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Titel :
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DEU-Hildesheim - Deutschland Fassadenreinigungsarbeiten Neubau GS Sarstedt -Baureinigung
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026041501002570730 / 256499-2026
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Veröffentlicht :
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15.04.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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11.05.2026
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Angebotsabgabe bis :
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18.05.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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45452000 - Fassadenreinigungsarbeiten
90910000 - Reinigungsdienste
90919300 - Reinigung von Schulen
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DEU-Hildesheim: Deutschland Fassadenreinigungsarbeiten Neubau GS
Sarstedt -Baureinigung
2026/S 73/2026 256499
Deutschland Fassadenreinigungsarbeiten Neubau GS Sarstedt - Baureinigung
OJ S 73/2026 15/04/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Hildesheim
E-Mail: vergabestelle@landkreishildesheim.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Neubau GS Sarstedt - Baureinigung
Beschreibung: Neubau GS Sarstedt - Baureinigung
Kennung des Verfahrens: 187c1de4-0da0-44cf-9581-19cdc1d0ad39
Interne Kennung: 2026-078
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45452000 Fassadenreinigungsarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste, 90919300 Reinigung von Schulen
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Auf der Kassebeerenworth 17
Stadt: Sarstedt
Postleitzahl: 31157
Land, Gliederung (NUTS): Hildesheim (DE925)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0YHAYT8Q8UCDE# Anfragen zum
Verfahren nur über die genannte Vergabeplattform bis zum 11.05.2026. Wichtiger Hinweis:
Das Angebot ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform
einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot
keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform.
Sollten Probleme beim Hochladen des Angebotes auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend
an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich
die Vergabestelle
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129
des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs
(Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c
des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen
Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
Betrug: Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit
sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Korruption: Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des
Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), §§ 333 und 334 des
Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a
des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des
Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Ausschluss, wenn Unternehmen
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: den
§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber
schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren aus, wenn 1 das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung
von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und
dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde oder 2 die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1 das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2 die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Ausschluss, wenn das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das
Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende
sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das
Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat
Zahlungsunfähigkeit: Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig
ist
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Das Unternehmen befindet
sich in Liquidation. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen
seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Ausschluss, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es wurde nachweislich eine schwere Verfehlung
begangen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt. Ausschlussgrund nach §
124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der
Öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte, dass das Unternehmen
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Ausschluss nach §
124 GWB, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht,
der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen
Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Ausschluss
nach § 124 GWB, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das
Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt
werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Ausschluss
nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Der Öffentliche
Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte, dass das Unternehmen
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Ausschlussgrund gem. § 124 GWB Abs.12 Nr. 8, 9
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Neubau GS Sarstedt - Baureinigung
Beschreibung: Vergabe der Baugrobreinigung Innen, Baugrobreinigung Außen,
Baufeinreinigung Innen, Baufeinreinigung Ausstattung im Rahmen des Neubaus der Dritten
Grundschule Sarstedt Baureinigung Außen. Detailangaben sind dem LV zu entnehmen.
Interne Kennung: 2026-078
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45452000 Fassadenreinigungsarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste, 90919300 Reinigung von Schulen
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Auf der Kassebeerenworth 17
Stadt: Sarstedt
Postleitzahl: 31157
Land, Gliederung (NUTS): Hildesheim (DE925)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 60 Tage
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# Ausführungszeitraum: Mit
der Ausführung ist innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den
Auftraggeber (§5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B) zu beginnen. Die Aufforderung der ersten
Teilleistung Baugrobreinigung Innen (Titel 01) wird Ihnen voraussichtlich zum 22. Juni 2026
zugehen. Die Aufforderung der zweiten Teilleistung Baugrobreinigung Außen (Titel 02), wird
Ihnen voraussichtlich zum 13. Juli 2026 zugehen. Die Aufforderung der dritten Teilleistung
Baufeinreinigung Innen (Titel 03), wird Ihnen voraussichtlich zum 22. Juni 2026 zugehen. Die
Aufforderung der dritten Teilleistung Baufeinreinigung Ausstattung (Titel 04), wird Ihnen
voraussichtlich zum 6. Juli 2026 zugehen. Die Aufforderung der dritten Teilleistung
Baufeinreinigung Außen (Titel 05), wird Ihnen voraussichtlich zum 20. Juli 2026 zugehen.
Die Leistungen sind jeweils ist innerhalb von 12 Werktage (2 Wochen) nach Aufforderung zu
erbringen.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: VVB 124 - Eigenerklaerung zur Eignung (Mit dem
Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: VVB 124 - Eigenerklaerung zur Eignung (Mit dem
Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: VVB 124 - Eigenerklaerung zur Eignung (Mit dem
Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXS0YHAYT8Q8UCDE/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YHAYT8Q8UCDE
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXS0YHAYT8Q8UCDE
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: VVB 214 - Besondere Vertragsbedingungen
Frist für den Eingang der Angebote: 18/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 32 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 18/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Marie-Wagenknecht-Str. 3, 31134 Hildesheim
Eröffnungstermin Beschreibung: Grundsätzlich dürfen Bieter und/oder deren
Bevollmächtigten anwesend sein. Dadurch, dass nur noch elektronische Angebote zugelassen
werden und die Angebotsöffnung rein elektronisch durchgeführt wird, ist eine Teilnahme der
Bieter im Zuge der reinen eVergabe nicht mehr zeitgemäß. Dem Informationsbedürfnis der
Bieter wird insofern nachgekommen, dass sämtliche Bieter, die Angebote abgegeben haben,
unverzüglich (sofort nach Abschluss der Angebotsöffnung) über das Ergebnis der Submission
per Mitteilung im Kommunikationsbereich dieses Portals benachrichtigt werden.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Landkreis Hildesheim Kommunalaufsicht
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Gesetz
Abs 1. GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3
Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Hildesheim
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Hildesheim
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Hildesheim
Registrierungsnummer: 03254-0-60
Postanschrift: Marie-Wagenknecht-Straße 3
Stadt: Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land, Gliederung (NUTS): Hildesheim (DE925)
Land: Deutschland
Kontaktperson: 103 - Hauptamt
E-Mail: vergabestelle@landkreishildesheim.de
Telefon: +49 51213091251
Internetadresse: https://www.landkreishildesheim.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Hildesheim Kommunalaufsicht
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Marie-Wagenknecht-Str. 3
Stadt: Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land, Gliederung (NUTS): Hildesheim (DE925)
Land: Deutschland
Kontaktperson: 910 - Kommunalaufsicht
E-Mail: Ulrich.Voss@landkreishildesheim.de
Telefon: +49 51213092231
Internetadresse: https://www.landkreishildesheim.de/
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d4591fc4-d14c-476c-9308-b5ca2c0d7d45 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/04/2026 12:46:37 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 73/2026
Datum der Veröffentlichung: 15/04/2026
Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YHAYT8Q8UCDE
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YHAYT8Q8UCDE/documents
https://www.landkreishildesheim.de/
https://www.mw.niedersachsen.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202604/ausschreibung-256499-2026-DEU.txt
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