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Titel :
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DEU-Vechta - Deutschland Personensonderbeförderung (Straße) Erbringung von Leistungen im freigestellten Schülerverkehr des Landkreises Vechta ab dem ersten Schultag des Schuljahres 2026/2027
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026030200471653499 / 142089-2026
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Veröffentlicht :
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02.03.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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30.08.2029
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Angebotsabgabe bis :
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31.03.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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60130000 - Personensonderbeförderung (Straße)
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DEU-Vechta: Deutschland Personensonderbeförderung (Straße) Erbringung
von Leistungen im freigestellten Schülerverkehr des Landkreises Vechta ab dem
ersten Schultag des Schuljahres 2026/2027
2026/S 42/2026 142089
Deutschland Personensonderbeförderung (Straße) Erbringung von Leistungen im
freigestellten Schülerverkehr des Landkreises Vechta ab dem ersten Schultag des Schuljahres
2026/2027
OJ S 42/2026 02/03/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Vechta
E-Mail: 2555@landkreis-vechta.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Erbringung von Leistungen im freigestellten Schülerverkehr des Landkreises Vechta ab
dem ersten Schultag des Schuljahres 2026/2027
Beschreibung: Schülerbeförderung zu den Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und
Elisabethschule
Kennung des Verfahrens: 8c3a2487-d41a-4cf7-a062-542d6db55cdd
Interne Kennung: K-LKV-2026-0035
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Ravensberger Str. 20
Stadt: 49377
Postleitzahl: Vechta
Land, Gliederung (NUTS): Vechta (DE94F)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Kommunikation erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 15
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 5
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Der Nachweis über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters,
dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen
ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen
Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor
Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum
auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer
derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß
nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder
durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und
in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen
hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein
Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet
wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist
sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht
vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren
Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123
Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren
vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung
begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach
Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass
der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich
oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen
Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der
Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens
zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren
Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123
Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in
den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch
Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt
oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bieter über wirtschaftliche Mittel im einem solchen
Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter
Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies
im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden
entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender
Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: KvG-Haus Dinklage
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung
bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten
Schülerverkehr. Die zu befördernden Schüler/Innen wohnen im Gebiet des Landkreises
Vechta und besuchen die Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und Elisabethschule. Der dem
Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus
der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen (v.a. der die planerischen Vorgaben
/Schülerlisten enthaltenden Anlage 2 einschließlich der dortigen Angaben).
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat die einseitige Option auf Verlängerung des
Vertrags um ein weiteres Schuljahr; diese Option kann nur schriftlich bis zum 30.04.2030
wahrgenommen werden.
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Schulstraße 7
Stadt: Dinklage
Postleitzahl: 49413
Land, Gliederung (NUTS): Vechta (DE94F)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/08/2029
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Es gelten die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Vorgaben
(insbesondere die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen) nach dem
Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG)
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die
für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen
Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4
nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen
müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des
Absatzes 1 vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen
Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das
Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen,
dass über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Bieter können sich
zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den
Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich
und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung
mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine
Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter
tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden
(soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der
Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit
es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit ein Bieter sich im
Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche
Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der
Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit
den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen
Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal entsprechend den Regelungen des §
2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die
Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden
können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu
entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten
des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen
Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem
Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag
erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der
Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der
Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
Erklärungen nach diesem Abschnitt sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen
Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder
liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für
dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom
Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete
Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Leistung nachzuweisen. Dies geschieht
durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs (entsprechend der in Vordruck 1
genannten Anforderungen) sowie der unter Anlage 1 Vordruck 4 und 5 zu tätigenden Angaben
und der dort genannten erforderlichen Nachweise (insbesondere den dort vorgesehenen
Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu benennenden geeigneten Referenzen
über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen). Zudem behält sich der
Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Anlage 1 Vordruck 5, Ziffer 12 in
der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten
Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die
Vorschriften des § 123 ff. GWB (insbesondere die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123
GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB) wird hingewiesen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bewerber/Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu
erklären,dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur
Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem
hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der
Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des
Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen
unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-
LKV-2026-0035
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-LKV-2026-
0035
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/03/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf die Vorschrift des § 56 VgV wird hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 31/03/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
5.1.16 genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Vechta
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Vechta
5.1. Los: LOT-0002
Titel: KvG-Haus Dinklage
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung
bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten
Schülerverkehr. Die zu befördernden Schüler/Innen wohnen im Gebiet des Landkreises
Vechta und besuchen die Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und Elisabethschule. Der dem
Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus
der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen (v.a. der die planerischen Vorgaben
/Schülerlisten enthaltenden Anlage 2 einschließlich der dortigen Angaben).
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat die einseitige Option auf Verlängerung des
Vertrags um ein weiteres Schuljahr; diese Option kann nur schriftlich bis zum 30.04.2030
wahrgenommen werden.
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Schulstraße 7
Stadt: Dinklage
Postleitzahl: 49413
Land, Gliederung (NUTS): Vechta (DE94F)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/08/2029
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Es gelten die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Vorgaben
(insbesondere die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen) nach dem
Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG)
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die
für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen
Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4
nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen
müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des
Absatzes 1 vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen
Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das
Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen,
dass über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Bieter können sich
zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den
Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich
und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung
mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine
Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter
tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden
(soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der
Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit
es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit ein Bieter sich im
Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche
Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der
Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit
den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen
Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal entsprechend den Regelungen des §
2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die
Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden
können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu
entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten
des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen
Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem
Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag
erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der
Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der
Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
Erklärungen nach diesem Abschnitt sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen
Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder
liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für
dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom
Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete
Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Leistung nachzuweisen. Dies geschieht
durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs (entsprechend der in Vordruck 1
genannten Anforderungen) sowie der unter Anlage 1 Vordruck 4 und 5 zu tätigenden Angaben
und der dort genannten erforderlichen Nachweise (insbesondere den dort vorgesehenen
Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu benennenden geeigneten Referenzen
über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen). Zudem behält sich der
Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Anlage 1 Vordruck 5, Ziffer 12 in
der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten
Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die
Vorschriften des § 123 ff. GWB (insbesondere die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123
GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB) wird hingewiesen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bewerber/Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu
erklären,dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur
Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem
hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der
Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des
Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen
unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-
LKV-2026-0035
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-LKV-2026-
0035
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/03/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf die Vorschrift des § 56 VgV wird hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 31/03/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
5.1.16 genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Vechta
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Vechta
5.1. Los: LOT-0003
Titel: KvG-Haus Dinklage
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung
bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten
Schülerverkehr. Die zu befördernden Schüler/Innen wohnen im Gebiet des Landkreises
Vechta und besuchen die Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und Elisabethschule. Der dem
Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus
der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen (v.a. der die planerischen Vorgaben
/Schülerlisten enthaltenden Anlage 2 einschließlich der dortigen Angaben).
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat die einseitige Option auf Verlängerung des
Vertrags um ein weiteres Schuljahr; diese Option kann nur schriftlich bis zum 30.04.2030
wahrgenommen werden.
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Schulstraße 7
Stadt: Dinklage
Postleitzahl: 49413
Land, Gliederung (NUTS): Vechta (DE94F)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/08/2029
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Es gelten die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Vorgaben
(insbesondere die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen) nach dem
Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG).
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die
für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen
Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4
nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen
müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des
Absatzes 1 vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen
Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das
Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen,
dass über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Bieter können sich
zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den
Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich
und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung
mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine
Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter
tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden
(soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der
Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit
es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit ein Bieter sich im
Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche
Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der
Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit
den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen
Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal entsprechend den Regelungen des §
2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die
Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden
können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu
entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten
des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen
Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem
Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag
erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der
Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der
Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
Erklärungen nach diesem Abschnitt sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen
Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder
liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für
dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom
Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete
Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Leistung nachzuweisen. Dies geschieht
durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs (entsprechend der in Vordruck 1
genannten Anforderungen) sowie der unter Anlage 1 Vordruck 4 und 5 zu tätigenden Angaben
und der dort genannten erforderlichen Nachweise (insbesondere den dort vorgesehenen
Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu benennenden geeigneten Referenzen
über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen). Zudem behält sich der
Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Anlage 1 Vordruck 5, Ziffer 12 in
der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten
Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die
Vorschriften des § 123 ff. GWB (insbesondere die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123
GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB) wird hingewiesen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bewerber/Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu
erklären,dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur
Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem
hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der
Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des
Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen
unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-
LKV-2026-0035
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-LKV-2026-
0035
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/03/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf die Vorschrift des § 56 VgV wird hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 31/03/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
5.1.16 genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Vechta
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Vechta
5.1. Los: LOT-0004
Titel: Elisabethschule Lohne
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung
bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten
Schülerverkehr. Die zu befördernden Schüler/Innen wohnen im Gebiet des Landkreises
Vechta und besuchen die Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und Elisabethschule. Der dem
Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus
der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen (v.a. der die planerischen Vorgaben
/Schülerlisten enthaltenden Anlage 2 einschließlich der dortigen Angaben).
Interne Kennung: LOT-0004
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat die einseitige Option auf Verlängerung des
Vertrags um ein weiteres Schuljahr; diese Option kann nur schriftlich bis zum 30.04.2030
wahrgenommen werden.
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Hilge Beuken 2
Stadt: Lohne
Postleitzahl: 49393
Land, Gliederung (NUTS): Vechta (DE94F)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/08/2029
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Es gelten die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Vorgaben
(insbesondere die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen) nach dem
Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG).
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die
für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen
Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4
nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen
müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des
Absatzes 1 vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen
Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das
Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen,
dass über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Bieter können sich
zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den
Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich
und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung
mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine
Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter
tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden
(soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der
Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit
es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit ein Bieter sich im
Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche
Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der
Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit
den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen
Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal entsprechend den Regelungen des §
2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die
Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden
können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu
entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten
des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen
Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem
Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag
erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der
Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der
Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
Erklärungen nach diesem Abschnitt sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen
Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder
liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für
dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom
Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete
Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Leistung nachzuweisen. Dies geschieht
durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs (entsprechend der in Vordruck 1
genannten Anforderungen) sowie der unter Anlage 1 Vordruck 4 und 5 zu tätigenden Angaben
und der dort genannten erforderlichen Nachweise (insbesondere den dort vorgesehenen
Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu benennenden geeigneten Referenzen
über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen). Zudem behält sich der
Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Anlage 1 Vordruck 5, Ziffer 12 in
der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten
Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die
Vorschriften des § 123 ff. GWB (insbesondere die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123
GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB) wird hingewiesen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bewerber/Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu
erklären,dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur
Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem
hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der
Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des
Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen
unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-
LKV-2026-0035
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-LKV-2026-
0035
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/03/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf die Vorschrift des § 56 VgV wird hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 31/03/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
5.1.16 genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Vechta
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Vechta
5.1. Los: LOT-0005
Titel: Elisabethschule Lohne
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung
bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten
Schülerverkehr. Die zu befördernden Schüler/Innen wohnen im Gebiet des Landkreises
Vechta und besuchen die Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und Elisabethschule. Der dem
Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus
der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen (v.a. der die planerischen Vorgaben
/Schülerlisten enthaltenden Anlage 2 einschließlich der dortigen Angaben).
Interne Kennung: LOT-0005
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat die einseitige Option auf Verlängerung des
Vertrags um ein weiteres Schuljahr; diese Option kann nur schriftlich bis zum 30.04.2030
wahrgenommen werden.
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Hilge Beuken 2
Stadt: Lohne
Postleitzahl: 49393
Land, Gliederung (NUTS): Vechta (DE94F)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/08/2029
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Es gelten die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Vorgaben
(insbesondere die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen) nach dem
Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG).
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die
für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen
Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4
nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen
müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des
Absatzes 1 vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen
Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das
Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen,
dass über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Bieter können sich
zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den
Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich
und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung
mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine
Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter
tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden
(soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der
Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit
es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit ein Bieter sich im
Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche
Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der
Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit
den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen
Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal entsprechend den Regelungen des §
2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die
Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden
können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu
entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten
des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen
Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem
Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag
erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der
Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der
Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
Erklärungen nach diesem Abschnitt sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen
Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder
liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für
dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom
Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete
Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Leistung nachzuweisen. Dies geschieht
durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs (entsprechend der in Vordruck 1
genannten Anforderungen) sowie der unter Anlage 1 Vordruck 4 und 5 zu tätigenden Angaben
und der dort genannten erforderlichen Nachweise (insbesondere den dort vorgesehenen
Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu benennenden geeigneten Referenzen
über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen). Zudem behält sich der
Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Anlage 1 Vordruck 5, Ziffer 12 in
der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten
Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die
Vorschriften des § 123 ff. GWB (insbesondere die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123
GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB) wird hingewiesen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bewerber/Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu
erklären,dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur
Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem
hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der
Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des
Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen
unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-
LKV-2026-0035
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-LKV-2026-
0035
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/03/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf die Vorschrift des § 56 VgV wird hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 31/03/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
5.1.16 genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Vechta
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Vechta
5.1. Los: LOT-0006
Titel: Elisabethschule Lohne
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung
bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten
Schülerverkehr. Die zu befördernden Schüler/Innen wohnen im Gebiet des Landkreises
Vechta und besuchen die Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und Elisabethschule. Der dem
Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus
der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen (v.a. der die planerischen Vorgaben
/Schülerlisten enthaltenden Anlage 2 einschließlich der dortigen Angaben).
Interne Kennung: LOT-0006
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat die einseitige Option auf Verlängerung des
Vertrags um ein weiteres Schuljahr; diese Option kann nur schriftlich bis zum 30.04.2030
wahrgenommen werden.
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Hilge Beuken 2
Stadt: Lohne
Postleitzahl: 49393
Land, Gliederung (NUTS): Vechta (DE94F)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/08/2029
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Es gelten die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Vorgaben
(insbesondere die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen) nach dem
Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG).
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die
für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen
Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4
nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen
müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des
Absatzes 1 vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen
Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das
Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen,
dass über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Bieter können sich
zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den
Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich
und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung
mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine
Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter
tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden
(soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der
Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit
es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit ein Bieter sich im
Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche
Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der
Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit
den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen
Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal entsprechend den Regelungen des §
2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die
Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden
können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu
entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten
des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen
Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem
Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag
erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der
Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der
Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
Erklärungen nach diesem Abschnitt sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen
Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder
liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für
dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom
Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete
Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Leistung nachzuweisen. Dies geschieht
durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs (entsprechend der in Vordruck 1
genannten Anforderungen) sowie der unter Anlage 1 Vordruck 4 und 5 zu tätigenden Angaben
und der dort genannten erforderlichen Nachweise (insbesondere den dort vorgesehenen
Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu benennenden geeigneten Referenzen
über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen). Zudem behält sich der
Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Anlage 1 Vordruck 5, Ziffer 12 in
der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten
Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die
Vorschriften des § 123 ff. GWB (insbesondere die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123
GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB) wird hingewiesen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bewerber/Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu
erklären,dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur
Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem
hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der
Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des
Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen
unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-
LKV-2026-0035
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-LKV-2026-
0035
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/03/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf die Vorschrift des § 56 VgV wird hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 31/03/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
5.1.16 genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Vechta
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Vechta
5.1. Los: LOT-0007
Titel: Elisabethschule SR
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung
bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten
Schülerverkehr. Die zu befördernden Schüler/Innen wohnen im Gebiet des Landkreises
Vechta und besuchen die Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und Elisabethschule. Der dem
Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus
der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen (v.a. der die planerischen Vorgaben
/Schülerlisten enthaltenden Anlage 2 einschließlich der dortigen Angaben).
Interne Kennung: LOT-0007
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat die einseitige Option auf Verlängerung des
Vertrags um ein weiteres Schuljahr; diese Option kann nur schriftlich bis zum 30.04.2030
wahrgenommen werden.
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Hilge Beuken 2
Stadt: Lohne
Postleitzahl: 49393
Land, Gliederung (NUTS): Vechta (DE94F)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/08/2029
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Es gelten die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Vorgaben
(insbesondere die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen) nach dem
Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG).
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die
für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen
Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4
nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen
müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des
Absatzes 1 vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen
Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das
Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen,
dass über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Bieter können sich
zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den
Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich
und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung
mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine
Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter
tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden
(soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der
Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit
es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit ein Bieter sich im
Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche
Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der
Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit
den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen
Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal entsprechend den Regelungen des §
2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die
Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden
können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu
entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten
des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen
Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem
Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag
erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der
Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der
Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
Erklärungen nach diesem Abschnitt sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen
Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder
liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für
dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom
Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete
Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Leistung nachzuweisen. Dies geschieht
durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs (entsprechend der in Vordruck 1
genannten Anforderungen) sowie der unter Anlage 1 Vordruck 4 und 5 zu tätigenden Angaben
und der dort genannten erforderlichen Nachweise (insbesondere den dort vorgesehenen
Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu benennenden geeigneten Referenzen
über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen). Zudem behält sich der
Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Anlage 1 Vordruck 5, Ziffer 12 in
der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten
Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die
Vorschriften des § 123 ff. GWB (insbesondere die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123
GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB) wird hingewiesen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bewerber/Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu
erklären,dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur
Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem
hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der
Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des
Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen
unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-
LKV-2026-0035
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-LKV-2026-
0035
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/03/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf die Vorschrift des § 56 VgV wird hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 31/03/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
5.1.16 genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Vechta
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Vechta
5.1. Los: LOT-0008
Titel: Elisabethschule SR
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung
bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten
Schülerverkehr. Die zu befördernden Schüler/Innen wohnen im Gebiet des Landkreises
Vechta und besuchen die Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und Elisabethschule. Der dem
Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus
der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen (v.a. der die planerischen Vorgaben
/Schülerlisten enthaltenden Anlage 2 einschließlich der dortigen Angaben).
Interne Kennung: LOT-0008
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat die einseitige Option auf Verlängerung des
Vertrags um ein weiteres Schuljahr; diese Option kann nur schriftlich bis zum 30.04.2030
wahrgenommen werden.
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Hilge Beuken 2
Stadt: Lohne
Postleitzahl: 49393
Land, Gliederung (NUTS): Vechta (DE94F)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/08/2029
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Es gelten die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Vorgaben
(insbesondere die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen) nach dem
Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG).
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die
für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen
Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4
nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen
müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des
Absatzes 1 vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen
Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das
Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen,
dass über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Bieter können sich
zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den
Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich
und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung
mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine
Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter
tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden
(soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der
Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit
es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit ein Bieter sich im
Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche
Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der
Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit
den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen
Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal entsprechend den Regelungen des §
2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die
Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden
können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu
entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten
des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen
Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem
Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag
erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der
Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der
Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
Erklärungen nach diesem Abschnitt sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen
Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder
liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für
dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom
Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete
Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Leistung nachzuweisen. Dies geschieht
durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs (entsprechend der in Vordruck 1
genannten Anforderungen) sowie der unter Anlage 1 Vordruck 4 und 5 zu tätigenden Angaben
und der dort genannten erforderlichen Nachweise (insbesondere den dort vorgesehenen
Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu benennenden geeigneten Referenzen
über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen). Zudem behält sich der
Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Anlage 1 Vordruck 5, Ziffer 12 in
der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten
Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die
Vorschriften des § 123 ff. GWB (insbesondere die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123
GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB) wird hingewiesen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bewerber/Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu
erklären,dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur
Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem
hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der
Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des
Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen
unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-
LKV-2026-0035
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-LKV-2026-
0035
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/03/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf die Vorschrift des § 56 VgV wird hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 31/03/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
5.1.16 genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Vechta
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Vechta
5.1. Los: LOT-0009
Titel: Elisabethschule SR
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung
bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten
Schülerverkehr. Die zu befördernden Schüler/Innen wohnen im Gebiet des Landkreises
Vechta und besuchen die Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und Elisabethschule. Der dem
Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus
der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen (v.a. der die planerischen Vorgaben
/Schülerlisten enthaltenden Anlage 2 einschließlich der dortigen Angaben).
Interne Kennung: LOT-0009
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat die einseitige Option auf Verlängerung des
Vertrags um ein weiteres Schuljahr; diese Option kann nur schriftlich bis zum 30.04.2030
wahrgenommen werden.
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Hilge Beuken 2
Stadt: Lohne
Postleitzahl: 49393
Land, Gliederung (NUTS): Vechta (DE94F)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/08/2029
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Es gelten die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Vorgaben
(insbesondere die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen) nach dem
Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG).
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die
für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen
Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4
nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen
müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des
Absatzes 1 vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen
Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das
Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen,
dass über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Bieter können sich
zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den
Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich
und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung
mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine
Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter
tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden
(soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der
Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit
es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit ein Bieter sich im
Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche
Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der
Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit
den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen
Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal entsprechend den Regelungen des §
2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die
Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden
können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu
entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten
des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen
Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem
Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag
erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der
Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der
Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
Erklärungen nach diesem Abschnitt sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen
Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder
liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für
dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom
Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete
Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Leistung nachzuweisen. Dies geschieht
durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs (entsprechend der in Vordruck 1
genannten Anforderungen) sowie der unter Anlage 1 Vordruck 4 und 5 zu tätigenden Angaben
und der dort genannten erforderlichen Nachweise (insbesondere den dort vorgesehenen
Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu benennenden geeigneten Referenzen
über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen). Zudem behält sich der
Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Anlage 1 Vordruck 5, Ziffer 12 in
der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten
Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die
Vorschriften des § 123 ff. GWB (insbesondere die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123
GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB) wird hingewiesen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bewerber/Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu
erklären,dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur
Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem
hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der
Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des
Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen
unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-
LKV-2026-0035
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-LKV-2026-
0035
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/03/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf die Vorschrift des § 56 VgV wird hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 31/03/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
5.1.16 genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Vechta
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Vechta
5.1. Los: LOT-0010
Titel: Elisabethschule SR
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung
bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten
Schülerverkehr. Die zu befördernden Schüler/Innen wohnen im Gebiet des Landkreises
Vechta und besuchen die Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und Elisabethschule. Der dem
Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus
der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen (v.a. der die planerischen Vorgaben
/Schülerlisten enthaltenden Anlage 2 einschließlich der dortigen Angaben).
Interne Kennung: LOT-0010
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat die einseitige Option auf Verlängerung des
Vertrags um ein weiteres Schuljahr; diese Option kann nur schriftlich bis zum 30.04.2030
wahrgenommen werden.
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Hilge Beuken 2
Stadt: Lohne
Postleitzahl: 49393
Land, Gliederung (NUTS): Vechta (DE94F)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/08/2029
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Es gelten die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Vorgaben
(insbesondere die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen) nach dem
Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG).
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die
für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen
Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4
nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen
müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des
Absatzes 1 vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen
Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das
Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen,
dass über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Bieter können sich
zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den
Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich
und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung
mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine
Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter
tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden
(soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der
Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit
es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit ein Bieter sich im
Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche
Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der
Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit
den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen
Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal entsprechend den Regelungen des §
2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die
Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden
können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu
entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten
des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen
Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem
Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag
erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der
Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der
Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
Erklärungen nach diesem Abschnitt sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen
Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder
liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für
dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom
Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete
Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Leistung nachzuweisen. Dies geschieht
durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs (entsprechend der in Vordruck 1
genannten Anforderungen) sowie der unter Anlage 1 Vordruck 4 und 5 zu tätigenden Angaben
und der dort genannten erforderlichen Nachweise (insbesondere den dort vorgesehenen
Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu benennenden geeigneten Referenzen
über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen). Zudem behält sich der
Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Anlage 1 Vordruck 5, Ziffer 12 in
der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten
Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die
Vorschriften des § 123 ff. GWB (insbesondere die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123
GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB) wird hingewiesen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bewerber/Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu
erklären,dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur
Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem
hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der
Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des
Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen
unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-
LKV-2026-0035
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-LKV-2026-
0035
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/03/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf die Vorschrift des § 56 VgV wird hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 31/03/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
5.1.16 genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Vechta
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Vechta
5.1. Los: LOT-0011
Titel: Elisabethschule Vechta
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung
bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten
Schülerverkehr. Die zu befördernden Schüler/Innen wohnen im Gebiet des Landkreises
Vechta und besuchen die Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und Elisabethschule. Der dem
Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus
der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen (v.a. der die planerischen Vorgaben
/Schülerlisten enthaltenden Anlage 2 einschließlich der dortigen Angaben).
Interne Kennung: LOT-0011
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat die einseitige Option auf Verlängerung des
Vertrags um ein weiteres Schuljahr; diese Option kann nur schriftlich bis zum 30.04.2030
wahrgenommen werden.
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Lattweg 37
Stadt: Vechta
Postleitzahl: 49377
Land, Gliederung (NUTS): Vechta (DE94F)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/08/2029
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Es gelten die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Vorgaben
(insbesondere die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen) nach dem
Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG).
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die
für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen
Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4
nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen
müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des
Absatzes 1 vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen
Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das
Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen,
dass über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Bieter können sich
zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den
Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich
und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung
mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine
Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter
tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden
(soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der
Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit
es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit ein Bieter sich im
Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche
Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der
Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit
den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen
Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal entsprechend den Regelungen des §
2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die
Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden
können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu
entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten
des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen
Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem
Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag
erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der
Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der
Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
Erklärungen nach diesem Abschnitt sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen
Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder
liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für
dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom
Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete
Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Leistung nachzuweisen. Dies geschieht
durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs (entsprechend der in Vordruck 1
genannten Anforderungen) sowie der unter Anlage 1 Vordruck 4 und 5 zu tätigenden Angaben
und der dort genannten erforderlichen Nachweise (insbesondere den dort vorgesehenen
Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu benennenden geeigneten Referenzen
über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen). Zudem behält sich der
Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Anlage 1 Vordruck 5, Ziffer 12 in
der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten
Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die
Vorschriften des § 123 ff. GWB (insbesondere die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123
GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB) wird hingewiesen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bewerber/Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu
erklären,dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur
Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem
hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der
Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des
Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen
unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-
LKV-2026-0035
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-LKV-2026-
0035
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/03/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf die Vorschrift des § 56 VgV wird hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 31/03/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
5.1.16 genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Vechta
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Vechta
5.1. Los: LOT-0012
Titel: Elisabethschule Vechta
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung
bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten
Schülerverkehr. Die zu befördernden Schüler/Innen wohnen im Gebiet des Landkreises
Vechta und besuchen die Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und Elisabethschule. Der dem
Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus
der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen (v.a. der die planerischen Vorgaben
/Schülerlisten enthaltenden Anlage 2 einschließlich der dortigen Angaben).
Interne Kennung: LOT-0012
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat die einseitige Option auf Verlängerung des
Vertrags um ein weiteres Schuljahr; diese Option kann nur schriftlich bis zum 30.04.2030
wahrgenommen werden.
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Lattweg 37
Stadt: Vechta
Postleitzahl: 49377
Land, Gliederung (NUTS): Vechta (DE94F)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/08/2029
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Es gelten die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Vorgaben
(insbesondere die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen) nach dem
Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG).
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die
für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen
Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4
nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen
müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des
Absatzes 1 vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen
Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das
Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen,
dass über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Bieter können sich
zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den
Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich
und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung
mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine
Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter
tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden
(soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der
Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit
es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit ein Bieter sich im
Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche
Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der
Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit
den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen
Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal entsprechend den Regelungen des §
2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die
Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden
können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu
entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten
des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen
Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem
Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag
erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der
Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der
Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
Erklärungen nach diesem Abschnitt sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen
Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder
liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für
dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom
Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete
Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Leistung nachzuweisen. Dies geschieht
durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs (entsprechend der in Vordruck 1
genannten Anforderungen) sowie der unter Anlage 1 Vordruck 4 und 5 zu tätigenden Angaben
und der dort genannten erforderlichen Nachweise (insbesondere den dort vorgesehenen
Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu benennenden geeigneten Referenzen
über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen). Zudem behält sich der
Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Anlage 1 Vordruck 5, Ziffer 12 in
der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten
Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die
Vorschriften des § 123 ff. GWB (insbesondere die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123
GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB) wird hingewiesen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bewerber/Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu
erklären,dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur
Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem
hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der
Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des
Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen
unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-
LKV-2026-0035
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-LKV-2026-
0035
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/03/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf die Vorschrift des § 56 VgV wird hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 31/03/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
5.1.16 genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Vechta
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Vechta
5.1. Los: LOT-0013
Titel: Elisabethschule Vechta
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung
bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten
Schülerverkehr. Die zu befördernden Schüler/Innen wohnen im Gebiet des Landkreises
Vechta und besuchen die Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und Elisabethschule. Der dem
Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus
der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen (v.a. der die planerischen Vorgaben
/Schülerlisten enthaltenden Anlage 2 einschließlich der dortigen Angaben).
Interne Kennung: LOT-0013
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat die einseitige Option auf Verlängerung des
Vertrags um ein weiteres Schuljahr; diese Option kann nur schriftlich bis zum 30.04.2030
wahrgenommen werden.
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Lattweg 37
Stadt: Vechta
Postleitzahl: 49377
Land, Gliederung (NUTS): Vechta (DE94F)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/08/2029
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Es gelten die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Vorgaben
(insbesondere die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen) nach dem
Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG).
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die
für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen
Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4
nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen
müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des
Absatzes 1 vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen
Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das
Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen,
dass über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Bieter können sich
zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den
Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich
und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung
mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine
Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter
tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden
(soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der
Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit
es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit ein Bieter sich im
Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche
Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der
Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit
den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen
Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal entsprechend den Regelungen des §
2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die
Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden
können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu
entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten
des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen
Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem
Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag
erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der
Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der
Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
Erklärungen nach diesem Abschnitt sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen
Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder
liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für
dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom
Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete
Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Leistung nachzuweisen. Dies geschieht
durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs (entsprechend der in Vordruck 1
genannten Anforderungen) sowie der unter Anlage 1 Vordruck 4 und 5 zu tätigenden Angaben
und der dort genannten erforderlichen Nachweise (insbesondere den dort vorgesehenen
Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu benennenden geeigneten Referenzen
über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen). Zudem behält sich der
Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Anlage 1 Vordruck 5, Ziffer 12 in
der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten
Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die
Vorschriften des § 123 ff. GWB (insbesondere die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123
GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB) wird hingewiesen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bewerber/Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu
erklären,dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur
Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem
hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der
Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des
Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen
unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-
LKV-2026-0035
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-LKV-2026-
0035
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/03/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf die Vorschrift des § 56 VgV wird hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 31/03/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
5.1.16 genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Vechta
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Vechta
5.1. Los: LOT-0014
Titel: Elisabethschule Vechta
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung
bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten
Schülerverkehr. Die zu befördernden Schüler/Innen wohnen im Gebiet des Landkreises
Vechta und besuchen die Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und Elisabethschule. Der dem
Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus
der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen (v.a. der die planerischen Vorgaben
/Schülerlisten enthaltenden Anlage 2 einschließlich der dortigen Angaben).
Interne Kennung: LOT-0014
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat die einseitige Option auf Verlängerung des
Vertrags um ein weiteres Schuljahr; diese Option kann nur schriftlich bis zum 30.04.2030
wahrgenommen werden.
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Lattweg 37
Stadt: Vechta
Postleitzahl: 49377
Land, Gliederung (NUTS): Vechta (DE94F)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/08/2029
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Es gelten die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Vorgaben
(insbesondere die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen) nach dem
Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG).
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die
für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen
Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4
nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen
müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des
Absatzes 1 vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen
Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das
Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen,
dass über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Bieter können sich
zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den
Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich
und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung
mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine
Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter
tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden
(soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der
Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit
es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit ein Bieter sich im
Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche
Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der
Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit
den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen
Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal entsprechend den Regelungen des §
2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die
Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden
können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu
entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten
des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen
Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem
Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag
erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der
Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der
Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
Erklärungen nach diesem Abschnitt sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen
Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder
liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für
dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom
Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete
Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Leistung nachzuweisen. Dies geschieht
durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs (entsprechend der in Vordruck 1
genannten Anforderungen) sowie der unter Anlage 1 Vordruck 4 und 5 zu tätigenden Angaben
und der dort genannten erforderlichen Nachweise (insbesondere den dort vorgesehenen
Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu benennenden geeigneten Referenzen
über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen). Zudem behält sich der
Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Anlage 1 Vordruck 5, Ziffer 12 in
der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten
Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die
Vorschriften des § 123 ff. GWB (insbesondere die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123
GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB) wird hingewiesen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bewerber/Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu
erklären,dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur
Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem
hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der
Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des
Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen
unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-
LKV-2026-0035
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-LKV-2026-
0035
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/03/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf die Vorschrift des § 56 VgV wird hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 31/03/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
5.1.16 genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Vechta
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Vechta
5.1. Los: LOT-0015
Titel: Elisabethschule Vechta
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung
bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten
Schülerverkehr. Die zu befördernden Schüler/Innen wohnen im Gebiet des Landkreises
Vechta und besuchen die Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und Elisabethschule. Der dem
Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus
der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen (v.a. der die planerischen Vorgaben
/Schülerlisten enthaltenden Anlage 2 einschließlich der dortigen Angaben).
Interne Kennung: LOT-0015
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat die einseitige Option auf Verlängerung des
Vertrags um ein weiteres Schuljahr; diese Option kann nur schriftlich bis zum 30.04.2030
wahrgenommen werden.
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Lattweg 37
Stadt: Vechta
Postleitzahl: 49377
Land, Gliederung (NUTS): Vechta (DE94F)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/08/2029
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Es gelten die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Vorgaben
(insbesondere die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen) nach dem
Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG).
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die
für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen
Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4
nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen
müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des
Absatzes 1 vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen
Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das
Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen,
dass über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Bieter können sich
zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den
Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich
und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung
mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine
Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter
tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden
(soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der
Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit
es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit ein Bieter sich im
Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche
Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der
Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit
den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen
Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal entsprechend den Regelungen des §
2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die
Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden
können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu
entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten
des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen
Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem
Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag
erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der
Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der
Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
Erklärungen nach diesem Abschnitt sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen
Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder
liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für
dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom
Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete
Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Leistung nachzuweisen. Dies geschieht
durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs (entsprechend der in Vordruck 1
genannten Anforderungen) sowie der unter Anlage 1 Vordruck 4 und 5 zu tätigenden Angaben
und der dort genannten erforderlichen Nachweise (insbesondere den dort vorgesehenen
Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu benennenden geeigneten Referenzen
über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen). Zudem behält sich der
Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Anlage 1 Vordruck 5, Ziffer 12 in
der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten
Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die
Vorschriften des § 123 ff. GWB (insbesondere die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123
GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB) wird hingewiesen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bewerber/Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu
erklären,dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur
Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem
hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der
Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des
Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen
unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-
LKV-2026-0035
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-LKV-2026-
0035
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/03/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf die Vorschrift des § 56 VgV wird hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 31/03/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
5.1.16 genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Vechta
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Vechta
8. Organisationen
8.1. ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Vechta
Registrierungsnummer: 03460-0-88
Postanschrift: Ravensberger Str. 20
Stadt: Vechta
Postleitzahl: 49377
Land, Gliederung (NUTS): Vechta (DE94F)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Landkreis Vechta - Zentrale Vergabestelle
E-Mail: 2555@landkreis-vechta.de
Telefon: +49 44418982555
Fax: +49 44418981041
Internetadresse: https://www.landkreis-vechta.de
Profil des Erwerbers: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Bauen
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131150
Fax: +49 4131152943
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9eb6f15b-3725-4e75-8a46-85942123bcc1 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/02/2026 11:39:15 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 42/2026
Datum der Veröffentlichung: 02/03/2026
Referenzen:
https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de
https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-LKV-2026-0035
https://www.landkreis-vechta.de
http://www.mw.niedersachsen.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202603/ausschreibung-142089-2026-DEU.txt
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