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Titel :
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DEU-Duisburg - Deutschland Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 2025-0775 DS Homberg -Leistungen zum Fachgebiet Ökologie im Rahmen der Bauvorbereitung und Bauausführung
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025112701044524804 / 789202-2025
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Veröffentlicht :
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27.11.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.12.2036
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Angebotsabgabe bis :
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06.01.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros
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DEU-Duisburg: Deutschland Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions-
und Ingenieurbüros und Prüfstellen 2025-0775 DS Homberg -Leistungen zum
Fachgebiet Ökologie im Rahmen der Bauvorbereitung und Bauausführung
2025/S 229/2025 789202
Deutschland Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und
Prüfstellen 2025-0775 DS Homberg - Leistungen zum Fachgebiet Ökologie im Rahmen der
Bauvorbereitung und Bauausführung
OJ S 229/2025 27/11/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR - Im Namen und für Rechnung der
Stadt Duisburg
E-Mail: t.schwend@wb-duisburg.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: 2025-0775 DS Homberg - Leistungen zum Fachgebiet Ökologie im Rahmen der
Bauvorbereitung und Bauausführung
Beschreibung: Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Leistung zum
Fachgebiet Ökologie im Rahmen der Bauvorbereitung und Bauausführung Die Leistungen
werden im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg Friedrich-Wilhelm-Str. 96 47051
Duisburg beschafft.
Kennung des Verfahrens: 8128d7de-cd2f-41cc-af2b-20607fd8549d
Interne Kennung: 2025-0775
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Duisburg - DS Homberg
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTZ3Z02AK# Die
Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole
Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung
von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der
Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind
daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig
auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
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Zuschlagskriterien, Punkte, Gewichtung Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt
auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses, so dass neben dem Preis
weitere Zuschlagskriterien berücksichtigt werden. Der Auftrag wird an den Bieter vergeben,
der im Rahmen der nachfolgend genannten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung gem. §
58 Abs. 1 VgV das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Festgelegte Zuschlagskriterien
und Gewichtung: (a) den Angebotspreis (Wertungspreis) und (b) die Berufserfahrung der/des
vorgesehenen Teilprojektleiter(s) (c) die Berufserfahrung der/des vorgesehenen
stellvertretenden Teilprojektleiter(s) (d) die Projekterfahrung der/des vorgesehenen
Teilprojektleiter(s) (e) die Projekterfahrung der/des vorgesehenen stellvertretenden
Teilprojektleiter(s) Maßgebende Wichtungen für die Wertung der Zuschlagskriterien sind: (a)
Angebotspreis (Wertungspreis) mit 60 % (b) die Berufs-/Projekterfahrung der vorgesehenen
Bearbeiter mit 40 % so dass sich für: (a) eine max. Wertpunktzahl 120 Punkten und für (b)
eine max. Wertpunktzahl 20 Punkten (c) eine max. Wertpunktzahl 20 Punkten (d) eine max.
Wertpunktzahl 20 Punkten (e) eine max. Wertpunktzahl 20 Punkten ergibt; in Summe max.
200 Punkte (= maximale Gesamtpunktzahl). Der von den Bietern in Formblatt 3008 -
Leistungsverzeichnis ermittelte Netto-Angebotspreis inkl. Nebenkosten
(Gesamtangebotspreis, netto) wird, nach rechnerischer Prüfung, gemäß der nachstehend
erläuterten Methode in der Angebotswertung einbezogen. Skonti sowie sonstige
Preisnachlässe mit und ohne Bedingungen auf den Gesamtangebotspreis bleiben bei der
Ermittlung der Wertungspunkte unberücksichtigt. Eine detaillierte Beschreibung der
Wertungskriterien befindet sich in den Vergabeunterlagen (DSH_1002c).
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx ACHTUNG!!! DIE NACHWEISE ZUR BEPUNKTUNG
KÖNNEN NICHT NACHGEFORDERT WERDEN. SIE MÜSSEN ZWINGEND MIT DER
ANGEBOTSABGABE EINGEREICHT WERDEN, ANSONSTEN WIRD DAS KRITERIUM MIT
0 PUNKTEN BEWERTET!!! xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Es sind alle im § 123 - 126 GWB genannten Ausschussgründe wirksam. Der
Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen
einzureichen. Das entsprechende Formular ( Erklärung des Bieters ) ist in Teil 3 - Vordrucke -
der Vergabeunterlagen enthalten.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach §
129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer krimineller Vereinigungen in
Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigungen im
Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie
allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der
Bildung einer terroristischer Vereinigungen in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der
Bildung einer terroristischen Vereinigungen im Ausland verurteilt wurden und die nicht
zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
(1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
ausgeschlossen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB
(Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer
solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die
nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1)
Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
ausgeschlossen.
Betrug: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs,
soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen
Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet
werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den
Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt
wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur
Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in
Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. §
123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Korruption: Ausschlussgründe gemäß § 124 und 124 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Bieter die in den letzten 5 Jahren
nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder
Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder
Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen
können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
ausgeschlossen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Bieter bei denen in den letzten 5
Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen
Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen
sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus
fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Bieter bei
denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen
können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
ausgeschlossen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder
für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der
Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass
sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung,
resutlierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1
GWB von der Wertung ausgeschlossen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem
Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Zahlungsunfähigkeit: Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers
zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung
resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen,
sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der
ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen
Leistungsfähigkeit verhilft.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Bieter über deren Vermögen
ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens
mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund
mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren
ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher
benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur
erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche
Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1)
Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Bieter die
in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren,
außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem.
§ 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom
Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer
gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen
ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender
Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Bieter
deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch
die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht
oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer
wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse
vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur
Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Bieter bei denen ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere
Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren
ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw.
nicht mehr existiert..
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Bieter bei
denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124
Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können,
dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen
können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Bieter die in
den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber,
Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender
Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger
Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich
beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht
zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
(1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124
Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. §
124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: 2025-0775 DS Homberg - Leistungen zum Fachgebiet Ökologie im Rahmen der
Bauvorbereitung und Bauausführung
Beschreibung: Das Projektgebiet der Deichsanierung Homberg (DS Homberg) befindet sich
linksrheinisch zwi-schen Rhein-km 781,00 (südliches Ende) und Rhein-km 784,2 (nördliches
Ende). Er wird am südlichen Ende durch den Rheinpreußenhafen begrenzt und schließt im
Norden etwa in Höhe des Gerdtwegs an einen Hochuferbereich an, der in der Zuständigkeit
des Deichverbands Friemersheim liegt. Die Gesamtlänge des Projekts beträgt ca. 2,74 km.
Für die DS Homberg liegt bereits seit dem Jahr 2024 ein rechtskräftiger
Planfeststellungsbeschluss vor. Unmittelbar nach Erlangung der Rechtskraft wurde in einem
Teilbereich bereits im Jahr 2024 eine Teilsanierung zur Reduzierung der gravierendsten
Standsicherheitsdefizite baulich umgesetzt (1. Bauabschnitt, BA1). Die Leistungen für die
Objektplanung und die örtliche Bauüberwachung wurden bereits für alle Leistungsphasen
vergeben. Ebenso beauftragt wurden die Leistungen für die prüfgutachterlichen Tätigkeiten
des Sachverständigen für Erd- und Grundbau. Sämtliche anderen Leistungen wurden
hingegen nur bis zur Planfeststellung bzw. bis zum Abschluss des BA 1 vergeben und werden
bzw. wurden neu ausgeschrieben. Hierzu zählen Leistungen zur Geotechnik und zum
Bodenschutz sowie Leistungen zur Grundwassermodellierung. Die hier vorliegende
Ausschreibung umfasst die Leistungen im Fachgebiet Ökologie, die im Zuge der noch
ausstehenden Planungs- und Bauaufgaben zu erbringen sind. Sie teilen sich auf in Leistungen
zur Bauvorbereitung sowie in Leistungen zur Baubegleitung bzw. -nachbereitung (Monitoring).
Übergeordnetes Projektziel ist die Sanierung der vorhandenen Hochwasserschutzanlagen
entspre-chend den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Ziel der hier
ausgeschriebenen Leistungen ist die Ermöglichung einer entsprechenden Planung inkl. einer
VOB-konformen Ausschreibung sowie einer möglichst reibungslosen Bauausführung.
Grundsätzlich sei angemerkt, dass nach jetzigem Sachstand davon ausgegangen wird, dass
unbedeutende Änderungen an der derzeit planfestgestellten Lösung erforderlich werden. Die
hier ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich auf die jeweils aktuell geplante Lösung. Die
Beauftragung erfolgt Stufenweise: Zunächst erfolgt die Beauftragung der Leistungen (Stufe 1):
Leistungen in Stufe 1 (Bauvorbereitung) - 1 - Einarbeitung in das Projekt - 2 -
Beratungsleistungen zur Bauvorbereitung Die in den Stufen 2 und 3 ausgeschriebenen
Leistungen werden nur dann abgerufen, sofern das Projekt realisiert wird. Dies hängt auch
von Entscheidungen Dritter ab (z.B. Mittelzuweisung). Darüber hinaus behält sich die AG das
Recht vor, die Leistungen aus anderweitigen Gründen nicht zu beauftragen. Leistungen in
Stufe 2 (Bauausführung), optional - 3 - Ökologische Baubegleitung Leistungen in Stufe 3
(Monitoring), optional - 4 - Monitoring Eine genaue Beschreibung der Maßnahme befindet sich
in den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 2025-0775
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Duisburg - DS Homberg
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2036
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - - Der Bewerber hat je nach
den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen ist, entweder die Eintragung in
einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte
Berufsausübung nachzuweisen (§ 44 Abs. 1 VgV). -- Nachweis: Formblatt 3002,
Eigenerklärung zur Eignung , Ziff. 1 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese
durch den Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder einen anderen
Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung (z.B. Gewerbeanmeldung) zu ersetzen.
Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - - Eigenerklärung
Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz) Der Bieter hat durch die Angabe von
Jahresumsätzen nachzuweisen, dass er bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre insgesamt einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (gemittelt über die
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) in Höhe von 200.000,00 Euro (netto) erzielt hat (§
45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). Hinweis: Bei einer
Bietergemeinschaft können die Umsatzzahlen addiert werden. Bei Unterauftragnehmern
(Eignungsleihe) erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorlage entsprechender
Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer gemäß Formblatt 3006,
Verpflichtungserklärung Eignungsleihe . - Nachweis: Formblatt 3002, Eigenerklärung zur
Eignung , Ziff. 2 - Eigenerklärung Durchschnittlicher Jahresumsatz (für Leistungen im
Tätigkeitsbereich des Auftrags) Der Bewerber hat durch die Angabe von Jahresumsätzen
nachzuweisen, dass sie in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre, durchschnittlich folgende Mindestjahresumsätze (gemittelt
über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) erzielt hat (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i.
V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV): (1) Ökologische Baubegleitung (ÖBB): 15.000,00 Euro (netto) --
Nachweis: Formblatt 3002, Eigenerklärung zur Eignung , Ziff. 3 - Bestehen einer
Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) -
Ausschlusskriterium Der Bewerber hat nachzuweisen, dass im Auftragsfall durch eine
Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme (mind. 2-fach maximiert) für Personenschäden
in Höhe von (mindestens) 2,00 Mio. Euro (netto) und für sonstige Schäden (Sach- und
Vermögensschäden) in Höhe von (mindestens) 1,00 Mio. Euro (netto) gegeben ist. Es ist
ferner der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das
Zweifache der Versi-cherungssummen beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass
für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B.
aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der
Versiche-rung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen
liegt. -- Nachweis: Dies ist durch die Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der
Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen
wird, nachzuweisen (vgl. Formblatt 3002 Eigenerklärung zur Eignung , Ziff. 4). Falls der
Nachweis durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall
der Auftragserteilung die geforderte Versicherung abgeschlossen wird, erfolgt, behält sich der
AG vor, im Falle der Erteilung des Auftrags, eine Kopie der Versicherungspolice
nachzufordern.
Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - - Eigenerklärung zur
durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl und Zahl der Führungskräfte Der Bieter hat eine
Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters
und die Zahl der Führungskräfte des Bieters ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
Mindestanforderung ist, dass der Bieter (inklusive Inhaber/Geschäftsführer) innerhalb der
letzten 3 Jahre durchschnittlich mindestens 6 Beschäftigte (gemittelt über die letzten 3 Jahre)
beschäftigt hat, wobei jährlich eine durchschnittliche Beschäftigtenzahl von mindestens 5
Beschäftigten erreicht werden muss. -- Nachweis: Formblatt 3002, Eigenerklärung zur
Eignung , Ziff. 5 - Eigenerklärung zu technischen Fachkräften/Stellen Der Bieter hat die
technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, anzugeben (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). --
Nachweis: Formblatt 3002, Eigenerklärung zur Eignung , Ziff. 6 - Studien- und
Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die
Führungskräfte Der Bieter hat die technischen Fachkräfte einschl. ihrer Qualifikationen
namentlich zu benennen, welche die technische Leitung innehaben und darüber hinaus durch
Vorlage von Bescheinigungen nachzuweisen. Der Bieter hat Studien- und
Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die
Führungskräfte des Bieters vorzulegen. Führungskräfte sind dabei diejenigen natürlichen
Personen, welche die Leistungserbringung leiten und steuern, also im juristischen Sinne
verantwortlich sind. Mindestanforderungen: Die verantwortliche Person und ihr/e Stellvertreter
/in - verfügen über mind. 5 Jahre Berufserfahrung in der Erstellung von
Umweltverträglichkeitsstudien, Landschaftspflegerischen Begleitplänen und Durchführung von
Ökologischer Baubegleitung, - haben einen akademischen Abschluss, - haben
Projekterfahrung mit den o.g. Leistungen bei Deichen, - beherrschen die deutsche Sprache in
Wort und Schrift (mindestens Qualifikationsniveau C1 - fachkundige Sprachkenntnisse )
Hinweis: Alle in Formblatt 3002 Eigenerklärung Eignung Ziff. 7 benannten Personen werden
das Bauvorhaben möglichst während der gesamten Bauzeit betreuen. Ein Austausch der
bevollmächtige(n) Person(en) hat nur nach vorheriger Absprache zu erfolgen. Dem AG steht
das Recht zu, dass die vom AN eingesetzte(n) Person(en) durch qualifizierte Mitarbeiter
ausgewechselt wird bzw. werden, sofern die Aufgaben durch die benannten Personen nicht
ordnungsgemäß erfüllt werden. Die Maßnahme ist für die gesamte Ausführungszeit von einer
fachkundigen Person zu beaufsichtigen. Die verantwortliche Person und ihr/e Stellvertreter/in
sind in Eigenleistung zu stellen und nicht als Nachunternehmerleistung anzuführen. --
Nachweis: Formblatt 3002, Eigenerklärung zur Eignung , Ziff. 7 i.V.m. mit entsprechenden
Nachweisen (beruflichen Lebensläufen, Studien-, Ausbil-dungsnachweisen oder sonstigen
Bescheinigungen) - Referenzen von vergleichbaren Leistungen Der Bieter hat geeignete
Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe des Auftragswertes,
der Leistungszeit sowie des Empfängers der Leistung (Auftraggeber) inkl. eines
Ansprechpartners mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung und und
sonstiger sachgerechter Angaben zur Überprüfung der Vergleichbarkeit vorzulegen. Als
Mindestanforderung gilt, dass vom Bieter je Teilaufgabe mindestens 1 Referenzen aus den
letzten 8 Geschäftsjahren vorgelegt werden, deren Leistungsanforderungen mit denen der zu
vergebenden Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 1, 75
Abs. 5 S. 2 VgV). Sofern eine Referenz beide Tätigkeitsbereiche umfasst, kann sie jeweils
(einmal) zum Nachweis des jeweiligen Tätigkeitsbereiches verwendet werden. Die mehrfache
Verwendung der gleichen Referenz innerhalb eines Tätigkeitbereiches ist nicht zulässig. Es
werden auch Referenzen berücksichtigt, bei denen die o.g. Leistungen erbracht wurden, auch
wenn die Maßnahme insgesamt noch nicht beendet/abgeschlossen ist. Als vergleichbar
werden Leistungen angesehen, die mindestens die folgenden Leistungen enthalten haben
bzw. die folgenden Kriterien erfüllen: a. Mahdgutübertragung - Beratung bzgl. einer
Mahdgutübertragung - Begleitung einer Mahdgutgewinnung b. Ökologische Baubegleitung
(ÖBB) - Ökologische Baubegleitung an Deichen -- Nachweis: Formblatt 3002, Eigenerklärung
zur Eignung , Ziff. 8 Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle für die genannten Leistungen eine Bestätigung
durch den Auf-traggeber, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden, vorzulegen. -
Eigenerklärung Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen
für die Ausführung des Auftrags verfügt Der Bieter hat darzulegen, dass er mindestens über
folgende Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung verfügt (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV):
Übliche zur Leistungserbringung erforderliche Ausstattung und Geräte sowie Hard- und
Software nach Stand der Technik zur Projektkommunikation, Planung, Datenverarbeitung und
Darstellung sowie zum digitalen Datenaustausch. Hierzu gehören mindestens Telefon, Fax, E-
Mail-Account, PC oder Laptop, Server mit Datensicherung, Netzwerk- und Onlinezugang (ggf.
mobil), Zugriff auf die für die Leistungserbringung maßgeblichen Regelwerke,
Nachweisdokumente, Kopierer/Scanner, Plotter/Drucker bis A0. Die verwendete Software
muss geeignet sein, um neben der eigentlichen digitalen EDV- gestützten Projektbearbeitung
(z. B. Textverarbeitung, Darstellung, Berechnung, AVA) einen daten- und formatverlustfreien
Austausch mit dem Auftraggeber zu ermöglichen, etwaige bauzeitliche Planungsanpassungen
zeichnerisch vornehmen zu können (CAD) sowie dem Auftraggeber die erforderlichen
Unterlagen digital (auf USB-Stick oder DVD-/CD-ROM) zumindest in folgenden Datei-
Formate...
Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Sonstige Ausschlussgründe - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen hat der Bieter folgende Nachweise zu erbringen: - Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 1 bis 3 u. 5 S. 1,
124 Abs. 1 GWB -- Nachweis: Formblatt 3002, Eigenerklärung zur Eignung , Ziff. 11a, 11b
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung durch einen Auszug aus
einem einschlägigen Register, wie z.B. dem Bundes- oder Gewerbezentralregister, oder eine
gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des
Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers - bei Bietergemeinschaften der
ein-zelnen Mitglieder - zu ersetzen (§ 48 Abs. 4 VgV). Ein öffentlicher Auftraggeber ist nach §
99 GWB ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe
öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro netto bei der
Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter,
an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind (§
6 Abs. 1 WRegG). Gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO sind öffentliche Auftraggeber im Sinne
des § 99 GWB - bis zum 31.05.2025 (vgl. Art. 2 Abs. 3 und 3 Abs. 2 S. 4 des Gesetzes zur
Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen) - ferner berechtigt, für die Vorbereitung von vergaberechtlichen
Entscheidungen Auskunft aus dem Gewerbezentralregister über strafgerichtliche
Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 und
2 MiLoG, § 5 Abs. 1 oder 2 AEntG in der bis zum 23.04.2009 geltenden Fassung, § 23 Abs. 1
und 2 AEntG und § 81 Abs. 1 bis 3 GWB zu verlangen. Zur Bekämpfung von
Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob
und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unter-nehmen verbunden ist. Im
Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweisen hinsichtlich einer eventuell durchgeführten
Selbstreinigung des Bieters, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vorbehalten.
? - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.v. § 123 Abs. 4 GWB über
die Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (§§ 42 Abs. 1
VgV, 123 Abs. 4, 5 Satz 2 GWB) -- Nachweis: Formblatt 3002, Eigenerklärung zur Eignung ,
Ziff. 11c Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch eine steuerliche
Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes und eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger zu ersetzen (§ 48
Abs. 8 S. 4 VgV). - Eigenerklärung, dass der Bieter nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. §
21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 21 Abs. 1 des
Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes oder § 98c
Aufenthaltsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe
von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens
zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist ? Nachweis: Formblatt 3002 Eigenerklärung
zur Eignung , Ziff. 11a Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung durch
einen Auszug aus einem einschlägigen Register, wie z.B. dem Bundes- oder
Gewerbezentralregister, oder eine gleichwer-tige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts-
oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters zu
ersetzen (§ 48 Abs. 4 VgV).
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 29/12/2025 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite
/notice/CXS0YRTYTZ3Z02AK/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTZ3Z02AK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice
/CXS0YRTYTZ3Z02AK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 06/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 94 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe oben
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 06/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort: Elektronische Öffnung
Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung
anwesend sein.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Auftragserteilung wird gemäß § 2 Abs. 6
des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher
Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) vom 22.03.2018
davon abhängig gemacht, dass die AN bei der Ausführung des Auftrags die vertraglichen
Regelungen der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur
Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und
Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) einhält, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt
sind und im Falle der Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden. d) Eigenerklärung, der
Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022
/576 vom 08.04.2022 - Nachweis: Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3
Satz 1 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2)
genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten
Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine
wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der
Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot
angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in
Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand
per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135
Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch
nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR - Im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Rheinland
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR - Im Namen und für Rechnung der
Stadt Duisburg
Registrierungsnummer: DE252359155
Postanschrift: Schifferstr. 190
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
E-Mail: t.schwend@wb-duisburg.de
Telefon: +49 2032834390
Fax: +49 2032832883
Internetadresse: https://www.wb-duisburg.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: +49 2211473045
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Kontaktperson: +49 2211473045
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
Registrierungsnummer: 05112-31001-91
Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Straße 96 (15. Etage)
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zi. 1507 - 1510
E-Mail: submissionsstelle@stadt-duisburg.de
Telefon: +49 2032833144
Internetadresse: https://www.duisburg.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5fe9295f-af06-4448-9bab-65b7cbf7066a - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/11/2025 10:17:33 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 229/2025
Datum der Veröffentlichung: 27/11/2025
Referenzen:
https://www.duisburg.de
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTZ3Z02AK
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTZ3Z02AK/documents
https://www.wb-duisburg.de
http://www.bezreg-koeln.nrw.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202511/ausschreibung-789202-2025-DEU.txt
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