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Ausschreibung: Deutschland  Personensonderbeförderung (Straße)  Schülerbeförderung zu landkreiseigenen Einrichtungen im Neckar-Odenwald-Kreis - DEU-Mosbach
Personensonderbeförderung (Straße)
Dokument Nr...: 285467-2026 (ID: 2026042700511800045)
Veröffentlicht: 27.04.2026
*
  DEU-Mosbach: Deutschland  Personensonderbeförderung (Straße) 
Schülerbeförderung zu landkreiseigenen Einrichtungen im Neckar-Odenwald-Kreis
   2026/S 81/2026 285467
   Deutschland  Personensonderbeförderung (Straße)  Schülerbeförderung zu landkreiseigenen
   Einrichtungen im Neckar-Odenwald-Kreis
   OJ S 81/2026 27/04/2026
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
      1.1. Beschaffer
	   Offizielle Bezeichnung: Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
	   E-Mail: vergabe@Neckar-Odenwald-Kreis.de
           Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
           Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
      2.1. Verfahren
           Titel: Schülerbeförderung zu landkreiseigenen Einrichtungen im Neckar-Odenwald-Kreis
           Beschreibung: Die Beförderung für die Schülerinnen/Schüler und Schulkindergartenkinder der
	   kreiseigenen Einrichtungen vom Wohnort zu den Schulen bzw. dem Schulkindergarten sowie
           Außenklassen und zurück.
	   Kennung des Verfahrens: 75c4bb3f-cba0-4015-88b1-6dd232a9161e
	   Interne Kennung: LRANOK-BESCH-2026-0004
	   Verfahrensart: Offenes Verfahren
	   Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Verschiedene Orte im Kreisgebiet des Neckar-Odenwald-Kreis
	    Stadt: Buchen und Mosbach
	    Postleitzahl: 74822 und 74821
	    Land, Gliederung (NUTS): Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 10
	    Auftragsbedingungen:
            Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 10
     2.1.6. Ausschlussgründe
              Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
	      Korruption:
	      Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
	      Betrug:
	      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
              Zahlungsunfähigkeit:
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
              Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
	      Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:
	      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
	      Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Des
              Weiteren wird auf die unter Ziffer 5.1.9 aufgeführten Ausschlussgründe hingewiesen. Dies
              sind: - § 123 GWB (Eigenerklärung) - § 124 GWB (Eigenerklärung) - § 19 Abs. 3 MiLoG
              (Eigenerklärung) - Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
   5. Los
      5.1. Los: LOT-0001
	   Titel: Los 1
	   Beschreibung: Schulkindergarten Pusteblume - Aufteilung in 3 Touren: Tour 1:
           Neckarzimmern - Mosbach - Billigheim/Sulzbach - Großeicholzheim - Bödigheim (Beförderung
           von 5 Personen) Tour 2: Waldbrunn - Mudau (Beförderung von 4 Personen / emissionsfreies
           Fahrzeug) Tour 3: Hardheim - Höpfingen - Walldürn (Beförderung von 6 Personen /
	   emissionsfreies Fahrzeug)
	   Interne Kennung: LOT-0001
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
	    Optionen:
            Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption des Auftraggebers einmalig um zwei weitere
	    Schuljahre
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Verschiedene Orte im Kreisgebiet des Neckar-Odenwald-Kreis
	    Stadt: Buchen
	    Postleitzahl: 74722
	    Land, Gliederung (NUTS): Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
	      Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 14/09/2026
	    Enddatum der Laufzeit: 24/07/2030
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
            Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	    CVD))
            Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
            festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
	    Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Diese Referenz ist bei einer Angebotsabgabe in allen
	    Losen mit Ausnahme der Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer
            Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Leistungen der Schülerbeförderung mit
	    Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der
            Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im
            ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des
            Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)) aus den letzten drei Jahren
            (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen
	    jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz, - Bezeichnung
            des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder
	    Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge, -
	    Leistungszeitraum, - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei
            Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung.
	    Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch
	    im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. 2. Diese Referenz ist nur bei einer
            Angebotsabgabe für die Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer
            Referenz über Leistungen der Schülerbeförderung mit Kraftomnibussenx oder vergleichbare
            Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV aber
            auch Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten) aus den
            letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über
            Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer
	    der Referenz - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr
            Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der
	    eingesetzten Fahrzeuge - Leistungszeitraum. - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags
	      oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten
              Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal
	      vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. x Ein
              Kraftomnibus ist ein Kraftfahrzeug, das zur Beförderung von mehr als acht Personen neben
              dem Fahrer bestimmt und nach seiner Bauart und Ausstattung dafür geeignet ist. Hinweis:
              Aufgrund von Schnittstellenanforderungen ist es technisch nicht möglich die Eignungskriterien
              losweise darzustellen. Es gelten nur die, für das jeweilige Los, festgelegten Eignungskriterien.
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder
              Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im
              Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen
              mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je
	      Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die
              Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt
              mindestens EUR 10 Mio. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
              Beschreibung des Auswahlkriteriums:  Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
              oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im
              Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen
              mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je
	      Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die
              Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt
              mindestens EUR 10 Mio. (Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal
	      vorzulegen.) Mit dem Angebot sind zudem folgende Unterlagen in Bezug auf
              Ausschlussgründe einzureichen (die Nennung unter dieser Überschrift erfolgt nur, weil die
              Ausschlussgründe keine entsprechenden Eintragungen zulassen):  Eigenerklärung über das
              Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB  Eigenerklärung über das
              Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB  Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3
              Mindestlohngesetz (MiLoG)  Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs
	      (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
	      Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den
              vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025).
	      Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den
              vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) einschließlich des
              Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Leistungen der Schülerbeförderung mit
	      Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der
              Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im
              ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des
              Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)).
	      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens
              in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister.
              - Erklärung, dass auf Verlangen der Vergabestelle ein Nachweis über die Eintragung des
	      Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. Vereinsregister vorgelegt wird. - Falls
              keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf
              Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter
              keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
   5.1.10. Zuschlagskriterien
	   Kriterium:
	   Art: Preis
	   Bezeichnung: Preis
           Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das
	   wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem
	   niedrigsten Wertungspreis.
	   Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
           Zuschlagskriterium  Zahl: 100
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.vmstart.de/NetServer
	   /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19d76ecd83d-
	   7c6cfe5c14cb7428
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
           Elektronische Einreichung: Zulässig
           Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 27/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 53 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich im Rahmen des vergaberechtlich
           Zulässigen vor, die Bieter aufzufordern Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
	   korrigieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung nicht nach, wird das Angebot
           ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Allgemeine Informationen für
           die Einreichung des Angebots: 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung
           gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die
	   Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche
           die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf
           hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den
           Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung
           unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in
           deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen
	   Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des
           Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des
           Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die
	   Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der
              Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail
              eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2)
              Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche
	      Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-
              Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf der
              Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der
	      Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der
	      ausgeschriebenen Leistung zu beachten.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungstermin: 27/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten die besonderen
              Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach
              dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
              (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der
              Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr
              Baden-Württemberg (BW) vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem
              Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in BW vom 09.03.2012, zuletzt geändert am
              25.02.2025, i. V. m. dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im
              privaten Omnibusgewerbe BW vom 04.07.1986, zuletzt geändert am 25.02.2025 - Tarifvertrag
              über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen
              Altersversorgung vom 20.03.2002, zuletzt geändert am 11.07.2025 - Bezirkstarifvertrag für die
              kommunalen Nahverkehrsbetriebe BW vom 13.11.2001, zuletzt geändert am 24.04.2024.
              Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Keine Rahmenvereinbarung
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
           von Rechtsbehelfen: Siehe §§ 160, 134 und 135 GWB. Es gilt § 160 GWB mit folgendem
           Wortlaut: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
           Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
           Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
	   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
	   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
           entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der
           Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
           Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
           zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Außerdem gilt § 135 GWB bzgl. der
              Unwirksamkeit eines Auftrags. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
              öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB [Informationspflicht gegenüber den
              unberücksichtigten Bietern sowie Wartepflicht vor Vertragsschluss von 15 Kalendertagen bzw.
              10 Kalendertagen bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Weg] verstoßen hat
              oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
              Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
              Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
	      Neckar-Odenwald-Kreis
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
      5.1. Los: LOT-0002
	   Titel: Los 2
	   Beschreibung: Schulkindergarten Pusteblume: Osterburken - Rosenberg/Sindolsheim - Buchen
           /Hettingen (Beförderung von 4 Personen)
	   Interne Kennung: LOT-0002
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
	    Optionen:
            Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption des Auftraggebers einmalig um zwei weitere
	    Schuljahre
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Verschiedene Orte im Kreisgebiet des Neckar-Odenwald-Kreis
	    Stadt: Buchen
	    Postleitzahl: 74722
	    Land, Gliederung (NUTS): Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 14/09/2026
	    Enddatum der Laufzeit: 24/07/2030
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
            Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	    CVD))
            Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
            festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
	    Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Diese Referenz ist bei einer Angebotsabgabe in allen
	    Losen mit Ausnahme der Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer
            Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Leistungen der Schülerbeförderung mit
	    Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der
            Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im
            ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des
            Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)) aus den letzten drei Jahren
            (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen
	    jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz, - Bezeichnung
            des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder
	    Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge, -
	    Leistungszeitraum, - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei
            Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung.
	    Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch
	    im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. 2. Diese Referenz ist nur bei einer
            Angebotsabgabe für die Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer
            Referenz über Leistungen der Schülerbeförderung mit Kraftomnibussenx oder vergleichbare
            Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV aber
            auch Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten) aus den
            letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über
            Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer
	    der Referenz - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr
            Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der
	    eingesetzten Fahrzeuge - Leistungszeitraum. - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags
	    oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten
            Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal
	    vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. x Ein
            Kraftomnibus ist ein Kraftfahrzeug, das zur Beförderung von mehr als acht Personen neben
            dem Fahrer bestimmt und nach seiner Bauart und Ausstattung dafür geeignet ist. Hinweis:
            Aufgrund von Schnittstellenanforderungen ist es technisch nicht möglich die Eignungskriterien
            losweise darzustellen. Es gelten nur die, für das jeweilige Los, festgelegten Eignungskriterien.
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder
              Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im
              Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen
              mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je
	      Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die
              Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt
              mindestens EUR 10 Mio. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
              Beschreibung des Auswahlkriteriums:  Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
              oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im
              Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen
              mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je
	      Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die
              Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt
              mindestens EUR 10 Mio. (Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal
	      vorzulegen.) Mit dem Angebot sind zudem folgende Unterlagen in Bezug auf
              Ausschlussgründe einzureichen (die Nennung unter dieser Überschrift erfolgt nur, weil die
              Ausschlussgründe keine entsprechenden Eintragungen zulassen):  Eigenerklärung über das
              Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB  Eigenerklärung über das
              Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB  Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3
              Mindestlohngesetz (MiLoG)  Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs
	      (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
	      Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den
              vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025).
	      Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den
              vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) einschließlich des
              Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Leistungen der Schülerbeförderung mit
	      Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der
              Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im
              ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des
              Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)).
	      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens
              in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister.
              - Erklärung, dass auf Verlangen der Vergabestelle ein Nachweis über die Eintragung des
	      Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. Vereinsregister vorgelegt wird. - Falls
              keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf
              Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter
              keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
   5.1.10. Zuschlagskriterien
	   Kriterium:
	   Art: Preis
	   Bezeichnung: Preis
           Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das
	   wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem
	   niedrigsten Wertungspreis.
	   Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
              Zuschlagskriterium  Zahl: 100
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.vmstart.de/NetServer
	   /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19d76ecd83d-
	   7c6cfe5c14cb7428
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
           Elektronische Einreichung: Zulässig
           Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 27/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 53 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich im Rahmen des vergaberechtlich
           Zulässigen vor, die Bieter aufzufordern Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
	   korrigieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung nicht nach, wird das Angebot
           ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Allgemeine Informationen für
           die Einreichung des Angebots: 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung
           gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die
	   Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche
           die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf
           hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den
           Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung
           unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in
           deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen
	   Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des
           Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des
           Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die
	   Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der
           Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail
           eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2)
           Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche
	   Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-
           Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf der
           Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der
	   Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der
	   ausgeschriebenen Leistung zu beachten.
           Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
           Eröffnungstermin: 27/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	   Sommerzeit
	   Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten die besonderen
              Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach
              dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
              (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der
              Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr
              Baden-Württemberg (BW) vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem
              Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in BW vom 09.03.2012, zuletzt geändert am
              25.02.2025, i. V. m. dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im
              privaten Omnibusgewerbe BW vom 04.07.1986, zuletzt geändert am 25.02.2025 - Tarifvertrag
              über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen
              Altersversorgung vom 20.03.2002, zuletzt geändert am 11.07.2025 - Bezirkstarifvertrag für die
              kommunalen Nahverkehrsbetriebe BW vom 13.11.2001, zuletzt geändert am 24.04.2024.
              Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Keine Rahmenvereinbarung
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
           von Rechtsbehelfen: Siehe §§ 160, 134 und 135 GWB. Es gilt § 160 GWB mit folgendem
           Wortlaut: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
           Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
           Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
	   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
	   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
           entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der
           Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
           Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
           zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
           Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
           spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
           zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
           zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
           gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
           einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Außerdem gilt § 135 GWB bzgl. der
           Unwirksamkeit eines Auftrags. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
           öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB [Informationspflicht gegenüber den
           unberücksichtigten Bietern sowie Wartepflicht vor Vertragsschluss von 15 Kalendertagen bzw.
           10 Kalendertagen bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Weg] verstoßen hat
           oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
              Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
              Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
	      Neckar-Odenwald-Kreis
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
      5.1. Los: LOT-0003
	   Titel: Los 3
           Beschreibung: Außenklasse OPS in Mosbach - Aufteilung in 2 Touren: Tour 1: Oberdielbach -
           Fahrenbach - Elztal/Neckaburken - Elztal/Dallau - Billigheim/Sulzbach (Beförderung von 6
	   Personen) Tour 2: Aglasterhausen/Michelbach - Neckargerach - Binau - Mosbach
           (Beförderung von 4 Personen / emissionsfreies Fahrzeug)
	   Interne Kennung: LOT-0003
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
	    Optionen:
            Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption des Auftraggebers einmalig um zwei weitere
	    Schuljahre
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Verschiedene Orte im Kreisgebiet des Neckar-Odenwald-Kreis
	    Stadt: Mosbach
	    Postleitzahl: 74821
	    Land, Gliederung (NUTS): Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 14/09/2026
	    Enddatum der Laufzeit: 24/07/2030
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
            Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	    CVD))
            Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
            festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Diese Referenz ist bei einer Angebotsabgabe in allen
	      Losen mit Ausnahme der Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer
              Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Leistungen der Schülerbeförderung mit
	      Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der
              Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im
              ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des
              Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)) aus den letzten drei Jahren
              (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen
	      jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz, - Bezeichnung
              des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder
	      Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge, -
	      Leistungszeitraum, - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei
              Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung.
	      Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch
	      im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. 2. Diese Referenz ist nur bei einer
              Angebotsabgabe für die Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer
              Referenz über Leistungen der Schülerbeförderung mit Kraftomnibussenx oder vergleichbare
              Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV aber
              auch Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten) aus den
              letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über
              Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer
	      der Referenz - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr
              Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der
	      eingesetzten Fahrzeuge - Leistungszeitraum. - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags
	      oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten
              Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal
	      vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. x Ein
              Kraftomnibus ist ein Kraftfahrzeug, das zur Beförderung von mehr als acht Personen neben
              dem Fahrer bestimmt und nach seiner Bauart und Ausstattung dafür geeignet ist. Hinweis:
              Aufgrund von Schnittstellenanforderungen ist es technisch nicht möglich die Eignungskriterien
              losweise darzustellen. Es gelten nur die, für das jeweilige Los, festgelegten Eignungskriterien.
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder
              Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im
              Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen
              mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je
	      Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die
              Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt
              mindestens EUR 10 Mio. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
              Beschreibung des Auswahlkriteriums:  Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
              oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im
              Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen
              mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je
	      Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die
              Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt
              mindestens EUR 10 Mio. (Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal
	      vorzulegen.) Mit dem Angebot sind zudem folgende Unterlagen in Bezug auf
              Ausschlussgründe einzureichen (die Nennung unter dieser Überschrift erfolgt nur, weil die
              Ausschlussgründe keine entsprechenden Eintragungen zulassen):  Eigenerklärung über das
              Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB  Eigenerklärung über das
              Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB  Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3
              Mindestlohngesetz (MiLoG)  Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs
	      (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
	      Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den
              vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025).
	      Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den
              vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) einschließlich des
              Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Leistungen der Schülerbeförderung mit
	      Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der
              Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im
              ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des
              Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)).
	      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens
              in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister.
              - Erklärung, dass auf Verlangen der Vergabestelle ein Nachweis über die Eintragung des
	      Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. Vereinsregister vorgelegt wird. - Falls
              keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf
              Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter
              keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
   5.1.10. Zuschlagskriterien
	   Kriterium:
	   Art: Preis
	   Bezeichnung: Preis
           Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das
	   wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem
	   niedrigsten Wertungspreis.
	   Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
           Zuschlagskriterium  Zahl: 100
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.vmstart.de/NetServer
	   /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19d76ecd83d-
	   7c6cfe5c14cb7428
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
           Elektronische Einreichung: Zulässig
           Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 27/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
              Mitteleuropäische Sommerzeit
              Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 53 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich im Rahmen des vergaberechtlich
              Zulässigen vor, die Bieter aufzufordern Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
	      korrigieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung nicht nach, wird das Angebot
              ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Allgemeine Informationen für
              die Einreichung des Angebots: 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung
              gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die
	      Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche
              die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf
              hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den
              Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung
              unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in
              deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen
	      Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des
              Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des
              Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die
	      Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der
              Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail
              eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2)
              Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche
	      Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-
              Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf der
              Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der
	      Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der
	      ausgeschriebenen Leistung zu beachten.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungstermin: 27/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten die besonderen
              Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach
              dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
              (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der
              Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr
              Baden-Württemberg (BW) vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem
              Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in BW vom 09.03.2012, zuletzt geändert am
              25.02.2025, i. V. m. dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im
              privaten Omnibusgewerbe BW vom 04.07.1986, zuletzt geändert am 25.02.2025 - Tarifvertrag
              über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen
              Altersversorgung vom 20.03.2002, zuletzt geändert am 11.07.2025 - Bezirkstarifvertrag für die
              kommunalen Nahverkehrsbetriebe BW vom 13.11.2001, zuletzt geändert am 24.04.2024.
              Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Keine Rahmenvereinbarung
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
           von Rechtsbehelfen: Siehe §§ 160, 134 und 135 GWB. Es gilt § 160 GWB mit folgendem
           Wortlaut: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
           Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
           Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
	   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
	   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
           entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der
           Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
           Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
           zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
           Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
           spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
           zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
           zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
           gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
           einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Außerdem gilt § 135 GWB bzgl. der
           Unwirksamkeit eines Auftrags. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
           öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB [Informationspflicht gegenüber den
           unberücksichtigten Bietern sowie Wartepflicht vor Vertragsschluss von 15 Kalendertagen bzw.
           10 Kalendertagen bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Weg] verstoßen hat
           oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
           Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
           Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
	   Neckar-Odenwald-Kreis
           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
      5.1. Los: LOT-0004
	   Titel: Los 4
	   Beschreibung: Alois-Wissmann-Schule - Aufteilung in 2 Touren: Tour 1: Leibenstadt -
           Adelsheim - Osterburken - Zimmern - Seckach-Klinge - Schlierstadt - Bödigheim (Beförderung
	      von 16 Personen und einer Begleitpersonen (Einsatz aufgrund der Anzahl der zu
              befördernden Schülerinnen/Schüler sowohl als Hilfestellung für ein Kind) Tour 2: Ravenstein
              /Hüngheim - Rosenberg/Sindolsheim- Buchen Hettingen (Beförderung von 4 Personen)
	      Interne Kennung: LOT-0004
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
	    Optionen:
            Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption des Auftraggebers einmalig um zwei weitere
	    Schuljahre
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Verschiedene Orte im Kreisgebiet des Neckar-Odenwald-Kreis
	    Stadt: Buchen
	    Postleitzahl: 74722
	    Land, Gliederung (NUTS): Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 14/09/2026
	    Enddatum der Laufzeit: 24/07/2030
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
            Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	    CVD))
            Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
            festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
	    Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Diese Referenz ist bei einer Angebotsabgabe in allen
	    Losen mit Ausnahme der Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer
            Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Leistungen der Schülerbeförderung mit
	    Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der
            Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im
            ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des
            Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)) aus den letzten drei Jahren
            (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen
	      jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz, - Bezeichnung
              des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder
	      Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge, -
	      Leistungszeitraum, - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei
              Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung.
	      Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch
	      im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. 2. Diese Referenz ist nur bei einer
              Angebotsabgabe für die Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer
              Referenz über Leistungen der Schülerbeförderung mit Kraftomnibussenx oder vergleichbare
              Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV aber
              auch Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten) aus den
              letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über
              Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer
	      der Referenz - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr
              Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der
	      eingesetzten Fahrzeuge - Leistungszeitraum. - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags
	      oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten
              Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal
	      vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. x Ein
              Kraftomnibus ist ein Kraftfahrzeug, das zur Beförderung von mehr als acht Personen neben
              dem Fahrer bestimmt und nach seiner Bauart und Ausstattung dafür geeignet ist. Hinweis:
              Aufgrund von Schnittstellenanforderungen ist es technisch nicht möglich die Eignungskriterien
              losweise darzustellen. Es gelten nur die, für das jeweilige Los, festgelegten Eignungskriterien.
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder
              Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im
              Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen
              mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je
	      Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die
              Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt
              mindestens EUR 10 Mio. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
              Beschreibung des Auswahlkriteriums:  Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
              oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im
              Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen
              mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je
	      Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die
              Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt
              mindestens EUR 10 Mio. (Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal
	      vorzulegen.) Mit dem Angebot sind zudem folgende Unterlagen in Bezug auf
              Ausschlussgründe einzureichen (die Nennung unter dieser Überschrift erfolgt nur, weil die
              Ausschlussgründe keine entsprechenden Eintragungen zulassen):  Eigenerklärung über das
              Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB  Eigenerklärung über das
              Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB  Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3
              Mindestlohngesetz (MiLoG)  Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs
	      (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
	      Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den
              vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025).
	      Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den
              vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) einschließlich des
              Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Leistungen der Schülerbeförderung mit
	      Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der
              Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im
              ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des
              Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)).
	      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens
              in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister.
              - Erklärung, dass auf Verlangen der Vergabestelle ein Nachweis über die Eintragung des
	      Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. Vereinsregister vorgelegt wird. - Falls
              keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf
              Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter
              keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
   5.1.10. Zuschlagskriterien
	   Kriterium:
	   Art: Preis
	   Bezeichnung: Preis
           Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das
	   wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem
	   niedrigsten Wertungspreis.
	   Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
           Zuschlagskriterium  Zahl: 100
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.vmstart.de/NetServer
	   /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19d76ecd83d-
	   7c6cfe5c14cb7428
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
           Elektronische Einreichung: Zulässig
           Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 27/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 53 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich im Rahmen des vergaberechtlich
              Zulässigen vor, die Bieter aufzufordern Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
	      korrigieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung nicht nach, wird das Angebot
              ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Allgemeine Informationen für
              die Einreichung des Angebots: 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung
              gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die
	      Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche
              die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf
              hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den
              Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung
              unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in
              deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen
	      Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des
              Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des
              Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die
	      Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der
              Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail
              eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2)
              Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche
	      Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-
              Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf der
              Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der
	      Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der
	      ausgeschriebenen Leistung zu beachten.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungstermin: 27/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten die besonderen
              Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach
              dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
              (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der
              Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr
              Baden-Württemberg (BW) vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem
              Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in BW vom 09.03.2012, zuletzt geändert am
              25.02.2025, i. V. m. dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im
              privaten Omnibusgewerbe BW vom 04.07.1986, zuletzt geändert am 25.02.2025 - Tarifvertrag
              über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen
              Altersversorgung vom 20.03.2002, zuletzt geändert am 11.07.2025 - Bezirkstarifvertrag für die
              kommunalen Nahverkehrsbetriebe BW vom 13.11.2001, zuletzt geändert am 24.04.2024.
              Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Keine Rahmenvereinbarung
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	      Kein dynamisches Beschaffungssystem
	      Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
           von Rechtsbehelfen: Siehe §§ 160, 134 und 135 GWB. Es gilt § 160 GWB mit folgendem
           Wortlaut: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
           Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
           Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
	   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
	   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
           entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der
           Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
           Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
           zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
           Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
           spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
           zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
           zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
           gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
           einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Außerdem gilt § 135 GWB bzgl. der
           Unwirksamkeit eines Auftrags. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
           öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB [Informationspflicht gegenüber den
           unberücksichtigten Bietern sowie Wartepflicht vor Vertragsschluss von 15 Kalendertagen bzw.
           10 Kalendertagen bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Weg] verstoßen hat
           oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
           Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
           Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
	   Neckar-Odenwald-Kreis
           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
      5.1. Los: LOT-0005
	   Titel: Los 5
	   Beschreibung: Alois-Wissmann-Schule - Aufteilung in 3 Touren: Tour 1: Robern - Krumbach -
           Limbach - Langenelz - Mudau - Buchen (Beförderung von 12 Personen und einer
           Begleitperson (Einsatz aufgrund der Anzahl der zu befördernden Schülerinnen/Schüler)) Tour
           2: Gerichtstetten - Erfeld - Bretzingen - Hardheim - Dornberg - Höpfingen (Beförderung von 14
           Personen und einer Begleitperson (Einsatz aufgrund der Anzahl der zu befördernden
           Schülerinnen/Schüler)) Tour 3: Walldürn - Hainstadt - Buchen (Beförderung von 7 Personen)
	   Interne Kennung: LOT-0005
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
	    Optionen:
            Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption des Auftraggebers einmalig um zwei weitere
	    Schuljahre
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Verschiedene Orte im Kreisgebiet des Neckar-Odenwald-Kreis
	    Stadt: Buchen
	    Postleitzahl: 74722
	    Land, Gliederung (NUTS): Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 14/09/2026
	    Enddatum der Laufzeit: 24/07/2030
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
            Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	    CVD))
            Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
            festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
	    Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Diese Referenz ist bei einer Angebotsabgabe in allen
	    Losen mit Ausnahme der Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer
            Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Leistungen der Schülerbeförderung mit
	    Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der
            Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im
            ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des
            Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)) aus den letzten drei Jahren
            (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen
	    jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz, - Bezeichnung
            des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder
	    Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge, -
	    Leistungszeitraum, - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei
            Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung.
	    Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch
	    im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. 2. Diese Referenz ist nur bei einer
            Angebotsabgabe für die Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer
            Referenz über Leistungen der Schülerbeförderung mit Kraftomnibussenx oder vergleichbare
            Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV aber
            auch Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten) aus den
              letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über
              Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer
	      der Referenz - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr
              Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der
	      eingesetzten Fahrzeuge - Leistungszeitraum. - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags
	      oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten
              Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal
	      vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. x Ein
              Kraftomnibus ist ein Kraftfahrzeug, das zur Beförderung von mehr als acht Personen neben
              dem Fahrer bestimmt und nach seiner Bauart und Ausstattung dafür geeignet ist. Hinweis:
              Aufgrund von Schnittstellenanforderungen ist es technisch nicht möglich die Eignungskriterien
              losweise darzustellen. Es gelten nur die, für das jeweilige Los, festgelegten Eignungskriterien.
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder
              Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im
              Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen
              mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je
	      Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die
              Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt
              mindestens EUR 10 Mio. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
              Beschreibung des Auswahlkriteriums:  Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
              oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im
              Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen
              mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je
	      Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die
              Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt
              mindestens EUR 10 Mio. (Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal
	      vorzulegen.) Mit dem Angebot sind zudem folgende Unterlagen in Bezug auf
              Ausschlussgründe einzureichen (die Nennung unter dieser Überschrift erfolgt nur, weil die
              Ausschlussgründe keine entsprechenden Eintragungen zulassen):  Eigenerklärung über das
              Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB  Eigenerklärung über das
              Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB  Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3
              Mindestlohngesetz (MiLoG)  Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs
	      (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
	      Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den
              vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025).
	      Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den
              vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) einschließlich des
              Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Leistungen der Schülerbeförderung mit
	      Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der
              Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im
              ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des
              Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)).
	      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens
              in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister.
              - Erklärung, dass auf Verlangen der Vergabestelle ein Nachweis über die Eintragung des
	      Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. Vereinsregister vorgelegt wird. - Falls
              keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf
              Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter
              keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
   5.1.10. Zuschlagskriterien
	   Kriterium:
	   Art: Preis
	   Bezeichnung: Preis
           Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das
	   wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem
	   niedrigsten Wertungspreis.
	   Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
           Zuschlagskriterium  Zahl: 100
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.vmstart.de/NetServer
	   /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19d76ecd83d-
	   7c6cfe5c14cb7428
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
           Elektronische Einreichung: Zulässig
           Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 27/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 53 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich im Rahmen des vergaberechtlich
           Zulässigen vor, die Bieter aufzufordern Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
	   korrigieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung nicht nach, wird das Angebot
           ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Allgemeine Informationen für
           die Einreichung des Angebots: 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung
           gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die
	   Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche
           die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf
           hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den
           Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung
           unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in
              deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen
	      Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des
              Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des
              Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die
	      Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der
              Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail
              eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2)
              Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche
	      Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-
              Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf der
              Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der
	      Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der
	      ausgeschriebenen Leistung zu beachten.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungstermin: 27/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten die besonderen
              Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach
              dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
              (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der
              Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr
              Baden-Württemberg (BW) vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem
              Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in BW vom 09.03.2012, zuletzt geändert am
              25.02.2025, i. V. m. dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im
              privaten Omnibusgewerbe BW vom 04.07.1986, zuletzt geändert am 25.02.2025 - Tarifvertrag
              über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen
              Altersversorgung vom 20.03.2002, zuletzt geändert am 11.07.2025 - Bezirkstarifvertrag für die
              kommunalen Nahverkehrsbetriebe BW vom 13.11.2001, zuletzt geändert am 24.04.2024.
              Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Keine Rahmenvereinbarung
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
           von Rechtsbehelfen: Siehe §§ 160, 134 und 135 GWB. Es gilt § 160 GWB mit folgendem
           Wortlaut: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
           Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
           Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
	   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
	      Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
              entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der
              Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Außerdem gilt § 135 GWB bzgl. der
              Unwirksamkeit eines Auftrags. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
              öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB [Informationspflicht gegenüber den
              unberücksichtigten Bietern sowie Wartepflicht vor Vertragsschluss von 15 Kalendertagen bzw.
              10 Kalendertagen bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Weg] verstoßen hat
              oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
              Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
              Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
	      Neckar-Odenwald-Kreis
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
      5.1. Los: LOT-0006
	   Titel: Los 6
           Beschreibung: Alois-Wissmann-Schule: Mittelschefflenz - Oberschefflenz - Großeicholzheim -
           Heidersbach (Beförderung von 6 Personen / emissionsfreies Fahrzeug)
	   Interne Kennung: LOT-0006
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
	    Optionen:
            Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption des Auftraggebers einmalig um zwei weitere
	    Schuljahre
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Verschiedene Orte im Kreisgebiet des Neckar-Odenwald-Kreis
	    Stadt: Buchen
	    Postleitzahl: 74722
	    Land, Gliederung (NUTS): Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 14/09/2026
	    Enddatum der Laufzeit: 24/07/2030
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
              Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
            Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	    CVD))
            Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
            festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
	    Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Diese Referenz ist bei einer Angebotsabgabe in allen
	    Losen mit Ausnahme der Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer
            Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Leistungen der Schülerbeförderung mit
	    Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der
            Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im
            ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des
            Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)) aus den letzten drei Jahren
            (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen
	    jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz, - Bezeichnung
            des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder
	    Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge, -
	    Leistungszeitraum, - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei
            Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung.
	    Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch
	    im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. 2. Diese Referenz ist nur bei einer
            Angebotsabgabe für die Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer
            Referenz über Leistungen der Schülerbeförderung mit Kraftomnibussenx oder vergleichbare
            Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV aber
            auch Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten) aus den
            letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über
            Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer
	    der Referenz - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr
            Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der
	    eingesetzten Fahrzeuge - Leistungszeitraum. - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags
	    oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten
            Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal
	    vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. x Ein
            Kraftomnibus ist ein Kraftfahrzeug, das zur Beförderung von mehr als acht Personen neben
            dem Fahrer bestimmt und nach seiner Bauart und Ausstattung dafür geeignet ist. Hinweis:
            Aufgrund von Schnittstellenanforderungen ist es technisch nicht möglich die Eignungskriterien
            losweise darzustellen. Es gelten nur die, für das jeweilige Los, festgelegten Eignungskriterien.
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder
              Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im
              Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen
              mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je
	      Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die
              Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt
              mindestens EUR 10 Mio. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
              Beschreibung des Auswahlkriteriums:  Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
              oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im
              Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen
              mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je
	      Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die
              Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt
              mindestens EUR 10 Mio. (Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal
	      vorzulegen.) Mit dem Angebot sind zudem folgende Unterlagen in Bezug auf
              Ausschlussgründe einzureichen (die Nennung unter dieser Überschrift erfolgt nur, weil die
              Ausschlussgründe keine entsprechenden Eintragungen zulassen):  Eigenerklärung über das
              Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB  Eigenerklärung über das
              Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB  Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3
              Mindestlohngesetz (MiLoG)  Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs
	      (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
	      Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den
              vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025).
	      Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den
              vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) einschließlich des
              Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Leistungen der Schülerbeförderung mit
	      Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der
              Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im
              ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des
              Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)).
	      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens
              in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister.
              - Erklärung, dass auf Verlangen der Vergabestelle ein Nachweis über die Eintragung des
	      Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. Vereinsregister vorgelegt wird. - Falls
              keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf
              Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter
              keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
   5.1.10. Zuschlagskriterien
	   Kriterium:
	   Art: Preis
	   Bezeichnung: Preis
              Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das
	      wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem
	      niedrigsten Wertungspreis.
	      Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
              Zuschlagskriterium  Zahl: 100
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.vmstart.de/NetServer
	   /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19d76ecd83d-
	   7c6cfe5c14cb7428
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
           Elektronische Einreichung: Zulässig
           Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 27/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 53 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich im Rahmen des vergaberechtlich
           Zulässigen vor, die Bieter aufzufordern Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
	   korrigieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung nicht nach, wird das Angebot
           ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Allgemeine Informationen für
           die Einreichung des Angebots: 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung
           gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die
	   Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche
           die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf
           hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den
           Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung
           unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in
           deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen
	   Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des
           Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des
           Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die
	   Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der
           Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail
           eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2)
           Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche
	   Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-
           Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf der
           Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der
	   Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der
	   ausgeschriebenen Leistung zu beachten.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungstermin: 27/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten die besonderen
              Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach
              dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
              (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der
              Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr
              Baden-Württemberg (BW) vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem
              Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in BW vom 09.03.2012, zuletzt geändert am
              25.02.2025, i. V. m. dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im
              privaten Omnibusgewerbe BW vom 04.07.1986, zuletzt geändert am 25.02.2025 - Tarifvertrag
              über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen
              Altersversorgung vom 20.03.2002, zuletzt geändert am 11.07.2025 - Bezirkstarifvertrag für die
              kommunalen Nahverkehrsbetriebe BW vom 13.11.2001, zuletzt geändert am 24.04.2024.
              Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Keine Rahmenvereinbarung
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
           von Rechtsbehelfen: Siehe §§ 160, 134 und 135 GWB. Es gilt § 160 GWB mit folgendem
           Wortlaut: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
           Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
           Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
	   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
	   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
           entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der
           Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
           Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
           zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
           Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
           spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
           zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
           zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
           gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
           einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Außerdem gilt § 135 GWB bzgl. der
           Unwirksamkeit eines Auftrags. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
              öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB [Informationspflicht gegenüber den
              unberücksichtigten Bietern sowie Wartepflicht vor Vertragsschluss von 15 Kalendertagen bzw.
              10 Kalendertagen bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Weg] verstoßen hat
              oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
              Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
              Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
	      Neckar-Odenwald-Kreis
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
      5.1. Los: LOT-0007
	   Titel: Los 7
           Beschreibung: Otfried-Preußler-Schule - Aufteilung in 2 Touren: Tour 1: Leibenstadt -
           Sennfeld - Adelsheim - Osterburken - Schlierstadt - Seckach - Bödigheim (Beförderung von 13
           Personen und zwei Begleitpersonen (Einsatz aufgrund der Anzahl der zu befördernden
           Schülerinnen/Schüler sowohl als Hilfestellung für ein Kind)) Tour 2: Erlenbach - Hüngheim -
           Rosenberg - Bofsheim - Altheim - Rinschheim - Hettingen (Beförderung von 7 Personen)
	   Interne Kennung: LOT-0007
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
	    Optionen:
            Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption des Auftraggebers einmalig um zwei weitere
	    Schuljahre
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Verschiedene Orte im Kreisgebiet des Neckar-Odenwald-Kreis
	    Stadt: Buchen
	    Postleitzahl: 74722
	    Land, Gliederung (NUTS): Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 14/09/2026
	    Enddatum der Laufzeit: 24/07/2030
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
            Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	    CVD))
              Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
              festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
	    Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Diese Referenz ist bei einer Angebotsabgabe in allen
	    Losen mit Ausnahme der Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer
            Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Leistungen der Schülerbeförderung mit
	    Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der
            Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im
            ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des
            Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)) aus den letzten drei Jahren
            (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen
	    jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz, - Bezeichnung
            des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder
	    Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge, -
	    Leistungszeitraum, - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei
            Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung.
	    Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch
	    im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. 2. Diese Referenz ist nur bei einer
            Angebotsabgabe für die Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer
            Referenz über Leistungen der Schülerbeförderung mit Kraftomnibussenx oder vergleichbare
            Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV aber
            auch Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten) aus den
            letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über
            Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer
	    der Referenz - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr
            Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der
	    eingesetzten Fahrzeuge - Leistungszeitraum. - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags
	    oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten
            Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal
	    vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. x Ein
            Kraftomnibus ist ein Kraftfahrzeug, das zur Beförderung von mehr als acht Personen neben
            dem Fahrer bestimmt und nach seiner Bauart und Ausstattung dafür geeignet ist. Hinweis:
            Aufgrund von Schnittstellenanforderungen ist es technisch nicht möglich die Eignungskriterien
            losweise darzustellen. Es gelten nur die, für das jeweilige Los, festgelegten Eignungskriterien.
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder
              Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im
              Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen
              mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je
	      Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die
              Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt
              mindestens EUR 10 Mio. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
              Beschreibung des Auswahlkriteriums:  Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
              oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im
              Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen
              mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je
	      Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die
              Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt
              mindestens EUR 10 Mio. (Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal
	      vorzulegen.) Mit dem Angebot sind zudem folgende Unterlagen in Bezug auf
              Ausschlussgründe einzureichen (die Nennung unter dieser Überschrift erfolgt nur, weil die
              Ausschlussgründe keine entsprechenden Eintragungen zulassen):  Eigenerklärung über das
              Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB  Eigenerklärung über das
              Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB  Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3
              Mindestlohngesetz (MiLoG)  Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs
	      (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
	      Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den
              vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025).
	      Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den
              vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) einschließlich des
              Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Leistungen der Schülerbeförderung mit
	      Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der
              Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im
              ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des
              Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)).
	      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens
              in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister.
              - Erklärung, dass auf Verlangen der Vergabestelle ein Nachweis über die Eintragung des
	      Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. Vereinsregister vorgelegt wird. - Falls
              keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf
              Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter
              keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
   5.1.10. Zuschlagskriterien
	   Kriterium:
	   Art: Preis
	   Bezeichnung: Preis
           Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das
	   wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem
	   niedrigsten Wertungspreis.
	   Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
           Zuschlagskriterium  Zahl: 100
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.vmstart.de/NetServer
	   /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19d76ecd83d-
	   7c6cfe5c14cb7428
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
           Elektronische Einreichung: Zulässig
           Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 27/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 53 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich im Rahmen des vergaberechtlich
           Zulässigen vor, die Bieter aufzufordern Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
	   korrigieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung nicht nach, wird das Angebot
           ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Allgemeine Informationen für
           die Einreichung des Angebots: 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung
           gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die
	   Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche
           die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf
           hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den
           Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung
           unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in
           deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen
	   Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des
           Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des
           Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die
	   Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der
           Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail
           eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2)
           Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche
	   Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-
           Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf der
           Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der
	   Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der
	   ausgeschriebenen Leistung zu beachten.
           Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
           Eröffnungstermin: 27/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	   Sommerzeit
	   Auftragsbedingungen:
           Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
           Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
           Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten die besonderen
           Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach
           dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
           (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der
           Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr
              Baden-Württemberg (BW) vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem
              Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in BW vom 09.03.2012, zuletzt geändert am
              25.02.2025, i. V. m. dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im
              privaten Omnibusgewerbe BW vom 04.07.1986, zuletzt geändert am 25.02.2025 - Tarifvertrag
              über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen
              Altersversorgung vom 20.03.2002, zuletzt geändert am 11.07.2025 - Bezirkstarifvertrag für die
              kommunalen Nahverkehrsbetriebe BW vom 13.11.2001, zuletzt geändert am 24.04.2024.
              Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Keine Rahmenvereinbarung
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
           von Rechtsbehelfen: Siehe §§ 160, 134 und 135 GWB. Es gilt § 160 GWB mit folgendem
           Wortlaut: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
           Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
           Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
	   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
	   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
           entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der
           Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
           Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
           zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
           Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
           spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
           zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
           zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
           gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
           einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Außerdem gilt § 135 GWB bzgl. der
           Unwirksamkeit eines Auftrags. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
           öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB [Informationspflicht gegenüber den
           unberücksichtigten Bietern sowie Wartepflicht vor Vertragsschluss von 15 Kalendertagen bzw.
           10 Kalendertagen bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Weg] verstoßen hat
           oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
           Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
           Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
	   Neckar-Odenwald-Kreis
           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
      5.1. Los: LOT-0008
	   Titel: Los 8
              Beschreibung: Otfried-Preußler-Schule - Aufteilung in 2 Touren: Tour 1: Robern - Krumbach -
              Limbach - Laudenberg - Mudau - Unterneudorf (Beförderung von 13 Personen und einer
              Begleitperson (Einsatz aufgrund der Anzahl der zu befördernden Schülerinnen/Schüler)) Tour
              2: Oberdielbach - Waldkatzenbach - Elztal/Muckental - Buchen ( Beförderung von 6 Personen)
	      Interne Kennung: LOT-0008
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
	    Optionen:
            Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption des Auftraggebers einmalig um zwei weitere
	    Schuljahre
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Verschiedene Orte im Kreisgebiet des Neckar-Odenwald-Kreis
	    Stadt: Buchen
	    Postleitzahl: 74722
	    Land, Gliederung (NUTS): Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 14/09/2026
	    Enddatum der Laufzeit: 24/07/2030
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
            Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	    CVD))
            Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
            festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
	    Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Diese Referenz ist bei einer Angebotsabgabe in allen
	    Losen mit Ausnahme der Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer
            Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Leistungen der Schülerbeförderung mit
	    Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der
            Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im
            ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des
            Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)) aus den letzten drei Jahren
              (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen
	      jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz, - Bezeichnung
              des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder
	      Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge, -
	      Leistungszeitraum, - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei
              Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung.
	      Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch
	      im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. 2. Diese Referenz ist nur bei einer
              Angebotsabgabe für die Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer
              Referenz über Leistungen der Schülerbeförderung mit Kraftomnibussenx oder vergleichbare
              Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV aber
              auch Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten) aus den
              letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über
              Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer
	      der Referenz - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr
              Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der
	      eingesetzten Fahrzeuge - Leistungszeitraum. - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags
	      oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten
              Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal
	      vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. x Ein
              Kraftomnibus ist ein Kraftfahrzeug, das zur Beförderung von mehr als acht Personen neben
              dem Fahrer bestimmt und nach seiner Bauart und Ausstattung dafür geeignet ist. Hinweis:
              Aufgrund von Schnittstellenanforderungen ist es technisch nicht möglich die Eignungskriterien
              losweise darzustellen. Es gelten nur die, für das jeweilige Los, festgelegten Eignungskriterien.
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder
              Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im
              Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen
              mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je
	      Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die
              Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt
              mindestens EUR 10 Mio. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
              Beschreibung des Auswahlkriteriums:  Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
              oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im
              Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen
              mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je
	      Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die
              Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt
              mindestens EUR 10 Mio. (Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal
	      vorzulegen.) Mit dem Angebot sind zudem folgende Unterlagen in Bezug auf
              Ausschlussgründe einzureichen (die Nennung unter dieser Überschrift erfolgt nur, weil die
              Ausschlussgründe keine entsprechenden Eintragungen zulassen):  Eigenerklärung über das
              Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB  Eigenerklärung über das
              Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB  Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3
              Mindestlohngesetz (MiLoG)  Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs
	      (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
	      Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den
              vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025).
	      Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den
              vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) einschließlich des
              Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Leistungen der Schülerbeförderung mit
	      Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der
              Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im
              ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des
              Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)).
	      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens
              in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister.
              - Erklärung, dass auf Verlangen der Vergabestelle ein Nachweis über die Eintragung des
	      Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. Vereinsregister vorgelegt wird. - Falls
              keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf
              Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter
              keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
   5.1.10. Zuschlagskriterien
	   Kriterium:
	   Art: Preis
	   Bezeichnung: Preis
           Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das
	   wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem
	   niedrigsten Wertungspreis.
	   Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
           Zuschlagskriterium  Zahl: 100
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.vmstart.de/NetServer
	   /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19d76ecd83d-
	   7c6cfe5c14cb7428
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
           Elektronische Einreichung: Zulässig
           Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 27/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 53 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich im Rahmen des vergaberechtlich
              Zulässigen vor, die Bieter aufzufordern Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
	      korrigieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung nicht nach, wird das Angebot
              ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Allgemeine Informationen für
              die Einreichung des Angebots: 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung
              gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die
	      Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche
              die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf
              hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den
              Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung
              unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in
              deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen
	      Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des
              Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des
              Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die
	      Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der
              Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail
              eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2)
              Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche
	      Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-
              Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf der
              Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der
	      Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der
	      ausgeschriebenen Leistung zu beachten.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungstermin: 27/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten die besonderen
              Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach
              dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
              (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der
              Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr
              Baden-Württemberg (BW) vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem
              Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in BW vom 09.03.2012, zuletzt geändert am
              25.02.2025, i. V. m. dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im
              privaten Omnibusgewerbe BW vom 04.07.1986, zuletzt geändert am 25.02.2025 - Tarifvertrag
              über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen
              Altersversorgung vom 20.03.2002, zuletzt geändert am 11.07.2025 - Bezirkstarifvertrag für die
              kommunalen Nahverkehrsbetriebe BW vom 13.11.2001, zuletzt geändert am 24.04.2024.
              Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	      Keine Rahmenvereinbarung
              Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	      Kein dynamisches Beschaffungssystem
	      Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
           von Rechtsbehelfen: Siehe §§ 160, 134 und 135 GWB. Es gilt § 160 GWB mit folgendem
           Wortlaut: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
           Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
           Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
	   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
	   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
           entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der
           Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
           Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
           zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
           Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
           spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
           zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
           zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
           gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
           einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Außerdem gilt § 135 GWB bzgl. der
           Unwirksamkeit eines Auftrags. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
           öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB [Informationspflicht gegenüber den
           unberücksichtigten Bietern sowie Wartepflicht vor Vertragsschluss von 15 Kalendertagen bzw.
           10 Kalendertagen bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Weg] verstoßen hat
           oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
           Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
           Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
	   Neckar-Odenwald-Kreis
           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
      5.1. Los: LOT-0009
	   Titel: Los 9
           Beschreibung: Otfried-Preußler-Schule - Aufteilung in 2 Touren: Tour 1: Hardheim - Höpfingen
           (Beförderung von 8 Personen) Tour 2: Rippberg - Kaltenbrunn - Walldürn - Hainstadt
           (Beförderung von 11 Personen und einer Begleitperson (Einsatz aufgrund der Anzahl der zu
           befördernden Schülerinnen/Schüler))
	   Interne Kennung: LOT-0009
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
	    Optionen:
            Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption des Auftraggebers einmalig um zwei weitere
	    Schuljahre
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Verschiedene Orte im Kreisgebiet des Neckar-Odenwald-Kreis
	    Stadt: Buchen
	    Postleitzahl: 74722
	    Land, Gliederung (NUTS): Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 14/09/2026
	    Enddatum der Laufzeit: 24/07/2030
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
            Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	    CVD))
            Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
            festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
	    Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Diese Referenz ist bei einer Angebotsabgabe in allen
	    Losen mit Ausnahme der Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer
            Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Leistungen der Schülerbeförderung mit
	    Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der
            Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im
            ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des
            Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)) aus den letzten drei Jahren
            (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen
	    jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz, - Bezeichnung
            des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder
	    Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge, -
	    Leistungszeitraum, - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei
            Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung.
	    Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch
	    im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. 2. Diese Referenz ist nur bei einer
            Angebotsabgabe für die Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer
            Referenz über Leistungen der Schülerbeförderung mit Kraftomnibussenx oder vergleichbare
            Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV aber
            auch Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten) aus den
              letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über
              Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer
	      der Referenz - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr
              Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der
	      eingesetzten Fahrzeuge - Leistungszeitraum. - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags
	      oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten
              Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal
	      vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. x Ein
              Kraftomnibus ist ein Kraftfahrzeug, das zur Beförderung von mehr als acht Personen neben
              dem Fahrer bestimmt und nach seiner Bauart und Ausstattung dafür geeignet ist. Hinweis:
              Aufgrund von Schnittstellenanforderungen ist es technisch nicht möglich die Eignungskriterien
              losweise darzustellen. Es gelten nur die, für das jeweilige Los, festgelegten Eignungskriterien.
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder
              Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im
              Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen
              mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je
	      Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die
              Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt
              mindestens EUR 10 Mio. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
              Beschreibung des Auswahlkriteriums:  Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
              oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im
              Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen
              mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je
	      Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die
              Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt
              mindestens EUR 10 Mio. (Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal
	      vorzulegen.) Mit dem Angebot sind zudem folgende Unterlagen in Bezug auf
              Ausschlussgründe einzureichen (die Nennung unter dieser Überschrift erfolgt nur, weil die
              Ausschlussgründe keine entsprechenden Eintragungen zulassen):  Eigenerklärung über das
              Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB  Eigenerklärung über das
              Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB  Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3
              Mindestlohngesetz (MiLoG)  Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs
	      (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
	      Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den
              vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025).
	      Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den
              vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) einschließlich des
              Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Leistungen der Schülerbeförderung mit
	      Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der
              Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im
              ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des
              Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)).
	      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens
              in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister.
              - Erklärung, dass auf Verlangen der Vergabestelle ein Nachweis über die Eintragung des
	      Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. Vereinsregister vorgelegt wird. - Falls
              keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf
              Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter
              keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
   5.1.10. Zuschlagskriterien
	   Kriterium:
	   Art: Preis
	   Bezeichnung: Preis
           Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das
	   wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem
	   niedrigsten Wertungspreis.
	   Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
           Zuschlagskriterium  Zahl: 100
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.vmstart.de/NetServer
	   /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19d76ecd83d-
	   7c6cfe5c14cb7428
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
           Elektronische Einreichung: Zulässig
           Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 27/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 53 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich im Rahmen des vergaberechtlich
           Zulässigen vor, die Bieter aufzufordern Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
	   korrigieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung nicht nach, wird das Angebot
           ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Allgemeine Informationen für
           die Einreichung des Angebots: 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung
           gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die
	   Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche
           die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf
           hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den
           Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung
           unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in
              deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen
	      Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des
              Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des
              Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die
	      Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der
              Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail
              eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2)
              Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche
	      Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-
              Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf der
              Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der
	      Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der
	      ausgeschriebenen Leistung zu beachten.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungstermin: 27/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten die besonderen
              Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach
              dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
              (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der
              Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr
              Baden-Württemberg (BW) vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem
              Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in BW vom 09.03.2012, zuletzt geändert am
              25.02.2025, i. V. m. dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im
              privaten Omnibusgewerbe BW vom 04.07.1986, zuletzt geändert am 25.02.2025 - Tarifvertrag
              über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen
              Altersversorgung vom 20.03.2002, zuletzt geändert am 11.07.2025 - Bezirkstarifvertrag für die
              kommunalen Nahverkehrsbetriebe BW vom 13.11.2001, zuletzt geändert am 24.04.2024.
              Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Keine Rahmenvereinbarung
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
           von Rechtsbehelfen: Siehe §§ 160, 134 und 135 GWB. Es gilt § 160 GWB mit folgendem
           Wortlaut: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
           Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
           Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
	   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
	      Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
              entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der
              Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Außerdem gilt § 135 GWB bzgl. der
              Unwirksamkeit eines Auftrags. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
              öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB [Informationspflicht gegenüber den
              unberücksichtigten Bietern sowie Wartepflicht vor Vertragsschluss von 15 Kalendertagen bzw.
              10 Kalendertagen bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Weg] verstoßen hat
              oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
              Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
              Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
	      Neckar-Odenwald-Kreis
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
      5.1. Los: LOT-0010
	   Titel: Los 10
           Beschreibung: Otfried-Preußler-Schule - Aufteilung in 2 Touren: Tour 1: Hüffenhardt -
           Obrigheim - Neckarelz - Mosbach - Billigheim - Großeicholzheim (Beförderung von 7
	   Personen - emissionsfreies Fahrzeug) Tour 2: Aglasterhausen/Michelbach - Neunkirchen -
           Binau - Nüstenbach - Lohrbach - Elztal/Dallau -Waldhausen (Beförderung von 7 Personen -
	   emissionsfreies Fahrzeug)
	   Interne Kennung: LOT-0010
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
	    Optionen:
            Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption des Auftraggebers einmalig um zwei weitere
	    Schuljahre
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Verschiedene Orte im Kreisgebiet des Neckar-Odenwald-Kreis
	    Stadt: Buchen
	    Postleitzahl: 74722
	    Land, Gliederung (NUTS): Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 14/09/2026
	    Enddatum der Laufzeit: 24/07/2030
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	      Teilnahme ist nicht vorbehalten.
              Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	      Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
              Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
            Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	    CVD))
            Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
            festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
	    Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Diese Referenz ist bei einer Angebotsabgabe in allen
	    Losen mit Ausnahme der Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer
            Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Leistungen der Schülerbeförderung mit
	    Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der
            Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im
            ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des
            Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)) aus den letzten drei Jahren
            (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen
	    jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz, - Bezeichnung
            des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder
	    Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge, -
	    Leistungszeitraum, - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei
            Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung.
	    Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch
	    im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. 2. Diese Referenz ist nur bei einer
            Angebotsabgabe für die Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer
            Referenz über Leistungen der Schülerbeförderung mit Kraftomnibussenx oder vergleichbare
            Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV aber
            auch Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten) aus den
            letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über
            Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer
	    der Referenz - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr
            Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der
	    eingesetzten Fahrzeuge - Leistungszeitraum. - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags
	    oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten
            Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal
	    vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. x Ein
            Kraftomnibus ist ein Kraftfahrzeug, das zur Beförderung von mehr als acht Personen neben
            dem Fahrer bestimmt und nach seiner Bauart und Ausstattung dafür geeignet ist. Hinweis:
            Aufgrund von Schnittstellenanforderungen ist es technisch nicht möglich die Eignungskriterien
            losweise darzustellen. Es gelten nur die, für das jeweilige Los, festgelegten Eignungskriterien.
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder
              Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im
              Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen
              mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je
	      Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die
              Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt
              mindestens EUR 10 Mio. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
              Beschreibung des Auswahlkriteriums:  Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
              oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im
              Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen
              mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je
	      Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die
              Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt
              mindestens EUR 10 Mio. (Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal
	      vorzulegen.) Mit dem Angebot sind zudem folgende Unterlagen in Bezug auf
              Ausschlussgründe einzureichen (die Nennung unter dieser Überschrift erfolgt nur, weil die
              Ausschlussgründe keine entsprechenden Eintragungen zulassen):  Eigenerklärung über das
              Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB  Eigenerklärung über das
              Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB  Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3
              Mindestlohngesetz (MiLoG)  Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs
	      (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
	      Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den
              vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025).
	      Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den
              vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) einschließlich des
              Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Leistungen der Schülerbeförderung mit
	      Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der
              Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im
              ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des
              Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)).
	      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens
              in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister.
              - Erklärung, dass auf Verlangen der Vergabestelle ein Nachweis über die Eintragung des
	      Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. Vereinsregister vorgelegt wird. - Falls
              keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf
              Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter
              keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
   5.1.10. Zuschlagskriterien
	   Kriterium:
	      Art: Preis
	      Bezeichnung: Preis
              Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das
	      wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem
	      niedrigsten Wertungspreis.
	      Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
              Zuschlagskriterium  Zahl: 100
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.vmstart.de/NetServer
	   /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19d76ecd83d-
	   7c6cfe5c14cb7428
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
           Elektronische Einreichung: Zulässig
           Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 27/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 53 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich im Rahmen des vergaberechtlich
           Zulässigen vor, die Bieter aufzufordern Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
	   korrigieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung nicht nach, wird das Angebot
           ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Allgemeine Informationen für
           die Einreichung des Angebots: 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung
           gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die
	   Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche
           die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf
           hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den
           Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung
           unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in
           deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen
	   Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des
           Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des
           Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die
	   Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der
           Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail
           eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2)
           Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche
	   Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-
           Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf der
           Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der
	      Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der
	      ausgeschriebenen Leistung zu beachten.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungstermin: 27/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten die besonderen
              Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach
              dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
              (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der
              Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr
              Baden-Württemberg (BW) vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem
              Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in BW vom 09.03.2012, zuletzt geändert am
              25.02.2025, i. V. m. dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im
              privaten Omnibusgewerbe BW vom 04.07.1986, zuletzt geändert am 25.02.2025 - Tarifvertrag
              über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen
              Altersversorgung vom 20.03.2002, zuletzt geändert am 11.07.2025 - Bezirkstarifvertrag für die
              kommunalen Nahverkehrsbetriebe BW vom 13.11.2001, zuletzt geändert am 24.04.2024.
              Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Keine Rahmenvereinbarung
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
           von Rechtsbehelfen: Siehe §§ 160, 134 und 135 GWB. Es gilt § 160 GWB mit folgendem
           Wortlaut: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
           Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
           Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
	   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
	   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
           entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der
           Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
           Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
           zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
           Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
           spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
           zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
           zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
           gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Außerdem gilt § 135 GWB bzgl. der
              Unwirksamkeit eines Auftrags. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
              öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB [Informationspflicht gegenüber den
              unberücksichtigten Bietern sowie Wartepflicht vor Vertragsschluss von 15 Kalendertagen bzw.
              10 Kalendertagen bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Weg] verstoßen hat
              oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
              Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
              Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
	      Neckar-Odenwald-Kreis
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
   8. Organisationen
      8.1. ORG-7001
	   Offizielle Bezeichnung: Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
	   Registrierungsnummer: 08225-A8752-24
	   Postanschrift: Neckarelzer Str. 7
	   Stadt: Mosbach
	   Postleitzahl: 74821
	   Land, Gliederung (NUTS): Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
	   Land: Deutschland
           Kontaktperson: Fachdienst Interner Geschäftsbetrieb - Vergabestelle
	   E-Mail: vergabe@Neckar-Odenwald-Kreis.de
	   Telefon: +49 6261-840
	   Internetadresse: https://www.neckar-odenwald-kreis.de
	   Rollen dieser Organisation:
	   Beschaffer
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
      8.1. ORG-7004
           Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum
	   Karlsruhe
	   Registrierungsnummer: 08-A9866-40
           Postanschrift: Kapellenstraße 17
	   Stadt: Karlsruhe
	   Postleitzahl: 76131
	   Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
	   Telefon: +49 721-9268730
	   Rollen dieser Organisation:
           Überprüfungsstelle
      8.1. ORG-7005
           Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	   Beschaffungsamts des BMI)
	   Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	   Stadt: Bonn
	      Postleitzahl: 53119
	      Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	      Telefon: +49228996100
	      Rollen dieser Organisation:
	      TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 65e7d846-fdb5-43da-8079-a7529af330e4 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/04/2026 18:34:20 (UTC+02:00)
              Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 81/2026
              Datum der Veröffentlichung: 27/04/2026
Referenzen:
https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19d76ecd83d-7c6cfe5c14cb
7428
https://www.auftragsboerse.de
https://www.neckar-odenwald-kreis.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202604/ausschreibung-285467-2026-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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