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Ausschreibung: Deutschland Bedarfspersonenbeförderung On-Demand-Verkehr TRAUDL im Landkreis Traunstein - DEU-Traunstein
Bedarfspersonenbeförderung
Dokument Nr...: 641449-2025 (ID: 2025100100480173338)
Veröffentlicht: 01.10.2025
*
DEU-Traunstein: Deutschland Bedarfspersonenbeförderung
On-Demand-Verkehr TRAUDL im Landkreis Traunstein
2025/S 188/2025 641449
Deutschland Bedarfspersonenbeförderung On-Demand-Verkehr TRAUDL im Landkreis
Traunstein
OJ S 188/2025 01/10/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Traunstein
E-Mail: mobilitaet@traunstein.bayern
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: On-Demand-Verkehr TRAUDL im Landkreis Traunstein
Beschreibung: Als zuständige Behörde beabsichtigt der Landkreis Traunstein (nachfolgend
AG genannt) die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für Verkehrsleistungen
als flexibler Bedarfsverkehr. Das Projekt trägt den Titel TRAUDL, der auch als Produktname
genutzt werden wird. Gegenstand der Ausschreibung und der Leistungsbeschreibung sind
somit die Bedarfsverkehrsleistungen im Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG in den
folgenden vier Kommunen: Chieming Grabenstätt Grassau Übersee
Kennung des Verfahrens: 3fb5d55b-aa5c-4fbc-b78f-14f610f1896a
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Traunstein (DE21M)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Chieming Grabenstätt Grassau Übersee
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Der Nachweis über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters,
dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen
ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen
Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor
Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum
auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer
derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß
nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder
durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und
in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen
hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein
Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet
wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist
sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht
vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren
Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123
Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren
vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung
begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach
Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass
der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich
oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen
Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der
Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens
zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren
Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123
Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in
den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch
Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt
oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV
aufgezählten Verstöße begangen hat; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1
LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: öffentliche Personenverkehrsdienste im flexiblen Bedarfsverkehr TRAUDL im Landkreis
Traunstein
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung und der Leistungsbeschreibung sind somit die
Bedarfsverkehrsleistungen im Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG in den folgenden vier
Kommunen: Chieming Grabenstätt Grassau Übersee
Interne Kennung: LOT-0001 E22217912
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine
Laufzeit bis zum 31.05.2030. Die Pflicht zur Leistungserbringung beginnt am 01.06.2026. Der
AG hat eine einseitige Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre, d.h. optional bis zum
31.05.2032. Die Option ist schriftlich bis spätestens zum 01.12.2029 (Eingang beim AN)
auszuüben.
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Traunstein (DE21M)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Chieming Grabenstätt Grassau Übersee
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2026
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet
für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Der Bieter muss durch Referenzen nachweisen, dass er, gerechnet zum Tag
der Angebotsfrist, über mindestens drei Referenzen im Gebiet der Europäischen Union, des
Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz und/oder des Vereinigten Königreichs
verfügt, die jeweils folgende Voraussetzungen erfüllen: Es muss sich um eine
softwarebasierte On-Demand-Verkehrsleistung handeln. Eine solche liegt vor, wenn die
Buchung der Fahrten bzw. Anmeldung der Fahrtwünsche und die Distribution der Fahrzeuge
mittels eines voll oder über Schnittstellen integrierten IT-Systems erfolgt, bei dem die Buchung
/Fahrtwunschanmeldung mindestens durch eine smartphonebasierte Buchungsapp für die
Fahrgäste vorgenommen werden kann, und das innerhalb eines bestimmten Bediengebietes
automatisch dynamische Fahrtrouten unabhängig von vorab festgelegten (Linien-)Fahrplänen
oder vorgegebenen Fahrtzeiten aufgrund der Fahrtwünsche vorgibt und automatisch und
dynamisch mehrere Fahrtwünsche zu einer Fahrt zusammenfasst. Es muss sich bei den
durchgeführten Verkehrsleistungen (Referenzen) um solche, die gemäß § 44 PBefG oder § 2
Abs. 6 oder Abs. 7 PBefG genehmigt worden sind, handeln. Der Ausführungszeitraum der
jeweiligen Referenz muss überwiegend innerhalb der letzten drei Jahre vor Angebotsfrist
gelegen haben. Bei mindestens einer der Referenzen müssen während des Drei-Jahres-
Zeitraums mindestens 5 Fahrzeuge gleichzeitig in der Spitze eingesetzt worden sein. Der
Bieter muss dabei nicht zwingend selbst das IT-System betrieben haben. Ausreichend ist,
wenn es ihm beigestellt wurde. Weiterhin ist es unerheblich, ob der Bieter den Verkehr als
Unternehmer oder Betriebsführer i. S. d. PBefG oder als Subunternehmer eines Dritten
betrieben hat.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über
wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner
laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung
und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers
durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV
unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist,
dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus
dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie
ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn
sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der
gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis
hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich
beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht,
dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung
stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht)
bzw. dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen
kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein
Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige
berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der
Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit
den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen
Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal entsprechend den Regelungen des §
3 Abs. 4 Verkehrsvertrag bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die
Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden
können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu
entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten
des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen
Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem
Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag
erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der
Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der
Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
Erklärungen nach diesem Abschnitt und dem Abschnitt 2.1.6 sind dem Angebot in diesem Fall
auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende
Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne
der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen
innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu ersetzen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/10/2025 12:00:00 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E22217912
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E22217912
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/10/2025 12:00:00 (UTC+1) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 62 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/10/2025 12:00:00 (UTC+1) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
5.1.16. genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landratsamt Traunstein
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Traunstein
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landratsamt Traunstein
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Traunstein
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00003204
Postanschrift: Papst-Benedikt-XVI.-Platz
Stadt: Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land, Gliederung (NUTS): Traunstein (DE21M)
Land: Deutschland
E-Mail: mobilitaet@traunstein.bayern
Telefon: +49 8 61 58-594
Internetadresse: http://www.traunstein.com
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 49 89 2176-2411
Stadt: München
Postleitzahl: 80534
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 89 2176-2411
Fax: +49 89 2176-2847
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns
/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e1e804bc-52dc-4020-bcc0-ef1e42adb5d6 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/09/2025 17:39:00 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 188/2025
Datum der Veröffentlichung: 01/10/2025
Referenzen:
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
https://www.subreport.de/E22217912
http://www.traunstein.com
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202510/ausschreibung-641449-2025-DEU.txt
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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