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Ausschreibung: Laichplatzkartierung von ausgewählten Salmonidengewässer - DEU-Rostock
Forschungsdienste
Dokument Nr...: 959320-2025 (ID: 2025100308520582957)
Veröffentlicht: 03.10.2025
*
  Laichplatzkartierung von ausgewählten Salmonidengewässer
Projekttitel: Routineprogramm zur KI gestützten saisonalen Ermittlung des
Meerforellenlaicherbestandes und der Biodiversität in Referenzgewässern
Mecklenburg-Vorpommerns mittels videooptischer Erfassung auf- und
absteigender Individuen in Verbindung mit fischereibiologischen Untersuchungen
zu den Laichaktivitäten und zum Rekrutenaufkommen der Meerforelle als Basis
der jährlichen Prognose des Gesamtbestandes.
Bezug: Laichplatzkartierung von ausgewählten Salmonidengewässer in MecklenburgVorpommern zur Kontrolle der Laichaktivität
und zur Kalibrierung des Modells zur
Abschätzung des Meerforellenlaicherbestandes (TP3).
Im Rahmen der Laichplatzkartierung sollen die Anzahl und die Positionen von Laichbetten in
ausgewählten Salmonidengewässern, sowie Parameter zur Einschätzung der Laichplatzqualität
erhoben werden. Wie in der letzten Laichsaison werden Daten zum Laichgeschehen im Land
durch verschiedene Akteure (LALLF, LFA, Salmoniden- und Gewässerschutzverein e. V.)
standardisiert und GIS-App basiert erhoben. Die dafür notwendige Software und Kartenmaterial
werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Laichbettzählungen sind eine eindeutige Methode zum Nachweis und zur Quantifizierung des
Laichgeschehens in Wildgewässern und einer beginnenden oder fortlaufenden natürlichen
Reproduktion in ehemaligen bzw. aktuellen Besatzgewässern. Der Nachweis von Laichaktivität in
einzelnen Gewässern entscheidet über die Einbeziehung dieser in das Laicherbestandsmodell für
die jeweilige Saison.
Auf eine detaillierte Aufnahme der Sohlezusammensetzung wird seit letzter Laichsaison
verzichtet. Zur Einschätzung der Laichplatzqualität werden in Absprache mit den beteiligten
Akteuren, landesweit einheitliche Parameter erhoben.
Auf einen detaillierten Bericht wird ab dieser Laichsaison ebenfalls verzichtet. Die Übergabe der
erhobenen Daten erfolgt als Vektordatenspeicherformat geopackage (OGC). Protokolle, und
Fotodokumentationen werden dem Auftraggeber (AG) digital übergeben.
Mit Zuschlagserteilung wird ein geopackage mit den zu begehenden Fließgewässerstrecken
und den zu erfassenden Parametern (Attributen) über Qfield zur Verfügung gestellt. Die Nutzung
anderer mobiler GIS-Anwendungen ist ebenfalls möglich. Dieses geopackage stellt das
einheitliche Übergabeformat nach Bearbeitung des Auftrags dar. Die Vergabe erfolgt in Losen.
2
Leistungsbeschreibung:
Durch den Auftragnehmer sind folgende Leistungen zu erbringen:
Feldarbeiten
1. Begehung der vom AG vorgegeben potentiellen Laichstrecken. Zählung und Kartierung der
Laichbetten der in Tabelle 1 unter Losen aufgeführten Gewässern in den Einzugsgebieten
der Mecklenburger Bucht und der Haff-/Boddenregionen.
2. Erfassung von einzelnen Laichbetten und Laichbettkomplexen mittels GPS/ mobiler GISAnwendung und Einschätzung der Anzahl an
einzelnen Laichgruben in einem
Laichbettkomplex.
3. Erfassung von Länge und Breite einer Laichgrube, sowie Sichttiefe am jeweiligen Laichplatz.
4. Erfassung der Parameter Sohlbreite, Sohlsubstrat, Wassertiefe, Fließgeschwindigkeit,
Beschattung und Biberaktivität zur Beurteilung der Laichplatzqualität. Diese Daten werden
in vordefinierten in Kategorien erhoben.
5. Georeferenzierte und repräsentative Fotodokumentation eines Laichplatzes.
6. Der Auftragnehmer hat seine Einsätze so zu planen, dass unnötige viele Anfahrten zum
Untersuchungsgebiet vermieden werden, um schädliche Auswirkungen auf die Umwelt zu
reduzieren.
7. Die Kartierungsarbeiten sind so durchzuführen, dass nachhaltige Beeinträchtigungen der
wildlebenden Tier- und Pflanzenwelt vermieden werden.
8. Erforderliche technische Ausrüstung zur Positionserfassung, Datenerfassung und
Verarbeitung, sowie Fotodokumentation, sind durch den Auftragnehmer bereitzustellen.
Auswertung und Übergabe
9. Positionen, Eigenschaften von Laichbetten und Habitatparameter sind im, zur Verfügung
gestellten, geopackage zu übergeben.
10. Übergabe aller weiteren Daten wie Fotos und Protokolle in Dateiordnern nach LosNummer und Gewässernamen.
Leistungszeitraum
Die Kartierungsarbeiten sind im Zeitraum 02.01.2026 bis 31.01.2026 zu realisieren. Die
Datenübergabe an den Auftraggeber ist zu Ende Februar 2026 sicherzustellen.
3
Fristen des Ausschreibungsverfahrens:
Angebotsfrist: 30.10.2025, 12:00 Uhr
Frist für Rückfragen: 28.10.2025
Sichtung Angebote: 03.11.2025
Zuschlagserteilung: 06.11.2025
Bindefrist: 31.12.2025
Aufgrund von Art und Umfang der zu erbringenden Leistung wurde diese in 7 Lose aufgeteilt. Ein
Bieter kann sich auf einzelne Lose oder alle Lose bewerben und dafür auch den Zuschlag erhalten.
Im Sinne der nachhaltigen Beschaffung gemäß  9 VgMinArbV M-V wird der Auftragnehmer bei
der Leistungserbringung verpflichtet seine Einsätze so zu planen, dass unnötige viele Anfahrten
ins Untersuchungsgebiet unterbleiben. Außerdem wird der Auftragnehmer verpflichtet der
allgemeinen Forderung nach Vermeidung nachhaltiger Beeinträchtigungen der wildlebenden
Tier- und Pflanzenwelt sowie der Landschaft (BNatschG Kap. 5, Abschn. 1) Folge zu leisten.
Bei Beauftragung wird die VOL/B Vertragsbestandteil.
Festlegung der Eignungskriterien
Zur Beurteilung der Bewerber werden folgende Eignungskriterien festgelegt. Entsprechende
Nachweise sind den Angebotsunterlagen beizufügen.
Gesetzestreue und Zuverlässigkeit,
 Eigenerklärungen zur Eignung, Anlage 1
 Erklärungen des Unternehmens nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz MecklenburgVorpommern (TVgG M-V), Anlage 2 und Anlage 2a
 Erklärung zur Unternehmensgröße, Anlage 3
Fachkunde
 Artenkenntnis in der Fischfauna des Untersuchungsgebietes
 Umfangreiche Erfahrungen bei der Bearbeitung von fischereibiologischen
Fragestellungen, insbesondere bei der fischökologischen Bewertung von Fließgewässern
 Kenntnisse zur Struktur und Karerung von Fließgewässern
Technische Leistungsfähigkeit
 Vorhandensein der notwendigen personalen und technischen Kapazitäten zur
Absicherung der Arbeiten
Spezifische Leistungsfähigkeit
a. Kenntnisse in der Kartierung und Differenzierung von Laichbetten der Meerforelle
b. Kenntnisse im Umgang mit GPS- Positionsaufnahmen
c. GIS-Kenntnisse  Bearbeiten und Erstellen von Karten im Vektordatenspeicherformat
shapefile (ESRI) bzw. geopackage (OGC)
d. Absicherung einer georeferenzierten Fotodokumentation
4
Zuschlagskriterien
Es werden folgende Zuschlagskriterien festgelegt und wie folgt gewichtet.
Zuschlagskriterien Wichtung WP 0-3
1. Personalstärke und Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter zur
Einschätzung der Effektivität und Qualität
30 %
2. Qualität des Angebots in Bezug auf Preisgestaltung und Transparenz 70 %
Die Zuschlagskriterien werden mit 0 bis 3 Wertungspunkten (WP) gewichtet. Diese sind wie folgt
aufgeschlüsselt:
0 = das Angebot erfüllt nicht die Mindestanforderungen
1 = das Angebot erfüllt die Mindestanforderungen
2 = das Angebot erfüllt die Erwartungen
3 = das Angebot übertrifft die Erwartungen
Der Quotient aus der Summe der gewichteten Kriterien aus den Wertungspunkten (0-3) x
Gewichtung in % und den Kosten für die Leistungserbringung stellt das Preis-Leistungsverhältnis
dar. Der auf diese Weise ermittelte wirtschaftlichste und kompetenteste Bieter erhält den
Auftrag (W=L/K).
Der Abgabetermin zu den Angeboten ist auf den 23.10.2025, 12:00 Uhr festgelegt. Bieter können
sich auf alle oder auf einzelne Lose bewerben. Angebote sind schriftlich in einem verschlossenen
Umschlag und deutlich mit der Aufschrift ANGEBOT MEERFORELLE gekennzeichnet an
nachstehende Adresse zuzustellen. Der Eingang wird nicht bestätigt.
Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Institut für Fischerei (IfF)
Fischerweg 408
18069 Rostock
Im Auftrag Armin Steibli
Verteiler:
1. Verwaltung LFA
2. Institut für Fischerei
5
Tabelle 2: Gewässerliste Laichplatzkartierung
LOS Gebiet ICES SD EZG GWK Gewässer Lfd Länge (m)
1 DBR 22 MB 963844 Althöfer Bach 1 1359
1 DBR 22 MB 96374 Bollhäger Fließ 2 145
1 DBR 22 MB 96384 Mühlenfließ 3 2983
1 DBR 22 MB 9638 Randkanal 4 2143
1 DBR 22 MB 963814 Rotbäk (Mündung) 5 170
1 DBR 22 MB 963616 Sägebach 6 337
2 WAR 24 MB 96494 Kösterbeck 7 5100
2 WAR 24 MB 96464 Lößnitz 8 1125
2 WAR 24 MB 96468 Hohensprenzer Mühlbach 9 929
2 WAR 24 MB 96428 Radebach 10 955
3 STEP 22 MB 9628492 Bach aus Bernstorf 11 692
3 STEP 22 MB 962872 Holmbacher Graben 12 1839
3 STEP 22 MB 96286 Maurine 13 4485
3 STEP 22 MB 96282 Poischower Mühlenbach 14 1983
3 STEP 22 MB 96284 Radegast 15 2299
4 WB 22 MB 963144 Bach aus Grundshagen 16 1134
4 WB 22 MB 96356 Fauler Bach 17 2521
4 WB 22 MB 963214 Graben aus Thorstorf 18 999
4 WB 22 MB 963122 Katzbach 19 1405
4 WB 22 MB 96314 Klützer Bach 20 448
5 SH 22 MB 96372 Bach aus Mechelsdorf 21 2972
5 SH 22 MB 963632 Bach aus Neu Karin 22 2761
5 SH 22 MB 96362 Bach aus Parchow 23 5172
5 SH 22 MB 963638 Bach aus Ravensberg 24 472
5 SH 22 MB 9636 Hellbach 25 5077
6 TOLL 24 VP 96648 Augraben 26 7956
6 TOLL 24 VP 966458 Goldbach 27 727
6 TOLL 24 VP 96644 Malliner Wasser 28 4457
6 PEEN 24 VP 966394 Klenzer Mühlenbach 29 906
6 PEEN 24 VP 9662 Ostpeene 30 6864
6 PEEN 24 VP 966 Peene 31 757
6 PEEN 24 VP 966486 Strehlower Bach 32 1436
6 PEEN 24 VP 96692 Swinow 33 2664
7 GB 24 VP 96564 Bachgraben 34 556
7 GB 24 VP 965584 Graben aus Ahrendsee 35 767
7 GB 24 VP 96558 Mühlbach Strelasund 36 529
7 RÜG 24 VP 967192 Rosengartener Beek 37 129
7 RÜG 24 VP 967792 Sehrowbach 38 884
7 RÜG 24 VP 9677926 Graben aus Teschenhagen 39 560
6
Tabelle 3: Vorläufige Begehungsstrecken nach Los und Gebiet
LOS Gebiet Begehung (km)
1 DBR 7
2 WAR 8
3 STEP 11
4 WB 7
5 SH 16
6 TOLL/PEEN 26
7 GB/RÜG 3
Anwendungsbeispiel: Kartierung von Laichplätzen mit Qfield (QGIS)
7
Mit einem verbindlichen Angebot einzureichende Unterlagen
ANLAGE 1
Eigenerklärungen zur Eignung
Ausschreibung bzw. Leistung
Laichplatzkartierung von ausgewählten Salmonidengewässer in Mecklenburg-Vorpommern zur Kontrolle der
Laichaktivität und zur Kalibrierung des Modells zur Abschätzung des Meerforellenlaicherbestandes.
Firmenbezeichnung/Kontaktdaten
Name:
Rechtsform:
Straße:
PLZ, Ort:
Ansprechpartner:
Telefon/Fax:
E-Mail-Adresse:
Angaben zu Arbeitskräften
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur
Verfügung stehen.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir nicht wegen illegaler Beschäftigung rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von
mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße
von wenigstens 2.500,00 Euro belegt worden bin/sind. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt
sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
Eintragung in ein Berufs- /Unternehmensregister
Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen.
 Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Ich bin/Wir sind eingetragen bei:
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften,
der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei
Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500  belegt
worden bin/sind.
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
 Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes
Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse
abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
 Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
8
Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
1. Zwingende Ausschlussgründe (nach  123 GWB)
Ich/Wir erkläre/erklären, dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen
ist, nach den folgenden Tatbeständen rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen keine
Geldbuße nach  30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen
Straftat nach:
  89c Strafgesetzbuch: Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder
wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine
Tat nach  89a Absatz 2 Nummer 2 Strafgesetzbuch zu begehen
  108e Strafgesetzbuch: Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern
  129 Strafgesetzbuch: Bildung krimineller Vereinigungen
  129a Strafgesetzbuch: Bildung terroristischer Vereinigungen
  129b Strafgesetzbuch: kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland
 den  232, 232a Absatz 1 bis 5, 232b bis 233a des Strafgesetzbuches: Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung)
  261 Strafgesetzbuch: Geldwäsche  Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte
  263 Strafgesetzbuch: Betrug, soweit sich die Straftat den Haushalt der Europäischen Union oder
gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder ihrem Auftrag verwaltet werden
  264 Strafgesetzbuch: Subventionsbetrug, soweit sich die Straftat gegen einen öffentlichen Haushalt
richtet (einschließlich Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden)
  299 Strafgesetzbuch: Bestechung im geschäftlichen Verkehr,  299a und 299b des
Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
 den  333 und 334 Strafgesetzbuch: Vorteilsgewährung ( 333 StGB), Bestechung ( 334 StGB),
jeweils auch in Verbindung mit  335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete)
 Artikel 2  2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
Mir/Uns ist bekannt, dass einer Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße im vorstehenden Sinne
einer Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten
gleichstehen.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt
habe/haben.
2. Fakultative Ausschlussgründe nach  124 GWB
Ich/Wir erkläre/erklären, dass
 mein/unser Unternehmen bei der Ausführung der öffentlichen Aufträge nicht nachweislich gegen
umwelt-, sozial-oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
 mein/unser Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere
Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität bzw. die Zuverlässigkeit des Unternehmens infrage
gestellt wird.
 mein/unser Unternehmen keine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
9
 kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
 mein/unser Unternehmen keine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
Beendigung, zu Schadenersatz oder zu einer vergleichenden Rechtsfolge geführt hat.
 in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen
oder Auskünfte zurückgehalten wurden.
nicht versucht wurde,
a) die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren
erlangt werden konnten
c) keine fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Information zu übermitteln, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnte, oder versucht
wurde, solche Informationen zu übermitteln
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
 Wir sind seit _________________ Mitglied folgenden Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung
(Berufsgenossenschaft, Unfallkasse, Knappschaft u.a.):
_________________________________________________________________________________________
 Wir sind noch nicht Mitglied eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung, sichern jedoch
rechtsverbindlich zu, dafür im Auftragsfalle unverzüglich zu sorgen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und
mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb
dieser Frist vorgelegt werden.
Mir/Uns ist bewusst, dass wissentlich falsche Angaben in der vorstehenden Erklärung
 meinen/unseren Ausschluss von der Auftragserteilung gemäß  31 Abs. 1 UVgO i.V.m.  124 Abs. 1
Nr. 8 GWB
 im Falle der Auftragserteilung eine fristlose Kündigung
zur Folge haben kann.
(Ort, Datum, Unterschrift)
Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Institut für Fischerei
10
ANLAGE 2
Erklärungen des Unternehmens nach dem
Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) und der
Mindestarbeitsbedingungenverordnung (MinArbV M-V)
Erklärung nach  5 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V - Mindestarbeitsbedingungen nach
Maßgabe von repräsentativen Tarifverträgen  (VOM AUFTRAGGEBER
ANZUKREUZEN)
Mein Unternehmen verpflichtet sich, den bei der Ausführung dieser Leistung
beschäftigten Arbeitnehmenden die Arbeitsbedingungen des/der nachstehenden, in
der Mindestarbeitsbedingungenverordnung (MinArbV M-V) für repräsentativ erklärten
Tarifvertrages/Tarifverträge zu gewähren:
Schienenpersonennahverkehr
 Tarifverträge zwischen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und
Verkehrsdienstleister e.V. (AGV MOVE) und der Eisenbahn- und
Verkehrsgewerkschaft (EVG),  1 Absatz 1 Nummer 1 MinArbV M-V, Anhang I
Buchstabe A Nummer 1 der MinArbV M-V
 Tarifverträge zwischen dem Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der
Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.V. (AGV MOVE) und der Gewerkschaft
Deutscher Lokomotivführer (GDL),  1 Absatz 1 Nummer 2 MinArbV M-V, Anhang
I Buchstabe A Nummer 2 der MinArbV M-V
 Tarifverträge mit Bezug auf die Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG),  1 Absatz
1 Nummer 3 MinArbV M-V, Anhang I Buchstabe A Nummer 3 der MinArbV M-V
Sonstiger öffentlicher Personennahverkehr
 Spartentarifvertrag der Nahverkehrsbetriebe (TV-N Mecklenburg-Vorpommern)
zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Mecklenburg-Vorpommern
e.V. (KAV) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) vom 18. März
2003 in der Fassung des 7. Änderungstarifvertrages vom 12.März 2024,  1
Absatz 2 Nummer 1 MinArbV M-V, Anhang I Buchstabe B der MinArbV M-V
Erklärung nach  6 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V - Mindestarbeitsbedingungen nach
Maßgabe von Branchentarifverträgen - (VOM AUFTRAGGEBER ANZUKREUZEN)
Mein Unternehmen verpflichtet sich, den Arbeitnehmenden bei der Ausführung der
Leistung mindestens die Arbeitsbedingungen auf Grundlage der Branchentarifverträge
folgender Tarifbereiche zu gewähren:
 Baugewerbe,  2 Absatz 1 Nummer 1 MinArbV M-V, Anhang II Nummer 1 der
MinArbV M-V
Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Institut für Fischerei
11
 Gebäudereinigerhandwerk,  2 Absatz 1 Nummer 2 MinArbV M-V, Anhang II
Nummer 2 der MinArbV M-V
 Metall- und Elektroindustrie,	2 Absatz 1 Nummer 3 MinArbV M-V, Anhang II
Nummer 3 der MinArbV M-V
 Wach- und Sicherheitsgewerbe,	2 Absatz 1 Nummer 4 MinArbV M-V, Anhang II
Nummer 4 der MinArbV M-V
 IT-Dienstleistungen,  2 Absatz 1 Nummer 5 MinArbV M-V. Anhang II Nummer 5
der MinArbV M-V
 Umweltschutz und Industrieservice,  2 Absatz 1 Nummer 6 MinArbV M-V,
Anhang II Nummer 6 der MinArbV M-V
Erklärung nach  8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V - Vergaberechtlicher Mindestlohn
Soweit nach der MinArbV M-V keine Pflichten zur Gewährung von
Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe von repräsentativen Tarifverträgen oder
Branchentarifverträgen bestehen, verpflichtet mein Unternehmen sich, den
Arbeitnehmenden bei der Ausführung der Leistung einen vergaberechtlichen
Mindestlohn von 13,98 Euro (brutto) pro Stunde zu zahlen.
Erklärung nach  9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V - Nachunternehmen)
Mein Unternehmen verpflichtet sich, dem/den Nachunternehmen die für das
Unternehmen geltenden Pflichten aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten
durch das/die Nachunternehmen zu überwachen.
Datum, Unterschrift , Firmenstempel
Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Institut für Fischerei
12
Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach dem
Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V)
Soweit das Unternehmen eine Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen im Sinne des
14 Satz 1 TVgG M-V abgegeben hat, gelten mit dem Zuschlag folgende Bestimmungen:
- nach Maßgabe von  15 TVgG M-V (Kontrollen):
Das Unternehmen verpflichtet sich, mit Nachunternehmen folgende Befugnisse und
Pflichten zu vereinbaren:
 Das Unternehmen hat als prüfende Stelle die Befugnis, Kontrollen bei seinen
Nachunternehmen durchzuführen, um die Einhaltung der Pflichten zu
überprüfen, die nach Maßgabe der abgegebenen Erklärung zu
Mindestarbeitsbedingungen bestehen.
 Für diese Kontrollen haben die Nachunternehmen vollständige und prüffähige
Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen der prüfenden Stelle vorzulegen
oder elektronisch zu übermitteln; auf Befragen haben sie zu den Unterlagen
Auskünfte zu erteilen. Dies umfasst insbesondere Entgelt- und
Meldeunterlagen, Aufzeichnungen und andere Geschäftsunterlagen, aus
denen Art, Umfang, Dauer und tatsächliche Entlohnung sowie
Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmenden hervorgehen oder abgeleitet
werden können. Die Nachunternehmen haben personenbezogene
Beschäftigtendaten in den Unterlagen zu anonymisieren; sie haben die
Anonymisierung aufzuheben, soweit die prüfende Stelle konkrete
Anhaltspunkte für einen Verstoß darlegt. Die Arbeitnehmenden sind von ihren
Arbeitgebenden auf die Möglichkeit dieser Kontrollen hinzuweisen.
 Die Nachunternehmen treffen den vorstehenden Punkten entsprechende
Vereinbarungen mit ihren eigenen Nachunternehmen. Sie verpflichten diese,
ihrerseits entsprechende Vereinbarungen mit Nachunternehmen auf weiteren
Stufen der Vertragshierarchie zu treffen.
Verleiher nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und
Werkvertragsunternehmen gelten als Nachunternehmen.
- nach Maßgabe von  16 TVgG M-V (Sanktionen):
 Für jeden schuldhaften Verstoß gegen Pflichten, die nach der abgegebenen
Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen bestehen, verwirkt das
Unternehmen eine Vertragsstrafe in Höhe von
4 Prozent
des Auftragswertes. Bei mehreren Verstößen darf die Summe der
Vertragsstrafen
Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Institut für Fischerei
13
10 Prozent
des Auftragswertes erreichen.
Der Auftragswert wird bei Zuschlagserteilung mitgeteilt.
 Die schuldhafte Nichterfüllung der nach der abgegebenen Erklärung zu
Mindestarbeitsbedingungen bestehenden Pflichten durch das Unternehmen
berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Eigenhändige Unterzeichnung durch Namensunterschrift des Ausstellers
Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Institut für Fischerei
14
ANLAGE 3
Diese Erklärung dient der Feststellung, ob es sich bei Ihrem Unternehmen um ein Kleinstunternehmen,
kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) handelt.
Definition der KMU
 Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die
- weniger als 10 Mitarbeiter und
- einen Jahresumsatz oder Jahresbilanz von höchstens 2 Mio. EUR haben.
 Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die
- weniger als 50 Mitarbeiter und
- einen Jahresumsatz oder Jahresbilanz von höchstens 10 Mio. EUR haben.
 Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die
- weniger als 250 Mitarbeiter und
- einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanz von höchstens
43Mio.EUR haben.
Die Mitarbeiterzahl entspricht der Zahl der Jahresarbeitseinheiten (JAE), d. h. der Anzahl der während
eines Jahres beschäftigten Vollzeitarbeitnehmer. Teilzeitbeschäftigte und Saisonarbeiter werden nur
entsprechend ihres Anteils an den JAE berücksichtigt. Auszubildende sind nicht zu berücksichtigen. In
die Mitarbeiterzahl gehen ein: Lohn- und Gehaltsempfänger, für das Unternehmen tätige Personen,
die in einem Unterordnungs-verhältnis zu diesem stehen und nach nationalem Recht Arbeitnehmern
gleichgestellt sind sowie mitarbeitende Eigentümer und Teilhaber, die eine regelmäßige Tätigkeit in
dem Unternehmen ausüben und finanzielle Vorteile aus dem Unternehmen ziehen
Unternehmen
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Rechtsverbindlich Handelnde/Handelnder
Unternehmenstyp
Eigenständiges Unternehmen
 Partnerunternehmen
 Verbundenes Unternehmen
Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Institut für Fischerei
15
Angaben zur Ermittlung der Größenklasse Ihres Unternehmens
Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahlen und der finanziellen Schwellenwerte sind die
Verflechtungen mit anderen Unternehmen zu berücksichtigen.
Jahresabschluss Stand: von: bis:
Mitarbeiterzahl
Umsatz in Euro
Bilanzsumme in Euro
Ich versichere/Wir versichern die Richtigkeit der in dieser Erklärung gemachten Angaben.
Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Source: 4
https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Landesforschungsanstalt-fuer-Landwirtschaft-und-Fischerei-Mecklenburg-Vor
pommern/2025/10/6229793.html
Data Acquisition via: p8000001
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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