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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Hannover - Deutschland Reifen für Normalbeanspruchung und Hochleistungsreifen Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Fahrzeugreifen für die Polizei
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026030900502572613 / 160738-2026
Veröffentlicht :
09.03.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
26.03.2026
Angebotsabgabe bis :
07.04.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
34350000 - Reifen für Normalbeanspruchung und Hochleistungsreifen
34351100 - Reifen für Kraftfahrzeuge
DEU-Hannover: Deutschland Reifen für Normalbeanspruchung und
Hochleistungsreifen Rahmenvereinbarung über die Lieferung von
Fahrzeugreifen für die Polizei

2026/S 47/2026 160738

Deutschland Reifen für Normalbeanspruchung und Hochleistungsreifen
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Fahrzeugreifen für die Polizei
OJ S 47/2026 09/03/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen
E-Mail: jacqueline.kunz@lzn.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Verteidigung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Fahrzeugreifen für die Polizei
Beschreibung: Für die Werkstätten der ZPD NI und Bremen und der Polizeidirektionen des
Landes Niedersachsen und Bremen soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von
Reifen vergeben werden. Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Auftragnehmer
geschlossen werden, der sowohl das in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B)
inkl. Angebotsvordruck abgefragte Kernsortiment als auch ein entsprechendes Randsortiment
liefern kann. Das Kernsortiment besteht aus den bisher abgerufenen Artikeln und
Freitextbestellungen. Über die Abfrage eines sogenannten Randsortiments soll künftig die
Möglichkeit bestehen, Artikel aus dem Portfolio des späteren Auftragnehmers zu beschaffen,
die über das Kernsortiment hinausgehen. Das Randsortiment umfasst nur Artikel der
folgenden Warengruppen: Autoreifen. In der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (B)
inkl. Angebotsvordruck wird je Los ein einheitlicher Rabattsatz auf das Randsortiment
abgefragt. Das Randsortiment ist anhand eines digitalen Händlerkatalog mit
Nettopreisangaben bzw. eine Artikelliste mit Nettopreisangaben des Bieters einzureichen.
Eine Konkretisierung des Umfangs des tatsächlichen Randsortiments erfolgt zwischen dem
Auftraggeber und dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung. Abrufberechtigt sind alle
Polizeibehörden des Landes Niedersachsen. Die Polizei Bremen ist in dem Los 5
abrufberechtigt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der
Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: a1753fbf-aa04-4a24-9e00-79e28aa8a832
Interne Kennung: 0169-DLG/2025-03.211
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34350000 Reifen für Normalbeanspruchung und Hochleistungsreifen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34351100 Reifen für Kraftfahrzeuge

2.1.2. Erfüllungsort

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 1: Hannover Los 2: Lüneburg Los 3: Osnabrück Los 4:
Braunschweig Los 5: Hildesheim Los 6: Oldenburg und Bremen

2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 004 684,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 200 000,00 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRLAF#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 6
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 6

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrug: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Hannover
Beschreibung: Für die Werkstätten der ZPD NI und Bremen und der Polizeidirektionen des
Landes Niedersachsen und Bremen soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von
Reifen vergeben werden. Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Auftragnehmer
geschlossen werden, der sowohl das in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B)
inkl. Angebotsvordruck abgefragte Kernsortiment als auch ein entsprechendes Randsortiment
liefern kann. Das Kernsortiment besteht aus den bisher abgerufenen Artikeln und
Freitextbestellungen. Über die Abfrage eines sogenannten Randsortiments soll künftig die
Möglichkeit bestehen, Artikel aus dem Portfolio des späteren Auftragnehmers zu beschaffen,
die über das Kernsortiment hinausgehen. Das Randsortiment umfasst nur Artikel der
folgenden Warengruppen: Autoreifen. In der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (B)
inkl. Angebotsvordruck wird je Los ein einheitlicher Rabattsatz auf das Randsortiment
abgefragt. Das Randsortiment ist anhand eines digitalen Händlerkatalog mit
Nettopreisangaben bzw. eine Artikelliste mit Nettopreisangaben des Bieters einzureichen.
Eine Konkretisierung des Umfangs des tatsächlichen Randsortiments erfolgt zwischen dem
Auftraggeber und dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung. Abrufberechtigt sind alle
Polizeibehörden des Landes Niedersachsen. Die Polizei Bremen ist in dem Los 5
abrufberechtigt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der
Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
Interne Kennung: 1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34351100 Reifen für Kraftfahrzeuge

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 1: Hannover Los 2: Lüneburg Los 3: Osnabrück Los 4:
Braunschweig Los 5: Hildesheim Los 6: Oldenburg und Bremen

5.1.3. Geschätzte Dauer

Laufzeit: 2 Jahre

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Es besteht eine erste Vertrags-laufzeit von 24
Monaten sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu
jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils
um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer
Kündigung durch den Auftraggeber bedarf. Für die ersten sechs (6) Monate gilt eine
Probezeit. Während dieser Zeit kann das Vertragsverhältnis vom Auftraggeber [ohne die
Angabe von Gründen] jeweils zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen
gekündigt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann der Auftraggeber die Probezeit
einseitig um bis zu drei Monaten verlängern.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 608 548,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen
Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes
Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck An-gaben zur Firma und zum Firmenprofil
- sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unter-nehmens (insbesondere
der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
Verpflich-tungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zum Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den
letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und

Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des
Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer
vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma
und zum Firmenprofil enthalten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot haben die Bieter die nachfolgenden
Darstellungen zur Lieferfähigkeit und zum Service und zum Produktportfolio vorzulegen. Die
nachstehend geforderten Konzeptdarstellungen dienen Informationszwecken und werden
nicht bewertet. Sollten die nachstehenden Darstellungen zur Auftragsausführung bei
Angebotsabgabe bzw. auf Nachforderung nicht vollständig vorliegen, wird das Angebot gem. §
57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausge-schlossen. Darstellung zur Lieferfähigkeit Der
Bieter hat in seinen Ausführungen seine Lieferfähigkeit darzustellen. Dabei hat der Bieter
mindestens auf die folgenden Punkte einzugehen: Die Werkstätten der ZPD NI und der Polizei
Bremen sind nach Eingang der Bestellung kurzfristig mit der bestellten Ware zu versorgen.
Hierfür hat der Bieter nach Bestelleingang innerhalb von 3 Tagen die bestellten Reifen zu
liefern. Der Bieter hat Angaben zu seinem Filialnetz zu machen, da auch die Möglichkeit zur
kurzfristigen Selbstabholung vorrätiger Artikel durch den Auftraggeber gegeben sein muss.
Der Bieter hat einen generellen Ansprechpartner (Außendienstmitarbeiter) zu nennen, der zu
den üblichen Dienstzeiten (Mo. - Fr. von 08:00 bis 16:00 Uhr) zu Beratungszwecken verfügbar
ist. Die Darstellung zur Lieferfähigkeit muss zudem eine möglichst ausführliche Beschreibung
der betriebsinternen Vorgangsbearbeitung bis zur Zustellung der Ware enthalten,
insbesondere in zeitlicher Hinsicht und zum Thema Problembewältigung bei absehbaren
Lieferverzögerungen. Des Weiteren hat der Bieter in seiner Darstellung zur Lieferfähigkeit
anzugeben, ob eine betriebseigene Lagerung der Artikel vorgesehen ist oder ob und wie die
zu liefernden Bedarfe seinerseits noch von Vorlieferanten geordert werden müssen.
Darstellungen zum Service und zum Produktportfolio Der Bieter hat dem Angebot eine
Übersicht bzw. aussagekräftige Darstellungen über den Umfang seines Produktportfolios
beizufügen, damit sichergestellt ist, dass gängige PKW-Reifen über den künftigen
Auftragnehmer bezogen werden können. Es müssen mindestens die im Angebotsvordruck
abgefragten Referenzartikel lieferbar sein. Außerdem hat der Bieter zu bestätigen, dass
Zubehör für sog. Reifendruckkontrollsysteme (RDKS) lieferbar ist.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 100 % Preis
Beschreibung: Die Zuschläge in den Losen 1 bis 6 werden im Vergabefall jeweils auf das
Angebot mit dem niedrigsten Ge-samtpreis (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen
entscheidet ein Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der
Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/03/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRLAF/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRLAF

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRLAF
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 65 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 07/04/2026 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -Erfüllung Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche
Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor. -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022
/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-
Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 6
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik
Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Lüneburg
Beschreibung: Für die Werkstätten der ZPD NI und Bremen und der Polizeidirektionen des
Landes Niedersachsen und Bremen soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von
Reifen vergeben werden. Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Auftragnehmer
geschlossen werden, der sowohl das in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B)
inkl. Angebotsvordruck abgefragte Kernsortiment als auch ein entsprechendes Randsortiment
liefern kann. Das Kernsortiment besteht aus den bisher abgerufenen Artikeln und
Freitextbestellungen. Über die Abfrage eines sogenannten Randsortiments soll künftig die

Möglichkeit bestehen, Artikel aus dem Portfolio des späteren Auftragnehmers zu beschaffen,
die über das Kernsortiment hinausgehen. Das Randsortiment umfasst nur Artikel der
folgenden Warengruppen: Autoreifen. In der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (B)
inkl. Angebotsvordruck wird je Los ein einheitlicher Rabattsatz auf das Randsortiment
abgefragt. Das Randsortiment ist anhand eines digitalen Händlerkatalog mit
Nettopreisangaben bzw. eine Artikelliste mit Nettopreisangaben des Bieters einzureichen.
Eine Konkretisierung des Umfangs des tatsächlichen Randsortiments erfolgt zwischen dem
Auftraggeber und dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung. Abrufberechtigt sind alle
Polizeibehörden des Landes Niedersachsen. Die Polizei Bremen ist in dem Los 5
abrufberechtigt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der
Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
Interne Kennung: 2

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34351100 Reifen für Kraftfahrzeuge

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 1: Hannover Los 2: Lüneburg Los 3: Osnabrück Los 4:
Braunschweig Los 5: Hildesheim Los 6: Oldenburg und Bremen

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Es besteht eine erste Vertrags-laufzeit von 24
Monaten sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu
jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils
um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer
Kündigung durch den Auftraggeber bedarf. Für die ersten sechs (6) Monate gilt eine
Probezeit. Während dieser Zeit kann das Vertragsverhältnis vom Auftraggeber [ohne die
Angabe von Gründen] jeweils zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen
gekündigt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann der Auftraggeber die Probezeit
einseitig um bis zu drei Monaten verlängern.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 610 792,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen
Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes
Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck An-gaben zur Firma und zum Firmenprofil
- sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unter-nehmens (insbesondere
der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
Verpflich-tungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zum Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den
letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und
Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des
Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer
vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma
und zum Firmenprofil enthalten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot haben die Bieter die nachfolgenden
Darstellungen zur Lieferfähigkeit und zum Service und zum Produktportfolio vorzulegen. Die
nachstehend geforderten Konzeptdarstellungen dienen Informationszwecken und werden
nicht bewertet. Sollten die nachstehenden Darstellungen zur Auftragsausführung bei
Angebotsabgabe bzw. auf Nachforderung nicht vollständig vorliegen, wird das Angebot gem. §
57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausge-schlossen. Darstellung zur Lieferfähigkeit Der
Bieter hat in seinen Ausführungen seine Lieferfähigkeit darzustellen. Dabei hat der Bieter
mindestens auf die folgenden Punkte einzugehen: Die Werkstätten der ZPD NI und der Polizei
Bremen sind nach Eingang der Bestellung kurzfristig mit der bestellten Ware zu versorgen.
Hierfür hat der Bieter nach Bestelleingang innerhalb von 3 Tagen die bestellten Reifen zu
liefern. Der Bieter hat Angaben zu seinem Filialnetz zu machen, da auch die Möglichkeit zur
kurzfristigen Selbstabholung vorrätiger Artikel durch den Auftraggeber gegeben sein muss.
Der Bieter hat einen generellen Ansprechpartner (Außendienstmitarbeiter) zu nennen, der zu
den üblichen Dienstzeiten (Mo. - Fr. von 08:00 bis 16:00 Uhr) zu Beratungszwecken verfügbar
ist. Die Darstellung zur Lieferfähigkeit muss zudem eine möglichst ausführliche Beschreibung
der betriebsinternen Vorgangsbearbeitung bis zur Zustellung der Ware enthalten,
insbesondere in zeitlicher Hinsicht und zum Thema Problembewältigung bei absehbaren
Lieferverzögerungen. Des Weiteren hat der Bieter in seiner Darstellung zur Lieferfähigkeit
anzugeben, ob eine betriebseigene Lagerung der Artikel vorgesehen ist oder ob und wie die
zu liefernden Bedarfe seinerseits noch von Vorlieferanten geordert werden müssen.

Darstellungen zum Service und zum Produktportfolio Der Bieter hat dem Angebot eine
Übersicht bzw. aussagekräftige Darstellungen über den Umfang seines Produktportfolios
beizufügen, damit sichergestellt ist, dass gängige PKW-Reifen über den künftigen
Auftragnehmer bezogen werden können. Es müssen mindestens die im Angebotsvordruck
abgefragten Referenzartikel lieferbar sein. Außerdem hat der Bieter zu bestätigen, dass
Zubehör für sog. Reifendruckkontrollsysteme (RDKS) lieferbar ist.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 100 % Preis
Beschreibung: Die Zuschläge in den Losen 1 bis 6 werden im Vergabefall jeweils auf das
Angebot mit dem niedrigsten Ge-samtpreis (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen
entscheidet ein Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der
Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/03/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRLAF/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRLAF

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRLAF
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 65 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 07/04/2026 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -Erfüllung Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche
Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor. -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022
/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-
Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 6
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,

verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik
Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen

5.1. Los: LOT-0003
Titel: Osnabrück
Beschreibung: Für die Werkstätten der ZPD NI und Bremen und der Polizeidirektionen des
Landes Niedersachsen und Bremen soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von
Reifen vergeben werden. Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Auftragnehmer
geschlossen werden, der sowohl das in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B)
inkl. Angebotsvordruck abgefragte Kernsortiment als auch ein entsprechendes Randsortiment
liefern kann. Das Kernsortiment besteht aus den bisher abgerufenen Artikeln und
Freitextbestellungen. Über die Abfrage eines sogenannten Randsortiments soll künftig die
Möglichkeit bestehen, Artikel aus dem Portfolio des späteren Auftragnehmers zu beschaffen,
die über das Kernsortiment hinausgehen. Das Randsortiment umfasst nur Artikel der
folgenden Warengruppen: Autoreifen. In der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (B)
inkl. Angebotsvordruck wird je Los ein einheitlicher Rabattsatz auf das Randsortiment
abgefragt. Das Randsortiment ist anhand eines digitalen Händlerkatalog mit
Nettopreisangaben bzw. eine Artikelliste mit Nettopreisangaben des Bieters einzureichen.
Eine Konkretisierung des Umfangs des tatsächlichen Randsortiments erfolgt zwischen dem
Auftraggeber und dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung. Abrufberechtigt sind alle
Polizeibehörden des Landes Niedersachsen. Die Polizei Bremen ist in dem Los 5
abrufberechtigt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der
Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
Interne Kennung: 3

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34351100 Reifen für Kraftfahrzeuge

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 1: Hannover Los 2: Lüneburg Los 3: Osnabrück Los 4:
Braunschweig Los 5: Hildesheim Los 6: Oldenburg und Bremen

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2

Weitere Informationen zur Verlängerung: Es besteht eine erste Vertrags-laufzeit von 24
Monaten sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu
jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils
um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer
Kündigung durch den Auftraggeber bedarf. Für die ersten sechs (6) Monate gilt eine
Probezeit. Während dieser Zeit kann das Vertragsverhältnis vom Auftraggeber [ohne die
Angabe von Gründen] jeweils zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen
gekündigt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann der Auftraggeber die Probezeit
einseitig um bis zu drei Monaten verlängern.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 331 384,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen
Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes
Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck An-gaben zur Firma und zum Firmenprofil
- sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unter-nehmens (insbesondere
der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
Verpflich-tungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zum Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den
letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und
Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des

Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer
vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma
und zum Firmenprofil enthalten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot haben die Bieter die nachfolgenden
Darstellungen zur Lieferfähigkeit und zum Service und zum Produktportfolio vorzulegen. Die
nachstehend geforderten Konzeptdarstellungen dienen Informationszwecken und werden
nicht bewertet. Sollten die nachstehenden Darstellungen zur Auftragsausführung bei
Angebotsabgabe bzw. auf Nachforderung nicht vollständig vorliegen, wird das Angebot gem. §
57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausge-schlossen. Darstellung zur Lieferfähigkeit Der
Bieter hat in seinen Ausführungen seine Lieferfähigkeit darzustellen. Dabei hat der Bieter
mindestens auf die folgenden Punkte einzugehen: Die Werkstätten der ZPD NI und der Polizei
Bremen sind nach Eingang der Bestellung kurzfristig mit der bestellten Ware zu versorgen.
Hierfür hat der Bieter nach Bestelleingang innerhalb von 3 Tagen die bestellten Reifen zu
liefern. Der Bieter hat Angaben zu seinem Filialnetz zu machen, da auch die Möglichkeit zur
kurzfristigen Selbstabholung vorrätiger Artikel durch den Auftraggeber gegeben sein muss.
Der Bieter hat einen generellen Ansprechpartner (Außendienstmitarbeiter) zu nennen, der zu
den üblichen Dienstzeiten (Mo. - Fr. von 08:00 bis 16:00 Uhr) zu Beratungszwecken verfügbar
ist. Die Darstellung zur Lieferfähigkeit muss zudem eine möglichst ausführliche Beschreibung
der betriebsinternen Vorgangsbearbeitung bis zur Zustellung der Ware enthalten,
insbesondere in zeitlicher Hinsicht und zum Thema Problembewältigung bei absehbaren
Lieferverzögerungen. Des Weiteren hat der Bieter in seiner Darstellung zur Lieferfähigkeit
anzugeben, ob eine betriebseigene Lagerung der Artikel vorgesehen ist oder ob und wie die
zu liefernden Bedarfe seinerseits noch von Vorlieferanten geordert werden müssen.
Darstellungen zum Service und zum Produktportfolio Der Bieter hat dem Angebot eine
Übersicht bzw. aussagekräftige Darstellungen über den Umfang seines Produktportfolios
beizufügen, damit sichergestellt ist, dass gängige PKW-Reifen über den künftigen
Auftragnehmer bezogen werden können. Es müssen mindestens die im Angebotsvordruck
abgefragten Referenzartikel lieferbar sein. Außerdem hat der Bieter zu bestätigen, dass
Zubehör für sog. Reifendruckkontrollsysteme (RDKS) lieferbar ist.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 100 % Preis
Beschreibung: Die Zuschläge in den Losen 1 bis 6 werden im Vergabefall jeweils auf das
Angebot mit dem niedrigsten Ge-samtpreis (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen
entscheidet ein Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der
Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/03/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRLAF/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRLAF

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRLAF
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 65 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 07/04/2026 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -Erfüllung Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche
Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor. -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022
/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-
Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 6
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte

Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik
Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen

5.1. Los: LOT-0004
Titel: Braunschweig
Beschreibung: Für die Werkstätten der ZPD NI und Bremen und der Polizeidirektionen des
Landes Niedersachsen und Bremen soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von
Reifen vergeben werden. Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Auftragnehmer
geschlossen werden, der sowohl das in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B)
inkl. Angebotsvordruck abgefragte Kernsortiment als auch ein entsprechendes Randsortiment
liefern kann. Das Kernsortiment besteht aus den bisher abgerufenen Artikeln und
Freitextbestellungen. Über die Abfrage eines sogenannten Randsortiments soll künftig die
Möglichkeit bestehen, Artikel aus dem Portfolio des späteren Auftragnehmers zu beschaffen,
die über das Kernsortiment hinausgehen. Das Randsortiment umfasst nur Artikel der

folgenden Warengruppen: Autoreifen. In der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (B)
inkl. Angebotsvordruck wird je Los ein einheitlicher Rabattsatz auf das Randsortiment
abgefragt. Das Randsortiment ist anhand eines digitalen Händlerkatalog mit
Nettopreisangaben bzw. eine Artikelliste mit Nettopreisangaben des Bieters einzureichen.
Eine Konkretisierung des Umfangs des tatsächlichen Randsortiments erfolgt zwischen dem
Auftraggeber und dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung. Abrufberechtigt sind alle
Polizeibehörden des Landes Niedersachsen. Die Polizei Bremen ist in dem Los 5
abrufberechtigt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der
Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
Interne Kennung: 4

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34351100 Reifen für Kraftfahrzeuge

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 1: Hannover Los 2: Lüneburg Los 3: Osnabrück Los 4:
Braunschweig Los 5: Hildesheim Los 6: Oldenburg und Bremen

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Es besteht eine erste Vertrags-laufzeit von 24
Monaten sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu
jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils
um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer
Kündigung durch den Auftraggeber bedarf. Für die ersten sechs (6) Monate gilt eine
Probezeit. Während dieser Zeit kann das Vertragsverhältnis vom Auftraggeber [ohne die
Angabe von Gründen] jeweils zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen
gekündigt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann der Auftraggeber die Probezeit
einseitig um bis zu drei Monaten verlängern.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 499 196,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen
Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes
Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck An-gaben zur Firma und zum Firmenprofil
- sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unter-nehmens (insbesondere
der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
Verpflich-tungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zum Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den
letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und
Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des
Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer
vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma
und zum Firmenprofil enthalten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot haben die Bieter die nachfolgenden
Darstellungen zur Lieferfähigkeit und zum Service und zum Produktportfolio vorzulegen. Die
nachstehend geforderten Konzeptdarstellungen dienen Informationszwecken und werden
nicht bewertet. Sollten die nachstehenden Darstellungen zur Auftragsausführung bei
Angebotsabgabe bzw. auf Nachforderung nicht vollständig vorliegen, wird das Angebot gem. §
57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausge-schlossen. Darstellung zur Lieferfähigkeit Der
Bieter hat in seinen Ausführungen seine Lieferfähigkeit darzustellen. Dabei hat der Bieter
mindestens auf die folgenden Punkte einzugehen: Die Werkstätten der ZPD NI und der Polizei
Bremen sind nach Eingang der Bestellung kurzfristig mit der bestellten Ware zu versorgen.
Hierfür hat der Bieter nach Bestelleingang innerhalb von 3 Tagen die bestellten Reifen zu
liefern. Der Bieter hat Angaben zu seinem Filialnetz zu machen, da auch die Möglichkeit zur
kurzfristigen Selbstabholung vorrätiger Artikel durch den Auftraggeber gegeben sein muss.
Der Bieter hat einen generellen Ansprechpartner (Außendienstmitarbeiter) zu nennen, der zu
den üblichen Dienstzeiten (Mo. - Fr. von 08:00 bis 16:00 Uhr) zu Beratungszwecken verfügbar
ist. Die Darstellung zur Lieferfähigkeit muss zudem eine möglichst ausführliche Beschreibung
der betriebsinternen Vorgangsbearbeitung bis zur Zustellung der Ware enthalten,
insbesondere in zeitlicher Hinsicht und zum Thema Problembewältigung bei absehbaren
Lieferverzögerungen. Des Weiteren hat der Bieter in seiner Darstellung zur Lieferfähigkeit
anzugeben, ob eine betriebseigene Lagerung der Artikel vorgesehen ist oder ob und wie die
zu liefernden Bedarfe seinerseits noch von Vorlieferanten geordert werden müssen.
Darstellungen zum Service und zum Produktportfolio Der Bieter hat dem Angebot eine
Übersicht bzw. aussagekräftige Darstellungen über den Umfang seines Produktportfolios

beizufügen, damit sichergestellt ist, dass gängige PKW-Reifen über den künftigen
Auftragnehmer bezogen werden können. Es müssen mindestens die im Angebotsvordruck
abgefragten Referenzartikel lieferbar sein. Außerdem hat der Bieter zu bestätigen, dass
Zubehör für sog. Reifendruckkontrollsysteme (RDKS) lieferbar ist.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 100 % Preis
Beschreibung: Die Zuschläge in den Losen 1 bis 6 werden im Vergabefall jeweils auf das
Angebot mit dem niedrigsten Ge-samtpreis (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen
entscheidet ein Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der
Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/03/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRLAF/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRLAF

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRLAF
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 65 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 07/04/2026 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -Erfüllung Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine

Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche
Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor. -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022
/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-
Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 6
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter

und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik
Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen

5.1. Los: LOT-0005
Titel: Hildesheim
Beschreibung: Für die Werkstätten der ZPD NI und Bremen und der Polizeidirektionen des
Landes Niedersachsen und Bremen soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von
Reifen vergeben werden. Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Auftragnehmer
geschlossen werden, der sowohl das in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B)
inkl. Angebotsvordruck abgefragte Kernsortiment als auch ein entsprechendes Randsortiment
liefern kann. Das Kernsortiment besteht aus den bisher abgerufenen Artikeln und
Freitextbestellungen. Über die Abfrage eines sogenannten Randsortiments soll künftig die
Möglichkeit bestehen, Artikel aus dem Portfolio des späteren Auftragnehmers zu beschaffen,
die über das Kernsortiment hinausgehen. Das Randsortiment umfasst nur Artikel der
folgenden Warengruppen: Autoreifen. In der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (B)
inkl. Angebotsvordruck wird je Los ein einheitlicher Rabattsatz auf das Randsortiment
abgefragt. Das Randsortiment ist anhand eines digitalen Händlerkatalog mit
Nettopreisangaben bzw. eine Artikelliste mit Nettopreisangaben des Bieters einzureichen.
Eine Konkretisierung des Umfangs des tatsächlichen Randsortiments erfolgt zwischen dem
Auftraggeber und dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung. Abrufberechtigt sind alle
Polizeibehörden des Landes Niedersachsen. Die Polizei Bremen ist in dem Los 5
abrufberechtigt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der
Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
Interne Kennung: 5

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34351100 Reifen für Kraftfahrzeuge

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 1: Hannover Los 2: Lüneburg Los 3: Osnabrück Los 4:
Braunschweig Los 5: Hildesheim Los 6: Oldenburg und Bremen

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Es besteht eine erste Vertrags-laufzeit von 24
Monaten sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu
jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils

um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer
Kündigung durch den Auftraggeber bedarf. Für die ersten sechs (6) Monate gilt eine
Probezeit. Während dieser Zeit kann das Vertragsverhältnis vom Auftraggeber [ohne die
Angabe von Gründen] jeweils zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen
gekündigt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann der Auftraggeber die Probezeit
einseitig um bis zu drei Monaten verlängern.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 258 620,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen
Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes
Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck An-gaben zur Firma und zum Firmenprofil
- sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unter-nehmens (insbesondere
der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
Verpflich-tungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zum Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den
letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und
Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des
Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer
vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma
und zum Firmenprofil enthalten.

Kriterium: Versorgungssicherheit

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot haben die Bieter die nachfolgenden
Darstellungen zur Lieferfähigkeit und zum Service und zum Produktportfolio vorzulegen. Die
nachstehend geforderten Konzeptdarstellungen dienen Informationszwecken und werden
nicht bewertet. Sollten die nachstehenden Darstellungen zur Auftragsausführung bei
Angebotsabgabe bzw. auf Nachforderung nicht vollständig vorliegen, wird das Angebot gem. §
57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausge-schlossen. Darstellung zur Lieferfähigkeit Der
Bieter hat in seinen Ausführungen seine Lieferfähigkeit darzustellen. Dabei hat der Bieter
mindestens auf die folgenden Punkte einzugehen: Die Werkstätten der ZPD NI und der Polizei
Bremen sind nach Eingang der Bestellung kurzfristig mit der bestellten Ware zu versorgen.
Hierfür hat der Bieter nach Bestelleingang innerhalb von 3 Tagen die bestellten Reifen zu
liefern. Der Bieter hat Angaben zu seinem Filialnetz zu machen, da auch die Möglichkeit zur
kurzfristigen Selbstabholung vorrätiger Artikel durch den Auftraggeber gegeben sein muss.
Der Bieter hat einen generellen Ansprechpartner (Außendienstmitarbeiter) zu nennen, der zu
den üblichen Dienstzeiten (Mo. - Fr. von 08:00 bis 16:00 Uhr) zu Beratungszwecken verfügbar
ist. Die Darstellung zur Lieferfähigkeit muss zudem eine möglichst ausführliche Beschreibung
der betriebsinternen Vorgangsbearbeitung bis zur Zustellung der Ware enthalten,
insbesondere in zeitlicher Hinsicht und zum Thema Problembewältigung bei absehbaren
Lieferverzögerungen. Des Weiteren hat der Bieter in seiner Darstellung zur Lieferfähigkeit
anzugeben, ob eine betriebseigene Lagerung der Artikel vorgesehen ist oder ob und wie die
zu liefernden Bedarfe seinerseits noch von Vorlieferanten geordert werden müssen.
Darstellungen zum Service und zum Produktportfolio Der Bieter hat dem Angebot eine
Übersicht bzw. aussagekräftige Darstellungen über den Umfang seines Produktportfolios
beizufügen, damit sichergestellt ist, dass gängige PKW-Reifen über den künftigen
Auftragnehmer bezogen werden können. Es müssen mindestens die im Angebotsvordruck
abgefragten Referenzartikel lieferbar sein. Außerdem hat der Bieter zu bestätigen, dass
Zubehör für sog. Reifendruckkontrollsysteme (RDKS) lieferbar ist.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 100 % Preis
Beschreibung: Die Zuschläge in den Losen 1 bis 6 werden im Vergabefall jeweils auf das
Angebot mit dem niedrigsten Ge-samtpreis (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen
entscheidet ein Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der
Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/03/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRLAF/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRLAF

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRLAF

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 65 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 07/04/2026 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -Erfüllung Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche
Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor. -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022
/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-
Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 6
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags

erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik
Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen

5.1. Los: LOT-0006
Titel: Oldenburg und Bremen
Beschreibung: Für die Werkstätten der ZPD NI und Bremen und der Polizeidirektionen des
Landes Niedersachsen und Bremen soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von
Reifen vergeben werden. Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Auftragnehmer
geschlossen werden, der sowohl das in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B)
inkl. Angebotsvordruck abgefragte Kernsortiment als auch ein entsprechendes Randsortiment
liefern kann. Das Kernsortiment besteht aus den bisher abgerufenen Artikeln und
Freitextbestellungen. Über die Abfrage eines sogenannten Randsortiments soll künftig die
Möglichkeit bestehen, Artikel aus dem Portfolio des späteren Auftragnehmers zu beschaffen,
die über das Kernsortiment hinausgehen. Das Randsortiment umfasst nur Artikel der
folgenden Warengruppen: Autoreifen. In der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (B)
inkl. Angebotsvordruck wird je Los ein einheitlicher Rabattsatz auf das Randsortiment
abgefragt. Das Randsortiment ist anhand eines digitalen Händlerkatalog mit
Nettopreisangaben bzw. eine Artikelliste mit Nettopreisangaben des Bieters einzureichen.
Eine Konkretisierung des Umfangs des tatsächlichen Randsortiments erfolgt zwischen dem

Auftraggeber und dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung. Abrufberechtigt sind alle
Polizeibehörden des Landes Niedersachsen. Die Polizei Bremen ist in dem Los 5
abrufberechtigt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der
Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
Interne Kennung: 6

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34351100 Reifen für Kraftfahrzeuge

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 1: Hannover Los 2: Lüneburg Los 3: Osnabrück Los 4:
Braunschweig Los 5: Hildesheim Los 6: Oldenburg und Bremen

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Es besteht eine erste Vertrags-laufzeit von 24
Monaten sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu
jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils
um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer
Kündigung durch den Auftraggeber bedarf. Für die ersten sechs (6) Monate gilt eine
Probezeit. Während dieser Zeit kann das Vertragsverhältnis vom Auftraggeber [ohne die
Angabe von Gründen] jeweils zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen
gekündigt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann der Auftraggeber die Probezeit
einseitig um bis zu drei Monaten verlängern.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 696 144,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen
Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes
Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck An-gaben zur Firma und zum Firmenprofil
- sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unter-nehmens (insbesondere
der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
Verpflich-tungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zum Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den
letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und
Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des
Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer
vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma
und zum Firmenprofil enthalten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot haben die Bieter die nachfolgenden
Darstellungen zur Lieferfähigkeit und zum Service und zum Produktportfolio vorzulegen. Die
nachstehend geforderten Konzeptdarstellungen dienen Informationszwecken und werden
nicht bewertet. Sollten die nachstehenden Darstellungen zur Auftragsausführung bei
Angebotsabgabe bzw. auf Nachforderung nicht vollständig vorliegen, wird das Angebot gem. §
57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausge-schlossen. Darstellung zur Lieferfähigkeit Der
Bieter hat in seinen Ausführungen seine Lieferfähigkeit darzustellen. Dabei hat der Bieter
mindestens auf die folgenden Punkte einzugehen: Die Werkstätten der ZPD NI und der Polizei
Bremen sind nach Eingang der Bestellung kurzfristig mit der bestellten Ware zu versorgen.
Hierfür hat der Bieter nach Bestelleingang innerhalb von 3 Tagen die bestellten Reifen zu
liefern. Der Bieter hat Angaben zu seinem Filialnetz zu machen, da auch die Möglichkeit zur
kurzfristigen Selbstabholung vorrätiger Artikel durch den Auftraggeber gegeben sein muss.
Der Bieter hat einen generellen Ansprechpartner (Außendienstmitarbeiter) zu nennen, der zu
den üblichen Dienstzeiten (Mo. - Fr. von 08:00 bis 16:00 Uhr) zu Beratungszwecken verfügbar
ist. Die Darstellung zur Lieferfähigkeit muss zudem eine möglichst ausführliche Beschreibung
der betriebsinternen Vorgangsbearbeitung bis zur Zustellung der Ware enthalten,
insbesondere in zeitlicher Hinsicht und zum Thema Problembewältigung bei absehbaren
Lieferverzögerungen. Des Weiteren hat der Bieter in seiner Darstellung zur Lieferfähigkeit
anzugeben, ob eine betriebseigene Lagerung der Artikel vorgesehen ist oder ob und wie die
zu liefernden Bedarfe seinerseits noch von Vorlieferanten geordert werden müssen.
Darstellungen zum Service und zum Produktportfolio Der Bieter hat dem Angebot eine
Übersicht bzw. aussagekräftige Darstellungen über den Umfang seines Produktportfolios
beizufügen, damit sichergestellt ist, dass gängige PKW-Reifen über den künftigen
Auftragnehmer bezogen werden können. Es müssen mindestens die im Angebotsvordruck
abgefragten Referenzartikel lieferbar sein. Außerdem hat der Bieter zu bestätigen, dass
Zubehör für sog. Reifendruckkontrollsysteme (RDKS) lieferbar ist.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 100 % Preis
Beschreibung: Die Zuschläge in den Losen 1 bis 6 werden im Vergabefall jeweils auf das
Angebot mit dem niedrigsten Ge-samtpreis (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen
entscheidet ein Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der
Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/03/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRLAF/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRLAF

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRLAF
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 65 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 07/04/2026 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -Erfüllung Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche
Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor. -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022

/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-
Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 6
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag

ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik
Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen
Registrierungsnummer: 03-7730000000-50
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30163
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
E-Mail: jacqueline.kunz@lzn.de
Telefon: 0511 89848102
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle
Hannover
Registrierungsnummer: 03-7075700000-96
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30177
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
E-Mail: Jacqueline.Kunz@lzn.de
Telefon: +49 51189848102
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle
Hannover
Registrierungsnummer: 03-7075700000-96
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30177
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Telefon: +49 51189848102

Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: 04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: bfb55a4b-7827-4a71-b7dc-cd20addde6a8 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/03/2026 13:40:53 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 47/2026
Datum der Veröffentlichung: 09/03/2026

Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRLAF
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRLAF/documents
https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersach
sen-144803.html
http://www.lzn.niedersachsen.de/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202603/ausschreibung-160738-2026-DEU.txt

 
 
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