26-SCE
	   Verfahrensart: Offenes Verfahren
	   Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 77300000 Dienstleistungen im Gartenbau
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Helene Weber Allee 21
            Stadt: München
	    Postleitzahl: 80637
            Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
            Korruption: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach
            folgenden Vorschriften vorliegen: - § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB, § 299 des
            Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und
            299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e
            des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) - den §§ 333 und
              334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung
              mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) - Artikel 2 § 2
              des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
              Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
              Betrug: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach
              folgenden Vorschriften vorliegen: - § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB, § 263 des Strafgesetzbuchs
              (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen
              Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden - §
	      264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt
              der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder
	      in ihrem Auftrag verwaltet werden.
              Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe,
              dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass noch keine
              Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren nach §
              129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
              (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
              terroristische Vereinigungen im Ausland) rechtskräftig verurteilt worden ist.
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Die
              Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2
              GWB vorliegt, das heißt, dass noch keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
              zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren nach § 89c des Strafgesetzbuchs
	      (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
	      Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
	      Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
              nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, rechtskräftig verurteilt
	      worden ist.
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein
              Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt. Dies beinhaltet, dass das
              Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein
              Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder
              die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das
              Unternehmen weder im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass
              keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB vorliegen: - § 89c des
	      Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat
	      oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
	      diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
              sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. - § 261
              des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Die Bietenden erklären mit
              Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, dass das
              Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
              Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
              Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
              Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
	      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Die Bietenden
              erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
              vorliegt, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht,
              der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen
              Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch
              andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Die Bietenden
              erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 GWB Nr. 7 vorliegt,
              dass das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
              öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
	      hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer
              vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Die Bietenden erklären mit
              Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB, das heißt, dass
              kein Verstoß gegen die §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
	      Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
	      Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung), vorliegt.
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Die
              Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2
              GWB vorliegt. Dies beinhaltet, dass das Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen
	      des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt
              oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
	      abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen weder im Verfahren der Liquidation befindet
              oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
              Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
              Verpflichtungen: Weiterhin kann gemäß § 124 Abs. 2 GWB ein Angebot aufgrund folgender
              Vorschriften ausgeschlossen werden: -§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes -§ 98c des
              Aufenthaltsgesetzes -§ 19 des Mindestlohngesetzes -§ 21 des
              Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes -Verordnung (EU) 2022/576
              Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe,
              dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB vorliegt, das heißt, dass das
              Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung
              begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3
	      ist entsprechend anzuwenden.
              Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
	      Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Die Bietenden
              erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8,9 GWB
              vorliegen, das heißt, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
              Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte
              zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
              oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
              Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche
              Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
              könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
              Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
              versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe,
              dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass das
              Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende
              umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe,
              dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass das
              Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende
              umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Die Bietenden erklären mit
              Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das
              heißt, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht
              gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Die
              Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB
              vorliegt. Das heißt, dass Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließt, wenn das
              Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
              Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
              bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen
	      Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
              nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen
	      Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur
              Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen,
              Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Die Bietenden erklären mit
              Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB vorliegt. Das heißt,
              dass Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
              von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließt, wenn das Unternehmen seinen
              Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung
              nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
              Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
              geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz
	      1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch
	      nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern,
              Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und
              Strafzuschlägen verpflichtet hat.
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Die
              Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4
              GWB vorliegt, das heißt, dass der öffentliche Auftraggeber nicht über hinreichende
              Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
	      Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
              Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Die Bietenden
              erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
              vorliegt, das heißt, dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das
	      Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
              Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt
	      werden kann.
              Zahlungsunfähigkeit: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund
              gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, dass das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
              Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
              beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
	      abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
              Tätigkeit eingestellt hat.
   5. Los
      5.1. Los: LOT-0001
           Titel: Geländepflege an der Niederlassung München des Deutschen Wetterdienstes (DWD)
           Beschreibung: Geländepflege an der Niederlassung München des Deutschen Wetterdienstes
           (DWD) gemäß Leistungsbeschreibung
	   Interne Kennung: OV-61301d-26-SCE
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 77300000 Dienstleistungen im Gartenbau
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Helene Weber Allee 21
            Stadt: München
	    Postleitzahl: 80637
            Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2026
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2032
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Erklärung nach § 124 Abs.1 Nr. 4 GWB: Angabe über
            Verknüpfung mit anderen Unternehmen. - Eintragung in ein amtliches Verzeichnis oder
	    Zertifizierung, die den Anforderungen aus Artikel 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen
            (Angabe über eine eventuelle Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank) - Erklärung nach
            § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV, dass entsprechend den Vorgaben der Bekanntmachung. Der
            Bietende erklärt mit Abgabe der Eigenerklärung zur Eignung/des Angebotes, dass er über
            eine branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung verfügt bzw. sich bereit erklärt, diese im
            Auftragsfall abzuschließen. - Nachweis nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV, dass in den letzten
	    Jahren Leistungen erbracht wurden, die der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es
	    sollte mindestens eine vergleichbare Referenz der letzten drei Jahre (Umfang der Leistung
	    und Anforderung an die Leistung) mit Auftraggeber, Leistungsgegenstand und Auftragswert
            angegeben werden. Es reicht eine einfache Erklärung des Bewerbers/Bieters sowohl für eine
            Referenzangabe bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber als auch für private Auftraggeber
              aus. - Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV bezüglich der Eintragung in das Berufsregister ihres
	      Sitzes oder Wohnsitzes
              Kriterium: Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Angabe über die einzusetzende(n)
	      Objektverantwortliche(n) und dessen Stellvertretung(en).
              Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Angabe der Ausstattung, Geräte und technische
              Ausrüstung zur Erfüllung der geforderten Anforderungen.
              Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Qualitätssicherung: Folgende Zertifizierung oder
              Nachweise sind zwingend erforderlich:  Qualitätsmanagementsystem (z. B. Zertifizierung
              nach DIN EN ISO 9001) oder vergleichbar Zertifikat oder Nachweise müssen mit dem Angebot
	      eingereicht werden, sie werden nicht nachgefordert.
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
	   html?id=855181
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=855181
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 26/05/2026 08:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 35 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter
           Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
           unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
           Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
           vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
           Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Unterlagen zur Leistungsbewertung
           werden nicht nachgefordert. Für Qualitätssicherung gilt: Zertifikate oder Nachweise müssen
	   mit dem Angebot eingereicht werden, sie werden nicht nachgefordert.
           Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
           Eröffnungstermin: 26/05/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	   Sommerzeit
	   Auftragsbedingungen:
           Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
           Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Keine Rahmenvereinbarung
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB
           einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den
           öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes
	   Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
           der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu
           rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der
           Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
           Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
           öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der öffentliche
           Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die
           Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf
           Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3
           Nr. 4 GWB). Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen,
           werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine
           Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
           Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist. Ein
           Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche
           Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf
           elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der
           Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs
	   beim betroffenen Bietenden und Bewerbenden kommt es nicht an. Ein Antrag auf
           Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
           Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn
	   Telefon: +49 (0)228 / 94 99-0 Fax: +49 (0)228 / 94 99-163 E-Mail: info@bundeskartellamt.
	   bund.de
   8. Organisationen
      8.1. ORG-0001
	   Offizielle Bezeichnung: Deutscher Wetterdienst
	   Registrierungsnummer: 991-01769-82
	   Stadt: Offenbach am Main
	   Postleitzahl: 63067
	   Land, Gliederung (NUTS): Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: beschaffung@dwd.de
	   Telefon: +496980620
	      Internetadresse: https://www.dwd.de
	      Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
      8.1. ORG-0003
	   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
	   Registrierungsnummer: t:022894990
           Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
	   Stadt: Bonn
	   Postleitzahl: 53113
	   Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
	   Telefon: +4922894990
	   Rollen dieser Organisation:
           Überprüfungsstelle
      8.1. ORG-0004
           Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	   Beschaffungsamts des BMI)
	   Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	   Stadt: Bonn
	   Postleitzahl: 53119
	   Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	   Telefon: +49228996100
	   Rollen dieser Organisation:
	   TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 142de7f2-d492-4228-85e1-ed7658c216cf - 02
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/04/2026 15:57:52 (UTC+02:00)
              Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 81/2026
              Datum der Veröffentlichung: 27/04/2026
Referenzen:
https://www.dwd.de
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=855181
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=855181
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202604/ausschreibung-287292-2026-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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