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Titel :
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DEU-Mannheim - Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe Linienbündel Odenwald-Nord
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025112801001028131 / 792476-2025
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Veröffentlicht :
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28.11.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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13.12.2036
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Angebotsabgabe bis :
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26.01.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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60112000 - Öffentlicher Verkehr (Straße)
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DEU-Mannheim: Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe
Linienbündel Odenwald-Nord
2025/S 230/2025 792476
Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe Linienbündel Odenwald-Nord
OJ S 230/2025 28/11/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
E-Mail: info@vrn.de
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: RMV Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
E-Mail: info@vrn.de
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Vergabe Linienbündel Odenwald-Nord
Beschreibung: Die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH beabsichtigt als lokale sowie
regionale Aufgabenträgerorganisation im Kreis Bergstraße gemeinsam mit der RMV Rhein-
Main-Verkehrsverbund GmbH als Aufgabenträgerorganisation für die Auftragsvergabe und
Bestellung der regionalen Buslinien im Gebiet des Odenwaldkreises sowie des Landkreises
Darmstadt-Dieburg die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags
mit Betriebsbeginn zum 13. Dezember 2026 gem. Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007 i.
V m. § 119 Absatz 3 des GWB durchzuführen. Vergeben wird auf Basis der aktuellen
Nahverkehrspläne des Kreises Bergstraße, des Odenwaldkreises und des Kreises Darmstadt-
Dieburg, die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von
Buslinienverkehren. Das Linienbündel Odenwald-Nord umfasst die Linien: - Linie 664
Bensheim - Reichenbach - Beedenkirchen - Brandau Gadernheim (nur zu Schulzeiten) -
Linie 665 Bensheim Reichenbach Gadernheim Lindenfels ( Reichelsheim) - Linie 666
Fürth Schlierbach Lindenfels Winterkasten - Linie 667 Balkhausen Auerbach
Fürstenlager Bensheim Reichenbach Felsenmeer (Saisonverkehr am Wochenende) - Linie
668 Fürth - Schlierbach - Seidenbuch Gadernheim - Linie 696 Gadernheim Lindenfels
Fürth Rimbach Mörlenbach (nur zu Schulzeiten) Das Angebot des Bieters muss die vom
Verkehrsraum umfassten Verkehrsleistungen, gemäß i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13
Abs. 2a Satz 2 PBefG umfassen und wird auf Grundlage der Gesamtleistung bewertet. (Art
und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der
Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der
Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar und im Kreis Bergstraße wird der
künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer ausreichenden
Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens das sich aus den
nachfolgend aufgeführten gem. HVTG als repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte
Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu
garantieren: - Manteltarifvertrag für die gew. Arbeitnehmer des priv. Personenverkehrs mit
Omnibussen in Hessen gültig ab 01.04.19 (M-TV) - Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmer/-
innen des priv. Personenverkehrs mit Omnibussen in Hessen gültig ab 01.04.19 (E-TV) Die
besonderen Regelungen für den Ballungsraumverkehr in § 7 A II. M-TV, § 3 E-TV sowie die
Allgemeine Anlage zu § 3 E-TV sind anzuwenden. Weitere Vorgaben finden Sie unter
http://www.had.de/vergabestellen-tarifvertraege.html. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte
Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch
erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von
Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu
garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für
alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrerfolgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen
und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und
Pausen dürfen je Schicht maximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die
Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze
überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte,
nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige
Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters
oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die
Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die
Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert. Folgende Regelungen zur Personalübernahme
sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung:
Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen
Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des
Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum
Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen
können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage
des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die
übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten
Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die
Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit
abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die
Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und
Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet
wird.
Kennung des Verfahrens: 9e53e470-c33a-4f69-ac20-1b6d47dbee4b
Vorherige Bekanntmachung: 590862-2025
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung
beabsichtigt die Verkehrsverbund Rhein Neckar GmbH als Aufgabenträgerorganisation im
Kreis Bergstraße - handelnd durch ihre Vergabestelle Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-
Neckar (ZRN), vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein Neckar GmbH -, gemeinsam mit
der RMV Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH als Aufgabenträgerorganisation für die
Auftragsvergabe und Bestellung der regionalen Buslinien im Gebiet des Odenwaldkreises
sowie des Landkreises Darmstadt-Dieburg für das in den beiliegenden Vertragsunterlagen in
Qualität und Quantität beschriebenen Linienbündel im Buspersonennahverkehr (BPNV)
Ausgleichsleistungen und ein ausschließliches Recht im Rahmen eines öffentlichen
Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO 1370/2007 (Konzessionsvertrag) im Wege eines
wettbewerblichen Verfahrens zu vergeben.
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Kreis-Bergstraße
Land, Gliederung (NUTS): Bergstraße (DE715)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Kreis Bergstraße im Rahmen des
Linienbündels Odenwald-Nord
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Odenwaldkreis
Land, Gliederung (NUTS): Odenwaldkreis (DE71B)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Odenwaldkreis im Rahmen des
Linienbündels Odenwald-Nord
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Kreis Darmstadt-Dieburg
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt-Dieburg (DE716)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Kreis Darmstadt-Dieburg im Rahmen
des Linienbündels Odenwald-Nord
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur
Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der
Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar und im Kreis Bergstraße wird der
künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigen zur Sicherung einer ausreichenden
Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens das sich aus den
nachfolgend aufgeführten gem. HVTG als repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte
Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu
garantieren: - Manteltarifvertrag für die gew. Arbeitnehmer des priv. Personenverkehrs mit
Omnibussen in Hessen gültig ab 01.04.19 (M-TV) - Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmer/-
innen des priv. Personenverkehrs mit Omnibussen in Hessen gültig ab 01.04.19 (E-TV) Die
besonderen Regelungen für den Ballungsraumverkehr in § 7 A II. M-TV, § 3 E-TV sowie die
Allgemeine Anlage zu § 3 E-TV sind anzuwenden. Weitere Vorgaben finden Sie unter
http://www.had.de/vergabestellen-tarifvertraege.html. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte
Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch
erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von
Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu
garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für
alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrerfolgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen
und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und
Pausen dürfen je Schicht maximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die
Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze
überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte,
nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige
Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters
oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die
Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die
Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert. Folgende Regelungen zur Personalübernahme
sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung:
Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen
Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des
Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum
Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen
können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage
des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die
übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten
Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die
Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit
abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die
Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und
Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet
wird.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Buspersonennahverkehr gem. Art. 5 Abs. 1
Verordnung (EG) 1370/2007 i. V m. § 119 Absatz 3 des GWB für das Linienbündel Odenwald-
Nord
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Buslinienverkehr im Linienbündel Odenwald-Nord gemäß § 42 PBefG
Beschreibung: Das Linienbündel Odenwald-Nord umfasst die Linien: Linie 664 Bensheim -
Reichenbach - Beedenkirchen - Brandau Gadernheim (nur zu Schulzeiten) Linie 665
Bensheim Reichenbach Gadernheim Lindenfels ( Reichelsheim) Linie 666 Fürth
Schlierbach Lindenfels Winterkasten Linie 667 Balkhausen Auerbach Fürstenlager
Bensheim Reichenbach Felsenmeer (Saisonverkehr am Wochenende) Linie 668 Fürth -
Schlierbach - Seidenbuch Gadernheim Linie 696 Gadernheim Lindenfels Fürth
Rimbach Mörlenbach (nur zu Schulzeiten)
Interne Kennung: E58935543
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Kreis-Bergstraße
Land, Gliederung (NUTS): Bergstraße (DE715)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Kreis Bergstraße im Rahmen des
Linienbündels Odenwald-Nord
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Odenwaldkreis (DE71B)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Kreis Bergstraße im Rahmen des
Linienbündels Odenwald-Nord
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt-Dieburg (DE716)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Kreis Bergstraße im Rahmen des
Linienbündels Odenwald-Nord
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/12/2026
Enddatum der Laufzeit: 13/12/2036
5.1.6. Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Folgeausschreibung des Linienbündels in 10 Jahren geplant
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 590862-2025
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup# Die Satzung über einen
einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden
Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/2023-
satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab_1.5.2023.pdf Die Satzung über einen
einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden
Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/2024-
satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab_1.1.2024.pdf. Der
Konzessionsnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Hessen sowohl
im Hinblick auf die Einhaltung des ortsüblichen Tarifes als auch im Hinblick auf die Einhaltung
des Mindestlohnes zu erfüllen und dies durch Einreichen der Anlage D separat zu bestätigen.
Dies umfasst auch das Personal von Unterauftragnehmern. Weitere Informationen finden Sie
auf der Internetseite des Landes Hessen unter https://www.rv.hessenrecht. hessen.de/bshe
/document/jlr-VTGHE2021pP1. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen
Konzessionszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden
Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Die Einhaltung der Bestimmungen des
Tariftreuegesetzes Hessen (HVTG) umfasst auch das Personal von Subunternehmern.
Detaillierte Vorgaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Kommunikation: Die
Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang
gebührenfrei zur Verfügung unter: www.vrn.de/vergabestelle. Die Vergabestelle stellt die (ggf.
fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bieterinformationen über ihre
Vergabeplattform im Internet (vgl. Internetadresse in der Auftragsbekanntmachung) gemäß §
41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur
Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des
registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen,
eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die
Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über
Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter. Fragen, Hinweise und Rügen zu den
Vergabeunterlagen können nur von Bietern gestellt werden, die gemäß den
Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der
ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind. (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1
der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014). Der Bieter hat sich deshalb auf der
Vergabeplattform unter der Internetadresse https://vergaben.vrn.de/anmeldung.html mit einer
eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren.
Im Anschluss informiert die Vergabestelle den registrierten Bieter automatisch über
Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bieterinformationen über
das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine
Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet. Nicht registrierte Bieter können Fragen zu
den Vergabeunterlagen ausschließlich per E-Mail unter Benennung des Linienbündels an
folgende Adresse zu richten: vergabestelle@vrn.de.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis- und Qualitätswertung
Beschreibung: Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot aufgrund der in Ziff. 23 der
Angebotsbedingungen genannten Kriterien. Die Wertung erfolgt anhand eines Punktesystems.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Preis- und Qualitätswertung
Beschreibung: Den Bietern steht es frei, Mehrqualitäten anzubieten, die über die
Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehen. Beispiel für solche vom Bieter über
die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehende Mehrqualitäten können z.B.
bessere Qualitätsmaßstäbe bei Fahrzeugen oder qualitativ bessere Vertriebsstrukturen sein
(s. Angebotsbedingungen Ziff. 23.3). Zu den Punkten aus der Preiswertung werden die Punkte
aus der Qualitätswertung hinzuaddiert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 45,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen (oder Teile davon) offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/01/2026 23:45:00 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E58935543
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E58935543
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 95 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die VRN Vergabestelle behält sich gemäß §56 Absatz 2 VgV
(Nachforderungsrecht) das Recht vor, unzureichende Unterlagen nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/01/2026 10:15:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161
GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu
begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat
einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die
Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten
Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt
ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die Informationen über den allgemeinen, am Ort der Ausführung des Auftrags
geltenden steuerrechtlichen Rahmen bereitstellt: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
Organisation, die Informationen über den allgemeinen, am Ort der Ausführung des Auftrags
geltenden umweltrechtlichen Rahmen bereitstellt: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
Organisation, die Informationen über den allgemeinen, am Ort der Ausführung des Auftrags
geltenden Rechtsrahmen für Arbeitsschutz und Arbeitsbedingungen bereitstellt:
Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt:
Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
Registrierungsnummer: USt-ID.DE143845578
Postanschrift: B 1, 3-5
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68159
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
E-Mail: info@vrn.de
Telefon: 0621107700
Internetadresse: https://www.vrn.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder
Dienstleistungen erwirbt
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Organisation, die Informationen über den allgemeinen, am Ort der Ausführung des Auftrags
geltenden steuerrechtlichen Rahmen bereitstellt
Organisation, die Informationen über den allgemeinen, am Ort der Ausführung des Auftrags
geltenden umweltrechtlichen Rahmen bereitstellt
Organisation, die Informationen über den allgemeinen, am Ort der Ausführung des Auftrags
geltenden Rechtsrahmen für Arbeitsschutz und Arbeitsbedingungen bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Registrierungsnummer: DE811469974
Abteilung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: 0721 926-8730
Internetadresse: https://rpk.baden-wuerttemberg.de/abt1/referat-15-vergabekammer/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: RMV Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Registrierungsnummer: USt.-IdNr.: DE 113847810
Postanschrift: Alte Bleiche 7
Stadt: Hofheim am Taunus
Postleitzahl: 65719
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
E-Mail: info@vrn.de
Telefon: 0621107700
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fcbb527f-50ee-4673-a53d-71555d34b51f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/11/2025 15:14:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 230/2025
Datum der Veröffentlichung: 28/11/2025
Referenzen:
https://rpk.baden-wuerttemberg.de/abt1/referat-15-vergabekammer/
https://www.subreport.de/E58935543
https://www.vrn.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202511/ausschreibung-792476-2025-DEU.txt
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