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Titel :
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DEU-Osterholz-Scharmbeck - Deutschland Dachabdichtungs- und -dämmarbeiten Neubau einer Pflegeeinrichtung: Dachabdichtungsarbeiten
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026020900532301102 / 90729-2026
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Veröffentlicht :
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09.02.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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06.03.2026
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Angebotsabgabe bis :
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12.03.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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45261410 - Dachabdichtungs- und -dämmarbeiten
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DEU-Osterholz-Scharmbeck: Deutschland Dachabdichtungs- und -dämmarbeiten
Neubau einer Pflegeeinrichtung: Dachabdichtungsarbeiten
2026/S 27/2026 90729
Deutschland Dachabdichtungs- und -dämmarbeiten Neubau einer Pflegeeinrichtung:
Dachabdichtungsarbeiten
OJ S 27/2026 09/02/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Osterholz
E-Mail: vergabe@landkreis-osterholz.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Neubau einer Pflegeeinrichtung: Dachabdichtungsarbeiten
Beschreibung: Der Landkreis Osterholz beabsichtigt für den Neubau einer Pflegeeinrichtung
die Dachabdichtungsarbeiten zu vergeben.
Kennung des Verfahrens: 1c039d93-3149-4468-b713-7e18941a206d
Interne Kennung: 2026000249
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45261410 Dachabdichtungs- und -dämmarbeiten
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Osterholz-Scharmbeck
Postleitzahl: 27711
Land, Gliederung (NUTS): Osterholz (DE936)
Land: Deutschland
2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0,00 EUR
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Betrug: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV
und § 16 VOB/A
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und §
16 VOB/A
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und
§ 16 VOB/A
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Gemäß § 123, 124 GWB, §
57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gemäß § 123, 124
GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gemäß §
123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42
Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Gemäß §
123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV
und § 16 VOB/A
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Gemäß § 123, 124
GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1
VgV und § 16 VOB/A
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1
VgV und § 16 VOB/A
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1
VgV und § 16 VOB/A
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Gemäß §
123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57,
42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gemäß § 123,
124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Zahlungsunfähigkeit: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Neubau einer Pflegeeinrichtung: Dachabdichtungsarbeiten
Beschreibung: Der Landkreis Osterholz beabsichtigt für den Neubau einer Pflegeeinrichtung
die Dachabdichtungsarbeiten zu vergeben.
Interne Kennung: 5191e758-84ed-4079-90e3-b73ce7263fbc
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45261410 Dachabdichtungs- und -dämmarbeiten
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Osterholz-Scharmbeck
Postleitzahl: 27711
Land, Gliederung (NUTS): Osterholz (DE936)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit
dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch
des Bundes) vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister,
Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben
und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei
Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen
Nachunternehmen abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in
der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender
Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte
Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Besondere Ausführungsbedingungen: Bei
der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und
Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der
Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
Mindestlohngesetzes zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben
des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG),
der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem
auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten
Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG - Bauhaupt- und Baunebengewerbe -) zahlt.
Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer
abzugeben (§ 13 NTVergG). Alternativ wird eine einheitliche europäische Eigenerklärung
(EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit
dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch
des Bundes) vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister,
Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben
und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei
Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen
Nachunternehmen abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in
der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender
Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte
Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Besondere Ausführungsbedingungen: Bei
der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und
Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der
Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
Mindestlohngesetzes zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben
des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG),
der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem
auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten
Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG - Bauhaupt- und Baunebengewerbe -) zahlt.
Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer
abzugeben (§ 13 NTVergG). Alternativ wird eine einheitliche europäische Eigenerklärung
(EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert.
Kriterium: Anzahl der Führungskräfte
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit
dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch
des Bundes) vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister,
Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben
und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei
Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen
Nachunternehmen abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in
der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender
Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte
Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Besondere Ausführungsbedingungen: Bei
der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und
Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der
Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
Mindestlohngesetzes zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben
des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG),
der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem
auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten
Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG - Bauhaupt- und Baunebengewerbe -) zahlt.
Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer
abzugeben (§ 13 NTVergG). Alternativ wird eine einheitliche europäische Eigenerklärung
(EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit
dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch
des Bundes) vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister,
Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben
und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei
Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen
Nachunternehmen abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in
der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender
Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte
Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Besondere Ausführungsbedingungen: Bei
der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und
Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der
Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
Mindestlohngesetzes zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben
des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG),
der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem
auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten
Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG - Bauhaupt- und Baunebengewerbe -) zahlt.
Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer
abzugeben (§ 13 NTVergG). Alternativ wird eine einheitliche europäische Eigenerklärung
(EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit
dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch
des Bundes) vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister,
Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben
und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei
Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen
Nachunternehmen abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in
der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender
Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte
Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Besondere Ausführungsbedingungen: Bei
der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und
Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der
Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
Mindestlohngesetzes zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben
des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG),
der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem
auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten
Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG - Bauhaupt- und Baunebengewerbe -) zahlt.
Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer
abzugeben (§ 13 NTVergG). Alternativ wird eine einheitliche europäische Eigenerklärung
(EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit
dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch
des Bundes) vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister,
Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben
und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei
Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen
Nachunternehmen abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in
der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender
Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte
Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Besondere Ausführungsbedingungen: Bei
der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und
Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der
Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
Mindestlohngesetzes zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben
des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG),
der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem
auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten
Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG - Bauhaupt- und Baunebengewerbe -) zahlt.
Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer
abzugeben (§ 13 NTVergG). Alternativ wird eine einheitliche europäische Eigenerklärung
(EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit
dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch
des Bundes) vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister,
Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben
und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei
Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen
Nachunternehmen abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in
der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender
Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte
Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Besondere Ausführungsbedingungen: Bei
der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und
Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der
Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
Mindestlohngesetzes zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben
des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG),
der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem
auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten
Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG - Bauhaupt- und Baunebengewerbe -) zahlt.
Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer
abzugeben (§ 13 NTVergG). Alternativ wird eine einheitliche europäische Eigenerklärung
(EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit
dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch
des Bundes) vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister,
Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben
und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei
Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen
Nachunternehmen abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in
der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender
Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte
Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Besondere Ausführungsbedingungen: Bei
der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und
Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der
Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
Mindestlohngesetzes zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben
des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG),
der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem
auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten
Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG - Bauhaupt- und Baunebengewerbe -) zahlt.
Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer
abzugeben (§ 13 NTVergG). Alternativ wird eine einheitliche europäische Eigenerklärung
(EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit
dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch
des Bundes) vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister,
Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben
und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei
Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen
Nachunternehmen abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in
der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender
Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte
Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Besondere Ausführungsbedingungen: Bei
der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und
Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der
Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
Mindestlohngesetzes zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben
des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG),
der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem
auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten
Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG - Bauhaupt- und Baunebengewerbe -) zahlt.
Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer
abzugeben (§ 13 NTVergG). Alternativ wird eine einheitliche europäische Eigenerklärung
(EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert.
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit
dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch
des Bundes) vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister,
Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben
und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei
Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen
Nachunternehmen abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in
der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender
Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte
Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Besondere Ausführungsbedingungen: Bei
der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und
Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der
Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
Mindestlohngesetzes zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben
des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG),
der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem
auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten
Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG - Bauhaupt- und Baunebengewerbe -) zahlt.
Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer
abzugeben (§ 13 NTVergG). Alternativ wird eine einheitliche europäische Eigenerklärung
(EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/03/2026 11:00:00 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.
bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/d1ecc2b4-3b66-45f7-903b-490049724686
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api
/supplier/external/deeplink/subproject/d1ecc2b4-3b66-45f7-903b-490049724686
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/03/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 61 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-
EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 12/03/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Osterholz, - Zentrale Vergabestelle -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Osterholz
Registrierungsnummer: 12bf6417-be60-4c71-99e4-dfaa57b4f15e
Abteilung: Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Osterholzer Straße 23
Stadt: Osterholz-Scharmbeck
Postleitzahl: 27711
Land, Gliederung (NUTS): Osterholz (DE936)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabe@landkreis-osterholz.de
Telefon: +49 47919301290
Internetadresse: https://www.landkreis-osterholz.de/ausschreibungen
Profil des Erwerbers: https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: 77d36f32-d3ac-47f5-a15c-02d4d529de2e
Abteilung: Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Regierungsvertretung Lüneburg
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131150
Fax: +49 41312943
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27364&
article_id=93032&_psmand=18
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Osterholz, - Zentrale Vergabestelle -
Registrierungsnummer: d818d9dc-7f40-4c7d-ba41-f71c2addb0f5
Postanschrift: Osterholzer Str. 23
Stadt: Osterholz-Scharmbeck
Postleitzahl: 27711
Land, Gliederung (NUTS): Osterholz (DE936)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@landkreis-osterholz.de
Telefon: +49 4791930-1291
Internetadresse: https://portal.deutsche-evergabe.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 70fcaa65-00b3-4c96-acd1-47257fb3124c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/02/2026 08:18:55 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 27/2026
Datum der Veröffentlichung: 09/02/2026
Referenzen:
https://www.landkreis-osterholz.de/ausschreibungen
http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27364&article_id=93032&_psmand=18
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202602/ausschreibung-90729-2026-DEU.txt
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