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Titel :
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DEU-Duisburg - Deutschland Planungsleistungen im Bauwesen 2026-0151 Architektenleistung Objektplanung, Jugendzentrum, Marienstraße 16a, 47169, Duisburg
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026031700503595383 / 183052-2026
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Veröffentlicht :
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17.03.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.12.2029
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Angebotsabgabe bis :
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21.04.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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71240000 - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
71320000 - Planungsleistungen im Bauwesen
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DEU-Duisburg: Deutschland Planungsleistungen im Bauwesen 2026-0151
Architektenleistung Objektplanung, Jugendzentrum, Marienstraße 16a, 47169,
Duisburg
2026/S 53/2026 183052
Deutschland Planungsleistungen im Bauwesen 2026-0151 Architektenleistung
Objektplanung, Jugendzentrum, Marienstraße 16a, 47169, Duisburg
OJ S 53/2026 17/03/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg, Sondervermögen-Immobilien Duisburg (SVI), vertreten
durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR
E-Mail: svi-einkauf@wb-duisburg.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: 2026-0151 Architektenleistung Objektplanung, Jugendzentrum, Marienstraße 16a,
47169, Duisburg
Beschreibung: Neubau eines Juegndzentrums an der Marienstraße in Duisburg Marxloh.
Architektenleistung Lph 1 bis 9 Objektplanung Gebäude und Innenräume ( §§ 34 ff. HOAI )
Kennung des Verfahrens: 9aece8a7-cf22-429b-83bb-13c829008d64
Interne Kennung: 2026-0151
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros
sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Marienstr. 16a
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47169
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTQV9WGNF# Die
Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole
Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung
von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der
Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind
daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig
auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Es sind alle im § 123 - 126 GWB genannten Ausschussgründe wirksam. Der
Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen
einzureichen. Das entsprechende Formular ( Erklärung des Bieters ) ist in Teil 3 - Vordrucke -
der Vergabeunterlagen enthalten.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach §
129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung in Deutschland
oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Ausland
rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen
Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen
sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus
fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der
Bildung einer terroristischer Vereinigung in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der
Bildung einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt wurden und die nicht
zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
(1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
ausgeschlossen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB
(Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer
solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die
nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1)
Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
ausgeschlossen.
Betrug: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs,
soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen
Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet
werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den
Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt
wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur
Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in
Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. §
123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Korruption: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Bieter die in den letzten 5 Jahren
nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder
Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder
Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen
können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
ausgeschlossen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Bieter bei denen in den letzten 5
Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen
Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen
sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus
fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Bieter bei
denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen
können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
ausgeschlossen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder
für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der
Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass
sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1
GWB von der Wertung ausgeschlossen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem
Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Zahlungsunfähigkeit: Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers
zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung
resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen,
sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der
ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen
Leistungsfähigkeit verhilft.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Bieter über deren Vermögen
ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens
mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund
mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren
ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher
benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur
erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche
Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1)
Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Bieter die
in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren,
außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem.
§ 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom
Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer
gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen
ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender
Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Bieter
deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch
die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht
oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer
wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse
vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur
Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Bieter bei denen ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere
Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren
ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw.
nicht mehr existiert.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Bieter bei
denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124
Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können,
dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen
können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Anforderung
bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich
oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung
durch den Auftraggeber, Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer
vergleichbaren Rechtsfolge und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen
Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen
sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus
fehlender Fachkunde oder fehlender Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom
Verfahren ausgeschlossen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Bieter die in diesem
Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte
zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu übermitteln
oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um unzulässige
Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen
könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht zweifelsfrei
belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124 Abs. (1)
Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. § 124 Abs.
(1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und
fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: 2026-0151 Architektenleistung Objektplanung, Jugendzentrum, Marienstraße 16a,
47169, Duisburg
Beschreibung: Aufgabe der Objektplanung ist die Planung und Realisierung eines
barrierefreien, inklusiven und zukunftsfähigen Neubaus mit einer Bruttogrundfläche von max.
ca. 2.750 m2, gegliedert in Unter-, Erd- und Obergeschoss. Der Neubau soll eine flexible,
parallele und synergetische Nutzung durch unterschiedliche Nutzergruppen ermöglichen und
einen identitätsstiftenden Ort für Begegnung, Bildung, Kultur und Teilhabe schaffen. Die
Planung hat insbesondere folgende Nutzungen zu berücksichtigen: - zwei flexibel nutzbare
Veranstaltungs- und Mehrzwecksäle (eine 250 m2 und andere 125 m2 laut Raumprogramm 10
/2025) mit Backstage-, Fundus- und Lagerflächen, - Mehrzweck-, Gruppen- und Projekträume,
- Musik-, Medien- und Werkstatträume, - Sporträume einschließlich Umkleiden und Duschen, -
Lehr- und Gemeinschaftsküchen, - Verwaltungs- und Büroräume für beide Einrichtungen, -
Foyer- und Aufenthaltsbereiche, - Innenhof sowie Außen- und Freiflächen
Interne Kennung: 2026-0151
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros
sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Marienstr. 16a
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47169
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Eine präqualifizierte der
Bieterin/Bietergemeinschaft führt den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung
gem. § 48 Abs. 8 VgV durch den Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis, das den
Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der
jeweils zuständigen unabhängigen Stellen, die von der Präqualifizierung nicht umfasst sind.
Eine präqualifizierte der Bieterin/Bietergemeinschaft kann den Nachweis ihrer Eignung gem. §
50 VgV auch durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der
jeweils zuständigen unabhängigen Stellen, die von der EEE nicht umfasst sind, erbringen. Bei
Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der
jeweils zuständigen unabhängigen Stellen. Eine nicht präqualifizierte der Bieterin
/Bietergemeinschaft hat als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem
Angebot - entweder anhand der den Vergabeunterlagen beiliegenden Vordrucke und
Formblätter, jeweils (Eigen-)Erklärungen für die einzelnen Eignungskriterien, - oder eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils
zuständigen unabhängigen Stellen vorzulegen. Die der Bieterin/Bietergemeinschaft darf sich
in Teil IV der EEE nicht darauf beschränken nur Abschnitt ? auszufüllen. Bei Einsatz von
anderen Unternehmen (Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für das von der
Eignungsleihe betroffene Eignungskriterium abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese
im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die
Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen
durch Vorlage der Bescheinigungen der jeweils zuständigen unabhängigen Stellen zu
bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mit dem
Angebot; Mittels Eigenerklärung): Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Die Bieterin
/Bietergemeingemeinschaft hat je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie
niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses
Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (§ 44 Abs. 1
VgV). Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch den Nachweis der
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder einen anderen Nachweis der Erlaubnis
zur Berufsausübung (Bescheinigung und Erklärung über die Berufsausübung,
Gewerbeanmeldung o.ä.) zu ersetzen. Sofern vorhanden, sind die den Vergabeunterlagen
beigefügten Formblätter zu verwenden.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Durchschnittlicher Jahresumsatz für Leistungen im
Tätigkeitsbereich des Auftrags (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Bieterin
/Bietergemeingemeinschaft hat nachzuweisen, dass sie in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
(Objektplanung Gebäude u. Innenräume, §§ 34 ff. HOAI), bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren, einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens
300.000,- Euro (netto) erzielt hat (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV):
Sofern vorhanden, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, kann die AG verlangen, diese durch
Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen zu ersetzen, falls deren
Veröffentlichung in dem Land, in dem die Bieterin ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist
(§ 45 Abs. 4 VgV).
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.
1 Nr. 3 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV ) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die
Bieterin/Bietergemeingemeinschaft hat nachzuweisen, dass im Auftragsfall durch eine
Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von (mindestens)
1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von
(mindestens) 2,5 Mio. EUR gegeben ist. Es ist ferner der Nachweis zu erbringen, dass die
Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssummen
beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei der Bieterin
/Bietergemeinschaft mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen
mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung
bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt. Sofern
vorhanden, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden. Sofern
der Antrag in die engere Wahl kommt, kann die AG verlangen, Dies ist durch die Kopie der
Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der
Auftragserteilung eine solche abgeschlossen wird, nachzuweisen (vgl. Formblatt 3002
Eigenerklärung Eignung , Ziff. 4). Falls der Nachweis durch Vorlage einer Bestätigung der
Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung die geforderte Versicherung
abgeschlossen wird, erfolgt, behält sich die AG vor, im Falle der Erteilung des Auftrags, eine
Kopie der Versicherungspolice nachzufordern.
Kriterium: Anzahl der Führungskräfte
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur durchschnittlichen
Beschäftigtenanzahl und Zahl der Führungskräfte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft hat eine Erklärung abzugeben, aus der die
durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl der Bieterin/Bietergemeingemeinschaft und die
Zahl der Führungskräfte der Bieterin/Bietergemeingemeinschaft ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr.
8 VgV). Mindestanforderung ist, dass die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft - inklusive
Inhaber/Geschäftsführer - in den letzten 3 Jahren abgeschlossenen Geschäftsjahren fachlich
qualifizierte Fachkräfte (Architekten / Ingenieure oder vergleichbar) mit einer Kapazität von 2
Vollzeitkräften beschäftigt hat (VZÄ/FTE = 2,0). Sofern vorhanden, sind die den
Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu technischen Fachkräfte/Stellen (Mit
dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft hat alle
technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, anzugeben (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Sofern
vorhanden, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.
Kriterium: Anzahl der Führungskräfte
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Studien- und Ausbildungsnachweise sowie
Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte (Mit dem
Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft hat die
Führungskräfte zu benennen und Studien- und Ausbildungsnachweise sowie
Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte der Bieterin
/Bietergemeingemeinschaft vorzulegen. Mindestanforderung ist hierbei, dass die Bieterin
/Bietergemeingemeinschaft durch Vorlag von Bescheinigungen (z.B. Nachweis über
Studienabschluss, über Mitgliedschaft in Architektenkammer, Lebenslauf etc.) nachweist, dass
folgende Führungskräfte (1.) Ingenieure/innen der Fachrichtungen Bauingenieurwesen,
Architektur oder eines verwandten Fachgebiets sind, (2.) jeweils über mindestens 5 Jahre
Berufserfahrung verfügen und mindestens einer dieser Führungskräfte über eine
Bauvorlageberechtigung gemäß § 67 BauO NRW verfügt (§§ 46 Abs. 3 Nr. 6, 75 Abs. 1, 2
VgV): - Projektleiter - stellvertretender Projektleiter Mindestanforderung ist ferner, dass
mindestens eine der folgenden Führungskräfte über eine Bauvorlageberechtigung gemäß § 67
BauO NRW verfügt - Büroinhaber / Partner /Geschäftsführer - Projektleiter - stellvertretener
Projektleiter Sofern vorhanden, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter i.V.
m. entsprechenden Studien-/Ausbildungsnachweisen bzw. Erlaubnis zur Berufsausübung zu
verwenden.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft hat geeignete Referenzen über früher ausgeführte
Aufträge mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes, sowie des Empfängers der
Leistung (inkl. Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse und
Funktionsbezeichnung) aufzulisten. Mindestanforderung ist hierbei, dass mindestens 3
Referenzen der letzten 5 Jahre vorgelegt werden, deren Planungs- oder
Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistungen
vergleichbar sind, also diesem nach Art und Umfang / Größe nachkommen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1
Hs. 1, 75 Abs. 5 S. 2 VgV). Die Leistungen sind jedenfalls vergleichbar, wenn - es um
Objektplanungsleitungen Gebäude und Innenräume (§§ 34 ff. HOAI) handelt, - mindestens
die Leistungsphasen 1-8 umfasst waren, - und Gegenstand der referenzgegenständlichen
Leistung Bauvorhaben mit Baukosten (KG 300 - 400, DIN 276) über 1.400.000,- EUR (netto)
waren. Hinweis: Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen
worden sein. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen werden auch
Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-4 außerhalb der § 46 Abs. 3, Nr. 1 Hs. 1 VgV
genannten 3 Jahre berücksichtigt (§ 46 Abs. 3, Nr. 1 Hs. 2 VgV). - Nachweis: Sofern
vorhanden, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter inkl. Anlagen
[Projektdarstellung (Bild, Text) von max. 3 DIN A4-Seiten je Projekt (mindestens folgender
Inhalt: Projektname, Ort der Ausführung, Auftraggeber, Durchführungszeitraum, kurze
inhaltliche Beschreibung)] zu verwenden.
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über
die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (Mit dem Angebot; Mittels
Eigenerklärung): Die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft hat darzulegen, dass er/sie
mindestens über Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung verfügt, um folgende
Anforderungen einhalten zu können (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV): - Sämtliche Unterlagen sind in
digitaler Form an den AG zu übergeben. Zeichnungen sind im DWG sowie im PDF-Format
bereitzustellen, Leistungsverzeichnisse in PDF- und GAEB-Format. Die Vorgaben des CAD-
Pflichtenhefts sind dabei zwingend einzuhalten. Sofern vorhanden, sind die den
Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2
(SchwarzArbG), § 21 Abs. 1 (AEntG) oder § 19 Abs. 1 MiLoG (Mit dem Angebot; Mittels
Eigenerklärung): Eigenerklärung, dass die Bieterin/Bietergemeinschaft nicht innerhalb der
letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
(SchwarzArbG), § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) oder § 19 Abs. 1
des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von
wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist. Es sind die den
Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden. Sofern das Angebot in die engere
Wahl kommt, ist die Erklärung auf Anforderung der AG durch eine Auskunft aus einem
einschlägigen Register (§ 48 Abs. 4 VgV) bzw. - falls eine solche nicht ausgestellt wird bzw.
darin nicht alle Ausschlussgründe erwähnt werden - durch eine Versicherung an Eides (§ 48
Abs. 5 VgV) statt zu ersetzen. Ab einem geschätzten Auftragswert i.H.v. 30.000,- Euro netto
ist die AG verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im
Wett- bewerbsregister Eintragungen zu derjenigen Bieterin/Bietergemeinschaft gespeichert
sind, an die sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 1 S. 1 WRegG).
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur
Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 (Mit dem
Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Nachweis: Formblatt 3007 Formular 523 EU -
Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Kapazitäten anderer Unternehmen
/Bietergemeinschaften (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Erklärung der Bieterin zur
Bildung einer Bietergemeinschaft Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine
Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer
Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der
für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der
bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt
und - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sofern vorhanden, sind die den
Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden. - Sofern Kapazitäten anderer
Unternehmen in Anspruch genommen werden sollen, d.h. die Bieterin/Bietergemeinschaft sich
bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und
finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen
möchte (Eignungsleihe), Benennung der hierfür vorgesehenen Leistungen und Nachweis,
dass die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen werden,
beispielsweise durch Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen
(§ 47 Abs. 1 Satz 1, 2 VgV). Sofern vorhanden, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten
Formblätter zu verwenden. Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für
die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit, wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise
(§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV) oder die einschlägigen beruflichen Erfahrungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1
VgV) ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese
Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV). Werden die Kapazitäten anderer
Unternehmen in Anspruch genommen, so muss die Nachweisführung entsprechend § 48 VgV
auch für diese Unternehmen erfolgen. Diese Unternehmen müssen ebenso die
entsprechenden Anforderungen an die Eignung gemäß §§ 42 Abs. 1 VgV, 122 GWB, 44 ff.
VgV erfüllen und es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 42 Abs. 1 VgV, 123 f. GWB
vorliegen (§ 47 Abs. 2 S. 1 VgV). Die der Bieterin/Bietergemeinschaft hat ein Unternehmen,
das eine einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe
gemäß § 124 GWB vorliegen, innerhalb einer von der AG gesetzten Frist zu ersetzen (§ 47
Abs. 2 Satz 3 bis 5 VgV). Sofern Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen
werden, haften die Bieterin/Bietergemeinschaft und diese Unternehmen gemeinsam für die
Auftragsausführung (§ 47 Abs. 3 VgV).
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge
vergeben werden sollen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Bieterin
/Bietergemeingemeinschaft hat anzugeben, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge
vergeben werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 i.V.m. § 36 VgV): Sofern vorhanden, sind die den
Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gemäß §§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 1 bis 3 u. Abs. 5 S. 1, 124 Abs. 1
GWB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es sind die den Vergabeunterlagen
beigefügten Formblätter zu verwenden. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die
Erklärung auf Anforderung der AG durch eine Auskunft aus einem einschlägigen Register (§
48 Abs. 4 VgV) und ggf. durch die Bescheinigung einer zuständigen Behörde (§ 48 Abs. 5
VgV) oder - falls Auskünfte/Bescheinigungen im Herkunftsland/Niederlassungsstaat der
Bieterin/Bietergemeingemeinschaft nicht erteilt/ausgestellt werden - durch eine Versicherung
an Eides statt oder - falls es im Herkunftsland/Niederlassungsstaat der Bieterin
/Bietergemeingemeinschaft keine Versicherung an Eides gibt - durch eine vor einer
zuständigen Stelle abgegebenen förmlichen Erklärung (§ 48 Abs. 6 VgV) zu ersetzen. Ab
einem geschätzten Auftragswert i.H.v. 30.000,- Euro netto ist die AG verpflichtet, vor Erteilung
des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen
zu derjenigen Bieterin/Bietergemeinschaft gespeichert sind, an die sie den Auftrag zu
vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 1 S. 1 WRegG). Im Übrigen bleibt die Anforderung von
Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von der Bieterin
/Bietergemeinschaft, auf deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vorbehalten.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen i.S.v. § 123 Abs. 4 GWB über die Zahlung von Steuern und Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung (§§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 4, 5 Satz 2 GWB). (Mit dem
Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter
zu verwenden. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch eine steuerliche
Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, eine Freistel-
lungsbescheinigung nach § 48b EStG, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen
Sozialversicherungsträger und ggf. eine Unbedenklichkeitsbeschei- nigung der zuständigen
tariflichen Sozialkassen bzw. durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen
Behörden des Herkunftslandes/Niederlas- sungsstaats der Bieterin/Bietergemeinschaft (§ 48
Abs. 5 u. 8 S. 4 VgV) oder - falls vorstehende Bescheinigungen im Herkunftsland
/Niederlassungsstaat der Bieterin/Bietergemeinschaft nicht ausgestellt werden - durch eine
Versicherung an Eides statt oder - falls es im Herkunftsland/Niederlassungsstaat der Bieterin
/Bietergemeinschaft keine Versicherung an Eides gibt - durch eine vor einer zuständigen
Stelle abgegebenen förmlichen Erklärung (§ 48 Abs. 6 VgV) zu ersetzen. Im Übrigen bleibt die
Anforderung von Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von
der Bieterin/Bietergemeinschaft, auf deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll,
vorbehalten.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite
/notice/CXS0YRTYTQV9WGNF/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTQV9WGNF
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice
/CXS0YRTYTQV9WGNF
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es werden Unterlagen nachgefordert soweit dies nach §56 VgV
zulässig ist.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 21/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die
Angaben der Bewerber zu ihrer Eignung bis zur Zuschlagserteilung zu verifizieren,
Erkundungen bei den Referenzgebern anzustellen oder weitere Unterlagen der Bewerber zur
Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern. Insbesondere
wird der Auftraggeber gemäß § 6 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem
Wettbewerbsregister einholen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe
richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB
verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der
Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach
§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10
Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei der Auftraggeberin zu rügen.
Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind darüber hinaus
gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bei der
Auftraggeberin zu rügen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Duisburg, Sondervermögen-Immobilien Duisburg (SVI), vertreten durch die
Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg, Sondervermögen-Immobilien Duisburg (SVI), vertreten
durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR
Registrierungsnummer: DE252359155
Postanschrift: Schifferstr. 190
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
E-Mail: svi-einkauf@wb-duisburg.de
Telefon: +492032836044
Internetadresse: https://www.wb-duisburg.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer Westfalen
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de
Telefon: +49 2514110
Fax: +49 2514112165
Internetadresse: https://www.bezreg-muenster.de/themen/wirtschaft-kultur-und-kommunales
/vergabekammer-westfalen
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
Registrierungsnummer: 05112-31001-91
Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Straße 96 (15. Etage)
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zi. 1507 - 1510
E-Mail: submissionsstelle@stadt-duisburg.de
Telefon: +49 203283986469
Internetadresse: https://www.duisburg.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 393bc08e-b152-45b5-b303-f474a2f09f22 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/03/2026 12:22:28 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 53/2026
Datum der Veröffentlichung: 17/03/2026
Referenzen:
https://www.bezreg-muenster.de/themen/wirtschaft-kultur-und-kommunales/vergabekammer-westfalen
https://www.duisburg.de
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTQV9WGNF
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTQV9WGNF/documents
https://www.wb-duisburg.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202603/ausschreibung-183052-2026-DEU.txt
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