|
Titel :
|
DEU-Waiblingen - Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Rems-Murr-Kreis; Linienbündel 11 Verkehrsraum Weissacher Tal im offenen Verfahren.
|
|
Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
|
2026021806585424897 / 114053-2026
|
|
Veröffentlicht :
|
18.02.2026
|
|
Anforderung der Unterlagen bis :
|
31.07.2036
|
|
Angebotsabgabe bis :
|
13.04.2026
|
|
Dokumententyp :
|
Ausschreibung
|
|
Produkt-Codes :
|
60112000 - Öffentlicher Verkehr (Straße)
|
DEU-Waiblingen: Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe von
Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im
Landkreis Rems-Murr-Kreis; Linienbündel 11 Verkehrsraum Weissacher Tal
im offenen Verfahren.
2026/S 34/2026 114053
Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im
Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Rems-Murr-Kreis; Linienbündel 11
Verkehrsraum Weissacher Tal im offenen Verfahren.
OJ S 34/2026 18/02/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen - Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Rems-Murr-Kreis
E-Mail: d.taleska@rems-murr-kreis.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im
Landkreis Rems-Murr-Kreis; Linienbündel 11 Verkehrsraum Weissacher Tal im offenen
Verfahren.
Beschreibung: Das Linienbündel ist zur Inbetriebnahme wie folgt zu beschreiben Linie 365
Backnang Unterweissach Oberbrüden Linie 365A Bildungszentrum Weissach i.T.
Oberbrüden (Schülerverkehr) Linie 366 Backnang Steinbach Oberbrüden Lippoldsweiler
Hohnweiler Däfern Linie 366 im Zustand 2: Backnang Steinbach Oberbrüden
Lippoldsweiler Hohnweiler Linie 381 Backnang Weissach i.T. Auenwald Backnang
Linie 382 Backnang Weissach i.T. Auenwald Althütte Linie 382A Bildungszentrum
Weissacher Tal Lippoldsweiler Sechselberg Althütte Linie 383 Backnang Allmersbach i.
T. Unterweissach (- Oberbrüden) Linie 384 Backnang Weissach i.T. Althütte Linie 393
Backnang Allmersbach i.T. Rudersberg Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen
Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 bei-gefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3
finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Ab Inbetriebnahme des
Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) kommt es zu einer Verschiebung der für die
Bus-Zug-Anschlüsse zugrunde liegenden Bahnfahrpläne. Aus diesem Grund werden in den
oben genannten Anhängen LB.1, LB.2 und LB.3 zwei verschiedene Fahr-planzustände der
Buslinien des Linienbündels RMK11 dargestellt. In Zustand 2 kommt es dabei nicht nur zu
Fahrzeitenverschiebungen, sondern teils auch zu Fahrwegsänderungen. Da der genaue
Inbetriebnahmezeitpunkt von S21 noch nicht bekannt ist, wird für die Kalkulation (Anlage 5
zum Aufruf zur Angebotsabgabe) ein Inbetriebnahmedatum zum Fahrplanwechsel 2027
angenommen (voraussichtlich 12.12.2027). Zur Inbetriebnahme von S21 sind die
vorgegebenen Busfahrpläne nochmals auf die Kompatibilität mit den dann geltenden
Bahnfahrplänen zu über-prüfen und mit dem Aufgabenträger abzustimmen. Sollte S21 später
oder früher als zu dem angenommenen Zeitpunkt in Betrieb gehen, so gilt der jeweils für den
dann gültigen Fahrplan-zustand im Kalkulationsblatt zugrunde gelegte Preis als
Vergütungsgrundlage. Sollte sich die Inbetriebnahme von S21 beispielsweise weiter
verzögern, gelten die für den Zustand 1 im Kalkulationsblatt angegebenen und
fortgeschriebenen Preise solange weiter, bis S21 in Betrieb geht.
Kennung des Verfahrens: abc494a7-09a8-431f-bd41-c3b176bf439f
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rems-Murr-Kreis (DE116)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Hauptort der Ausführung: Rems-Murr-Kreis
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im
Landkreis Rems-Murr-Kreis; Linienbündel 11 Verkehrsraum Weissacher Tal im offenen
Verfahren.
Beschreibung: Das Linienbündel ist zur Inbetriebnahme wie folgt zu beschreiben Linie 365
Backnang Unterweissach Oberbrüden Linie 365A Bildungszentrum Weissach i.T.
Oberbrüden (Schülerverkehr) Linie 366 Backnang Steinbach Oberbrüden Lippoldsweiler
Hohnweiler Däfern Linie 366 im Zustand 2: Backnang Steinbach Oberbrüden
Lippoldsweiler Hohnweiler Linie 381 Backnang Weissach i.T. Auenwald Backnang
Linie 382 Backnang Weissach i.T. Auenwald Althütte Linie 382A Bildungszentrum
Weissacher Tal Lippoldsweiler Sechselberg Althütte Linie 383 Backnang Allmersbach i.
T. Unterweissach (- Oberbrüden) Linie 384 Backnang Weissach i.T. Althütte Linie 393
Backnang Allmersbach i.T. Rudersberg Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen
Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 bei-gefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3
finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Ab Inbetriebnahme des
Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) kommt es zu einer Verschiebung der für die
Bus-Zug-Anschlüsse zugrunde liegenden Bahnfahrpläne. Aus diesem Grund werden in den
oben genannten Anhängen LB.1, LB.2 und LB.3 zwei verschiedene Fahr-planzustände der
Buslinien des Linienbündels RMK11 dargestellt. In Zustand 2 kommt es dabei nicht nur zu
Fahrzeitenverschiebungen, sondern teils auch zu Fahrwegsänderungen. Da der genaue
Inbetriebnahmezeitpunkt von S21 noch nicht bekannt ist, wird für die Kalkulation (Anlage 5
zum Aufruf zur Angebotsabgabe) ein Inbetriebnahmedatum zum Fahrplanwechsel 2027
angenommen (voraussichtlich 12.12.2027). Zur Inbetriebnahme von S21 sind die
vorgegebenen Busfahrpläne nochmals auf die Kompatibilität mit den dann geltenden
Bahnfahrplänen zu über-prüfen und mit dem Aufgabenträger abzustimmen. Sollte S21 später
oder früher als zu dem angenommenen Zeitpunkt in Betrieb gehen, so gilt der jeweils für den
dann gültigen Fahrplan-zustand im Kalkulationsblatt zugrunde gelegte Preis als
Vergütungsgrundlage. Sollte sich die Inbetriebnahme von S21 beispielsweise weiter
verzögern, gelten die für den Zustand 1 im Kalkulationsblatt angegebenen und
fortgeschriebenen Preise solange weiter, bis S21 in Betrieb geht.
Interne Kennung: LOT-0001 E25299416
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rems-Murr-Kreis (DE116)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Hauptort der Ausführung: Rems-Murr-Kreis
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2036
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 1: der Angebotspreis (inkl. Zubestellungszenario) zu 70%
Beschreibung: a) Zuschlagskriterium Preis: Der Wertungspreis geht mit 70 % in die Wertung
ein, d.h. es sind max. 70 Wertungspunkte erzielbar. Der Wertungspreis setzt sich zusammen
aus dem Preis der Grundleistung und dem Preis für Zubestellungen. Das Zubestellszenario
dient dazu, verbindliche Preise für Zubestellungen im Sinne des § 6 ÖDLA abzufragen. Die
Preise für Zubestellungen werden auch in den Wertungspreis eingerechnet. Das Volumen, mit
dem Preise in die Wertung einbezogen werden, ist dem Zubestellszenario zu entnehmen. Die
Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Durchschnitt aller angebotenen Wertungspreise
(Preis der Grundleistung und Preis für Zube-stellungen) ermittelt (Durchschnittspreis). Ein
fiktives Angebot mit diesem Durchschnittspreis erhält die halbe Punktzahl (35 Punkte). 0
Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,3-fachen des Durchschnittspreises. Die volle
Punktzahl (70 Punkte) erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,7-fachen des
Durchschnittspreises. Alle Angebote mit darüber oder darunter liegenden Wertungspreisen
erhalten ebenfalls 0 bzw. alle Punkte. Für die dazwischen liegenden Wertungspreise erfolgt
die Ermittlung der Punktzahl über eine lineare Interpolation kaufmännisch gerundet auf eine
volle Punktzahl. Beispiel: Der Durchschnittspreis aller Angebote, beispielsweise 3,22 Mio.,
bekommt die halbe Punktzahl (35 Punkte), ein fiktives Ange-bot mit dem 1,3-fachen des
Durchschnittspreises oder schlechter enthält 0 Punkte. Ein fiktives Angebot mit dem 0,7-
fachen des Durchschnittspreises oder besser erhält 70 Punkte. Alle Werte dazwischen werden
entsprechend linear bewertet. Dies ergäbe beispielsweise folgende Punkteverteilung: Angebot
A: 4,186 Mio. = 0 Punkte Angebot B: 3,22 Mio. = 35 Punkte Angebot C: 2,254 Mio. = 70
Punkte Angebot D: 2,9 Mio. = 47 Punkte Angebot E: 3,5 Mio. = 25 Punkte. Die zu
erwartende Preissteigerung ergibt sich aus dem Kalkulationsblatt (Tabellenblatt
Berechnung_Fortschreibung). Für Zubestellungen muss der Bieter für die im
Kalkulationsblatt genannten Kategorien jeweils einen Preis je zubestellter Einheit im
Kalkulationsblatt angeben.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 70,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 2: Qualität der Konzepte
Beschreibung: b) Zuschlagskriterium Qualität der Konzepte: Vom Bieter können mit seinem
Angebot die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten drei Konzepte zur Qualität
(Fahrzeugkonzept, Perso-nalkonzept und Qualitätskonzept) eingereicht werden. Die mit der
Verwirklichung der Konzepte verbundenen Kosten sind in den Wertungspreis (vgl. Buchst. a))
einzukalkulieren. Reicht ein Bieter kein Konzept ein, erhält er hierfür 0 Punkte. Für die
Qualitätsbewertung der Konzepte werden in Summe bis zu 30 Wertungspunkte vergeben.
Diese verteilen sich wie folgt: Konzept 1: Fahrzeugkonzept (10 Punkte, max. 3 DIN A4
Seiten, Schriftart Arial 12 pt, 1,5 zeilig) Konzept 2: Personalkonzept (10 Punkte, max. 4 DIN
A4 Seiten, Schriftart Arial 12 pt, 1,5 zeilig) Konzept 3: Qualitätskonzept (10 Punkte, max. 4
DIN A4 Seiten, Schriftart Arial 12 pt, 1,5 zeilig) Der Bieter hat seine Konzepte nach den unten
vorgegebenen Anforderungen und den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Aspekten
klar und eindeutig zu gliedern. Mit den Konzepten ist darzustellen, wie der Bieter im
Auftragsfall die Leistungen konkret innerhalb des generellen Leistungsrahmens und der
vorgegebenen Leistungsinhalte erbringen wird. Der Bieter hat also mit seinen Konzepten die
angebotenen Mehrqualitäten gegenüber dem Grundangebot zu konkretisieren, die unter
anderem die inhaltlichen Anforderungen definieren, die der künftige Auftragnehmer bei seiner
Leistungserbringung jedenfalls und zwingend zu erfüllen hat. Dabei werden ausschließlich
solche Angaben im Konzept bewertet, die nicht bereits in den Ausschreibungsunterlagen,
insbesondere Anhang LB.4 (Standards im Busverkehr der Verbundlandkreise im VVS, Version
2.2) enthalten oder gesetzlich vorgegeben sind. Darüber hinaus dürfen die Angaben in den
Konzepten den Festlegungen in den Ausschreibungsunterlagen nicht widersprechen. Die
Konzepte müssen verbindliche Aussagen enthalten (NICHT: bei Bedarf, möglicherweise,
auf Wunsch, etc.). Entsprechende unverbindliche Aussagen werden nicht gewertet. Der
Bieter hat die Konzepte auf die Besonderheiten des Linienbündels auszurichten; allgemeine
Aussagen ohne Bezug zum konkreten Auftrag werden nicht gewertet. Sofern ein Bieter
Schaubilder oder andere Abbildungen in seine Konzepte einfügt, müssen die gleichen
Formvorgaben wie bei Fließtext einge-halten werden (Schriftgröße Arial 12 pt, 1,5 zeilig);
andernfalls werden sie nicht gewertet. Es ist unzulässig, auf andere Unterlagen, Dokumente
oder Internetadressen zu verweisen. Entsprechend in Verweis genommene Unterlagen,
Dokumente oder Internetadressen werden nicht bewertet. Zulässig und wertbar sind im
Rahmen des Personalkonzepts indes die zur Plausibilisierung der Personaldecke und
Personalstruktur beigefügten vorläufigen Dienstpläne (Ziffer 2.4.2. der Leistungsbeschreibung)
sowie im Rahmen des Qualitätskonzepts die bei der optionalen Mehrleistung beigefügten
Fahrpläne (Ziffer 2.4.3. der Leistungsbeschreibung). Schaubilder und andere Abbildungen
werden auf die zur Verfügung stehenden Seitenvorgaben angerechnet; das gilt nicht für die
beigefügten vorläufigen Dienstpläne im Rahmen der Personaldecke und Personalstruktur und
die beigefügten Fahrpläne im Rahmen der optionalen Mehrleistung. Bei Überschreitungen der
jeweiligen Seitenvorgaben werden ausschließlich die Inhalte der ersten vier bzw. beim
Fahrzeugkonzept der ersten drei DIN A4 Seiten des Konzepts bewertet. Deckblätter,
Zwischenblätter etc. der jeweiligen Konzepte werden auf die Konzeptseiten angerechnet. Als
Schriftart ist Arial zu verwenden mit der Schriftgröße 12 Punkte. Die Ränder müssen oben und
unten mindestens 2 cm betragen, links und rechts mindestens 1,5 cm. Die Nichtbeachtung der
Vorgaben zur Schriftgröße, Zeilenabstand, Rändern und Schriftart führt dazu, dass das
Konzept so behandelt wird, wie es bei richtiger Formatierung behandelt werden würde (siehe
oben). Das bedeutet, dass nur die zulässige Seitenzahl gewertet wird und bei etwaigen
Überschreitungen der jeweiligen Seitenvorgaben ausschließlich die Inhalte der ersten vier
bzw. beim Fahrzeugkonzept der ersten drei DIN A4 Seiten des Konzepts bewertet werden.
Die Datei muss bearbeitbar sein (kein PDF). Bei Nichtbeachtung behält sich die Vergabestelle
das Nachfordern vor. In jedem Konzept werden zu den nachfolgend angegebenen
Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den
ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet:
1. Konzept Fahrzeugkonzept (10 Wertungspunkte) Das vom Bieter angebotene Konzept
wird mit einer vergleichenden Bewertung beurteilt. Dabei werden alle ausschreibungs- und
vergaberechtskonformen Angebote miteinander verglichen. Auf Basis dieses Vergleichs
erfolgt dann eine Feststellung, welches Angebot bzw. welche Angebote die besten
Konzeptinhalte hat bzw. haben; dieses Angebot bzw. diese Angebote erhalten dann die
meisten Punkte, was nicht die volle Punktzahl sein muss. Die restlichen Angebote erhalten
jeweils Punkteabzüge. Vor diesem Hintergrund erfolgt diese Bewertung nach folgenden
Vorgaben: Im Rahmen der Bestbieterermittlung erfolgt eine Bewertung, ob durch das
angebotene Konzept das festgelegte Ziel sehr gut (10 Punkte), gut (6 Punkte), befriedigend (3
Punkte), ausreichend (2 Punkte) oder mangelhaft (1 Punkt) erreicht wird; enthält ein Konzept
keine oder keine inhaltlich plausible Darstellung, oder fehlt das Konzept gänzlich, ist es
ungenügend und es werden dafür 0 Punkte vergeben. Nähere Ausführungen zu den
Notenstufen ergeben sich aus Anlage 6 (Bewertungsmatrix). 2. Konzept Personalkonzept
(10 Wertungspunkte) Das vom Bieter angebotene Konzept wird mit einer vergleichenden
Bewertung beurteilt. Dabei werden alle ausschreibungs- und vergaberechtskonformen
Angebote miteinander verglichen. Auf Basis dieses Vergleichs erfolgt dann eine Feststellung,
welches Angebot bzw. welche Angebote die besten Konzeptinhalte hat bzw. haben.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 30,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E25299416
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E25299416
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 70 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 13/04/2026 11:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00000318
Abteilung: Amt für Öffentlichen Personennahverkehr
Postanschrift: Alter Postplatz 10
Stadt: Waiblingen
Postleitzahl: 71332
Land, Gliederung (NUTS): Rems-Murr-Kreis (DE116)
Land: Deutschland
E-Mail: d.taleska@rems-murr-kreis.de
Telefon: 0 71 51 501 3319
Internetadresse: https://www.rems-murr-kreis.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 388a1c65-7e22-4340-9dbe-66d24706cda7 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/02/2026 15:25:21 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 34/2026
Datum der Veröffentlichung: 18/02/2026
Referenzen:
https://www.rems-murr-kreis.de
https://www.subreport.de/E25299416
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202602/ausschreibung-114053-2026-DEU.txt
|
|