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Titel :
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DEU-Stuttgart - Deutschland Feuerwehrfahrzeuge Beschaffung feuerwehrtechnische Beladung für Feuerwehrfahrzeuge (LF 10)
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026030900424371531 / 159815-2026
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Veröffentlicht :
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09.03.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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09.04.2026
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Angebotsabgabe bis :
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09.04.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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34144210 - Feuerwehrfahrzeuge
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DEU-Stuttgart: Deutschland Feuerwehrfahrzeuge Beschaffung
feuerwehrtechnische Beladung für Feuerwehrfahrzeuge (LF 10)
2026/S 47/2026 159815
Deutschland Feuerwehrfahrzeuge Beschaffung feuerwehrtechnische Beladung für
Feuerwehrfahrzeuge (LF 10)
OJ S 47/2026 09/03/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-
Württemberg
E-Mail: vergabe@pd-g.de
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Beschaffung feuerwehrtechnische Beladung für Feuerwehrfahrzeuge (LF 10)
Beschreibung: Aktuell sind mehr als 10.000 Fahrzeuge der Feuerwehren auf der kommunalen
Ebene in Baden-Württemberg im Einsatz. Die Gemeinden und Landkreise beschaffen die
Feuerwehrfahrzeuge selbst und erhalten vom Land eine Zuwendung zur Teilfinanzierung der
Investition nach der Verwaltungsvorschrift über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen
(ZFeuVwV). Die Beschaffungsvorgänge von Feuerwehrfahrzeugen erzeugen einen hohen
verwaltungsinternen Aufwand und werden im Einzelfall auch von externen Beratungen und
Gutachtenden begleitet. In ihrem Koalitionsvertrag (2021 bis 2026) haben die Parteien der
baden-württembergischen Landesregierung vereinbart, die Kommunen bei der Beschaffung
von Feuerwehrfahrzeugen durch Sammelausschreibungen und modulare
Einheitsausschreibungen zu unterstützen. Auf diese Weise sollen Verwaltungsaufwände
reduziert, Beschaffungskosten durch Bündelungen gesenkt und die übergreifende Ausbildung
mittels einheitlicher Fahrzeuge und Geräte verbessert werden. Die Umsetzung des oben
genannten Koalitionsvorhabens erfolgt im Zuge einer Novellierung der ZFeuVwV ab dem Jahr
2025. Die ZFeuVwV sieht die landeseinheitliche Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen über
eine Sammelbeschaffung anstelle von Einzelbeschaffungsmaßnahmen vor. Die Gemeinden
erhalten entsprechend höhere Zuwendungen, sofern sie sich der jetzigen Sammelbeschaffung
anschließen. Das Ministerium des Innern, für Digitalisierung und Kommunen Baden-
Württemberg (IM.BW) plant nun die Umsetzung dieser Vorgaben durch die
verfahrensgegenständliche Sammelbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen (LF 10) für die
Kommunen des Landes Baden-Württemberg. Es wurden für die Gemeinden/Kommunen des
Landes Baden-Württemberg 69 Feuerwehfahrzeuge in einer gesonderten Ausschreibung
beschafft. Mit dieser Ausschreibung soll nun für diese Feuerwehrfahrzeuge die
feuerwehrtechnische Beladung beschafft werden. Die Anforderungen an den Lieferauftrag und
die auftragsgegenständlichen Beladung werden in dieser Leistungsbeschreibung sowie den
übrigen Vergabeunterlagen, insbesondere der VG-Nr. 2 Leistungsverzeichnis, in dem die
spezifischen Anforderungen an die auftragsgegenständlichen Beladungen der
Feuerwehrfahrzeuge (LF 10) dargelegt werden, sowie der VG-Nr. 4 Liefervertrag, der die
vertraglichen Regelungen für die Auftragserbringung enthält, ergänzt.
Kennung des Verfahrens: 858f186d-8fb0-44c9-88e8-b9a85339f301
Interne Kennung: 2026-I-016
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: vgl. §§ 123
und 124 GWB
Korruption: vgl. §§ 123 und 124 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: vgl. §§ 123 und 124 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: vgl. §§
123 und 124 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: vgl. §§ 123 und 124 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: vgl. §§ 123 und 124 GWB
Betrug: vgl. §§ 123 und 124 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: vgl. §§ 123 und 124 GWB
Zahlungsunfähigkeit: vgl. §§ 123 und 124 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: vgl. §§ 123 und 124 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: vgl. §§ 123 und 124 GWB
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: vgl. §§ 123 und 124
GWB
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: vgl. §§ 123 und 124 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: vgl. §§ 123 und 124
GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: vgl. §§ 123
und 124 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: vgl. §§ 123 und 124 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: vgl. §§ 123
und 124 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: vgl. §§ 123 und 124 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: vgl. §§
123 und 124 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: vgl. §§ 123 und 124 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: vgl. §§ 123 und 124 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: vgl.
§§ 123 und 124 GWB
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Beschaffung feuerwehrtechnische Beladung für Feuerwehrfahrzeuge (LF 10)
Beschreibung: Aktuell sind mehr als 10.000 Fahrzeuge der Feuerwehren auf der kommunalen
Ebene in Baden-Württemberg im Einsatz. Die Gemeinden und Landkreise beschaffen die
Feuerwehrfahrzeuge selbst und erhalten vom Land eine Zuwendung zur Teilfinanzierung der
Investition nach der Verwaltungsvorschrift über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen
(ZFeuVwV). Die Beschaffungsvorgänge von Feuerwehrfahrzeugen erzeugen einen hohen
verwaltungsinternen Aufwand und werden im Einzelfall auch von externen Beratungen und
Gutachtenden begleitet. In ihrem Koalitionsvertrag (2021 bis 2026) haben die Parteien der
baden-württembergischen Landesregierung vereinbart, die Kommunen bei der Beschaffung
von Feuerwehrfahrzeugen durch Sammelausschreibungen und modulare
Einheitsausschreibungen zu unterstützen. Auf diese Weise sollen Verwaltungsaufwände
reduziert, Beschaffungskosten durch Bündelungen gesenkt und die übergreifende Ausbildung
mittels einheitlicher Fahrzeuge und Geräte verbessert werden. Die Umsetzung des oben
genannten Koalitionsvorhabens erfolgt im Zuge einer Novellierung der ZFeuVwV ab dem Jahr
2025. Die ZFeuVwV sieht die landeseinheitliche Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen über
eine Sammelbeschaffung anstelle von Einzelbeschaffungsmaßnahmen vor. Die Gemeinden
erhalten entsprechend höhere Zuwendungen, sofern sie sich der jetzigen Sammelbeschaffung
anschließen. Das Ministerium des Innern, für Digitalisierung und Kommunen Baden-
Württemberg (IM.BW) plant nun die Umsetzung dieser Vorgaben durch die
verfahrensgegenständliche Sammelbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen (LF 10) für die
Kommunen des Landes Baden-Württemberg. Es wurden für die Gemeinden/Kommunen des
Landes Baden-Württemberg 69 Feuerwehfahrzeuge in einer gesonderten Ausschreibung
beschafft. Mit dieser Ausschreibung soll nun für diese Feuerwehrfahrzeuge die
feuerwehrtechnische Beladung beschafft werden. Die Anforderungen an den Lieferauftrag und
die auftragsgegenständlichen Beladung werden in dieser Leistungsbeschreibung sowie den
übrigen Vergabeunterlagen, insbesondere der VG-Nr. 2 Leistungsverzeichnis, in dem die
spezifischen Anforderungen an die auftragsgegenständlichen Beladungen der
Feuerwehrfahrzeuge (LF 10) dargelegt werden, sowie der VG-Nr. 4 Liefervertrag, der die
vertraglichen Regelungen für die Auftragserbringung enthält, ergänzt.
Interne Kennung: 1
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Stuttgart
5.1.3. Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB siehe VG-Nr. 3 Erklärungen und Angaben zur
Eignungsprüfung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576
DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über
restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren (Art. 5k EU-VO Nr. 833/2014) siehe VG-Nr. 3 Erklärungen und Angaben zur
Eignungsprüfung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung nach § 22 LkSG (Nr. 2.3)
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und ILO-Kernarbeitsnormen siehe VG-Nr. 3 Erklärungen
und Angaben zur Eignungsprüfung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärungen bezüglich des Bestehens oder des
Abschlusses einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung Mindeststandard: Diese
Versicherung muss folgende Mindestdeckungssummen je Schadensereignis aufweisen:
Personenschäden: 10.000.000,00 Euro (je Schadensfall) Sach-, Vermögens- und sonstige
Schäden: 10.000.000,00 Euro (je Schadensfall) Die Deckungssummen müssen in jedem
Versicherungsjahr zumindest zweifach zur Verfügung stehen.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenangaben zum Umsatz der letzten drei Jahre
Mindeststandard: Gesamtumsatz in den letzten drei Jahren im Durchschnitt von mindestens
5.000.000 Euro netto p.a.
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen
aus den letzten drei Jahren. Vergleichbar sind Leistungen im Geschäftsfeld Lieferung von
feuerwehrtechnischer Beladung von Feuerwehrfahrzeugen Mindeststandard: spezifischer
Umsatz durchschnittlich mind. 1.000.000 netto p.a.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenzen (Referenzprojekte) über nach 02/2023
erbrachte, vergleichbare Projekte ein. Mindeststandard: Es sind mindestens drei
entsprechende Referenzen aufzuzeigen. Für jede Referenz sind (unter Verwendung
desReferenzblatts bei Bedarf bitte vervielfältigen - folgende Angaben zu machen: a)
Bezeichnung des Referenzprojektes, b) Leistungszeitraum, c) Aussagekräftige Beschreibung
der erbrachten Leistungen (ggf. differenziert nach Eigenanteil und Leistungen Dritter), d)
Auftraggeber (Name, Anschrift), e) Ansprechpartner des Auftraggebers (Telefonnummer, E-
Mail). Unter einer vergleichbaren Leistung ist ein Projekt zu verstehen, dass ähnlich in Art und
Umfang der Leistung zu dem hier ausgeschriebenen Auftrag ist. Als inhaltlich vergleichbar mit
dem hier ausgeschriebenen Auftrag werden insbesondere solche Projekte angesehen, die
sich auf die Lieferung von feuerwehrtechnischer Beladung von Feuerwehrfahrzeugen
fokussieren. Mindeststandard: Es sind mindestens drei entsprechende Referenzen
aufzuzeigen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtangebotspreis
Beschreibung: Gesamtangebotspreis nach dem ausgefüllten Leistungsverzeichnis (VG-Nr. 2).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bieterportal.pd-g.de/?
tid=12f8b1c712d0856aa7b76329f014905e
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://bieterportal.pd-g.de/
URL: https://bieterportal.pd-g.de/
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://bieterportal.pd-g.de/?
tid=12f8b1c712d0856aa7b76329f014905e
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 35 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen ist nach den Vorgaben des § 56
VgV möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 09/04/2026 12:05:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1. Die Vergabeunterlagen, insbesondere dieses
Verfahrensleitfadens, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung
müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft
werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und
zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder verstoßen
diese gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich spätestens
jedoch mit der Angebotsabgabe schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die
Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der
Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. 2. Etwaige
Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters
nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle
ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein
Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB
lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-
Württemberg
Registrierungsnummer: 98005_10000089
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 41
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: PD Berater der öffentlichen Hand GmbH
E-Mail: vergabe@pd-g.de
Telefon: +49 00000000
Profil des Erwerbers: https://im.baden-wuerttemberg.de/de/startseite
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Registrierungsnummer: 98137_10005432
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721 9268730
Fax: +49 721 9263985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-
Württemberg
Registrierungsnummer: 98005_10000089
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 41
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: PD Berater der öffentlichen Hand GmbH
E-Mail: vergabe@pd-g.de
Telefon: +49 00000000
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 02b5a9d2-76f2-4de8-bb19-f48f400e6706 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/03/2026 09:26:56 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 47/2026
Datum der Veröffentlichung: 09/03/2026
Referenzen:
https://bieterportal.pd-g.de/
https://bieterportal.pd-g.de/?tid=12f8b1c712d0856aa7b76329f014905e
https://im.baden-wuerttemberg.de/de/startseite
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202603/ausschreibung-159815-2026-DEU.txt
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