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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Mainz - Deutschland Bereitstellung von Software Bereitstellung einer Schulverwaltungssoftware als SaaS
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026020901015302127 / 92021-2026
Veröffentlicht :
09.02.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
27.02.2026
Angebotsabgabe bis :
09.03.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
72261000 - Software-Unterstützung
72263000 - Software-Implementierung
72267100 - Wartung von Informationstechnologiesoftware
72268000 - Bereitstellung von Software
72514000 - Verwaltung von Computeranlagen
80533100 - Ausbildung im Umgang mit Computern
DEU-Mainz: Deutschland Bereitstellung von Software Bereitstellung einer
Schulverwaltungssoftware als SaaS

2026/S 27/2026 92021

Deutschland Bereitstellung von Software Bereitstellung einer Schulverwaltungssoftware als
SaaS
OJ S 27/2026 09/02/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Bildung
Rheinland-Pfalz, Abt. 3 Referat 9315
E-Mail: vergabeverfahren@abante.de
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Bereitstellung einer Schulverwaltungssoftware als SaaS
Beschreibung: Das Bildungsministerium Rheinland-Pfalz beabsichtigt, die Bereitstellung, den
Betrieb und die Pflege einer Schulmanagementsoftware als Cloud-Dienst (SaaS)
einschließlich der hierfür erforderlichen System-, Betriebs- und Supportleistungen sowie der
Schulungen, zu beschaffen. Die Lösung umfasst insbesondere die Funktionsbereiche
Stundenplanung, Vertretungsplanung, digitales Klassenbuch, Kurswahl (Oberstufe) sowie
Funktionen zur Veröffentlichung und Anbindung bzw. Schnittstellen gemäß
Leistungsbeschreibung, insbesondere C.0_Kriterienkatalog.
Kennung des Verfahrens: 48bac320-3a6e-4678-b57a-4af8453fbbb1
Interne Kennung: 515/25
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72268000 Bereitstellung von Software
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72261000 Software-Unterstützung, 72267100 Wartung von
Informationstechnologiesoftware, 72263000 Software-Implementierung, 72514000 Verwaltung
von Computeranlagen, 80533100 Ausbildung im Umgang mit Computern

2.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0MM4HM#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: vgl. § 123 Abs. 2 GWB: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c
des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des
Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: vgl.
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. §
129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des
Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat
oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261
des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
Betrug: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...)
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit
sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Korruption: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §

30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung
und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische
und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10.
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: vgl. § 123
Abs. 4 S. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein

Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Zahlungsunfähigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: vgl. § 124
Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen
Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: vgl. §
124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4.
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken

Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: vgl. § 124 Abs. 1 Nr.
5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und
Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung
des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: vgl. § 124 Abs.
1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: vgl. § 124
Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: vgl. § 124 Abs. 1
Nr. 8, 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug
auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen
oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Bereitstellung einer Schulverwaltungssoftware als SaaS
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt die Lösung dem Auftraggeber während der
Vertragslaufzeit zur Nutzung über eine Cloud-Infrastruktur bereit und erbringt insbesondere: 1.
Bereitstellung bzw. Betrieb der Cloud-Leistung einschließlich Monitoring sowie
Fehlerbehebung im laufenden Betrieb 2. Einführungs- und Konfigurationsleistungen gemäß
Abruf (z.B. Pilotierung, Einrichtung, Mandantenanlage nach Maßgabe des Preisblattes) 3.
Fachliche Anforderungen Leistungen gemäß C.0_Kriterienkatalog, insbesondere Module bzw.
Funktionsbereiche wie Stunden- und Vertretungsplanung, digitales Klassenbuch, Fach- bzw.

Kurswahlen, Kurs- bzw. Bänderplanung, Veröffentlichungsfunktionen sowie Anbindungen und
Schnittstellen 4. Nicht-funktionale Anforderungen gemäß C.0_Kriterienkatalog, insbesondere
Datenschutz nach DSGVO, IT-Sicherheit, Betriebsort, Supportorganisation und Verfügbarkeit
Interne Kennung: 515/25

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72268000 Bereitstellung von Software
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72261000 Software-Unterstützung, 72267100 Wartung von
Informationstechnologiesoftware, 72263000 Software-Implementierung, 72514000 Verwaltung
von Computeranlagen, 80533100 Ausbildung im Umgang mit Computern

5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Laufzeit beginnt am Tag nach dem Zuschlag und
beträgt fix zwei Jahre mit der einseitigen Option des Auftraggebers, die Rahmenvereinbarung
um jeweils ein Jahr zu verlängern, begrenzt auf die Gesamtdauer von maximal vier Jahren.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1.1. Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz Der
Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die
Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen.
Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten,
Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung,
Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist
nachzuweisen durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von
Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem
Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die
Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung
des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in
diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1.2 Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Der
Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die
Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach
§§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere
Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch
Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Registerauszügen etc.
vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für
jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die
Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der
Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem
Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1.3 Leistungen von Bietergemeinschaft,
Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber 1.3.1 Mitglieder und Leistungsteile der
Bietergemeinschaft Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft
benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft
voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die
Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft. 1.3.2 Leistungen der Unterauftragnehmer Falls der Einsatz von
Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die
Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben
beabsichtigt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit
dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft. 1.3.3 Leistungen der
Eignungsleihgeber Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist. Auch muss
der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. muss der Eignungsleihgeber
angeben, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht,
dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen
Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei
Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung
übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung ist mit dem
Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die
Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 2.1 Unternehmensumsatz im Tätigkeitsbereich gem. §
45 Abs. 1 Nr. 1 VgV Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die
Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich- finanzieller Hinsicht verleiht) muss
/müssen sowohl seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz (netto) als auch seinen/ihren
jeweiligen Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich dieser Ausschreibung für öffentliche
Auftraggeber in den Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 (dies sind die letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr
kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der EU-
weiten Bekanntmachung an. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG
u. a. die Anforderung von Gewinn- und Verlustrechnungen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung

ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht
verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 2.2 Versicherungsnachweis gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3
VgV Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die
Eignung in wirtschaftlich- finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer
Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen
Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: Personenschäden
mindestens 3.300.000 EUR, Sachschäden mindestens 1.000.000 EUR, Vermögensschäden,
die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, mindestens 1.000.000
EUR. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der
Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Der Nachweis erfolgt durch
Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen der Versicherungspolice oder
einer Versicherungsbestätigung vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot
einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die
Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen,
bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich- finanzieller Hinsicht.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 3.1 Referenzen - § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV Der Bieter
bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-
beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den
betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen in den letzten fünf Jahren,
gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-weiten Veröffentlichung, für mindestens 500
Schulen eine Schulmanagementsoftware bereitgestellt haben, gleichgültig, ob as a Service
oder on premise, deren Funktionsumfang zumindest auch (1) wesentliche Teile der
Stundenplanung umfasst, und zwar bezüglich der Stammdatenverwaltung von Lehrkräften und
Klassen, der Unterrichtsplanung und der Erstellung des Stundenplans, sowie (2) wesentliche
Teile des digitalen Klassenbuchs, und zwar bezüglich des Abwesenheitsmanagements. Wie
viele Aufträge bzw. Verträge der Bereitstellung zugrunde gelegen haben sowie die Dauer der
Bereitstellung sind unerheblich; es kommt auf die Schulzahl und den Umfang der
Bereitstellung an. Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenznehmer
(wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die
vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die
vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die
erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu
beschreiben. Dies erfordert zwingend, die Liste mit den Namen der mindestens 500 Schulen
vorzulegen, für welche die Software im Referenzzeitraum bereitgestellt wurde, um dem
Auftraggeber eine Überprüfung zu ermöglichen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen,
wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. Die
Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft
und für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht
verleiht/verleihen). Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte
Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt
/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist
die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.

Kriterium: Versorgungssicherheit

Beschreibung des Auswahlkriteriums: 3.2 Incident-Management-Verfahren - § 46 Abs. 3 Nr. 3
VgV Der Bieter verfügt über ein Incident-Management-Verfahren zur Behandlung von
Störungen im Produktivbetrieb, welches an ITIL v4 oder gleichwertig ausgerichtet ist. Der
Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von
Belegunterlagen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den
Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung
in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen). Für den/die Unterauftragnehmer ist die
Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den
betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich
Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf
Anforderung einzureichen.

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 3.3 ISO/IEC 27001 Zertifizierung - § 46 Absatz 3 Nr. 3
VgV, § 49 VgV analog Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die
Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss bzw. müssen eine gültige ISO/IEC
27001:2022-Zertifizierung oder gleichwertig nachweisen. Achtung: Der
Rechenzentrumsbetreiber ist kein Unterauftragnehmer. Der Nachweis erfolgt durch
Eigenerklärungen, wobei sich der AG vorbehält, eine Abschrift der ISO/IEC 27001-
Zertifizierung verlangen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den
Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die
Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung
des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen,
außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung
mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.

Kriterium: Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten
Informationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 4. Sonstige auftragsbezogene Eigenerklärungen (v. a.
zu Auftragsausführungsbedingungen) 4.1 Verschwiegenheitspflicht Der Bieter, die Mitglieder
der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen
alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung
gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln
(Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens
sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu
verarbeiten. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG vorbehält,
Nachweise zu den Datensicherheitsmaßnahmen zu verlangen. Die Eigenerklärung/en ist/sind
mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für
den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte
Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich
Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf
Anforderung einzureichen.

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 4.2 Russland-Erklärung Der Bieter, die Mitglieder der
Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht
von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ( Russland-
Erklärung ). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit

dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für
den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte
Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich
Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf
Anforderung einzureichen.

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 4.3 Vorlage einer Freistellungsbescheinigung gem. §
50c Abs. 2 S. 1 EStG Falls der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft beschränkt steuerpflichtig
gem. §§ 49, 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG ist und eine Freistellungsbescheinigung nach den
gesetzlichen Bestimmungen erlangen kann, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft eine
gültige Freistellungsbescheinigung des Bundeszentralamts für Steuern nach §§ 50a, 50c
EStG nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung bei Angebotsabgabe und -
allerdings erst auf gesonderte Anforderung - durch Vorlage der Freistellungsbescheinigung.
Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. für die
Bietergemeinschaft. Die Freistellungsbescheinigung ist erst auf gesonderte Anforderung
einzureichen.

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 4.4 Mustererklärung 3 nach § 4 Abs. 2 des LTTG RLP
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die
Unterauftragnehmer muss/müssen die Beachtung von § 4 Abs. 2 LTTG RLP zusagen. Der
Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot
einzureichen für den Bieter bzw. für die Bietergemeinschaft und für den/die
Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung
des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in
diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis gem. Vergabeunterlagen B.2 Zuschlagskriterien
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 70,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Qualität gem. 17 BE Kriterien nach Anlage C.0 Kriterienkatalog
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 30,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 27/02/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0MM4HM
/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0MM4HM

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0MM4HM
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/03/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 67 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 09/03/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: 15 Kalendertage nach Absendung der
Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich
(§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege
versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die
Vorschrift lautet auszugsweise: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt
hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur

Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des
Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB
damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer
eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf
wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen
und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-,
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter
an die Vergabekammer wenden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land
Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz, Abt. 3 Referat
9315
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch
das Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz, Abt. 3 Referat 9315

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Bildung
Rheinland-Pfalz, Abt. 3 Referat 9315
Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 07-0001901100000-53
Postanschrift: Mittlere Bleiche 61
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Kontaktperson: abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
E-Mail: vergabeverfahren@abante.de
Telefon: +49 341 238203-00
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Registrierungsnummer: HRA 19638
Postanschrift: Ganghoferstraße 68a
Stadt: München
Postleitzahl: 80339
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabeverfahren@abante.de
Telefon: +49 89244135-180
Internetadresse: https://abante.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister

8.1. ORG-0003

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer: 07-0001801100000-05
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 613116-2113
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f465bf87-c666-47b0-b4f2-bfc9803eda96 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/02/2026 18:21:25 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 27/2026
Datum der Veröffentlichung: 09/02/2026

Referenzen:
https://abante.de/
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0MM4HM
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0MM4HM/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202602/ausschreibung-92021-2026-DEU.txt

 
 
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