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Ausschreibung: Deutschland  Ausbildung in Fahrschulen  2025-0662 Durchführung von Fahrschultätigkeiten Klasse B/C/CE und Weiterbildungsmaßnahmen gemäß BKrFQG über einen Zeitraum von zwei Jahren für die Wirtschaftsbetriebe Duisburg -AöR - DEU-Duisburg
Ausbildung in Fahrschulen
Dokument Nr...: 650442-2025 (ID: 2025100300594982309)
Veröffentlicht: 03.10.2025
*
  DEU-Duisburg: Deutschland  Ausbildung in Fahrschulen  2025-0662
Durchführung von Fahrschultätigkeiten Klasse B/C/CE und
Weiterbildungsmaßnahmen gemäß BKrFQG über einen Zeitraum von zwei Jahren
für die Wirtschaftsbetriebe Duisburg -AöR
   2025/S 190/2025 650442
   Deutschland  Ausbildung in Fahrschulen  2025-0662 Durchführung von Fahrschultätigkeiten
   Klasse B/C/CE und Weiterbildungsmaßnahmen gemäß BKrFQG über einen Zeitraum von zwei
   Jahren für die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
   OJ S 190/2025 03/10/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
	    E-Mail: p.wunsch@wb-duisburg.de
            Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
            des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: 2025-0662 Durchführung von Fahrschultätigkeiten Klasse B/C/CE und
            Weiterbildungsmaßnahmen gemäß BKrFQG über einen Zeitraum von zwei Jahren für die
            Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
            Beschreibung: Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR beabsichtigen, über ein europaweites
            Vergabeverfahren die Durchführung von Fahrschultätigkeiten zum Erwerb der
            Führerscheinklassen B, C und CE sowie die gesetzlich vorgeschriebenen
            Weiterbildungsmaßnahmen gemäß BKrFQG für ihre Beschäftigten zu vergeben. Der
	    Leistungszeitraum umfasst zwei Jahre (01.01.2026-31.12.2027). Neben der
            Führerscheinausbildung für jährlich rund 45 Teilnehmende im Bereich C/CE und bis zu 10
            Teilnehmende im Bereich B beinhaltet das Vorhaben die Durchführung von Modulschulungen,
            ergänzenden Qualifizierungen (z. B. für Flurförderfahrzeuge, Ladekrane, Erdbaumaschinen)
            sowie groß angelegte Mitarbeiterschulungen zu sicherheits- und fahrzeugbezogenen Themen.
	    Ziel ist die rechtssichere und bedarfsgerechte Qualifizierung des Fahrpersonals zur
            Sicherstellung der betrieblichen Einsatzfähigkeit.
	    Kennung des Verfahrens: bafdc4d4-823d-4c6e-9562-42af5c695bc6
	    Interne Kennung: 2025-0662
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 80411000 Ausbildung in Fahrschulen
     2.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Zentraler Betriebshof: Zur Kupferhütte 10
	    Stadt: Duisburg
	    Postleitzahl: 47053
	    Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
	    Land: Deutschland
              Zusätzliche Informationen: Die Leistungen sind überwiegend im Stadtgebiet Duisburg zu
              erbringen. Theoretische Unterrichtseinheiten können - soweit zweckmäßig - auch in den
              Schulungsräumen des Auftragnehmers durchgeführt werden, sofern diese für die
              Teilnehmenden verkehrsgünstig erreichbar sind und den Anforderungen an Raumgröße,
	      Ausstattung und Sicherheit entsprechen. Praktische Fahrstunden erfolgen im Wesentlichen im
              Straßenverkehr innerhalb des Stadtgebiets Duisburg sowie im näheren Umland.
              Unterweisungen für größere Mitarbeitergruppen können nach Abstimmung auch in
              Räumlichkeiten der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR durchgeführt werden.
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTNVLK9ML Die
            Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole
            Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung
            von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der
            Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind
            daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig
            auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren. Maßgebende Wichtungen für die
	    Wertung der Zuschlagskriterien sind: 1) Honorar 70% 2) Referenzen 30%. Eine detaillierte
	    Beschreibung der Zuschlagskriterien befindet sich in den Vergabebedingungen.
	    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx ACHTUNG!!! DIE NACHWEISE ZUR BEPUNKTUNG
            KÖNNEN NICHT NACHGEFORDERT WERDEN. SIE MÜSSEN ZWINGEND MIT DER
	    ANGEBOTSABGABE EINGEREICHT WERDEN, ANSONSTEN WIRD DAS KRITERIUM MIT
	    0 PUNKTEN BEWERTET!!! xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
            Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
            Verpflichtungen: Es sind alle im § 123 - 126 GWB genannten Ausschussgründe wirksam. Der
            Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen
            einzureichen. Das entsprechende Formular ( Erklärung des Bieters ) ist in Formblatt F5
	    Anlage 3 der Vergabeunterlagen enthalten.
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach §
	    129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung in Deutschland
            oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Ausland
            rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen
            Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen
            sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus
	    fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
            Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der
            Bildung einer terroristischer Vereinigung in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der
	    Bildung einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt wurden und die nicht
            zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
            (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB
	    aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
	    ausgeschlossen.
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB
	      (Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer
	      solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
	      dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
              verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die
              nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
              Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
              dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
              nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1)
              Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund
	      mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
	      ausgeschlossen.
              Betrug: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs,
              soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen
              Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet
              werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den
              Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den
              Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt
              wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur
              Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in
              Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. §
	      123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
	      Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
              Korruption: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch)
              wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB
              wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB
              wegen Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB
              (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur
              Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
              internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
              internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei
              belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
              (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
              gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
	      Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
	      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Bieter die in den letzten 5 Jahren
              nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder
              Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder
              Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen
              können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
              uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund
	      mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
	      ausgeschlossen.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Bieter bei denen in den letzten 5
              Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
	      festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
              nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen
              Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen
              sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus
	      fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Bieter bei
              denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
	      Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von
              Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen
              können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
              uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen
	      mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
	      ausgeschlossen.
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
              schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder
              für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der
              Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass
              sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
              nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung,
              resultierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren
              durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
              festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die
              nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
              Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung,
              resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1
	      GWB von der Wertung ausgeschlossen.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
              Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem
              Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
              dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
              nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung,
	      resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
              Zahlungsunfähigkeit: Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers
              zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung
              resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen,
              sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der
	      ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen
              Leistungsfähigkeit verhilft.
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Bieter über deren Vermögen
              ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens
              mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund
              mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren
	      ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher
              benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur
              erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche
              Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1)
              Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und
              Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Bieter die
              in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren,
              außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem.
              § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
              finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom
              Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer
              gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft.
	      Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen
              ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die
              nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
              Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB
	      aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender
              Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Bieter
              deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch
              die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht
              oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer
              wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse
              vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur
              Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
              gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
	      Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
	      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Bieter bei denen ein
              Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
              Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der
              Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere
              Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren
              ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw.
	      nicht mehr existiert.
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Bieter bei
	      denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
	      Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese
              Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124
              Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können,
              dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen
              können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt.
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Bieter die in
              den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
              öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
	      haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber,
	      Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die
              nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
              Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB
	      aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender
              Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
              Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu
              übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger
	      Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um
              unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich
              irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich
              beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht
              zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
              (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124
              Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. §
	      124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
              Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: 2025-0662 Durchführung von Fahrschultätigkeiten Klasse B/C/CE und
            Weiterbildungsmaßnahmen gemäß BKrFQG über einen Zeitraum von zwei Jahren für die
            Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
            Beschreibung: Die Leistungen sind so zu erbringen, dass sämtliche theoretischen und
            praktischen Unterrichtseinheiten gemäß der Fahrschüler-Ausbildungsordnung und dem
            Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz vollständig abgedeckt werden. Hierfür ist qualifiziertes
	    Lehrpersonal mit entsprechender Zulassung einzusetzen und es sind geeignete Fahrzeuge
            sowie Schulungsräume im Stadtgebiet Duisburg oder in erreichbarer Nähe bereitzustellen. Der
            Auftragnehmer hat zudem eine ausreichende terminliche Flexibilität sicherzustellen, sodass
	    Ausbildungs- und Schulungstermine nach Abruf durch die Auftraggeberin innerhalb von zehn
            Werktagen angeboten werden können. Für jede Maßnahme sind Teilnahmebescheinigungen
            gemäß § 6 BKrFQV in digitaler Form bereitzustellen. Die angebotenen Einheitspreise gelten
            als Festpreise für die gesamte Vertragslaufzeit, sämtliche Leistungen sind in deutscher
            Sprache durchzuführen.
	    Interne Kennung: 2025-0662
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 80411000 Ausbildung in Fahrschulen
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Zentraler Betriebshof: Zur Kupferhütte 10
	    Stadt: Duisburg
	    Postleitzahl: 47053
	    Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Die Leistungen sind überwiegend im Stadtgebiet Duisburg zu
            erbringen. Theoretische Unterrichtseinheiten können - soweit zweckmäßig - auch in den
            Schulungsräumen des Auftragnehmers durchgeführt werden, sofern diese für die
            Teilnehmenden verkehrsgünstig erreichbar sind und den Anforderungen an Raumgröße,
	    Ausstattung und Sicherheit entsprechen. Praktische Fahrstunden erfolgen im Wesentlichen im
            Straßenverkehr innerhalb des Stadtgebiets Duisburg sowie im näheren Umland.
            Unterweisungen für größere Mitarbeitergruppen können nach Abstimmung auch in
            Räumlichkeiten der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR durchgeführt werden.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2026
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: Ende 2027
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
              Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	      Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
            Beschreibung: In der Ausschreibung sind mehrere nachhaltige Aspekte berücksichtigt. Mit
	    dem Eco-Training wird ein umweltgerechtes und ressourcenschonendes Fahrverhalten
	    vermittelt. Teilnahmebescheinigungen sind digital bereitzustellen, wodurch Papier und Material
	    eingespart werden.
            Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
            Beschreibung: Darüber hinaus sichern die verpflichtende Einhaltung des
            Mindestlohngesetzes, die Abgabe von Sozialversicherungs- und Steuererklärungen sowie der
            Ausschluss illegaler Beschäftigung faire Arbeitsbedingungen.
	    Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
            Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
            Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
            Dienstleistungsverträge
            Beschreibung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Die Bieter:innen müssen ihre
            wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen. Hierzu ist eine aktuelle
            Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft sowie die
	    Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Finanzverwaltung und der
            Sozialversicherungsträger erforderlich. Zudem ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit
            ausreichender Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachzuweisen.
            Auf Verlangen sind Jahresabschlüsse oder betriebswirtschaftliche Auswertungen der letzten
            drei Geschäftsjahre vorzulegen, soweit deren Veröffentlichung nach Handelsrecht
	    vorgeschrieben ist. Ferner sind Angaben zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz im Bereich
            Fahrschultätigkeiten und Berufskraftfahrerweiterbildung in den letzten drei Geschäftsjahren zu
	    machen.
              Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
              Dienstleistungsverträge
              Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Die Bieter:innen müssen über
              eine ausreichende fachliche Qualifikation und Zulassung als Fahrschule verfügen. Es sind
              geeignete Fahrzeuge der Klassen B, C und CE sowie Schulungsräume für mindestens 12
              Teilnehmende nachzuweisen. Eingesetzte Fahrlehrer:innen müssen über die erforderlichen
              Fahrerlaubnisklassen und gültige Fahrlehrererlaubnisse verfügen. Zudem ist darzulegen, dass
              ausreichend Personal und organisatorische Kapazitäten vorhanden sind, um die Leistungen
	      termingerecht und innerhalb von zehn Werktagen nach Abruf zu erbringen. Erfahrungen aus
	      vergleichbaren Fahrschul- und Weiterbildungsvorhaben der letzten drei Jahre sind durch
              Referenzen nachzuweisen, die digitale Bereitstellung der Teilnahmebescheinigungen nach § 6
              BKrFQV ist sicherzustellen. Bestehende Qualitätsmanagementsysteme wie DIN EN ISO 9001
              oder gleichwertige Maßnahmen sind anzugeben.
              Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
              Dienstleistungsverträge
              Beschreibung: Zuverlässigkeit - Die Bieter:innen müssen ihre Zuverlässigkeit durch
              Eigenerklärungen und Nachweise belegen. Hierzu gehören insbesondere die Bestätigungen,
              dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen, alle steuerlichen und
              sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt werden und keine
              Verstöße gegen das Mindestlohngesetz oder sonstige arbeitsrechtliche Vorschriften vorliegen.
	      Zudem ist die Einhaltung geltender gesetzlicher Vorschriften, insbesondere im Bereich der
	      Fahrschulausbildung und der Berufskraftfahrerqualifikation, sicherzustellen. Der Auftraggeber
              behält sich vor, ergänzende Nachweise anzufordern und öffentliche Register (z. B.
              Gewerbezentralregister, Präqualifikationsdatenbank) einzusehen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 27/10/2025 23:59:59 (UTC+1)
            Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite
	    /notice/CXS0YRTYTNVLK9ML/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTNVLK9ML
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS0YRTYTNVLK9ML
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 04/11/2025 10:00:00 (UTC+1) Mitteleuropäische Zeit,
            Westeuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 49 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Es werden Unterlagen nachgefordert soweit dies nach §56 VgV
            zulässig ist.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 04/11/2025 10:00:00 (UTC+1) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
	    Sommerzeit
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die
	    Angaben der Bieter zu ihrer Eignung bis zur Zuschlagserteilung zu verifizieren, Erkundungen
            bei den Referenzgebern anzustellen oder weit Die Auftragserteilung wird gemäß § 2 Abs. 6
            des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher
            Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) vom 22.03.2018
            davon abhängig gemacht, dass die AN bei der Ausführung des Auftrags die vertraglichen
	      Regelungen der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur
	      Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und
              Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) einhält, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt
              sind und im Falle der Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden. d) Eigenerklärung, der
	      Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022
              /576 vom 08.04.2022 --> Nachweis:  Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3
            Satz 1 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
            Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
            Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
            Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
            aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2)
            genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
            zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, - mehr als 15
            Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
            wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
            der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
            GWB bleibt unberührt. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten
	    Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine
            wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der
            Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen
            Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot
            angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in
	    Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand
            per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135
	    Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im
            Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch
            nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
            Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
	    endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
            Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
	    Union.
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
            Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
	    Registrierungsnummer: DE252359155
	    Postanschrift: Schifferstr. 190
	    Stadt: Duisburg
	    Postleitzahl: 47059
	    Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: p.wunsch@wb-duisburg.de
	    Telefon: 0203 283 2832
	    Internetadresse: https://www.wb-duisburg.de
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
	    Registrierungsnummer: 05315-03002-81
            Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
            Stadt: Köln
	    Postleitzahl: 50667
            Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
	    Telefon: +49 2211473045
	    Fax: +49 2211472889
	    Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur
	    /vergabekammer-rheinland
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
	    Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
	    Registrierungsnummer: 05112-31001-91
            Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Straße 96 (15. Etage)
	    Stadt: Duisburg
	    Postleitzahl: 47051
	    Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Zi. 1507 - 1510
	    E-Mail: submissionsstelle@stadt-duisburg.de
	    Telefon: +49 203283986469
	    Internetadresse: https://www.duisburg.de
	    Rollen dieser Organisation:
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
       8.1. ORG-0004
              Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	      Beschaffungsamts des BMI)
	      Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	      Stadt: Bonn
	      Postleitzahl: 53119
	      Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	      Telefon: +49228996100
	      Rollen dieser Organisation:
	      TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2e6601d4-b6a5-44b7-ad45-789faaaae84b - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/10/2025 08:13:42 (UTC+2) Osteuropäische
              Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 190/2025
              Datum der Veröffentlichung: 03/10/2025
Referenzen:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur/vergabekammer-rheinland
https://www.duisburg.de
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTNVLK9ML
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTNVLK9ML/documents
https://www.wb-duisburg.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202510/ausschreibung-650442-2025-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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