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Ausschreibung: Deutschland  Bauarbeiten  2025-0650 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 -Teilprojekt 10 Erweiterung Skateanlage -Fachbau Ortbeton - DEU-Duisburg
Bauarbeiten
Dokument Nr...: 641588-2025 (ID: 2025100100505773710)
Veröffentlicht: 01.10.2025
*
  DEU-Duisburg: Deutschland  Bauarbeiten  2025-0650 Zukunftsgarten Duisburg
IGA 2027 -Teilprojekt 10 Erweiterung Skateanlage -Fachbau Ortbeton
   2025/S 188/2025 641588
   Deutschland  Bauarbeiten  2025-0650 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - Teilprojekt 10
   Erweiterung Skateanlage - Fachbau Ortbeton
   OJ S 188/2025 01/10/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Bauleistung
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR im Namen und für Rechnung der
	    Stadt Duisburg
	    E-Mail: n.lenz@wb-duisburg.de
            Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
            des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
	    Titel: 2025-0650 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - Teilprojekt 10 Erweiterung Skateanlage
	    - Fachbau Ortbeton
            Beschreibung: Infotext zur Gesamtmaßnahme IGA 2027 in Duisburg: Die IGA Metropole Ruhr
            2027 (IGA 2027) ist ein regionales Dekadenprojekt und Laborraum für die nachhaltige Städte-
            Landschaft der Zukunft mit überregionaler Ausstrahlung, an der sich verschiedene
            Kommunen, Vereine und Initiativen beteiligen. Fünf Zukunftsgärten bilden die internationalen
            Schauräume der IGA 2027. Die IGA 2027 wird demnach die erste dezentrale Interna-tionale
	    Gartenausstellung. Organisiert wird die Gartenausstellung von der IGA Metropole Ruhr 2027
            gGmbH als Durchführungsgesellschaft, dem Regional-verband Ruhr als Regionalinstitution für
            die Metropole Ruhr sowie den Kommunen als Projektträger, u.a. der Stadt Duisburg. Die Stadt
            Duisburg repräsentiert mit dem Zukunftsgarten  RheinPark und Anbindung  einen der drei
	    zentralen Hauptstandorte der Internationalen Gartenausstellung 2027 (IGA) und wird, in der
            Verbindung von Stadtentwicklung und grüner Infrastruktur, die Leitfrage  Wie wollen wir
	    morgen leben?  beispielgebend, innovativ und ganz konkret beantworten: urban!
	    Ausgangspunkt des Zukunftsgartens ist der RheinPark im Stadtteil Hochfeld, der auf ca. 33 ha
            Grün- und Freiflächen ein facettenreiches Freizeitangebot mit direkter Rheinnähe bietet. Der
            südliche Bereich des Zukunftsgartens ist durch den ehemaligen Industriehafen (Kultushafen)
            geprägt und soll im Rahmen der IGA 2027 zu einem erlebnisreichen Ort am Wasser umgebaut
            werden. Ziel ist es, die vorhandenen Grünstrukturen im Stadtraum aufzuwerten, zu ergänzen
            und somit den Anteil von Grün- und Freiräumen im Stadtteil, vor allem auf Basis der
            Nachhaltigkeit, zukunftsfähig zu steigern. Es handelt sich um eine geförderte Maßnahme. Die
	    daraus resultierenden Nebenbestimmungen sind einzuhalten. Aufgrund des Beschlusses des
            Rates der Stadt Duisburg vom 12.06.2023 wurden darüber hinaus die Aufgaben der
	    planerischen, baulichen, gestalterischen und inhaltlichen Bearbeitung und die Umsetzung der
            Maßnahmen IGA 2027 im Stadtgebiet von Duisburg durch den Beschluss des Rates der Stadt
	    Duisburg vom 12.06.2023 (DS-Nr. 18-0877/15 v. 02.06.2023) auf die Wirtschaftsbetriebe
            Duisburg - Anstalt des öffentlichen Rechts (WBD-AöR) übertragen, die dieses
            Vergabeverfahren daher - soweit vergaberechtlich zulässig - im Namen und für Rechnung der
            Stadt Duisburg (im Folgenden Auftraggeberin oder AG) durchführt.
	      Kennung des Verfahrens: ded09574-887e-4802-a0e0-6dd6c112c03e
	      Interne Kennung: 2025-0650
	      Verfahrensart: Offenes Verfahren
	      Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
	    Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Duisburg RheinPark
	    Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTNZXRYVX Die
            Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole
            Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung
            von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der
            Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind
            daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig
	    auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vob-a-eu -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
            Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
            Verpflichtungen: Es sind alle im § 123 - 126 GWB genannten Ausschussgründe wirksam. Der
            Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen
            einzureichen. Das entsprechende Formular ( Erklärung des Bieters ) ist in Teil 3 - Vordrucke -
	    der Vergabeunterlagen enthalten.
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach §
	    129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung in Deutschland
            oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Ausland
            rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen
            Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen
            sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus
	    fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
            Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der
            Bildung einer terroristischer Vereinigung in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der
	    Bildung einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt wurden und die nicht
            zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
            (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB
	    aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
	    ausgeschlossen.
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB
	    (Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer
	    solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
	      dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
              verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die
              nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
              Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
              dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
              nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1)
              Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund
	      mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
	      ausgeschlossen.
              Betrug: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs,
              soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen
              Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet
              werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den
              Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den
              Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt
              wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur
              Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in
              Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. §
	      123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
	      Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
              Korruption: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch)
              wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB
              wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB
              wegen Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB
              (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur
              Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
              internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
              internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei
              belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
              (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
              gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
	      Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
	      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Bieter die in den letzten 5 Jahren
              nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder
              Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder
              Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen
              können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
              uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund
	      mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
	      ausgeschlossen.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Bieter bei denen in den letzten 5
              Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
	      festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
              nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen
              Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen
              sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus
	      fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Bieter bei
              denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
	      Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von
              Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen
              können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
              uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen
	      mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
	      ausgeschlossen.
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
              schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder
              für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der
              Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass
              sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
              nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung,
              resultierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren
              durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
              festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die
              nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
              Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung,
              resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1
	      GWB von der Wertung ausgeschlossen.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
              Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem
              Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
              dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
              nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung,
	      resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
              Zahlungsunfähigkeit: Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers
              zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung
              resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen,
              sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der
	      ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen
              Leistungsfähigkeit verhilft.
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Bieter über deren Vermögen
              ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens
              mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund
              mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren
	      ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher
              benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur
              erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche
              Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1)
              Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und
              Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Bieter die
              in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren,
              außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem.
              § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
              finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom
              Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer
              gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft.
	      Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen
              ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die
              nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
              Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB
	      aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender
              Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Bieter
              deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch
              die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht
              oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer
              wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse
              vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur
              Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
              gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
	      Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
	      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Bieter bei denen ein
              Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
              Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der
              Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere
              Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren
              ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw.
	      nicht mehr existiert.
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Bieter bei
	      denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
	      Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese
              Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124
              Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können,
              dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen
              können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt.
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Bieter die in
              den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
              öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
	      haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber,
	      Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die
              nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
              Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB
	      aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender
              Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
              Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu
              übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger
	      Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um
              unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich
              irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich
              beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht
              zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
              (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124
              Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. §
	      124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
              Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
	    Titel: 2025-0650 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - Teilprojekt 10 Erweiterung Skateanlage
	    - Fachbau Ortbeton
            Beschreibung: Stichwortartige Grobzusammenstellung der auszuführenden Arbeiten. Der
            genaue Leistungsumfang ist dem Leistungsverzeichnis und Ausführungsunterlagen zu
            entnehmen. Es sind folgende Hauptarbeiten durchzuführen: - Erstellung /Modellierung von
            Tragschichten - Einbau und Lieferung von Metallelementen (Handläufe, Rails, Coping etc.) -
	    Herstellung Ortbetonrampen und - elemente - Herstellung Skate-Flat
	    Interne Kennung: 2025-0650
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
	    Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Duisburg RheinPark
	    Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 04/05/2026
	    Enddatum der Laufzeit: 10/07/2026
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
            Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
            Dienstleistungsverträge
            Beschreibung: Eignung zur Berufsausübung - - Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs-
            oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes (§ 6a EU Nr. 1 VOB
            /A). -> Nachweis: Formblatt  3011 Eigenerklärung zur Eignung , Nr. 1 Sofern das Angebot in
	    die engere Wahl kommt, ist diese durch einen Han-delsregisterauszug sowie einen Nachweis
	    der Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder einen
            sonstigen Nachweis zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A).
	      Kriterium: Finanzkennzahlen
              Beschreibung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - - Eigenerklärung über den
              jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz (mind. 500.000 EUR/Jahr) des Unternehmens bezogen
              auf die letzten drei Ge-schäftsjahre (§ 6a EU Nr. 2 c) VOB/A). -> Nachweis: Formblatt  3011
              Eigenerklärung zur Eignung , Nr. 2 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich
              die AG vor, zu verlangen, dass diese durch eine Bestätigung eines vereidigten
              Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder
              entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen ersetzt werden (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2
              VOB/A). - Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz (mind. 250.000 EUR/Jahr)
	      des Unternehmens bezogen auf Projekte, die mit den vorliegenden strukturell vergleichbar
              sind, und die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 6a EU Nr. 2 c) VOB/A). ->
              Nachweis: Formblatt  3011 Eigenerklärung zur Eignung , Nr. 3 Sofern das Angebot in die
              engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, zu verlangen, dass diese durch eine Bestätigung
              eines vereidigten Wirt-schaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte
              Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen ersetzt
              werden (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A). - Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherung
              mit Mindestdeckungssummen für Personen- und Sachschäden i.H.v. 1.500.000,- EUR und für
              Vermögensschäden i.H.v. 500.000,- EUR (§ 6a EU Nr. 2 a) VOB/A). -> Nachweis: Formblatt
               3011 Eigenerklärung zur Eignung , Nr. 4 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist
	      diese durch die Kopie der Versicherungspolice oder eine Zusicherung der
              Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen
              wird, zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A).
              Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
              Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - - Benennung und Beschreibung
              erbrachter vergleichbarer Bauleistungen (§ 6a EU Nr. 3 a) VOB/A). Als vergleichbar werden
	      Bauleistungen angesehen, die pro Referenz mindestens drei der folgenden Leistungen
              enthalten bzw. die folgenden Kriterien erfüllen. Insgesamt müssen über alle eingereichten
	      Referenzen jedoch alle nachfolgenden Leistungen nachgewiesen werden. Einzureichen sind
	      mindestens drei Referenzprojekte, hergestellt in der ausgeschriebenen Bauweise,
              Gesamtgröße mind. 350 qm. Die Referenzen müssen sowohl in Bezug auf Flächenleistung als
              auch auf Komplexität und Ausführungsqualität mit der ausgeschriebenen Maßnahme
              vergleichbar sein: - Herstellung von Ortbeton nach DIN EN 206-1 / DIN 1045- 2 - Ausführung
              teils im Spritzbetonverfahren gemäß DIN EN 14487 - Händisches Glätten der
              Rampenoberflächen, Sichtbeton Klasse SB3 - Herstellung komplexer Geometrien: schräge,
              radiale sowie doppelt konische Flächen - Herstellung von radialen Übergängen - Verwendung
              von durchgefärbtem Beton - Herstellung einer Betonbodenplatte (Skate-Flat), einfach bewehrt
              - Edgen (Abrunden) der Anschlusskanten zur Ausbildung sauberer Übergän-ge - Herstellung
              von Ortbetoneinfassungen (Mauern), bewehrt, in verschiedenen Höhen - Einbau von
	      Kantenschutzprofilen (z.?B. Stahlwinkel) -> Mindestauftragswert: 100.000,- EUR netto [mind. 3
              Stück in den letzten 5 Jahren (Referenz muss innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen
	      sein)] Aus der Beschreibung der Referenzen muss zumindest hervorgehen, dass die o.g.
              Kriterien erfüllt werden. Im Zusammenhang mit einer Präqualifikation besteht für
              präqualifizierte Unternehmen die Möglichkeit, in eigener Verantwortung und unabhängig von
              der Präqualifikation  Zusätzliche Nachweise  gemäß der Anlage  zusätzliche Nachweise  in
              der PQ-Liste einstellen zu lassen. Es liegt in der Eigenverantwortung der präqualifizierten
              Unternehmen zusätzliche Nachweise (auftrags-bezogenen Angaben) mit der Angebotsabgabe
              beim PQ-Verein hochzuladen. -> Nachweis: Formblatt  3011 Eigenerklärung zur Eignung , Nr.
              5 i.V.m. mit folgenden Angaben auf dem Formblatt oder einer als Anlage beizufügenden
	      Auflistung: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes (Abrechnungssumme), des
	      Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftrag-gebers. Sofern das Angebot in die engere
              Wahl kommt, behält sich die AG vor, Referenznachweise über die ordnungsgemäße
              Ausführung und das Ergeb-nis durch Bescheinigungen mittels VHB-Formblatt 444
              einzufordern. Achtung: Sollten Sie auf eine mögliche Präqualifizierung Ihres Unternehmens
              verweisen, werden zur Eignungsprüfung auch nur die dort hinterlegten Dokumente in
              Verbindung mit den bei Angebotsabgabe zusätzlich eingereichten Dokumenten
	      herangezogen. Eine weitere Nachreichung oder  Verbesserung  der Eignungsnachweise ist
              im Rahmen der Angebotsprüfung nach Submission nicht mehr möglich. - Eigenerklärung über
              die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
              Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen
              Leitungspersonal (§ 6a EU Nr. 3 g) VOB/A). -> Nachweis: Formblatt  3011 Eigenerklärung zur
              Eignung , Nr. 6 - Eigenerklärung der Bieterin, dass sie über fachlich qualifizierte
              Führungskräfte verfügt, welche die Leistungserbringung leiten und steuern inklusive Be-
              nennung der für die Bauleitung verantwortlichen Person sowie einer Stellvertretung
              (Mindestanforderung: Die für die Bauleitung verantwortliche Person sowie die Stellvertretung
              verfügt über mindestens drei Jahre Berufserfahrung als Bauleiter/in mit vergleichbaren
              Leistungen) (§ 6a EU Nr. 3 e) VOB/A). -> Nachweis: Formblatt  3011 Eigenerklärung zur
              Eignung , Nr. 7 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist das Vorhandensein der für
              die Ausführung der Leistung und für die Leitung und Aufsicht erforderli-chen Führungskraft
	      (Bauleiter/in) und deren/dessen Stellvertretung auf An-forderung der AG anhand einer Kopie
	      des/der entsprechenden Abschlusszeugnisse/s, eines Lebenslaufs und ggf. Beschreibungen
              der Projekte, mit denen die entsprechende Führungskraft betraut war, nachzuweisen. -
              Erklärung der Bieterin zum Nachunternehmereinsatz, d.h. welche Teile des Auftrags unter
              Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 6a EU Nr. 3 i) VOB/A). -> Nachweis:
              Formblatt  3012 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen - VHB 233  Zur Prüfung der
	      Eignung des/der Nachunternehmer(s) ist es erforderlich, dass bereits mit Abgabe des
	      Angebotes/ mit Einreichung des Teilnahmean-trags die Teile des Auftrags/der Leistung
	      benannt werden, die voraussichtlich im Wege der Unterauftragsvergabe vom Bieter/Bewerber
	      an Dritte vergeben werden sollen. Eine Pflicht zur Benennung des/ der Unterauftrag-nehmer
	      mit Angebotsabgabe/ mit Einreichung des Teilnahmeantrags besteht nicht, kann jedoch nach
              Ermessen des Bieters/ Bewerbers erfolgen. Die AG behält sich vor, die Benennung des/ der
              Unterauftragnehmer spätestens vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in
	      die en-gere Wahl kommen, einzufordern.
	      Kriterium: Versorgungssicherheit
              Beschreibung: Sonstige Eignungskriterien - - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
              Ausschlussgründen gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 -10, Abs. 2 - 3 sowie Abs. 6 Nr. 1 - 9 VOB/A.
              -> Nachweis: Formblatt  3011 Eigenerklärung zur Eignung , Nr. 8, 10 und ggf. Nr. 11 Sofern
              das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Anforderung der AG durch eine
              Auskunft aus dem Wettbewerbsregister zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A). Ab einem
              geschätzten Auftragswert i.H.v. 30.000,- Euro netto ist die AG verpflichtet bei der
              Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter
              gespeichert sind, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 1 S. 1 WRegG).
              Bei einem geschätzten Auftragswert unterhalb von 30.000,- Euro kann die AG bei der
              Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter
              gespeichert sind, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 2 Nr. 1 WRegG).
              Gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB - bis
              zum 31.05.2025 (vgl. Art. 2 Abs. 3 und 3 Abs. 2 S. 4 des Gesetzes zur Einführung eines
              Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) -
              ferner berechtigt, für die Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen Auskunft aus
              dem Gewerbezentralregister über strafgerichtliche Verurteilungen und
              Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 und 2 MiLoG, § 5 Abs. 1
              oder 2 AEntG in der bis zum 23.04.2009 geltenden Fassung, § 23 Abs. 1 und 2 AEntG und §
              81 Abs. 1 bis 3 GWB zu verlangen. Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweise
              hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von dem Bieter, auf dessen
              Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vorbehalten. - Eigenerklärung, dass die Bieterin nicht
              innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des
              Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG), § 21 Abs. 1 des
              Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) oder § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
	      mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als
              neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens
              zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist. -> Nachweis: Formblatt  3011 Eigenerklärung
	      zur Eignung , Nr. 10 und ggf. Nr. 11 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die
              Erklärung auf Anforderung der AG durch eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister zu
              ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A). Ab einem geschätzten Auftragswert i.H.v. 30.000,-
              Euro netto ist die AG verpflichtet bei der Registerbehörde abzufragen, ob im
	      Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespei-chert sind, an den sie den
              Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 1 S. 1 WRegG). Bei einem geschätzten
              Auftragswert unterhalb von 30.000,- Euro kann die AG bei der Registerbehörde abfragen, ob
	      im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind, an den sie den
              Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 2 Nr. 1 WRegG). Gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4
              GewO sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB - bis zum 31.05.2025 (vgl. Art. 2
              Abs. 3 und 3 Abs. 2 S. 4 des Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur
              Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) - ferner berechtigt, für die
	      Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen Auskunft aus dem
              Gewerbezentralregister über strafgerichtliche Verurteilungen und Buß-geldentscheidungen
              nach § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 und 2 Mi-LoG, § 5 Abs. 1 oder 2 AEntG in der bis
              zum 23.04.2009 geltenden Fassung, § 23 Abs. 1 und 2 AEntG und § 81 Abs. 1 bis 3 GWB zu
              verlangen. Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweise hinsichtlich einer even-tuell
              durchgeführten Selbstreinigung von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt
              werden soll, vorbehalten. - Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
              und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde (§ 6a
              Abs. 2 Nr. 8 VOB/A). -> Nachweis: Formblatt  3011 Eigenerklärung zur Eignung , Nr. 9 und
	      ggf. Nr. 11 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch eine steuerliche
              Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, Freistellungsbescheinigung
              nach § 48b EstG, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen
              Sozialversicherungsträger und ggf. eine Un-bedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen
              tariflichen Sozialkassen und zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A). Im Übrigen bleibt die
              Anforderung von Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von
	      dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vorbehalten. -
              Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-
              Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 -> Nachweis: Formblatt  3016 Eigenerklärung zur
	      Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der Verordnung EU 2022/576 - VHB NRW 523 EU
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
            Beschreibung: Preiskriterium für  Niedrigster Preis (ohne Kriterien)
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
              Zuschlagskriterium  Zahl: 100,00
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/10/2025 23:59:59 (UTC+2)
            Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite
	    /notice/CXS0YRTYTNZXRYVX/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTNZXRYVX
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS0YRTYTNZXRYVX
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
	    Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Siehe Ziffer 12.0 der BVB Bau zu den
	    Ausschreibungsunterlagen
            Frist für den Eingang der Angebote: 31/10/2025 10:00:00 (UTC+1) Mitteleuropäische Zeit,
            Westeuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 97 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Fehlende Eignungsnachweise werden bei Bedarf nachgefordert
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 31/10/2025 10:00:00 (UTC+1) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
	    Sommerzeit
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Geforderte Vertragsstrafen: Siehe Ziffer 8.0 der
	    BVB Bau zu den Ausschreibungsunterlagen
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Finanzielle Vereinbarung: Zahlung gemäß § 16 VOB/B
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3
              Satz 1 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
              Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
              Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
              Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
              aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2)
              genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, - mehr als 15
              Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
              wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
              der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
              GWB bleibt unberührt. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten
	      Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine
              wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der
              Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen
              Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot
              angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in
	      Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand
              per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135
	      Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch
              nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
              Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
	      endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
	      Union.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
              Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
            Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR im Namen und für Rechnung der
	    Stadt Duisburg
	    Registrierungsnummer: DEA12
	    Postanschrift: Schifferstr. 190
	    Stadt: Duisburg
	    Postleitzahl: 47059
	    Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: n.lenz@wb-duisburg.de
	    Telefon: +49 2032832980
	    Internetadresse: https://www.wb-duisburg.de
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0002
	      Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
	      Registrierungsnummer: 05315-03002-81
              Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
              Stadt: Köln
	      Postleitzahl: 50667
              Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
	      Telefon: +49 2211473045
	      Fax: +49 2211472889
	      Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur
	      /vergabekammer-rheinland
	      Rollen dieser Organisation:
              Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
	    Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
	    Registrierungsnummer: 05112-31001-91
            Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Straße 96 (15. Etage)
	    Stadt: Duisburg
	    Postleitzahl: 47051
	    Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Zi. 1507 - 1510
	    E-Mail: submissionsstelle@stadt-duisburg.de
	    Telefon: +49 203283986469
	    Internetadresse: https://www.duisburg.de
	    Rollen dieser Organisation:
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
       8.1. ORG-0004
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4b9f88ed-e8f9-4a9e-bbcc-fa1a2635c879 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/09/2025 07:01:31 (UTC+2) Osteuropäische
              Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 188/2025
              Datum der Veröffentlichung: 01/10/2025
Referenzen:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur/vergabekammer-rheinland
https://www.duisburg.de
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTNZXRYVX
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTNZXRYVX/documents
https://www.wb-duisburg.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202510/ausschreibung-641588-2025-DEU.txt
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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