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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Hamburg - Deutschland Arzneimittel Open-House-Rabattverträge 2024-02
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026030601024270729 / 158714-2026
Veröffentlicht :
06.03.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
31.03.2026
Angebotsabgabe bis :
31.03.2028
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
33600000 - Arzneimittel
DEU-Hamburg: Deutschland Arzneimittel Open-House-Rabattverträge 2024-02

2026/S 46/2026 158714

Deutschland Arzneimittel Open-House-Rabattverträge 2024-02
OJ S 46/2026 06/03/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse
E-Mail: DZEM@tk.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Open-House-Rabattverträge 2024-02
Beschreibung: Die Krankenkassen (ob HEK/hkk am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus
der Bezeichnung des jeweiligen Loses) verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten
pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die
genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder
Fertigarzneimittel zu schließen. Vertragsgegenständliche Arzneimittel sind - soweit der Vertrag
keine Ausnahmen regelt - immer alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners
nach dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V. Der
Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens: Individuelle Verhandlungen
über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die
Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit
beträgt grundsätzlich maximal 24 Monate beginnend frühestens mit dem 01.04.2024 (ggf.
abweichende Startzeiten ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los). Der
Vertrag endet spätestens am 31.03.2026 (evtl. Ausnahmen ergeben sich aus den Angaben
beim entsprechenden Los), unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu
diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle
weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: 335defc9-31d4-43d1-a1f7-882a4fc7ed44
Interne Kennung: OH-2024-02
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: bundesweit

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYRMA# Die Teilnahme- und
Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem oben genannten
Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Sie werden allen pharmazeutischen Unternehmern zur
Verfügung gestellt, die verfahrensgegenständliche Arzneimittel anbieten/inverkehrbringen
bzw. gegenüber der TK glaubhaft machen, solche Arzneimittel innerhalb der Vertragslaufzeit
anbieten/inverkehrbringen zu wollen. Fragen zu diesem Verfahren und/oder den Teilnahme-
und Vertragsunterlagen sind der TK über einen zentralen Ansprechpartner ausschließlich über
das Vergabeportal der TK, dort über den Bereich Kommunikation zu diesem Open-House-
Verfahren zu übermitteln. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle Vertragsangebote werden mit Eingang geöffnet und
geprüft. Die für die erstmalige Kennzeichnung der Rabattarzneimittel in die Apothekensoftware
zum Ersten eines Kalendermonats erforderliche Meldung kann nur gewährleistet werden,
wenn die Vertragsunterlagen sowie die einzureichenden Anlagen 1 und 2 sowie
Eigenerklärung zur Zulassung und zur Zuverlässigkeit der TK vollständig per E-Mail und
soweit erforderlich mit qualifizierter elektronischer Signatur unterzeichnet bis zum Dritten des
jeweiligen Vormonats vorliegen. Für den Fall, dass eine qualifizierte elektronische Signatur
technisch nicht möglich sein sollte, kann der Vertrag auch unterschrieben im Original
versendet werden. In diesem Fall sind die weiteren digital einzureichenden Unterlagen
(Anlagen 1 und 2 zum Vertrag sowie Eigenerklärung zur Zulassung und zur Zuverlässigkeit)
und eine gescannte Kopie des unterzeichneten Vertrags per E-Mail an die TK zu versenden.
Es gilt jeweils das Datum des Post- bzw. E-Maileingangs bei der TK.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 11
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 11

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Clindamycin/Benzoylperoxid_TK, HEK, hkk
Beschreibung: Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen
Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe,
Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu
schließen.
Interne Kennung: 01

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: bundesweit

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2026

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die
Krankenkassen verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen
nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums
zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken oder Fertigarzneimitteln und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen
nach § 130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die
Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung
und zur Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen, erfolgt
ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des
Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement
zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED). Die im Rahmen des vorliegenden
Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die
Angabe der Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums
TED ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren
Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich über die genannten
E-Mail-Adressen und den Kommunikationsbereich im verfahrensspezifischen Raum der
eVergabe-Lösung der TK.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können
Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer
Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei
sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils
angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im

Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr
gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen
Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst
pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen
Arzneimittel sind.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/03/2028 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRMA
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRMA

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist: Instrumente,
Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
Beschreibung: Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren, dass ein
Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit erfolgen kann, können die Angebote
nicht über das Vergabeportal eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen
Gründen erst nach Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail (falls der Teilnehmer mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden.
Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/03/2028 23:58:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 24 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 31/03/2028 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Fall der Auftragserteilung hat eine
Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische

Haftung der einzelnen Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler
Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten
Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie
(Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S.
des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die
Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich
der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des
OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die
Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und
einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77
ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die Einlegung von Rechtsbehelfs-
/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht
unterliegen. Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das
Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr.
Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168
Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch
vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen
Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist
keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der
angegebene NUTS-Code unter Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Diltiazem (ausgenommen 120 mg N2; 90 mg)_TK, HEK, hkk

Beschreibung: Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen
Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe,
Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu
schließen.
Interne Kennung: 02

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: bundesweit

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2026

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die
Krankenkassen verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Beteiligte Krankenkasse: TK, HEK, hkk Abweichender Rabattstart
bei der hkk: 01.07.2025

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können
Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer
Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei
sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils
angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr
gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen
Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst
pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen
Arzneimittel sind.

5.1.11. Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/03/2028 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRMA
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRMA

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist: Instrumente,
Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
Beschreibung: Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren, dass ein
Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit erfolgen kann, können die Angebote
nicht über das Vergabeportal eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen
Gründen erst nach Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail (falls der Teilnehmer mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden.
Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/03/2028 23:58:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 24 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 31/03/2028 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Fall der Auftragserteilung hat eine
Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische
Haftung der einzelnen Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler
Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten
Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie
(Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S.
des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die
Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich
der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des
OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die
Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und
einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77
ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die Einlegung von Rechtsbehelfs-
/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht
unterliegen. Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das
Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr.
Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168
Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch
vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen
Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist
keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der
angegebene NUTS-Code unter Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0003
Titel: Estriol (VCR, N2)_TK, HEK, hkk
Beschreibung: Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen
Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe,
Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu
schließen.
Interne Kennung: 03

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: bundesweit

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2026

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die
Krankenkassen verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen
nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums
zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken oder Fertigarzneimitteln und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen
nach § 130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die
Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung
und zur Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen, erfolgt
ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des
Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement
zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED). Die im Rahmen des vorliegenden
Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die
Angabe der Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums
TED ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren
Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich über die genannten
E-Mail-Adressen und den Kommunikationsbereich im verfahrensspezifischen Raum der
eVergabe-Lösung der TK.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können
Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer
Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei

sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils
angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr
gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen
Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst
pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen
Arzneimittel sind.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/03/2028 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRMA
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRMA

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist: Instrumente,
Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
Beschreibung: Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren, dass ein
Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit erfolgen kann, können die Angebote
nicht über das Vergabeportal eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen
Gründen erst nach Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail (falls der Teilnehmer mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden.
Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/03/2028 23:58:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 24 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 31/03/2028 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Fall der Auftragserteilung hat eine
Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische
Haftung der einzelnen Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler
Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten
Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie
(Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S.
des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die
Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich
der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des
OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die
Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und
einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77
ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die Einlegung von Rechtsbehelfs-
/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht
unterliegen. Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das
Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr.
Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168
Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch
vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen
Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist
keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der
angegebene NUTS-Code unter Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0004
Titel: Etravirin_TK, HEK, hkk
Beschreibung: Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen
Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe,
Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu
schließen.
Interne Kennung: 04

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: bundesweit

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2026

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die
Krankenkassen verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen
nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums
zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken oder Fertigarzneimitteln und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen
nach § 130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die
Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung
und zur Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen, erfolgt
ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des
Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement
zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED). Die im Rahmen des vorliegenden
Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die
Angabe der Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums
TED ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren
Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich über die genannten

E-Mail-Adressen und den Kommunikationsbereich im verfahrensspezifischen Raum der
eVergabe-Lösung der TK.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können
Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer
Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei
sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils
angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr
gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen
Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst
pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen
Arzneimittel sind.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/03/2028 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRMA
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRMA

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist: Instrumente,
Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
Beschreibung: Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren, dass ein
Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit erfolgen kann, können die Angebote
nicht über das Vergabeportal eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen
Gründen erst nach Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail (falls der Teilnehmer mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden.
Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/03/2028 23:58:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 24 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 31/03/2028 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Fall der Auftragserteilung hat eine
Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische
Haftung der einzelnen Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler
Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten
Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie
(Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S.
des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die
Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich
der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des
OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die
Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und
einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77
ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die Einlegung von Rechtsbehelfs-
/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht
unterliegen. Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das
Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr.
Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den Fall, dass ein

Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168
Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch
vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen
Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist
keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der
angegebene NUTS-Code unter Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0005
Titel: Fertigarzneimittelbezeichnung CERNEVIT (ausgenommen KPG) und austauschbare
FAM_TK, HEK, hkk
Beschreibung: Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen
Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe,
Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu
schließen.
Interne Kennung: 05

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: bundesweit

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2026

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die
Krankenkassen verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen
nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums
zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken oder Fertigarzneimitteln und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen
nach § 130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die
Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung

und zur Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen, erfolgt
ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des
Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement
zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED). Die im Rahmen des vorliegenden
Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die
Angabe der Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums
TED ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren
Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich über die genannten
E-Mail-Adressen und den Kommunikationsbereich im verfahrensspezifischen Raum der
eVergabe-Lösung der TK.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können
Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer
Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei
sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils
angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr
gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen
Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst
pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen
Arzneimittel sind.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/03/2028 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRMA
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRMA

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist: Instrumente,
Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
Beschreibung: Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren, dass ein
Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit erfolgen kann, können die Angebote
nicht über das Vergabeportal eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen

Gründen erst nach Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail (falls der Teilnehmer mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden.
Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/03/2028 23:58:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 24 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 31/03/2028 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Fall der Auftragserteilung hat eine
Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische
Haftung der einzelnen Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler
Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten
Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie
(Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S.
des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die
Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich
der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der

Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des
OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die
Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und
einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77
ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die Einlegung von Rechtsbehelfs-
/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht
unterliegen. Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das
Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr.
Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168
Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch
vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen
Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist
keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der
angegebene NUTS-Code unter Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0006
Titel: Fertigarzneimittelbezeichnung OLIMEL (ausgenommen elektrolytfrei; 7,6 %; KPG) und
austauschbare FAM_TK, HEK, hkk
Beschreibung: Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen
Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe,
Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu
schließen.
Interne Kennung: 06

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: bundesweit

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die
Krankenkassen verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.

5.1.6. Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen
nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums
zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken oder Fertigarzneimitteln und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen
nach § 130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die
Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung
und zur Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen, erfolgt
ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des
Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement
zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED). Die im Rahmen des vorliegenden
Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die
Angabe der Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums
TED ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren
Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich über die genannten
E-Mail-Adressen und den Kommunikationsbereich im verfahrensspezifischen Raum der
eVergabe-Lösung der TK.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können
Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer
Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei
sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils
angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr
gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen
Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst
pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen
Arzneimittel sind.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/03/2028 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRMA
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRMA

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist: Instrumente,
Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
Beschreibung: Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren, dass ein
Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit erfolgen kann, können die Angebote
nicht über das Vergabeportal eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen
Gründen erst nach Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail (falls der Teilnehmer mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden.
Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/03/2028 23:58:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 24 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 31/03/2028 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Fall der Auftragserteilung hat eine
Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische
Haftung der einzelnen Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler
Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten
Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie
(Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S.
des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die
Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich
der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des
OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die
Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und
einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77
ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die Einlegung von Rechtsbehelfs-
/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht
unterliegen. Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das
Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr.
Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168
Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch
vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen
Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist
keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der
angegebene NUTS-Code unter Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0007
Titel: Fingolimod (0,25 mg)_TK, hkk
Beschreibung: Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen
Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe,
Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu
schließen.
Interne Kennung: 07

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)

Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: bundesweit

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2024

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Beteiligte Krankenkasse: TK, hkk

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können
Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer
Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei
sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils
angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr
gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen
Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst
pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen
Arzneimittel sind.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/03/2028 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRMA
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRMA

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist: Instrumente,
Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar

Beschreibung: Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren, dass ein
Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit erfolgen kann, können die Angebote
nicht über das Vergabeportal eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen
Gründen erst nach Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail (falls der Teilnehmer mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden.
Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/03/2028 23:58:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 24 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 31/03/2028 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Fall der Auftragserteilung hat eine
Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische
Haftung der einzelnen Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler
Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten
Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie
(Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S.
des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein

Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die
Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich
der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des
OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die
Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und
einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77
ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die Einlegung von Rechtsbehelfs-
/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht
unterliegen. Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das
Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr.
Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168
Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch
vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen
Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist
keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der
angegebene NUTS-Code unter Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0008
Titel: Fluticason 17-propionat (IHP: 250 µg, 500 µg)_TK, HEK, hkk
Beschreibung: Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen
Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe,
Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu
schließen.
Interne Kennung: 08

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: bundesweit

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2026

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die
Krankenkassen verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen
nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums
zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken oder Fertigarzneimitteln und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen
nach § 130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die
Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung
und zur Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen, erfolgt
ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des
Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement
zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED). Die im Rahmen des vorliegenden
Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die
Angabe der Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums
TED ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren
Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich über die genannten
E-Mail-Adressen und den Kommunikationsbereich im verfahrensspezifischen Raum der
eVergabe-Lösung der TK.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können
Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer
Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei
sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils
angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr
gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen
Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst
pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen
Arzneimittel sind.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/03/2028 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRMA
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRMA

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist: Instrumente,
Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
Beschreibung: Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren, dass ein
Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit erfolgen kann, können die Angebote
nicht über das Vergabeportal eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen
Gründen erst nach Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail (falls der Teilnehmer mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden.
Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/03/2028 23:58:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 24 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 31/03/2028 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Fall der Auftragserteilung hat eine
Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische
Haftung der einzelnen Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler
Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten
Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie
(Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S.
des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die
Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich
der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des
OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die
Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und
einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77
ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die Einlegung von Rechtsbehelfs-
/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht
unterliegen. Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das
Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr.
Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168
Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch
vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen
Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist
keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der
angegebene NUTS-Code unter Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0009
Titel: Molsidomin (retardierte orale DRF)_TK, HEK, hkk
Beschreibung: Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen
Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe,
Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu
schließen.
Interne Kennung: 09

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: bundesweit

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2026

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die
Krankenkassen verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen
nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums
zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken oder Fertigarzneimitteln und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen
nach § 130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die
Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung
und zur Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen, erfolgt
ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des
Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement
zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED). Die im Rahmen des vorliegenden
Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die
Angabe der Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums
TED ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren
Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich über die genannten
E-Mail-Adressen und den Kommunikationsbereich im verfahrensspezifischen Raum der
eVergabe-Lösung der TK.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können
Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer
Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei
sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils

angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr
gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen
Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst
pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen
Arzneimittel sind.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/03/2028 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRMA
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRMA

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist: Instrumente,
Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
Beschreibung: Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren, dass ein
Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit erfolgen kann, können die Angebote
nicht über das Vergabeportal eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen
Gründen erst nach Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail (falls der Teilnehmer mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden.
Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/03/2028 23:58:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 24 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 31/03/2028 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Fall der Auftragserteilung hat eine
Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische
Haftung der einzelnen Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler
Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten
Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie
(Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S.
des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die
Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich
der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des
OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die
Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und
einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77
ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die Einlegung von Rechtsbehelfs-
/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht
unterliegen. Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das
Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr.
Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168
Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch
vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen
Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist
keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der
angegebene NUTS-Code unter Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0010
Titel: Molsidomin (unretardierte orale DRF)_TK, HEK, hkk
Beschreibung: Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen
Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe,
Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu
schließen.
Interne Kennung: 10

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: bundesweit

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2026

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die
Krankenkassen verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen
nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums
zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken oder Fertigarzneimitteln und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen
nach § 130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die
Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung
und zur Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen, erfolgt
ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des
Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement
zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED). Die im Rahmen des vorliegenden
Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die
Angabe der Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums
TED ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren
Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich über die genannten

E-Mail-Adressen und den Kommunikationsbereich im verfahrensspezifischen Raum der
eVergabe-Lösung der TK.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können
Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer
Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei
sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils
angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr
gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen
Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst
pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen
Arzneimittel sind.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/03/2028 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRMA
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRMA

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist: Instrumente,
Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
Beschreibung: Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren, dass ein
Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit erfolgen kann, können die Angebote
nicht über das Vergabeportal eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen
Gründen erst nach Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail (falls der Teilnehmer mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden.
Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/03/2028 23:58:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 24 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 31/03/2028 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Fall der Auftragserteilung hat eine
Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische
Haftung der einzelnen Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler
Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten
Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie
(Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S.
des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die
Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich
der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des
OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die
Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und
einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77
ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die Einlegung von Rechtsbehelfs-
/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht
unterliegen. Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das
Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr.
Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den Fall, dass ein

Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168
Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch
vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen
Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist
keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der
angegebene NUTS-Code unter Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0011
Titel: Treprostinil (ausgenommen 10 mg, 20 mg, 25 mg/Behältnis)_TK, HEK, hkk
Beschreibung: Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen
Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe,
Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu
schließen.
Interne Kennung: 11

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: bundesweit

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2026

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die
Krankenkassen verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen
nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums
zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken oder Fertigarzneimitteln und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen
nach § 130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die
Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung
und zur Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen, erfolgt

ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des
Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement
zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED). Die im Rahmen des vorliegenden
Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die
Angabe der Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums
TED ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren
Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich über die genannten
E-Mail-Adressen und den Kommunikationsbereich im verfahrensspezifischen Raum der
eVergabe-Lösung der TK.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können
Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer
Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei
sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils
angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr
gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen
Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst
pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen
Arzneimittel sind.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/03/2028 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRMA
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRMA

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist: Instrumente,
Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
Beschreibung: Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren, dass ein
Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit erfolgen kann, können die Angebote
nicht über das Vergabeportal eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen
Gründen erst nach Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden

können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail (falls der Teilnehmer mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden.
Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/03/2028 23:58:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 24 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 31/03/2028 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Fall der Auftragserteilung hat eine
Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische
Haftung der einzelnen Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler
Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten
Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie
(Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S.
des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die
Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich
der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des

OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die
Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und
einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77
ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die Einlegung von Rechtsbehelfs-
/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht
unterliegen. Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das
Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr.
Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168
Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch
vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen
Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist
keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der
angegebene NUTS-Code unter Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse
Registrierungsnummer: 992-80116-93
Postanschrift: Bramfelder Str. 140
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
E-Mail: DZEM@tk.de
Telefon: +49 4069094-040
Internetadresse: http://www.tk.de/vergabe
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler
Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Registrierungsnummer: - KEINE ANGABE -
Stadt: Bonn bzw. örtl. zust. Sozialgericht
Postleitzahl: 12345
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland

E-Mail: adressedeszustaendigensozialgerichtsoderdervergabekammerndesbundes@xyz.de
Telefon: +00 000000-00
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung
:
b0eb9019-76a4-469d-ad0d-4ae067e3fbd5-01
Hauptgrund für die Änderung
:
Informationen sind jetzt verfügbar
Beschreibung
:
Das Verfahren wird im Hinblick auf das Los Fertigarzneimittelbezeichnung OLIMEL
(ausgenommen elektrolytfrei; 7,6 %; KPG) und austauschbare FAM_TK, HEK, hkk bis zum
31.03.2028 verlängert.

10.1. Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der Änderungen: Das Verfahren wird im Hinblick auf das Los
Fertigarzneimittelbezeichnung OLIMEL (ausgenommen elektrolytfrei; 7,6 %; KPG) und
austauschbare FAM_TK, HEK, hkk bis zum 31.03.2028 verlängert.
Änderung der Auftragsunterlagen am: 04/03/2026

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 44bfb383-d236-4e40-a512-68c5641b398d - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/03/2026 16:07:33 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 46/2026

Datum der Veröffentlichung: 06/03/2026

Referenzen:
https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRMA
https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRMA/documents
http://www.tk.de/vergabe
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202603/ausschreibung-158714-2026-DEU.txt

 
 
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