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Ausschreibung: Deutschland  Softwarepaket und Informationssysteme  Röntgenbild-Portal - DEU-Homburg
Softwarepaket und Informationssysteme
Dokument Nr...: 642053-2025 (ID: 2025100100525373934)
Veröffentlicht: 01.10.2025
*
  DEU-Homburg: Deutschland  Softwarepaket und Informationssysteme 
Röntgenbild-Portal
   2025/S 188/2025 642053
   Deutschland  Softwarepaket und Informationssysteme  Röntgenbild-Portal
   OJ S 188/2025 01/10/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
   Lieferungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum des Saarlandes
	    E-Mail: vergabestelle@uks.eu
            Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
            des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Röntgenbild-Portal
            Beschreibung: Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) ist mit seinen radiologischen
            Fachbereichen als größte Klinik des Saarlandes darauf bedacht, die Bereitstellung
            hochwertiger medizinischer Dienstleistungen zu gewährleisten. Um seinen Patienten und
            Fachkräften einen noch besseren Service zu bieten, plant das UKS die Implementierung eines
	    neuen Bildportals, das den Zugriff auf radiologische Bilddaten und Befunde optimiert.
	    Kennung des Verfahrens: ddd4b03f-49d7-4c09-b257-b6e18ddb994b
	    Interne Kennung: III.A.1/VgV/DD010-25
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
            Zentrale Elemente des Verfahrens: Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) führt das
            gesamte Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform
	    DTVP durch. - Elektronische Angebotsabgabe: die Einreichung von Angeboten erfolgt
            ausschließlich elektronisch über den Projektraum des jeweiligen Verfahrens. Bitte nutzen Sie
            für die Angebotsabgabe ausschließlich das dafür vorgesehene Bietertool im elektronischen
            Vergabeportal. Eine Übermittlung per Nachricht über das Kommunikationstool ist nicht
            zulässig und kann zum unmittelbaren Ausschluss Ihres Angebots führen. Das Risiko der
            fristgerechten Übermittlung trägt der Bieter. - Bereitstellung der Vergabeunterlagen: Die
            Vergabeunterlagen stehen ausschließlich über das Online-Vergabeportal DTVP (www.dtvp.de)
            zur Verfügung. Es wird empfohlen, sich für das Verfahren unter folgendem Link zu registrieren
            : https://dtvp.de/bieter/registrierung/?method=step1. Es genügt die kostenfreie  BASIC
	    EDITION -Registrierung. Weitere Informationen finden Sie unter: https://support.cosinex.de
	    /unternehmen/ - Elektronische Kommunikation: Der Austausch zwischen dem Auftraggeber
            und den Bietern erfolgt ausschließlich über den Projektraum des Verfahrens. WICHTIG: Bitte
            prüfen Sie beim Herunterladen der Vergabeunterlagen auch den Bereich  Kommunikation .
            Dort finden Sie bereits versendete Nachsendungen und Änderungsmitteilungen zur
            Ausschreibung. Um automatisch per E-Mail über zukünftige Änderungen informiert zu werden,
	    ist eine Registrierung erforderlich
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	      Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
     2.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Kirrberger Straße 100
	    Stadt: Homburg
	    Postleitzahl: 66424
	    Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4L5V1U#
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
            Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
            Verpflichtungen: Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer
            Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen
	    abzugeben.
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: nach § 123 Abs. 1 GWB: Zwingende
            Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
	    des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
            Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
            verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
            Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129
	    des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
            nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber
            schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
	    aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
            Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
            Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
            worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
            Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
	    129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Zwingende
            Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
	    des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
            Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
            verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
            Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c
	    des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen
	    Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
	    diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
            sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, -§ 261 des
            Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
            Betrug: nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche
            Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
	    Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
              Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
              Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
              rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 263 des Strafgesetzbuchs
              (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen
              Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, -§
	      264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt
              der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder
	      in ihrem Auftrag verwaltet werden,
              Korruption: nach § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche
              Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
	      Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
              Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
              Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
              rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 299 des Strafgesetzbuchs
              (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des
              Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), -§ 108e des
              Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) -den §§ 333 und 334
              des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit §
              335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), -Artikel 2 § 2 des
              Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
              Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
              Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
	      dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
              rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
              über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -den
              §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel,
	      Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
	      Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: nach § 123 Abs. 4 GWB :
              Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
	      1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder
              Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige
              Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die
              öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung
              nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen
	      seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder
              sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich
              Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: nach §
              123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
	      Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
              Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
              durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
              festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
              Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht
	      anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist,
              dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge
              zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative
              Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
              der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der
              Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
              arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Fakultative
              Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
              der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der
              Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
              arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 2 GWB : Fakultative
              Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
              der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen wegen eines Verstoßes nach: § 21 des
              Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des
              Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des
	      Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
              Zahlungsunfähigkeit: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
              Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
              beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
	      abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
              Tätigkeit eingestellt hat,
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2
              GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung
              des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das
              Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
              Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
              Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
              Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative
              Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
              der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen
              zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
              vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
	      Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
              Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: nach § 124
              Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
	      Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
              eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
              ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
	      eingestellt hat,
              Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB : Fakultative
              Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
              der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen im Rahmen
              der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
              Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend
	      anzuwenden
              Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: nach §
              124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber
              können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
	      jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn -der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür
              verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder
              Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
              Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: nach § 124 Abs. 1
              Nr. 5 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn -ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
              besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
              tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der
              durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: nach § 124
              Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können
              unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn -der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür
              verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder
              Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
              Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB:
              Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -eine
	      Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
	      des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch
              andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
              Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: nach § 124
              Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn -das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
              eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
              mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
              einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber
              können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
	      jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
              Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten
              hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln -das Unternehmen
              a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger
	      Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
              unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder
              vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
              öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
              Informationen zu übermitteln.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Röntgenbild-Portal
            Beschreibung: Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) ist mit seinen radiologischen
            Fachbereichen als größte Klinik des Saarlandes darauf bedacht, die Bereitstellung
            hochwertiger medizinischer Dienstleistungen zu gewährleisten. Um seinen Patienten und
            Fachkräften einen noch besseren Service zu bieten, plant das UKS die Implementierung eines
	    neuen Bildportals, das den Zugriff auf radiologische Bilddaten und Befunde optimiert. Das
	    UKS sucht einen erfahrenen Anbieter, der ein benutzerfreundliches, sicheres und effizi-entes
	    Bildportal anbietet und implementiert. Das Portal soll es insbesondere den Patienten
            ermöglichen, radiologische Bilder und Befunde einfach und schnell einzusehen und zu ver-
            walten. Hierzu ist es das Ziel, möglichst allen Patienten (stationär wie ambulant) beim Verlas-
            sen des UKS den Zugang zu den Bildern und Befunden mitgeben zu können. Das Angebot ist
            so zu gestalten, dass jährlich ca. 300.000 Untersuchungen über das System bereitgestellt
            werden können. Für die optimale Vorbereitung einer Behandlung am UKS soll das Portal auch
	    in der Lage sein, Voraufnahmen und Befunde, die dem Patienten und/oder dem
            überweisenden Arzt vor-liegen, an das UKS zu übermitteln. Dies muss für den Patienten und
            /oder Zuweiser intuitiv und einfach möglich sein.
	    Interne Kennung: III.A.1/VgV/DD010-25
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Kirrberger Straße 100
	    Stadt: Homburg
	    Postleitzahl: 66424
	    Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Andere Laufzeit: Unbegrenzt
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	      Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
              Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	      Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
              Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
            Beschreibung: Siehe dazu Anlage 6  Eignungskriterien , welche vollständig auszufüllen ist: -
            Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr,
	    Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz,
            Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend)
            xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx - Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in §
            21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten
            Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine
            Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§
            123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22
	    LkSG vergleichbar sind, siehe Anlage A
	      Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
              Beschreibung: Siehe dazu Anlage 6  Eignungskriterien , welche vollständig auszufüllen ist:
              2.2.2. Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages der letzten drei
              Geschäftsjahre Der Jahresumsatz aus den letzten drei Geschäftsjahren (2024,2023,2022)
              sowie der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Röntgenbild-Portallösungen) sind
	      anzugeben. Es ist kein Mindestumsatz erforderlich. Bei einer Bietergemeinschaft sind die
              jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je
              Geschäftsjahr anzugeben.
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
              Beschreibung: Mindestanforderung: Nachweis über das Bestehen einer
              Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Millionen EUR für
              Personenschäden, 1 Million EUR für Sachschäden und 100.000 EUR Vermögensschäden
	      mindestens 2-fach maximiert im Versicherungsjahr durch eine Bescheinigung des
              Versicherungsgebers. oder Bestätigung des Bieters/des bevollmächtigten Vertreters der
	      Bietergemeinschaft, dass im Auftragsfall eine solche Versicherung abgeschlossen wird. Der
              Auftraggeber behält sich das Recht vor, später im Verfahren und vor Zuschlagserteilung den
	      Versicherungsnachweis von den Bietern zu fordern. Die Haftpflichtversicherung muss bei
	      einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer abgeschlossen worden sein. Die
              Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit ohne Deckungslücken
	      aufrechterhalten und auf jeweilige Anforderung nachgewiesen werden.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
              Beschreibung: Siehe dazu Anlage 6  Eignungskriterien , welche vollständig auszufüllen ist:
	      Mindestanforderung Angabe von mindestens drei (3) Referenzen von in den letzten 10 Jahren
	      erbrachten vergleichbaren Leistungen, die auch heute noch produktiv genutzt werden. Die
              Referenzen müssen sich auf Aufträge beziehen, die nach Art und Umfang dem
	      ausgeschriebenen Auftrag inhaltlich entsprechen. Um eine Vergleichbarkeit herstellen zu
              können, müssen jede der drei angegebenen Referenzen mindestens zwei der folgenden drei
              Mindestanforderungen erfüllen. Insgesamt müssen alle Anforderungen und auch
	      Teilfunktionen dieser Anforderungen durch mindestens eine Referenz abgedeckt sein: -
              Installation für Uniklinika oder Kliniken der Maximalversorgung - Mindestens 100.000 Studien
              pro Jahr werden über das System verarbeitet - Die Integration in ein PACS und ein KIS
              (idealer Weise Sectra PACS und SAP IS-H/i.s.h.med) ist in ähnlicher Weise erfolgt:
	      untersuchungs- und patientenbezogener QR-Code, Zugangsdatenausdruck aus KIS, PACS
              und Portal, Bildempfang und Weiterleitung ans eigene PACS, Nutzung für Rufdienst/Ausfall-
	      PACS. Zu jeder benannten Referenz sind Name und Anschrift des Auftraggebers,
	      Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Ort der Leistungserbringung und Leistungszeitraum sowie
              die Kategorie des Auftraggebers (Universitätsklinikum, Krankenhaus der Maximalversorgung,
	      Krankenhaus der Grundversorgung, Krankenhaus der Regelversorgung,
              Schwerpunktkrankenhaus), die Anzahl an jährlich verarbeiteten Studien und die Integration in
              ein PACS und ein KIS anzugeben. Darüber hinaus hat der Bieter anzugeben, ob er die
	      Leistung als Hauptauftragnehmer, als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als
              Unterauftragnehmer erbracht hat. Schließlich hat der Bieter die im eigenen Betrieb erbrachten
	      Leistungen mit Angabe des Umfangs zu bezeichnen. Bei Bietergemeinschaften muss klar
	      erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft
              zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden
              der Bietergemeinschaft zugerechnet. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu prüfen.
              Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
              Beschreibung: Siehe dazu Anlage 6  Eignungskriterien , welche vollständig auszufüllen ist:
	      Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter (2024,2023,2022) unterteilt: -Mitarbeiter gesamt -
	      Mitarbeiter in Deutschland -deutschsprachige Mitarbeiter -Mitarbeiter im Bereich Entwicklung
              für das angebotene Produkt -Mitarbeiter für den Service vor Ort für das angebotene Produkt
              Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
	      Beschreibung: Mindestanforderung Der Bieter muss nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der
              Angebotsabgabe über folgende gültige Zertifizierungen verfügt: - Zertifizierung nach DIN ISO
              27001 (ist einzureichen) - Eine Zertifizierung einschließlich Zulieferer nach ISO 9001 ist
              erfolgt. oder der Bieter reicht eine Eigenerklärung ein, aus der hervorgeht dass er über eine
              entsprechende Zertifizierung verfügt.
	      Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
              Beschreibung: Siehe dazu Anlage  Eignungskriterien , welche auch vollständig auszufüllen ist:
	      Angaben zu Bietergemeinschaften/Unterauftragnehmern/ Eignungsleihe xDas Angebot wird
	      von einer Bietergemeinschaft eingereicht: Folgende Unterlagen sind einzureichen: -
              Ausgefüllte Anlage A - Eigenerklärung Ausschlussgründe: es ist nur ein Formblatt von der
              Bietergemeinschaft auszufüllen. Die Erklärungen im Formblatt gelten damit als von allen
              Mitgliedern der Bietergemeinschaft abgegeben. -Ausgefüllte Anlage B - Bewerber -
              Bietergemeinschaftserklärung. xDer Bieter beabsichtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen:
              Folgende Unterlagen sind einzureichen: -Ausgefüllte Anlage A - Eigenerklärung
              Ausschlussgründe (nach gesonderter Aufforderung und je Unterauftragnehmer) -Ausgefüllte
              Anlage C - Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe. -Ausgefüllte Anlage D -
              Verpflichtungserklärung (nach gesonderter Aufforderung und je Unterauftragnehmer) xDer
	      Bieter beabsichtigt, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie
              technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog.
	      eignungsverleihende Unternehmen) in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe) Folgende
              Unterlagen sind einzureichen: -Ausgefüllte Anlage A - Eigenerklärung Ausschlussgründe
              (nach gesonderter Aufforderung und je eignungsverleihende Unternehmen) -Ausgefüllte
              Anlage C - Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe. -Ausgefüllte Anlage D-
              Verpflichtungserklärung (nach gesonderter Aufforderung und je eignungsverleihende
	      Unternehmen)
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Kosten
	    Bezeichnung: Kosten
	    Beschreibung: Es werden die im Preisblatt anzugebenden Preise zu einer zu bewertenden
	    Summe addiert.
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 30,00
	    Kriterium:
            Art: Qualität
            Bezeichnung: Qualität
	    Beschreibung: Es werden die folgenden 3 Kriterien mit den maximal erreichbaren Punkten
            gewertet. 1. Administration / Integration 340 Punkte 2. Funktion für Patienten / Zuweiser 85
            Punkte 3. Rufdienstunterstützung / rudimentäres Ausfallsystem für produktives PACS 219
	    Punkte
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 70,00
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/10/2025 23:59:59 (UTC+2)
            Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5V1U
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5V1U
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5V1U
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 17/10/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
            Mitteleuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Gemäß der gesetzlichen Regelung § 56 VgV. Der AG behält sich
	    vor im gesetzlich erlaubten Umfang Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist
              nachzufordern. Werden die Unterlagen nicht binnen der gesetzten Frist nachgereicht, führt
	      dies zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 17/10/2025 13:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
              Ort: Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs.
              2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Anlage D - Eigenerklärung Bezug Russland ist
              auszufüllen Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und
	      Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben
	      werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl
	      unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder
	      Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert,
	      beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Schlichtungsstelle: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
	    Energie und Verkehr
            Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
	    Energie und Verkehr
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1)
            der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
            erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
            gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
            erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
            Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum
            Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als
            15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
	    wollen, vergangen sind
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Universitätsklinikum des Saarlandes
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsklinikum des Saarlandes
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
              Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum des Saarlandes
	      Registrierungsnummer: DE234776341
              Postanschrift: Kirrberger Straße 100
	      Stadt: Homburg
	      Postleitzahl: 66424
	      Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
	      Land: Deutschland
	      Kontaktperson: Dezernat III - Wirtschaft
	      E-Mail: vergabestelle@uks.eu
	      Telefon: +49 68411621-161
	      Fax: +49 68411621122
	      Internetadresse: https://www.uniklinikum-saarland.de/de/
	      Profil des Erwerbers: https://www.uks.eu/ueber-das-uks/allgemeine-verwaltung/dezernat-iii-
	      wirtschaft/beschaffung
	      Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft,
	    Arbeit, Energie und Verkehr
	    Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
            Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
            Stadt: Saarbrücken
	    Postleitzahl: 66119
	    Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de
	    Telefon: +49 6815014994
	    Fax: +49 6815013506
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
	    Schlichtungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   10. Änderung
              Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 1189f1cc-ffdc-4231-949b-
	      4ce9a98b1c31-01
              Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
	      Beschreibung: Anpassung der Bewertung bei 1.4.3 von Pflichtkriterium zu
	      Bewertungskriterium mit Mindestanforderung
      10.1. Änderung
	    Abschnittskennung: PROCEDURE
            Beschreibung der Änderungen: Anpassung der Bewertung bei 1.4.3 Zeile 32 von
            Pflichtkriterium zu Bewertungskriterium mit Mindestanforderung. Die Änderungen wurden gelb
            markiert. Die geänderte Datei wurde unter Anlage 4 - Leistungsverzeichnis_RöBild-
	    Portal_DD010-25 29092025.xlsx abgelegt
            Änderung der Auftragsunterlagen am: 29/09/2025
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 60fd7767-3696-4db8-b2fb-50ba084aa710 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/09/2025 15:03:12 (UTC+2) Osteuropäische
              Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 188/2025
              Datum der Veröffentlichung: 01/10/2025
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5V1U
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5V1U/documents
https://www.uks.eu/ueber-das-uks/allgemeine-verwaltung/dezernat-iii-wirtschaft/beschaffung
https://www.uniklinikum-saarland.de/de/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202510/ausschreibung-642053-2025-DEU.txt
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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