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Titel :
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DEU-Wabern - Deutschland Recycling von Siedlungsabfällen Verwertung/Vermarktung von PPK
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026031601021592664 / 180205-2026
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Veröffentlicht :
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16.03.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.12.2029
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Angebotsabgabe bis :
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10.04.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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90514000 - Recycling von Siedlungsabfällen
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DEU-Wabern: Deutschland Recycling von Siedlungsabfällen
Verwertung/Vermarktung von PPK
2026/S 52/2026 180205
Deutschland Recycling von Siedlungsabfällen Verwertung/Vermarktung von PPK
OJ S 52/2026 16/03/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaft Lahn-Fulda (Ausschreibungsführer)
E-Mail: info@a-lf.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Verwertung/Vermarktung von PPK
Beschreibung: Verwertung/Vermarktung von PPK aus der kommunalen Sammlung,
Gesamtmenge ca. 77.000 Mg/a
Kennung des Verfahrens: 32163ccb-9e0d-423a-ab72-7f56e97d0193
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwalm-Eder-Kreis (DE735)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Übergabe- bzw. Umschlageinrichtungen in den Landkreisen
Marburg-Biedenkopf, Schwalm-Eder-Kreis, Landkreis mit Stadt Gießen, Landkreis und Stadt
Fulda, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Werra-Meißner-Kreis, Landkreis Waldeck-Frankenberg,
Lahn-Dill-Kreis (zusammen mit Stadt Wetzlar), Landkreis und Stadt Kassel.
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 12
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 12
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Siehe § 123 GWB Abs. 1 Nr. 1, weitere Ausschlussgründe sind in § 123
GWB Abs. 1 Nr. 1-10 genannt. § 123 GWB Abs. 2-5 finden ebenfalls Anwendung.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Verwertung/Vermarktung von PPK aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf im Auftrag
der Abfallwirtschaft Lahn-Fulda bzw. der Abfallverwertung Marburg-Biedenkopf + Schwalm-
Eder GmbH (AVW GmbH, kommunaleigene GmbH)
Beschreibung: Verwertung/Vermarktung von PPK aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf,
Menge ca. 7.500 Mg/a (ALF), ca. 2.400 Mg/a (AVW). Abholung am Entsorgungszentrum
Marburg-Biedenkopf (Standort Siemensstraße 5, 35041 Marburg)
Interne Kennung: LOT-0001 PPK26
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Einseitige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr, max. 2
Verlängerungen
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Marburg-Biedenkopf (DE724)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Umschlagstelle in Marburg und Verwertungseinrichtungen des AN
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Einseitige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr,
max. 2 Verlängerungen
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und
des Umsatzes bezüglich der Verwertung/Vermarktung von PPK bezogen auf die letzten drei
Geschäftsjahre. Die Angaben können gerundet angegeben werden. Dazu ist das per
Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können
auf- oder abgerundet angege-ben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten
Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des
betreffenden Jahres bekannt ist. Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für
den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er
beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den
anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im
Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten
anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für
die diese Kapazitäten benötigt werden. In der Regel - aber nicht zwingend - findet dieser
tatsächliche Einsatz als Nachunternehmer des Bieters statt. Denkbar ist z.B. auch eine
Erklärung/ein Nachweis, dass die entsprechenden Know-how-Träger des Verleihers als
Personen tatsächlich in die Leistungserbringung einbezogen werden. Zugelassene Nachweise
gemäß anerkannter Präqualifikationsregister (z.B. HPQR) oder Datenbanken (§ 50 Abs. 3
Ziffer 1 VgV) werden wie individuelle Einzelnachweise anerkannt, sofern sie inhaltlich
identisch sind. In Zweifelsfällen muss der Bieter die Richtigkeit seines Eintrags im
Präqualifikationsregister belegen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2
Monate gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines
Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die
Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zu Satz 1
dieser Beschreibung kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens
vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen
und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf
gesonderte schriftliche Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder
vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen
wird, vorzulegen. Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG)
oder ISO oder ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit). Zur Eignungsleihe
und Präqualifikation wie vor.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vorlage von mindestens einem aktuellen
Referenzprojekt über die vergangenen 3 Jahre zurückgemessen ab dem Tag der
Angebotsabgabe mit einer Verwertungsmenge von mindestens 4.000 Mg/a bezüglich der
Vermarktung / Verwertung von Altpapier aus der kommunalen und/oder gewerblichen
Sammlung, sofern sich der Bieter auf 1-3 Lose bewirbt. Wenn der Bieter sich auf 4-6 Lose
bewirbt, muss er 2 Referenzen mit einer Mindestmenge von 4.000 Mg/a pro Referenz
nachweisen. Bei einer Bewerbung für 7-9 Lose müssen 3 Referenzen, und bei einer
Bewerbung ab 10 Lose 4 Referenzen jeweils mit der angegebenen Mindestmenge (4.000 Mg
/a pro Referenz) vorgelegt werden. Der AG behält sich vor, die Angaben des Bieters zu
verifizieren. Für den Referenznachweis ist das per Download zur Verfügung stehende
Formular nach Anlage 1.3 zu verwenden. Die Auftraggeber mit Ansprechpartnern und
Telefonnummern müssen benannt sein, ebenfalls die Verwertungsmenge(n). Die Angaben
können auf 1.000 Mg/a gerundet angegeben werden. Ein Aufrunden ist dann unzulässig,
wenn die Verwertungsmenge eines Referenz-projekts weniger als 4.000 Mg/a beträgt.
(berufliche Leistungsfähigkeit). Angabe der Gesamtverwertungsmenge bezogen auf die
Verwertung/Vermarktung von PPK durch den Bieter nach Formular nach Anlage 1.3 für das
Jahr 2025. Rundungen in den Angaben sind zulässig. (technische Leistungsfähigkeit). Zur
Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen:
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss
jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular
Anlage 1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des
Erklärenden genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bie-
tergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG die Erklärung abgibt oder der Nachweis
von allen Mitgliedern der BG abgegeben ist. Sonstige Nachweise bzw. Erklärungen
Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2.1, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und
Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die Verpflichtungserklärung muss mit Ort, Datum
und lesbarer Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit
dem Angebot eingereicht werden. Eigenerklärung nach Anlage 2.2 zur Einhaltung der
Regelungen und Anforderungen gemäß dem 5. EU-Sanktionspakets. Zur Eignungsleihe und
Präqualifikation wie vor.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/04/2026 10:00:00 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E86191655
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E86191655
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Siehe BVB Los 1 Nr. 13.1
Frist für den Eingang der Angebote: 13/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 81 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die AG weisen darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV
Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise
enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Die AG
können die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die
Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für
Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise
den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht
beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den
AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender
bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der vom AG
gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Soweit Eignungsnachweise identisch für die Lose 1 bis 12 abgefordert werden und der Bieter
Angebote mehrere Lose abgibt, genügt ein einmaliger Upload zum Zweck der Vorlage des
geforderten Nachweises. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem Recht zur
Nachforderung fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d.h. nachgeforderte
Unterlagen und Angaben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für die anderen Lose als
ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 13/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: entfällt
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160
GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. § 160 GWB
Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nicht-beachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unter-nehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Bieter den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unbe-rührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Abfallwirtschaft Lahn-Fulda (Ausschreibungsführer)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Abfallwirtschaft
Lahn-Fulda (Ausschreibungsführer)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Abfallwirtschaft Lahn-Fulda
(Ausschreibungsführer)
Organisation, die Angebote bearbeitet: Abfallwirtschaft Lahn-Fulda (Ausschreibungsführer)
5.1. Los: LOT-0002
Titel: Verwertung/Vermarktung von PPK aus dem Schwalm-Eder-Kreis im Auftrag der
Abfallwirtschaft Lahn-Fulda bzw. der Abfallverwertung Marburg-Biedenkopf + Schwalm-Eder
GmbH (AVW GmbH, kommunaleigene GmbH)
Beschreibung: Verwertung/Vermarktung von PPK aus dem Schwalm-Eder-Kreis , Menge ca.
6.000 Mg/a (ALF), ca. 2.000 Mg/a (AVW). Abholung am Entsorgungszentrum Schwalm-Eder
Industriegebiet Tannenhöhe, 34590 Wabern
Interne Kennung: LOT-0002 PPK26
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Einseitige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr, max. 2
Verlängerungen
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwalm-Eder-Kreis (DE735)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Umschlagstelle in Wabern und Verwertungseinrichtungen des AN
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Einseitige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr,
max. 2 Verlängerungen
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und
des Umsatzes bezüglich der Verwertung/Vermarktung von PPK bezogen auf die letzten drei
Geschäftsjahre. Die Angaben können gerundet angegeben werden. Dazu ist das per
Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können
auf- oder abgerundet angege-ben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten
Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des
betreffenden Jahres bekannt ist. Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für
den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er
beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den
anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im
Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten
anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für
die diese Kapazitäten benötigt werden. In der Regel - aber nicht zwingend - findet dieser
tatsächliche Einsatz als Nachunternehmer des Bieters statt. Denkbar ist z.B. auch eine
Erklärung/ein Nachweis, dass die entsprechenden Know-how-Träger des Verleihers als
Personen tatsächlich in die Leistungserbringung einbezogen werden. Zugelassene Nachweise
gemäß anerkannter Präqualifikationsregister (z.B. HPQR) oder Datenbanken (§ 50 Abs. 3
Ziffer 1 VgV) werden wie individuelle Einzelnachweise anerkannt, sofern sie inhaltlich
identisch sind. In Zweifelsfällen muss der Bieter die Richtigkeit seines Eintrags im
Präqualifikationsregister belegen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2
Monate gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines
Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die
Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zu Satz 1
dieser Beschreibung kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens
vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen
und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf
gesonderte schriftliche Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder
vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen
wird, vorzulegen. Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG)
oder ISO oder ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit). Zur Eignungsleihe
und Präqualifikation wie vor.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vorlage von mindestens einem aktuellen
Referenzprojekt über die vergangenen 3 Jahre zurückgemessen ab dem Tag der
Angebotsabgabe mit einer Verwertungsmenge von mindestens 4.000 Mg/a bezüglich der
Vermarktung / Verwertung von Altpapier aus der kommunalen und/oder gewerblichen
Sammlung, sofern sich der Bieter auf 1-3 Lose bewirbt. Wenn der Bieter sich auf 4-6 Lose
bewirbt, muss er 2 Referenzen mit einer Mindestmenge von 4.000 Mg/a pro Referenz
nachweisen. Bei einer Bewerbung für 7-9 Lose müssen 3 Referenzen, und bei einer
Bewerbung ab 10 Lose 4 Referenzen jeweils mit der angegebenen Mindestmenge (4.000 Mg
/a pro Referenz) vorgelegt werden. Der AG behält sich vor, die Angaben des Bieters zu
verifizieren. Für den Referenznachweis ist das per Download zur Verfügung stehende
Formular nach Anlage 1.3 zu verwenden. Die Auftraggeber mit Ansprechpartnern und
Telefonnummern müssen benannt sein, ebenfalls die Verwertungsmenge(n). Die Angaben
können auf 1.000 Mg/a gerundet angegeben werden. Ein Aufrunden ist dann unzulässig,
wenn die Verwertungsmenge eines Referenz-projekts weniger als 4.000 Mg/a beträgt.
(berufliche Leistungsfähigkeit). Angabe der Gesamtverwertungsmenge bezogen auf die
Verwertung/Vermarktung von PPK durch den Bieter nach Formular nach Anlage 1.3 für das
Jahr 2025. Rundungen in den Angaben sind zulässig. (technische Leistungsfähigkeit). Zur
Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen:
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss
jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular
Anlage 1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des
Erklärenden genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bie-
tergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG die Erklärung abgibt oder der Nachweis
von allen Mitgliedern der BG abgegeben ist. Sonstige Nachweise bzw. Erklärungen
Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2.1, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und
Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die Verpflichtungserklärung muss mit Ort, Datum
und lesbarer Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit
dem Angebot eingereicht werden. Eigenerklärung nach Anlage 2.2 zur Einhaltung der
Regelungen und Anforderungen gemäß dem 5. EU-Sanktionspakets. Zur Eignungsleihe und
Präqualifikation wie vor.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/04/2026 10:00:00 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E86191655
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E86191655
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Siehe BVB Los 2 Nr. 13.1
Frist für den Eingang der Angebote: 10/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 84 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die AG weisen darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV
Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise
enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Die AG
können die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die
Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für
Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise
den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht
beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den
AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender
bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der vom AG
gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Soweit Eignungsnachweise identisch für die Lose 1 bis 12 abgefordert werden und der Bieter
Angebote mehrere Lose abgibt, genügt ein einmaliger Upload zum Zweck der Vorlage des
geforderten Nachweises. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem Recht zur
Nachforderung fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d.h. nachgeforderte
Unterlagen und Angaben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für die anderen Lose als
ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 10/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: entfällt
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160
GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. § 160 GWB
Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nicht-beachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unter-nehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Bieter den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unbe-rührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Abfallwirtschaft Lahn-Fulda (Ausschreibungsführer)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Abfallwirtschaft
Lahn-Fulda (Ausschreibungsführer)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Abfallwirtschaft Lahn-Fulda
(Ausschreibungsführer)
Organisation, die Angebote bearbeitet: Abfallwirtschaft Lahn-Fulda (Ausschreibungsführer)
5.1. Los: LOT-0003
Titel: Verwertung/Vermarktung von PPK aus dem Landkreis Gießen im Auftrag des
Eigenbetriebs Kreislaufwirtschaft Landkreis Gießen
Beschreibung: Verwertung/Vermarktung von PPK aus dem Landkreis und der Stadt Gießen ,
Menge ca. 8.500 Mg/a. Abholung an einer Umschlagstelle, die im Umkreis von 10 km
gemessen als Straßen-km Entfernung vom Abfallwirtschaftszentrum des Landkreises
(Lahnstr. 220, Gießen) liegt.
Interne Kennung: LOT-0003 PPK26
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Einseitige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr, max. 2
Verlängerungen
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Umschlagstelle in Gießen / Landkreis Gießen und
Verwertungseinrichtungen des AN
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Einseitige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr,
max. 2 Verlängerungen
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und
des Umsatzes bezüglich der Verwertung/Vermarktung von PPK bezogen auf die letzten drei
Geschäftsjahre. Die Angaben können gerundet angegeben werden. Dazu ist das per
Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können
auf- oder abgerundet angege-ben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten
Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des
betreffenden Jahres bekannt ist. Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für
den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er
beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den
anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im
Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten
anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für
die diese Kapazitäten benötigt werden. In der Regel - aber nicht zwingend - findet dieser
tatsächliche Einsatz als Nachunternehmer des Bieters statt. Denkbar ist z.B. auch eine
Erklärung/ein Nachweis, dass die entsprechenden Know-how-Träger des Verleihers als
Personen tatsächlich in die Leistungserbringung einbezogen werden. Zugelassene Nachweise
gemäß anerkannter Präqualifikationsregister (z.B. HPQR) oder Datenbanken (§ 50 Abs. 3
Ziffer 1 VgV) werden wie individuelle Einzelnachweise anerkannt, sofern sie inhaltlich
identisch sind. In Zweifelsfällen muss der Bieter die Richtigkeit seines Eintrags im
Präqualifikationsregister belegen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2
Monate gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines
Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die
Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zu Satz 1
dieser Beschreibung kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens
vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen
und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf
gesonderte schriftliche Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder
vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen
wird, vorzulegen. Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG)
oder ISO oder ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit). Zur Eignungsleihe
und Präqualifikation wie vor.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vorlage von mindestens einem aktuellen
Referenzprojekt über die vergangenen 3 Jahre zurückgemessen ab dem Tag der
Angebotsabgabe mit einer Verwertungsmenge von mindestens 4.000 Mg/a bezüglich der
Vermarktung / Verwertung von Altpapier aus der kommunalen und/oder gewerblichen
Sammlung, sofern sich der Bieter auf 1-3 Lose bewirbt. Wenn der Bieter sich auf 4-6 Lose
bewirbt, muss er 2 Referenzen mit einer Mindestmenge von 4.000 Mg/a pro Referenz
nachweisen. Bei einer Bewerbung für 7-9 Lose müssen 3 Referenzen, und bei einer
Bewerbung ab 10 Lose 4 Referenzen jeweils mit der angegebenen Mindestmenge (4.000 Mg
/a pro Referenz) vorgelegt werden. Der AG behält sich vor, die Angaben des Bieters zu
verifizieren. Für den Referenznachweis ist das per Download zur Verfügung stehende
Formular nach Anlage 1.3 zu verwenden. Die Auftraggeber mit Ansprechpartnern und
Telefonnummern müssen benannt sein, ebenfalls die Verwertungsmenge(n). Die Angaben
können auf 1.000 Mg/a gerundet angegeben werden. Ein Aufrunden ist dann unzulässig,
wenn die Verwertungsmenge eines Referenz-projekts weniger als 4.000 Mg/a beträgt.
(berufliche Leistungsfähigkeit). Angabe der Gesamtverwertungsmenge bezogen auf die
Verwertung/Vermarktung von PPK durch den Bieter nach Formular nach Anlage 1.3 für das
Jahr 2025. Rundungen in den Angaben sind zulässig. (technische Leistungsfähigkeit). Zur
Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen:
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss
jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular
Anlage 1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des
Erklärenden genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bie-
tergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG die Erklärung abgibt oder der Nachweis
von allen Mitgliedern der BG abgegeben ist. Sonstige Nachweise bzw. Erklärungen
Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2.1, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und
Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die Verpflichtungserklärung muss mit Ort, Datum
und lesbarer Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit
dem Angebot eingereicht werden. Eigenerklärung nach Anlage 2.2 zur Einhaltung der
Regelungen und Anforderungen gemäß dem 5. EU-Sanktionspakets. Zur Eignungsleihe und
Präqualifikation wie vor.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/04/2026 10:00:00 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E86191655
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E86191655
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Siehe BVB Los 3 Nr. 13.1
Frist für den Eingang der Angebote: 10/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 84 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die AG weisen darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV
Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise
enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Die AG
können die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die
Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für
Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise
den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht
beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den
AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender
bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der vom AG
gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Soweit Eignungsnachweise identisch für die Lose 1 bis 12 abgefordert werden und der Bieter
Angebote mehrere Lose abgibt, genügt ein einmaliger Upload zum Zweck der Vorlage des
geforderten Nachweises. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem Recht zur
Nachforderung fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d.h. nachgeforderte
Unterlagen und Angaben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für die anderen Lose als
ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 10/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: entfällt
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160
GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. § 160 GWB
Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nicht-beachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unter-nehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Bieter den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unbe-rührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Eigenbetrieb Kreislaufwirtschaft Landkreis Gießen
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Abfallwirtschaft
Lahn-Fulda (Ausschreibungsführer)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Abfallwirtschaft Lahn-Fulda
(Ausschreibungsführer)
Organisation, die Angebote bearbeitet: Eigenbetrieb Kreislaufwirtschaft Landkreis Gießen
5.1. Los: LOT-0004
Titel: Verwertung/Vermarktung von PPK aus dem Landkreis Fulda im Auftrag des
Zweckverbandes Abfallsammlung für den Landreis Fulda
Beschreibung: Verwertung/Vermarktung von PPK aus dem Landkreis Fulda, Menge ca. 7.000
Mg/a. Abholung an einer Umschlagstelle des mit der Einsammlung des PPK Beauftragten am
Standort der Knettenbrech & Gurdulic Entsorgung GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 25,
36041 Fulda bis 31.12.2027. Aufgrund des Auslaufens des Sammelvertrags am 31.12.2027
erfolgt der Umschlag ab dem 01.01.2028 dann ggf. von einer Abhol- bzw. Umschlagstelle, die
max. 15 km (gemessen als Straßen-km) von der Stadtgrenze von Fulda entfernt gelegen ist
und im Zweckverbandsgebiet oder im Gebiet der Stadt Fulda liegt. Ebenfalls beträgt die max.
Entfernung zur nächstgelegenen Bundesstraße 5 km (Straßen-km) im Zweckverbandsgebiet
oder Stadtgebiet von Fulda.
Interne Kennung: LOT-0004 PPK26
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Einseitige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr, max. 2
Verlängerungen
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Fulda (DE732)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Umschlagstelle in Fulda / Landkreis Fulda und
Verwertungseinrichtungen des AN
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Einseitige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr,
max. 2 Verlängerungen
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und
des Umsatzes bezüglich der Verwertung/Vermarktung von PPK bezogen auf die letzten drei
Geschäftsjahre. Die Angaben können gerundet angegeben werden. Dazu ist das per
Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können
auf- oder abgerundet angege-ben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten
Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des
betreffenden Jahres bekannt ist. Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für
den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er
beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den
anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im
Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten
anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für
die diese Kapazitäten benötigt werden. In der Regel - aber nicht zwingend - findet dieser
tatsächliche Einsatz als Nachunternehmer des Bieters statt. Denkbar ist z.B. auch eine
Erklärung/ein Nachweis, dass die entsprechenden Know-how-Träger des Verleihers als
Personen tatsächlich in die Leistungserbringung einbezogen werden. Zugelassene Nachweise
gemäß anerkannter Präqualifikationsregister (z.B. HPQR) oder Datenbanken (§ 50 Abs. 3
Ziffer 1 VgV) werden wie individuelle Einzelnachweise anerkannt, sofern sie inhaltlich
identisch sind. In Zweifelsfällen muss der Bieter die Richtigkeit seines Eintrags im
Präqualifikationsregister belegen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2
Monate gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines
Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die
Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zu Satz 1
dieser Beschreibung kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens
vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen
und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf
gesonderte schriftliche Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder
vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen
wird, vorzulegen. Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG)
oder ISO oder ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit). Zur Eignungsleihe
und Präqualifikation wie vor.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vorlage von mindestens einem aktuellen
Referenzprojekt über die vergangenen 3 Jahre zurückgemessen ab dem Tag der
Angebotsabgabe mit einer Verwertungsmenge von mindestens 4.000 Mg/a bezüglich der
Vermarktung / Verwertung von Altpapier aus der kommunalen und/oder gewerblichen
Sammlung, sofern sich der Bieter auf 1-3 Lose bewirbt. Wenn der Bieter sich auf 4-6 Lose
bewirbt, muss er 2 Referenzen mit einer Mindestmenge von 4.000 Mg/a pro Referenz
nachweisen. Bei einer Bewerbung für 7-9 Lose müssen 3 Referenzen, und bei einer
Bewerbung ab 10 Lose 4 Referenzen jeweils mit der angegebenen Mindestmenge (4.000 Mg
/a pro Referenz) vorgelegt werden. Der AG behält sich vor, die Angaben des Bieters zu
verifizieren. Für den Referenznachweis ist das per Download zur Verfügung stehende
Formular nach Anlage 1.3 zu verwenden. Die Auftraggeber mit Ansprechpartnern und
Telefonnummern müssen benannt sein, ebenfalls die Verwertungsmenge(n). Die Angaben
können auf 1.000 Mg/a gerundet angegeben werden. Ein Aufrunden ist dann unzulässig,
wenn die Verwertungsmenge eines Referenz-projekts weniger als 4.000 Mg/a beträgt.
(berufliche Leistungsfähigkeit). Angabe der Gesamtverwertungsmenge bezogen auf die
Verwertung/Vermarktung von PPK durch den Bieter nach Formular nach Anlage 1.3 für das
Jahr 2025. Rundungen in den Angaben sind zulässig. (technische Leistungsfähigkeit). Zur
Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen:
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss
jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular
Anlage 1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des
Erklärenden genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bie-
tergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG die Erklärung abgibt oder der Nachweis
von allen Mitgliedern der BG abgegeben ist. Sonstige Nachweise bzw. Erklärungen
Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2.1, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und
Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die Verpflichtungserklärung muss mit Ort, Datum
und lesbarer Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit
dem Angebot eingereicht werden. Eigenerklärung nach Anlage 2.2 zur Einhaltung der
Regelungen und Anforderungen gemäß dem 5. EU-Sanktionspakets. Zur Eignungsleihe und
Präqualifikation wie vor.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/04/2026 10:00:00 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E86191655
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E86191655
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Siehe BVB Los 4 Nr. 13.1
Frist für den Eingang der Angebote: 10/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 84 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die AG weisen darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV
Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise
enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Die AG
können die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die
Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für
Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise
den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht
beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den
AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender
bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der vom AG
gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Soweit Eignungsnachweise identisch für die Lose 1 bis 12 abgefordert werden und der Bieter
Angebote mehrere Lose abgibt, genügt ein einmaliger Upload zum Zweck der Vorlage des
geforderten Nachweises. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem Recht zur
Nachforderung fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d.h. nachgeforderte
Unterlagen und Angaben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für die anderen Lose als
ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 10/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: entfällt
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160
GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. § 160 GWB
Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nicht-beachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unter-nehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Bieter den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unbe-rührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Zweckverband Abfallsammlung für den Landkreis Fulda
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Abfallwirtschaft
Lahn-Fulda (Ausschreibungsführer)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Abfallwirtschaft Lahn-Fulda
(Ausschreibungsführer)
Organisation, die Angebote bearbeitet: Zweckverband Abfallsammlung für den Landkreis Fulda
5.1. Los: LOT-0005
Titel: Verwertung/Vermarktung von PPK aus dem Landkreis Waldeck-Frankenberg im Auftrag
des Landkreises Waldeck-Frankenberg
Beschreibung: Verwertung/Vermarktung von PPK aus dem Landkreis Waldeck-Frankenberg,
Menge ca. 5.400 Mg/a. Abholung an den vom AG benannten Umschlagstellen: Lobbe
Entsorgung, Auf der Hellbecke 2, 34414 Warburg Lobbe Entsorgung, Chattenstr. 13, 34537
Bad Wildungen BBL GmbH, Sachsenberger Str. 35, 35104 Lichtenfels Ggf. erfolgt die
Abholung an einem vom AG benannten Ort, der max. 15 km von der Stadtgrenze von 34497
Korbach entfernt oder im Stadtgebiet von Korbach gelegen ist. Der Standort liegt max. 10 km
gemessen als Straßenkilometer von der nächsten Bundesstraße entfernt.
Interne Kennung: LOT-0005 PPK26
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Einseitige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr, max. 2
Verlängerungen
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Waldeck-Frankenberg (DE736)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Umschlagstellen im Landkreis Waldeck-Frankenberg und
Verwertungseinrichtungen des AN
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Einseitige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr,
max. 2 Verlängerungen
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und
des Umsatzes bezüglich der Verwertung/Vermarktung von PPK bezogen auf die letzten drei
Geschäftsjahre. Die Angaben können gerundet angegeben werden. Dazu ist das per
Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können
auf- oder abgerundet angege-ben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten
Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des
betreffenden Jahres bekannt ist. Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für
den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er
beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den
anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im
Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten
anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für
die diese Kapazitäten benötigt werden. In der Regel - aber nicht zwingend - findet dieser
tatsächliche Einsatz als Nachunternehmer des Bieters statt. Denkbar ist z.B. auch eine
Erklärung/ein Nachweis, dass die entsprechenden Know-how-Träger des Verleihers als
Personen tatsächlich in die Leistungserbringung einbezogen werden. Zugelassene Nachweise
gemäß anerkannter Präqualifikationsregister (z.B. HPQR) oder Datenbanken (§ 50 Abs. 3
Ziffer 1 VgV) werden wie individuelle Einzelnachweise anerkannt, sofern sie inhaltlich
identisch sind. In Zweifelsfällen muss der Bieter die Richtigkeit seines Eintrags im
Präqualifikationsregister belegen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2
Monate gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines
Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die
Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zu Satz 1
dieser Beschreibung kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens
vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen
und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf
gesonderte schriftliche Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder
vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen
wird, vorzulegen. Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG)
oder ISO oder ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit). Zur Eignungsleihe
und Präqualifikation wie vor.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vorlage von mindestens einem aktuellen
Referenzprojekt über die vergangenen 3 Jahre zurückgemessen ab dem Tag der
Angebotsabgabe mit einer Verwertungsmenge von mindestens 4.000 Mg/a bezüglich der
Vermarktung / Verwertung von Altpapier aus der kommunalen und/oder gewerblichen
Sammlung, sofern sich der Bieter auf 1-3 Lose bewirbt. Wenn der Bieter sich auf 4-6 Lose
bewirbt, muss er 2 Referenzen mit einer Mindestmenge von 4.000 Mg/a pro Referenz
nachweisen. Bei einer Bewerbung für 7-9 Lose müssen 3 Referenzen, und bei einer
Bewerbung ab 10 Lose 4 Referenzen jeweils mit der angegebenen Mindestmenge (4.000 Mg
/a pro Referenz) vorgelegt werden. Der AG behält sich vor, die Angaben des Bieters zu
verifizieren. Für den Referenznachweis ist das per Download zur Verfügung stehende
Formular nach Anlage 1.3 zu verwenden. Die Auftraggeber mit Ansprechpartnern und
Telefonnummern müssen benannt sein, ebenfalls die Verwertungsmenge(n). Die Angaben
können auf 1.000 Mg/a gerundet angegeben werden. Ein Aufrunden ist dann unzulässig,
wenn die Verwertungsmenge eines Referenz-projekts weniger als 4.000 Mg/a beträgt.
(berufliche Leistungsfähigkeit). Angabe der Gesamtverwertungsmenge bezogen auf die
Verwertung/Vermarktung von PPK durch den Bieter nach Formular nach Anlage 1.3 für das
Jahr 2025. Rundungen in den Angaben sind zulässig. (technische Leistungsfähigkeit). Zur
Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen:
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss
jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular
Anlage 1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des
Erklärenden genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bie-
tergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG die Erklärung abgibt oder der Nachweis
von allen Mitgliedern der BG abgegeben ist. Sonstige Nachweise bzw. Erklärungen
Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2.1, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und
Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die Verpflichtungserklärung muss mit Ort, Datum
und lesbarer Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit
dem Angebot eingereicht werden. Eigenerklärung nach Anlage 2.2 zur Einhaltung der
Regelungen und Anforderungen gemäß dem 5. EU-Sanktionspakets. Zur Eignungsleihe und
Präqualifikation wie vor.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/04/2026 10:00:00 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E86191655
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E86191655
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Siehe BVB Los 5 Nr. 13.1
Frist für den Eingang der Angebote: 10/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 84 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die AG weisen darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV
Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise
enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Die AG
können die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die
Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für
Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise
den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht
beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den
AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender
bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der vom AG
gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Soweit Eignungsnachweise identisch für die Lose 1 bis 12 abgefordert werden und der Bieter
Angebote mehrere Lose abgibt, genügt ein einmaliger Upload zum Zweck der Vorlage des
geforderten Nachweises. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem Recht zur
Nachforderung fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d.h. nachgeforderte
Unterlagen und Angaben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für die anderen Lose als
ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 10/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: entfällt
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160
GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. § 160 GWB
Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nicht-beachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unter-nehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Bieter den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unbe-rührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Waldeck-Frankenberg
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Abfallwirtschaft
Lahn-Fulda (Ausschreibungsführer)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Abfallwirtschaft Lahn-Fulda
(Ausschreibungsführer)
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landkreis Waldeck-Frankenberg
5.1. Los: LOT-0006
Titel: Verwertung/Vermarktung von PPK aus dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg im Auftrag
des Abfallwirtschafts-Zweckverbandes Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Beschreibung: Verwertung/Vermarktung von PPK aus dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg,
Menge ca. 5.000 Mg/a. Abholung an der Umschlagstelle des MZV in Bebra, Philipp-Reis-
Straße 12 sowie einer Umschlagstelle, die im Landkreis, max. 18 km (gemessen als Straßen-
km) von der nächstgelegenen Autobahnabfahrt im Landkreis liegt.
Interne Kennung: LOT-0006 PPK26
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Einseitige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr, max. 2
Verlängerungen
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hersfeld-Rotenburg (DE733)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Umschlagstelle in Gießen / Landkreis Gießen und
Verwertungseinrichtungen des AN
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Einseitige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr,
max. 2 Verlängerungen
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und
des Umsatzes bezüglich der Verwertung/Vermarktung von PPK bezogen auf die letzten drei
Geschäftsjahre. Die Angaben können gerundet angegeben werden. Dazu ist das per
Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können
auf- oder abgerundet angege-ben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten
Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des
betreffenden Jahres bekannt ist. Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für
den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er
beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den
anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im
Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten
anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für
die diese Kapazitäten benötigt werden. In der Regel - aber nicht zwingend - findet dieser
tatsächliche Einsatz als Nachunternehmer des Bieters statt. Denkbar ist z.B. auch eine
Erklärung/ein Nachweis, dass die entsprechenden Know-how-Träger des Verleihers als
Personen tatsächlich in die Leistungserbringung einbezogen werden. Zugelassene Nachweise
gemäß anerkannter Präqualifikationsregister (z.B. HPQR) oder Datenbanken (§ 50 Abs. 3
Ziffer 1 VgV) werden wie individuelle Einzelnachweise anerkannt, sofern sie inhaltlich
identisch sind. In Zweifelsfällen muss der Bieter die Richtigkeit seines Eintrags im
Präqualifikationsregister belegen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2
Monate gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines
Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die
Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zu Satz 1
dieser Beschreibung kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens
vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen
und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf
gesonderte schriftliche Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder
vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen
wird, vorzulegen. Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG)
oder ISO oder ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit). Zur Eignungsleihe
und Präqualifikation wie vor.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vorlage von mindestens einem aktuellen
Referenzprojekt über die vergangenen 3 Jahre zurückgemessen ab dem Tag der
Angebotsabgabe mit einer Verwertungsmenge von mindestens 4.000 Mg/a bezüglich der
Vermarktung / Verwertung von Altpapier aus der kommunalen und/oder gewerblichen
Sammlung, sofern sich der Bieter auf 1-3 Lose bewirbt. Wenn der Bieter sich auf 4-6 Lose
bewirbt, muss er 2 Referenzen mit einer Mindestmenge von 4.000 Mg/a pro Referenz
nachweisen. Bei einer Bewerbung für 7-9 Lose müssen 3 Referenzen, und bei einer
Bewerbung ab 10 Lose 4 Referenzen jeweils mit der angegebenen Mindestmenge (4.000 Mg
/a pro Referenz) vorgelegt werden. Der AG behält sich vor, die Angaben des Bieters zu
verifizieren. Für den Referenznachweis ist das per Download zur Verfügung stehende
Formular nach Anlage 1.3 zu verwenden. Die Auftraggeber mit Ansprechpartnern und
Telefonnummern müssen benannt sein, ebenfalls die Verwertungsmenge(n). Die Angaben
können auf 1.000 Mg/a gerundet angegeben werden. Ein Aufrunden ist dann unzulässig,
wenn die Verwertungsmenge eines Referenz-projekts weniger als 4.000 Mg/a beträgt.
(berufliche Leistungsfähigkeit). Angabe der Gesamtverwertungsmenge bezogen auf die
Verwertung/Vermarktung von PPK durch den Bieter nach Formular nach Anlage 1.3 für das
Jahr 2025. Rundungen in den Angaben sind zulässig. (technische Leistungsfähigkeit). Zur
Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen:
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss
jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular
Anlage 1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des
Erklärenden genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bie-
tergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG die Erklärung abgibt oder der Nachweis
von allen Mitgliedern der BG abgegeben ist. Sonstige Nachweise bzw. Erklärungen
Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2.1, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und
Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die Verpflichtungserklärung muss mit Ort, Datum
und lesbarer Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit
dem Angebot eingereicht werden. Eigenerklärung nach Anlage 2.2 zur Einhaltung der
Regelungen und Anforderungen gemäß dem 5. EU-Sanktionspakets. Zur Eignungsleihe und
Präqualifikation wie vor.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/04/2026 10:00:00 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E86191655
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E86191655
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Siehe BVB Los 6 Nr. 13.1
Frist für den Eingang der Angebote: 10/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 84 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die AG weisen darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV
Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise
enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Die AG
können die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die
Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für
Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise
den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht
beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den
AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender
bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der vom AG
gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Soweit Eignungsnachweise identisch für die Lose 1 bis 12 abgefordert werden und der Bieter
Angebote mehrere Lose abgibt, genügt ein einmaliger Upload zum Zweck der Vorlage des
geforderten Nachweises. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem Recht zur
Nachforderung fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d.h. nachgeforderte
Unterlagen und Angaben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für die anderen Lose als
ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 10/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: entfällt
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160
GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. § 160 GWB
Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nicht-beachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unter-nehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Bieter den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unbe-rührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Abfallwirtschafts-Zweckverband Landkreis Hersfeld-Rotenburg (AZV)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Abfallwirtschaft
Lahn-Fulda (Ausschreibungsführer)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Abfallwirtschaft Lahn-Fulda
(Ausschreibungsführer)
Organisation, die Angebote bearbeitet: Abfallwirtschafts-Zweckverband Landkreis Hersfeld-
Rotenburg (AZV)
5.1. Los: LOT-0007
Titel: Verwertung/Vermarktung von PPK aus dem Werra-Meißner-Kreis im Auftrag des
Zweckverbandes Abfallwirtschaft Werra-Meißner-Keis (ZVA WMK)
Beschreibung: Verwertung/Vermarktung von PPK aus dem Werra-Meißner-Kreis, Menge ca.
4.000 Mg/a. Abholung an einer Umschlagstelle, entweder auf der Entsorgungsanlage Am
Breitenberg 1, 37290 Meißner-Weidenhausen oder einer im Stadtgebiet der Stadt Eschwege
oder max. 10 km gemessen als Straßenkilometer ab Stadtgrenze Eschwege entfernt liegt.
Interne Kennung: LOT-0007 PPK26
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Einseitige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr, max. 2
Verlängerungen
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Werra-Meißner-Kreis (DE737)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Umschlagstelle im Werra-Meißner-Kreis und
Verwertungseinrichtungen des AN
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Einseitige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr,
max. 2 Verlängerungen
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und
des Umsatzes bezüglich der Verwertung/Vermarktung von PPK bezogen auf die letzten drei
Geschäftsjahre. Die Angaben können gerundet angegeben werden. Dazu ist das per
Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können
auf- oder abgerundet angege-ben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten
Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des
betreffenden Jahres bekannt ist. Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für
den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er
beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den
anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im
Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten
anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für
die diese Kapazitäten benötigt werden. In der Regel - aber nicht zwingend - findet dieser
tatsächliche Einsatz als Nachunternehmer des Bieters statt. Denkbar ist z.B. auch eine
Erklärung/ein Nachweis, dass die entsprechenden Know-how-Träger des Verleihers als
Personen tatsächlich in die Leistungserbringung einbezogen werden. Zugelassene Nachweise
gemäß anerkannter Präqualifikationsregister (z.B. HPQR) oder Datenbanken (§ 50 Abs. 3
Ziffer 1 VgV) werden wie individuelle Einzelnachweise anerkannt, sofern sie inhaltlich
identisch sind. In Zweifelsfällen muss der Bieter die Richtigkeit seines Eintrags im
Präqualifikationsregister belegen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2
Monate gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines
Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die
Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zu Satz 1
dieser Beschreibung kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens
vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen
und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf
gesonderte schriftliche Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder
vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen
wird, vorzulegen. Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG)
oder ISO oder ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit). Zur Eignungsleihe
und Präqualifikation wie vor.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vorlage von mindestens einem aktuellen
Referenzprojekt über die vergangenen 3 Jahre zurückgemessen ab dem Tag der
Angebotsabgabe mit einer Verwertungsmenge von mindestens 4.000 Mg/a bezüglich der
Vermarktung / Verwertung von Altpapier aus der kommunalen und/oder gewerblichen
Sammlung, sofern sich der Bieter auf 1-3 Lose bewirbt. Wenn der Bieter sich auf 4-6 Lose
bewirbt, muss er 2 Referenzen mit einer Mindestmenge von 4.000 Mg/a pro Referenz
nachweisen. Bei einer Bewerbung für 7-9 Lose müssen 3 Referenzen, und bei einer
Bewerbung ab 10 Lose 4 Referenzen jeweils mit der angegebenen Mindestmenge (4.000 Mg
/a pro Referenz) vorgelegt werden. Der AG behält sich vor, die Angaben des Bieters zu
verifizieren. Für den Referenznachweis ist das per Download zur Verfügung stehende
Formular nach Anlage 1.3 zu verwenden. Die Auftraggeber mit Ansprechpartnern und
Telefonnummern müssen benannt sein, ebenfalls die Verwertungsmenge(n). Die Angaben
können auf 1.000 Mg/a gerundet angegeben werden. Ein Aufrunden ist dann unzulässig,
wenn die Verwertungsmenge eines Referenz-projekts weniger als 4.000 Mg/a beträgt.
(berufliche Leistungsfähigkeit). Angabe der Gesamtverwertungsmenge bezogen auf die
Verwertung/Vermarktung von PPK durch den Bieter nach Formular nach Anlage 1.3 für das
Jahr 2025. Rundungen in den Angaben sind zulässig. (technische Leistungsfähigkeit). Zur
Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen:
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss
jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular
Anlage 1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des
Erklärenden genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bie-
tergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG die Erklärung abgibt oder der Nachweis
von allen Mitgliedern der BG abgegeben ist. Sonstige Nachweise bzw. Erklärungen
Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2.1, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und
Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die Verpflichtungserklärung muss mit Ort, Datum
und lesbarer Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit
dem Angebot eingereicht werden. Eigenerklärung nach Anlage 2.2 zur Einhaltung der
Regelungen und Anforderungen gemäß dem 5. EU-Sanktionspakets. Zur Eignungsleihe und
Präqualifikation wie vor.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/04/2026 10:00:00 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E86191655
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E86191655
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Siehe BVB Los 7 Nr. 13.1
Frist für den Eingang der Angebote: 10/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 84 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die AG weisen darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV
Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise
enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Die AG
können die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die
Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für
Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise
den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht
beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den
AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender
bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der vom AG
gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Soweit Eignungsnachweise identisch für die Lose 1 bis 12 abgefordert werden und der Bieter
Angebote mehrere Lose abgibt, genügt ein einmaliger Upload zum Zweck der Vorlage des
geforderten Nachweises. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem Recht zur
Nachforderung fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d.h. nachgeforderte
Unterlagen und Angaben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für die anderen Lose als
ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 10/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: entfällt
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160
GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. § 160 GWB
Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nicht-beachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unter-nehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Bieter den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unbe-rührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Zweckverband Abfallwirtschaft Werra-Meißner-Kreis (ZVA)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Abfallwirtschaft
Lahn-Fulda (Ausschreibungsführer)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Abfallwirtschaft Lahn-Fulda
(Ausschreibungsführer)
Organisation, die Angebote bearbeitet: Zweckverband Abfallwirtschaft Werra-Meißner-Kreis
(ZVA)
5.1. Los: LOT-0008
Titel: Verwertung/Vermarktung von PPK aus dem Lahn-Dill-Kreis (ohne Stadt Wetzlar) im
Auftrag des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft des Lahn-Dill-Kreises (AWLD)
Beschreibung: Verwertung/Vermarktung von PPK aus dem Lahn-Dill-Kreis (ohne Stadt
Wetzlar), Menge ca. 6.000 Mg/a. Abholung an der Umschlagstelle des AWLD. auf dem
Abfallwirtschaftszentrum Aßlar, Am Grauen Stein, 35614 Aßlar-Bechlingen
Interne Kennung: LOT-0008 PPK26
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Einseitige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr, max. 2
Verlängerungen
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Lahn-Dill-Kreis (DE722)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Umschlagstelle des AWLD und Verwertungseinrichtungen des AN
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Einseitige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr,
max. 2 Verlängerungen
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und
des Umsatzes bezüglich der Verwertung/Vermarktung von PPK bezogen auf die letzten drei
Geschäftsjahre. Die Angaben können gerundet angegeben werden. Dazu ist das per
Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können
auf- oder abgerundet angege-ben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten
Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des
betreffenden Jahres bekannt ist. Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für
den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er
beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den
anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im
Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten
anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für
die diese Kapazitäten benötigt werden. In der Regel - aber nicht zwingend - findet dieser
tatsächliche Einsatz als Nachunternehmer des Bieters statt. Denkbar ist z.B. auch eine
Erklärung/ein Nachweis, dass die entsprechenden Know-how-Träger des Verleihers als
Personen tatsächlich in die Leistungserbringung einbezogen werden. Zugelassene Nachweise
gemäß anerkannter Präqualifikationsregister (z.B. HPQR) oder Datenbanken (§ 50 Abs. 3
Ziffer 1 VgV) werden wie individuelle Einzelnachweise anerkannt, sofern sie inhaltlich
identisch sind. In Zweifelsfällen muss der Bieter die Richtigkeit seines Eintrags im
Präqualifikationsregister belegen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2
Monate gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines
Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die
Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zu Satz 1
dieser Beschreibung kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens
vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen
und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf
gesonderte schriftliche Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder
vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen
wird, vorzulegen. Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG)
oder ISO oder ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit). Zur Eignungsleihe
und Präqualifikation wie vor.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vorlage von mindestens einem aktuellen
Referenzprojekt über die vergangenen 3 Jahre zurückgemessen ab dem Tag der
Angebotsabgabe mit einer Verwertungsmenge von mindestens 4.000 Mg/a bezüglich der
Vermarktung / Verwertung von Altpapier aus der kommunalen und/oder gewerblichen
Sammlung, sofern sich der Bieter auf 1-3 Lose bewirbt. Wenn der Bieter sich auf 4-6 Lose
bewirbt, muss er 2 Referenzen mit einer Mindestmenge von 4.000 Mg/a pro Referenz
nachweisen. Bei einer Bewerbung für 7-9 Lose müssen 3 Referenzen, und bei einer
Bewerbung ab 10 Lose 4 Referenzen jeweils mit der angegebenen Mindestmenge (4.000 Mg
/a pro Referenz) vorgelegt werden. Der AG behält sich vor, die Angaben des Bieters zu
verifizieren. Für den Referenznachweis ist das per Download zur Verfügung stehende
Formular nach Anlage 1.3 zu verwenden. Die Auftraggeber mit Ansprechpartnern und
Telefonnummern müssen benannt sein, ebenfalls die Verwertungsmenge(n). Die Angaben
können auf 1.000 Mg/a gerundet angegeben werden. Ein Aufrunden ist dann unzulässig,
wenn die Verwertungsmenge eines Referenz-projekts weniger als 4.000 Mg/a beträgt.
(berufliche Leistungsfähigkeit). Angabe der Gesamtverwertungsmenge bezogen auf die
Verwertung/Vermarktung von PPK durch den Bieter nach Formular nach Anlage 1.3 für das
Jahr 2025. Rundungen in den Angaben sind zulässig. (technische Leistungsfähigkeit). Zur
Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen:
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss
jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular
Anlage 1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des
Erklärenden genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bie-
tergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG die Erklärung abgibt oder der Nachweis
von allen Mitgliedern der BG abgegeben ist. Sonstige Nachweise bzw. Erklärungen
Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2.1, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und
Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die Verpflichtungserklärung muss mit Ort, Datum
und lesbarer Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit
dem Angebot eingereicht werden. Eigenerklärung nach Anlage 2.2 zur Einhaltung der
Regelungen und Anforderungen gemäß dem 5. EU-Sanktionspakets. Zur Eignungsleihe und
Präqualifikation wie vor.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/04/2026 10:00:00 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E86191655
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E86191655
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Siehe BVB Los 8 Nr. 13.1
Frist für den Eingang der Angebote: 10/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 84 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die AG weisen darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV
Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise
enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Die AG
können die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die
Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für
Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise
den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht
beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den
AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender
bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der vom AG
gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Soweit Eignungsnachweise identisch für die Lose 1 bis 12 abgefordert werden und der Bieter
Angebote mehrere Lose abgibt, genügt ein einmaliger Upload zum Zweck der Vorlage des
geforderten Nachweises. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem Recht zur
Nachforderung fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d.h. nachgeforderte
Unterlagen und Angaben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für die anderen Lose als
ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 10/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: entfällt
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160
GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. § 160 GWB
Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nicht-beachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unter-nehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Bieter den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unbe-rührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Lahn-Dill (AWLD)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Abfallwirtschaft
Lahn-Fulda (Ausschreibungsführer)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Abfallwirtschaft Lahn-Fulda
(Ausschreibungsführer)
Organisation, die Angebote bearbeitet: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Lahn-Dill (AWLD)
5.1. Los: LOT-0009
Titel: Verwertung/Vermarktung von PPK aus dem Landkreis Gießen im Auftrag des
Eigenbetriebs Kreislaufwirtschaft Landkreis Gießen
Beschreibung: Verwertung/Vermarktung von PPK aus der Stadt Wetzlar, Menge ca. 1.900 Mg
/a. Abholung an der Umschlagstelle des AWLD. auf dem Abfallwirtschaftszentrum Aßlar, Am
Grauen Stein, 35614 Aßlar-Bechlingen
Interne Kennung: LOT-0009 PPK26
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Einseitige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr, max. 2
Verlängerungen
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Lahn-Dill-Kreis (DE722)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Umschlagstelle des AWLD (siehe Los 8) und
Verwertungseinrichtungen des AN
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Einseitige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr,
max. 2 Verlängerungen
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und
des Umsatzes bezüglich der Verwertung/Vermarktung von PPK bezogen auf die letzten drei
Geschäftsjahre. Die Angaben können gerundet angegeben werden. Dazu ist das per
Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können
auf- oder abgerundet angege-ben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten
Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des
betreffenden Jahres bekannt ist. Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für
den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er
beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den
anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im
Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten
anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für
die diese Kapazitäten benötigt werden. In der Regel - aber nicht zwingend - findet dieser
tatsächliche Einsatz als Nachunternehmer des Bieters statt. Denkbar ist z.B. auch eine
Erklärung/ein Nachweis, dass die entsprechenden Know-how-Träger des Verleihers als
Personen tatsächlich in die Leistungserbringung einbezogen werden. Zugelassene Nachweise
gemäß anerkannter Präqualifikationsregister (z.B. HPQR) oder Datenbanken (§ 50 Abs. 3
Ziffer 1 VgV) werden wie individuelle Einzelnachweise anerkannt, sofern sie inhaltlich
identisch sind. In Zweifelsfällen muss der Bieter die Richtigkeit seines Eintrags im
Präqualifikationsregister belegen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2
Monate gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines
Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die
Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zu Satz 1
dieser Beschreibung kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens
vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen
und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf
gesonderte schriftliche Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder
vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen
wird, vorzulegen. Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG)
oder ISO oder ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit). Zur Eignungsleihe
und Präqualifikation wie vor.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vorlage von mindestens einem aktuellen
Referenzprojekt über die vergangenen 3 Jahre zurückgemessen ab dem Tag der
Angebotsabgabe mit einer Verwertungsmenge von mindestens 4.000 Mg/a bezüglich der
Vermarktung / Verwertung von Altpapier aus der kommunalen und/oder gewerblichen
Sammlung, sofern sich der Bieter auf 1-3 Lose bewirbt. Wenn der Bieter sich auf 4-6 Lose
bewirbt, muss er 2 Referenzen mit einer Mindestmenge von 4.000 Mg/a pro Referenz
nachweisen. Bei einer Bewerbung für 7-9 Lose müssen 3 Referenzen, und bei einer
Bewerbung ab 10 Lose 4 Referenzen jeweils mit der angegebenen Mindestmenge (4.000 Mg
/a pro Referenz) vorgelegt werden. Der AG behält sich vor, die Angaben des Bieters zu
verifizieren. Für den Referenznachweis ist das per Download zur Verfügung stehende
Formular nach Anlage 1.3 zu verwenden. Die Auftraggeber mit Ansprechpartnern und
Telefonnummern müssen benannt sein, ebenfalls die Verwertungsmenge(n). Die Angaben
können auf 1.000 Mg/a gerundet angegeben werden. Ein Aufrunden ist dann unzulässig,
wenn die Verwertungsmenge eines Referenz-projekts weniger als 4.000 Mg/a beträgt.
(berufliche Leistungsfähigkeit). Angabe der Gesamtverwertungsmenge bezogen auf die
Verwertung/Vermarktung von PPK durch den Bieter nach Formular nach Anlage 1.3 für das
Jahr 2025. Rundungen in den Angaben sind zulässig. (technische Leistungsfähigkeit). Zur
Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen:
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss
jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular
Anlage 1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des
Erklärenden genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bie-
tergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG die Erklärung abgibt oder der Nachweis
von allen Mitgliedern der BG abgegeben ist. Sonstige Nachweise bzw. Erklärungen
Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2.1, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und
Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die Verpflichtungserklärung muss mit Ort, Datum
und lesbarer Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit
dem Angebot eingereicht werden. Eigenerklärung nach Anlage 2.2 zur Einhaltung der
Regelungen und Anforderungen gemäß dem 5. EU-Sanktionspakets. Zur Eignungsleihe und
Präqualifikation wie vor.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/04/2026 10:00:00 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E86191655
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E86191655
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Siehe BVB Los 9 Nr. 13.1
Frist für den Eingang der Angebote: 10/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 84 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die AG weisen darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV
Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise
enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Die AG
können die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die
Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für
Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise
den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht
beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den
AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender
bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der vom AG
gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Soweit Eignungsnachweise identisch für die Lose 1 bis 12 abgefordert werden und der Bieter
Angebote mehrere Lose abgibt, genügt ein einmaliger Upload zum Zweck der Vorlage des
geforderten Nachweises. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem Recht zur
Nachforderung fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d.h. nachgeforderte
Unterlagen und Angaben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für die anderen Lose als
ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 10/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: entfällt
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160
GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. § 160 GWB
Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nicht-beachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unter-nehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Bieter den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unbe-rührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Stadtreinigung Wetzlar
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Abfallwirtschaft
Lahn-Fulda (Ausschreibungsführer)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Abfallwirtschaft Lahn-Fulda
(Ausschreibungsführer)
Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadtreinigung Wetzlar
5.1. Los: LOT-0010
Titel: Verwertung/Vermarktung von PPK aus dem Landkreis Kassel im Auftrag des
Eigenbetriebs Abfallentsorgung Landkreis Kassel und Verwertung/Vermarktung von PPK im
Auftrag KEG Kasseler Entsorgungsgesellschaft mbH (kommunale GmbH)
Beschreibung: Verwertung/Vermarktung von PPK aus dem Landkreis, Menge ca. 10.000 Mg
/a, ca. 600 Mg/a der KEG. Gestellung einer oder mehrerer Umschlagstellen zur Annahme des
PPK, die sich in den folgenden Bereichen finden müssen: Die Übernahmestelle(n) muss
/müssen sich aus Gründen der Beibehaltung der bestehenden Abfuhr-logistik zwingend in
folgendem räumlichem Bereich befinden: Innerhalb des Gebietes der Stadt Kassel und/oder
außerhalb des Gebietes der Stadt Kassel, jedoch innerhalb eines Abstandes von maximal 2
Kilometer Luftlinie von der Stadtgrenze der Stadt Kassel und/oder in einem Korridor von
maximal 2 Kilometern Luftlinie links und rechts entlang der B 7/B 83 von Kassel bis
Hofgeismar und innerhalb der Stadtgrenze Hofgeismars und/oder in einem Korridor von
maximal 2 Kilometern Luftlinie links und rechts entlang der B 7/L3203 von Kassel bis zum
Entsorgungszentrum Lohfelden und/oder in einem Radius von maximal 2 Kilometern Luftlinie
um die Entsorgungszentren Kirschenplanta-ge Hofgeismar und/oder Entsorgungszentrum
Lohfelden.
Interne Kennung: LOT-0010 PPK26
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Einseitige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr, max. 2
Verlängerungen
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kassel, Landkreis (DE734)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Übergabe bzw. Umschlagstelle und Verwertungseinrichtungen des
AN
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Einseitige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr,
max. 2 Verlängerungen
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und
des Umsatzes bezüglich der Verwertung/Vermarktung von PPK bezogen auf die letzten drei
Geschäftsjahre. Die Angaben können gerundet angegeben werden. Dazu ist das per
Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können
auf- oder abgerundet angege-ben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten
Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des
betreffenden Jahres bekannt ist. Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für
den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er
beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den
anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im
Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten
anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für
die diese Kapazitäten benötigt werden. In der Regel - aber nicht zwingend - findet dieser
tatsächliche Einsatz als Nachunternehmer des Bieters statt. Denkbar ist z.B. auch eine
Erklärung/ein Nachweis, dass die entsprechenden Know-how-Träger des Verleihers als
Personen tatsächlich in die Leistungserbringung einbezogen werden. Zugelassene Nachweise
gemäß anerkannter Präqualifikationsregister (z.B. HPQR) oder Datenbanken (§ 50 Abs. 3
Ziffer 1 VgV) werden wie individuelle Einzelnachweise anerkannt, sofern sie inhaltlich
identisch sind. In Zweifelsfällen muss der Bieter die Richtigkeit seines Eintrags im
Präqualifikationsregister belegen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2
Monate gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines
Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die
Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zu Satz 1
dieser Beschreibung kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens
vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen
und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf
gesonderte schriftliche Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder
vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen
wird, vorzulegen. Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG)
oder ISO oder ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit). Zur Eignungsleihe
und Präqualifikation wie vor.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vorlage von mindestens einem aktuellen
Referenzprojekt über die vergangenen 3 Jahre zurückgemessen ab dem Tag der
Angebotsabgabe mit einer Verwertungsmenge von mindestens 4.000 Mg/a bezüglich der
Vermarktung / Verwertung von Altpapier aus der kommunalen und/oder gewerblichen
Sammlung, sofern sich der Bieter auf 1-3 Lose bewirbt. Wenn der Bieter sich auf 4-6 Lose
bewirbt, muss er 2 Referenzen mit einer Mindestmenge von 4.000 Mg/a pro Referenz
nachweisen. Bei einer Bewerbung für 7-9 Lose müssen 3 Referenzen, und bei einer
Bewerbung ab 10 Lose 4 Referenzen jeweils mit der angegebenen Mindestmenge (4.000 Mg
/a pro Referenz) vorgelegt werden. Der AG behält sich vor, die Angaben des Bieters zu
verifizieren. Für den Referenznachweis ist das per Download zur Verfügung stehende
Formular nach Anlage 1.3 zu verwenden. Die Auftraggeber mit Ansprechpartnern und
Telefonnummern müssen benannt sein, ebenfalls die Verwertungsmenge(n). Die Angaben
können auf 1.000 Mg/a gerundet angegeben werden. Ein Aufrunden ist dann unzulässig,
wenn die Verwertungsmenge eines Referenz-projekts weniger als 4.000 Mg/a beträgt.
(berufliche Leistungsfähigkeit). Angabe der Gesamtverwertungsmenge bezogen auf die
Verwertung/Vermarktung von PPK durch den Bieter nach Formular nach Anlage 1.3 für das
Jahr 2025. Rundungen in den Angaben sind zulässig. (technische Leistungsfähigkeit). Zur
Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen:
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss
jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular
Anlage 1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des
Erklärenden genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bie-
tergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG die Erklärung abgibt oder der Nachweis
von allen Mitgliedern der BG abgegeben ist. Sonstige Nachweise bzw. Erklärungen
Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2.1, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und
Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die Verpflichtungserklärung muss mit Ort, Datum
und lesbarer Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit
dem Angebot eingereicht werden. Eigenerklärung nach Anlage 2.2 zur Einhaltung der
Regelungen und Anforderungen gemäß dem 5. EU-Sanktionspakets. Zur Eignungsleihe und
Präqualifikation wie vor.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/04/2026 10:00:00 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E86191655
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E86191655
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Siehe BVB Los 10 Nr. 13.1
Frist für den Eingang der Angebote: 10/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 84 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die AG weisen darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV
Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise
enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Die AG
können die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die
Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für
Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise
den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht
beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den
AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender
bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der vom AG
gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Soweit Eignungsnachweise identisch für die Lose 1 bis 12 abgefordert werden und der Bieter
Angebote mehrere Lose abgibt, genügt ein einmaliger Upload zum Zweck der Vorlage des
geforderten Nachweises. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem Recht zur
Nachforderung fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d.h. nachgeforderte
Unterlagen und Angaben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für die anderen Lose als
ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 10/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: entfällt
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160
GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. § 160 GWB
Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nicht-beachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unter-nehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Bieter den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unbe-rührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Abfallentsorgung Kreis Kassel - Eigenbetrieb
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Abfallwirtschaft
Lahn-Fulda (Ausschreibungsführer)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Abfallwirtschaft Lahn-Fulda
(Ausschreibungsführer)
Organisation, die Angebote bearbeitet: Abfallentsorgung Kreis Kassel - Eigenbetrieb
5.1. Los: LOT-0011
Titel: Verwertung/Vermarktung von PPK aus der Stadt Fulda im Auftrag der Stadt Fulda
Beschreibung: Verwertung/Vermarktung von PPK aus der Stadt Fulda, Menge ca. 3.200 Mg/a.
Abholung an einer Umschlagstelle des mit der Einsammlung des PPK Beauftragten am
Standort der PreZero Service Mitte-West GmbH & Co. KG, Liebigstraße 3, 36041 Fulda bis
31.12.2027. Aufgrund des Auslaufens des Sammelvertrags am 31.12.2027 erfolgt der
Umschlag ab dem 01.01.2028 dann ggf. von einer Abhol- bzw. Umschlagstelle, die max. 15
km (gemessen als Straßen-km) von der Stadtgrenze von Fulda entfernt gelegen ist und im
Landkreis Fulda oder im Gebiet der Stadt Fulda liegt. Ebenfalls beträgt die max. Entfernung
zur nächstgelegenen Bundesstraße 5 km (Straßen-km) im Zweckverbandsgebiet oder
Stadtgebiet von Fulda.
Interne Kennung: LOT-0011 PPK26
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Einseitige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr, max. 2
Verlängerungen
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Fulda (DE732)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Umschlagstelle in Stadt oder Landkreis Fulda und
Verwertungseinrichtungen des AN
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Einseitige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr,
max. 2 Verlängerungen
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und
des Umsatzes bezüglich der Verwertung/Vermarktung von PPK bezogen auf die letzten drei
Geschäftsjahre. Die Angaben können gerundet angegeben werden. Dazu ist das per
Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können
auf- oder abgerundet angege-ben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten
Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des
betreffenden Jahres bekannt ist. Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für
den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er
beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den
anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im
Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten
anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für
die diese Kapazitäten benötigt werden. In der Regel - aber nicht zwingend - findet dieser
tatsächliche Einsatz als Nachunternehmer des Bieters statt. Denkbar ist z.B. auch eine
Erklärung/ein Nachweis, dass die entsprechenden Know-how-Träger des Verleihers als
Personen tatsächlich in die Leistungserbringung einbezogen werden. Zugelassene Nachweise
gemäß anerkannter Präqualifikationsregister (z.B. HPQR) oder Datenbanken (§ 50 Abs. 3
Ziffer 1 VgV) werden wie individuelle Einzelnachweise anerkannt, sofern sie inhaltlich
identisch sind. In Zweifelsfällen muss der Bieter die Richtigkeit seines Eintrags im
Präqualifikationsregister belegen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2
Monate gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines
Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die
Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zu Satz 1
dieser Beschreibung kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens
vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen
und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf
gesonderte schriftliche Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder
vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen
wird, vorzulegen. Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG)
oder ISO oder ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit). Zur Eignungsleihe
und Präqualifikation wie vor.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vorlage von mindestens einem aktuellen
Referenzprojekt über die vergangenen 3 Jahre zurückgemessen ab dem Tag der
Angebotsabgabe mit einer Verwertungsmenge von mindestens 4.000 Mg/a bezüglich der
Vermarktung / Verwertung von Altpapier aus der kommunalen und/oder gewerblichen
Sammlung, sofern sich der Bieter auf 1-3 Lose bewirbt. Wenn der Bieter sich auf 4-6 Lose
bewirbt, muss er 2 Referenzen mit einer Mindestmenge von 4.000 Mg/a pro Referenz
nachweisen. Bei einer Bewerbung für 7-9 Lose müssen 3 Referenzen, und bei einer
Bewerbung ab 10 Lose 4 Referenzen jeweils mit der angegebenen Mindestmenge (4.000 Mg
/a pro Referenz) vorgelegt werden. Der AG behält sich vor, die Angaben des Bieters zu
verifizieren. Für den Referenznachweis ist das per Download zur Verfügung stehende
Formular nach Anlage 1.3 zu verwenden. Die Auftraggeber mit Ansprechpartnern und
Telefonnummern müssen benannt sein, ebenfalls die Verwertungsmenge(n). Die Angaben
können auf 1.000 Mg/a gerundet angegeben werden. Ein Aufrunden ist dann unzulässig,
wenn die Verwertungsmenge eines Referenz-projekts weniger als 4.000 Mg/a beträgt.
(berufliche Leistungsfähigkeit). Angabe der Gesamtverwertungsmenge bezogen auf die
Verwertung/Vermarktung von PPK durch den Bieter nach Formular nach Anlage 1.3 für das
Jahr 2025. Rundungen in den Angaben sind zulässig. (technische Leistungsfähigkeit). Zur
Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen:
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss
jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular
Anlage 1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des
Erklärenden genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bie-
tergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG die Erklärung abgibt oder der Nachweis
von allen Mitgliedern der BG abgegeben ist. Sonstige Nachweise bzw. Erklärungen
Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2.1, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und
Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die Verpflichtungserklärung muss mit Ort, Datum
und lesbarer Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit
dem Angebot eingereicht werden. Eigenerklärung nach Anlage 2.2 zur Einhaltung der
Regelungen und Anforderungen gemäß dem 5. EU-Sanktionspakets. Zur Eignungsleihe und
Präqualifikation wie vor.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/04/2026 10:00:00 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E86191655
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E86191655
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Siehe BVB Los 11 Nr. 13.1
Frist für den Eingang der Angebote: 10/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 84 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die AG weisen darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV
Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise
enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Die AG
können die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die
Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für
Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise
den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht
beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den
AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender
bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der vom AG
gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Soweit Eignungsnachweise identisch für die Lose 1 bis 12 abgefordert werden und der Bieter
Angebote mehrere Lose abgibt, genügt ein einmaliger Upload zum Zweck der Vorlage des
geforderten Nachweises. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem Recht zur
Nachforderung fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d.h. nachgeforderte
Unterlagen und Angaben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für die anderen Lose als
ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 10/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: entfällt
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160
GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. § 160 GWB
Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nicht-beachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unter-nehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Bieter den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unbe-rührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Magistrat
der Stadt Fulda
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Abfallwirtschaft
Lahn-Fulda (Ausschreibungsführer)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Abfallwirtschaft Lahn-Fulda
(Ausschreibungsführer)
Organisation, die Angebote bearbeitet: Magistrat der Stadt Fulda
5.1. Los: LOT-0012
Titel: Verwertung/Vermarktung von PPK aus der Stadt Kassel im Auftrag des Eigenbetriebs
Stadtreiniger Kassel
Beschreibung: Verwertung/Vermarktung von PPK aus der Stadt Kassel , Menge ca. 7.200 Mg
/a. Abholung des verpressten PPK an den vom AG benannten Umschlagstellen sicher. Zum
Zeitpunkt der Erstellung dieser Unterlage waren dies: Karl-Heinz Backmeyer GmbH & Co. KG,
Königinhofstr. 97, 34123 Kassel Heinrich Räder GmbH, Yorkstraße 6-12, 34123 Kassel Trillhof
Handelsges. mbH, Holländische Str. 213, 34127 Kassel
Interne Kennung: LOT-0012 PPK26
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Einseitige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr, max. 2
Verlängerungen
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kassel, Kreisfreie Stadt (DE731)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Umschlagstelle in Kassel und Verwertungseinrichtungen des AN
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Einseitige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr,
max. 2 Verlängerungen
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und
des Umsatzes bezüglich der Verwertung/Vermarktung von PPK bezogen auf die letzten drei
Geschäftsjahre. Die Angaben können gerundet angegeben werden. Dazu ist das per
Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können
auf- oder abgerundet angege-ben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten
Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des
betreffenden Jahres bekannt ist. Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für
den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er
beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den
anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im
Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten
anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für
die diese Kapazitäten benötigt werden. In der Regel - aber nicht zwingend - findet dieser
tatsächliche Einsatz als Nachunternehmer des Bieters statt. Denkbar ist z.B. auch eine
Erklärung/ein Nachweis, dass die entsprechenden Know-how-Träger des Verleihers als
Personen tatsächlich in die Leistungserbringung einbezogen werden. Zugelassene Nachweise
gemäß anerkannter Präqualifikationsregister (z.B. HPQR) oder Datenbanken (§ 50 Abs. 3
Ziffer 1 VgV) werden wie individuelle Einzelnachweise anerkannt, sofern sie inhaltlich
identisch sind. In Zweifelsfällen muss der Bieter die Richtigkeit seines Eintrags im
Präqualifikationsregister belegen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2
Monate gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines
Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die
Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zu Satz 1
dieser Beschreibung kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens
vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen
und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf
gesonderte schriftliche Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder
vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen
wird, vorzulegen. Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG)
oder ISO oder ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit). Zur Eignungsleihe
und Präqualifikation wie vor.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vorlage von mindestens einem aktuellen
Referenzprojekt über die vergangenen 3 Jahre zurückgemessen ab dem Tag der
Angebotsabgabe mit einer Verwertungsmenge von mindestens 4.000 Mg/a bezüglich der
Vermarktung / Verwertung von Altpapier aus der kommunalen und/oder gewerblichen
Sammlung, sofern sich der Bieter auf 1-3 Lose bewirbt. Wenn der Bieter sich auf 4-6 Lose
bewirbt, muss er 2 Referenzen mit einer Mindestmenge von 4.000 Mg/a pro Referenz
nachweisen. Bei einer Bewerbung für 7-9 Lose müssen 3 Referenzen, und bei einer
Bewerbung ab 10 Lose 4 Referenzen jeweils mit der angegebenen Mindestmenge (4.000 Mg
/a pro Referenz) vorgelegt werden. Der AG behält sich vor, die Angaben des Bieters zu
verifizieren. Für den Referenznachweis ist das per Download zur Verfügung stehende
Formular nach Anlage 1.3 zu verwenden. Die Auftraggeber mit Ansprechpartnern und
Telefonnummern müssen benannt sein, ebenfalls die Verwertungsmenge(n). Die Angaben
können auf 1.000 Mg/a gerundet angegeben werden. Ein Aufrunden ist dann unzulässig,
wenn die Verwertungsmenge eines Referenz-projekts weniger als 4.000 Mg/a beträgt.
(berufliche Leistungsfähigkeit). Angabe der Gesamtverwertungsmenge bezogen auf die
Verwertung/Vermarktung von PPK durch den Bieter nach Formular nach Anlage 1.3 für das
Jahr 2025. Rundungen in den Angaben sind zulässig. (technische Leistungsfähigkeit). Zur
Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen:
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss
jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular
Anlage 1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des
Erklärenden genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bie-
tergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG die Erklärung abgibt oder der Nachweis
von allen Mitgliedern der BG abgegeben ist. Sonstige Nachweise bzw. Erklärungen
Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2.1, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und
Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die Verpflichtungserklärung muss mit Ort, Datum
und lesbarer Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit
dem Angebot eingereicht werden. Eigenerklärung nach Anlage 2.2 zur Einhaltung der
Regelungen und Anforderungen gemäß dem 5. EU-Sanktionspakets. Zur Eignungsleihe und
Präqualifikation wie vor.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/04/2026 10:00:00 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E86191655
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E86191655
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Siehe BVB Los 12 Nr. 13.1
Frist für den Eingang der Angebote: 10/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 84 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die AG weisen darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV
Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise
enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Die AG
können die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die
Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für
Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise
den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht
beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den
AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender
bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der vom AG
gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Soweit Eignungsnachweise identisch für die Lose 1 bis 12 abgefordert werden und der Bieter
Angebote mehrere Lose abgibt, genügt ein einmaliger Upload zum Zweck der Vorlage des
geforderten Nachweises. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem Recht zur
Nachforderung fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d.h. nachgeforderte
Unterlagen und Angaben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für die anderen Lose als
ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 10/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: entfällt
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160
GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. § 160 GWB
Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nicht-beachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unter-nehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Bieter den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unbe-rührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Die
Stadtreiniger Kassel -Eigenbetrieb
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Abfallwirtschaft
Lahn-Fulda (Ausschreibungsführer)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Abfallwirtschaft Lahn-Fulda
(Ausschreibungsführer)
Organisation, die Angebote bearbeitet: Die Stadtreiniger Kassel -Eigenbetrieb
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaft Lahn-Fulda (Ausschreibungsführer)
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00009892
Postanschrift: Industriegebiet Tannenhöhe
Stadt: Wabern
Postleitzahl: 34590
Land, Gliederung (NUTS): Schwalm-Eder-Kreis (DE735)
Land: Deutschland
E-Mail: info@a-lf.de
Telefon: +49 5683-999012
Internetadresse: https://www.a-lf.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Eigenbetrieb Kreislaufwirtschaft Landkreis Gießen
Registrierungsnummer: 093901920
Stadt: Gießen
Postleitzahl: 35396
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Abfallsammlung für den Landkreis Fulda
Registrierungsnummer: 066160067850
Stadt: Fulda
Postleitzahl: 36037
Land, Gliederung (NUTS): Fulda (DE732)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschafts-Zweckverband Landkreis Hersfeld-Rotenburg (AZV)
Registrierungsnummer: 06621923714
Stadt: Bad Hersfeld
Postleitzahl: 36251
Land, Gliederung (NUTS): Hersfeld-Rotenburg (DE733)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1. ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Waldeck-Frankenberg
Registrierungsnummer: 056319541745
Stadt: Korbach
Postleitzahl: 34497
Land, Gliederung (NUTS): Waldeck-Frankenberg (DE736)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1. ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Abfallwirtschaft Werra-Meißner-Kreis (ZVA)
Registrierungsnummer: 05657989518
Stadt: Meißner
Postleitzahl: 37290
Land, Gliederung (NUTS): Werra-Meißner-Kreis (DE737)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1. ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Lahn-Dill (AWLD)
Registrierungsnummer: 064414071823
Postanschrift: Karl-Kellner-Ring 47-49
Stadt: Wetzlar
Postleitzahl: 35576
Land, Gliederung (NUTS): Lahn-Dill-Kreis (DE722)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1. ORG-0008
Offizielle Bezeichnung: Stadtreinigung Wetzlar
Registrierungsnummer: 06441997000
Postanschrift: Altenberger Straße 63
Stadt: Wetzlar
Postleitzahl: 35576
Land, Gliederung (NUTS): Lahn-Dill-Kreis (DE722)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1. ORG-0009
Offizielle Bezeichnung: Abfallentsorgung Kreis Kassel - Eigenbetrieb
Registrierungsnummer: 056199797931
Postanschrift: Wilhelmshöher Allee 19 - 21
Stadt: Kassel
Postleitzahl: 34117
Land, Gliederung (NUTS): Kassel, Landkreis (DE734)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1. ORG-0010
Offizielle Bezeichnung: Magistrat der Stadt Fulda
Registrierungsnummer: 06611021783
Postanschrift: Heinrich-von-Bibra-Platz 5 - 9
Stadt: Fulda
Postleitzahl: 36037
Land, Gliederung (NUTS): Fulda (DE732)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1. ORG-0011
Offizielle Bezeichnung: Die Stadtreiniger Kassel -Eigenbetrieb
Registrierungsnummer: 05615003450
Postanschrift: Am Lossewerk 15
Stadt: Kassel
Postleitzahl: 34123
Land, Gliederung (NUTS): Kassel, Kreisfreie Stadt (DE731)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1. ORG-0012
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen
Registrierungsnummer: 06151126348
Abteilung: Vergabekammer
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151126348
Fax: +49 6151126834
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0013
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 46c57809-758a-465e-9003-8b373ff553a5 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/03/2026 10:09:54 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 52/2026
Datum der Veröffentlichung: 16/03/2026
Referenzen:
https://www.a-lf.de
https://www.subreport.de/E86191655
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202603/ausschreibung-180205-2026-DEU.txt
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