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Ausschreibung: Deutschland  Bedarfspersonenbeförderung  On-Demand-Verkehr TRAUDL im Landkreis Traunstein - DEU-Traunstein
Bedarfspersonenbeförderung
Dokument Nr...: 641449-2025 (ID: 2025100100480173338)
Veröffentlicht: 01.10.2025
*
  DEU-Traunstein: Deutschland  Bedarfspersonenbeförderung 
On-Demand-Verkehr TRAUDL im Landkreis Traunstein
   2025/S 188/2025 641449
   Deutschland  Bedarfspersonenbeförderung  On-Demand-Verkehr TRAUDL im Landkreis
   Traunstein
   OJ S 188/2025 01/10/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Traunstein
	    E-Mail: mobilitaet@traunstein.bayern
            Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
            des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
	    Titel: On-Demand-Verkehr TRAUDL im Landkreis Traunstein
            Beschreibung: Als zuständige Behörde beabsichtigt der Landkreis Traunstein (nachfolgend
            AG genannt) die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für Verkehrsleistungen
            als flexibler Bedarfsverkehr. Das Projekt trägt den Titel TRAUDL, der auch als Produktname
	    genutzt werden wird. Gegenstand der Ausschreibung und der Leistungsbeschreibung sind
            somit die Bedarfsverkehrsleistungen im Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG in den
            folgenden vier Kommunen:  Chieming  Grabenstätt  Grassau  Übersee
	    Kennung des Verfahrens: 3fb5d55b-aa5c-4fbc-b78f-14f610f1896a
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Traunstein (DE21M)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen:  Chieming  Grabenstätt  Grassau  Übersee
     2.1.4. Allgemeine Informationen
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
            Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Der Nachweis über das Nichtvorliegen von
            Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters,
            dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die
            Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen
            ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen
              Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor
              Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum
              auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer
	      derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von
              Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß
              nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder
              durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige
              Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher
              Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und
              in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen
              hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein
              Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet
              wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist
              sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht
	      vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
              Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor
	      Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren
              Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123
              Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren
              vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung
	      begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine
	      Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung,
              Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach
              Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
              besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
              tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass
              der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren
              öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich
              oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen
              Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der
              Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23
              Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens
              zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren
              Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123
	      Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in
              den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch
              Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt
              oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer
              Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
              rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV
              aufgezählten Verstöße begangen hat; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor
              Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1
              LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: öffentliche Personenverkehrsdienste im flexiblen Bedarfsverkehr TRAUDL im Landkreis
	    Traunstein
	      Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung und der Leistungsbeschreibung sind somit die
              Bedarfsverkehrsleistungen im Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG in den folgenden vier
              Kommunen:  Chieming  Grabenstätt  Grassau  Übersee
	      Interne Kennung: LOT-0001 E22217912
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
	    Optionen:
	    Beschreibung der Optionen: Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine
	    Laufzeit bis zum 31.05.2030. Die Pflicht zur Leistungserbringung beginnt am 01.06.2026. Der
            AG hat eine einseitige Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre, d.h. optional bis zum
            31.05.2032. Die Option ist schriftlich bis spätestens zum 01.12.2029 (Eingang beim AN)
            auszuüben.
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Traunstein (DE21M)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen:  Chieming  Grabenstätt  Grassau  Übersee
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/06/2026
	    Andere Laufzeit: Unbekannt
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 1
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
            geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet
            für:selbst#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
            Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	    CVD))
            Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
            festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
	    Beschreibung: Der Bieter muss durch Referenzen nachweisen, dass er, gerechnet zum Tag
            der Angebotsfrist, über mindestens drei Referenzen im Gebiet der Europäischen Union, des
            Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz und/oder des Vereinigten Königreichs
            verfügt, die jeweils folgende Voraussetzungen erfüllen:  Es muss sich um eine
	    softwarebasierte On-Demand-Verkehrsleistung handeln. Eine solche liegt vor, wenn die
              Buchung der Fahrten bzw. Anmeldung der Fahrtwünsche und die Distribution der Fahrzeuge
              mittels eines voll oder über Schnittstellen integrierten IT-Systems erfolgt, bei dem die Buchung
              /Fahrtwunschanmeldung mindestens durch eine smartphonebasierte Buchungsapp für die
              Fahrgäste vorgenommen werden kann, und das innerhalb eines bestimmten Bediengebietes
              automatisch dynamische Fahrtrouten unabhängig von vorab festgelegten (Linien-)Fahrplänen
              oder vorgegebenen Fahrtzeiten aufgrund der Fahrtwünsche vorgibt und automatisch und
              dynamisch mehrere Fahrtwünsche zu einer Fahrt zusammenfasst.  Es muss sich bei den
              durchgeführten Verkehrsleistungen (Referenzen) um solche, die gemäß § 44 PBefG oder § 2
              Abs. 6 oder Abs. 7 PBefG genehmigt worden sind, handeln.  Der Ausführungszeitraum der
              jeweiligen Referenz muss überwiegend innerhalb der letzten drei Jahre vor Angebotsfrist
              gelegen haben. Bei mindestens einer der Referenzen müssen während des Drei-Jahres-
	      Zeitraums mindestens 5 Fahrzeuge gleichzeitig in der Spitze eingesetzt worden sein. Der
	      Bieter muss dabei nicht zwingend selbst das IT-System betrieben haben. Ausreichend ist,
	      wenn es ihm beigestellt wurde. Weiterhin ist es unerheblich, ob der Bieter den Verkehr als
              Unternehmer oder Betriebsführer i. S. d. PBefG oder als Subunternehmer eines Dritten
	      betrieben hat.
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
              Beschreibung: Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über
              wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner
	      laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
              ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung
	      und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers
              durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV
              unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
              gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist,
	      dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus
              dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
              Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
              Beschreibung: Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie
              ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn
              sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der
              gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis
              hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich
              beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht,
              dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung
              stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht)
              bzw. dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen
              kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein
              Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige
              berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der
              Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit
              den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen
              Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal entsprechend den Regelungen des §
	      3 Abs. 4 Verkehrsvertrag bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die
              Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden
              können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu
	      entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen
              Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten
	      des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen
              Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem
              Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag
              erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
	      Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen
              und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der
              Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der
              Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
              Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
              Erklärungen nach diesem Abschnitt und dem Abschnitt 2.1.6 sind dem Angebot in diesem Fall
              auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende
              Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne
              der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen
              innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu ersetzen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/10/2025 12:00:00 (UTC+2)
            Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E22217912
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E22217912
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 30/10/2025 12:00:00 (UTC+1) Mitteleuropäische Zeit,
            Westeuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 62 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 30/10/2025 12:00:00 (UTC+1) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
	    Sommerzeit
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	      Rahmenvereinbarung:
	      Keine Rahmenvereinbarung
              Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	      Kein dynamisches Beschaffungssystem
	      Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
            Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
            Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
            der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
            5.1.16. genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
            mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
            abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	    Landratsamt Traunstein
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Südbayern
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Traunstein
	    Organisation, die Angebote bearbeitet: Landratsamt Traunstein
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Traunstein
	    Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00003204
	    Postanschrift: Papst-Benedikt-XVI.-Platz
	    Stadt: Traunstein
	    Postleitzahl: 83278
	    Land, Gliederung (NUTS): Traunstein (DE21M)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: mobilitaet@traunstein.bayern
	    Telefon: +49 8 61 58-594
	    Internetadresse: http://www.traunstein.com
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
	    Organisation, die Angebote bearbeitet
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
	    Registrierungsnummer: 49 89 2176-2411
            Stadt: München
	    Postleitzahl: 80534
            Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
	    Telefon: +49 89 2176-2411
	      Fax: +49 89 2176-2847
	      Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns
	      /zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
	      Rollen dieser Organisation:
              Überprüfungsstelle
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e1e804bc-52dc-4020-bcc0-ef1e42adb5d6 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/09/2025 17:39:00 (UTC+2) Osteuropäische
              Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 188/2025
              Datum der Veröffentlichung: 01/10/2025
Referenzen:
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
https://www.subreport.de/E22217912
http://www.traunstein.com
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202510/ausschreibung-641449-2025-DEU.txt
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