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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Oberkrämer - Deutschland Gebäudereinigung Unterhalts- und Grundreinigung
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026030900453971923 / 160163-2026
Veröffentlicht :
09.03.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
07.04.2026
Angebotsabgabe bis :
14.04.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
90911200 - Gebäudereinigung
DEU-Oberkrämer: Deutschland Gebäudereinigung Unterhalts- und
Grundreinigung

2026/S 47/2026 160163

Deutschland Gebäudereinigung Unterhalts- und Grundreinigung
OJ S 47/2026 09/03/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Oberkrämer
E-Mail: vergabestelle@oberkraemer.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Unterhalts- und Grundreinigung
Beschreibung: Unterhalts- und Grundreinigung in verschiedenen Objekten der Gemeinde
Oberkrämer.
Kennung des Verfahrens: 332f3f49-8245-4919-96b0-6f8c7c7f6a1b
Interne Kennung: V-2026-09
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Oberkrämer
Postleitzahl: 16727
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: siehe Objekteliste (LV)

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP9YCUHAFS#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2

2.1.6. Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach §
129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt
oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des
Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung)
oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder
teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz
2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und wegen einer Straftat nach § 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
Betrug: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen
ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden und wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden.
Korruption: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 6, Nr. 7, Nr. 8 und Nr. 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber
schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer

Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen). § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung).
den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch
in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
Bedienstete). Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder
gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis
5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Siehe §
123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen
zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts-
oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat.
Zahlungsunfähigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem

Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe §
124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Siehe
§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der
öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Siehe § 124 Abs. 1
Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des

Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Siehe § 124
Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung
daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Siehe § 124
Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Siehe § 124 Abs. 1
Nr. 8 und 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf
Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des
öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Los 1
Beschreibung: Unterhalts- und Grundreinigung in verschiedenen Objekten der Gemeinde
Oberkrämer.
Interne Kennung: 1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Oberkrämer
Postleitzahl: 16727
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: siehe Objekteliste (LV)

5.1.3. Geschätzte Dauer

Laufzeit: 2 Jahre

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag tritt am 01.06.2026 in Kraft. Der Vertrag
wird mit einer Laufzeit bis zum 31.05.2028 geschlossen. Der Vertrag verlängert automatisch
um ein weiteres Jahr -maximal zweimal für 12 Monate-, wenn nicht spätestens drei Monate
vor Ende der Vertragslaufzeit von einer Partei gekündigt wurde.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eine vollständige Kopie des Berufs- oder
Handelsregisterauszuges, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter
niedergelassen ist (§ 44 Abs. 1 VgV) oder bei Personengesellschaften die
Gewerbeanmeldung.

Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4 VgV). Gefordert wird ein Mindestumsatz von
800.000 EUR je Geschäftsjahr, mittels Vordruck (Formular Eigenerklärung zur Eignung)

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Auflistung von mindestens drei geeignete, in den letzten
36 Monaten erbrachte, Referenzen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Mit folgenden Angaben: - des Auftraggebers, - der Jahresreinigungsfläche in m², - des
Ansprechpartners oder der Abteilung, - der Telefonnummer und - der Vertragslaufzeit Die
Referenzen sind vergleichbar, wenn es sich um Unterhalts- und Grundreinigungstätigkeiten
mit einer Jahresreinigungsfläche von min. 1.500.000 m² handelt. Die Jahresreinigungsfläche
kann in verschiedenen Einrichtungen erbracht worden sein, solange dies im Rahmen eines
einheitlichen Auftragsverhältnisses zu einem Auftraggeber erfolgt ist.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung, zur betrieblichen
Haftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 VgV) mit folgenden Mindestdeckungssummen: - 5
Millionen EUR pauschal bei Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden - 25.000 EUR
bei Schlüsselverlustschäden (Dies muss die Ersatzschlüsselbeschaffung, den Austausch der
Schließanlage (inklusive Aus- und Einbaukosten) sowie sonstige vorläufige
Sicherungsmaßnahmen (z. B. Bewachung) beinhalten.) - 100.000 EUR bei

Bearbeitungsschäden; oder Eigenerklärung, dass die Höhe der Betriebshaftpflicht bei
eventueller Zuschlagserteilung abgeschlossen wird, gemäß dem beigefügten Vordruck.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung über das Nichtvorliegen der
Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie über das Nichtvorliegen der
Voraussetzungen nach § 21des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) für einen Ausschluss vom
Vergabeverfahren, mittels Vordruck (Formular 4.1 EU).

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes gültiger
Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft sowie Bescheinigung über die
rückstandslose Beitragsentrichtung. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.
Bescheinigung in Steuersachen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur Eignung: - mit Angaben zur
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - mit Angaben zum Personal - mit Angaben zur
Qualifikation des Personals Gefordert wird Gebäudereinigermeister/-in oder Fachwirt/in für
Reinigungs- und Hygienemanagement. - mit Anagben zum Umsatz - mit Angabe zu
Insolvenzverfahren und Liquidation - mit Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen
Handwerkskammer oder Zugehörigkeitsbe-scheinigung der zuständigen Industrie- und
Handelskammer.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung des Unternehmens für die Ausführung der zu
vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden technische Ausrüstung, sowie Erklärung zur
Umsetzung des betrieblichen Quali-tätsmanagements (§ 46 Abs.3 VgV), gemäß dem
beigefügten Vordruck.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nach der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche
Aufträge und Konzessionen seit dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen
vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies
umfasst Personen oder Unternehmen, die unmittelbar als Bewerber, Bieter oder
Auftragnehmer auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10% gemessen am Auftragswert, als
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Mit Angebotsabgabe
ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. (Formular Sonderformular
Russland-Embargo).

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen
nach dem Brandenburgischen Verga-begesetz (Formular 5.3 EU)

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtpreis Jahresbruttopreis
Beschreibung: Zur Bestimmung des Gesamtpreises wird der Jahresbruttopreis aus der
jeweiligen Preisübersicht plus alle Bedarfspositionen der im Los ausgeschriebenen Leistungen
(einmalig oder, sofern angegeben, mit der Anzahl der geforderten Durchführungen) gewertet.
Der Bieter, der das preisniedrigste wertbare Angebot vorlegt, erhält die maximale Punktzahl
von 65 Punkten. Alle nachfolgenden wertbaren Angebote erhalten ihre Punktzahl im Verhältnis
ihres Preises zum Preis des Niedrigstbieters. Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen
berechnet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 65,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Reinigungsstunden
Beschreibung: Die im Angebot angegebenen Reinigungsstunden zur Unterhaltsreinigung
werden mit den angebotenen Grund- und Ferienreinigungsstunden sowie plus den
Bedarfspositionen (einmalig oder, sofern angegeben, mit der Anzahl der geforderten
Durchführungen) addiert. Diese Summe ergibt die Jahresstundenzahl für die Wertung. Der
Bieter, der das wertbare Angebot mit der höchsten Jahresstundenzahl vorlegt, erhält die
maximale Punktzahl von 20 Punkten. Alle nachfolgenden wertbaren Angebote erhalten ihre
Punktzahl im Verhältnis ihrer Jahresreinigungsstunden zu dem Angebot mit den höchsten
Jahresreinigungsstunden. Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen berechnet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätssicherung
Beschreibung: Der Auftraggeber hält 5 Qualitätssicherungsmaßnahmen für erforderlich, um
die Reinigungsqualität in den Objekten aufgrund der Vorgaben in der Leistungsbeschreibung
zu gewährleisten. Hierzu hat der Bieter den beigefügten Vordruck Angaben des Bieters zu
Qualitätssicherungsmaßnahmen Los X auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Die
Höchstzahl der zu erreichenden Punkte bei der Qualitätssicherung beträgt 20. Die vom Bieter
angekreuzten Punktzahlen je Maßnahme werden addiert und ergeben die erreichten Punkte
für die Qualitätssicherung, die in die Bewertungsmatrix übernommen werden. Die Angaben
werden gegebenenfalls nachgerechnet. Die zu erreichende Gesamtpunktzahl für das Kriterium
beträgt 15 Punkte. Die erreichten Qualitätssicherungspunkte werden dann entsprechend ins
Verhältnis gesetzt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 15,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de
/VMPSatellite/notice/CXP9YCUHAFS/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCUHAFS

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice
/CXP9YCUHAFS
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 29 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 VgV: (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber
oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung
auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen,
insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige
leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. [...] (3) Die
Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für
Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise
den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht
beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch
den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen,
nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Gemeindeverwaltung Oberkrämer Perwenitzer Weg 2 16727
Oberkrämer
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Zusätzliche Unterlagen, die mit dem Angebot
einzureichen sind: - Angaben des Bieters zu Qualitätssicherungsmaßnahmen gemäß dem
beigefügten Vordruck, pro Los - Ausgefüllte Einzelraumkalkulationen mit Preisübersicht und
Stundenverrechnungssätze Um die geforderte Qualität sicher zu stellen, werden für die
Unterhaltsreinigung Obergrenzen für die Leistungswerte (Höchste Reinigungsleistung einer
produktiven Reinigungskraft je Stunde in Quadratmetern) festgelegt. Die Obergrenzen der
Leistungswerte sind der Anlage Obergrenzen der Leistungswerte für die Unterhaltsreinigung
zu entnehmen. Die Obergrenzen der Leistungswerte dürfen während der gesamten
Vertragslaufzeit nicht über-schritten werden. Die in den ERK-Tabellen der Unterhaltsreinigung
einzutragende Reinigungswerte sind vom Bieter getrennt nach Reinigungsgruppen zu
kalkulieren. Eine Überschreitung der Obergrenzen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss
des Angebotes.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig

Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Energie
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 Absatz 2 GWB findet Anwendung: 15
Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der
Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 Absatz 2 GWB per Fax oder
auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt
am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet
Anwendung: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der
Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde
Oberkrämer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Gemeinde Oberkrämer

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Los 2
Beschreibung: Unterhalts- und Grundreinigung in verschiedenen Objekten der Gemeinde
Oberkrämer.
Interne Kennung: 2

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung

5.1.2. Erfüllungsort

Stadt: Oberkrämer
Postleitzahl: 16727
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: siehe Objekteliste (LV)

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag tritt am 01.06.2026 in Kraft. Der Vertrag
wird mit einer Laufzeit bis zum 31.05.2028 geschlossen. Der Vertrag verlängert automatisch
um ein weiteres Jahr -maximal zweimal für 12 Monate-, wenn nicht spätestens drei Monate
vor Ende der Vertragslaufzeit von einer Partei gekündigt wurde.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eine vollständige Kopie des Berufs- oder
Handelsregisterauszuges, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter
niedergelassen ist (§ 44 Abs. 1 VgV) oder bei Personengesellschaften die
Gewerbeanmeldung.

Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4 VgV). Gefordert wird ein Mindestumsatz von
800.000 EUR je Geschäftsjahr, mittels Vordruck (Formular Eigenerklärung zur Eignung)

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Auflistung von mindestens drei geeignete, in den letzten
36 Monaten erbrachte, Referenzen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Mit folgenden Angaben: - des Auftraggebers, - der Jahresreinigungsfläche in m², - des
Ansprechpartners oder der Abteilung, - der Telefonnummer und - der Vertragslaufzeit Die
Referenzen sind vergleichbar, wenn es sich um Unterhalts- und Grundreinigungstätigkeiten
mit einer Jahresreinigungsfläche von min. 1.500.000 m² handelt. Die Jahresreinigungsfläche
kann in verschiedenen Einrichtungen erbracht worden sein, solange dies im Rahmen eines
einheitlichen Auftragsverhältnisses zu einem Auftraggeber erfolgt ist.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung, zur betrieblichen
Haftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 VgV) mit folgenden Mindestdeckungssummen: - 5
Millionen EUR pauschal bei Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden - 25.000 EUR
bei Schlüsselverlustschäden (Dies muss die Ersatzschlüsselbeschaffung, den Austausch der
Schließanlage (inklusive Aus- und Einbaukosten) sowie sonstige vorläufige
Sicherungsmaßnahmen (z. B. Bewachung) beinhalten.) - 100.000 EUR bei
Bearbeitungsschäden; oder Eigenerklärung, dass die Höhe der Betriebshaftpflicht bei
eventueller Zuschlagserteilung abgeschlossen wird, gemäß dem beigefügten Vordruck.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung über das Nichtvorliegen der
Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie über das Nichtvorliegen der
Voraussetzungen nach § 21des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) für einen Ausschluss vom
Vergabeverfahren, mittels Vordruck (Formular 4.1 EU).

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes gültiger
Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft sowie Bescheinigung über die
rückstandslose Beitragsentrichtung. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.
Bescheinigung in Steuersachen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur Eignung: - mit Angaben zur
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - mit Angaben zum Personal - mit Angaben zur
Qualifikation des Personals Gefordert wird Gebäudereinigermeister/-in oder Fachwirt/in für
Reinigungs- und Hygienemanagement. - mit Anagben zum Umsatz - mit Angabe zu
Insolvenzverfahren und Liquidation - mit Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen
Handwerkskammer oder Zugehörigkeitsbe-scheinigung der zuständigen Industrie- und
Handelskammer.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung des Unternehmens für die Ausführung der zu
vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden technische Ausrüstung, sowie Erklärung zur
Umsetzung des betrieblichen Quali-tätsmanagements (§ 46 Abs.3 VgV), gemäß dem
beigefügten Vordruck.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nach der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche
Aufträge und Konzessionen seit dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen
vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies
umfasst Personen oder Unternehmen, die unmittelbar als Bewerber, Bieter oder
Auftragnehmer auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10% gemessen am Auftragswert, als
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des

Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Mit Angebotsabgabe
ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. (Formular Sonderformular
Russland-Embargo).

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen
nach dem Brandenburgischen Verga-begesetz (Formular 5.3 EU)

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtpreis Jahresbruttopreis
Beschreibung: Zur Bestimmung des Gesamtpreises wird der Jahresbruttopreis aus der
jeweiligen Preisübersicht plus alle Bedarfspositionen der im Los ausgeschriebenen Leistungen
(einmalig oder, sofern angegeben, mit der Anzahl der geforderten Durchführungen) gewertet.
Der Bieter, der das preisniedrigste wertbare Angebot vorlegt, erhält die maximale Punktzahl
von 65 Punkten. Alle nachfolgenden wertbaren Angebote erhalten ihre Punktzahl im Verhältnis
ihres Preises zum Preis des Niedrigstbieters. Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen
berechnet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 65,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Reinigungsstunden
Beschreibung: Die im Angebot angegebenen Reinigungsstunden zur Unterhaltsreinigung
werden mit den angebotenen Grund- und Ferienreinigungsstunden sowie plus den
Bedarfspositionen (einmalig oder, sofern angegeben, mit der Anzahl der geforderten
Durchführungen) addiert. Diese Summe ergibt die Jahresstundenzahl für die Wertung. Der
Bieter, der das wertbare Angebot mit der höchsten Jahresstundenzahl vorlegt, erhält die
maximale Punktzahl von 20 Punkten. Alle nachfolgenden wertbaren Angebote erhalten ihre
Punktzahl im Verhältnis ihrer Jahresreinigungsstunden zu dem Angebot mit den höchsten
Jahresreinigungsstunden. Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen berechnet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätssicherung
Beschreibung: Der Auftraggeber hält 5 Qualitätssicherungsmaßnahmen für erforderlich, um
die Reinigungsqualität in den Objekten aufgrund der Vorgaben in der Leistungsbeschreibung
zu gewährleisten. Hierzu hat der Bieter den beigefügten Vordruck Angaben des Bieters zu
Qualitätssicherungsmaßnahmen Los X auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Die
Höchstzahl der zu erreichenden Punkte bei der Qualitätssicherung beträgt 20. Die vom Bieter
angekreuzten Punktzahlen je Maßnahme werden addiert und ergeben die erreichten Punkte
für die Qualitätssicherung, die in die Bewertungsmatrix übernommen werden. Die Angaben
werden gegebenenfalls nachgerechnet. Die zu erreichende Gesamtpunktzahl für das Kriterium
beträgt 15 Punkte. Die erreichten Qualitätssicherungspunkte werden dann entsprechend ins
Verhältnis gesetzt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 15,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de
/VMPSatellite/notice/CXP9YCUHAFS/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCUHAFS

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice
/CXP9YCUHAFS
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 29 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 VgV: (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber
oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung
auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen,
insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige
leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. [...] (3) Die
Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für
Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise
den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht
beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch
den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen,
nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Gemeindeverwaltung Oberkrämer Perwenitzer Weg 2 16727
Oberkrämer
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Zusätzliche Unterlagen, die mit dem Angebot
einzureichen sind: - Angaben des Bieters zu Qualitätssicherungsmaßnahmen gemäß dem
beigefügten Vordruck, pro Los - Ausgefüllte Einzelraumkalkulationen mit Preisübersicht und
Stundenverrechnungssätze Um die geforderte Qualität sicher zu stellen, werden für die
Unterhaltsreinigung Obergrenzen für die Leistungswerte (Höchste Reinigungsleistung einer

produktiven Reinigungskraft je Stunde in Quadratmetern) festgelegt. Die Obergrenzen der
Leistungswerte sind der Anlage Obergrenzen der Leistungswerte für die Unterhaltsreinigung
zu entnehmen. Die Obergrenzen der Leistungswerte dürfen während der gesamten
Vertragslaufzeit nicht über-schritten werden. Die in den ERK-Tabellen der Unterhaltsreinigung
einzutragende Reinigungswerte sind vom Bieter getrennt nach Reinigungsgruppen zu
kalkulieren. Eine Überschreitung der Obergrenzen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss
des Angebotes.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Energie
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 Absatz 2 GWB findet Anwendung: 15
Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der
Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 Absatz 2 GWB per Fax oder
auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt
am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet
Anwendung: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der
Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde
Oberkrämer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Gemeinde Oberkrämer

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Oberkrämer
Registrierungsnummer: 12-121014993879690-35
Postanschrift: Perwenitzer Weg 2
Stadt: Oberkrämer
Postleitzahl: 16727
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@oberkraemer.de
Telefon: +493304393254
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Energie
Registrierungsnummer: 12-121096894457006-49
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@mwae.brandenburg.de
Telefon: +493318661719
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b656ba5a-a034-48fa-8b67-1c9a7f11963f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung

Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/03/2026 16:47:26 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 47/2026
Datum der Veröffentlichung: 09/03/2026

Referenzen:
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCUHAFS
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCUHAFS/documents
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