Titel :
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DEU-Göttingen - Deutschland Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens Arbeitsmedizinische Betreuung der Bediensteten der Stadt Göttingen
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025080700492947108 / 518576-2025
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Veröffentlicht :
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07.08.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.12.2027
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Angebotsabgabe bis :
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11.09.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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85000000 - Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
85100000 - Dienstleistungen des Gesundheitswesens
85121200 - Dienstleistungen von Fachärzten
85140000 - Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
85141000 - Dienstleistungen von medizinischem Personal
85147000 - Betriebliche Gesundheitsfürsorge
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DEU-Göttingen: Deutschland Dienstleistungen des Gesundheits- und
Sozialwesens Arbeitsmedizinische Betreuung der Bediensteten der Stadt
Göttingen
2025/S 150/2025 518576
Deutschland Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens Arbeitsmedizinische
Betreuung der Bediensteten der Stadt Göttingen
OJ S 150/2025 07/08/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Göttingen
E-Mail: vergabestelle@goettingen.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Arbeitsmedizinische Betreuung der Bediensteten der Stadt Göttingen
Beschreibung: Gegenstand der Leistung ist die arbeitsmedizinische Betreuung der
Bediensteten der Stadt Göttingen (AG) sowie die Beratung der AG auf der Grundlage des
Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für
Arbeitssicherheit (ASiG) in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2) in der jeweils geltenden Fassung. # Bei
der Auftraggeberin (AG) sind zum Zeitpunkt der Ausschreibung insgesamt 1.825 Bedienstete
zu betreuen. Die Ermittlung der betriebsärztlichen Grundbetreuung erfolgt anhand der Anlage
2 zu § 2 Abs. 3 DGUV Vorschrift 2. Danach ergibt sich eine Grundbetreuung von zzt.
Insgesamt 1203 Jahresstunden. Diese teilt sich anteilig auf die Fachkräfte für Arbeitssicherheit
und die/den Betriebsärztin/Betriebsarzt auf. # Eine Überschreitung von maximal 5 % des
Sollstundenvolumens ist hierbei möglich.# Es entfällt ein Anteil von jährlich 403 Stunden auf
die Grundbetreuung durch die/den Betriebsärztin/Betriebsarzt. Der Stundenumfang der
betriebsspezifischen Betreuung beläuft sich auf jährlich 800 Stunden. # Eine mögliche
Anpassung der Jahressollstunden erfolgt äquivalent zu den Personalzahlen. # Nach Anlage 2
zu § 2 Abs. 3 DGUV Vorschrift 2 ergibt sich eine betriebsärztliche Grundbetreuung von zzt.
403 Jahresstunden. # Der Stundenumfang der betriebsspezifischen Betreuung beläuft sich
aufgrund unterschiedlicher Maßnahmen (z.B. Digitalisierung, Gefährdungsbeurteilungen,
Strukturiertes und prozessorientiertes Gesundheitsmanagement, Tag des Personals /
Betriebsversammlungen) auf jährlich 800 Stunden. # Der Stundenumfang der
betriebsspezifischen Betreuung ergibt sich aus Vorsorgen, Beratungen und der
Weiterentwicklung der strukturierten Gesundheitsbetreuung. Darüber hinaus bezieht er sich
auf organisatorische und strukturelle Maßnahmen, die in Zukunft bei der Stadtverwaltung
Göttingen durchgeführt werden oder durchgeführt werden sollen. Hierzu gehören
insbesondere folgende Maßnahmen: - Monatlicher Erfahrungsaustausch, - Digitalisierung
(Elektronische Aktenführung / E-Government), - Gefährdungsbeurteilungen, - Strukturiertes
und prozessorientiertes Gesundheitsmanagement, - Tag des Personals /
Betriebsversammlungen, - Fehlzeitenmanagement, - Umgang mit Leistungswandlung und
demografischem Wandel, - Umgang mit psychischen Belastungen am Arbeitsplatz #
Darstellung der zu erbringenden Leistung anhand eines Betreuungskonzepts Das Konzept
dient auch als Arbeitsgrundlage für mögliche Geschäftsprozesse. Das Konzept ist
verpflichtender Bestandteil der Angebotsunterlagen. Angebote ohne Konzept werden gemäß §
57 Abs. 1 Nr. 2 VgV ausgeschlossen # Eine Preisanpassung wird nur hinsichtlich des zu
entrichtenden Umsatzsteuersatzes vereinbart.
Kennung des Verfahrens: baa6cef9-4349-4900-90a2-15fadf2033c7
Interne Kennung: 125_2025
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens, 85121200
Dienstleistungen von Fachärzten, 85140000 Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen,
85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal, 85147000 Betriebliche
Gesundheitsfürsorge
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort ist Göttingen. Daher muss der Auftragnehmer
(AN) sicherstellen, dass er zum Vertragsbeginn (01.01.2026) Räumlichkeiten in Göttingen
vorhalten kann, die den Anforderungen entsprechen. Die Untersuchungen haben
grundsätzlich in den Räumlichkeiten des AN zu erfolgen. Was die weiteren Leistungen betrifft,
erfolgt eine Absprache zwischen AN und AG über den Ort der Leistungserbringung
(ausschließlich Arbeitsstätten, Gebäude oder Außenstellen der AG).
2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 780 000,00 EUR
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in
Ziff. I.3 genannten Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich, dass
Bieter sich für die Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform registriert und beworben
haben. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf der Vergabeunterlagen für die elektronische
Angebotsabgabe wird im Bieterinteresse empfohlen. Weitere Informationen erhalten Sie unter:
https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe
/willkommen_erste_schritte_tender.html . Für die Erstellung und Abgabe des Angebotes
benötigen Sie den Bieterclient ava-sign; Hilfe finden Sie unter: https://download.arriba-net.de
/fileadmin/downloaddaten/avasign_hilfe/hilfe/index.html?introduction_avasign.html . 2)
Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen
sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des
Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots
darauf hinzuweisen. Unternehmen werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen
Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Unternehmen
haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160
Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen
insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung
einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist
der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Da die Vergabeunterlagen dem
Bewerberkreis ohne Registrierung zur Verfügung stehen, sind diese selbst in der
Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen
können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle
nicht registrierten Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren
Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl.
VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 Z33319413609/16). Der Bieter verpflichtet sich mit
der Registrierung auf der Vergabeplattform gegenüber der Auftraggeberin, das
Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem betreffenden
Vergabeverfahren zu nutzen, und dass etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des
Portalbetreibers nicht rechtsverbindlich sind. 3) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur
Erstellung eines Angebots verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle
Vergabeunterlagen zu vernichten. 4) Aufwendungen des Bietenden im Rahmen des
Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet. 5)
Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Fragen/Nachforderungen/Aufklärungen
/Informationen) erfolgt grundsätzlich elektronisch über die Vergabeplattform. Fragen zu den
Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis
zum 04.09.2025, 10:00 Uhr über das Vergabeportal (https://download.arriba-net.de/fileadmin
/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen_tender.html?q=Frage ) gestellt werden.
Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der
vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende
Unternehmen. 6) Das Angebot ist spätestens bis zum unter Ziff. 5.1.12 festgelegten Termin
ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine
Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig und führt zum
Angebotsausschluss . 7) Die Abgabe mehrerer Hauptangeboten bzw. Nebenangebote sind
nicht zugelassen. 8) Bietergemeinschaften sind als gesamtschuldnerisch haftende
Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigten Vertretern zu bilden. Die Abgrenzungen der
Aufgabenverteilung innerhalb der Bietergemeinschaft sind eindeutig anzugeben.
Unterbeauftragungen (Nachunternehmer) sind zugelassen. Hierbei ist zu beachten, dass auch
Schwester und Tochterunternehmen des Bieters als Nachunternehmer gelten. Die
Regelungen zur Tariftreue sind Vertragsbestandteil und gelten entsprechend für sämtliche
Unter bzw. Nachauftragnehmer. 9) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu
versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur
Wahrung von Betriebs oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder
Beteiligte hat bei Angebotsabgabe auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot
entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die
Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen
verankerten Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 des
GWB Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen
Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
die Präqualifikation e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den
Ausschreibungsunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) oder
eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen
Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des
Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind
zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der
Industrie und Handelskammer. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die
Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis
oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen
auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind,
ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 1.2) Im Falle der Einbindung von
Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Einsatz und zu Art und Umfang
der Teilleistungen vorzulegen (Formblatt 235) 1.3) Im Falle der Einbindung von
Unterauftragnehmern ist spätestens vor Auftragserteilung eine Verpflichtungserklärung des
Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen
Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen (Formblatt 236); 1.4) Erklärung, dass
nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des
Unternehmens in Frage stellen: 1.4.1) Erklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB; 1.4.2) Erklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB; 1.4.3) Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß §
125 GWB.
5. Los
5.1. Los: LOT-0000
Titel: Arbeitsmedizinische Betreuung der Bediensteten der Stadt Göttingen
Beschreibung: Gegenstand der Leistung ist die arbeitsmedizinische Betreuung der
Bediensteten der Stadt Göttingen (AG) sowie die Beratung der AG auf der Grundlage des
Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für
Arbeitssicherheit (ASiG) in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2) in der jeweils geltenden Fassung. Alle für
die AG anwendbaren bzw. einschlägigen staatlichen und berufsgenossenschaftlichen
Arbeitsschutzbestimmungen (Gesetze, Verordnungen, DIN-/EN-/EG-Richtlinien u. a. Normen
sowie Unfallverhütungsvorschriften) und sich künftig ergebende Änderungen in den
Rechtsgrundlagen sind zu beachten und umzusetzen. Die Aufgaben für Betriebsärztxinnen
nach § 3 ASiG sind durch den AN zu übernehmen. Im Rahmen der arbeitsmedizinischen
Betreuung fallen bei der AG Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen an, die durch den AN
erfolgen. Bei den Untersuchungen handelt es sich insbesondere um folgende: -
Asbestfaserhaltiger Staub, - Allgemeiner Staub, - Lärm, -Obstruktive Atemwegserkrankungen,
- Tätigkeiten mit Hautbelastungen/,Feuchtarbeiten, - Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeiten,
- bei Führerscheinverlängerung Klasse C, - Atemschutz, - Bildschirmarbeiten, - Tätigkeiten mit
Schweißrauche, - Tätigkeiten mit Absturzgefahr, - Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, -
Belastungen des Muskel- und Skelettsystems, - UV-Exposition, - allg. arbeitsmedizinische
Untersuchungen (z. B. Feststellung der Eignung für Tätigkeiten), - Untersuchungen in
Verbindung mit der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung Impfvorsorgen (z.B.
Hepatitis A/B, Influenza, Covid, FSME). # Aufgaben der Grundbetreuung: - individuelle und
kollektive Beratung der Mitarbeitenden, der Arbeitgeberin, der Führungskräfte sowie des
Betriebsrates und der Sicherheitsbeauftragten zu allen Themen des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes. - Unterstützung bei Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und der
Unterweisung, der Durchführung von Begehungen, der Analyse von Ursachen bei Unfällen
oder Erkrankungen sowie der Teilnahme an den Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen. #
Aufgaben der betriebsspezifischen Betreuung: - Beratung und Unterstützung bei besonderen
Gefährdungen und Belastungen, - Beratung beim Personaleinsatz und der betrieblichen
Wiedereingliederung, - arbeitsmedizinische Vorsorge, - Unterstützung eines betrieblichen
Gesundheitsmanagements. -Aufführen mögliche Handlungsfelder die bei Veränderungen der
Arbeitsbedingungen oder bei Veränderungen der Rechtslage oder des Stands der Technik und
/oder der Arbeitsmedizin eine erweiterte Beratung erfordern können. - Führung der
Gesundheitsakten und sonstiger Unterlagen, deren Führung durch Gesetz oder
Rechtsvorschriften für die arbeitsmedizinische Betreuung vorgeschrieben sind. - Überwachung
der Nachuntersuchungstermine (einschließlich Terminvereinbarungen mit den Bediensteten),
inkl. Erstellung von Berichten, Gesundheitszeugnissen, Protokollen, Stellungnahmen u. ä.. #
Arbeitsmedizinische Untersuchungen der Bediensteten aufgrund: - gesundheitlicher
Belastungen oder Gefährdungen (Durchführung von Überwachungs- und nachgehenden
Untersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchungen einschließlich Unterstützung bei der Führung der Vorsorgekarteien),
- besonderer arbeitsmedizinischer Dringlichkeit, - von Erkrankungen im Zusammenhang mit
der beruflichen Tätigkeit. # Einstellungsuntersuchungen bzw.
Wiedereinstellungsuntersuchungen sowie Untersuchungen, die auf Wunsch der Bediensteten
z. B. nach § 6 ArbZG, § 11 ArbSchG durchgeführt werden. # Bei Bedarf Entwicklung von
Geschäftsprozesse für den Ablauf und die Durchführung von Beauftragungen, Vorsorgen und
Untersuchungen. # Zur Betreuung zählen auch Leistungen, die für die Erfüllung der
Beauftragung erforderlich sind, wie Organisation von Terminen, Erstellung von Berichten,
Kommunikation mit behördlichen und auch anderen Einrichtungen. # Teilnahme des
eingesetzte Betriebsärztin/Betriebsarztes an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses
sowie am monatlichen Erfahrungsaustausch mit der AG . # Zusammenarbeit mit dem
Personalrat der Stadt Göttingen (§ 9 ASiG). # Die ermittelte Einsatzzeit darf ausschließlich für
die Wahrnehmung der in § 3 ASiG und Ziffer 3. der Leistungsbeschreibung genannten
Aufgaben verwendet werden. # Der AN verpflichtet sich, die jährlichen Einsatzstunden
möglichst gleichmäßig auf die einzelnen Monate des Kalenderjahres zu verteilen. # Der AN
erstellt zum Nachweis seiner Aufgabenerfüllung einen Tätigkeitsnachweis über jeden Einsatz.
Die tatsächlich erbrachte Einsatzzeit ist jeweils zum Quartalsende nachzuweisen. Zum Inhalt
des Leistungsnachweises wird auf Ziffer 13., Rechnungstellung/Zahlungsweise, verwiesen. #
Des Weiteren ist entsprechend der DGUV Vorschrift 2 jährlich ein Bericht über die Erfüllung
der übertragenen Aufgaben zu erstellen. Dieser Bericht ist jeweils bis zum 15.02. des
folgenden Jahres vorzulegen # Betreuungszeiten und Erreichbarkeit: - Der AN hat
sicherzustellen, dass die planmäßige arbeitsmedizinische Betreuung an mindestens zwei
Werktagen (Montag bis Freitag) erfolgt. Zu folgenden Zeiten sind Termine anzubieten: #
montags bis donnerstags zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr , # freitags zwischen 8.00 Uhr und
14.00 Uhr. # Bei Verwendung eines Anrufbeantworters besteht für den AN eine
Rückrufverpflichtung spätestens am folgenden Werktag Montag bis Freitag, zu den oben
genannten Zeiten. # Es muss gewährleistet sein, dass Untersuchungstermine innerhalb einer
Woche ermöglicht werden; bei Gefahr im Verzuge ist ein unverzüglicher Einsatz
sicherzustellen. Die entsprechenden Bescheinigungen sind der AG grundsätzlich innerhalb
von zwei Wochen nach dem Termin vorzulegen. #Die Erreichbarkeit des AN zu den oben
angegebenen Zeiten ist sicherzustellen. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch und ist
zusätzlich über ein Online-Portal des AN zu ermöglichen. #
Interne Kennung: 0
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens, 85121200
Dienstleistungen von Fachärzten, 85140000 Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen,
85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal, 85147000
Betriebliche Gesundheitsfürsorge
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Unter Berücksichtigung der Regelung des § 132 GWB.
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort ist Göttingen. Daher muss der AN sicherstellen,
dass er zum Vertragsbeginn Räumlichkeiten in Göttingen vorhalten kann, die den
Anforderungen entsprechen. Die Untersuchungen haben grundsätzlich in den Räumlichkeiten
des AN zu erfolgen. Was die weiteren Leistungen betrifft, erfolgt eine Absprache zwischen AN
und AG über den Ort der Leistungserbringung (ausschließlich Arbeitsstätten, Gebäude oder
Außenstellen der AG).
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag verlängert sich längstens automatisch
um zwei Mal ein Jahr, wenn er nicht spätestens 7 Monate vor Vertragsablauf (31.05. des
jeweiligen Jahres) schriftlich gekündigt wird. Die Kündigung kann von beiden Parteien ohne
Angabe von Gründen erfolgen. Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt 48 Monate
(längstens bis zum 31.12.2029), in diesem Fall bedarf es keiner besonderen Kündigung.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 780 000,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der
Sozialversicherung und der zuständigen Berufsgenossenschaft. Ausländische Bieter haben
gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Der
Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der
Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.
Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV). Näheres Sehen Sie unter https://ec.europa.eu/growth
/tools-databases/espd/filter?lang=de. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den
vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen. Alternativ zu den unter vorgenannten
Eigenerklärungen kann auch die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank
vorgelegt oder die entsprechende Zertifikatsnummer angegeben werden. Die vorgenannten
Erklärungen werden zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im
Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw.
zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte einer der
dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines
Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt
werden. Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes
oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die
EEE auch für diese abzugeben. Darüber hinaus wird auf die Regelungen in § 48 Absatz 6 VgV
hingewiesen. Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4
Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet,
bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags/ Auftragserteilung eine Auskunft aus dem
Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahren.
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung: Selbsterklärung, dass sich der Anbieter derzeit nicht in einem
Insolvenzverfahren und nicht in Liquidation befindet. Ausländische Bieter haben gleichwertige
Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Referenzen über die Wahrnehmung arbeitsmedizinischer Betreuungen in
Verwaltungs- /Dienstleistungsbereichen sind anzugeben und Bestandteil der
Angebotsunterlagen. Dazu sind anliegend Referenzadressen mit Ansprechpartnerxin und
Telefon-Nr. von Einrichtungen aufzuführen, für die in den letzten drei Jahren vergleichbare
arbeitsmedizinische Leistungen erbracht wurden. Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf die
Faktoren Auftraggebergröße (1.000 bis 2.000 Mitarbeiterxinnen), Branche (Öffentlicher Dienst)
und inhaltliche Übereinstimmung der Dienstleistung. (Auf besondere Anforderung sind
Referenzschreiben vorzulegen.)
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der AN versichert, eine Haftpflichtversicherung zu unterhalten bzw. im Fall der
Zuschlagserteilung eine solche ab Vertragsbeginn abzuschließen und mindestens bis zum
Ende sämtlicher Beziehungen aus diesem Vertrag aufrecht zu erhalten. (Auf Verlangen wird
die Versicherungspolice der AG vorgelegt.) Die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
verfügt über eine Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 pauschal für Personen- und
/oder Sachschäden, sowie mindestens 5.000.000,00 für Vermögensschäden. Eine
entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beizufügen. Der Nachweis (nicht
beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Der AN muss mindestens drei Personen (Betriebsärztxinnen) vorhalten, die die
berufliche Qualifikation nach §§ 4 und 7 ASiG in Verbindung mit § 3 DGUV Vorschrift 2 und §
3 VSG 1.2 erfüllen a) Qualifikation des einzusetzenden ärztlichen Personals: 1. berufliche
Qualifikation nach §§ 4 und 7 ASiG in Verbindung mit § 3 DGUV Vorschrift 2 und § 3 VSG 1.2
erfüllen. Der Nachweis einer gleichwertigen Qualifikation für europäische Bieter erfolgt mittels
der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom
30.9.2005, S. 17 f., 81). 2. hinsichtlich der arbeitsmedizinischen Betreuung hinreichend
qualifiziert sind und sich regelmäßig mindestens einmal im Jahr arbeitsmedizinisch fortgebildet
haben. 3. Kenntnisse der deutschen Sprache in der Niveaustufe C1 nach dem Gemeinsamen
Europäischer Referenzrahmen für Sprachen. aa) Diexder zugeordnete Betriebsärztxin muss
darüber hinaus folgende Anforderungsmerkmale erfüllen: 1. Fachkunde im Bereich der
psychischen Belastungen, 2. Fachkunde im Bereich der medizinischen Rehabilitation, 3.
Mindestens drei Jahre Berufserfahrung als Betriebsärztxin. aaa) Darüber hinaus sollten
folgende Anforderungsmerkmale erfüllt sein: 1. Erfahrungen bei der Implementierung und
Umsetzung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements, 2. Netzwerke in der Region
nutzen, insbesondere auch zu Partnern (bspw. Diakonie) in der Suchtkrankenhilfe, 3.
Fachlichkeit und Erfahrung im Umgang mit Menschen mit Behinderung gemäß SGB IX. # Die
Qualifikationen sind durch entsprechende Nachweise zu belegen. # Derxdie eingesetzte
Betriebsärztxin muss neben der Fachkunde nach § 3 DGUV Vorschrift 2 über die
Ermächtigung für Vorsorgeuntersuchungen gemäß Ziffer 3 verfügen. Soweit einzelne
Ermächtigungen nicht vorliegen, jedoch für die Erfüllung der vertraglichen Aufgaben
erforderlich sind, hat der AN auf seine Kosten hierzu ermächtigte Betriebsärztxinnen
einzusetzen. b) Qualifikation des nicht ärztlichen Personals: Der AN stellt sicher, dass alle im
Rahmen der betriebsärztlichen Betreuung eingesetzten Fachkräfte über eine einsatzbezogene
Eignung und Qualifikation verfügen. Das Personal übernimmt unterstützende Aufgaben unter
der Verantwortung des AN und der Leistungserfüllung nach § 3 ASiG. Hierzu zählen
insbesondere medizinische Fachangestellte, Gesundheits- / Krankenpflegerxinnen und
Arzthelferxinnen. Der AN gewährleistet, dass alle zur Leistungserfüllung eingesetzten
Personen über aktuelle Kenntnisse im Aufgabenbereich verfügen. Eine Überprüfung der
Nachweise zur Qualifikation behält sich der AG vor. # Der AN ist verpflichtet, die ärztlichen
Leistungen grundsätzlich über die gesamte Vertragsdauer mit demxder genannten
Betriebsärztxin durchzuführen. Personelle Änderungen sind der AG unverzüglich schriftlich
mitzuteilen, sobald die Änderungen dem AN bekannt werden. Der Mittelung sind die
Nachweise der Qualifikation zur Leistungsausführung beizufügen. # Der AN hat zu
gewährleisten, dass derxdie eingesetzte Betriebsärztxin die fachlichen Kenntnisse während
der gesamten Dauer der Vertragslaufzeit aufrechterhält und sich zu diesem Zweck regelmäßig
-mindestens einmal pro Jahr- arbeitsmedizinisch fortbildet. Auf Verlangen des AG ist dies
nachzuweisen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Vergabe erfolgt auf Grundlage des Angebots mit dem günstigsten Preis.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2025 10:00:00 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/145439
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der
Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/09/2025 10:15:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das Nachforderungs/Aufklärungsverfahren erfolgt ausschließlich
elektronisch über das Vergabeportal; es gelten die zur diesbezüglich im Bieterportal
eingestellten Nachrichten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/09/2025 10:15:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort: Stadt Göttingen, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 102, Hiroshimaplatz 14, 37083 Göttingen
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit
statt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Finanzielle Vereinbarung: Der AN erstellt über die pauschal abzurechnenden Leistungen eine
Gesamtrechnung zum Jahresanfang, welche von der AG in vierteljährlichen
Abschlagszahlungen zum Quartalsende (einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer)
beglichen wird. Eine digitale Rechnungsverarbeitung ist möglich. Die Leistungsnachweise
über die erbrachten Leistungen werden vierteljährlich zum Quartalsende vorgelegt und
umfassen folgende Angaben: - Tag und Dauer der Leistungserbringung, - Art der Leistung (z.
B. Augenuntersuchung, Arbeitsplatzbegehung, Arbeitsschutzausschuss o. ä.), - die übrigen
Leistungen werden monatlich abgerechnet. # Die Leistungsnachweise und Rechnungen
weisen die entsprechende Besteuerung der einzelnen Positionen aus. Falls mit Vorlage der
jeweiligen Abschlagsrechnung ausnahmsweise noch keine Aufteilung in steuerpflichtige und
nicht steuerpflichtige Leistungen möglich sein sollte, werden die vierteljährlichen
Abschlagszahlungen zunächst ohne Umsatzsteuer überwiesen.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB
verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und
eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Göttingen
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Göttingen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Göttingen
Registrierungsnummer: 031590016016-0-80
Abteilung: 04.2_Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Hiroshimaplatz 1-4
Stadt: Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@goettingen.de
Telefon: +49 551400-2310
Fax: +49 551400-3201
Internetadresse: https://www.goettingen.de/
Profil des Erwerbers: https://www.goettingen.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen
Registrierungsnummer: t:04131153308
Abteilung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsisches Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit , Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +494131153308
Fax: +494131152943
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7368741a-e5ea-4a44-8386-19f7190b5c75 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/08/2025 09:42:00 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 150/2025
Datum der Veröffentlichung: 07/08/2025
Referenzen:
https://www.goettingen.de/
https://www.meinauftrag.rib.de
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/145439
https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersach
sen-144803.html
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202508/ausschreibung-518576-2025-DEU.txt
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