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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Braunschweig - Deutschland Dolmetscherdienste Mehrpartner-Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Sprachmittlungen/Dolmetscherleistungen und Schriftübersetzungen für diverse Stand- und Dienstorte der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026011301060230973 / 21833-2026
Veröffentlicht :
13.01.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
02.02.2026
Angebotsabgabe bis :
09.02.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
79540000 - Dolmetscherdienste
DEU-Braunschweig: Deutschland Dolmetscherdienste
Mehrpartner-Rahmenvereinbarung über die Erbringung von
Sprachmittlungen/Dolmetscherleistungen und Schriftübersetzungen für diverse
Stand- und Dienstorte der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen

2026/S 8/2026 21833

Deutschland Dolmetscherdienste Mehrpartner-Rahmenvereinbarung über die Erbringung von
Sprachmittlungen/Dolmetscherleistungen und Schriftübersetzungen für diverse Stand- und
Dienstorte der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
OJ S 8/2026 13/01/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
E-Mail: chris.feuerstab@lzn.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Mehrpartner-Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Sprachmittlungen
/Dolmetscherleistungen und Schriftübersetzungen für diverse Stand- und Dienstorte der
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Beschreibung: Für die LAB NI soll eine Mehrpartner-Rahmenvereinbarung über
Sprachmittlungen und Schriftübersetzungen für die Stand- und Dienstorte ausgeschrieben und
vergeben werden. Zur Sicherstellung eines rechtzeitigen Einsatzes von kurzfristig erforderlich
werdenden Sprachmittlungen und Schriftübersetzungen wird eine Rahmenvereinbarung mit
drei Vertragspartnern über Dolmetscher-leistungen in Wort und/oder Schrift für die Stand- und
Dienstorte geschlossen (primär, sekundär und tertiär). Die Erledigung eines Einzelauftrages
obliegt zunächst dem primären Vertragspartner (Vertragspartner, welcher das bestplatzierte
Angebot abgegeben hat). Nur, falls dieser den Auftrag aufgrund eines wichtigen Grundes (z.B.
kein entsprechend der Anforderung qualifiziertes Personal verfügbar oder erst zu einem sehr
viel späteren Zeitpunkt als benötigt) ablehnt, tritt die LAB NI an den sekundären
Vertragspartner, welcher das zweitplatzierte Angebot abgegeben hat, heran. Sofern auch
dieser den Auftrag aus einem wichtigen Grund ablehnt (s.o.), tritt die LAB NI an den tertiären
Vertragspartner, der das drittplatzierte Angebot abgegeben hat, heran. Es wird deswegen
darauf hingewiesen, dass die Anzahl der erteilten Einzelaufträge für den sekundären und
tertiären Vertragspartner entsprechend deutlich geringer als für den primären Vertragspartner
ausfallen dürfte oder es auch zu überhaupt keiner Einzelbeauftragung kommen wird. Zu den
Zuschlagskriterien vgl. im Übrigen auch Ziff. 1.22 dieser Leistungsbeschreibung. Durch die
Einzelbeauftragung wird kein Vertragsverhältnis zwischen dem zur Erbringung der Sprachmitt-
lungen und Schriftübersetzungen zur Verfügung gestellten Personal des jeweiligen
Vertragspartners und dem Auftraggeber begründet. Jeder Stand-, Dienstort bzw. jede
Außenstelle enthält ein eigenes Los wie folgt: Los 1 - Standort Oldenburg, Klostermark 70 -
80, 26135 Oldenburg Los 2 - Standort Osnabrück, Sedanstraße 115, 49090 Osnabrück Los 3
- Ankunftszentrum Braunschweig, Boeselagerstraße 2 und 4, 38108 Braunschweig Los 4 -
Ankunftszentrum Bramsche, Im Rehhagen 8, 49565 Bramsche Los 5 - Standort GDL
Friedland, Heimkehrerstraße 18, 37133 Friedland Los 6 - Dienstort Langenhagen; hier:

Fachbereich R - Rückführung, Benkendorffstraße 20, 30855 Lan-genhagen Los 7 -
Schriftübersetzungen - ortsunabhängig Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags
sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: fe00adac-3ae0-4ab3-a06f-955bc2dbd989
Interne Kennung: 0154-DLG/2025-03.232
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste

2.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsorte sind: - Los 1 an dem Standort Oldenburg
Klostermark 70-80, 26135 Oldenburg - Los 2 an dem Standort Osnabrück, Sedanstraße 115,
49090 Osnabrück - Los 3 an dem Ankunftszentrum Braunschweig, Boeselagerstr. 2 und 4,
38108 Braunschweig - Los 4 an dem Ankunftszentrum Bramsche, Im Rehhagen 8, 49565
Bramsche - Los 5 an dem Standort GDL Friedland, Heimkehrerstraße 18, 37133 Friedland -
Los 6 Flughafen Hannover /Langenhagen - Los 7 Schriftübersetzungen - ortsunabhängig Der
Erfüllungsort für Los 1 - 5 ist jeweils der Standort bzw. Dienstort sowie der jeweilige Einsatzort
in der näheren Umgebung in einem Umkreis von bis zu 35 Kilometern.

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHR909#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 7
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 7

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Los 1 - Standort Oldenburg, Klostermark 70 - 80, 26135 Oldenburg
Beschreibung: Für die LAB NI soll eine Mehrpartner-Rahmenvereinbarung über
Sprachmittlungen und Schriftübersetzungen für die Stand- und Dienstorte ausgeschrieben und
vergeben werden. Zur Sicherstellung eines rechtzeitigen Einsatzes von kurzfristig erforderlich
werdenden Sprachmittlungen und Schriftübersetzungen wird eine Rahmenvereinbarung mit
drei Vertragspartnern über Dolmetscher-leistungen in Wort und/oder Schrift für die Stand- und
Dienstorte geschlossen (primär, sekundär und tertiär). Die Erledigung eines Einzelauftrages
obliegt zunächst dem primären Vertragspartner (Vertragspartner, welcher das bestplatzierte
Angebot abgegeben hat). Nur, falls dieser den Auftrag aufgrund eines wichtigen Grundes (z.B.
kein entsprechend der Anforderung qualifiziertes Personal verfügbar oder erst zu einem sehr
viel späteren Zeitpunkt als benötigt) ablehnt, tritt die LAB NI an den sekundären

Vertragspartner, welcher das zweitplatzierte Angebot abgegeben hat, heran. Sofern auch
dieser den Auftrag aus einem wichtigen Grund ablehnt (s.o.), tritt die LAB NI an den tertiären
Vertragspartner, der das drittplatzierte Angebot abgegeben hat, heran. Es wird deswegen
darauf hingewiesen, dass die Anzahl der erteilten Einzelaufträge für den sekundären und
tertiären Vertragspartner entsprechend deutlich geringer als für den primären Vertragspartner
ausfallen dürfte oder es auch zu überhaupt keiner Einzelbeauftragung kommen wird. Zu den
Zuschlagskriterien vgl. im Übrigen auch Ziff. 1.22 dieser Leistungsbeschreibung. Durch die
Einzelbeauftragung wird kein Vertragsverhältnis zwischen dem zur Erbringung der Sprachmitt-
lungen und Schriftübersetzungen zur Verfügung gestellten Personal des jeweiligen
Vertragspartners und dem Auftraggeber begründet. Jeder Stand-, Dienstort bzw. jede
Außenstelle enthält ein eigenes Los wie folgt: Los 1 - Standort Oldenburg, Klostermark 70 -
80, 26135 Oldenburg Los 2 - Standort Osnabrück, Sedanstraße 115, 49090 Osnabrück Los 3
- Ankunftszentrum Braunschweig, Boeselagerstraße 2 und 4, 38108 Braunschweig Los 4 -
Ankunftszentrum Bramsche, Im Rehhagen 8, 49565 Bramsche Los 5 - Standort GDL
Friedland, Heimkehrerstraße 18, 37133 Friedland Los 6 - Dienstort Langenhagen; hier:
Fachbereich R - Rückführung, Benkendorffstraße 20, 30855 Lan-genhagen Los 7 -
Schriftübersetzungen - ortsunabhängig Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags
sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 01

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste

5.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsorte sind: - Los 1 an dem Standort Oldenburg
Klostermark 70-80, 26135 Oldenburg - Los 2 an dem Standort Osnabrück, Sedanstraße 115,
49090 Osnabrück - Los 3 an dem Ankunftszentrum Braunschweig, Boeselagerstr. 2 und 4,
38108 Braunschweig - Los 4 an dem Ankunftszentrum Bramsche, Im Rehhagen 8, 49565
Bramsche - Los 5 an dem Standort GDL Friedland, Heimkehrerstraße 18, 37133 Friedland -
Los 6 Flughafen Hannover /Langenhagen - Los 7 Schriftübersetzungen - ortsunabhängig Der
Erfüllungsort für Los 1 - 5 ist jeweils der Standort bzw. Dienstort sowie der jeweilige Einsatzort
in der näheren Umgebung in einem Umkreis von bis zu 35 Kilometern.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Gemäß den
Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung
von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung
einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Fachkunde), hat der Bieter für die Lose 1 - 7 jeweils eine bis drei Referenzen über eine
vergleichbare Tätigkeit des Unternehmens aus den letzten drei Jahren, unter Angabe des
Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl.
Ansprechpartner und Telefonnummer zu benennen. Diese Angaben sind im Vordruck -
Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - vorzunehmen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern
entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart,
die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen
Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des
Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt
werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende
Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur
Firma und zum Firmenprofil des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service-
und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen zu machen. Des Weiteren hat der Bieter einen aktuellen Berufs- oder
Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes in der
europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter
ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis zum Ge-werbebetrieb
einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs-
oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser -unabhängig vom Datum der
Erstellung- die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe
der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des
Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine
Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind,
einzureichen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April
2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hin-blick auf Unternehmen, die einen
Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der
Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der
Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1
Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den
Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er für die Lose 1 bis 7 über eine
gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von
3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens

100.000,00 EUR für Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den
Vergabeunterlagen beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei
Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokumente
Auflistung der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
(Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
sämtliche unter der Nr. 1, 5 und 6 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben
jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung
der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 7, 8, 9,
und 12 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem
bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2
und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf
Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird im Vergabefall auf die drei wirtschaftlichsten Angebote
erteilt. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl aus allen Positionen des Angebotsvordruckes
erhält den Zuschlag. Dabei wird der Bieter mit der der höchsten Gesamtpunktzahl aller
Positionen des Angebotsvordrucks der primäre Vertragspartner, der Bieter mit der
zweithöchsten Gesamtpunktzahl aller Positionen des Angebotsvordrucks der sekundäre
Vertragspartner und der Bieter mit dem dritthöchsten Gesamtpunkt-zahl aller Positionen des
Angebotsvordrucks der tertiäre Vertragspartner (zur Reihenfolge der späteren Beauftragung s.
o. Ziffer 1.3). Sollten weniger als drei wertbare Angebote vorliegen, wird der
Rahmenvereinbarung nur mit zwei bzw. bei nur einem wertbaren Angebot nur mit einem
Vertragspartner geschlossen. Bei Angebotsgleichheit erhält der Bieter den Zuschlag, der das
niedrigste Angebot für Pos. 1 abgegeben hat. Bei Preisgleichheit für Pos.1 entscheidet das
Los. Die Gewichtung des Gesamtpreises erfolgt wie folgt: Los 1: (siehe Ziffer 1.3)
Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte) davon Pos. 1 = 60 % = 600 Punkte Pos. 2 = 20 % = 200
Punkte Pos. 3 = 20 % = 200 Punkte. Los 2: Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte) davon Pos. 1
= 60 % = 600 Punkte Pos. 2 = 20 % = 200 Punkte Pos. 3 = 20 % = 200 Punkte. Los 3:
Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte) davon Pos. 1 = 60 % = 600 Punkte Pos. 2 = 20 % = 200
Punkte Pos. 3 = 20 % = 200 Punkte. Los 4: Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte) davon Pos. 1
= 60 % = 600 Punkte Pos. 2 = 20 % = 200 Punkte Pos. 3 = 20 % = 200 Punkte. Los 5:
Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte), davon Pos. 1 = 60 % = 600 Punkte Pos. 2 = 15 % = 150
Punkte Pos. 3 = 15 % = 150 Punkte Pos. 4 = 10 % = 100 Punkte Los 6: Pos. 1: 100 % = 1000
Punkte Los 7: Pos. 1 = 100 % = 1000 Punkte Die Punktevergabe für alle Lose zu diesem
Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen gewichteten Positionen gemäß des
Angebotsvordruckes. Die angebotenen Preise werden je Position, wie vorab dargelegt,
gewichtet. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote pro Position ein Punktabzug
von einem Prozent vom maximalen Punktewert je ein Prozent höherem Bewertungspreis.
Durch Addition der erreichten Punkte pro Positionen wird die Gesamtpunktzahl errechnet. Das
Angebot mit der höchsten gewichteten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. Bei einer

preislichen Abweichung von mehr als 100 % erhält der Bieter für die Position 0 (Null) Punkte.
Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Bewertungspreis als bei dem niedrigsten Angebot
erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der
Wertung der Preisposition 540 von 600 möglichen Punkten. Die Ermittlung des
wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten, die nach Maßgabe
der in Ziffer 1.11 dieser Leistungsbeschreibung genannten Kriterien abgegeben wurden, er-
folgt wie nachstehend beschrieben: Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der
Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum
24. April 2026. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/02/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHR909/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR909

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR909
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/02/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 75 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/02/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Erfüllung Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) - Allgemeine
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche
Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der
Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. - Es besteht ein Zuschlagsverbot

gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für
interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften
bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB
hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag

ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Los 2 - Standort Osnabrück, Sedanstraße 115, 49090 Osnabrück
Beschreibung: Für die LAB NI soll eine Mehrpartner-Rahmenvereinbarung über
Sprachmittlungen und Schriftübersetzungen für die Stand- und Dienstorte ausgeschrieben und
vergeben werden. Zur Sicherstellung eines rechtzeitigen Einsatzes von kurzfristig erforderlich
werdenden Sprachmittlungen und Schriftübersetzungen wird eine Rahmenvereinbarung mit
drei Vertragspartnern über Dolmetscher-leistungen in Wort und/oder Schrift für die Stand- und
Dienstorte geschlossen (primär, sekundär und tertiär). Die Erledigung eines Einzelauftrages
obliegt zunächst dem primären Vertragspartner (Vertragspartner, welcher das bestplatzierte
Angebot abgegeben hat). Nur, falls dieser den Auftrag aufgrund eines wichtigen Grundes (z.B.
kein entsprechend der Anforderung qualifiziertes Personal verfügbar oder erst zu einem sehr
viel späteren Zeitpunkt als benötigt) ablehnt, tritt die LAB NI an den sekundären
Vertragspartner, welcher das zweitplatzierte Angebot abgegeben hat, heran. Sofern auch
dieser den Auftrag aus einem wichtigen Grund ablehnt (s.o.), tritt die LAB NI an den tertiären
Vertragspartner, der das drittplatzierte Angebot abgegeben hat, heran. Es wird deswegen
darauf hingewiesen, dass die Anzahl der erteilten Einzelaufträge für den sekundären und
tertiären Vertragspartner entsprechend deutlich geringer als für den primären Vertragspartner
ausfallen dürfte oder es auch zu überhaupt keiner Einzelbeauftragung kommen wird. Zu den
Zuschlagskriterien vgl. im Übrigen auch Ziff. 1.22 dieser Leistungsbeschreibung. Durch die
Einzelbeauftragung wird kein Vertragsverhältnis zwischen dem zur Erbringung der Sprachmitt-
lungen und Schriftübersetzungen zur Verfügung gestellten Personal des jeweiligen
Vertragspartners und dem Auftraggeber begründet. Jeder Stand-, Dienstort bzw. jede
Außenstelle enthält ein eigenes Los wie folgt: Los 1 - Standort Oldenburg, Klostermark 70 -
80, 26135 Oldenburg Los 2 - Standort Osnabrück, Sedanstraße 115, 49090 Osnabrück Los 3
- Ankunftszentrum Braunschweig, Boeselagerstraße 2 und 4, 38108 Braunschweig Los 4 -
Ankunftszentrum Bramsche, Im Rehhagen 8, 49565 Bramsche Los 5 - Standort GDL
Friedland, Heimkehrerstraße 18, 37133 Friedland Los 6 - Dienstort Langenhagen; hier:
Fachbereich R - Rückführung, Benkendorffstraße 20, 30855 Lan-genhagen Los 7 -
Schriftübersetzungen - ortsunabhängig Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags
sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 02

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste

5.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsorte sind: - Los 1 an dem Standort Oldenburg
Klostermark 70-80, 26135 Oldenburg - Los 2 an dem Standort Osnabrück, Sedanstraße 115,
49090 Osnabrück - Los 3 an dem Ankunftszentrum Braunschweig, Boeselagerstr. 2 und 4,
38108 Braunschweig - Los 4 an dem Ankunftszentrum Bramsche, Im Rehhagen 8, 49565
Bramsche - Los 5 an dem Standort GDL Friedland, Heimkehrerstraße 18, 37133 Friedland -
Los 6 Flughafen Hannover /Langenhagen - Los 7 Schriftübersetzungen - ortsunabhängig Der

Erfüllungsort für Los 1 - 5 ist jeweils der Standort bzw. Dienstort sowie der jeweilige Einsatzort
in der näheren Umgebung in einem Umkreis von bis zu 35 Kilometern.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Gemäß den
Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung
von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung
einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Fachkunde), hat der Bieter für die Lose 1 - 7 jeweils eine bis drei Referenzen über eine
vergleichbare Tätigkeit des Unternehmens aus den letzten drei Jahren, unter Angabe des
Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl.
Ansprechpartner und Telefonnummer zu benennen. Diese Angaben sind im Vordruck -
Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - vorzunehmen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern
entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart,
die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen
Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des
Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt
werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende
Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur
Firma und zum Firmenprofil des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service-
und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen zu machen. Des Weiteren hat der Bieter einen aktuellen Berufs- oder
Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes in der
europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter
ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis zum Ge-werbebetrieb
einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs-

oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser -unabhängig vom Datum der
Erstellung- die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe
der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des
Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine
Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind,
einzureichen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April
2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hin-blick auf Unternehmen, die einen
Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der
Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der
Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1
Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den
Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er für die Lose 1 bis 7 über eine
gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von
3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens
100.000,00 EUR für Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den
Vergabeunterlagen beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei
Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokumente
Auflistung der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
(Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
sämtliche unter der Nr. 1, 5 und 6 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben
jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung
der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 7, 8, 9,
und 12 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem
bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2
und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf
Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird im Vergabefall auf die drei wirtschaftlichsten Angebote
erteilt. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl aus allen Positionen des Angebotsvordruckes
erhält den Zuschlag. Dabei wird der Bieter mit der der höchsten Gesamtpunktzahl aller
Positionen des Angebotsvordrucks der primäre Vertragspartner, der Bieter mit der
zweithöchsten Gesamtpunktzahl aller Positionen des Angebotsvordrucks der sekundäre
Vertragspartner und der Bieter mit dem dritthöchsten Gesamtpunkt-zahl aller Positionen des
Angebotsvordrucks der tertiäre Vertragspartner (zur Reihenfolge der späteren Beauftragung s.
o. Ziffer 1.3). Sollten weniger als drei wertbare Angebote vorliegen, wird der
Rahmenvereinbarung nur mit zwei bzw. bei nur einem wertbaren Angebot nur mit einem
Vertragspartner geschlossen. Bei Angebotsgleichheit erhält der Bieter den Zuschlag, der das

niedrigste Angebot für Pos. 1 abgegeben hat. Bei Preisgleichheit für Pos.1 entscheidet das
Los. Die Gewichtung des Gesamtpreises erfolgt wie folgt: Los 1: (siehe Ziffer 1.3)
Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte) davon Pos. 1 = 60 % = 600 Punkte Pos. 2 = 20 % = 200
Punkte Pos. 3 = 20 % = 200 Punkte. Los 2: Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte) davon Pos. 1
= 60 % = 600 Punkte Pos. 2 = 20 % = 200 Punkte Pos. 3 = 20 % = 200 Punkte. Los 3:
Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte) davon Pos. 1 = 60 % = 600 Punkte Pos. 2 = 20 % = 200
Punkte Pos. 3 = 20 % = 200 Punkte. Los 4: Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte) davon Pos. 1
= 60 % = 600 Punkte Pos. 2 = 20 % = 200 Punkte Pos. 3 = 20 % = 200 Punkte. Los 5:
Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte), davon Pos. 1 = 60 % = 600 Punkte Pos. 2 = 15 % = 150
Punkte Pos. 3 = 15 % = 150 Punkte Pos. 4 = 10 % = 100 Punkte Los 6: Pos. 1: 100 % = 1000
Punkte Los 7: Pos. 1 = 100 % = 1000 Punkte Die Punktevergabe für alle Lose zu diesem
Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen gewichteten Positionen gemäß des
Angebotsvordruckes. Die angebotenen Preise werden je Position, wie vorab dargelegt,
gewichtet. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote pro Position ein Punktabzug
von einem Prozent vom maximalen Punktewert je ein Prozent höherem Bewertungspreis.
Durch Addition der erreichten Punkte pro Positionen wird die Gesamtpunktzahl errechnet. Das
Angebot mit der höchsten gewichteten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. Bei einer
preislichen Abweichung von mehr als 100 % erhält der Bieter für die Position 0 (Null) Punkte.
Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Bewertungspreis als bei dem niedrigsten Angebot
erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der
Wertung der Preisposition 540 von 600 möglichen Punkten. Die Ermittlung des
wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten, die nach Maßgabe
der in Ziffer 1.11 dieser Leistungsbeschreibung genannten Kriterien abgegeben wurden, er-
folgt wie nachstehend beschrieben: Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der
Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum
24. April 2026. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/02/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHR909/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR909

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR909
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/02/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 75 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/02/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Erfüllung Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) - Allgemeine
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche
Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der
Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. - Es besteht ein Zuschlagsverbot
gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für
interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften
bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB
hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf

Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen

5.1. Los: LOT-0003
Titel: Los 3 - Ankunftszentrum Braunschweig, Boeselagerstraße 4, 38108 Braunschweig
Beschreibung: Für die LAB NI soll eine Mehrpartner-Rahmenvereinbarung über
Sprachmittlungen und Schriftübersetzungen für die Stand- und Dienstorte ausgeschrieben und
vergeben werden. Zur Sicherstellung eines rechtzeitigen Einsatzes von kurzfristig erforderlich
werdenden Sprachmittlungen und Schriftübersetzungen wird eine Rahmenvereinbarung mit
drei Vertragspartnern über Dolmetscher-leistungen in Wort und/oder Schrift für die Stand- und
Dienstorte geschlossen (primär, sekundär und tertiär). Die Erledigung eines Einzelauftrages
obliegt zunächst dem primären Vertragspartner (Vertragspartner, welcher das bestplatzierte
Angebot abgegeben hat). Nur, falls dieser den Auftrag aufgrund eines wichtigen Grundes (z.B.
kein entsprechend der Anforderung qualifiziertes Personal verfügbar oder erst zu einem sehr
viel späteren Zeitpunkt als benötigt) ablehnt, tritt die LAB NI an den sekundären
Vertragspartner, welcher das zweitplatzierte Angebot abgegeben hat, heran. Sofern auch
dieser den Auftrag aus einem wichtigen Grund ablehnt (s.o.), tritt die LAB NI an den tertiären
Vertragspartner, der das drittplatzierte Angebot abgegeben hat, heran. Es wird deswegen
darauf hingewiesen, dass die Anzahl der erteilten Einzelaufträge für den sekundären und
tertiären Vertragspartner entsprechend deutlich geringer als für den primären Vertragspartner
ausfallen dürfte oder es auch zu überhaupt keiner Einzelbeauftragung kommen wird. Zu den
Zuschlagskriterien vgl. im Übrigen auch Ziff. 1.22 dieser Leistungsbeschreibung. Durch die
Einzelbeauftragung wird kein Vertragsverhältnis zwischen dem zur Erbringung der Sprachmitt-
lungen und Schriftübersetzungen zur Verfügung gestellten Personal des jeweiligen
Vertragspartners und dem Auftraggeber begründet. Jeder Stand-, Dienstort bzw. jede
Außenstelle enthält ein eigenes Los wie folgt: Los 1 - Standort Oldenburg, Klostermark 70 -
80, 26135 Oldenburg Los 2 - Standort Osnabrück, Sedanstraße 115, 49090 Osnabrück Los 3
- Ankunftszentrum Braunschweig, Boeselagerstraße 2 und 4, 38108 Braunschweig Los 4 -
Ankunftszentrum Bramsche, Im Rehhagen 8, 49565 Bramsche Los 5 - Standort GDL
Friedland, Heimkehrerstraße 18, 37133 Friedland Los 6 - Dienstort Langenhagen; hier:
Fachbereich R - Rückführung, Benkendorffstraße 20, 30855 Lan-genhagen Los 7 -

Schriftübersetzungen - ortsunabhängig Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags
sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 03

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste

5.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsorte sind: - Los 1 an dem Standort Oldenburg
Klostermark 70-80, 26135 Oldenburg - Los 2 an dem Standort Osnabrück, Sedanstraße 115,
49090 Osnabrück - Los 3 an dem Ankunftszentrum Braunschweig, Boeselagerstr. 2 und 4,
38108 Braunschweig - Los 4 an dem Ankunftszentrum Bramsche, Im Rehhagen 8, 49565
Bramsche - Los 5 an dem Standort GDL Friedland, Heimkehrerstraße 18, 37133 Friedland -
Los 6 Flughafen Hannover /Langenhagen - Los 7 Schriftübersetzungen - ortsunabhängig Der
Erfüllungsort für Los 1 - 5 ist jeweils der Standort bzw. Dienstort sowie der jeweilige Einsatzort
in der näheren Umgebung in einem Umkreis von bis zu 35 Kilometern.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Gemäß den
Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung
von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung
einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Fachkunde), hat der Bieter für die Lose 1 - 7 jeweils eine bis drei Referenzen über eine
vergleichbare Tätigkeit des Unternehmens aus den letzten drei Jahren, unter Angabe des
Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl.
Ansprechpartner und Telefonnummer zu benennen. Diese Angaben sind im Vordruck -
Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - vorzunehmen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von

Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern
entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart,
die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen
Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des
Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt
werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende
Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur
Firma und zum Firmenprofil des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service-
und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen zu machen. Des Weiteren hat der Bieter einen aktuellen Berufs- oder
Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes in der
europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter
ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis zum Ge-werbebetrieb
einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs-
oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser -unabhängig vom Datum der
Erstellung- die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe
der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des
Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine
Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind,
einzureichen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April
2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hin-blick auf Unternehmen, die einen
Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der
Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der
Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1
Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den
Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er für die Lose 1 bis 7 über eine
gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von
3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens
100.000,00 EUR für Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den
Vergabeunterlagen beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei
Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokumente
Auflistung der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
(Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
sämtliche unter der Nr. 1, 5 und 6 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben
jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung
der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 7, 8, 9,
und 12 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem
bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2
und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf
Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird im Vergabefall auf die drei wirtschaftlichsten Angebote
erteilt. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl aus allen Positionen des Angebotsvordruckes
erhält den Zuschlag. Dabei wird der Bieter mit der der höchsten Gesamtpunktzahl aller
Positionen des Angebotsvordrucks der primäre Vertragspartner, der Bieter mit der
zweithöchsten Gesamtpunktzahl aller Positionen des Angebotsvordrucks der sekundäre
Vertragspartner und der Bieter mit dem dritthöchsten Gesamtpunkt-zahl aller Positionen des
Angebotsvordrucks der tertiäre Vertragspartner (zur Reihenfolge der späteren Beauftragung s.
o. Ziffer 1.3). Sollten weniger als drei wertbare Angebote vorliegen, wird der
Rahmenvereinbarung nur mit zwei bzw. bei nur einem wertbaren Angebot nur mit einem
Vertragspartner geschlossen. Bei Angebotsgleichheit erhält der Bieter den Zuschlag, der das
niedrigste Angebot für Pos. 1 abgegeben hat. Bei Preisgleichheit für Pos.1 entscheidet das
Los. Die Gewichtung des Gesamtpreises erfolgt wie folgt: Los 1: (siehe Ziffer 1.3)
Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte) davon Pos. 1 = 60 % = 600 Punkte Pos. 2 = 20 % = 200
Punkte Pos. 3 = 20 % = 200 Punkte. Los 2: Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte) davon Pos. 1
= 60 % = 600 Punkte Pos. 2 = 20 % = 200 Punkte Pos. 3 = 20 % = 200 Punkte. Los 3:
Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte) davon Pos. 1 = 60 % = 600 Punkte Pos. 2 = 20 % = 200
Punkte Pos. 3 = 20 % = 200 Punkte. Los 4: Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte) davon Pos. 1
= 60 % = 600 Punkte Pos. 2 = 20 % = 200 Punkte Pos. 3 = 20 % = 200 Punkte. Los 5:
Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte), davon Pos. 1 = 60 % = 600 Punkte Pos. 2 = 15 % = 150
Punkte Pos. 3 = 15 % = 150 Punkte Pos. 4 = 10 % = 100 Punkte Los 6: Pos. 1: 100 % = 1000
Punkte Los 7: Pos. 1 = 100 % = 1000 Punkte Die Punktevergabe für alle Lose zu diesem
Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen gewichteten Positionen gemäß des
Angebotsvordruckes. Die angebotenen Preise werden je Position, wie vorab dargelegt,
gewichtet. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote pro Position ein Punktabzug
von einem Prozent vom maximalen Punktewert je ein Prozent höherem Bewertungspreis.
Durch Addition der erreichten Punkte pro Positionen wird die Gesamtpunktzahl errechnet. Das
Angebot mit der höchsten gewichteten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. Bei einer
preislichen Abweichung von mehr als 100 % erhält der Bieter für die Position 0 (Null) Punkte.
Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Bewertungspreis als bei dem niedrigsten Angebot
erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der
Wertung der Preisposition 540 von 600 möglichen Punkten. Die Ermittlung des
wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten, die nach Maßgabe
der in Ziffer 1.11 dieser Leistungsbeschreibung genannten Kriterien abgegeben wurden, er-
folgt wie nachstehend beschrieben: Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der
Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum
24. April 2026. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/02/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHR909/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR909

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR909
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/02/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 75 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/02/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Erfüllung Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) - Allgemeine
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche
Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der
Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. - Es besteht ein Zuschlagsverbot
gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für
interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften
bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB
hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen

5.1. Los: LOT-0004
Titel: Los 4 - Ankunftszentrum Bramsche, Im Rehhagen 8, 49565 Bramsche
Beschreibung: Für die LAB NI soll eine Mehrpartner-Rahmenvereinbarung über
Sprachmittlungen und Schriftübersetzungen für die Stand- und Dienstorte ausgeschrieben und
vergeben werden. Zur Sicherstellung eines rechtzeitigen Einsatzes von kurzfristig erforderlich
werdenden Sprachmittlungen und Schriftübersetzungen wird eine Rahmenvereinbarung mit
drei Vertragspartnern über Dolmetscher-leistungen in Wort und/oder Schrift für die Stand- und
Dienstorte geschlossen (primär, sekundär und tertiär). Die Erledigung eines Einzelauftrages
obliegt zunächst dem primären Vertragspartner (Vertragspartner, welcher das bestplatzierte
Angebot abgegeben hat). Nur, falls dieser den Auftrag aufgrund eines wichtigen Grundes (z.B.
kein entsprechend der Anforderung qualifiziertes Personal verfügbar oder erst zu einem sehr
viel späteren Zeitpunkt als benötigt) ablehnt, tritt die LAB NI an den sekundären
Vertragspartner, welcher das zweitplatzierte Angebot abgegeben hat, heran. Sofern auch

dieser den Auftrag aus einem wichtigen Grund ablehnt (s.o.), tritt die LAB NI an den tertiären
Vertragspartner, der das drittplatzierte Angebot abgegeben hat, heran. Es wird deswegen
darauf hingewiesen, dass die Anzahl der erteilten Einzelaufträge für den sekundären und
tertiären Vertragspartner entsprechend deutlich geringer als für den primären Vertragspartner
ausfallen dürfte oder es auch zu überhaupt keiner Einzelbeauftragung kommen wird. Zu den
Zuschlagskriterien vgl. im Übrigen auch Ziff. 1.22 dieser Leistungsbeschreibung. Durch die
Einzelbeauftragung wird kein Vertragsverhältnis zwischen dem zur Erbringung der Sprachmitt-
lungen und Schriftübersetzungen zur Verfügung gestellten Personal des jeweiligen
Vertragspartners und dem Auftraggeber begründet. Jeder Stand-, Dienstort bzw. jede
Außenstelle enthält ein eigenes Los wie folgt: Los 1 - Standort Oldenburg, Klostermark 70 -
80, 26135 Oldenburg Los 2 - Standort Osnabrück, Sedanstraße 115, 49090 Osnabrück Los 3
- Ankunftszentrum Braunschweig, Boeselagerstraße 2 und 4, 38108 Braunschweig Los 4 -
Ankunftszentrum Bramsche, Im Rehhagen 8, 49565 Bramsche Los 5 - Standort GDL
Friedland, Heimkehrerstraße 18, 37133 Friedland Los 6 - Dienstort Langenhagen; hier:
Fachbereich R - Rückführung, Benkendorffstraße 20, 30855 Lan-genhagen Los 7 -
Schriftübersetzungen - ortsunabhängig Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags
sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 04

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste

5.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsorte sind: - Los 1 an dem Standort Oldenburg
Klostermark 70-80, 26135 Oldenburg - Los 2 an dem Standort Osnabrück, Sedanstraße 115,
49090 Osnabrück - Los 3 an dem Ankunftszentrum Braunschweig, Boeselagerstr. 2 und 4,
38108 Braunschweig - Los 4 an dem Ankunftszentrum Bramsche, Im Rehhagen 8, 49565
Bramsche - Los 5 an dem Standort GDL Friedland, Heimkehrerstraße 18, 37133 Friedland -
Los 6 Flughafen Hannover /Langenhagen - Los 7 Schriftübersetzungen - ortsunabhängig Der
Erfüllungsort für Los 1 - 5 ist jeweils der Standort bzw. Dienstort sowie der jeweilige Einsatzort
in der näheren Umgebung in einem Umkreis von bis zu 35 Kilometern.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Gemäß den
Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung
von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung
einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Fachkunde), hat der Bieter für die Lose 1 - 7 jeweils eine bis drei Referenzen über eine
vergleichbare Tätigkeit des Unternehmens aus den letzten drei Jahren, unter Angabe des
Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl.
Ansprechpartner und Telefonnummer zu benennen. Diese Angaben sind im Vordruck -
Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - vorzunehmen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern
entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart,
die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen
Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des
Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt
werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende
Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur
Firma und zum Firmenprofil des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service-
und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen zu machen. Des Weiteren hat der Bieter einen aktuellen Berufs- oder
Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes in der
europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter
ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis zum Ge-werbebetrieb
einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs-
oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser -unabhängig vom Datum der
Erstellung- die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe
der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des
Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine
Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind,
einzureichen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April
2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hin-blick auf Unternehmen, die einen
Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der
Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der
Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1
Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den
Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er für die Lose 1 bis 7 über eine
gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von
3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens
100.000,00 EUR für Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den
Vergabeunterlagen beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei
Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokumente
Auflistung der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
(Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
sämtliche unter der Nr. 1, 5 und 6 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben
jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung
der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 7, 8, 9,
und 12 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem
bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2
und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf
Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird im Vergabefall auf die drei wirtschaftlichsten Angebote
erteilt. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl aus allen Positionen des Angebotsvordruckes
erhält den Zuschlag. Dabei wird der Bieter mit der der höchsten Gesamtpunktzahl aller
Positionen des Angebotsvordrucks der primäre Vertragspartner, der Bieter mit der
zweithöchsten Gesamtpunktzahl aller Positionen des Angebotsvordrucks der sekundäre
Vertragspartner und der Bieter mit dem dritthöchsten Gesamtpunkt-zahl aller Positionen des
Angebotsvordrucks der tertiäre Vertragspartner (zur Reihenfolge der späteren Beauftragung s.
o. Ziffer 1.3). Sollten weniger als drei wertbare Angebote vorliegen, wird der
Rahmenvereinbarung nur mit zwei bzw. bei nur einem wertbaren Angebot nur mit einem
Vertragspartner geschlossen. Bei Angebotsgleichheit erhält der Bieter den Zuschlag, der das
niedrigste Angebot für Pos. 1 abgegeben hat. Bei Preisgleichheit für Pos.1 entscheidet das
Los. Die Gewichtung des Gesamtpreises erfolgt wie folgt: Los 1: (siehe Ziffer 1.3)
Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte) davon Pos. 1 = 60 % = 600 Punkte Pos. 2 = 20 % = 200
Punkte Pos. 3 = 20 % = 200 Punkte. Los 2: Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte) davon Pos. 1
= 60 % = 600 Punkte Pos. 2 = 20 % = 200 Punkte Pos. 3 = 20 % = 200 Punkte. Los 3:
Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte) davon Pos. 1 = 60 % = 600 Punkte Pos. 2 = 20 % = 200
Punkte Pos. 3 = 20 % = 200 Punkte. Los 4: Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte) davon Pos. 1
= 60 % = 600 Punkte Pos. 2 = 20 % = 200 Punkte Pos. 3 = 20 % = 200 Punkte. Los 5:
Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte), davon Pos. 1 = 60 % = 600 Punkte Pos. 2 = 15 % = 150
Punkte Pos. 3 = 15 % = 150 Punkte Pos. 4 = 10 % = 100 Punkte Los 6: Pos. 1: 100 % = 1000
Punkte Los 7: Pos. 1 = 100 % = 1000 Punkte Die Punktevergabe für alle Lose zu diesem
Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen gewichteten Positionen gemäß des
Angebotsvordruckes. Die angebotenen Preise werden je Position, wie vorab dargelegt,
gewichtet. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote pro Position ein Punktabzug
von einem Prozent vom maximalen Punktewert je ein Prozent höherem Bewertungspreis.
Durch Addition der erreichten Punkte pro Positionen wird die Gesamtpunktzahl errechnet. Das
Angebot mit der höchsten gewichteten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. Bei einer
preislichen Abweichung von mehr als 100 % erhält der Bieter für die Position 0 (Null) Punkte.
Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Bewertungspreis als bei dem niedrigsten Angebot
erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der

Wertung der Preisposition 540 von 600 möglichen Punkten. Die Ermittlung des
wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten, die nach Maßgabe
der in Ziffer 1.11 dieser Leistungsbeschreibung genannten Kriterien abgegeben wurden, er-
folgt wie nachstehend beschrieben: Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der
Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum
24. April 2026. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/02/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHR909/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR909

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR909
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/02/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 75 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/02/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Erfüllung Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) - Allgemeine
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche
Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der
Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. - Es besteht ein Zuschlagsverbot
gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands.

Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für
interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften
bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB
hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen

5.1. Los: LOT-0005
Titel: Los 5 - Standort GDL Friedland, Heimkehrerstraße 18, 37133 Friedland
Beschreibung: Für die LAB NI soll eine Mehrpartner-Rahmenvereinbarung über
Sprachmittlungen und Schriftübersetzungen für die Stand- und Dienstorte ausgeschrieben und
vergeben werden. Zur Sicherstellung eines rechtzeitigen Einsatzes von kurzfristig erforderlich
werdenden Sprachmittlungen und Schriftübersetzungen wird eine Rahmenvereinbarung mit
drei Vertragspartnern über Dolmetscher-leistungen in Wort und/oder Schrift für die Stand- und
Dienstorte geschlossen (primär, sekundär und tertiär). Die Erledigung eines Einzelauftrages
obliegt zunächst dem primären Vertragspartner (Vertragspartner, welcher das bestplatzierte
Angebot abgegeben hat). Nur, falls dieser den Auftrag aufgrund eines wichtigen Grundes (z.B.
kein entsprechend der Anforderung qualifiziertes Personal verfügbar oder erst zu einem sehr
viel späteren Zeitpunkt als benötigt) ablehnt, tritt die LAB NI an den sekundären
Vertragspartner, welcher das zweitplatzierte Angebot abgegeben hat, heran. Sofern auch
dieser den Auftrag aus einem wichtigen Grund ablehnt (s.o.), tritt die LAB NI an den tertiären
Vertragspartner, der das drittplatzierte Angebot abgegeben hat, heran. Es wird deswegen
darauf hingewiesen, dass die Anzahl der erteilten Einzelaufträge für den sekundären und
tertiären Vertragspartner entsprechend deutlich geringer als für den primären Vertragspartner
ausfallen dürfte oder es auch zu überhaupt keiner Einzelbeauftragung kommen wird. Zu den
Zuschlagskriterien vgl. im Übrigen auch Ziff. 1.22 dieser Leistungsbeschreibung. Durch die
Einzelbeauftragung wird kein Vertragsverhältnis zwischen dem zur Erbringung der Sprachmitt-
lungen und Schriftübersetzungen zur Verfügung gestellten Personal des jeweiligen
Vertragspartners und dem Auftraggeber begründet. Jeder Stand-, Dienstort bzw. jede
Außenstelle enthält ein eigenes Los wie folgt: Los 1 - Standort Oldenburg, Klostermark 70 -
80, 26135 Oldenburg Los 2 - Standort Osnabrück, Sedanstraße 115, 49090 Osnabrück Los 3
- Ankunftszentrum Braunschweig, Boeselagerstraße 2 und 4, 38108 Braunschweig Los 4 -
Ankunftszentrum Bramsche, Im Rehhagen 8, 49565 Bramsche Los 5 - Standort GDL
Friedland, Heimkehrerstraße 18, 37133 Friedland Los 6 - Dienstort Langenhagen; hier:
Fachbereich R - Rückführung, Benkendorffstraße 20, 30855 Lan-genhagen Los 7 -
Schriftübersetzungen - ortsunabhängig Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags
sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 05

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste

5.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsorte sind: - Los 1 an dem Standort Oldenburg
Klostermark 70-80, 26135 Oldenburg - Los 2 an dem Standort Osnabrück, Sedanstraße 115,
49090 Osnabrück - Los 3 an dem Ankunftszentrum Braunschweig, Boeselagerstr. 2 und 4,
38108 Braunschweig - Los 4 an dem Ankunftszentrum Bramsche, Im Rehhagen 8, 49565
Bramsche - Los 5 an dem Standort GDL Friedland, Heimkehrerstraße 18, 37133 Friedland -
Los 6 Flughafen Hannover /Langenhagen - Los 7 Schriftübersetzungen - ortsunabhängig Der
Erfüllungsort für Los 1 - 5 ist jeweils der Standort bzw. Dienstort sowie der jeweilige Einsatzort
in der näheren Umgebung in einem Umkreis von bis zu 35 Kilometern.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Gemäß den
Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung
von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung
einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Fachkunde), hat der Bieter für die Lose 1 - 7 jeweils eine bis drei Referenzen über eine
vergleichbare Tätigkeit des Unternehmens aus den letzten drei Jahren, unter Angabe des
Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl.
Ansprechpartner und Telefonnummer zu benennen. Diese Angaben sind im Vordruck -
Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - vorzunehmen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern
entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart,
die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen
Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des
Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt
werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende
Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur
Firma und zum Firmenprofil des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service-
und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen zu machen. Des Weiteren hat der Bieter einen aktuellen Berufs- oder
Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes in der
europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter
ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis zum Ge-werbebetrieb
einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs-
oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser -unabhängig vom Datum der
Erstellung- die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe
der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des
Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine
Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind,

einzureichen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April
2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hin-blick auf Unternehmen, die einen
Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der
Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der
Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1
Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den
Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er für die Lose 1 bis 7 über eine
gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von
3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens
100.000,00 EUR für Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den
Vergabeunterlagen beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei
Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokumente
Auflistung der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
(Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
sämtliche unter der Nr. 1, 5 und 6 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben
jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung
der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 7, 8, 9,
und 12 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem
bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2
und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf
Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird im Vergabefall auf die drei wirtschaftlichsten Angebote
erteilt. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl aus allen Positionen des Angebotsvordruckes
erhält den Zuschlag. Dabei wird der Bieter mit der der höchsten Gesamtpunktzahl aller
Positionen des Angebotsvordrucks der primäre Vertragspartner, der Bieter mit der
zweithöchsten Gesamtpunktzahl aller Positionen des Angebotsvordrucks der sekundäre
Vertragspartner und der Bieter mit dem dritthöchsten Gesamtpunkt-zahl aller Positionen des
Angebotsvordrucks der tertiäre Vertragspartner (zur Reihenfolge der späteren Beauftragung s.
o. Ziffer 1.3). Sollten weniger als drei wertbare Angebote vorliegen, wird der
Rahmenvereinbarung nur mit zwei bzw. bei nur einem wertbaren Angebot nur mit einem
Vertragspartner geschlossen. Bei Angebotsgleichheit erhält der Bieter den Zuschlag, der das
niedrigste Angebot für Pos. 1 abgegeben hat. Bei Preisgleichheit für Pos.1 entscheidet das
Los. Die Gewichtung des Gesamtpreises erfolgt wie folgt: Los 1: (siehe Ziffer 1.3)
Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte) davon Pos. 1 = 60 % = 600 Punkte Pos. 2 = 20 % = 200
Punkte Pos. 3 = 20 % = 200 Punkte. Los 2: Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte) davon Pos. 1
= 60 % = 600 Punkte Pos. 2 = 20 % = 200 Punkte Pos. 3 = 20 % = 200 Punkte. Los 3:

Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte) davon Pos. 1 = 60 % = 600 Punkte Pos. 2 = 20 % = 200
Punkte Pos. 3 = 20 % = 200 Punkte. Los 4: Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte) davon Pos. 1
= 60 % = 600 Punkte Pos. 2 = 20 % = 200 Punkte Pos. 3 = 20 % = 200 Punkte. Los 5:
Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte), davon Pos. 1 = 60 % = 600 Punkte Pos. 2 = 15 % = 150
Punkte Pos. 3 = 15 % = 150 Punkte Pos. 4 = 10 % = 100 Punkte Los 6: Pos. 1: 100 % = 1000
Punkte Los 7: Pos. 1 = 100 % = 1000 Punkte Die Punktevergabe für alle Lose zu diesem
Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen gewichteten Positionen gemäß des
Angebotsvordruckes. Die angebotenen Preise werden je Position, wie vorab dargelegt,
gewichtet. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote pro Position ein Punktabzug
von einem Prozent vom maximalen Punktewert je ein Prozent höherem Bewertungspreis.
Durch Addition der erreichten Punkte pro Positionen wird die Gesamtpunktzahl errechnet. Das
Angebot mit der höchsten gewichteten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. Bei einer
preislichen Abweichung von mehr als 100 % erhält der Bieter für die Position 0 (Null) Punkte.
Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Bewertungspreis als bei dem niedrigsten Angebot
erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der
Wertung der Preisposition 540 von 600 möglichen Punkten. Die Ermittlung des
wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten, die nach Maßgabe
der in Ziffer 1.11 dieser Leistungsbeschreibung genannten Kriterien abgegeben wurden, er-
folgt wie nachstehend beschrieben: Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der
Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum
24. April 2026. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/02/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHR909/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR909

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR909
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/02/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 75 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/02/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Erfüllung Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) - Allgemeine
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche
Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der
Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. - Es besteht ein Zuschlagsverbot
gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für
interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften
bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB
hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2

GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen

5.1. Los: LOT-0006
Titel: Los 6 - Dienstort Langenhagen; hier: Fachbereich R - Rückführung, Benkendorffstraße
20, 30855 Lan-genhagen
Beschreibung: Für die LAB NI soll eine Mehrpartner-Rahmenvereinbarung über
Sprachmittlungen und Schriftübersetzungen für die Stand- und Dienstorte ausgeschrieben und
vergeben werden. Zur Sicherstellung eines rechtzeitigen Einsatzes von kurzfristig erforderlich
werdenden Sprachmittlungen und Schriftübersetzungen wird eine Rahmenvereinbarung mit
drei Vertragspartnern über Dolmetscher-leistungen in Wort und/oder Schrift für die Stand- und
Dienstorte geschlossen (primär, sekundär und tertiär). Die Erledigung eines Einzelauftrages
obliegt zunächst dem primären Vertragspartner (Vertragspartner, welcher das bestplatzierte
Angebot abgegeben hat). Nur, falls dieser den Auftrag aufgrund eines wichtigen Grundes (z.B.
kein entsprechend der Anforderung qualifiziertes Personal verfügbar oder erst zu einem sehr
viel späteren Zeitpunkt als benötigt) ablehnt, tritt die LAB NI an den sekundären
Vertragspartner, welcher das zweitplatzierte Angebot abgegeben hat, heran. Sofern auch
dieser den Auftrag aus einem wichtigen Grund ablehnt (s.o.), tritt die LAB NI an den tertiären
Vertragspartner, der das drittplatzierte Angebot abgegeben hat, heran. Es wird deswegen
darauf hingewiesen, dass die Anzahl der erteilten Einzelaufträge für den sekundären und
tertiären Vertragspartner entsprechend deutlich geringer als für den primären Vertragspartner
ausfallen dürfte oder es auch zu überhaupt keiner Einzelbeauftragung kommen wird. Zu den
Zuschlagskriterien vgl. im Übrigen auch Ziff. 1.22 dieser Leistungsbeschreibung. Durch die
Einzelbeauftragung wird kein Vertragsverhältnis zwischen dem zur Erbringung der Sprachmitt-
lungen und Schriftübersetzungen zur Verfügung gestellten Personal des jeweiligen
Vertragspartners und dem Auftraggeber begründet. Jeder Stand-, Dienstort bzw. jede
Außenstelle enthält ein eigenes Los wie folgt: Los 1 - Standort Oldenburg, Klostermark 70 -
80, 26135 Oldenburg Los 2 - Standort Osnabrück, Sedanstraße 115, 49090 Osnabrück Los 3
- Ankunftszentrum Braunschweig, Boeselagerstraße 2 und 4, 38108 Braunschweig Los 4 -
Ankunftszentrum Bramsche, Im Rehhagen 8, 49565 Bramsche Los 5 - Standort GDL
Friedland, Heimkehrerstraße 18, 37133 Friedland Los 6 - Dienstort Langenhagen; hier:

Fachbereich R - Rückführung, Benkendorffstraße 20, 30855 Lan-genhagen Los 7 -
Schriftübersetzungen - ortsunabhängig Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags
sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 06

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste

5.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsorte sind: - Los 1 an dem Standort Oldenburg
Klostermark 70-80, 26135 Oldenburg - Los 2 an dem Standort Osnabrück, Sedanstraße 115,
49090 Osnabrück - Los 3 an dem Ankunftszentrum Braunschweig, Boeselagerstr. 2 und 4,
38108 Braunschweig - Los 4 an dem Ankunftszentrum Bramsche, Im Rehhagen 8, 49565
Bramsche - Los 5 an dem Standort GDL Friedland, Heimkehrerstraße 18, 37133 Friedland -
Los 6 Flughafen Hannover /Langenhagen - Los 7 Schriftübersetzungen - ortsunabhängig Der
Erfüllungsort für Los 1 - 5 ist jeweils der Standort bzw. Dienstort sowie der jeweilige Einsatzort
in der näheren Umgebung in einem Umkreis von bis zu 35 Kilometern.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Gemäß den
Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung
von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung
einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Fachkunde), hat der Bieter für die Lose 1 - 7 jeweils eine bis drei Referenzen über eine
vergleichbare Tätigkeit des Unternehmens aus den letzten drei Jahren, unter Angabe des
Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl.
Ansprechpartner und Telefonnummer zu benennen. Diese Angaben sind im Vordruck -
Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - vorzunehmen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der

Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern
entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart,
die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen
Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des
Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt
werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende
Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur
Firma und zum Firmenprofil des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service-
und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen zu machen. Des Weiteren hat der Bieter einen aktuellen Berufs- oder
Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes in der
europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter
ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis zum Ge-werbebetrieb
einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs-
oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser -unabhängig vom Datum der
Erstellung- die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe
der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des
Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine
Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind,
einzureichen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April
2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hin-blick auf Unternehmen, die einen
Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der
Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der
Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1
Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den
Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er für die Lose 1 bis 7 über eine
gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von
3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens
100.000,00 EUR für Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den
Vergabeunterlagen beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei
Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokumente
Auflistung der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
(Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
sämtliche unter der Nr. 1, 5 und 6 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben
jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung
der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 7, 8, 9,
und 12 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem

bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2
und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf
Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird im Vergabefall auf die drei wirtschaftlichsten Angebote
erteilt. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl aus allen Positionen des Angebotsvordruckes
erhält den Zuschlag. Dabei wird der Bieter mit der der höchsten Gesamtpunktzahl aller
Positionen des Angebotsvordrucks der primäre Vertragspartner, der Bieter mit der
zweithöchsten Gesamtpunktzahl aller Positionen des Angebotsvordrucks der sekundäre
Vertragspartner und der Bieter mit dem dritthöchsten Gesamtpunkt-zahl aller Positionen des
Angebotsvordrucks der tertiäre Vertragspartner (zur Reihenfolge der späteren Beauftragung s.
o. Ziffer 1.3). Sollten weniger als drei wertbare Angebote vorliegen, wird der
Rahmenvereinbarung nur mit zwei bzw. bei nur einem wertbaren Angebot nur mit einem
Vertragspartner geschlossen. Bei Angebotsgleichheit erhält der Bieter den Zuschlag, der das
niedrigste Angebot für Pos. 1 abgegeben hat. Bei Preisgleichheit für Pos.1 entscheidet das
Los. Die Gewichtung des Gesamtpreises erfolgt wie folgt: Los 1: (siehe Ziffer 1.3)
Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte) davon Pos. 1 = 60 % = 600 Punkte Pos. 2 = 20 % = 200
Punkte Pos. 3 = 20 % = 200 Punkte. Los 2: Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte) davon Pos. 1
= 60 % = 600 Punkte Pos. 2 = 20 % = 200 Punkte Pos. 3 = 20 % = 200 Punkte. Los 3:
Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte) davon Pos. 1 = 60 % = 600 Punkte Pos. 2 = 20 % = 200
Punkte Pos. 3 = 20 % = 200 Punkte. Los 4: Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte) davon Pos. 1
= 60 % = 600 Punkte Pos. 2 = 20 % = 200 Punkte Pos. 3 = 20 % = 200 Punkte. Los 5:
Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte), davon Pos. 1 = 60 % = 600 Punkte Pos. 2 = 15 % = 150
Punkte Pos. 3 = 15 % = 150 Punkte Pos. 4 = 10 % = 100 Punkte Los 6: Pos. 1: 100 % = 1000
Punkte Los 7: Pos. 1 = 100 % = 1000 Punkte Die Punktevergabe für alle Lose zu diesem
Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen gewichteten Positionen gemäß des
Angebotsvordruckes. Die angebotenen Preise werden je Position, wie vorab dargelegt,
gewichtet. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote pro Position ein Punktabzug
von einem Prozent vom maximalen Punktewert je ein Prozent höherem Bewertungspreis.
Durch Addition der erreichten Punkte pro Positionen wird die Gesamtpunktzahl errechnet. Das
Angebot mit der höchsten gewichteten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. Bei einer
preislichen Abweichung von mehr als 100 % erhält der Bieter für die Position 0 (Null) Punkte.
Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Bewertungspreis als bei dem niedrigsten Angebot
erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der
Wertung der Preisposition 540 von 600 möglichen Punkten. Die Ermittlung des
wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten, die nach Maßgabe
der in Ziffer 1.11 dieser Leistungsbeschreibung genannten Kriterien abgegeben wurden, er-
folgt wie nachstehend beschrieben: Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der
Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum
24. April 2026. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/02/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHR909/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR909

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR909
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/02/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 75 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/02/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Erfüllung Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) - Allgemeine
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche
Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der
Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. - Es besteht ein Zuschlagsverbot
gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für
interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften
bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB
hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen

5.1. Los: LOT-0007
Titel: Los 7 - Schriftübersetzungen - ortunabhängig
Beschreibung: Für die LAB NI soll eine Mehrpartner-Rahmenvereinbarung über
Sprachmittlungen und Schriftübersetzungen für die Stand- und Dienstorte ausgeschrieben und
vergeben werden. Zur Sicherstellung eines rechtzeitigen Einsatzes von kurzfristig erforderlich
werdenden Sprachmittlungen und Schriftübersetzungen wird eine Rahmenvereinbarung mit
drei Vertragspartnern über Dolmetscher-leistungen in Wort und/oder Schrift für die Stand- und
Dienstorte geschlossen (primär, sekundär und tertiär). Die Erledigung eines Einzelauftrages
obliegt zunächst dem primären Vertragspartner (Vertragspartner, welcher das bestplatzierte

Angebot abgegeben hat). Nur, falls dieser den Auftrag aufgrund eines wichtigen Grundes (z.B.
kein entsprechend der Anforderung qualifiziertes Personal verfügbar oder erst zu einem sehr
viel späteren Zeitpunkt als benötigt) ablehnt, tritt die LAB NI an den sekundären
Vertragspartner, welcher das zweitplatzierte Angebot abgegeben hat, heran. Sofern auch
dieser den Auftrag aus einem wichtigen Grund ablehnt (s.o.), tritt die LAB NI an den tertiären
Vertragspartner, der das drittplatzierte Angebot abgegeben hat, heran. Es wird deswegen
darauf hingewiesen, dass die Anzahl der erteilten Einzelaufträge für den sekundären und
tertiären Vertragspartner entsprechend deutlich geringer als für den primären Vertragspartner
ausfallen dürfte oder es auch zu überhaupt keiner Einzelbeauftragung kommen wird. Zu den
Zuschlagskriterien vgl. im Übrigen auch Ziff. 1.22 dieser Leistungsbeschreibung. Durch die
Einzelbeauftragung wird kein Vertragsverhältnis zwischen dem zur Erbringung der Sprachmitt-
lungen und Schriftübersetzungen zur Verfügung gestellten Personal des jeweiligen
Vertragspartners und dem Auftraggeber begründet. Jeder Stand-, Dienstort bzw. jede
Außenstelle enthält ein eigenes Los wie folgt: Los 1 - Standort Oldenburg, Klostermark 70 -
80, 26135 Oldenburg Los 2 - Standort Osnabrück, Sedanstraße 115, 49090 Osnabrück Los 3
- Ankunftszentrum Braunschweig, Boeselagerstraße 2 und 4, 38108 Braunschweig Los 4 -
Ankunftszentrum Bramsche, Im Rehhagen 8, 49565 Bramsche Los 5 - Standort GDL
Friedland, Heimkehrerstraße 18, 37133 Friedland Los 6 - Dienstort Langenhagen; hier:
Fachbereich R - Rückführung, Benkendorffstraße 20, 30855 Lan-genhagen Los 7 -
Schriftübersetzungen - ortsunabhängig Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags
sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 07

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste

5.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsorte sind: - Los 1 an dem Standort Oldenburg
Klostermark 70-80, 26135 Oldenburg - Los 2 an dem Standort Osnabrück, Sedanstraße 115,
49090 Osnabrück - Los 3 an dem Ankunftszentrum Braunschweig, Boeselagerstr. 2 und 4,
38108 Braunschweig - Los 4 an dem Ankunftszentrum Bramsche, Im Rehhagen 8, 49565
Bramsche - Los 5 an dem Standort GDL Friedland, Heimkehrerstraße 18, 37133 Friedland -
Los 6 Flughafen Hannover /Langenhagen - Los 7 Schriftübersetzungen - ortsunabhängig Der
Erfüllungsort für Los 1 - 5 ist jeweils der Standort bzw. Dienstort sowie der jeweilige Einsatzort
in der näheren Umgebung in einem Umkreis von bis zu 35 Kilometern.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Gemäß den

Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung
von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung
einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Fachkunde), hat der Bieter für die Lose 1 - 7 jeweils eine bis drei Referenzen über eine
vergleichbare Tätigkeit des Unternehmens aus den letzten drei Jahren, unter Angabe des
Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl.
Ansprechpartner und Telefonnummer zu benennen. Diese Angaben sind im Vordruck -
Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - vorzunehmen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern
entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart,
die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen
Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des
Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt
werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende
Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur
Firma und zum Firmenprofil des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service-
und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen zu machen. Des Weiteren hat der Bieter einen aktuellen Berufs- oder
Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes in der
europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter
ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis zum Ge-werbebetrieb
einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs-
oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser -unabhängig vom Datum der
Erstellung- die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe
der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des
Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine
Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind,
einzureichen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April
2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hin-blick auf Unternehmen, die einen
Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der
Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der
Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1

Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den
Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er für die Lose 1 bis 7 über eine
gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von
3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens
100.000,00 EUR für Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den
Vergabeunterlagen beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei
Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokumente
Auflistung der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
(Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
sämtliche unter der Nr. 1, 5 und 6 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben
jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung
der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 7, 8, 9,
und 12 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem
bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2
und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf
Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird im Vergabefall auf die drei wirtschaftlichsten Angebote
erteilt. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl aus allen Positionen des Angebotsvordruckes
erhält den Zuschlag. Dabei wird der Bieter mit der der höchsten Gesamtpunktzahl aller
Positionen des Angebotsvordrucks der primäre Vertragspartner, der Bieter mit der
zweithöchsten Gesamtpunktzahl aller Positionen des Angebotsvordrucks der sekundäre
Vertragspartner und der Bieter mit dem dritthöchsten Gesamtpunkt-zahl aller Positionen des
Angebotsvordrucks der tertiäre Vertragspartner (zur Reihenfolge der späteren Beauftragung s.
o. Ziffer 1.3). Sollten weniger als drei wertbare Angebote vorliegen, wird der
Rahmenvereinbarung nur mit zwei bzw. bei nur einem wertbaren Angebot nur mit einem
Vertragspartner geschlossen. Bei Angebotsgleichheit erhält der Bieter den Zuschlag, der das
niedrigste Angebot für Pos. 1 abgegeben hat. Bei Preisgleichheit für Pos.1 entscheidet das
Los. Die Gewichtung des Gesamtpreises erfolgt wie folgt: Los 1: (siehe Ziffer 1.3)
Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte) davon Pos. 1 = 60 % = 600 Punkte Pos. 2 = 20 % = 200
Punkte Pos. 3 = 20 % = 200 Punkte. Los 2: Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte) davon Pos. 1
= 60 % = 600 Punkte Pos. 2 = 20 % = 200 Punkte Pos. 3 = 20 % = 200 Punkte. Los 3:
Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte) davon Pos. 1 = 60 % = 600 Punkte Pos. 2 = 20 % = 200
Punkte Pos. 3 = 20 % = 200 Punkte. Los 4: Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte) davon Pos. 1
= 60 % = 600 Punkte Pos. 2 = 20 % = 200 Punkte Pos. 3 = 20 % = 200 Punkte. Los 5:
Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte), davon Pos. 1 = 60 % = 600 Punkte Pos. 2 = 15 % = 150
Punkte Pos. 3 = 15 % = 150 Punkte Pos. 4 = 10 % = 100 Punkte Los 6: Pos. 1: 100 % = 1000
Punkte Los 7: Pos. 1 = 100 % = 1000 Punkte Die Punktevergabe für alle Lose zu diesem
Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen gewichteten Positionen gemäß des
Angebotsvordruckes. Die angebotenen Preise werden je Position, wie vorab dargelegt,

gewichtet. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote pro Position ein Punktabzug
von einem Prozent vom maximalen Punktewert je ein Prozent höherem Bewertungspreis.
Durch Addition der erreichten Punkte pro Positionen wird die Gesamtpunktzahl errechnet. Das
Angebot mit der höchsten gewichteten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. Bei einer
preislichen Abweichung von mehr als 100 % erhält der Bieter für die Position 0 (Null) Punkte.
Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Bewertungspreis als bei dem niedrigsten Angebot
erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der
Wertung der Preisposition 540 von 600 möglichen Punkten. Die Ermittlung des
wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten, die nach Maßgabe
der in Ziffer 1.11 dieser Leistungsbeschreibung genannten Kriterien abgegeben wurden, er-
folgt wie nachstehend beschrieben: Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der
Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum
24. April 2026. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/02/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHR909/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR909

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR909
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/02/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 75 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/02/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Erfüllung Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) - Allgemeine
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche
Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der
Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. - Es besteht ein Zuschlagsverbot
gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für
interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften
bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB
hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung

der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Registrierungsnummer: 03-0003300000-59
Postanschrift: Petzvalstraße 18
Stadt: Braunschweig
Postleitzahl: 38104
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
E-Mail: chris.feuerstab@lzn.de
Telefon: 0531-3547-133
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder
Dienstleistungen erwirbt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83

Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e07918cf-2fb8-44d9-8272-116b5f86b87c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/01/2026 15:18:17 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 8/2026
Datum der Veröffentlichung: 13/01/2026

Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR909
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR909/documents
https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersach
sen-144803.html
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202601/ausschreibung-21833-2026-DEU.txt

 
 
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