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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Schleiden - Deutschland Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen Generalhauptverteilung katholische Grundschule Schleiden- Wiederaufbau Schulzentrum Schleiden
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026020900472100404 / 89979-2026
Veröffentlicht :
09.02.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
09.03.2026
Angebotsabgabe bis :
16.03.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
31158000 - Ladegeräte
45311000 - Installation von Elektroanlagen
45317300 - Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen
DEU-Schleiden: Deutschland Elektroinstallationsarbeiten für
Stromverteilungsanlagen Generalhauptverteilung katholische Grundschule
Schleiden- Wiederaufbau Schulzentrum Schleiden

2026/S 27/2026 89979

Deutschland Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen
Generalhauptverteilung katholische Grundschule Schleiden- Wiederaufbau Schulzentrum
Schleiden
OJ S 27/2026 09/02/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Schleiden
E-Mail: vergabe@schleiden.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Generalhauptverteilung katholische Grundschule Schleiden- Wiederaufbau
Schulzentrum Schleiden
Beschreibung: Errichtung, Montage und Inbetriebnahme einer neuen elektrischen
Generalhauptverteilung für die katholische Grundschule Schleiden, einschließlich der
Verlegung der Einspeiseleitung(en) als Aufputzinstallation auf Kabelrinnen sowie im Erdreich,
mit fachgerechtem Anschluss der vorgesehenen E-Ladepunkte
Kennung des Verfahrens: cd6dfc05-bad7-4781-a85c-8e397f923b0b
Interne Kennung: 2026_5003_BL_03.211.01_WAP 027_O
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Es werden keine Nebenangebote zugelassen
Nachunternehmerleistungen werden zugelassen. Die Art und der Umfang der Teilleistungen,
für deren Ausführung Nachunternehmer benötigt werden, sind im Angebot zu bennen.
Bietergemeinschaften werden zugelassen. Mehrere Angebote werden nicht zugelassen. Auf
Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet. Auf Sicherheit für die Mängelansprüche
wird verzichtet. Bürgschaften für die Vertragserfüllung und für die Mängelansprüche werden
verlangt. Eintragung im Handelsregister/ Handwerksrolle als Elektromeisterbetrieb muss mit
dem Angebot abgegeben werden. Das Zuschlagskriterium ist zu 100 % Preis. Fehlende
Unterlagen und Nachweise werde NICHT nachgefordert.

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45317300 Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45311000 Installation von Elektroanlagen, 31158000 Ladegeräte

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Am Mühlenberg 1
Stadt: Schleiden
Postleitzahl: 53937
Land, Gliederung (NUTS): Euskirchen (DEA28)

Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Katholische Grundschule Schleiden

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYCYWD3# Bereits hochgeladene
Angebote können aus technischen Gründen nicht um weitere Unterlagen ergänzt werden.
Ebenso ist es aus technischen Gründen nicht möglich, dass bereits auf der E-
Vergabeplattform hochgeladene Unterlagen im Nachhinein bearbeitet werden. Es besteht
jedoch technisch die Möglichkeit, dass der Bieter bis zum aktualisierten Fristablauf ein
weiteres vollständiges Angebot hochlädt. In diesem Fall sollte der Bieter zuvor hochgeladene
Angebote über die E-Vergabeplattform zurückziehen. Für den Fall, dass nach Ablauf der
zuletzt geltenden Angebotsfrist mehrere Angebote eines Bieters eingegangen sind und der
Bieter auch nicht per Nachricht über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform
zuvor eingegangene Angebote zurückgezogen hat, bezieht der Auftraggeber in die Wertung
der Angebote nur das Angebot Bieters ein mit dem hinsichtlich des Fristablaufs der
Angebotsfrist zeitlich jüngsten Eingangsdatum (Datum und Uhrzeit), wie es die E-
Vergabeplattform dokumentiert hat. Zuvor eingegangene zeitlich ältere Angebote desselben
Bieters gelten automatisch als zurückgenommen und werden nicht gewertet.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: 1. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde,
die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (Erklärung des Bieters durch Ankreuzen im
Formblatt 124 für nicht präqualifizierte Unternehmen) Ich / Wir erkläre(n), dass - für mein /
unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. - keine
Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. - für mein / unser Unternehmen ein
Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. - zwar für mein / unser
Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt, ich / wir jedoch
für mein / unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für
mein / unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Ab einer
Auftragssumme von 30.000,- Euro netto wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen
Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister durchführen.
2 Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Erklärung des Bieters durch Ankreuzen im
Formblatt 124 für nicht präqualifizierte Unternehmen) - Ich / Wir erkläre(n), dass ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt
noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich
mein / unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. - Ein Insolvenzplan wurde
rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich / werden wir ihn vorlegen. 3. Angaben zur
Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Ich erkläre / wir
erklären, dass ich / wir meine / unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung
unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe / haben. Falls mein / unser Angebot in die engere
Wahl kommt, werde ich / werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
Sozialkasse (soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige
Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.

Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1, 3 GWB).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129a
des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs.
1 Nr. 3 GWB), und - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller
Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs
zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Betrug: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - §
263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), und - § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Korruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - §
299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§
299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
(§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung
von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
Interessenwahrnehmung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), - den §§ 333 und 334 des
Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a
des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§ 123 Abs. 1 Nr. 8
GWB), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung

ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123
Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a
des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10
GWB).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber
schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur
Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine
rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde
oder - (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer
Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1, 2, Nr. 2 GWB).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder - (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf
sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen
können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1
GWB).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2
GWB).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3
GWB).
Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das
Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu

jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren
beantragt oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5, 6 GWB).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB).
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich
eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage
gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - der öffentliche Auftraggeber
über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen
Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat,
die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder
bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn - ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn - eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei
der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7
GWB).

Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe
oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte
zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§
124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen o versucht hat, die Entscheidungsfindung
des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat,
vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§ 124
Abs. 1 Nr. 9 GWB).

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Generalhauptverteilung katholische Grundschule Schleiden- Wiederaufbau
Schulzentrum Schleiden
Beschreibung: 0.2 Angaben zur Ausführung 0.2.1 Bauseitiges Beistellen von Gerüsten,
Hebebühnen und dergleichen. Es werden bauseitig keine Gerüste beigestellt. 0.2.2 Bauart des
Gebäudes, z. B. Art der Wandbausteine, Holz, Stahl oder Stahlbetonskelett, Außenputz,
Dacheindeckung, sowie Dicke der Wände und Decken. Mischbauweise aus Stahlbeton und
Mauerwerk, Decken aus Stahlbeton, Wanddicken 20-40cm. 0.2.3 Anzahl, Art und Umfang der
vom Auftraggeber beigestellten Planungsunterlagen einschließlich Schnittstellenliste.
Anordnungspläne, Kurschlussberechnung, Brandschutzkonzept, Beschreibung
Netzumschaltung für Ersatzbetrieb 0.2.4 Vorgaben für den Austausch von digitalisierten Daten
und Dokumenten. Dokumentationsabgabe im PDF- und DWG-Format 0.2.5 Art und Umfang
der brandschutztechnischen Anforderungen, auch negative Anforderungen. Umsetzung der
brandschutztechnischen Vorgaben gemäß DIN 4102, MLAR und projektspezifischem
Brandschutzkonzept. 0.2.6 Art und Umfang technischer Daten der Netze und Anlagen. TN-S-
Netz 0.2.7 Anschlussstellen und Anschlussbedingungen der Netze und Anlagen. Anschluss
Wandlerschrank gem. Vorgaben des Netzbetreibers 0.2.8 Betriebsstätten, Räume und
Anlagen besonderer Art und Nutzung, für die besondere Bestimmungen bestehen. Fluchtwege
in Kellern 0.2.9 Lage und Ausführung der Schalt- und Verteileranlagen.
Schaltgerätekombinationen gemäß DIN EN 61439-1/2, Aufstellung in Kellerräumen der ALS
und KGS 0.2.10 Anschlussstellen und Anschlusswerte, Bedingungen für elektrische
Betriebsmittel. entspr. Positionsbeschreibung 0.2.11 Art und Umfang von
Überspannungsschutzmaßnahmen. Überspannungsschutzgeräte Typ1+2 in
Hauptverteilungen, Typ 2 in Untrerverteilern, Typ 3 in Ladestationen 0.2.12 Anzahl, Art, Lage,
Maße und Ausführung von Kabeln, Leitungen, Verlegesystemen und Komponenten sowie Art
ihrer Verlegung und Montage. entspr. Positionsbeschreibung 0.2.13 Anzahl, Art, Lage und
Ausführung der Schwingungsdämpfung von Komponenten. 0.2.14 Art des
Montageuntergrundes. Montageuntergrund überwiegend Beton und Mauerwerk 0.2.15 Anzahl,
Art und Umfang der Montage- und Werkplanung nach der Richtlinie VDI 6026 Blatt 1
Dokumentation in der Technischen Gebäudeausrüstung - Inhalte und Beschaffenheit von
Planungs-, Ausführungs- und Revisionsunterlagen . keine Ergänzungen 0.2.16 Angabe von
Maßstäben für Detailpläne. 1:25 0.2.17 Anzahl, Art und Maße von Mustern. Ort der
Anbringung. Bemusterung in Form von Datenblättern und Bildmaterial 0.2.18

Prüfanforderungen, soweit diese von DIN EN-, VDE- und IEC-Normen und Bestimmungen
abweichen. 0.2.19 Anzahl, Art und Umfang der geforderten Messungen, z. B.
Beleuchtungsstärke, Schallpegel, Sprachverständlichkeit. Messungen gemäß
Leistungspositionen 0.2.20 Art und Umfang der Einweisungen. Einmalige durch AN
protokollierte Einweisung des Nutzers in alle Anlagenteile 0.2.21 Anzahl, Art und Umfang der
Revisionsunterlagen/Dokumentationen. Umfang gemäß DIN 18382 Abschnitt 3.4, Papierform
3-fach und digital. 0.2.22 In einem besonderen Instandhaltungsvertrag festzulegende
Anforderungen an Art und Umfang der vom Auftragnehmer anzubietenden Instandhaltung
während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche. 0.2.23 Angabe, ob ein
Instandhaltungsvertrag über den Ablauf der Verjährungsfrist hinaus mit angeboten werden
soll. 0.2.24 Vorgaben, die aus den Sachverständigengutachten resultieren
Interne Kennung: 2026_5003_BL_03.211.01_WAP 027_O

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45317300 Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45311000 Installation von Elektroanlagen, 31158000 Ladegeräte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Ja, im Rahmen von § 132 GWB.

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Am Mühlenberg 1
Stadt: Schleiden
Postleitzahl: 53937
Land, Gliederung (NUTS): Euskirchen (DEA28)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Katholische Grundschule Schleiden

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 16 Wochen

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Hinweis zur Laufzeit
des Vertrags Für die Laufzeit des Vertrags wird ausschließlich verwiesen auf das Formblatt
214. 2. Zusätzliche Hinweise Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung
durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen
nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot
die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes
Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte

auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die
Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl,
sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes
Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 3. Hinweis zu Formvorgaben
Sofern ein Formblatt eine Unterschrift oder einen Firmenstempel vorsieht, gilt diese
Anforderung als erfüllt, sobald der Bieter das ausgefüllte Formblatt über sein Benutzerkonto
auf der E-Vergabeplattform hochlädt. Die elektronische Einreichung des Angebots samt aller
Formblätter bringt den Rechtsbindungswillen des Bieters zum Ausdruck und bestätigt, dass
sämtliche eingereichten Unterlagen und Erklärungen Bestandteil seines Angebots sind,
unabhängig davon, ob einzelne Dokumente eine handschriftliche Unterschrift oder einen
Stempel enthalten. Ein Ausschluss des Angebots allein aufgrund fehlender Unterschriften oder
Stempel auf einzelnen Formblättern erfolgt daher nicht.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Neben einer Befähigung zur Berufsausübung
einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister als
ELEKTROMEISTERBETRIEB sollte folgendes aufgeführt werden: Auflistung und kurze
Beschreibung der Bedingungen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU) -
Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU) - Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister als ELEKTROMEISTEBETRIEB auf gesondertes Verlangen: -
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft -
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkassen - Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen Bieter, die ihren Sitz nicht in der
Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigung ihres
Herkunftslandes vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind,
ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von anderen
Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 09/03/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de
/VMPSatellite/notice/CXQ1YYCYWD3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern (z.B. Bieterfragen und
Antworten darauf; Aufklärungen; Nachforderungen) erfolgt ausschließlich über die
Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform. Dieser Kommunikationskanal wird auch für
die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt. Bzgl. aller Informationen besteht eine
Holschuld der Bieter.

URL: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYCYWD3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite
/notice/CXQ1YYCYWD3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/03/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 16/03/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Auf der E-Vergabeplattform (Vergabeportal Wirtschaftsregion
Aachen - Düren - Euskirchen - Heinsberg)
Eröffnungstermin Beschreibung: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei
Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach
Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht
zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
1. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) Der Bieter hat die
Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) mit dem Angebot abzugeben
(siehe Formular 522). 2. Russland Bezug Der Bieter hat die Eigenerklärung zur Umsetzung
von Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die
Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023, ausgefüllt mit dem Angebot
abzugeben (Formular 523).
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber

dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB
darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Schleiden
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Schleiden

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Schleiden
Registrierungsnummer: 053660036036-31001-86
Postanschrift: Blankenheimer Straße 2
Stadt: Schleiden
Postleitzahl: 53937
Land, Gliederung (NUTS): Euskirchen (DEA28)
Land: Deutschland
Kontaktperson: interne Vergabestelle
E-Mail: vergabe@schleiden.de

Telefon: +49 2445-89411
Fax: +49 2445-89111
Internetadresse: http://www.schleiden.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
E-Mail: vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 0221-147-3045
Fax: +49 0221-147-2889
Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 401048ab-0a90-4190-84e9-d0fd7d4c1946 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/02/2026 11:28:14 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 27/2026
Datum der Veröffentlichung: 09/02/2026

Referenzen:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de
https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYCYWD3
https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYCYWD3/documents
http://www.schleiden.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202602/ausschreibung-89979-2026-DEU.txt

 
 
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