Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Böblingen - Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in den Landkreisen Böblingen und Calw, Linienbündel BB05 Mittleres Heckengäu
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026020900493800654 / 90238-2026
Veröffentlicht :
09.02.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
31.07.2035
Angebotsabgabe bis :
02.04.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
60112000 - Öffentlicher Verkehr (Straße)
DEU-Böblingen: Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe von
Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in den
Landkreisen Böblingen und Calw, Linienbündel BB05 Mittleres Heckengäu

2026/S 27/2026 90238

Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im
Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in den Landkreisen Böblingen und Calw, Linienbündel BB05
Mittleres Heckengäu
OJ S 27/2026 09/02/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Böblingen
E-Mail: vergaben-bus@lrabb.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Calw
E-Mail: Nahverkehrsplanung@kreis-calw.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in
den Landkreisen Böblingen und Calw, Linienbündel BB05 Mittleres Heckengäu
Beschreibung: Die öffentlichen Auftraggeber sind die zuständigen Aufgabenträger im
öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nach § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG i. V. m. § 6 Abs. 1
des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen
Personennahverkehrs Baden-Württemberg (ÖPNVG BW). Die Auftraggeber sind gem. § 6
Abs. 3 ÖPNVG BW damit auch zuständige Behörde im Sinne der EU-Verordnung (EG) Nr.
1370/2007 (VO 1370/2007). Die Landkreise Böblingen und Calw sind damit für die
Sicherstellung eines ausreichenden Verkehrsangebots in ihrem Wirkungskreis zuständig (§ 8
Abs. 3 PBefG). Nachdem die aktuelle Verkehrsbedienung im Linienbündel BB05 zum
30.06.2026 endet, war die Verkehrsleistung ab dem 01.07.2026 zu gewährleisten, mithin neu
auszuschreiben. Zur Vergabe kommen die Busverkehrsleistungen auf den nachfolgenden
aufgelisteten VVS-Linien: - 763 (Sindelfingen) - Böblingen Aidlingen Deufringen Dachtel
Gechingen Stammheim (CW) Calw; - 763A Sindelfingen Böblingen Dagersheim
Aidlingen Deufringen Dachtel Gechingen - Stammheim (CW) (Schülerverkehr); - 764
(Sindelfingen -) Böblingen - Aidlingen - Dachtel (- Gechingen); - 766 Böblingen - Döffingen -
Dätzingen - Schafhausen - Weil der Stadt; - 766A Dätzingen - Schafhausen - Weil der Stadt
(Schülerverkehr); - 768A Gärtringen - Aidlingen - Lehenweiler Döffingen (Schülerverkehr); -
769 Sindelfingen - Maichingen - Döffingen - Dätzingen - Weil der Stadt; - N75 Böblingen -
Dagersheim - Darmsheim - Döffingen - Dätzingen - Aidlingen - Deufringen - Dachtel
Böblingen sowie Leistungen im On-Demand-Verkehr zwischen Aidlingen, Ehningen,
Gärtringen und der Bergwaldsiedlung in Gechingen (On-Demand-Shuttle Würmtal). Bei den
o.g. Busverkehrsleistungen handelt es sich um Linienverkehre, die nach § 42 PBefG

genehmigt werden sollen. Beim On-Demand-Verkehr handelt es sich um einen
Linienbedarfsverkehr, der nach § 44 PBefG genehmigt werden soll. Der Auftragnehmer hat
den vorgegebenen Fahrplan sowie die Vorgaben zu den Bedienzeiten und dem Bediengebiet
des On-Demand-Shuttles Würmtal zu erfüllen. Der Fahrplan ist in Anhang LB.1 beigefügt. In
Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Zu beachten ist,
dass zwei Fahrplanvarianten zur Ausschreibung kommen. In der Basisvariante enden die
letzten beiden Fahrten der Linie 763 in der Hinrichtung bereits am Rathaus Gechingen. In der
Option wird die Linie 763 in den Abendstunden durch eine Verlängerung der beiden letzten
Fahrten in der Hinrichtung von Gechingen nach Calw ergänzt (Mo-Fr, Samstag und Sonn-
/Feiertag) . Näheres zu der Option ist in Ziff. 1.1.3 der Leistungsbeschreibung geregelt. Beide
Fahrplanvarianten sind aus den Fahrplänen (Anhang LB.1) ersichtlich. Die Bedienzeiten und
das Bediengebiet des On-Demand-Shuttles Würmtal ergeben sich aus dem beigefügten
Anhang LB.12.
Kennung des Verfahrens: c2baf193-1e80-4c07-95af-1d101c5bd412
Interne Kennung: BB05
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Landkreis Böblingen
Land, Gliederung (NUTS): Böblingen (DE112)
Land: Deutschland

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Calw (DE12A)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem
Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden
ausgeschlossen. Bietergemeinschaften von gleichartigen (= auf demselben Markt tätigen)
Unternehmen können gegen das Kartellverbot in § 1 GWB und Art. 101 AEUV verstoßen,
wenn sie eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken (OLG Düsseldorf, 01.07.2015, VIIVerg 17/15; OLG Düsseldorf, 08.06.2016, VII-
Verg 3/16). Bietergemeinschaften gleichartiger Unternehmen sind regelmäßig zulässig
(wettbewerbsunschädlich), wenn · jedenfalls eines von zwei Unternehmen (Klarstellung: OLG
Düsseldorf, 17.01.2018, VII-Verg 39/17, Rdnr. 69) sich nicht mit einem eigenständigen
Angebot, z.B. aufgrund betrieblicher und geschäftlicher Verhältnisse (z.B. Kapazitäten,
technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse), beteiligen kann und erst der
Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich an der
Ausschreibung mit Erfolgsaussichten zu beteiligen (Fallgruppe 1) oder · die Unternehmen für

sich genommen zwar leistungsfähig sind, jedoch insb. Kapazitäten aufgrund anderweitiger
Bindung aktuell nicht einsetzbar sind (Fallgruppe 2) oder · die beteiligten Unternehmen für
sich genommen leistungsfähig sind, aber im Rahmen einer wirtschaftlich zweckmäßigen und
kaufmännisch vernünftigen Entscheidung erst der Zusammenschluss ein
erfolgversprechendes Angebot ermöglicht (Fallgruppe 3). Mit der Abgabe des Angebotes ist
im Falle einer Bietergemeinschaft gleichartiger Unternehmen darzulegen, dass und weshalb
die Bietergemeinschaft zulässig ist. Dazu ist das Formblatt der Anlage 02 (Formblatt
Bietergemeinschaft) zu verwenden. Ferner müssen Angebote von Bietern, die sowohl ein
eigenes Angebot einreichen als auch gemäß einem anderen Angebot als Unterauftragnehmer
eingesetzt werden sollen, wegen Verstoßes gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen
werden, soweit Tatsachen vorliegen, die nach Art und Umfang des
Unterauftragnehmereinsatzes sowie mit Rücksicht auf die Begleitumstände eine Kenntnis von
dem zu derselben Ausschreibung abgegebenen Konkurrenzangebot annehmen lassen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden
Ausschlussgründen sind einzureichen: 1. Mit Anlage 02 Erklärungen zu Ausschlussgründen
eine Erklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen bzw. keine rechtskräftig
festgesetzten Geldbußen nach § 30 OWiG wegen der in § 123 Abs. 1 GWB aufgezählten
Straftaten vorliegen. 2. Mit Anlage 02 Erklärungen zu Ausschlussgründen eine Erklärung,
dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß
nachgekommen ist bzw. sich zur Zahlung verpflichtet hat (§ 123 Abs. 4 GWB). 3. Eine
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach LTMG (Anlage 02 Verpflichtungserklärung
nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
(Landestariftreue- und Mindestlohngesetz LTMG) für öffentliche Aufträge über
Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene). 4. Mit Anlage 02 Erklärungen zu
Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, nicht zu den in Art.
5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten
Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
zu gehören. Zum Beleg des Nichtvorliegens von fakultativen Ausschlussgründen sind
einzureichen: 1. Mit Anlage 02 Erklärungen zu Ausschlussgründen eine Erklärung, dass
Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen. 2. Mit Anlage 02 Erklärungen zu
Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 19 Abs.
1 MiLoG nicht vorliegen. 3. Mit Anlage 02 Erklärungen zu Ausschlussgründen eine
Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen,
4. Mit Anlage 02 Erklärungen zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass die
Ausschlussvoraussetzungen des § 98c Abs. 1 AufenthG nicht vorliegen 5. MitAnlage 02
Erklärungen zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass die
Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG nicht vorliegen, 6. Mit
Anlage 02 Erklärungen zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass gegen den Bieter
in den letzten drei Jahren kein Verstoß nach § 24 Absatz 1 LkSG rechtskräftig festgestellt und
mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Von einem
Ausschluss nach § 123 oder § 124 GWB wird im Falle einer nachgewiesenen Selbstreinigung
abgesehen. Auf §§ 125 f. GWB wird hingewiesen. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen
sind mit Anlage 02 Erklärung zu Ausschlussgründen vorzulegen.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001

Titel: Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in den
Landkreisen Böblingen und Calw, Linienbündel BB05 Mittleres Heckengäu
Beschreibung: Zur Vergabe kommen die Busverkehrsleistungen auf den nachfolgenden
aufgelisteten VVS-Linien: - 763 (Sindelfingen) - Böblingen Aidlingen Deufringen Dachtel
Gechingen Stammheim (CW) Calw; - 763A Sindelfingen Böblingen Dagersheim
Aidlingen Deufringen Dachtel Gechingen - Stammheim (CW) (Schülerverkehr); - 764
(Sindelfingen -) Böblingen - Aidlingen - Dachtel (- Gechingen); - 766 Böblingen - Döffingen -
Dätzingen - Schafhausen - Weil der Stadt; - 766A Dätzingen - Schafhausen - Weil der Stadt
(Schülerverkehr); - 768A Gärtringen - Aidlingen - Lehenweiler Döffingen (Schülerverkehr); -
769 Sindelfingen - Maichingen - Döffingen - Dätzingen - Weil der Stadt; - N75 Böblingen -
Dagersheim - Darmsheim - Döffingen - Dätzingen - Aidlingen - Deufringen - Dachtel
Böblingen sowie Leistungen im On-Demand-Verkehr zwischen Aidlingen, Ehningen,
Gärtringen und der Bergwaldsiedlung in Gechingen (On-Demand-Shuttle Würmtal). Bei den
o.g. Busverkehrsleistungen handelt es sich um Linienverkehre, die nach § 42 PBefG
genehmigt werden sollen. Beim On-Demand-Verkehr handelt es sich um einen
Linienbedarfsverkehr, der nach § 44 PBefG genehmigt werden soll. Der Auftragnehmer hat
den vorgegebenen Fahrplan sowie die Vorgaben zu den Bedienzeiten und dem Bediengebiet
des On-Demand-Shuttles Würmtal zu erfüllen. Der Fahrplan ist in Anhang LB.1 beigefügt. In
Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Zu beachten ist,
dass zwei Fahrplanvarianten zur Ausschreibung kommen. In der Basisvariante enden die
letzten beiden Fahrten der Linie 763 in der Hinrichtung bereits am Rathaus Gechingen. In der
Option wird die Linie 763 in den Abendstunden durch eine Verlängerung der beiden letzten
Fahrten in der Hinrichtung von Gechingen nach Calw ergänzt (Mo-Fr, Samstag und Sonn-
/Feiertag). Näheres zu der Option ist in Ziff. 1.1.3 der Leistungsbeschreibung geregelt. Beide
Fahrplanvarianten sind aus den Fahrplänen (Anhang LB.1) ersichtlich. Die Bedienzeiten und
das Bediengebiet des On-Demand-Shuttles Würmtal ergeben sich aus dem beigefügten
Anhang LB.12. Um die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer
Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) insgesamt zu erfüllen, müssen mit der
Inbetriebnahme des Verkehrsraumes 100% der eingesetzten Busse sauber i.S.v. § 2 Satz 1
Nr. 5 SaubFahrzeugBeschG sein. Die weiteren Mindestziele des SaubFahrzeugBeschG
werden anderweitig eingehalten. Bei den Fahrzeugen im On-Demand-Shuttle-Verkehr handelt
es sich um Fahrzeuge der Klasse M1, die speziell konstruiert oder umgerüstet wurden, um
eine oder mehrere Personen im Rollstuhl sitzend bei Fahrten auf der Straße aufnehmen zu
können. Das SaubFahrzeugBeschG findet daher keine Anwendung.
Interne Kennung: LOT-0001 E95656873

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Es wird eine Option ausgeschrieben. Der Bieter hat diese Option
mitanzubieten und die Kosten dafür im Kalkulationsblatt (Anlage 05 der Aufforderung zur
Angebotsabgabe) an der dafür vorgesehenen Stelle gesondert auszuweisen. Voraussetzung
für die Ausübung der Option ist, dass der Landkreis Calw eine entsprechende Verlängerung
der Linie 763 beschließt. Die verbindliche Entscheidung wird in unmittelbarem
Zusammenhang mit der Vergabeentscheidung getroffen. Die Option betrifft folgende
Leistungsbestandteile: Leistungen der Linie 763: In der Option wird die Linie 763 in den
Abendstunden durch eine Verlängerung der beiden letzten Fahrten in der Hinrichtung von
Gechingen nach Calw ergänzt (Mo-Fr, Samstag und Sonn-/Feiertag). Näheres zu der Option
ist in Ziff. 1.1.3 der Leistungsbeschreibung geregelt.

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Landkreis Böblingen
Land, Gliederung (NUTS): Böblingen (DE112)
Land: Deutschland

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Landkreis Calw
Land, Gliederung (NUTS): Calw (DE12A)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2035

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen vorzulegen: 1. Angabe
der Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre. 2. Bestätigung über das Bestehen einer
Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe. Im Falle einer Bietergemeinschaft gilt das
für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Vor Zuschlagserteilung hat der erfolgreiche Bieter
dem Auftraggeber das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe und
für die gesamte Vertragslaufzeit nachzuweisen. Im Falle einer Bietergemeinschaft gilt das für
jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Sofern das Kriterium Maßnahmen zur Sicherstellung
der Qualität ausgewählt wurde, liegt das daran, dass das Kriterium Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit nicht auswählbar war. Zur Beurteilung der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bieter vorzulegen: 1. Unternehmensbeschreibung mit
den wichtigsten Kennzahlen (Anzahl der Mitarbeiter, Standorte, Aufgabenschwerpunkte). Die
Angaben sind auf dem Vordruck der Anlage 02 (Eigenerklärung zur technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit) einzutragen. 2. Es werden drei mit der Leistung vergleichbare,
vertragsgemäß erbrachte Referenzen (ÖPNV-Verkehre mit Bussen) der letzten drei Jahre (ab
dem Datum der Versendung der Auftragsbekanntmachung) mit Angabe der Auftraggeber

(Aufgabenträger mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-
Mail-Anschrift) und Inhalte gefordert (Mindestanforderung). Anonymisierte und / oder
unvollständige Angaben zum Referenzgeber sind nicht zulässig. Nicht vollständige
Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder
unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Referenzangaben
müssen zum Zwecke des gebotenen Nachweises der geforderten Mindestbedingungen
hinreichend aussagekräftig sein. Die Referenzen sind auf dem Vordruck der Anlage 02
(Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit) anzugeben. Der
Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf Richtigkeit zu überprüfen
und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt
einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen,
kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB
ausgeschlossen werden. 3. Die Benennung eines für die Durchführung der Verkehre im
gegenständlichen Linienbündel verantwortlichen Ansprechpartners sowie die Benennung der
für die Projektleitung verantwortlichen Person. Die Benennungen haben auf dem Vordruck der
Anlage 02 (Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit) zu erfolgen.
4. Der Bieter hat eine Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu benennender
Betriebsleiter nach BOKraft über ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der
gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt. Ausreichende Kapazitäten gelten als
vorhanden, wenn von einem Betriebsleiter bei drei Betriebsstandorten mit einer maximalen
Entfernung von 15 km Luftlinie 50 Fahrzeuge, zwei Betriebsstandorten mit einer maximalen
Entfernung von 15 km Luftlinie 75 Fahrzeuge, einem Betriebsstandort 100 Fahrzeuge
betreut werden, Abweichungen i.H.v. 10 % bei den Fahrzeugen und bei der maximalen
Entfernung sind unschädlich. Die Erklärung muss umfassen, wie viele Betriebsstandorte mit
welcher Entfernung (Luftlinie) und wie vielen Fahrzeugen von dem Betriebsleiter betreut
werden. Sollten zur Erfüllung der Vorgaben zu den ausreichenden Kapazitäten mehrere
Betriebsleiter erforderlich sein, so können weitere Betriebsleiter angegeben werden. Es ist
dann ein hauptverantwortlicher Betriebsleiter für das Linienbündel zu benennen. Die
Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 02 (Eigenerklärung zur technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit) anzugeben. 5. Der Bieter hat eine Erklärung darüber
abzugeben, dass ein namentlich zu benennender Verkehrsplaner zur Verfügung steht und
über ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der gegenständlichen Verkehrsleistungen
verfügt; ausreichende Kapazitäten sind vorhanden, wenn der Verkehrsplaner Verkehre mit
nicht mehr als 3 Mio. Fahrplankilometer betreut. Die Erklärung muss umfassen, für wie viele
Fahrplankilometer der Verkehrsplaner zuständig ist. Es ist zudem anzugeben für welche
Verkehre, Linienbündel oder Netze der Verkehrsplaner zuständig ist. Sollten zur Erfüllung der
Vorgaben zu den ausreichenden Kapazitäten mehrere Verkehrsplaner erforderlich sein, so
können weitere Verkehrsplaner angegeben werden. Es ist dann ein hauptverantwortlicher
Verkehrsplaner für das Linienbündel zu benennen. Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck
der Anlage 02 (Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit)
anzugeben.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: HINWEIS: Sofern das Kriterium mit Eintragung in ein
relevantes Berufsregister angegeben wurde, liegt das daran, dass das Kriterium Sonstiges
nicht auswählbar war. Gemäß § 47 VgV kann der Bieter sich fehlende Eignung durch eine
Eignungsleihe beschaffen. Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner Eignung (Befähigung
und Erlaubnis zur Berufsausübung, Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
technische und berufliche Leistungsfähigkeit) (auch) die Kapazitäten eines
Unterauftragnehmers oder anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche

wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie die technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit
in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe nach § 47 VgV), muss er bereits mit dem Angebot
nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieses Unternehmens
tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Zur Nachweisführung kann die Vorlage in Anlage 02
Formblatt Verpflichtungserklärung verwendet werden. Die Möglichkeit der Nachweisführung
ist nicht auf Anlage 02 Formblatt Verpflichtungserklärung beschränkt. Nimmt ein Bieter die
Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und
/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, wird eine gemeinsame Haftung des Bieters
und des anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt, § 47
Abs. 3 VgV. Der Auftraggeber behält sich die Anforderung einer gesonderten
Haftungserklärung vor. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im
Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und
Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
in Anspruch, muss das eignungsleihende Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese
Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV). Das gilt auch bei
Bietergemeinschaften, wenn auf die Eignung eines anderen Mitglieds der Bietergemeinschaft
zurückgegriffen wird (§ 47 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 47 Abs. 4 VgV). In beiden Fällen muss der
Nachweis oder die Verpflichtungserklärung (Anlage 02 Formblatt Verpflichtungserklärung)
auch eine entsprechende Erklärung umfassen. Weiterhin hat sich das eignungsleihende
Unternehmen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21
Abs. 1 AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1 AufenthG, § 22 LkSG und
Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung zu erklären. Dazu
ist mit dem Angebot vom Unterauftragnehmer Anlage 02 Erklärungen zu Ausschlussgründen
vorzulegen. Sofern ein eignungsleihendes Unternehmen das entsprechende
Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei ihm zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB
oder Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung vorliegen,
so muss das eignungsleihende Unternehmen durch den Bieter ersetzt werden, § 47 Abs. 2 S.
3 VgV. Sollten hingegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB oder nach § 19 Abs.
1 MiLoG, § 21 Abs. 1AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1 AufenthG
und § 22 LkSG vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, dass der Unterauftragnehmer
durch den Bieter innerhalb einer zu setzenden Frist ersetzt wird. Der Nachweis der
Eignungsleihe ist auch dann zu erbringen, wenn es sich bei den anderen Unternehmen um
rechtlich selbständige konzernverbundene Unternehmen handelt. Für sämtliche erbrachten
Leistungen insbesondere auch für die von Unterauftragnehmern ausgeführten trägt der
Auftragnehmer die Verantwortung.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: HINWEIS: Sofern das Kriterium Eintragung in das
Handelsregister ausgewählt wurde, liegt das daran, dass das Kriterium Eignung zur
Berufsausübung nicht auswählbar war. Bieter haben je nach den Rechtsvorschriften des
Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte
Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die
Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und
die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie
2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die
öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.
März 2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss, im Rahmen
des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden und darf nicht älter
als drei Monate vor Ende der Angebotsfrist datiert sein. § 50 VgV bleibt unberührt.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Preis
Beschreibung: Der Wertungspreis geht mit 70 % in die Wertung ein, d.h. es sind max. 70
Wertungspunkte erzielbar. Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus dem Preis der
Grundleistung und dem Preis für Zubestellungen. Das Zubestellszenario dient dazu,
verbindliche Preise für Zubestellungen im Sinne des § 6 ÖDLA abzufragen. Die Preise für
Zubestellungen werden auch in den Wertungspreis eingerechnet. Das Volumen, mit dem
Preise in die Wertung einbezogen werden, ist dem Zubestellszenario zu entnehmen. Die
Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Durchschnitt aller angebotenen Wertungspreise
(Preis der Grundleistung und Preis für Zubestellungen) ermittelt (Durchschnittspreis). Ein
fiktives Angebot mit diesem Durchschnittspreis erhält die halbe Punktzahl (35 Punkte). 0
Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,3-fachen des Durchschnittspreises. Die volle
Punktzahl (70 Punkte) erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,7-fachen des
Durchschnittspreises. Alle Angebote mit darüber oder darunter liegenden Wertungspreisen
erhalten ebenfalls 0 bzw. alle Punkte. Für die dazwischen liegenden Wertungspreise erfolgt
die Ermittlung der Punktzahl über eine lineare Interpolation kaufmännisch gerundet auf eine
volle Punktzahl.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 70,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Qualität
Beschreibung: Vom Bieter können mit seinem Angebot die in der Leistungsbeschreibung
aufgeführten drei Konzepte zur Qualität (Fahrzeugkonzept, Personalkonzept und
Qualitätskonzept) eingereicht werden. Die mit der Verwirklichung der Konzepte verbundenen
Kosten sind in den Wertungspreis einzukalkulieren. Reicht ein Bieter kein Konzept ein, erhält
er hierfür 0 Punkte. Für die Qualitätsbewertung der Konzepte werden in Summe bis zu 30
Wertungspunkte vergeben. Diese verteilen sich wie folgt: Konzept 1: Fahrzeugkonzept (10
Punkte), Konzept 2: Personalkonzept (10 Punkte), Konzept 3: Qualitätskonzept (10
Punkte). Die Konzepte werden anhand von Wertungspunkten entsprechend der Anlage
6_Bewertungsmatrix bewertet. Das vom Bieter angebotene Konzept wird mit einer
vergleichenden Bewertung beurteilt. Dabei werden alle ausschreibungs- und
vergaberechtskonformen Angebote miteinander verglichen. Auf Basis dieses Vergleichs
erfolgt dann eine Feststellung, welches Angebot bzw. welche Angebote die besten
Konzeptinhalte hat bzw. haben; dieses Angebot bzw. diese Angebote erhalten dann die
meisten Punkte, was nicht die volle Punktzahl sein muss. Die restlichen Angebote erhalten
jeweils Punkteabzüge. Vor diesem Hintergrund erfolgt diese Bewertung nach folgenden
Vorgaben: Im Rahmen der Bestbieterermittlung erfolgt eine Bewertung, ob durch das
angebotene Konzept das festgelegte Ziel sehr gut (10 Punkte), gut (6 Punkte), befriedigend (3
Punkte), ausreichend (2 Punkte) oder mangelhaft (1Punkt) erreicht wird; enthält ein Konzept
keine oder keine inhaltlich plausible Darstellung, oder fehlt das Konzept gänzlich, ist es
ungenügend und es werden dafür 0 Punkte vergeben. Der Bieter hat seine Konzepte nach
den in den Bewerbungsbedingungen vorgegebenen Anforderungen und den in der
Leistungsbeschreibung angegebenen Aspekten klar und eindeutig zu gliedern. Mit den
Konzepten ist darzustellen, wie der Bieter im Auftragsfall die Leistungen konkret innerhalb des
generellen Leistungsrahmens und der vorgegebenen Leistungsinhalte erbringen wird. Der
Bieter hat also mit seinen Konzepten die angebotenen Mehrqualitäten gegenüber dem

Grundangebot zu konkretisieren, die unter anderem die inhaltlichen Anforderungen definieren,
die der künftige Auftragnehmer bei seiner Leistungserbringung jedenfalls und zwingend zu
erfüllen hat. Dabei werden ausschließlich solche Angaben im Konzept bewertet, die nicht
bereits in den Ausschreibungsunterlagen, insbesondere Anhang LB.4 (Standards im
Busverkehr der Verbundlandkreise im VVS, Version 2.2), enthalten oder gesetzlich
vorgegeben sind. Darüber hinaus dürfen die Angaben in den Konzepten den Festlegungen in
den Ausschreibungsunterlagen nicht widersprechen. Hinsichtlich der formellen Vorgaben der
Konzepte und der Folgen bei Nichteinhaltung, sowie der Bewertungsstufen wird auf Ziff. III.4.
b) der Bewerbungsbedingungen und auf die Bewertungsmatrix verwiesen. Die Konzepte sind
auf jeweils eigener, bearbeitbarer Unterlage des Bieters dem Angebot beizufügen. Die drei
Konzepte werden Vertragsbestandteil. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Kategorie des
Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 30
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 30,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/03/2026
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E95656873

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E95656873
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 53 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Näheres regeln die Vergabeunterlagen; auf § 56 VgV wird
hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 02/04/2026 10:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Informationen über die Überprüfungsfristen: Zuständig für die
Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe (vgl. Ziff. 8.1. ORG-0003). Etwaige Vergabeverstöße muss
der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB rügen. Auf die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB wird
hingewiesen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Böblingen

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Böblingen
Registrierungsnummer: DE 145 047 086
Abteilung: Stabsstelle Nachhaltige Mobilität
Postanschrift: Parkstr. 16
Stadt: Böblingen
Postleitzahl: 71034
Land, Gliederung (NUTS): Böblingen (DE112)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Stabsstelle Nachhaltige Mobilität
E-Mail: vergaben-bus@lrabb.de
Telefon: +4970316632517
Fax: +4970316631962
Internetadresse: https://www.lrabb.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Calw
Registrierungsnummer: 2350000
Abteilung: Mobilität und ÖPNV
Postanschrift: Vogteistr. 42-46
Stadt: Calw
Postleitzahl: 75365
Land, Gliederung (NUTS): Calw (DE12A)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Mobilität und ÖPNV
E-Mail: Nahverkehrsplanung@kreis-calw.de
Telefon: +497051160360
Fax: +497051795360
Internetadresse: http://www.kreis-calw.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +497219268730
Fax: +497219263985
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f0b592cb-18a3-4b2a-be9f-edaa9b2fc087 - 01
Formulartyp: Wettbewerb

Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/02/2026 09:14:23 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 27/2026
Datum der Veröffentlichung: 09/02/2026

Referenzen:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
https://www.lrabb.de
https://www.subreport.de/E95656873
http://www.kreis-calw.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202602/ausschreibung-90238-2026-DEU.txt

 
 
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau