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Ausschreibung: Deutschland  Laserdrucker  Austausch und Erneuerung der Druckerflotte (Outputmanagement) - DEU-Aachen
Fotokopierer
Toner für Laserdrucker/Fax-Geräte
Toner für Fotokopierer
Tonerkassetten
Laserdrucker
Faxgeräte
Reparatur von Fotokopiergeräten
Wartung von Fotokopiergeräten
Dokument Nr...: 643696-2025 (ID: 2025100200384275900)
Veröffentlicht: 02.10.2025
*
  DEU-Aachen: Deutschland  Laserdrucker  Austausch und Erneuerung der
Druckerflotte (Outputmanagement)
   2025/S 189/2025 643696
   Deutschland  Laserdrucker  Austausch und Erneuerung der Druckerflotte
   (Outputmanagement)
   OJ S 189/2025 02/10/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Lieferungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Aachen AöR
	    E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de
            Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
            des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
	    Titel: Austausch und Erneuerung der Druckerflotte (Outputmanagement)
	    Beschreibung: Dieses Verfahren betrifft die Mietbereitstellung sowie Wartung von Druck- und
            Kopiergeräten (Systemen) in der Uniklinik RWTH Aachen und deren Einbindung in die
            vorhandene Infrastruktur. Der Auftragnehmer stellt die Geräte per Mietvertrag zur Verfügung
            und übernimmt die Wartung aller vorhandenen Bestandsgeräte einschließlich der
	    Etikettendrucker. Die beteiligten Parteien verfolgen mit der Realisierung eines Druck- und
	    Kopierkonzeptes nachfolgende Zielsetzungen: - Austausch / Modernisierung der Druck- und
            Multifunktionssysteme - Bereitstellung des Services für die Bestandsysteme (Kaufsysteme)
	    des Herstellers Lexmark - Einbindung aller Systeme in die vorhandene Netzwerkinfrastruktur -
	    Implementierung der Systeme in das bereitgestellte Printmanagementsystem IQ4docs der Fa.
            M.S.E GmbH, Unna inkl. Übernahme der definierten Scan-Workflows. - Abrechnung der
	    Dienstleistung auf Basis von Grundmietpreisen zzgl. eines Kartuschen-basierenden
	    Abrechnungsmodelles (s. Anhang 2) - Realisierung eines individuellen Abrechnungsmodells
	    Kennung des Verfahrens: c16d9490-dc7f-4c91-b224-7c640fcc9e05
	    Interne Kennung: 2025-0396-CL
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 30232110 Laserdrucker
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 30121100 Fotokopierer, 30125110 Toner für Laserdrucker/Fax-
            Geräte, 30125120 Toner für Fotokopierer, 30192113 Tonerkassetten, 32581200 Faxgeräte,
            50313100 Reparatur von Fotokopiergeräten, 50313200 Wartung von Fotokopiergeräten
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Pauwelsstr. 30
	    Stadt: Aachen
	    Postleitzahl: 52074
            Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
	    Land: Deutschland
              Zusätzliche Informationen: Sowie diverser Nebengebäude auf dem RWTH-Campus und der
              Städteregion Aachen (siehe Preis- und Kriterienkatalog)
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYTAQYJ68H Die in diesen
            Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie
	    nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie
	    Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und
            nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber
	    hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte
	    gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet. Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt
            von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben,
            sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem
            Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz
            empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die
	    Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann
            erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der
	    Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem
            Vergabemarktplatz des Landes NRW. x Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor
            vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der
            Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des
            Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB) x Jegliche Kommunikation
            zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
            Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
	    Verpflichtungen:
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des
            Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
            terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
	    Vereinigungen im Ausland)
            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
            Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu
	    jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
	    haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
            rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
            über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§
            129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs
            (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
	    terroristische Vereinigungen im Ausland).
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
	    Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
	    Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
            zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
              30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
              Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche;
              Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
              Betrug: § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
	      Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
              zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
              30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
              Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
              den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
              Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des
	      Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
              Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
	      ihrem Auftrag verwaltet werden,
              Korruption: Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des
              Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und
	      299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
	      ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
	      sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
              Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
              Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
              worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232?a Abs. 1-5,
	      den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
	      Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
	      Freiheitsberaubung).
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Gem. §123 Abs 4 GWB
              Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	      Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das
              Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
              Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
              bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen
	      Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
              nachweisen können.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Gem.
              §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
	      des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das
              Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
              Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
              bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen
	      Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
              nachweisen können
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein
              fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
              nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
	      hat.
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche
              Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
	      Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen
              zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
              nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
              Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
              geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein
              fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
              nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
	      hat.
              Zahlungsunfähigkeit: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund
              wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
              Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
              Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
              Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr.
              2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
              Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
              beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
	      abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
              Tätigkeit eingestellt hat.
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Gem. §124
	      GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen
              zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
              vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
	      Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
              Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
              Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein
              fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
              nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
              Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Gem.
              §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche
              Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit
	      anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander
              abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
	      bezwecken oder bewirken.
              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gem. § 124 GWB
	      Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der
              Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
              einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
              Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
              Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gem. § 124
	      GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung
	      daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
	      einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
              einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
              Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gem. § 124
	      GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine
              wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
              Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
              vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
	      hat,
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das
              Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende
              Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die
              erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die
              Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
              b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
              Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
              Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
              erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
	    Titel: Austausch und Erneuerung der Druckerflotte (Outputmanagement)
            Beschreibung: Zwischen AG und AN wird ein Vertrag über eine Vertragslaufzeit von 60
            Monaten abgeschlossen. Eine Verlängerungsoption um weitere 12 Monate (Insgesamt 72
	    Monate) soll ebenfalls Vertrags-bestandteil sein. Sofern der Auftraggeber von der Option der
            12-monatigen Verlängerung keinen Gebrauch macht, endet der Vertrag, ohne dass es einer
            Kündigung bedarf. Der AG muss dem AN 6 Monate vor Vertragsablauf mitteilen, ob er die
            mögliche Option nutzen möchte.
	    Interne Kennung: 2025-0396-CL
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 30232110 Laserdrucker
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 30121100 Fotokopierer, 30125110
            Toner für Laserdrucker/Fax-Geräte, 30125120 Toner für Fotokopierer, 30192113
            Tonerkassetten, 32581200 Faxgeräte, 50313100 Reparatur von Fotokopiergeräten, 50313200
            Wartung von Fotokopiergeräten
	    Optionen:
	    Beschreibung der Optionen: s. Leistungsbeschreibung und Preis- und Kriterienkatalog
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Pauwelsstr. 30
	    Stadt: Aachen
	    Postleitzahl: 52074
            Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Sowie diverser Nebengebäude auf dem RWTH-Campus und der
            Städteregion Aachen (siehe Preis- und Kriterienkatalog)
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 60 Monate
     5.1.4. Verlängerung
              Maximale Verlängerungen: 1
              Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragslaufzeit von 60 Monaten mit der Option der
              12-monatigen Verlängerung
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
            Beschreibung: Nachweis Energieeinsparung durch entsprechende Zertifikate gemäß
	    Kriterienkatalog.
	    Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der
	    Umweltverschmutzung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
            Beschreibung: Berufs.- bzw. Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
            Gültiger Auszug aus dem Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, soweit die Eintragung
	    in das Register nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mitgliedstaates, in dem der
	    Bewerber seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
              Beschreibung: VgV - Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat
              mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten drei Geschäftsjahren
	      nachzuweisen. Eine Referenz im vorstehenden Sinne ist geeignet, wenn sie der
              ausgeschriebenen Leistung hinsichtlich Umfang, Komplexität und Anforderungen so ähnlich
              ist, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die
              ausgeschriebene Leistung zulässt. Die Referenzen sind in einem gesonderten Anhang mit
              folgenden Mindestangaben aufzuführen: Name und Anschrift, Mindestumsatz pro Jahr, Anzahl
	      der betreffenden Systeme, Vertragslaufzeit und Zeitraum; Beschreibung der Leistung
              Mindestanforderung: Es muss sich bei den referenzgegenständlichen Leistungen um die
              Umsetzung eines Paper-Output-Management als Full-Service-Lösung mit mindestens 1.000
              Systemen bei öffentlichen Auftraggebern handeln. Darüber hinaus müssen die Leistungen
	      zum Zeitpunkt des Datums der Auftragsbekanntmachung seit mindestens 6 Monaten im
	      Produktivbetrieb erbracht werden und eine Laufzeit von mindestens 4 Jahren haben.
              Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
              Beschreibung: Zertifizierte technische Fachkräfte (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
              Eigenerklärung über die Anzahl der zertifizierten technischen Fachkräfte im Bereich des
	      Hardware- und Softwareservices, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung
              eingesetzt werden können. Alle Angaben müssen als Full Time Equivalent (FTE) angegeben
              werden. Mindestanforderung: Die Mindestanzahl der technischen Fachkräfte im Bereich des
              angebotenen Hardwarehersteller und der Softwarelösung IQ4docs sind je 2 FTE. Die
              Supporter und Consultants sollten für IQ4docs ausgebildet und zertifiziert sein. Diese
	      Zertifikate sind mit Angebotsabgabe vorzulegen.
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
              Beschreibung: Haftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis der
              Betriebshaftpflichtversicherung (getrennt nach Personen-, Sach- und Vermögensschäden).
              Die Deckungssummen müssen mindestens 1.000.000,00 EUR je Versicherungsfall und
	      mindestens 2.500.000 EUR je Versicherungsjahr betragen. Sofern Sie Ihre Angaben als
              gesonderte Anlage beifügen, nennen Sie an dieser Stelle bitte die Bezeichnung der Anlage.
	      Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
              Beschreibung: Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (Mit dem Angebot; Mittels
              Eigenerklärung): Eigenklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in
              dem Tätigkeitsbereich der Leistung. Soweit der Bieter seine Geschäftstätigkeit noch keine drei
              Geschäftsjahre ausübt, genügt die Angabe der Umsatzzahlen der (Rumpf-)Geschäftsjahre ab
              Beginn der Geschäftstätigkeit. Für Rumpfgeschäftsjahre wird der Umsatz auf volle
              Geschäftsjahre hochgerechnet; Mindestanforderung: Der Bieter hat in den letzten drei
              Geschäftsjahren jeweils einen Gesamtumsatz in Höhe von mindestens 1.000.000,00 Euro
              erzielt. Sofern Sie Ihre Angaben als gesonderte Anlage beifügen, nennen Sie an dieser Stelle
              bitte die Bezeichnung der Anlage. Wir behalten uns vor, Nachweise hierfür anzufordern.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/10/2025 23:59:59 (UTC+2)
            Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS0YYJYTAQYJ68H/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYTAQYJ68H
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS0YYJYTAQYJ68H
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 31/10/2025 08:00:00 (UTC+1) Mitteleuropäische Zeit,
            Westeuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 52 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch
            den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen
            und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der
            von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die
            Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 31/10/2025 08:00:00 (UTC+1) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
	      Sommerzeit
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 522 EU -
              Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) ( mittels Eigenerklärung
              vorzulegen) - Eigenerklärung Eignung (124) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen):
              Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen nach Vordruck 124 -
              Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mir/Uns ist
              bekannt, dass Unternehmen von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines
              Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125
              des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen werden sollen, die wegen
              eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1
              Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22
              Absatz 2 LkSG belegt worden sind. - 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe ( mittels
              Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124
	      des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
	      Finanzielle Vereinbarung: Es finden die Regelungen der VOL/B Anwendung, soweit sich aus
              den, in den Vergabeunterlagen beigefügten, Vertragsbedingungen keine Abweichungen
              ergeben. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. Die
              Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren
              Rechnung. Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit
              ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
            Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die
            Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
            jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
            und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
	    Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
	    behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
            droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
            Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
            gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
            der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	    zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
            Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
              Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
              Universitätsklinikum Aachen AöR
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	      Vergabekammer Rheinland
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsklinikum Aachen AöR
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
            Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Aachen AöR
	    Registrierungsnummer: Keine Angabe
            Postanschrift: Pauwelsstraße 30
	    Stadt: Aachen
	    Postleitzahl: 52074
            Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Vergabestelle
	    E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de
	    Telefon: +49 2418080007
	    Internetadresse: https://www.ukaachen.de
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
	    Registrierungsnummer: 05315-03002-81
	    Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
            Stadt: Köln
	    Postleitzahl: 50667
            Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
	    Land: Deutschland
            Kontaktperson: Geschäftsstelle
	    E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de
	    Telefon: +49 2211473045
	    Fax: +49 2211472889
	    Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.de
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0003
              Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	      Beschaffungsamts des BMI)
	      Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	      Stadt: Bonn
	      Postleitzahl: 53119
	      Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	      Telefon: +49228996100
	      Rollen dieser Organisation:
	      TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b035475a-2459-4fb5-8e2f-bb90f002c88b - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/09/2025 15:17:42 (UTC+2) Osteuropäische
              Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 189/2025
              Datum der Veröffentlichung: 02/10/2025
Referenzen:
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYTAQYJ68H
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYTAQYJ68H/documents
https://www.ukaachen.de
http://www.bezreg-koeln.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202510/ausschreibung-643696-2025-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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